V/0891/2015
Mobilfunkanlagen in Münster,
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Karte der Mobilfunkanlagen
57 Zeichen
&M &M &M &M Legende &M Mobilfunkanlagenänderungen BV-West
Berichtsvorlage
3809 Zeichen
V/0891/2015
DER OBERBÜRGERMEISTER
Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit
Betrifft
Mobilfunkanlagen in Münster;
Neue Standorte und Erweiterungen von Bestandsanlagen im Stadtgebiet Münster-West
Beratungsfolge
19.11.2015 Bezirksvertretung Münster-West Bericht
Bericht:
Die Stadt Münster hat nach § 7a der 26. BImSchV 1 in Verbindung mit de r sogenannten freiwilli-
gen Selbstverpflichtung2 die Gelegenheit, sich zu den in Münster geplanten Mobilfunksendeanl a-
gen zu äußern. Bei einer solchen Stellungnahme wird seitens der Stadt das Umfeld der gepla n-
ten Sendeanlage betrachtet. Es wird geprüft, ob e s im Umfeld der geplanten Mobilfunksendea n-
lagen sensible Einrichtungen gibt. Als sensible Einrichtungen gelten in Münster Schulen, Kinde r-
gärten, Kinderheime, Altenheime und Krankenhäuser. Befinden sich im Umfeld solche Einric h-
tungen, wird der dort zu erwar tende Feldstärkenwert mit Blick auf den „Schweizer Anlagenwert“,
welcher 10 % des in Deutschland geltenden Grenzwertes beträgt, betrachtet. Unabhängig davon
werden die Bezirksvertretungen über die geplante Errichtung von Mobilfunksendeanlagen info r-
miert. Eine Stellungnahme der Bezirksvertretung würde mit der Stellungnahme der Stadt an den
Netzbetreiber weitergeleitet.
Im Frühjahr 2010 wurden von der Bundesnetzagentur zusätzliche Frequenzen für die mobilen
Kommunikationstechnologien versteigert. Die vier Mo bilfunkbetreiber (Telekom, Vodafone, O2
und E-Plus) haben dabei zusätzliche Frequenzen erhalten. Mit diesen Frequenzen wird - unter
anderem - das LTE-Netz (Long Term Evolution) realisiert. Der Übertragungsstandard LTE ermög-
licht schnellere Datenübertragung en, als es mit dem UMTS -Netz möglich ist. In einer Stellun g-
nahme des Bundesamtes für Strahlenschutz wird dargestellt, dass sich die medizinisch -
biologische Wirkung bei LTE nicht wesentlich von anderen Funktechnologien, wie GSM und
UMTS, unterscheidet.
Die Firma Telefónica Germany GmbH & Co. OHG (O2) möchte im Stadtbezirk Münster -West an
den Standorten Roxeler Straße 449a, Weseler Str. 675 und Sentruper Str. 315 ihre vorhande-
nen Anlagen durch eine LTE -Sendeanlage erweitern Außerdem möchte die Telekom Deutsc h-
land GmbH einen neuen Standort auf dem Gebäude Rudolf-Harbig-Weg 49-51 mit einer GSM-
UMTS- und LTE-Sendeanlage errichten. In der näheren Umgebung befinden sich keine sensi b-
len Einrichtungen. Von Seiten der Stadt Münster bestehen daher keine Bedenken gege n die Er-
1 26. BImSchV: Verordnung über elektromagnetische Felder (14. August 2013)
2 http://www.umwelt.nrw.de/umwelt/pdf/mobilfunkvereinbarung_fuer_NRW.pdf
Vorlagen-Nr.:
V/0891/2015
Auskunft erteilt:
Herr Wißen
Ruf:
492-6850
E-Mail:
Wissen@stadt-muenster.de
Datum:
26.10.2015
Öffentliche Berichtsvorlage
2
V/0891/2015
richtung der Sendeanlagen.
Hinweis zur Vorlage V/0712/2015 vom 01.10.2015:
Zu dem Bericht in Vorlage V/0712/2015 gab es in der Sitzung eine Nachfrage bezüglich des
Standortes Heinrich-von-Kleist-Str. 68. Die Nachfrage bezog sich auf die Abstände zu sensiblen
Einrichtungen, die bei Mobilfunksendeanlagen betrachtet werden. Da es sich hier nicht um ge-
setzliche Regelungen handelt, ist dieser Abstand nicht festgelegt, sondern im Einzelfall zu prüfen.
Maßgeblich sind hier jedoch Abstände im Bereich von etwa 100 m um die Anlage. Bei der Nach-
frage ging es im konkreten Fall um die KiTa Carl-Neuendorff-Weg 17-21. Diese befindet sich 450
m von der Heinrich-von-Kleist-Str. 68 entfernt. Daher war hier eine intensivere Prüfung entbehr-
lich. Eine Überschreitung der Schweizer Anlagenwerte ist daher nicht zu erwarten.
In Vertretung
gez.
Matthias Peck
Stadtrat
Anlagen:
Anlage 1: Karte der Mobilfunkanlagen
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (6)
- Weseler Straße 675
- Sentruper Straße 315
- Carl-Neuendorff-Weg 17
- Rudolf-Harbig-Weg 49
- Heinrich-von-Kleist-Straße 68
- Roxeler Straße 449a
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0891/2015
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 28.10.2015
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37