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V/0891/2015

Mobilfunkanlagen in Münster,

Vorlagen 28.10.2015

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-West, Sitzung am 19.11.2015, TOP 6.4

Karte der Mobilfunkanlagen

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Karte der Mobilfunkanlagen

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Legende
&M Mobilfunkanlagenänderungen BV-West

Berichtsvorlage

3809 Zeichen

V/0891/2015 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Mobilfunkanlagen in Münster; 
Neue Standorte und Erweiterungen von Bestandsanlagen im Stadtgebiet Münster-West 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
19.11.2015 Bezirksvertretung Münster-West Bericht 
 
 
Bericht: 
Die Stadt Münster hat nach § 7a der 26. BImSchV 1 in Verbindung mit de r sogenannten freiwilli-
gen Selbstverpflichtung2 die Gelegenheit, sich zu den in Münster geplanten Mobilfunksendeanl a-
gen zu äußern. Bei einer solchen Stellungnahme wird seitens der Stadt das Umfeld der gepla n-
ten Sendeanlage betrachtet. Es wird geprüft, ob e s im Umfeld der geplanten Mobilfunksendea n-
lagen sensible Einrichtungen gibt. Als sensible Einrichtungen gelten in Münster Schulen, Kinde r-
gärten, Kinderheime, Altenheime und Krankenhäuser. Befinden sich im Umfeld solche Einric h-
tungen, wird der dort zu erwar tende Feldstärkenwert mit Blick auf den „Schweizer Anlagenwert“, 
welcher 10 % des in Deutschland geltenden Grenzwertes beträgt, betrachtet.  Unabhängig davon 
werden die Bezirksvertretungen über die geplante Errichtung von Mobilfunksendeanlagen info r-
miert. Eine Stellungnahme der Bezirksvertretung würde mit der Stellungnahme der Stadt an den 
Netzbetreiber weitergeleitet. 
 
Im Frühjahr 2010 wurden von der Bundesnetzagentur zusätzliche Frequenzen für die mobilen 
Kommunikationstechnologien versteigert. Die vier Mo bilfunkbetreiber (Telekom, Vodafone, O2 
und E-Plus) haben dabei zusätzliche Frequenzen erhalten. Mit diesen Frequenzen wird - unter 
anderem - das LTE-Netz (Long Term Evolution) realisiert. Der Übertragungsstandard LTE ermög-
licht schnellere Datenübertragung en, als es mit dem UMTS -Netz möglich ist. In einer Stellun g-
nahme des Bundesamtes für Strahlenschutz wird dargestellt, dass sich die medizinisch -
biologische Wirkung bei LTE nicht wesentlich von anderen Funktechnologien, wie GSM und 
UMTS, unterscheidet. 
 
Die Firma Telefónica Germany GmbH & Co. OHG (O2) möchte im Stadtbezirk Münster -West an 
den Standorten Roxeler Straße 449a, Weseler Str. 675 und Sentruper Str. 315 ihre vorhande-
nen Anlagen durch eine LTE -Sendeanlage erweitern Außerdem möchte die Telekom Deutsc h-
land GmbH einen neuen Standort auf dem Gebäude Rudolf-Harbig-Weg 49-51 mit einer GSM- 
UMTS- und LTE-Sendeanlage errichten. In der näheren Umgebung befinden sich keine sensi b-
len Einrichtungen. Von Seiten der Stadt Münster bestehen daher keine Bedenken gege n die Er-
                                                
1 26. BImSchV: Verordnung über elektromagnetische Felder (14. August 2013) 
2 http://www.umwelt.nrw.de/umwelt/pdf/mobilfunkvereinbarung_fuer_NRW.pdf 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0891/2015 
Auskunft erteilt: 
Herr Wißen 
Ruf: 
492-6850 
E-Mail: 
Wissen@stadt-muenster.de 
Datum: 
26.10.2015 
Öffentliche Berichtsvorlage

2 
V/0891/2015 
 
richtung der Sendeanlagen. 
 
Hinweis zur Vorlage V/0712/2015 vom 01.10.2015: 
Zu dem Bericht in Vorlage V/0712/2015 gab es in der Sitzung eine Nachfrage bezüglich des 
Standortes Heinrich-von-Kleist-Str. 68. Die Nachfrage bezog sich auf die Abstände zu sensiblen 
Einrichtungen, die bei Mobilfunksendeanlagen betrachtet werden. Da es sich hier nicht um ge-
setzliche Regelungen handelt, ist dieser Abstand nicht festgelegt, sondern im Einzelfall zu prüfen. 
Maßgeblich sind hier jedoch Abstände im Bereich von etwa 100 m um die Anlage. Bei der Nach-
frage ging es im konkreten Fall um die KiTa Carl-Neuendorff-Weg 17-21. Diese befindet sich 450 
m von der Heinrich-von-Kleist-Str. 68 entfernt. Daher war hier eine intensivere Prüfung entbehr-
lich. Eine Überschreitung der Schweizer Anlagenwerte ist daher nicht zu erwarten. 
 
 
In Vertretung 
 
 
gez. 
Matthias Peck 
Stadtrat 
 
Anlagen: 
Anlage 1: Karte der Mobilfunkanlagen

Beratungsverlauf (1)

19.11.2015 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 6.4 Bericht Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (6)

  • Weseler Straße 675
  • Sentruper Straße 315
  • Carl-Neuendorff-Weg 17
  • Rudolf-Harbig-Weg 49
  • Heinrich-von-Kleist-Straße 68
  • Roxeler Straße 449a

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Details

Aktenzeichen
V/0891/2015
Typ
Vorlagen
Datum
28.10.2015
Erstellt
06.10.2020 14:37