0953/2024
3. Gleichstellungsaktionsplan
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Mitteilung Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle II/03 Vorlagen-Nummer 14.03.2024 0953/2024 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern 18.03.2024 Gesundheitsausschuss 23.04.2024 Stadtarbeitsgemeinschaft Queerpolitik 17.06.2024 Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik 18.06.2024 Stadtarbeitsgemeinschaft Seniorenpolitik 07.10.2024 3. Gleichstellungsaktionsplan Das Amt für Gleichstellung von Männern und Frauen erarbeitet derzeit den 3. Gleichstellungs- aktionsplan. Dieser hat den Schwerpunkt „Reproduktive Rechte und Gesundheit“. Reproduk- tive Rechte beschreiben die Rechte jedes Menschen, selbstbestimmt und frei über den eige- nen Körper und die eigene Sexualität zu entscheiden. Dabei stehen beispielsweise die As- pekte Gesundheitsvorsorge, Verhütung, Sexuelle Bildung, Schwangerschaft und Elternschaft im Vordergrund. Der 3. Gleichstellungsaktionsplan wird im Rahmen der Europäischen Charta für Gleichstellung erarbeitet. Die Stadt Köln gehört zu den mehr als 2.000 Städten in Europa, die die EU-Gleich- stellungscharta unterzeichnet haben und mit konkreten Aktionsplänen die Gleichberechtigung vor Ort voranbringen. Die Erarbeitung des Aktionsplans erfolgt in enger Zusammenarbeit von Stadtverwaltung, Poli- tik und Zivilgesellschaft. So erfolgte die Auswahl des Themas in der Lenkungsgruppe beste- hend aus politischen Vertreter*innen aller im Gleichstellungsausschuss vertretenden stimmbe- rechtigten Fraktionen, dem Amt für Integration und Vielfalt sowie dem Amt für Gleichstellung von Frauen und Männern (siehe Anlage - Ratsbeschluss vom 10.11.2022/Vorlage 2639/2022). Das nächste Treffen des Lenkungskreises findet im April 2024 statt. Weitere Informationen zum 3. Gleichstellungsaktionsplan sind auf der Website des Amts für Gleichstellung von Frauen und Männern bereitgestellt: https://www.stadt-koeln.de/leben-in- koeln/soziales/gleichstellung/3-koelner-gleichstellungsaktionsplan Anlage Beschluss des Rates vom 10.11.2022 zum 3. Gleichstellungsaktionsplan gez. Prof. Dr. Diemert
Anlage - Beschluss des Rates zum 3. Gleichstellungsaktionsplan
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle II/03 Vorlagen-Nummer 2639/2022 Freigabedatum 09.09.2022 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Europäische Charta der Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene 3. Gleichstellungaktionsplan Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat begrüßt die Fortschreibung des Aktionsplans zur EU-Charta und beschließt zur Projektbeglei- tung eine Lenkungsgruppe mit folgenden Maßgaben einzurichten: 1 Die Lenkungsgruppe trifft die inhaltliche Auswahl der zu bearbeitenden Handlungsfel- der und -bereiche. 2 In die Lenkungsgruppe entsenden die im Ausschuss für die Gleichstellung von Män- nern und Frauen stimmberechtigt vertretenen Fraktionen jeweils eine Vertretung und benennen eine Stellvertretung. Für die Verwaltung nehmen das Amt für Gleichstellung und das Amt für Integration und Vielfalt sowie themenspezifisch weitere Fachämter teil. Eine geschlechtsparitätische Besetzung ist sowohl auf der Verwaltungsseite als auch für die politische Vertretung sicher zu stellen. 3 Die Geschäftsführung übernimmt die Verwaltung. Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern 31.10.2022 Rat 10.11.2022 2 Begründung Die Stadt Köln setzt sich für Vielfalt und Chancengleichheit aller Menschen – unabhängig vom Ge- schlecht – ein und trägt dem über Aktionspläne Rechnung. Am 7.4.2011 hat der Rat der Stadt Köln einstimmig beschlossen: Die Stadt Köln tritt der „Europäischen Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene“ bei. Der Rat der Stadt Köln wird regelmäßig über die Entwicklung der Um- setzung, die sich aus dem Beitritt ergibt, informiert.“ Die formale Unterzeichnung der Charta erfolgte am 8.8.2011 durch den Oberbürgermeister. Ziel der Charta ist es, einheitliche Handlungsansätze der Gleichstellungspolitik in Europa zu etablie- ren und Frauen und Männern die gleiche Teilhabe an den Ressourcen der Gesellschaft zu bieten. Die Kommunen, die die EU-Charta unterzeichnen, bekennen sich damit auch formell zum Grundsatz der Gleichstellung von Frauen und Männern. Sie sind aufgerufen, Benachteiligungen zu bekämpfen und Maßnahmen zur Förderung der Ge- schlechtergerechtigkeit zu entwickeln. Sie verpflichten sich, unter breiter Beteiligung der Stadtgesell- schaft konkrete Aktionen zu neun Handlungsfeldern zu erarbeiten und in einem Aktionsplan festzule- gen. Dieser Aktionsplan definiert Prioritäten, Ressourcen und Aktivitäten und bietet damit eine transparen- te und nachprüfbare Grundlage für Bürger*innen. Link auf den ersten Gleichstellungsaktionsplan: https://www.stadt-koeln.de/mediaasset/content/pdf- dezernat1/gleichstellung/i-1_carta_gleichstellung_11-2016_bfrei_neu.pdf Link auf den zweiten Gleichstellungsaktionsplan: https://www.stadt-koeln.de/mediaasset/content/pdf- dezernat1/gleichstellung/2._gleichstellungsaktionsplan_bfrei.pdf Link auf die Europäische Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene: https://www.ccre.org/docs/charte_egalite_de.pdf Die Lenkungsgruppe erstellt einen vom Rat der Stadt Köln zu beschließenden dritten Gleichstellungs- Aktionsplan mit sich daraus ergebenden Verpflichtungen für zuvor ausgewählte kommunalpolitische Handlungsfelder.
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0953/2024
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 14.03.2024
- Erstellt
- 07.03.2024 15:03