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V/0029/2010

Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL Nr. A-R/0030/2009 vom 02.12.2009 "Änderung der Satzung des Gestaltungsbeirates"

Vorlagen 13.01.2010

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Nächste Beratung: Hauptausschuss, Sitzung am 03.02.2010, TOP 2.1

Anlage zur Vorlage

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Beschlussvorlage

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Anlage zur Vorlage

1215 Zeichen

Antrag an den Rat Nr. A-R/0030/2009 
 
 
 
 
 
 
 
 
Der Rat der Stadt Münster möge beschließen 
§3 Abs. 1 der Satzung des Gestaltungsbeirats wird um folgen dritten Satz ergänzt: 
 
"Der Vorschlag muss den Grundsatz einer geschlechts paritätischen Besetzung des Beirats 
berücksichtigen." 
 
Begründung 
 
 
Gemäß § 12 des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land 
Nordrhein-Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz) ist bei der Besetzung von 
Kommissionen, Beiräten, Verwaltungs- und Aufsichtsräten sowie sonstigen Gremien auf 
eine geschlechtsparitätische Besetzung zu achten. 
 
 
 
gez. Helga Bennink 
gez. Kira Heyden 
gez. Dr. Brigitte Hasenjürgen 
gez. Stephan Hense 
gez. Gisela Holtz  
gez. Gerhard Joksch 
gez. Annette Kemper 
gez. Hery Klas 
gez. Stefan Kubel 
gez. Jutta Möllers 
gez. Jörn Möltgen  
gez. Carsten Peters 
gez. Anne Naegels 
gez. Tim Rohleder 
gez. Dr. Ludwig Schipmann 
gez. Dr. Rita Stein-Redent 
 
 
Bündnis 90/Die Grünen/GAL 
Ratsfraktion Münster 
 
Windthorststr. 7 
48147 Münster 
 
Fon: 0251 / 8 99 58 10 
Fax: 0251 / 8 99 58 15 
ratsfraktion@ gruene-muenster.de 
www.gruene -muenster.de 
Antrag 
 
„Änderung der Satzung des 
Gestaltungsbeirats “ 
 
02.12.2009

Beschlussvorlage

2835 Zeichen

V/0029/2010 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt des Rates und des Oberbürgermeisters 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL Nr. A-R/0030/2009 vom 02.12.2009 "Änderung 
der Satzung des Gestaltungsbeirates" 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
03.02.2010 Hauptausschuss Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Die Verwaltung wird beauftragt, zukünftig bei der Vorbereitung der Besetzung von 
Kommissionen, Beiräten, Verwaltungs- und Aufsichtsräten und sonstigen Gremien die 
vorschlagenden Institutionen frühzeitig darauf hinzuweisen, dass nach § 12 des Geset-
zes zur Gleichstellung von Frauen und Männer für das Land Nordrhein-Westfalen (Lan-
desgleichstellungsgesetz) auf eine geschlechterparitätische Besetzung zu achten ist.  
 
2. Mit  dieser  Maßgabe ist der Antrag  der Fraktion  Bündnis 90/Die Grünen/GAL  Nr. A-
R/0030/2009 vom 02.12.2009 (Anlage) erledigt.  
 
 
 
 
Begründung: 
 
Mit Schreiben vom 02.12.2009 hat die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL beantragt, die Sat-
zung des Gestaltungsbeirates in § 3 Abs. 1 um folgenden dritten Satz zu ergänzen: 
"Der Vorschlag muss den Grundsatz einer geschlechtsparitätischen Besetzung des Beirats be-
rücksichtigen." 
 
In der Begründung wird ausgeführt, dass gemäß § 12 des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen 
und Männern für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz) bei der Besetzung 
von Kommissionen, Beiräten, Verwaltungs- und Aufsichtsräten sowie sonstigen Gremien auf eine 
geschlechtsparitätische Besetzung zu achten ist. 
 
Die Verwaltung schlägt vor, die Grundintention des Antrages aufzugreifen, auf eine Verankerung in 
der Satzung jedoch zu verzichten, da sich die Grundverpflichtung bereits aus dem Landesgleich-
Vorlagen-Nr.: 
V/0029/2010 
Auskunft erteilt: 
Herr Kupferschmidt 
Ruf: 
492 60 40 
E-Mail: 
Kupferschmidt@stadt-muenster.de  
Datum: 
25.01.2010  
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0029/2010 
stellungsgesetz ergibt. Da aber bei der Besetzung der politischen Gremien im Anschluss an die 
letzte Kommunalwahl nicht bei allen Gremien im Zusammenhang mit der Einreichung von Wahl-
vorschlägen konsequent auf die Beachtung des Landesgleichstellungsgesetzes hingewiesen wor-
den ist, schlägt die Verwaltung vor, einen entsprechenden Hinweis in die Schreiben an die ent-
sprechenden Institutionen verpflichtend aufzunehmen. Da die Benennungs- und Besetzungsver-
fahren nahezu aller vom Rat zu besetzenden Gremien zentral im Amt des Rates und des Oberbür-
germeisters bearbeitet werden, ist sichergestellt,  dass dies zukünftig auch konsequent umgesetzt 
werden kann.  
 
Darüber hinaus wird die Verwaltung in der Vorlage zur Besetzung von Gremien auf Vorschlag Drit-
ter das Verhältnis der Mitglieder im Sinne von § 12 Landesgleichstellungsgesetz darstellen.  
 
 
 
 
 
gez. 
Markus Lewe

Beratungsverlauf (1)

03.02.2010 Hauptausschuss
TOP 2.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Windthorststraße 7

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0029/2010
Typ
Vorlagen
Datum
13.01.2010
Erstellt
06.10.2020 14:37