V/0165/2015
Entsendung von sachkundigen Einwohnern/innen in die Ausschüsse des Rates
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Beschlussvorlage
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V/0165/2015 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Bürger- und Ratsservice Betrifft Entsendung von sachkundigen Einwohnern/innen in die Ausschüsse des Rates Beratungsfolge 25.03.2015 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Folgende sachkundige Einwohnerinnen und sachkundige Einwohner werden in die Au s- schüsse entsandt: Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen Vorschlagende Stelle Mitglied Stellvertretung Beirat für Klimaschutz Patrik Werner Matthias Dieler Beirat für Stadtgestaltung Sven Berg Renate Saltzmann-Stoll Handwerkskammer Münster Thomas Harten NN Industrie- und Handelskammer Joachim Brendel Jens von Lengerke Integrationsrat NN NN Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen Wulf Greiling Otmar Knüvener Kommunale Seniorenvertretung Dr. Gerhard Bonn Jutta Hammes Landwirtschaftlicher Kreisverband Martin Homann-Niehoff Susanne Schulze Bockeloh Umweltforum Münster e.V. Stephan Bracht Sebastian Leidinger Vorlagen-Nr.: V/0165/2015 Auskunft erteilt: Frau Smolka Ruf: 492-3361 E-Mail: Smolka@stadt-muenster.de Datum: 18.03.2015 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0165/2015 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorschlagende Stelle Mitglied Stellvertretung Beirat für Klimaschutz Sabine Terhaar Udo Westermann Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen Elisabeth Wibben Wulf Greiling Landwirtschaftlicher Kreisverband Irmgard Hilgensloh Georg Schulze Dieckhoff Umweltforum Münster e.V. Dr. Thomas Hövelmann Dr. Joachim Eberhardt Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung Vorschlagende Stelle Mitglied Stellvertretung Arbeitsgemeinschaft Freie Wohlfahrtspflege Münster Gabriele Markerth Ernst Cluse Beirat Arbeitsmarktförderung (Örtlicher Beirat n. § 18 d SGB 2) NN NN Integrationsrat NN NN Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen Otmar Knüvener Elisabeth Wibben Kommunale Seniorenvertretung Martin Schofer Hedwig Chudziak Ausschuss für Gleichstellung Vorschlagende Stelle Mitglied Stellvertretung CDU-Fraktion NN NN Integrationsrat NN NN KCM – Schwulenzentrum Münster e.V. Felix A. Schäper Nancy Fürst Männerforum Münster e.V. Reinhard Willmann NN SPD-Fraktion Marianne Hopmann Manuel Clemens Sportausschuss Vorschlagende Stelle Mitglied Stellvertretung Integrationsrat NN NN Kommunale Seniorenvertretung Gerhard Türck Rosemarie Bergner Stadtsportbund Hans-JoachimTemme Dietmar Wiese Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorschlagende Stelle Mitglied Stellvertretung Integrationsrat NN NN Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen Dr. Gerhard Bonn Maria Pinke - 3 - V/0165/2015 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorschlagende Stelle Mitglied Stellvertretung Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen Maria Pinke Michael Geuckler Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E-Government Vorschlagende Stelle Mitglied Stellvertretung Freiwillige Feuerwehr - Stadtfeuerwehrverband Markus Schwienheer Dirk Becker Kulturausschuss Vorschlagende Stelle Mitglied Stellvertretung Integrationsrat NN NN 2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Kommunale Seniorenvertretung auf Grundlage des Ratsbeschlusses vom 12.06.2014 (V/0250/2014) Herrn Klaus Stoppe (ordentliches Mitglied) und Frau Angelika Wirmer (stellvertretendes Mitglied) als Mitglieder für die Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen benannt hat. 3. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohner auf Vor- schlag des Integrationsrates erst in der nächsten Sitzung des Rates am 06.05.2015 gewählt werden können, da die Vorschläge erst in der Sitzung des Integrationsrates am 22.04 .2015 beschlossen werden. Begründung: Zu 1.: Der Rat der Stadt Münster hat in seiner Sitzung am 10.02.2015 die Anzahl der sachkundigen Ei n- wohnerinnen und Einwohner in den Ausschüssen des Rates festgelegt. Auf der Grundlage der Vorschläge der entsendend en Gremien und Institutionen werden die o.g. Personen als sachkundige Einwohnerinnen und Einwohner in die Ausschüsse zur Wahl vorg e- schlagen. Zu 2.: Der Rat der Stadt Münster hat in seiner Sitzung am 12.06.2014 beschlossen, dass die Kommunale Seniorenvertretung mit einem stimmberechtigten Mitglied in der Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen vertreten ist. Die Kommunale Seniorenvertretung hat bereits auf ihrer Sitzung am 23.06.2014 Herrn Klaus Stoppe als Mitglied und Frau Angelika Wirmer als Stellvertreterin für die Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderu n- gen benannt. Der Rat nimmt dies zur Kenntnis. - 4 - V/0165/2015 Zu 3.: Der Integrationsrat wählt voraussichtlich auf seiner Sitzung am 22.04.2015 die zu entsendend en sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohner. Die Personen können dann in der Ratssitzung am 06.05.2015 gewählt werden. Wahlverfahren Für die Wahl der sachkundigen Einwohner/innen findet gemäß § 58 Abs. 4 der G emeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) § 50 Abs. 3 GO NRW entsprechende Anwendung. Dieser legt fest, dass, wenn sich die Ratsmitglieder zur Besetzung der Ausschüsse auf einen ei n- heitlichen Wahlvorschlag geeinigt haben, der einstimmige Beschluss der Ratsmitglieder über die Annahme dieses Wahlvorschlages ausreichend ist. Sofern es nicht zu einem einheitlichen Wahlvorschlag kommt, erfolgt die Wahl pro Ausschuss nach den Grundsätzen der Verhältniswahl und es wird in einem Wahlgang abgestimmt (§ 50 Abs. 3 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen – Quotenverfahren nach Hare/Niemeyer). Die Zuteilung richtet sich nach dem Quotenverfahren nach Hare/Niemeyer. Die Wahlstellen sind daher auf die Wahlvorschläge der Fraktionen und Gruppen des Rates entsprechend dem Verhäl t- nis der Stimmzahlen, die auf die einzelnen Wahlvorschläge entfallen, zur Gesamtzahl der abgeg e- benen gültigen Stimmen zu verteilen. Jedem Wahlvorschlag werden zunächst so viele Sitze zug e- teilt, wie sich für ihn ganze Zahlen ergeben. Sind danach noch Sitze zu vergeben, so sind sie in der Reihenfolge der höchsten Zahlenbruchteile zuzuteilen. Bei gleichen Zahlenbruchteilen en t- scheidet das Los. Hinweis: Gemäß § 12 des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein - Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz) ist bei der Besetzung von Kommissionen, Beiräten, Ve r- waltungs- und Aufsichtsräten sowie sonstigen Gremien auf eine geschlechtsparitätische Besetzung zu achten. Darüber hinaus hat der Rat am 02.04.2014 zur Vorlage V/0636/2013 „Europäische Charta f ür die Gleichstellung von Männern und Frauen auf lokaler Ebene - Abschlussbericht zum Aktionsplan 2011-2013 und Aktionsplan 2013-2015“ im Themenfeld „Die politische Rolle der Kommune - Paritä- tische Besetzung von Gremien“ beschlossen: „Der Rat richtet an die neu gewählten Ratsmitglieder die Erwartung, dass sie bei der Besetzung von Ausschüssen, Kommissionen und Beiräten sowie bei der Besetzung der Aufsichtsräte aller städtischen Gesellschaften die Verpflichtungen aus dem Landesgleichstellungsgesetz gewissenhaft beachten und diese Gremien nach Maßgabe der G e- setze geschlechtsparitätisch besetzen werden.“ I. V. gez. Wolfgang Heuer Stadtrat
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- V/0165/2015
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 27.02.2015
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37