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1345/2026

Beantwortung einer mündlichen Anfrage von Iris Dworeck-Danielowski zu: Drittes Kölner Diskriminierungsmonitoring 0506/2026

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 21.05.2026

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Nächste Beratung: Ausschuss Soziales, Gesundheit, Seniorinnen und Senioren, Sitzung am 11.06.2026, TOP 12.1.1

Anlage 1 - Auszug aus aus dem Entwurf der Niederschrift der 4. Sitzung des Ausschusses Soziales, Gesundheit, Seniorinnen und Senioren vom 23.04.2026

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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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Anlage 1 - Auszug aus aus dem Entwurf der Niederschrift der 4. Sitzung des Ausschusses Soziales, Gesundheit, Seniorinnen und Senioren vom 23.04.2026

2623 Zeichen

Geschäftsführung  
Ausschuss Soziales, Gesundheit, 
Seniorinnen und Senioren 
Thomas Krämer 
Telefon:  (0221) 221-27467 
E-Mail:  sozialamt.ausschuss@stadt-
koeln.de 
Datum: 30.04.2026 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 4. Sitzung des Ausschusses 
Soziales, Gesundheit, Seniorinnen und Senioren vom 23.04.2026 
öffentlich 
5.3.2 Drittes Kölner Diskriminierungsmonitoring 
0506/2026 
Anja Corvin dankt der Verwaltung für die ausführliche Auswertung. Sie führt aus, 
dass, Köln geprägt sei von Vielfalt und ein Zusammenleben unterschiedlicher Her-
kunft, Religionen, Identitäten und Lebensweisen. Vor diesem Hintergrund betont sie, 
dass sich alle Menschen sicher und willkommen fühlen müssten. 
Gleichzeitig stellt Anja Corvin fest, dass das Monitoring deutlich mache, dass dies für 
viele Betroffene nicht selbstverständlich sei. Die steigende Zahl gemeldeter Diskrimi-
nierungsfälle werde mit Sorge betrachtet. Zugleich hebt sie positiv hervor, dass die 
gestiegene Meldebereitschaft auf ein zunehmendes Vertrauen in die bestehenden 
Strukturen hindeute. Ebenso begrüßt sie, dass erstmals belastbare Daten zur Diskri-
minierung von Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen vorlä-
gen. 
Als besonders alarmierend wird von Anja Corvin deutliche Anstieg antisemitischer 
Vorfälle hervorgehoben, deren Zahl sich im Berichtszeitraum mehr als verdoppelt 
habe. Auch die Zunahme von Diskriminierung aufgrund von Geschlecht und Ge-
schlechtsidentität, insbesondere gegenüber homosexuellen Personen, wird als be-
sorgniserregend eingeordnet. Das Monitoring werde als wichtige Grundlage für die 
Weiterentwicklung von Präventions-, Interventions- und Unterstützungsmaßnahmen 
bewertet. Es wird jedoch betont, dass aus den Erkenntnissen konkrete Maßnahmen 
abgeleitet und im kommenden Haushalt finanziell hinterlegt werden müssten. 
Iris Dworeck-Danielowski stellt Rückfragen zur Methodik des Monitorings. Sie weist 
w darauf hin, dass eine differenzierte Betrachtung verschiedener Formen antisemiti-
scher Diskriminierung vorgenommen werde, insbesondere zwischen Israel-bezoge-
nem und Shoah-bezogenem Antisemitismus sowie im Kontext von Versammlungen. 
Vor diesem Hintergrund fragt sie, ob diese Differenzierung bereits in früheren Berich-
ten vorgenommen worden sei oder eine neue Entwicklung darstelle. Zudem bittet sie 
um eine Einordnung, anhand welcher Kriterien Aussagen als Israel-bezogener

Antisemitismus bewertet würden und wie dabei die Abgrenzung zur legitimen Mei-
nungsäußerung erfolge. 
Bettina Baum sagt eine Beantwortung der Fragen zu einem späteren Zeitpunkt zu. 
Zur Kenntnis genommen.

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

3653 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
OB/16/161 
 
Vorlagen-Nummer 21.05.2026 
 1345/2026 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Soziales, Gesundheit, Seniorinnen und Senioren 11.06.2026 
 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage von Iris Dworeck-Danielowski zu: Drittes 
Kölner Diskriminierungsmonitoring 0506/2026 
In der der Sitzung des Ausschusses Soziales, Gesundheit, Seniorinnen und Senioren vom 
23.04.2026 stellt Iris Dworeck-Danielowski, AfD-Fraktion, Rückfragen zur Methodik des Diskri-
minierungsmonitorings. Sie weist darauf hin, dass eine differenzierte Betrachtung verschiede-
ner Formen antisemitischer Diskriminierung vorgenommen werde, insbesondere zwischen Is-
rael-bezogenem und Shoah-bezogenem Antisemitismus sowie im Kontext von Versammlun-
gen. Vor diesem Hintergrund fragt sie, ob diese Differenzierung bereits in früheren Berichten 
vorgenommen worden sei oder eine neue Entwicklung darstelle. Zudem bittet sie um eine Ein-
ordnung, anhand welcher Kriterien Aussagen als Israel-bezogener Antisemitismus bewertet 
würden und wie dabei die Abgrenzung zur legitimen Meinungsäußerung erfolge. 
Antwort der Verwaltung:  
Bei der Einordnung antisemitischer Vorfälle folgt die Kölner Meldestelle des NS-Dokumentati-
onszentrums seit Beginn an der IHRA-Arbeitsdefinition Antisemitismus, wie sie auch vom 
Bundesverband der Recherche- und Informationsstellen Antisemitismus e.V. verwendet wird. 
Den Anschluss der Stadt Köln an diese Arbeitsdefinition hatte der Rat der Stadt Köln am 
16.5.2024 beschlossen. Eine Differenzierung der spezifischen Erscheinungsformen von Anti-
semitismus wurde in den früheren Berichten bereits vorgenommen.  
Die Arbeitsweise der Kölner Meldestelle wird im Internet ausführlich dargelegt und transparent 
gemacht. Demnach gilt als israelbezogener Antisemitismus: 
 Der Vorwurf gegenüber Jüdinnen*Juden, sie fühlten sich dem Staat Israel oder angeb-
lich bestehenden weltweiten jüdischen Interessen stärker verpflichtet als den Interes-
sen ihrer jeweiligen Heimatländer. 
 Das Abstreiten des Rechts des jüdischen Volkes auf Selbstbestimmung, z.B. durch die 
Behauptung, die Existenz des Staates Israel sei ein rassistisches / koloniales Unter-
fangen. 
 Die Anwendung doppelter Standards, indem man von Israel ein Verhalten fordert, das 
von keinem anderen demokratischen Staat erwartet und verlangt wird. 
 Das Verwenden von Symbolen und Bildern, die mit traditionellem Antisemitismus in 
Verbindung stehen (z.B. der Vorwurf des Christusmordes oder die Ritualmordle-
gende), um Israel oder die Israelis zu beschreiben. 
 Vergleiche der aktuellen israelischen Politik mit der Politik der Nationalsozialisten. 
 Das Bestreben, alle Jüdinnen*Juden kollektiv für Handlungen des Staates Israel ver-
antwortlich zu machen. 
 
Als Post-Schoa-Antisemitismus wird erfasst:

2 
 
 Das Bestreiten der historischen Tatsache, des Ausmaßes, der Mechanismen (z.B. der 
Gaskammern) sowie der Vorsätzlichkeit des Völkermordes an den Jüdinnen*Juden 
durch das nationalsozialistische Deutschland und seine Unterstützer*innen und Kom-
pliz*innen während des Zweiten Weltkrieges (Schoa). 
 Die Behauptung Jüdinnen*Juden seien für die Schoa selbst verantwortlich. 
 Der Vorwurf gegenüber dem jüdischen Volk oder dem Staat Israel, die Schoa übertrie-
ben darzustellen oder erfunden zu haben. 
 Schuldabwehr drückt sich in der Empörung über und die Zurückweisung von Positio-
nen und Denkzeichen, die an die nationalsozialistischen Verbrechen an den Jüdin-
nen*Juden erinnern, aus. Sie treten häufig gemeinsam mit Verhöhnungen der Opfer 
auf.  
 
Gez. Burmester

Beratungsverlauf (1)

11.06.2026 Ausschuss Soziales, Gesundheit, Seniorinnen und Senioren
TOP 12.1.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
1345/2026
Typ
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
Datum
21.05.2026
Erstellt
05.05.2026 17:18