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2015/0059

Saladin-Eck, Wettbewerb

Magistratsvorlage 20.02.2015

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228 Zeichen

Punkt 6: Saladin-Eck, Wettbewerb 
 (V-Nr. 2015/0017) 
 
Gegen die Stimmen der SPD-Fraktion, bei Stimmenthaltung der Fraktionen 
UFFBASSE und FDP, empfiehlt der Ausschuss der Stadtverordnetenversammlung, 
der Vorlage zuzustimmen.

2015/0059

4513 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
04.03.2015 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt:  IDA 
Stadtplanungsamt   OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2015/0059 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:        Investitionsnummer:        
Kostenträger:        Sachkonto:       
 
Betreff: Saladin-Eck, Wettbewerb  
 
Vorlage vom: 20.02.2015  
 
Beschlussvorschlag : 
 
1. Der Durchführung des Wettbewerbes Saladin -Eck wird mit Kosten in Höhe von 120.000,00 
Euro zugestimmt. 
2. Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechend der Begründung zu verfahren.  
 
 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein

- 2 - 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 20.02.2015:  
 
Mit Magistratsvorlage vom 25.08.2014 wurde die Machbarkeitsvorstudie zum Saladin-Eck 
vorgestellt. Zwischenzeitlich hat die Fachverwaltung zusammen mit einem beauftragten 
Architekturbüro die Wettbewerbsauslobung vorbereitet. Die Wettbewerbsauslobung soll nach 
der Bürgerversammlung am 24.3.2015 veröffentlicht werden kann.  
 
Es ist geplant, die Bekanntmachung europaweit durchzuführen und dann die Bearbeitungszeit 
so anzusetzen, dass nach den Sommerferien die Preisgerichtssitzung in einem Zeitfenster im 
September stattfinden kann. Auf die Art und Weise sollen noch die Ergebnisse der 
Öffentlichkeit vorgelegt werden, um auf dieser Grundlage die Bebauung weiter entwickeln zu 
können.  
 
Die Inhalte der Wettbewerbsauslobung beziehen sich zum einen auf die komplizierte 
grundstückstechnische und städtebauliche Gesamtsituation, weisen aber sehr deutlich darauf 
hin, dass sich die Baulücke in einem sowohl denkmalgeprägten, als auch städtebaulichen 
außerordentlich exponierten Feld befindet. Eine Neubebauung muss sowohl städtebaulich, auf 
die räumlich wertvolle Situation eingehen, als auch sich mit der Umgebungsbebauung so zu 
arrangieren, dass diese in ihrer Nutzung und Ausprägung nicht gefährdet wird. Hierbei ge ht es 
insbesondere um das denkmalgeschützte Gebäude der Krone mit seiner prägenden Nutzung 
und der auf der anderen Seite gelegenen Wohnbebauung. Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, 
dass das Saladin-Eck an einer verkehrlich sehr stark frequentierten Situation angeordnet wird, 
die sowohl im Hinblick auf die Erschließung, als auch im Hinblick auf die machbaren 
Nutzungen sehr genau durchdacht werden muss. Im Hinblick auf die Nutzung ist die 
Wettbewerbsauslobung soweit offen gehalten, dass sich kerngebietstypische Nutzungen auch 
in einer Mischform beispielsweise Leben und Gewerbe mit Büronutzung oder anteiligen 
Wohnnutzungen koppeln können. Wie schon bereits erwähnt, muss beim Saladin-Eck Kubatur 
und Funktion in engem Zusammenhang kreativ in diese Lücke hinein entwickelt werden. 
 
Für die Betreuung des Wettbewerbsverfahrens durch ein externes Architekturbüro werden 
40.000,00 Euro aus der Kostenstelle 061-010-1000, SK 6779300 (Allgemeine Planungsmittel) 
des Stadtplanungsamtes finanziert.  
 
Für die Durchführung des Wettbewerbs wird die Finanzierung aus laufenden 
Bauunterhaltungsmitteln von IDA in Höhe von 80.000,00 Euro aus dem Ergebnishaushalt 
vorfinanziert. Die zusätzlich erforderlichen Mittel erhöhen die Verlustzuweisung aus dem 
Kernhaushalt und werden zur Verfügung gestellt und im Nachtrag 2015 etatisiert. Die durch 
den Wettbewerb entstehenden Kosten, werden durch den Verkauf des Grundstücks refinanziert.  
 
Die weitere Vorgehensweise wird unmittelbar nach dem Vorliegen der Wettbewerbsergebnisse 
festzulegen sein. 
 
Die wesentlichen Inhalte der Auslobung werden, ohne dass die Auslobung insgesamt öffentlich 
gemacht werden muss, in der Bürgerversammlung am 24.03.2015 der Bevölkerung zugänglich 
gemacht. 
 
Die Betreuung des Wettbewerbes wird durch das Stadtplanungsamt und IDA geregelt. 
 
In der Jury werden neben Fach- und Sachpreisrichtern auch die politischen Gremien 
eingeladen sein. 
 
Darmstadt, 20.02.2015 
 
Dezernat I   Dezernat III   Dezernat IV 
 
 
 
Jochen Partsch   Cornelia Zuschke  André Schellenberg 
Oberbürgermeister  Stadträtin   Stadtkämmerer

anlage 3

179 Zeichen

Punkt 7: Saladin-Eck, Wettbewerb 
 (V-Nr. 2015/0059) 
 
Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage 
zuzustimmen. 
  
Gegenstimmen: Fraktionen SPD und FDP

anlage 1

4600 Zeichen

- 2 - 
 
 
Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
04.03.2015 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt:  IDA 
Stadtplanungsamt   OBW bei abschl . 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
I 15 
III 61 65 
IV 20 
Stvv 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2015/0059 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
95 
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:        Investitionsnummer:        
Kostenträger:        Sachkonto:       
 
Betreff: Saladin-Eck, Wettbewerb  
 
Vorlage vom: 20.02.2015  
 
Beschlussvorschlag : 
 
1. Der Durchführung des We ttbewerbes Saladin -Eck wird mit Kosten in Höhe von 120.000,00 
Euro zugestimmt.  
2. Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechend der Begründung zu verfahren.  
 
 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:

- 3 - 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom 18.03.2015 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.

- 4 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 20.02.2015:  
 
Mit Magistratsvorlage vom 25.08.2014 wurde die Machbarkeitsvorstudie zum Saladin-Eck 
vorgestellt. Zwischenzeitlich hat die Fachverwaltung zusammen mit einem beauftragten 
Architekturbüro die Wettbewerbsauslobung vorbereitet. Die Wettbewerbsauslobung soll nach 
der Bürgerversammlung am 24.3.2015 veröffentlicht werden kann.  
 
Es ist geplant, die Bekanntmachung europaweit durchzuführen und dann die Bearbeitungszeit 
so anzusetzen, dass nach den Sommerferien die Preisgerichtssitzung in einem Zeitfenster im 
September stattfinden kann. Auf die Art und Weise sollen noch die Ergebnisse der 
Öffentlichkeit vorgelegt werden, um auf dieser Grundlage die Bebauung weiter entwickeln zu 
können.  
 
Die Inhalte der Wettbewerbsauslobung beziehen sich zum einen auf die komplizierte 
grundstückstechnische und städtebauliche Gesamtsituation, weisen aber sehr deutlich darauf 
hin, dass sich die Baulücke in einem sowohl denkmalgeprägten, als auch städtebaulichen 
außerordentlich exponierten Feld befindet. Eine Neubebauung muss sowohl städtebaulich, auf 
die räumlich wertvolle Situation eingehen, als auch sich mit der Umgebungsbebauung so zu 
arrangieren, dass diese in ihrer Nutzung und Ausprägung nicht gefährdet wird. Hierbei geht es 
insbesondere um das denkmalgeschützte Gebäude der Krone mit seiner prägenden Nutzung 
und der auf der anderen Seite gelegenen Wohnbebauung. Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, 
dass das Saladin-Eck an einer verkehrlich sehr stark frequentierten Situation angeordnet wird, 
die sowohl im Hinblick auf die Erschließung, als auch im Hinblick auf die machbaren 
Nutzungen sehr genau durchdacht werden muss. Im Hinblick auf die Nutzung ist die 
Wettbewerbsauslobung soweit offen gehalten, dass sich kerngebietstypische Nutzungen auch 
in einer Mischform beispielsweise Leben und Gewerbe mit Büronutzung oder anteiligen 
Wohnnutzungen koppeln können. Wie schon bereits erwähnt, muss beim Saladin-Eck Kubatur 
und Funktion in engem Zusammenhang kreativ in diese Lücke hinein entwickelt werden.  
 
Für die Betreuung des Wettbewerbsverfahrens durch ein externes Architekturbüro werden 
40.000,00 Euro aus der Kostenstelle 061-010-1000, SK 6779300 (Allgemeine Planungsmittel) 
des Stadtplanungsamtes finanziert.  
 
Für die Durchführung des Wettbewerbs wird die Finanzierung aus laufenden 
Bauunterhaltungsmitteln von IDA in Höhe von 80.000,00 Euro aus dem Ergebnishaushalt 
vorfinanziert. Die zusätzlich erforderlichen Mittel erhöhen die Verlustzuweisung aus dem 
Kernhaushalt und werden zur Verfügung gestellt und im Nachtrag 2015 etatisiert. Die durch 
den Wettbewerb entstehenden Kosten, werden durch den Verkauf des Grundstücks refinanziert. 
 
Die weitere Vorgehensweise wird unmittelbar nach dem Vorliegen der Wettbewerbsergebnisse 
festzulegen sein. 
 
Die wesentlichen Inhalte der Auslobung werden, ohne dass die Auslobung insgesamt öffentlich 
gemacht werden muss, in der Bürgerversammlung am 24.03.2015 der Bevölkerung zugänglich 
gemacht. 
 
Die Betreuung des Wettbewerbes wird durch das Stadtplanungsamt und IDA geregelt.  
 
In der Jury werden neben Fach- und Sachpreisrichtern auch die politischen Gremien 
eingeladen sein. 
 
Darmstadt, 20.02.2015 
 
Dezernat I   Dezernat III   Dezernat IV 
 
 
 
Jochen Partsch   Cornelia Zuschke  André Schellenberg

Oberbürgermeister  Stadträtin   Stadtkämmerer

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Details

Vorlagen-Nr.
2015/0059
Typ
Magistratsvorlage
Datum
20.02.2015
Erstellt
29.09.2026 00:00