2015/0546
Veräußerung von Liegenschaften der Klinikum Darmstadt GmbH an die Bauverein Immobilien GmbH & Co. Postsiedlung KG sowie Rückübertragung von Teilflächen des Klinikstandortes Eberstadt an die Wissenschaftsstadt Darmstadt
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Punkt 11: Veräußerung von Liegenschaften der Klinikum Darmstadt GmbH an die Bauverein Immobilien GmbH & Co. Postsiedlung KG sowie Rückübertragung von Teilflächen des Klinikstandortes Eberstadt an die Wissenschaftsstadt Darmstadt (V-Nr. 2015/0546) Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt, die Vorlage im Beschlussvorschlag unter Punkt 1 im 1 Satz hinter „und“ die Worte „einer Teilfläche“ einzufügen. Der Vorlage wird einstimmig, im Sinne des Beschlusses des Haupt- und Finanzausschusses, zugestimmt.
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Punkt 8: Veräußerung von Liegenschaften der Klinikum Darmstadt GmbH an die Bauverein Immobilien GmbH & Co. Postsiedlung KG sowie Rückübertragung von Teilflächen des Klinikstandortes Eberstadt an die Wissenschaftsstadt Darmstadt (V-Nr. 2015/0546) Gegen die Stimme der FDP-Fraktion, bei Stimmenthaltung der Fraktionen SPD und Die Linke., empfiehlt der Ausschuss der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen.
2015/0546
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Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
09.12.2015
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat IV an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt: Dezernat IV
OBW bei abschl. B e-
schlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2015/0546
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto:
Betreff: Veräußerung von Liegenschaften der Klinikum Darmstadt GmbH an die Bauve rein
Immobilien GmbH & Co. Postsiedlung KG sowie Rückübertragung von Teilflächen
des Klinikstandorte s Eberstadt an die Wissenschaftsstadt Darmstadt
Vorlage vom: 30.11.2015
Beschlussvorschlag :
1. Der Veräußerung der Liegenschaften Bismarckstraße 54/ 56/ 60/ 62/ 64, Kasinostraße
19/ 21/ 23 und Martinstraße 140 zu einem Verkaufspreis i. H. v. 6,1 Mio. Euro an die
Bauverein Immob ilien GmbH & Co. Postsiedlung KG wird zugestimmt.
2. Der Rückübertragung von Teilflächen des Klinikstandortes Eberstadt an die Wisse n-
schaftsstadt Darmstadt und d er Herauslösung aus dem wirtschaftlichen Eigentum des
Klinikums für eine Ausgleichszahlung in Höhe von 3,06 Mio. Euro wird zugestimmt.
Anlagen:
- 2 -
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 30.11.2015:
Zwischen der Wissenschaftsstadt Darmstadt (Stadt) und der Klinikum Darmstadt GmbH (KDA)
wurde im Jahr 2009 ein Nutzungsvertrag bezüglich der dem ehemaligen Klinik -Eigenbetrieb
zugeordneten Grundstücke geschlossen. Dabei wurde vereinbart, dass die besagten Grundst ü-
cke in das wirtschaftliche Eigentum der KDA übergehen und dem KDA ein umfassendes Nu t-
zungsrecht eingeräumt wird. Eine grundbuchmäßige Eigentumsübertragung wurde nicht vo r-
genommen. Gemäß § 14 Absatz 1 des Nutzungsvertrages darf die Stadt das Grundvermögen
(oder Anteile davon) nicht ohne Zustimmung des KDA veräußern. Nach § 14 Absatz 4 des Nu t-
zungsvertrages sind die der Stadt zufließenden Verkaufserlöse an das KDA herauszugeben.
Mit Beschluss des Aufsichtsrates der KDA vom 06.09.2013 wurde die Geschäftsführung beau f-
tragt, über die Veräußerung von nicht strategisch genutzten Grundstücken und Gebäuden e r-
gebnisoffene Verhandlungen zu führen.
In Folge dessen fanden Verhandlungen zur Veräu ßerung der vom KDA genutzten Liegenscha f-
ten Bismarckstraße 54/ 56/ 60/ 62/ 64, Kasinostraße 19/ 21/ 23, und Martinstraße 140
zwischen der KDA und der Bauverein Darmstadt AG statt. Im Rahmen einer Fairness Opin ion
wurde von der KDA und der B auverein AG gemeinsam ein unabhängiges Gutachten zum g e-
planten Verkauf eingeholt. Aus dem Gutachten ergibt sich ein Verkaufspreis i. H. v. 6,1 Mio.
Euro für genannten Liegenschaften.
Die Veräußerung der Liegenschaften durch das KDA und der Erwerb durch die Bauverein I m-
mobilien GmbH & Co. Postsiedlung KG wurde zwischenzeitlich in deren jeweiligen Aufsicht s-
gremien beschlossen, so dass die Zustimmung des KDA gegeben ist.
Ferner beabsichtigt das KDA, zu Beginn des Jahres 2016 das am Standort Eberstadt, Heide l-
berger Landstr . 379, befindliche denkmalgeschützte Gebäude der ehemaligen Neurologie s o-
wie das ebenso denkmalgeschützte, benachbarte Verwaltungsgebäude freizuziehen. Die Wi s-
senschaftsstadt Darmstadt benötigt die Gebäude dringend für die interimistische Unterbri n-
gung von Flüchtlingen. Daher ist eine Rückübertragung der Gebäude an die Wissenschaftsstadt
Darmstadt, die Herauslösung der Vermögenswerte aus dem wirtschaftlichen Eigentum des
Klinikums sowie eine hierfür zu leistende Ausgleichszahlung in Höhe von 3,06 Mio. Euro vorge-
sehen. Die Ausgleichszahlung deckt den Grundstückswert sowie die Restbuchwerte der Gebä u-
de ab. Sollte die Stadt die Gebäude nach einer interimistischen Nutzung zu einem höheren
Verkaufspreis an Dritte veräußern, wird dem KDA ein Besserungsschein eingeräumt.
Darmstadt, den 09.12.2015
Der Dezernent IV
André Schellenberg
Stadtkämmerer
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- 2 -
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
09.12.2015
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat IV an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt: Dezernat IV
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
III 65
IV 20
Stvv
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2015/0546
Magistratsbeschluss -Nr.
651
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto:
Betreff: Veräußerung von Liegenschaften der Klinikum Darmstadt GmbH an die Bauve rein
Immobilien GmbH & Co. Postsiedlung KG sowie Rückübertragung von Teilflächen
des Klinikstandorte s Eberstadt an die Wissenschaftsstadt Darmstadt
Vorlage vom: 30.11.2015
Beschlussvorschlag :
1. Der Veräußerung der Liegenschaften Bismarckstraße 54/ 56/ 60/ 62/ 64, Kasinostraße
19/ 21/ 23 und Martinstraße 140 zu einem Verkaufspreis i. H. v. 6,1 Mio. Euro an die
Bauverein Immob ilien GmbH & Co. Postsiedlung KG wird zugestimmt.
2. Der Rückübertragung von Teilflächen des Klinikstandortes Eberstadt an die
Wissenschaftsstadt Darmstadt und der Herauslösung aus dem wirtschaftlichen Eigentum
des Klinikums für eine Ausgleichszahlung in Höhe von 3,06 Mio. Euro wird zugestimmt.
- 3 -
Anlagen:
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom 16.12.2015
Der Vorlage wird zugestimmt.
Begründung zur Magistratsvorlage vom 30.11.2015:
Zwischen der Wissenschaftsstadt Darmstadt (Stadt) und der Klinikum Darmstadt GmbH (KDA)
wurde im Jahr 2009 ein Nutzungsv ertrag bezüglich der dem ehemaligen Klinik -Eigenbetrieb
zugeordneten Grundstücke geschlossen. Dabei wurde vereinbart, dass die besagten
Grundstücke in das wirtschaftliche Eigentum der KDA übergehen und dem KDA ein
umfassendes Nu tzungsrecht eingeräumt wird. Eine grundbuchmäßige Eigentumsübertragung
wurde nicht vo rgenommen. Gemäß § 14 Absatz 1 des Nutzungsvertrages darf die Stadt das
Grundvermögen (oder Anteile davon) nicht ohne Zustimmung des KDA veräußern. Nach § 14
Absatz 4 des Nu tzungsvertrages sind die d er Stadt zufließenden Verkaufserlöse an das KDA
herauszugeben.
Mit Beschluss des Aufsichtsrates der KDA vom 06.09.2013 wurde die Geschäftsführung
beauftragt, über die Veräußerung von nicht strategisch genutzten Grundstücken und Gebäuden
ergebnisoffene Verhandlungen zu führen.
In Folge dessen fanden Verhandlungen zur Veräußerung der vom KDA genutzten
Liegenschaften Bismarckstraße 54/ 56/ 60/ 62/ 64, Kasinostraße 19/ 21/ 23, und
Martinstraße 140 zwischen der KDA und der Bauverein Darmstadt AG statt. Im Rah men einer
Fairness Opin ion wurde von der KDA und der B auverein AG gemeinsam ein unabhängiges
Gutachten zum g eplanten Verkauf eingeholt. Aus dem Gutachten ergibt sich ein Verkaufspreis
i. H. v. 6,1 Mio. Euro für genannten Liegenschaften.
Die Veräußerung d er Liegenschaften durch das KDA und der Erwerb durch die Bauverein
Immobilien GmbH & Co. Postsiedlung KG wurde zwischenzeitlich in deren jeweiligen
Aufsichtsgremien beschlossen, so dass die Zustimmung des KDA gegeben ist.
Ferner beabsichtigt das KDA, zu B eginn des Jahres 2016 das am Standort Eberstadt,
Heidelberger Landstr. 379, befindliche denkmalgeschützte Gebäude der ehemaligen
Neurologie s owie das ebenso denkmalgeschützte, benachbarte Verwaltungsgebäude
freizuziehen. Die Wi ssenschaftsstadt Darmstadt be nötigt die Gebäude dringend für die
interimistische Unterbringung von Flüchtlingen. Daher ist eine Rückübertragung der Gebäude
an die Wissenschaftsstadt Darmstadt, die Herauslösung der Vermögenswerte aus dem
wirtschaftlichen Eigentum des Klinikums sowie eine hierfür zu leistende Ausgleichszahlung in
Höhe von 3,06 Mio. Euro vorgesehen. Die Ausgleichszahlung deckt den Grundstückswert sowie
die Restbuchwerte der Gebä ude ab. Sollte die Stadt die Gebäude nach einer interimistischen
Nutzung zu einem höheren Verka ufspreis an Dritte veräußern, wird dem KDA ein
Besserungsschein eingeräumt.
Darmstadt, den 09.12.2015
Der Dezernent IV
André Schellenberg
Stadtkämmerer
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Punkt 9: Veräußerung von Liegenschaften der Klinikum Darmstadt GmbH an die Bauverein Immobilien GmbH & Co. Postsiedlung KG sowie Rückübertragung von Teilflächen des Klinikstandortes Eberstadt an die Wissenschaftsstadt Darmstadt (V-Nr. 2015/0546) Stadtkämmerer Schellenberg erklärt, dass hier keineswegs die Alice-Eleonoren- Schule verkauft wird. Sondern vielmehr eine kleine Teilfläche des Grundstücks Martinstraße 140. Auf dieser Teilfläche stehe das alte Schwesternwohnheim. Zum besseren Verständnis schlägt er vor, den Beschlussvorschlag unter Punkt 1, 1. Satz, hinter „und“ die Worte „einer Teilfläche der“ einzufügen. Einstimmig empfiehlt der Ausschuss der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage mit dieser Änderung zuzustimmen .
Beratungsverlauf (4)
Orte (4)
- Martinstraße 140
- Bismarckstraße 54
- Kasinostraße 19
- Heidelberger Landstraße 379
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2015/0546
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 30.11.2015
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00