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2015/0546

Veräußerung von Liegenschaften der Klinikum Darmstadt GmbH an die Bauverein Immobilien GmbH & Co. Postsiedlung KG sowie Rückübertragung von Teilflächen des Klinikstandortes Eberstadt an die Wissenschaftsstadt Darmstadt

Magistratsvorlage 30.11.2015

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Punkt 11: Veräußerung von Liegenschaften der Klinikum Darmstadt GmbH an die Bauverein 
Immobilien GmbH & Co. Postsiedlung KG sowie Rückübertragung von Teilflächen des 
Klinikstandortes Eberstadt an die Wissenschaftsstadt Darmstadt 
 (V-Nr. 2015/0546) 
 
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt, die Vorlage im Beschlussvorschlag unter 
Punkt 1 im 1 Satz hinter „und“ die Worte „einer Teilfläche“ einzufügen. 
 
Der Vorlage wird einstimmig, im Sinne des Beschlusses des Haupt- und 
Finanzausschusses, zugestimmt.

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Punkt 8: Veräußerung von Liegenschaften der Klinikum Darmstadt GmbH an die Bauverein 
Immobilien GmbH & Co. Postsiedlung KG sowie Rückübertragung von Teilflächen des 
Klinikstandortes Eberstadt an die Wissenschaftsstadt Darmstadt 
 (V-Nr. 2015/0546) 
 
Gegen die Stimme der FDP-Fraktion, bei Stimmenthaltung der Fraktionen SPD und 
Die Linke., empfiehlt der Ausschuss der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage 
zuzustimmen.

2015/0546

4327 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
09.12.2015 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat IV an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: Dezernat IV 
 OBW bei abschl. B e-
schlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2015/0546 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:        Investitionsnummer:        
Kostenträger:        Sachkonto:       
 
Betreff: Veräußerung von Liegenschaften der Klinikum Darmstadt GmbH an die Bauve rein 
Immobilien GmbH & Co.  Postsiedlung KG sowie Rückübertragung von Teilflächen 
des Klinikstandorte s Eberstadt an die Wissenschaftsstadt Darmstadt  
 
Vorlage vom: 30.11.2015  
 
Beschlussvorschlag : 
1. Der Veräußerung der Liegenschaften Bismarckstraße 54/ 56/ 60/ 62/ 64, Kasinostraße 
19/ 21/ 23 und Martinstraße 140 zu einem Verkaufspreis i. H. v. 6,1 Mio. Euro an die 
Bauverein Immob ilien GmbH & Co. Postsiedlung KG wird zugestimmt.  
2. Der Rückübertragung von Teilflächen des Klinikstandortes Eberstadt an die Wisse n-
schaftsstadt Darmstadt und d er Herauslösung aus dem wirtschaftlichen Eigentum des 
Klinikums für eine Ausgleichszahlung in Höhe von 3,06 Mio. Euro wird zugestimmt.  
 
 
 
Anlagen:

- 2 - 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 30.11.2015:  
 
 
Zwischen der Wissenschaftsstadt Darmstadt (Stadt) und der Klinikum Darmstadt GmbH (KDA) 
wurde im Jahr 2009 ein Nutzungsvertrag bezüglich der dem ehemaligen Klinik -Eigenbetrieb 
zugeordneten Grundstücke geschlossen. Dabei wurde vereinbart, dass die besagten Grundst ü-
cke in das wirtschaftliche Eigentum der KDA übergehen und dem KDA ein umfassendes Nu t-
zungsrecht eingeräumt wird.  Eine grundbuchmäßige Eigentumsübertragung wurde nicht vo r-
genommen. Gemäß § 14 Absatz 1 des Nutzungsvertrages darf die Stadt das Grundvermögen 
(oder Anteile davon) nicht ohne Zustimmung des KDA veräußern. Nach § 14 Absatz 4 des Nu t-
zungsvertrages sind die der Stadt zufließenden Verkaufserlöse an das KDA herauszugeben. 
 
Mit Beschluss des Aufsichtsrates der KDA vom 06.09.2013 wurde die Geschäftsführung beau f-
tragt, über die Veräußerung von nicht strategisch genutzten Grundstücken und Gebäuden e r-
gebnisoffene Verhandlungen zu führen.  
 
In Folge dessen fanden Verhandlungen zur Veräu ßerung der vom KDA genutzten Liegenscha f-
ten Bismarckstraße 54/ 56/ 60/ 62/ 64, Kasinostraße 19/ 21/ 23, und Martinstraße 140 
zwischen der KDA und der Bauverein Darmstadt AG statt. Im Rahmen einer Fairness Opin ion 
wurde von der KDA und der B auverein AG gemeinsam ein unabhängiges Gutachten zum g e-
planten Verkauf eingeholt. Aus dem Gutachten ergibt sich ein Verkaufspreis i. H. v. 6,1 Mio. 
Euro für genannten Liegenschaften.  
 
Die Veräußerung der Liegenschaften durch das KDA und der Erwerb durch die Bauverein I m-
mobilien GmbH & Co. Postsiedlung KG wurde zwischenzeitlich in deren jeweiligen Aufsicht s-
gremien beschlossen, so dass die Zustimmung des KDA gegeben ist. 
 
Ferner beabsichtigt das KDA, zu Beginn des Jahres 2016 das am Standort Eberstadt, Heide l-
berger Landstr . 379, befindliche denkmalgeschützte Gebäude der ehemaligen Neurologie s o-
wie das ebenso denkmalgeschützte, benachbarte Verwaltungsgebäude freizuziehen. Die Wi s-
senschaftsstadt Darmstadt benötigt die Gebäude dringend für die interimistische Unterbri n-
gung von Flüchtlingen. Daher ist eine Rückübertragung der Gebäude an die Wissenschaftsstadt 
Darmstadt, die Herauslösung der Vermögenswerte aus dem wirtschaftlichen Eigentum des 
Klinikums sowie eine hierfür zu leistende Ausgleichszahlung in Höhe von 3,06 Mio. Euro  vorge-
sehen. Die Ausgleichszahlung deckt den Grundstückswert sowie die Restbuchwerte der Gebä u-
de ab. Sollte die Stadt die Gebäude nach einer interimistischen Nutzung zu einem höheren 
Verkaufspreis an Dritte veräußern, wird dem KDA ein Besserungsschein eingeräumt. 
 
Darmstadt, den 09.12.2015 
 
Der Dezernent IV 
 
 
 
 
 
André Schellenberg 
Stadtkämmerer

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- 2 - 
 
 
Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
09.12.2015 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat IV an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: Dezernat IV  
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
III 65 
IV 20 
Stvv 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2015/0546 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
651 
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:        Investitionsnummer:        
Kostenträger:        Sachkonto:       
 
Betreff: Veräußerung von Liegenschaften der Klinikum Darmstadt GmbH an die Bauve rein 
Immobilien GmbH & Co.  Postsiedlung KG sowie Rückübertragung von Teilflächen 
des Klinikstandorte s Eberstadt an die Wissenschaftsstadt Darmstadt  
 
Vorlage vom: 30.11.2015  
 
Beschlussvorschlag : 
1. Der Veräußerung der Liegenschaften Bismarckstraße 54/ 56/ 60/ 62/ 64, Kasinostraße 
19/ 21/ 23 und Martinstraße 140 zu einem Verkaufspreis i. H. v. 6,1 Mio. Euro an die 
Bauverein Immob ilien GmbH & Co. Postsiedlung KG wird zugestimmt.  
2. Der Rückübertragung von Teilflächen des Klinikstandortes Eberstadt an die 
Wissenschaftsstadt Darmstadt und der Herauslösung aus dem wirtschaftlichen Eigentum 
des Klinikums für eine Ausgleichszahlung in Höhe von 3,06 Mio. Euro wird zugestimmt.

- 3 - 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom 16.12.2015 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.

Begründung zur Magistratsvorlage vom 30.11.2015:  
 
 
Zwischen der Wissenschaftsstadt Darmstadt (Stadt) und der Klinikum Darmstadt GmbH (KDA) 
wurde im Jahr 2009 ein Nutzungsv ertrag bezüglich der dem ehemaligen Klinik -Eigenbetrieb 
zugeordneten Grundstücke geschlossen. Dabei wurde vereinbart, dass die besagten 
Grundstücke in das wirtschaftliche Eigentum der KDA übergehen und dem KDA ein 
umfassendes Nu tzungsrecht eingeräumt wird.  Eine grundbuchmäßige Eigentumsübertragung 
wurde nicht vo rgenommen. Gemäß § 14 Absatz 1 des Nutzungsvertrages darf die Stadt das 
Grundvermögen (oder Anteile davon) nicht ohne Zustimmung des KDA veräußern. Nach § 14 
Absatz 4 des Nu tzungsvertrages sind die d er Stadt zufließenden Verkaufserlöse an das KDA 
herauszugeben. 
 
Mit Beschluss des Aufsichtsrates der KDA vom 06.09.2013 wurde die Geschäftsführung 
beauftragt, über die Veräußerung von nicht strategisch genutzten Grundstücken und Gebäuden 
ergebnisoffene Verhandlungen zu führen.  
 
In Folge dessen fanden Verhandlungen zur Veräußerung der vom KDA genutzten 
Liegenschaften Bismarckstraße 54/ 56/ 60/ 62/ 64, Kasinostraße 19/ 21/ 23, und 
Martinstraße 140 zwischen der KDA und der Bauverein Darmstadt AG statt. Im Rah men einer 
Fairness Opin ion wurde von der KDA und der B auverein AG gemeinsam ein unabhängiges 
Gutachten zum g eplanten Verkauf eingeholt. Aus dem Gutachten ergibt sich ein Verkaufspreis 
i. H. v. 6,1 Mio. Euro für genannten Liegenschaften.  
 
Die Veräußerung d er Liegenschaften durch das KDA und der Erwerb durch die Bauverein 
Immobilien GmbH & Co. Postsiedlung KG wurde zwischenzeitlich in deren jeweiligen 
Aufsichtsgremien beschlossen, so dass die Zustimmung des KDA gegeben ist. 
 
Ferner beabsichtigt das KDA, zu B eginn des Jahres 2016 das am Standort Eberstadt, 
Heidelberger Landstr. 379, befindliche denkmalgeschützte Gebäude der ehemaligen 
Neurologie s owie das ebenso denkmalgeschützte, benachbarte Verwaltungsgebäude 
freizuziehen. Die Wi ssenschaftsstadt Darmstadt be nötigt die Gebäude dringend für die 
interimistische Unterbringung von Flüchtlingen. Daher ist eine Rückübertragung der Gebäude 
an die Wissenschaftsstadt Darmstadt, die Herauslösung der Vermögenswerte aus dem 
wirtschaftlichen Eigentum des Klinikums sowie eine hierfür zu leistende Ausgleichszahlung in 
Höhe von 3,06 Mio. Euro  vorgesehen. Die Ausgleichszahlung deckt den Grundstückswert sowie 
die Restbuchwerte der Gebä ude ab. Sollte die Stadt die Gebäude nach einer interimistischen 
Nutzung zu einem höheren Verka ufspreis an Dritte veräußern, wird dem KDA ein 
Besserungsschein eingeräumt. 
 
Darmstadt, den 09.12.2015 
 
Der Dezernent IV 
 
 
 
 
 
André Schellenberg 
Stadtkämmerer

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Punkt 9: Veräußerung von Liegenschaften der Klinikum Darmstadt GmbH an die Bauverein 
Immobilien GmbH & Co. Postsiedlung KG sowie Rückübertragung von Teilflächen des 
Klinikstandortes Eberstadt an die Wissenschaftsstadt Darmstadt 
 (V-Nr. 2015/0546) 
 
Stadtkämmerer Schellenberg erklärt, dass hier keineswegs die Alice-Eleonoren-
Schule verkauft wird. Sondern vielmehr eine kleine Teilfläche des Grundstücks 
Martinstraße 140. Auf dieser Teilfläche stehe das alte Schwesternwohnheim. 
 
Zum besseren Verständnis schlägt er vor, den Beschlussvorschlag unter Punkt 1, 1. 
Satz, hinter „und“ die Worte „einer Teilfläche der“ einzufügen. 
 
Einstimmig empfiehlt der Ausschuss der Stadtverordnetenversammlung, der 
Vorlage mit dieser Änderung zuzustimmen .

Beratungsverlauf (4)

TOP 651
TOP 9
TOP 11
TOP 8

Orte (4)

  • Martinstraße 140
  • Bismarckstraße 54
  • Kasinostraße 19
  • Heidelberger Landstraße 379

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Details

Vorlagen-Nr.
2015/0546
Typ
Magistratsvorlage
Datum
30.11.2015
Erstellt
29.09.2026 00:00