1345/2026
Beantwortung einer mündlichen Anfrage von Iris Dworeck-Danielowski zu: Drittes Kölner Diskriminierungsmonitoring 0506/2026
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Anlage 1 - Auszug aus aus dem Entwurf der Niederschrift der 4. Sitzung des Ausschusses Soziales, Gesundheit, Seniorinnen und Senioren vom 23.04.2026
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Geschäftsführung Ausschuss Soziales, Gesundheit, Seniorinnen und Senioren Thomas Krämer Telefon: (0221) 221-27467 E-Mail: sozialamt.ausschuss@stadt- koeln.de Datum: 30.04.2026 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 4. Sitzung des Ausschusses Soziales, Gesundheit, Seniorinnen und Senioren vom 23.04.2026 öffentlich 5.3.2 Drittes Kölner Diskriminierungsmonitoring 0506/2026 Anja Corvin dankt der Verwaltung für die ausführliche Auswertung. Sie führt aus, dass, Köln geprägt sei von Vielfalt und ein Zusammenleben unterschiedlicher Her- kunft, Religionen, Identitäten und Lebensweisen. Vor diesem Hintergrund betont sie, dass sich alle Menschen sicher und willkommen fühlen müssten. Gleichzeitig stellt Anja Corvin fest, dass das Monitoring deutlich mache, dass dies für viele Betroffene nicht selbstverständlich sei. Die steigende Zahl gemeldeter Diskrimi- nierungsfälle werde mit Sorge betrachtet. Zugleich hebt sie positiv hervor, dass die gestiegene Meldebereitschaft auf ein zunehmendes Vertrauen in die bestehenden Strukturen hindeute. Ebenso begrüßt sie, dass erstmals belastbare Daten zur Diskri- minierung von Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen vorlä- gen. Als besonders alarmierend wird von Anja Corvin deutliche Anstieg antisemitischer Vorfälle hervorgehoben, deren Zahl sich im Berichtszeitraum mehr als verdoppelt habe. Auch die Zunahme von Diskriminierung aufgrund von Geschlecht und Ge- schlechtsidentität, insbesondere gegenüber homosexuellen Personen, wird als be- sorgniserregend eingeordnet. Das Monitoring werde als wichtige Grundlage für die Weiterentwicklung von Präventions-, Interventions- und Unterstützungsmaßnahmen bewertet. Es wird jedoch betont, dass aus den Erkenntnissen konkrete Maßnahmen abgeleitet und im kommenden Haushalt finanziell hinterlegt werden müssten. Iris Dworeck-Danielowski stellt Rückfragen zur Methodik des Monitorings. Sie weist w darauf hin, dass eine differenzierte Betrachtung verschiedener Formen antisemiti- scher Diskriminierung vorgenommen werde, insbesondere zwischen Israel-bezoge- nem und Shoah-bezogenem Antisemitismus sowie im Kontext von Versammlungen. Vor diesem Hintergrund fragt sie, ob diese Differenzierung bereits in früheren Berich- ten vorgenommen worden sei oder eine neue Entwicklung darstelle. Zudem bittet sie um eine Einordnung, anhand welcher Kriterien Aussagen als Israel-bezogener Antisemitismus bewertet würden und wie dabei die Abgrenzung zur legitimen Mei- nungsäußerung erfolge. Bettina Baum sagt eine Beantwortung der Fragen zu einem späteren Zeitpunkt zu. Zur Kenntnis genommen.
Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle OB/16/161 Vorlagen-Nummer 21.05.2026 1345/2026 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Soziales, Gesundheit, Seniorinnen und Senioren 11.06.2026 Beantwortung einer mündlichen Anfrage von Iris Dworeck-Danielowski zu: Drittes Kölner Diskriminierungsmonitoring 0506/2026 In der der Sitzung des Ausschusses Soziales, Gesundheit, Seniorinnen und Senioren vom 23.04.2026 stellt Iris Dworeck-Danielowski, AfD-Fraktion, Rückfragen zur Methodik des Diskri- minierungsmonitorings. Sie weist darauf hin, dass eine differenzierte Betrachtung verschiede- ner Formen antisemitischer Diskriminierung vorgenommen werde, insbesondere zwischen Is- rael-bezogenem und Shoah-bezogenem Antisemitismus sowie im Kontext von Versammlun- gen. Vor diesem Hintergrund fragt sie, ob diese Differenzierung bereits in früheren Berichten vorgenommen worden sei oder eine neue Entwicklung darstelle. Zudem bittet sie um eine Ein- ordnung, anhand welcher Kriterien Aussagen als Israel-bezogener Antisemitismus bewertet würden und wie dabei die Abgrenzung zur legitimen Meinungsäußerung erfolge. Antwort der Verwaltung: Bei der Einordnung antisemitischer Vorfälle folgt die Kölner Meldestelle des NS-Dokumentati- onszentrums seit Beginn an der IHRA-Arbeitsdefinition Antisemitismus, wie sie auch vom Bundesverband der Recherche- und Informationsstellen Antisemitismus e.V. verwendet wird. Den Anschluss der Stadt Köln an diese Arbeitsdefinition hatte der Rat der Stadt Köln am 16.5.2024 beschlossen. Eine Differenzierung der spezifischen Erscheinungsformen von Anti- semitismus wurde in den früheren Berichten bereits vorgenommen. Die Arbeitsweise der Kölner Meldestelle wird im Internet ausführlich dargelegt und transparent gemacht. Demnach gilt als israelbezogener Antisemitismus: Der Vorwurf gegenüber Jüdinnen*Juden, sie fühlten sich dem Staat Israel oder angeb- lich bestehenden weltweiten jüdischen Interessen stärker verpflichtet als den Interes- sen ihrer jeweiligen Heimatländer. Das Abstreiten des Rechts des jüdischen Volkes auf Selbstbestimmung, z.B. durch die Behauptung, die Existenz des Staates Israel sei ein rassistisches / koloniales Unter- fangen. Die Anwendung doppelter Standards, indem man von Israel ein Verhalten fordert, das von keinem anderen demokratischen Staat erwartet und verlangt wird. Das Verwenden von Symbolen und Bildern, die mit traditionellem Antisemitismus in Verbindung stehen (z.B. der Vorwurf des Christusmordes oder die Ritualmordle- gende), um Israel oder die Israelis zu beschreiben. Vergleiche der aktuellen israelischen Politik mit der Politik der Nationalsozialisten. Das Bestreben, alle Jüdinnen*Juden kollektiv für Handlungen des Staates Israel ver- antwortlich zu machen. Als Post-Schoa-Antisemitismus wird erfasst: 2 Das Bestreiten der historischen Tatsache, des Ausmaßes, der Mechanismen (z.B. der Gaskammern) sowie der Vorsätzlichkeit des Völkermordes an den Jüdinnen*Juden durch das nationalsozialistische Deutschland und seine Unterstützer*innen und Kom- pliz*innen während des Zweiten Weltkrieges (Schoa). Die Behauptung Jüdinnen*Juden seien für die Schoa selbst verantwortlich. Der Vorwurf gegenüber dem jüdischen Volk oder dem Staat Israel, die Schoa übertrie- ben darzustellen oder erfunden zu haben. Schuldabwehr drückt sich in der Empörung über und die Zurückweisung von Positio- nen und Denkzeichen, die an die nationalsozialistischen Verbrechen an den Jüdin- nen*Juden erinnern, aus. Sie treten häufig gemeinsam mit Verhöhnungen der Opfer auf. Gez. Burmester
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1345/2026
- Typ
- Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
- Datum
- 21.05.2026
- Erstellt
- 05.05.2026 17:18