2015/0059
Saladin-Eck, Wettbewerb
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228 Zeichen
Punkt 6: Saladin-Eck, Wettbewerb (V-Nr. 2015/0017) Gegen die Stimmen der SPD-Fraktion, bei Stimmenthaltung der Fraktionen UFFBASSE und FDP, empfiehlt der Ausschuss der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen.
2015/0059
4513 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
04.03.2015
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt: IDA
Stadtplanungsamt OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2015/0059
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto:
Betreff: Saladin-Eck, Wettbewerb
Vorlage vom: 20.02.2015
Beschlussvorschlag :
1. Der Durchführung des Wettbewerbes Saladin -Eck wird mit Kosten in Höhe von 120.000,00
Euro zugestimmt.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechend der Begründung zu verfahren.
Anlagen:
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
- 2 -
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 20.02.2015:
Mit Magistratsvorlage vom 25.08.2014 wurde die Machbarkeitsvorstudie zum Saladin-Eck
vorgestellt. Zwischenzeitlich hat die Fachverwaltung zusammen mit einem beauftragten
Architekturbüro die Wettbewerbsauslobung vorbereitet. Die Wettbewerbsauslobung soll nach
der Bürgerversammlung am 24.3.2015 veröffentlicht werden kann.
Es ist geplant, die Bekanntmachung europaweit durchzuführen und dann die Bearbeitungszeit
so anzusetzen, dass nach den Sommerferien die Preisgerichtssitzung in einem Zeitfenster im
September stattfinden kann. Auf die Art und Weise sollen noch die Ergebnisse der
Öffentlichkeit vorgelegt werden, um auf dieser Grundlage die Bebauung weiter entwickeln zu
können.
Die Inhalte der Wettbewerbsauslobung beziehen sich zum einen auf die komplizierte
grundstückstechnische und städtebauliche Gesamtsituation, weisen aber sehr deutlich darauf
hin, dass sich die Baulücke in einem sowohl denkmalgeprägten, als auch städtebaulichen
außerordentlich exponierten Feld befindet. Eine Neubebauung muss sowohl städtebaulich, auf
die räumlich wertvolle Situation eingehen, als auch sich mit der Umgebungsbebauung so zu
arrangieren, dass diese in ihrer Nutzung und Ausprägung nicht gefährdet wird. Hierbei ge ht es
insbesondere um das denkmalgeschützte Gebäude der Krone mit seiner prägenden Nutzung
und der auf der anderen Seite gelegenen Wohnbebauung. Gleichzeitig wird darauf hingewiesen,
dass das Saladin-Eck an einer verkehrlich sehr stark frequentierten Situation angeordnet wird,
die sowohl im Hinblick auf die Erschließung, als auch im Hinblick auf die machbaren
Nutzungen sehr genau durchdacht werden muss. Im Hinblick auf die Nutzung ist die
Wettbewerbsauslobung soweit offen gehalten, dass sich kerngebietstypische Nutzungen auch
in einer Mischform beispielsweise Leben und Gewerbe mit Büronutzung oder anteiligen
Wohnnutzungen koppeln können. Wie schon bereits erwähnt, muss beim Saladin-Eck Kubatur
und Funktion in engem Zusammenhang kreativ in diese Lücke hinein entwickelt werden.
Für die Betreuung des Wettbewerbsverfahrens durch ein externes Architekturbüro werden
40.000,00 Euro aus der Kostenstelle 061-010-1000, SK 6779300 (Allgemeine Planungsmittel)
des Stadtplanungsamtes finanziert.
Für die Durchführung des Wettbewerbs wird die Finanzierung aus laufenden
Bauunterhaltungsmitteln von IDA in Höhe von 80.000,00 Euro aus dem Ergebnishaushalt
vorfinanziert. Die zusätzlich erforderlichen Mittel erhöhen die Verlustzuweisung aus dem
Kernhaushalt und werden zur Verfügung gestellt und im Nachtrag 2015 etatisiert. Die durch
den Wettbewerb entstehenden Kosten, werden durch den Verkauf des Grundstücks refinanziert.
Die weitere Vorgehensweise wird unmittelbar nach dem Vorliegen der Wettbewerbsergebnisse
festzulegen sein.
Die wesentlichen Inhalte der Auslobung werden, ohne dass die Auslobung insgesamt öffentlich
gemacht werden muss, in der Bürgerversammlung am 24.03.2015 der Bevölkerung zugänglich
gemacht.
Die Betreuung des Wettbewerbes wird durch das Stadtplanungsamt und IDA geregelt.
In der Jury werden neben Fach- und Sachpreisrichtern auch die politischen Gremien
eingeladen sein.
Darmstadt, 20.02.2015
Dezernat I Dezernat III Dezernat IV
Jochen Partsch Cornelia Zuschke André Schellenberg
Oberbürgermeister Stadträtin Stadtkämmerer
anlage 3
179 Zeichen
Punkt 7: Saladin-Eck, Wettbewerb (V-Nr. 2015/0059) Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen. Gegenstimmen: Fraktionen SPD und FDP
anlage 1
4600 Zeichen
- 2 -
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
04.03.2015
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt: IDA
Stadtplanungsamt OBW bei abschl .
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
I 15
III 61 65
IV 20
Stvv
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2015/0059
Magistratsbeschluss -Nr.
95
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto:
Betreff: Saladin-Eck, Wettbewerb
Vorlage vom: 20.02.2015
Beschlussvorschlag :
1. Der Durchführung des We ttbewerbes Saladin -Eck wird mit Kosten in Höhe von 120.000,00
Euro zugestimmt.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechend der Begründung zu verfahren.
Anlagen:
Datenschutzrelevante Anlage:
- 3 -
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom 18.03.2015
Der Vorlage wird zugestimmt.
- 4 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 20.02.2015:
Mit Magistratsvorlage vom 25.08.2014 wurde die Machbarkeitsvorstudie zum Saladin-Eck
vorgestellt. Zwischenzeitlich hat die Fachverwaltung zusammen mit einem beauftragten
Architekturbüro die Wettbewerbsauslobung vorbereitet. Die Wettbewerbsauslobung soll nach
der Bürgerversammlung am 24.3.2015 veröffentlicht werden kann.
Es ist geplant, die Bekanntmachung europaweit durchzuführen und dann die Bearbeitungszeit
so anzusetzen, dass nach den Sommerferien die Preisgerichtssitzung in einem Zeitfenster im
September stattfinden kann. Auf die Art und Weise sollen noch die Ergebnisse der
Öffentlichkeit vorgelegt werden, um auf dieser Grundlage die Bebauung weiter entwickeln zu
können.
Die Inhalte der Wettbewerbsauslobung beziehen sich zum einen auf die komplizierte
grundstückstechnische und städtebauliche Gesamtsituation, weisen aber sehr deutlich darauf
hin, dass sich die Baulücke in einem sowohl denkmalgeprägten, als auch städtebaulichen
außerordentlich exponierten Feld befindet. Eine Neubebauung muss sowohl städtebaulich, auf
die räumlich wertvolle Situation eingehen, als auch sich mit der Umgebungsbebauung so zu
arrangieren, dass diese in ihrer Nutzung und Ausprägung nicht gefährdet wird. Hierbei geht es
insbesondere um das denkmalgeschützte Gebäude der Krone mit seiner prägenden Nutzung
und der auf der anderen Seite gelegenen Wohnbebauung. Gleichzeitig wird darauf hingewiesen,
dass das Saladin-Eck an einer verkehrlich sehr stark frequentierten Situation angeordnet wird,
die sowohl im Hinblick auf die Erschließung, als auch im Hinblick auf die machbaren
Nutzungen sehr genau durchdacht werden muss. Im Hinblick auf die Nutzung ist die
Wettbewerbsauslobung soweit offen gehalten, dass sich kerngebietstypische Nutzungen auch
in einer Mischform beispielsweise Leben und Gewerbe mit Büronutzung oder anteiligen
Wohnnutzungen koppeln können. Wie schon bereits erwähnt, muss beim Saladin-Eck Kubatur
und Funktion in engem Zusammenhang kreativ in diese Lücke hinein entwickelt werden.
Für die Betreuung des Wettbewerbsverfahrens durch ein externes Architekturbüro werden
40.000,00 Euro aus der Kostenstelle 061-010-1000, SK 6779300 (Allgemeine Planungsmittel)
des Stadtplanungsamtes finanziert.
Für die Durchführung des Wettbewerbs wird die Finanzierung aus laufenden
Bauunterhaltungsmitteln von IDA in Höhe von 80.000,00 Euro aus dem Ergebnishaushalt
vorfinanziert. Die zusätzlich erforderlichen Mittel erhöhen die Verlustzuweisung aus dem
Kernhaushalt und werden zur Verfügung gestellt und im Nachtrag 2015 etatisiert. Die durch
den Wettbewerb entstehenden Kosten, werden durch den Verkauf des Grundstücks refinanziert.
Die weitere Vorgehensweise wird unmittelbar nach dem Vorliegen der Wettbewerbsergebnisse
festzulegen sein.
Die wesentlichen Inhalte der Auslobung werden, ohne dass die Auslobung insgesamt öffentlich
gemacht werden muss, in der Bürgerversammlung am 24.03.2015 der Bevölkerung zugänglich
gemacht.
Die Betreuung des Wettbewerbes wird durch das Stadtplanungsamt und IDA geregelt.
In der Jury werden neben Fach- und Sachpreisrichtern auch die politischen Gremien
eingeladen sein.
Darmstadt, 20.02.2015
Dezernat I Dezernat III Dezernat IV
Jochen Partsch Cornelia Zuschke André Schellenberg
Oberbürgermeister Stadträtin Stadtkämmerer
Beratungsverlauf (4)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2015/0059
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 20.02.2015
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00