A-R/0049/2021
Das Recht auf Meinungsäußerung und Berücksichtigung junger Menschen auf kommunaler Ebene stärken: Jugendbefragungen in Münster
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Antrag an den Rat Nr.: A-R/0049/2021
Ratsantrag 11. Mai 2021
Das Recht auf Meinungsäußerung und Berücksichtigung junger Menschen auf
kommunaler Ebene stärken: Jugendbefragungen in Münster
Der Rat möge beschließen:
1. Die Stadt Münster führt künftig Befragungen unter den Münsteraner*innen im
Alter von 12 bis 21 Jahren durch, die Aufschlüsse über die allgemeine
Zufriedenheit sowie die Bedürfnisse und Interessen Jugendlicher und junger
Erwachsener in Münster liefert.
2. Die Befragungen sollen in regelmäßigen Abständen, min destens aber vor der
Erstellung eines neuen Kinder - und Jugendförderplans, durchgeführt werden
und die Ergebnisse in die Angebotsplanung der Kinder - und Jugendarbeit der
Stadt Münster einfließen. Darüber hinaus sollen die Ergebnisse Interessierten
öffentlich, z.B. in Form einer Broschüre, zugänglich gemacht werden.
3. Eine Lenkungsgruppe bestehend aus dem Amt für Kinder, Jugendliche und
Familien, Mitgliedern des Jugendrats und der Jugendverbände sowie der freien
Träger der offenen Kinder - und Jugendarbeit (AG Kinder- und Jugendarbeit
nach §78 SGB VIII) übernimmt die inhaltliche Ausgestaltung der Befragungen,
indem sie Themenschwerpunkte herausarbeitet (z.B. Freizeitgestaltung,
Mobilität usw.) und im Anschluss konkrete Fragestellungen für eine Befragung
entwickelt. Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien lädt vor der
Durchführung einer Befragung frühzeitig zu einem Treffen der oben genannten
Lenkungsgruppe ein.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, zusätzlich anfallende Kosten für eine
Befragung unter den Jugendli chen und jungen Erwachsenen Münsters
darzustellen. Dabei sollen die folgenden Aspekte im Hinblick auf Art und
Durchführung der Befragung berücksichtigt werden:
e. Die Befragung soll in erster Linie als online Befragung durchgeführt
werden und der Zielgruppe, den 12 bis 21 Jährigen, entsprechend so
gestaltet sein, dass sie auf mobilen Endgeräten durchführbar ist.
f. Die Fragen sollen mehrheitlich geschlossen formuliert sein, um eine
niedrigschwellige Teilnahme und eine erleichterte Auswertung der
Fragen zu ermöglichen.
g. Eine Teilnahme an der Befragung soll auch in leichter Sprache möglich
sein sowie in den unter der Zielgruppe meistgesprochenen
Fremdsprachen.
h. Unter anderem über die Social Media Kanäle der Stadt soll
zielgruppengerichtet für die Teilnahme an der Befr agung geworben
werden - sowohl vor Beginn des Befragungszeitraums als auch während
des Befragungszeitraums.
i. Die Befragung soll über einen Zeitraum von mindestens einem Monat
laufen.
Das Ergebnis der Verwaltung soll dem Rat sowie dem Ausschuss für Kinder,
Jugendliche und Familien möglichst zu den nächsten Haushaltsberatungen (Haushalt
2022) vorgelegt werden.
1. Unter Berücksichtigung der Beschlusspunkte 3 und 4 bereitet die Verwaltung
ein Konzept für die Durchführung einer ersten Jugendbefragung in Münster für
das Jahr 2022 vor.
Begründung:
Spätestens durch die Corona -Pandemie wurde deutlich, dass in politischen Entscheidungen
die Interessen und Meinungen von jungen Menschen kaum Gehör finden: 58,3% von ihnen
glauben, dass ihre Situation in der Politik kaum eine bis gar keine Rolle spielt. Fast genau so
viele, 57,5%, sagen sogar, dass junge Menschen ihre Ideen erst gar nicht in die Politik
einbringen können (vergl. JuCo II Studie, Jugend und Corona, des Forschungsverbunds
„Kindheit – Jugend – Familie in der Corona-Zeit“).
Diese Zahlen stehen im Widerspruch zur UN -Kinderrechtekonvention, der sich auch
Deutschland verpflichtet hat. Insbesondere das Recht junger Menschen auf
Meinungsäußerung und Berücksichtigung der eigenen Meinung scheint bislang nicht gewahrt
zu sein. Da diesem Recht insbesondere im politischen Kontext eine wichtige Rolle zukommt,
sollte und muss es auch auf kommunaler Ebene gestärkt werden.
Zu Punkt 1
Mit einer Jugendbefragung stellt die Stadt Münster sicher, dass Kinder, Jugendliche und junge
Erwachsene ihre Interessen und Meinungen äußern können und diese in
Entscheidungsprozessen Gehör finden. Da die Beteiligung junger Menschen in Form von
Meinungsäußerung und Berücksichtigung eine dauerhafte Aufgabe darstellt, sollte die Stadt
Münster regelmä ßige Jugendbefragungen durchführen und damit ein festes
Beteiligungsinstrument auf kommunaler Ebene installieren.
Mit einer Altersspanne von 12 bis 21 Jahren wird eine Zielgruppe erreicht, die größtenteils den
Teilnehmenden der JuCo Studie entspricht. Währ end allerdings bei der JuCo Studie erst
Jugendliche ab 15 Jahren befragt wurden, sollen an den Jugendbefragungen in Münster
bereits 12-Jährige teilnehmen können: Zum einen stellt eine solche Befragung auch für 12 -
Jährige ein geeignetes Instrument dar, um sie nach ihrer Meinung zu fragen und zum anderen
deckt sich diese Altersgrenze mit dem Jugendrat der Stadt Münster, der entscheidend an der
Erstellung der Befragungen beteiligt werden soll (s. Beschlusspunkt 3).
Zu Punkt 2
Indem die Stadt Münster die Ergebnisse der Jugendbefragungen in ihre Angebotsplanung der
Kinder- und Jugendarbeit einfließen lässt, erfahren junge Menschen
Selbstwirksamkeit und erfüllt die Stadt Münster ihre Jugendhilfeplanung gemäß § 80
Abs. 1 SGB VIII. Zudem können die Ergebnisse der Jugendbefragung Anreize und Aufträge
für die (kommunale) Politik liefern und damit ein Signal hinsichtlich der Berücksichtigung der
Interessen junger Menschen gesetzt werden.
Um darüber hinaus weiteren Akteur*innen und Interessierten die Ergeb nisse der
Jugendbefragungen zugänglich zu machen, sollten diese in angemessener Weise öffentlich
zur Verfügung stehen.
Zu Punkt 3
Eine auch aus Mitgliedern des Jugendrats und der Jugendverbände bestehende
Lenkungsgruppe ermöglicht eine frühzeitige Mitarbeit junger Menschen und stellt sicher, dass
sie zu Themen befragt werden, die ihre Lebenswelten widerspiegeln. Das Amt für Kinder,
Jugendliche und Familien sollte als zuständiges Amt eine koordinierende Funktion innerhalb
der Lenkungsgruppe einnehmen.
Zu Punkt 4
Damit möglichst allen 12 bis 21 Jährigen Münsteraner*innen eine unkomplizierte Teilnahme
an einer Befragung ermöglicht werden kann, gilt es, bei der Erstellung und Durchführung einige
Punkte zu beachten:
a. Eine online Befragung für digitale Endgeräte erreicht junge Menschen
niedrigschwelliger und einfacher als das Zusenden eines Papierfragebogens, der ausgefüllt
von den Teilnehmenden an die Stadt zurückgesendet werden müsste. Da inzwischen auch
eine große Mehrheit der 12 bis 13 Jährigen über ein eigen es Smartphone verfügt und damit
alle Altersklassen der Zielgruppe die Möglichkeit haben an einer online Befragung
teilzunehmen, empfiehlt sich für die Jugendbefragungen eine onlinebasierte Durchführung.
Um eine anwender*innenfreundliche Teilnahme mit einem Smartphone oder einem anderen
digitalen Endgerät sicherzustellen, müssen allerdings besondere (darstellungs -)technische
Anforderungen beachtet werden. Eine Teilnahme in analoger Weise, d.h. über das schriftliche
Ausfüllen eines ausgedruckten Fragebogens, soll damit aber nicht ausgeschlossen werden.
b. Geschlossene Fragen mit vorgegebenen Antwortmöglichkeiten reduzieren nicht nur
den zeitlichen Aufwand für eine Teilnahme und können ein präziseres Bild zu Einstellungen
und Meinungen junger Menschen zu bestimmte n Themen liefern, sondern können ggf. auch
Hürden für eine Teilnahme minimieren. Zudem erleichtert das Auswählen von vorgegebenen
Antwortmöglichkeiten die online Teilnahme über ein Smartphone und andere digitale
Endgeräte. Nichtsdestotrotz sollen die Teiln ehmenden an geeigneten Stellen auch die
Möglichkeit erhalten, Anregungen, Kritik oder Meinungsäußerungen ausführlicher zum
Ausdruck zu bringen.
c. Eine Befragung, die auch in leichter Sprache sowie Fremdsprachen durchführbar ist,
ermöglicht ansonsten nicht repräsentierten Jugendlichen und jungen Erwachsenen eine
Teilnahme. Dadurch besteht die Hoffnung, ein vielfältiges und differenziertes Bild von den
Interessen und Meinungen der Befragten zu gewinnen.
d. Um eine möglichst hohe Beteiligung unter den Jugendlichen und jungen Erwachsenen
sicherzustellen, sollen die Jugendbefragungen von der Stadt beworben werden. Da die
Zielgruppe mit den sozialen Medien nicht nur vertraut ist, sondern dort selbst auch aktiv ist,
bietet es sich an, auch über die „social Media“ Kanäle der Stadt zu werben. Ein weiterer Vorteil
der online Werbung ist, dass mögliche Teilnehmer*innen direkt zur online Befragung
weitergeleitet werden können. Zudem bieten viele soziale Medien wie Instagram die
Möglichkeit, sehr zielgruppenspezifisch zu wer ben; d.h. es könnte direkt die Zielgruppe
angesprochen werden.
e. Durch einen langen Befragungszeitraum besteht eine größere Chance, möglichst viele
Befragungsteilnehmer*innen zu erreichen. Außerdem könnte mit einem längeren
Befragungszeitraum den Teilnehmenden bei entsprechenden technischen Einstellungen die
Möglichkeit eingeräumt werden, die Umfrage abzubrechen/zu unterbrechen und zu einem
späteren Zeitpunkt fortzusetzen.
Neben den oben genannten Punkten sollte bei einer ersten Jugendbefragung auf Erfahrungen
z.B. im Zusammenhang mit der online Wahl des Jugendrats zurückgegriffen werden und
auf Dauer ggf. Kooperationspartner der Stadt Münster, wie die Westfälische -Wilhelms
Universität oder Fachhochschulen, einbezogen werden.
gez. gez. gez.
Leon Herbstmann Doris Feldmann Helene Goldbeck
Christoph Kattentidt Marius Herwig Tim Pasch
Sylvia Rietenberg Ludger Steinmann
und Fraktion Lia Kirsch
und Fraktion
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: verwiesen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- A-R/0049/2021
- Typ
- Antrag an den Rat
- Datum
- 11.05.2021
- Erstellt
- 11.05.2021 14:21