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A-R/0049/2021

Das Recht auf Meinungsäußerung und Berücksichtigung junger Menschen auf kommunaler Ebene stärken: Jugendbefragungen in Münster

Antrag an den Rat 11.05.2021

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a-r-0049-2021-Grüne-SPD-Volt-Das Recht auf Meinungsäußerung und Berücksichtigung junger Menschen auf kommunaler Ebene stärken - Jugendbefragungen in Münster

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Antrag an den Rat Nr.: A-R/0049/2021  
      
 
Ratsantrag          11. Mai 2021 
Das Recht auf Meinungsäußerung und Berücksichtigung junger Menschen auf 
kommunaler Ebene stärken: Jugendbefragungen in Münster 
Der Rat möge beschließen: 
1. Die Stadt Münster führt künftig Befragungen unter  den Münsteraner*innen im 
Alter von 12 bis 21 Jahren durch, die Aufschlüsse über die allgemeine 
Zufriedenheit sowie die Bedürfnisse und Interessen Jugendlicher und junger 
Erwachsener in Münster liefert. 
2. Die Befragungen sollen in regelmäßigen Abständen, min destens aber vor der 
Erstellung eines neuen Kinder - und Jugendförderplans, durchgeführt werden 
und die Ergebnisse in die Angebotsplanung der Kinder - und Jugendarbeit der 
Stadt Münster einfließen. Darüber hinaus sollen die Ergebnisse Interessierten 
öffentlich, z.B. in Form einer Broschüre, zugänglich gemacht werden. 
3. Eine Lenkungsgruppe bestehend aus dem Amt für Kinder, Jugendliche und 
Familien, Mitgliedern des Jugendrats und der Jugendverbände sowie der freien 
Träger der offenen Kinder - und Jugendarbeit (AG Kinder- und Jugendarbeit 
nach §78 SGB VIII) übernimmt die inhaltliche Ausgestaltung der Befragungen, 
indem sie Themenschwerpunkte herausarbeitet (z.B. Freizeitgestaltung, 
Mobilität usw.) und im Anschluss konkrete Fragestellungen für eine Befragung 
entwickelt. Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien lädt vor der 
Durchführung einer Befragung frühzeitig zu einem Treffen der oben genannten 
Lenkungsgruppe ein. 
4. Die Verwaltung wird beauftragt, zusätzlich anfallende Kosten für eine 
Befragung unter den Jugendli chen und jungen Erwachsenen Münsters 
darzustellen. Dabei sollen die folgenden Aspekte im Hinblick auf Art und 
Durchführung der Befragung berücksichtigt werden: 
e. Die Befragung soll in erster Linie als online Befragung durchgeführt 
werden und der Zielgruppe, den 12 bis 21 Jährigen, entsprechend so 
gestaltet sein, dass sie auf mobilen Endgeräten durchführbar ist. 
f. Die Fragen sollen mehrheitlich geschlossen formuliert sein, um eine 
niedrigschwellige Teilnahme und eine erleichterte Auswertung der 
Fragen zu ermöglichen. 
g. Eine Teilnahme an der Befragung soll auch in leichter Sprache möglich 
sein sowie in den unter der Zielgruppe meistgesprochenen 
Fremdsprachen. 
h. Unter anderem über die Social Media Kanäle der Stadt soll 
zielgruppengerichtet für die Teilnahme an der Befr agung geworben 
werden - sowohl vor Beginn des Befragungszeitraums als auch während 
des Befragungszeitraums.

i. Die Befragung soll über einen Zeitraum von mindestens einem Monat 
laufen. 
Das Ergebnis der Verwaltung soll dem Rat sowie dem Ausschuss für Kinder, 
Jugendliche und Familien möglichst zu den nächsten Haushaltsberatungen (Haushalt 
2022) vorgelegt werden. 
1. Unter Berücksichtigung der Beschlusspunkte 3 und 4 bereitet die Verwaltung 
ein Konzept für die Durchführung einer ersten Jugendbefragung in Münster für 
das Jahr 2022 vor. 
Begründung: 
Spätestens durch die Corona -Pandemie wurde deutlich, dass in politischen Entscheidungen 
die Interessen und Meinungen von jungen Menschen kaum Gehör finden: 58,3% von ihnen 
glauben, dass ihre Situation in der Politik kaum eine bis gar keine Rolle spielt. Fast genau so 
viele, 57,5%, sagen sogar, dass junge Menschen ihre Ideen erst gar nicht in die Politik 
einbringen können (vergl. JuCo II Studie, Jugend und Corona, des Forschungsverbunds 
„Kindheit – Jugend – Familie in der Corona-Zeit“). 
Diese Zahlen stehen im Widerspruch zur UN -Kinderrechtekonvention, der sich auch 
Deutschland verpflichtet hat. Insbesondere das Recht junger Menschen auf 
Meinungsäußerung und Berücksichtigung der eigenen Meinung scheint bislang nicht gewahrt 
zu sein. Da diesem Recht insbesondere im politischen Kontext eine wichtige Rolle zukommt, 
sollte und muss es auch auf kommunaler Ebene gestärkt werden. 
  
Zu Punkt 1 
Mit einer Jugendbefragung stellt die Stadt Münster sicher, dass Kinder, Jugendliche und junge 
Erwachsene ihre Interessen und Meinungen äußern können und diese in 
Entscheidungsprozessen Gehör finden. Da die Beteiligung junger Menschen in Form von 
Meinungsäußerung und Berücksichtigung eine dauerhafte Aufgabe darstellt, sollte die Stadt 
Münster regelmä ßige Jugendbefragungen durchführen und damit ein festes 
Beteiligungsinstrument auf kommunaler Ebene installieren. 
Mit einer Altersspanne von 12 bis 21 Jahren wird eine Zielgruppe erreicht, die größtenteils den 
Teilnehmenden der JuCo Studie entspricht. Währ end allerdings bei der JuCo Studie erst 
Jugendliche ab 15 Jahren befragt wurden, sollen an den Jugendbefragungen in Münster 
bereits 12-Jährige teilnehmen können: Zum einen stellt eine solche Befragung auch für 12 -
Jährige ein geeignetes Instrument dar, um sie nach ihrer Meinung zu fragen und zum anderen 
deckt sich diese Altersgrenze mit dem Jugendrat der Stadt Münster, der entscheidend an der 
Erstellung der Befragungen beteiligt werden soll (s. Beschlusspunkt 3). 
 
Zu Punkt 2 
Indem die Stadt Münster die Ergebnisse der Jugendbefragungen in ihre Angebotsplanung der 
Kinder- und Jugendarbeit einfließen lässt, erfahren junge Menschen 
Selbstwirksamkeit  und  erfüllt  die  Stadt  Münster  ihre  Jugendhilfeplanung  gemäß  §  80  
Abs.  1  SGB  VIII. Zudem können die Ergebnisse der Jugendbefragung Anreize und Aufträge 
für die (kommunale) Politik liefern und damit ein Signal hinsichtlich der Berücksichtigung der 
Interessen junger Menschen gesetzt werden. 
Um darüber hinaus weiteren Akteur*innen und Interessierten die Ergeb nisse der 
Jugendbefragungen zugänglich zu machen, sollten diese in angemessener Weise öffentlich 
zur Verfügung stehen. 
 
Zu Punkt 3 
Eine auch aus Mitgliedern des Jugendrats und der Jugendverbände bestehende 
Lenkungsgruppe ermöglicht eine frühzeitige Mitarbeit junger Menschen und stellt sicher, dass 
sie zu Themen befragt werden, die ihre Lebenswelten widerspiegeln. Das Amt für Kinder, 
Jugendliche und Familien sollte als zuständiges Amt eine koordinierende Funktion innerhalb 
der Lenkungsgruppe einnehmen. 
 
Zu Punkt 4

Damit möglichst allen 12 bis 21 Jährigen Münsteraner*innen eine unkomplizierte Teilnahme 
an einer Befragung ermöglicht werden kann, gilt es, bei der Erstellung und Durchführung einige 
Punkte zu beachten: 
a. Eine online Befragung für digitale Endgeräte  erreicht junge Menschen 
niedrigschwelliger und einfacher als das Zusenden eines Papierfragebogens, der ausgefüllt 
von den Teilnehmenden an die Stadt zurückgesendet werden müsste. Da inzwischen auch 
eine große Mehrheit der 12 bis 13 Jährigen über ein eigen es Smartphone verfügt und damit 
alle Altersklassen der Zielgruppe die Möglichkeit haben an einer online Befragung 
teilzunehmen, empfiehlt sich für die Jugendbefragungen eine onlinebasierte Durchführung. 
Um eine anwender*innenfreundliche Teilnahme mit einem  Smartphone oder einem anderen 
digitalen Endgerät sicherzustellen, müssen allerdings besondere (darstellungs -)technische 
Anforderungen beachtet werden. Eine Teilnahme in analoger Weise, d.h. über das schriftliche 
Ausfüllen eines ausgedruckten Fragebogens, soll damit aber nicht ausgeschlossen werden. 
b. Geschlossene Fragen mit vorgegebenen Antwortmöglichkeiten reduzieren nicht nur 
den zeitlichen Aufwand für eine Teilnahme und können ein präziseres Bild zu Einstellungen 
und Meinungen junger Menschen zu bestimmte n Themen liefern, sondern können ggf. auch 
Hürden für eine Teilnahme minimieren. Zudem erleichtert das Auswählen von vorgegebenen 
Antwortmöglichkeiten die online Teilnahme über ein Smartphone und andere digitale 
Endgeräte. Nichtsdestotrotz sollen die Teiln ehmenden an geeigneten Stellen auch die 
Möglichkeit erhalten, Anregungen, Kritik oder Meinungsäußerungen ausführlicher zum 
Ausdruck zu bringen.  
c. Eine Befragung, die auch in leichter Sprache sowie Fremdsprachen durchführbar ist, 
ermöglicht ansonsten nicht repräsentierten Jugendlichen und jungen Erwachsenen eine 
Teilnahme. Dadurch besteht die Hoffnung, ein vielfältiges und differenziertes Bild von den 
Interessen und Meinungen der Befragten zu gewinnen. 
d. Um eine möglichst hohe Beteiligung unter den Jugendlichen und jungen Erwachsenen 
sicherzustellen, sollen die Jugendbefragungen von der Stadt beworben werden. Da die 
Zielgruppe mit den sozialen Medien nicht nur vertraut ist, sondern dort selbst auch aktiv ist, 
bietet es sich an, auch über die „social Media“ Kanäle der Stadt zu werben. Ein weiterer Vorteil 
der online Werbung ist, dass mögliche Teilnehmer*innen direkt zur online Befragung 
weitergeleitet werden können. Zudem bieten viele soziale Medien wie Instagram die 
Möglichkeit, sehr zielgruppenspezifisch zu wer ben; d.h. es könnte direkt die Zielgruppe 
angesprochen werden. 
e. Durch einen langen Befragungszeitraum besteht eine größere Chance, möglichst viele 
Befragungsteilnehmer*innen zu erreichen. Außerdem könnte mit einem längeren 
Befragungszeitraum den Teilnehmenden bei entsprechenden technischen Einstellungen die 
Möglichkeit eingeräumt werden, die Umfrage abzubrechen/zu unterbrechen und zu einem 
späteren Zeitpunkt fortzusetzen. 
Neben den oben genannten Punkten sollte bei einer ersten Jugendbefragung auf Erfahrungen 
z.B. im Zusammenhang mit der online Wahl des Jugendrats zurückgegriffen werden und 
auf  Dauer ggf. Kooperationspartner der Stadt Münster, wie die Westfälische -Wilhelms 
Universität oder Fachhochschulen, einbezogen werden. 
gez.    gez.    gez. 
Leon Herbstmann  Doris Feldmann  Helene Goldbeck 
Christoph Kattentidt  Marius Herwig   Tim Pasch 
Sylvia Rietenberg  Ludger Steinmann   
und Fraktion   Lia Kirsch 
    und Fraktion

Beratungsverlauf (1)

19.05.2021 Hauptausschuss
TOP 2.24.15 (Entsch. § 60 Abs. 2 GO NRW, epidemische Lage) Entscheidung

Beschluss: verwiesen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
A-R/0049/2021
Typ
Antrag an den Rat
Datum
11.05.2021
Erstellt
11.05.2021 14:21