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3711/2018

Eingabe nach §24 GO - Silvester und Feuerwerk Az. 02-1600-200/18

Beschlussvorlage Ausschuss 15.11.2018

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Nächste Beratung: Ausschuss für Anregungen und Beschwerden, Sitzung am 27.11.2018, TOP 3.8

Beschlussvorlage Ausschuss

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Beschlussvorlage Ausschuss

2075 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
I/32/32/0 
 
Vorlagen-Nummer 
 3711/2018 
Freigabedatum 
15.11.2018  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Eingabe nach §24 GO - Silvester und Feuerwerk Az. 02-1600-200/18 
Beschlussorgan 
Ausschuss für Anregungen und Beschwerden 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Ausschuss dankt dem Petenten für seine Eingabe und beschließt dem Wunsch eines allgemei-
nen Verbots für das Abrennen von Pyrotechnik und/oder Feuerwerk nicht zu folgen. Er verweist zu-
sätzlich auf die Gesetzgebungskompetenz des Bundes für das Sprengstoffgesetz. 
 
Ausschuss für Anregungen und Beschwerden 27.11.2018

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung: 
Grundlage für das Abbrennen von Pyrotechnik zum Jahreswechsel ist das Sprengstoffgesetz. Nach § 
23 Absatz 2 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (erlassen vom Bundesminister des Inne-
ren) dürfen Feuerwerkskörper am 31. Dezember und 1. Januar von allen Personen abgebrannt wer-
den, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. In der restlichen Zeit des Jahres bedarf es dazu einer 
Erlaubnis. 
 
Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, 
Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen ist nach § 
23 Abs. 1 SprengV verboten.  
Zum Schutz des Doms besteht in Köln in dessen unmittelbarer Umgebung sogar ein Mitführverbot 
von Feuerwerkskörpern.  
 
Darüber hinaus können Städte und Gemeinden nach § 24 Abs. 2 SprengV anordnen, dass pyrotech-
nische Gegenstände in der Nähe von Gebäuden oder Anlagen, die besonders brandempfindlich sind, 
auch am 31. Dezember und am 1. Januar nicht abgebrannt werden dürfen. 
Im Gegensatz zu Ravensburg, Konstanz und Tübingen, wo die historischen Stadtkerne aufgrund der 
Fachwerkbauweise besonders brandgefährdet sind, besteht eine solche Gefahrenlage für Köln nicht. 
 
Für das gewünschte Verbot besitzt nur der Bund die Gesetzgebungskompetenz. Eine entsprechende 
kommunale Verordnung oder Satzung kann daher nicht erlassen werden.

EingabePetent

6437 Zeichen

Geschäftsstelle für Anregungen und Beschwerden an Rat und
Bezirksvertretungen

Ludwigstraße 8

50667 Köln

Postfach 10 35 64

50475 Köln

SgDuH,

bald ist wieder Silvester und ich glaube, dass „Es an der Zeit wäre, das private Böllern zu verbieten oder zumindest
deutlich einzuschränken.“

„Man kann schlecht monatelang auf Autoherstellern rumhacken, die bei den Abgaswerten ihrer Diesel ÖDetrügen,
und dann 5.000 Tonnen Feinstaub und die daraus entstehenden Belastungen für das Gesundheitssystem abtun.“

Ich schätze sehr Ihre Arbeit, aber ich bitte und flehe Sie an, sich mit aller Kraft auf politische Ebene für ein möglichst
rasches Verbot von Feuerwerk einzusetzen, zum Schutz der Gesundheit von uns allen.

Folgender Artikel und Kommentar von Christopher Lauer entspricht ganz genau der schrecklichen Situation des
Pyro-Wahns nicht nur am Silvester letzen Jahres ...

Zwei Tote, etliche Verletzte, Hausbrände und krasse Feinstaubbelastung: Ist es Liberalität, diesem alljährlichen
Wahnsinn zuzusehen? Oder kann das weg?

Würde ich mir heute eine Tradition ausdenken, bei der sich ab 18 Uhr alle mit fettem Essen und Alkohol abfüllen, um dann
ab 23.30 Uhr betrunken mit Sprengstoff und Raketen zu hantieren, würde man mich zu Recht fragen, wer freiwillig an so
einem Schwachsinn teilnehmen möchte - und ob ich noch ganz dicht sei, so einen Blödsinn vorzuschlagen.

Da bei Traditionen aber niemand nach dem Warum fragt, füllen sich jedes Silvester die meisten Menschen in Deutschland
ab 18 Uhr mit fettem Essen und Alkohol ab, um ab 23.30 Uhr betrunken mit Sprengstoff und Raketen zu hantieren. In Berlin
fangen die Böllerfestspiele dabei traditionell bereits am 24. Dezember an und steigern sich bis Mitternacht am 31.
Dezember. Die Zugabe kann dann gern auch noch ein paar Januartage dauern.

Ebenfalls deutsche Tradition ist es, dass Phänomene, wenn sie Tote fordern, kurz öffentlich und folgenlos diskutiert werden.
So auch dieses Silvester: Zwei Männer, 19 und 35 Jahre alt, starben in Brandenburg beim Hantieren mit Böllern. Zyniker
könnten sagen: Die sind doch selbst schuld, was hantieren die auch mit selbst gebauten Böllern. Die Angehörigen der
Opfer sehen das mit Sicherheit anders. Sie haben durch vermeidbare Unvernunft geliebte Menschen verloren.

Zweifel an der Vernunftbegabtheit der Menschen

Zu einem anderen Schluss wird auch ein 14-jähriges Mädchen in Thüringen kommen, das momentan um sein Augenlicht
bangen muss, weil ein noch nicht ermittelter Vollidiot einen Böller in eine Menschengruppe geworfen haben soll. Der Böller
explodierte in ihrem Gesicht. Wer sowieso Zweifel an der Vernunftbegabtheit der Menschheit hat, kann sich alljährlich durch
den Silvesterwahnsinn bestätigt sehen.

Auch Feuerwehrleute und Polizistinnen und Polizisten dürften sich zu Recht fragen, für wen sie das alles eigentlich

machen, wenn sie bei Einsätzen an Silvester mit Feuerwerk beworfen und beschossen werden. Die Bilanz in Berlin laut
Behörden: 57 Angriffe auf Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr, die Besatzung eines Rettungswagens soll sogar mit
Schusswaffen bedroht worden sein. In Neukölln hat eine Gruppe Jugendlicher Polizisten mit Feuerwerk beschossen, dabei
soll ein Auto in Brand gesetzt worden sein.

Das Berliner Unfallkrankenhaus twitterte in der Silvesternacht über seine Auslastung. Bis sieben Uhr morgens wurden 21
Bölleropfer behandelt, die Handchirurgie war durchgehend in drei Operationssälen beschäftigt, dabei gab es mindestens
fünf schwere Amputationsverletzungen. Elf Personen erlitten Hörschäden.

Weitere Opfer: Tiere und Klima

Neben diesen menschlichen Abgründen und Opfern hat Böllern auch Folgen für die Gesundheit und Umwelt. Laut
Umweltbundesamt werden an Silvester 5.000 Tonnen Feinstaub in die Luft geblasen, was 17 Prozent der Menge entspricht,
die jährlich im deutschen Straßenverkehr freigesetzt wird. Man kann schlecht monatelang auf Autoherstellern rumhacken,
die bei-den Abgaswerten ihrer Diesel betrügen, und dann 5.000 Tonnen Feinstaub und die daraus entstehenden
Belastungen für das Gesundheitssystem abtun. Aber auch hier ist das Problem, dass der Lungenkrebs nicht "I bims, der
Krebs vom Feinstaub Silvester 2015" sagt.

Auch Tiere, vor allem Vögel, werden durch die Böllerei belastet. Man kann nicht das Jahr über das Artensterben im
Allgemeinen und Vogelsterben im Besonderen beklagen, um dann am Silvesterabend fünf gerade sein zu lassen und die
- Tierwelt in Angst und Schrecken zu versetzen.

Wenn man sich dann noch vor Augen führt, dass in Deutschland jährlich. ungefähr 137 Millionen Euro für diesen Wahnsinn
ausgegeben werden, kann man eigentlich nur zu dem Schluss kommen, dass wir kollektiv ein eher autoaggressives
Verhältnis zu uns und unserem Planeten haben. Zum Vergleich: Von diesem Betrag könnte die Gewaltschutzambulanz an
der Charite, die sich um die Opfer von häuslicher und sexualisierter Gewalt kümmert, 137 Jahre lang finanziert werden.

Kampagnen wie beim 1. Mai

Es wäre an der Zeit, das private Böllern zu verbieten oder zumindest deutlich einzuschränken. Das kann jede Stadt für sich
tun, per ordnungsrechtlicher Allgemeinverfügung, und manche haben längst damit angefangen. Ravensburg, Konstanz und
Tübingen schützen so zum Beispiel ihre historischen Stadtkerne, die aufgrund der Fachwerkbauweise besonders
brandgefährdet sind. Auch würde es schon helfen, wenn in Städten wie Berlin die geltenden Regelungen konsequent
durchgesetzt würden. Denn eigentlich darf hier am 31. Dezember erst ab 23.30 Uhr geböllert werden. Weil sich die Berliner
aber längst an die tagelange Knallerei gewöhnt haben, wäre eine öffentliche Kampagne in Zusammenarbeit mit den
Bezirken notwendig, um, ähnlich wie beim 1. Mai, über mehrere Jahre eine Verhaltensänderung herbeizuführen und den
Menschen das exzessive Böllern abzugewöhnen. Ebenfalls denkbar wäre, bestimmte Orte als Zonen auszuweisen, in
denen geböllert werden darf — und im Rest der Stadt eben nicht.

Natürlich ist das eine Gratwanderung. Zu den Freiheiten einer liberalen Demokratie gehört es eben auch, sich Uunvernünftig
und selbstschädigend verhalten zu dürfen. Wenn man davon nur selbst betroffen ist, weil man sich beispielsweise dazu
entscheidet, keinen Sport zu treiben, viel Alkohol zu trinken und ungesund zu essen, ist daran wenig auszusetzen. Aber
insbesondere die Kombination aus Saufen und Böllern, die im Zweifel unbeteiligte Dritte zu Opfern macht, ist kein
Freiheitsrecht, das es zu verteidigen gilt. "

Beratungsverlauf (1)

27.11.2018 Ausschuss für Anregungen und Beschwerden
TOP 3.8 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3711/2018
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
15.11.2018
Erstellt
09.11.2018 13:14