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0002/2020

Abriss und Neubau einer Unterkunft zur öffentlich-rechtlichen Unterbringung in konventioneller Bauweise auf dem städtischen Grundstück Cohnenhofstraße o. Nr., 50769 Köln, Planungsbeschluss

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 11.02.2021

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 04.02.2021, TOP 10.1

Anlage 07 Stelllungnahme der SPD-Fraktion aus der Niederschrift der 1. Sitzung des Bauausschusses vom 25.01.2021

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Anlage 06 Beantwortung einer Frage aus dem Ausschuss für Soziales und Senioren

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Anlage 02 Lageplan

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Anlage 03 Schrägluftbild

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Anlage 04 Stellungnahme Rechnungsprüfungsamt

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Anlage 11 Dringlichkeitsentscheidung BV 6 0002/2020/1

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Anlage 09 - Auszug Bauausschuss vom 08.03.2021

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Anlage 08 - Auszug aus BauA vom 25.01.2021

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Anlage 01 Übersichtsplan

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Anlage 05 - Auszug Ausschuss Soziales und Senioren 14.01.2021

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage 10 Auszug aus der Sitzung des Finanzausschusses vom 15.03.2021

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Anlage 07 Stelllungnahme der SPD-Fraktion aus der Niederschrift der 1. Sitzung des Bauausschusses vom 25.01.2021

1092 Zeichen

Geschäftsführung  
Bauausschuss  
Frau Weber 
Telefon:  (0221) 221 - 22443  
Fax       :  (0221) 221 - 22344 
E-Mail:  simone.weber@stadt-koeln.de 
Datum: 01.02.2021 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 1. Sitzung des 
Bauausschusses  vom 25.01.2021  
öffentlich 
5.1 Abriss und Neubau einer Unterkunft zur öffentlich-rechtlichen Unter-
bringung in konventioneller Bauweise auf dem städtischen Grundstück 
Cohnenhofstraße o. Nr., 50769 Köln, Planungsbeschluss 
0002/2020 
 
 
Im Vorfeld zur Sitzung schriftlich zu Protokoll eingereichte Stellungnahme der SPD -
Fraktion: 
 
Alle Vorlagen zum geförderten Wohnungsbau auf der Tagesordnung müssen nach 
mehrfachen Verschiebungen endlich beschlossen werden.  
Die SPD bekennt sich ausdrücklich zum öffentlich geförderten Wohnungsbau und zur 
Verbesserung der öffentlich-rechtlichen Unterbringung.  
 
Mehrfache Verschiebung der Beratungen sollte sich in Form von Protokollauszügen 
als zusätzliche Anlagen bei der jeweiligen Vorlage wiederfinden.  
 
Beschluss: 
Der Bauausschuss vertagt die Vorlage einstimmig in seine nächste Sitzung.

Anlage 06 Beantwortung einer Frage aus dem Ausschuss für Soziales und Senioren

1997 Zeichen

Anlage 06 zur Vorlage 0002/2020 
Beantwortung einer Anfrage aus dem Ausschuss Soziales und Senioren vom 14.01.2021 (s. 
Anlage 5 zum Thema Wohnraum nach DIN 18040-R. 
Abriss und Neubau einer Unterkunft zur öffentlich-rechtlichen Unterbringung in 
konventioneller Bauweise auf dem städtischen Grundstück Cohnenhofstraße o. Nr., 50769 
Köln, Planungsbeschluss 
In der Sitzung des Ausschusses Soziales und Senioren vom 14.01.2021 reicht die Fraktion Bündnis 
90 / Die Grünen die Frage ein, ob an dem oben benannten Standort auch Wohnraum nach DIN 
18040-R entstehen könne, zum Beispiel durch Zusammenlegen zweier Appartements. 
 
Die Verwaltung beantwortet diese Anfrage wie folgt: 
 
In der Planungsbeschlussvorlage (0002/2020) wurde dargelegt, für welchen Personenkreis das Bau-
projekt vorgesehen ist. Zu diesem Zeitpunkt hat es bereits eine umfangreiche Prüfung hinsichtlich der 
zukünftigen Nutzung des Objekts zwischen dem Sozialen Dienst und der Bauabteilung des Amtes für 
Wohnungswesen gegeben, damit eine bedarfsgerechte Planung des Vorhabens bereits von Anfang 
an gewährleistet werden kann. Nur so kann sichergestellt werden, dass zu jeder Zeit Bedarf und Um-
setzung korrespondieren, bzw. nicht zu einem späteren Zeitpunkt individuelle Wünsche durch auf-
wändige Umplanungen realisiert werden müssen. Nach Rücksprache mit den jeweiligen Fachabtei-
lungen ist an diesem Standort daher kein rollstuhlgerechter Wohnraum vorgesehen.  
 
Auch eignet sich der Standort aufgrund der infrastrukturellen Gegebenheiten bzw. mangelnder Ver-
bindungen des öffentlichen Nahverkehrs nicht originär für eine Unterbringung von Einzelpersonen, die 
auf die Nutzung eines Rollstuhls angewiesen sind. 
 
Gleichwohl wird bei dem geplanten Vorhaben der Standard der Barrierefreiheit nach DIN 18040-2 
berücksichtigt werden, auch wenn dies der Gesetzgeber bei Gebäuden zur Unterbringung von Perso-
nenkreisen, für die eine öffentlich-rechtliche Unterbringungsverpflichtung besteht, nicht vorgeschrie-
ben hat.

Anlage 02 Lageplan

488 Zeichen

80m6040200 Mittelpunkt: [354200,5657267]   1:2000
 
KölnGIS
Hintergrundfarbe (Nutzung), Flurstücksnummer, Straßen, Hausnummern, Amtl. Basiskarte (farbig)
Herausgeber: Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster
Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen
Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig.
Erstellt am: 29.04.2020

Anlage 03 Schrägluftbild

470 Zeichen

80m6040200 Mittelpunkt: [354195,5657272]   1:2000
 
KölnGIS
Flurstücksnummer, Straßen, Hausnummern, Luftbilder 2019 (TrueDOP, Land NRW)
Herausgeber: Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster
Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen
Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig.
Erstellt am: 29.04.2020

Anlage 04 Stellungnahme Rechnungsprüfungsamt

1424 Zeichen

14 03.07.2020 
143 Herr Titze 
 23759 
 
 
 
56 
 
Errichtung eines Mehrparteienhauses, Cohnenhofstraße, Langel 
hier:  Bedarfsprüfung Freiberufliche Leistungen (Objektplanung) LPH 1 bis 3 
RPA-Nr.: BD 2020/0829 
 
eingereichte Kosten: 101.680,67 € netto 
 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
für den Abbruch des ehem. Feuerwehrhauses und für die Planung und Realisierung eines 
Mehrparteienhauses legen Sie mir die Bedarfsprüfung für die Freiberuflichen Leistungen vor. 
Diese Aufgaben können nach Angaben von -56- aufgrund der Personalstruktur nicht mit 
städtischem Personal wahrgenommen werden. (hier: Objektplanung HOAI-LPH 1-3) 
Es soll ein Planungsbeschluss in den Ratsgremien erwirkt werden. 
Nach Durchsicht der sehr übersichtlich zusammengestellten Unterlagen bestehen grundsätz-
lich keine Bedenken gegen die Fortführung der Maßnahme. 
Weitergehende freiberufliche Leistungen sind bereits in der Kostenermittlung erfasst, aber 
nicht Bestandteil dieser Bedarfsprüfung. 
Es wird darauf hingewiesen, dass der Betrachtung des Schwellenwertes (aktuell 214.000,- € 
netto) auch ähnliche Freiberufliche Leitungen, d.h. Fachplanerleistungen, zu berücksichtigen 
sind und somit EU-weite Ausschreibungsverfahren entsprechend durchzuführen sind. 
Des Weiteren sollten bei zukünftigen Bedarfsprüfungen sämtliche externe Planungsleistun-
gen bereits erfasst werden. 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. Hemsing    ausgefertigt Titze

Anlage 11 Dringlichkeitsentscheidung BV 6 0002/2020/1

25413 Zeichen

Vorlagen-Nummer

StadtKöln || 0002/2020/1

Die Oberbürgermeisterin

Freigabedatum

Dezernat, Dienststelle
V/562/4

Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung zur Behandlung in Öffentlicher Sitzung

Entscheidung durch die Bezirksbürgermeisterin bzw. den Bezirksbürgermeister und ein Mitglied der
Bezirksvertretung gemäß $ 36 Absatz 5, Satz 2 GO NRW und Genehmigung durch die Bezirksvertre-
tung

Betreff

Dringlichkeitsentscheidung - Abriss und Neubau einer Unterkunft zur öffentlich-rechtlichen
Unterbringung in konventioneller Bauweise auf dem städtischen Grundstück Cohnenhofstraße
o. Nr., 50769 Köln, Planungsbeschluss

Gremium

Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 15.04.2021

Begründung für die Dringlichkeit:

Um den geplanten Neubau einer Unterkunft zur öffentlich-rechtlichen Unterbringung und die
damit einhergehende Versorgung von sozial- und insbesondere in ihren Wohnfähigkeiten
beeinträchtigten Menschen sicherzustellen, ist ein unverzügliches Fortschreiten des Baupro-
jektes erforderlich. Da die nächste anstehende Versammlung der Bezirksvertretung Chorwei-
ler am 15.04.2021 stattfinden wird und somit nach der nächsten Ratssitzung am 23.03.2021
tagt, ist eine spätere Einbindung der Bezirksvertretung mit gleichzeitiger Einhaltung einer
ordnungsgemäßen Beratungsfolge nicht möglich. Ein Zuwarten bis zur übernächsten Rats-
sitzung am 06.05.2021 würde den Baubeginn des Neubaus, welcher dringend benötigte Ka-
pazitäten an Unterbringungsplätzen realisiert, noch weiter nach hinten verzögern.

Der Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 08.03.2021 die Vorlage gemäß des Änderungs-
bzw. Zusatzantrages gem. $ 13 GO der Fraktionen Bündnis90/Die Grünen, der CDU Fraktion
sowie der Volt-Fraktion vorbehaltlich der Zustimmung der Bezirksvertretung Chorweiler be-
schlossen. Hierzu soll die Zustimmung der Bezirksvertretung Chorweiler durch eine Dring-
lichkeitsentscheidung eingeholt werden, damit die Vorlage in der kommenden Sitzung des
Rates am 23.03.2021 beschlossen werden kann.

Folgender Beschluss umfasste der Änderungsantrag:
e Die Planung erfolgt entsprechend den Städtischen Eneragieleitlinien in Passivhaus-
bauweise
e Die Dachflächen sind, soweit möglich, vollflächig für Solaranlagen zu nutzen
e Die Fassaden (und evtl. die Dächer) sind grundsätzlich zu begrünen
e Falls PKW-Stellplätze nötig sind, sind in Zusammenarbeit mit der Rheinenergie öffent-
lich nutzbare Elektro-Ladestationen zu schaffen.

Die Verwaltung wird unverzüglich die entsprechenden technischen Prüfungen und Umpla-
nungen veranlassen, sobald der Planungsbeschluss vom Rat gefasst wurde. Entsprechende
Kostenveränderungen und Planungsänderungen können jedoch erst nach Planungsbe-
schlussfassung erfasst bzw. mit Baubeschlussvorlage benannt werden. Der nachfolgende
Planungsbeschlusstenor bleibt somit in seiner Ursprungsfassung zur Abstimmung bestehen.

Beschluss:
Die Bezirksvertretung empfiehlt dem Rat zu beschließen:

Der Rat beschließt die Planung und Durchführung des Abbruchs des Bestandsgebäudes und
Planung der Errichtung eines Mehrparteienhauses zur öffentlich-rechtlichen Unterbringung
alleinstehender Personen auf dem städtischen Grundstück Cohnenhofstraße o. Nr., 50769
Köln, Gemarkung Worringen, Flur 61, Flurstück 66.

Dazu ermächtigt der Rat die Verwaltung, die erforderlichen Fachplaner und Abrissfirmen zu
beauftragen und die notwendigen Stellungnahmen (Statik, Vermessung, Boden-, Schadstoff-,
Lärmschutzgutachten etc.) einzuholen. Die voraussichtlichen konsumtiven Aufwendungen für
den Abriss (25.000 €) einschließlich der Planung (5.000 €) belaufen sich auf rd. 30.000 €
brutto.

Der Rat ermächtigt die Verwaltung darüber hinaus, ein Architekturbüro mit den Vorplanungen
auf der Basis der HOAI-Gebührenordnung, Leistungsphasen eins bis drei, zu beauftragen
und die notwendigen Stellungnahmen von Architekten und Fachingenieuren einzuholen.

Die voraussichtlichen Planungskosten für den Neubau des Wohngebäudes für die Leis-
tungsphasen 1-3 belaufen sich auf rd. 116.000 € brutto.

Gleichzeitig werden die investiven Mittel in Höhe von 116.000 € im Teilfinanzplan 1004, Be-
reitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilfinanzplanzeile 08, Auszahlung für
Baumaßnahmen, bei der Finanzstelle 5620-1004-0-5999, Flüchtlings-WH bzw. 5620-1004-5-
5209, Neubau Cohnenhofstr. freigegeben.

Datum Abstimmungsergebnis Unterschpift

 cdare 21

De Liuke Um A
Lile Haan a

Haushaltsmäßige Auswirkungen

EO Nein

X Ja, investiv Investitionsauszahlungen 116.000_€
Zuwendungen/Zuschüsse D]Nein U] Ja _%

Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 30.000 €
Zuwendungen/Zuschüsse U] Nein [] Ja _%

Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:

a) Personalaufwendungen _—_— €
b) Sachaufwendungen etc. €
c) bilanzielle Abschreibungen €
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:

a) Erträge €
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten

Einsparungen: ab Haushaltsjahr:

a) Personalaufwendungen €
b) Sachaufwendungen etc. €

Beginn, Dauer

Auswirkungen auf den Klimaschutz
X Nein
[] Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)

U Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)

Begründung

Ausgangslage:

Während des hohen Zuzugs von Geflüchteten, insbesondere im Zeitraum 2015-2016, wur-
den im Rahmen der Gefahrenabwehr zunächst kurzfristig zu realisierende Bauprojekte (Mo-
bile Wohneinheiten, Systembauten, ungenutzte Gewerbehallen) priorisiert abgewickelt. Län-
gerfristig zu realisierende Bauprojekte, wie z. B. konventionelle Bauten (Massivbauten) wur-
den vor diesem Hintergrund zurückgestellt. Für eine dauerhafte Sicherstellung der Unterbrin-
gungsverpflichtung bzw. der Versorgung mit Wohnraum sind konventionelle Bauten aus Sicht
der Verwaltung allerdings zwingend erforderlich und werden nunmehr aufgrund der Unter-
bringungssituation und der zur Verfügung stehenden Kapazitäten wieder forciert.

Die Verwaltung muss auf ihren zur Verfügung stehenden Flächen Wohnbaupotenziale schaf-
fen, welche sowohl Ressourcen für auf öffentlich-rechtlicher Grundlage unterzubringende
Personenkreise, als auch dringend benötigte Kapazitäten an preiswertem Wohnraum für die
gesamte Bevölkerung beinhalten.

4
Eine besondere Zielgruppe stellen hier die sozial- und insbesondere in ihren Wohnfähigkei-
ten beeinträchtigten Menschen dar. Diese müssen in der Regel bereits seit Jahren in kosten-
intensiven Objekten untergebracht werden, da sie nicht in der Lage sind, zur Beseitigung ih-
rer akuten Wohnungslosigkeit, selbstverantworteten Wohnraum anzumieten. Da der Bedarf
an adäquaten Unterbringungsmöglichkeiten für dieses Klientel immens gestiegen ist bzw.
solche Unterbringungsmöglichkeiten derzeit nicht in ausreichender Menge zur Verfügung
stehen, muss die Verwaltung ihre Bemühungen zur Erschließung von entsprechendem
Wohnraum weiter verstärken. Dies auch vor dem Hintergrund, dass dieser Personenkreis bis
dahin im Rahmen der gesetzlichen Unterbringungsverpflichtung nach dem Ordnungsbehör-
dengesetz (OBG) teilweise kostenintensiv in angemieteten Objekten oder in stadteigenen
Liegenschaften untergebracht ist, die naturgemäß jedoch nur über einen sehr geringen Aus-
stattungsstandard verfügen bzw. eine Privatsphäre in abgeschlossenen Wohneinheiten kaum
bieten können. Menschen mit intensivem medizinischem und/oder psychiatrischem Hilfebe-
darf sind, ebenso wie Menschen mit ausgeprägter Drogenproblematik, von einer Unterbrin-
gung im geplanten Objekt ausgeschlossen.

Beschreibung des Bestandsgebäudes

Auf dem städtischen Grundstück Cohnenhofstraße o. Nr. in 50769 Köln befindet sich derzeit
ein ehemaliges Feuerwehrgerätehaus, welches an einen Handwerkerbetrieb verpachtet ist
und diesem als Lagerstätte dient. Der Pachtvertrag kann mit einer dreimonatigen Kündi-
gungsfrist gekündigt werden. Der Betriebssitz des Handwerkers befindet sich nicht auf dem
städtischen Grundstück, sodass die berufliche Existenz des Unternehmers nicht durch die
Kündigung des Bestandsgebäudes gefährdet wird. Unabhängig von diesem Umstand wurde
vor kurzem dem Verkauf eines städtischen Grundstücks an den besagten Unternehmer zu-
gestimmt. In Folge dessen wird dieser zukünftig trotz einer Kündigung des Pachtvertrags für
das Objekt an der Cohnenhofstraße mehr Fläche für seinen Betrieb zur Verfügung stehen
haben als bisher. Zur Realisierung des Neubaus soll das Bestandsgebäude abgerissen wer-
den. Der Abriss soll dabei möglichst kurzfristig vor Baubeginn erfolgen, um sowohl wegen
des wirtschaftlichen, als auch sozialen Aspekts keinen Leerstand des Gebäudes verursachen
zu müssen.

Bauvorhaben Neubau

Da es im bezeichneten Gebiet einen Bebauungsplan gibt, richtet sich die planungsrechtliche
Zulässigkeit des Bauprojektes nach $ 30 BauGB. Der Bebauungsplan in diesem Geltungsbe-
reich eröffnet die Möglichkeit einer maximal zweigeschossigen Bebauung. Durch die vorlie-
gende Baumaßnahme kann unter entsprechender Berücksichtigung der Nachbarbebauung
daher ein konventioneller, zweigeschossiger Bau mit ca. 450 qm Wohnfläche für 15-20 Per-
sonen umgesetzt werden.

Nach bisherigen Erfahrungen im Umgang mit dieser Zielgruppe sollte das Objekt über max.
15-20 möblierte Einzelzimmer/Appartements mit Dusche/WC, Heizung und einer Kochgele-
genheit zur selbstständigen Verpflegung verfügen. Dabei soll pro Bewohner jeweils eine ab-
geschlossene Wohneinheit entstehen, um diesen die notwendige Privatsphäre bzw. eine
persönliche Rückzugsmöglichkeit geben zu können. Die einzelnen Wohneinheiten werden
eine Größe von ca. 25 qm haben.

Zur Sicherung des Austauschs zwischen Sozialarbeitern und Bewohnern bzw. zur Gewähr-
leistung einer stetigen Betreuung der unterzubringenden Personen, wird ein Raum für Mitar-
beiter des sozialen Trägers mit eingeplant, in welchem Beratungen und persönliche Gesprä-
che stattfinden können.

5

Darüber hinaus wird eine Betreuung des Objekts über einen Gebäudeservice des sozialen
Trägers sowie städtischen Hausmeistern sichergestellt, um die Einhaltung einer Hausord-
nung sowie Sicherheit, Sauberkeit und Instandhaltung zu gewährleisten.

Nach erster grober Schätzung ist mit Neubaukosten in Höhe von rd. 1,8 Mio. € zu rechnen.

Das Amt für Wohnungswesen wird die Erstellung der Planungsunterlagen und der Kostenbe-
rechnungen, sowie die notwendigen internen Abstimmungen vorantreiben, damit ein Baube-
schluss nach Möglichkeit Anfang 2021 zur Entscheidung vorgelegt werden kann.

Finanzierung

Zur Finanzierung der erforderlichen investiven Auszahlungen in Höhe von insgesamt
116.000 € stehen für das Haushaltsjahr 2020, Finanzstelle 5620-1004-0-5999, Flüchtlings-
WH, Mittel in entsprechender Höhe zur Verfügung.

Die Mittel werden im Rahmen einer Sollumbuchung bei der Finanzstelle 5620-1004-5-5209-
Neubau Cohnenhofstraße, bereitgestellt.

Zur Finanzierung der Abrisskosten stehen im Haushaltsjahr 2020 im Teilergebnisplan 1004,
Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilplanzeile 13, Aufwendungen für
Sach- und Dienstleistungen, Aufwandsermächtigungen in Höhe von 30.000 € zur Verfügung.

Der Abriss ist vor dem Neubau, der die Unterbringungsverpflichtung Geflüchteter und drin-
gend benötigte Kapazitäten an preiswertem Wohnraum sicherstellt, naturgemäß zwingend
notwendig. Die Voraussetzungen der Bewirtschaftungsverfügung vom 25.03.2020 zur Haus-
haltsbewirtschaftung in Zeiten der Corona-Krise liegen vor.

Die Aufwendungen aus dem Abgang von Anlagevermögen, Abriss des Bestandsgebäudes,
mit einem Restbuchwert i.H.v. 10.365 € zum Stand 31.12.2020, werden unmittelbar mit der
allgemeinen Rücklage verrechnet.

Anlagen

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KölnGIS 2
Hintergrundfarbe (Nutzung), Flurstücksnummer, Straßen, Hausnummern, Amtl. Basiskarte (farbig) 107 Stadt Köln

12
Sportplatz

SPVG Rheinkassel Langel >
PvG

0 20 40 60 80m Mittelpunkt: [354200,5657267] 1:2000

Herausgeber: Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster
Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen

Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig.
Erstellt am: 29.04.2020

KölnGIS
Flurstücksnummer, Straßen, Hausnummern, Luftbilder 2019 (TrueDOP, Land NRW)

0 20 40 Mittelpunkt: [354195,5657272] 1:2000

Herausgeber: Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster

Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Fi

ie Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen
Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zust:

dig.
Erstellt am: 29.04.2020

14 03.07.2020
143 zen
[72%]

56

Errichtung eines Mehrparteienhauses, Cohnenhofstraße, Langel
hier: Bedarfsprüfung Freiberufliche Leistungen (Objektplanung) LPH 1 bis 3
RPA-Nr.: BD 2020/0829

eingereichte Kosten: 101.680,67 € netto

Sehr geehrte Damen und Herren,

für den Abbruch des ehem. Feuerwehrhauses und für die Planung und Realisierung eines
Mehrparteienhauses legen Sie mir die Bedarfsprüfung für die Freiberuflichen Leistungen vor.

Diese Aufgaben können nach Angaben von -56- aufgrund der Personalstruktur nicht mit
städtischem Personal wahrgenommen werden. (hier: Objektplanung HOAI-LPH 1-3)

Es soll ein Planungsbeschluss in den Ratsgremien erwirkt werden.

Nach Durchsicht der sehr übersichtlich zusammengestellten Unterlagen bestehen grundsätz-
lich keine Bedenken gegen die Fortführung der Maßnahme.

Weitergehende freiberufliche Leistungen sind bereits in der Kostenermittlung erfasst, aber
nicht Bestandteil dieser Bedarfsprüfung.

Es wird darauf hingewiesen, dass der Betrachtung des Schwellenwertes (aktuell 214.000,- €
netto) auch ähnliche Freiberufliche Leitungen, d.h. Fachplanerleistungen, zu berücksichtigen
sind und somit EU-weite Ausschreibungsverfahren entsprechend durchzuführen sind.

Des Weiteren sollten bei zukünftigen Bedarfsprüfungen sämtliche externe Planungsleistun-
gen bereits erfasst werden.

Mit freundlichen Grüßen

Anlage 5

r3

Die Oberbürgermeisterin 35

Geschäftsführung
Ausschuss Soziales und Senioren

Herr Krämer

Telefon: (0221) 221-27467
Fx : (0221) 221-22528
E-Mail: Thomas.Kraemer@Stadt-koeln.de

Datum: 18.01.2021

Auszug

aus dem Beschlussprotokoll der 01. Sitzung des Ausschusses
Soziales und Senioren vom 14.01.2021

öffentlich

5:1 Abriss und Neubau einer Unterkunft zur öffentlich-rechtlichen Unter-
bringung in konventioneller Bauweise auf dem städtischen Grundstück
Cohnenhofstraße o. Nr., 50769 Köln, Planungsbeschluss
0002/2020

Abstimmungsergebnis:

Auf Antrag der Fraktion der CDU, bei Enthaltung von VOLT, gegen die Stimmen
von Die Linke, wird mehrheitlich beschlossen die Vorlage, ohne Votum in der
Sache, in die nachfolgenden Gremien zu schieben.

Anlage 06 zur Vorlage 0002/2020

Beantwortung einer Anfrage aus dem Ausschuss Soziales und Senioren vom 14.01.2021 (s.
Anlage 5 zum Thema Wohnraum nach DIN 18040-R.

Abriss und Neubau einer Unterkunft zur öffentlich-rechtlichen Unterbringung in
konventioneller Bauweise auf dem städtischen Grundstück Cohnenhofstraße o. Nr., 50769
Köln, Planungsbeschluss

In der Sitzung des Ausschusses Soziales und Senioren vom 14.01.2021 reicht die Fraktion Bündnis
90 / Die Grünen die Frage ein, ob an dem oben benannten Standort auch Wohnraum nach DIN
18040-R entstehen könne, zum Beispiel durch Zusammenlegen zweier Appartements.

Die Verwaltung beantwortet diese Anfrage wie folgt:

In der Planungsbeschlussvorlage (0002/2020) wurde dargelegt, für welchen Personenkreis das Bau-
projekt vorgesehen ist. Zu diesem Zeitpunkt hat es bereits eine umfangreiche Prüfung hinsichtlich der
zukünftigen Nutzung des Objekts zwischen dem Sozialen Dienst und der Bauabteilung des Amtes für
Wohnungswesen gegeben, damit eine bedarfsgerechte Planung des Vorhabens bereits von Anfang
an gewährleistet werden kann. Nur so kann sichergestellt werden, dass zu jeder Zeit Bedarf und Um-
setzung korrespondieren, bzw. nicht zu einem späteren Zeitpunkt individuelle Wünsche durch auf-
wändige Umplanungen realisiert werden müssen. Nach Rücksprache mit den jeweiligen Fachabtei-
lungen ist an diesem Standort daher kein rollstuhlgerechter Wohnraum vorgesehen.

Auch eignet sich der Standort aufgrund der infrastrukturellen Gegebenheiten bzw. mangelnder Ver-
bindungen des öffentlichen Nahverkehrs nicht originär für eine Unterbringung von Einzelpersonen, die
auf die Nutzung eines Rollstuhls angewiesen sind.

Gleichwohl wird bei dem geplanten Vorhaben der Standard der Barrierefreiheit nach DIN 18040-2
berücksichtigt werden, auch wenn dies der Gesetzgeber bei Gebäuden zur Unterbringung von Perso-
nenkreisen, für die eine öffentlich-rechtliche Unterbringungsverpflichtung besteht, nicht vorgeschrie-
ben hat.

Die Oberbürgermeisterin RR ad

Geschäftsführung
Bauausschuss

Frau Weber

Telefon: (0221) 221 - 22443
Fx : (0221) 221 - 22344
E-Mail: simone.weber@stadt-koeln.de

Datum: 15.03.2021

Auszug

aus dem Entwurf der Niederschrift der 1. Sitzung des
Bauausschusses vom 25.01.2021

öffentlich

6.1 Abriss und Neubau einer Unterkunft zur öffentlich-rechtlichen Unter-
bringung in konventioneller Bauweise auf dem städtischen Grundstück
Cohnenhofstraße o. Nr., 50769 Köln, Planungsbeschluss
0002/2020

Im Vorfeld zur Sitzung schriftlich zu Protokoll eingereichte Stellungnahme der SPD-
Fraktion:

Alle Vorlagen zum geförderten Wohnungsbau auf der Tagesordnung müssen nach
mehrfachen Verschiebungen endlich beschlossen werden.

Die SPD bekennt sich ausdrücklich zum öffentlich geförderten Wohnungsbau und zur
Verbesserung der öffentlich-rechtlichen Unterbringung.

Mehrfache Verschiebung der Beratungen sollte sich in Form von Protokollauszügen
als zusätzliche Anlagen bei der jeweiligen Vorlage wiederfinden.

Beschluss:
Der Bauausschuss vertagt die Vorlage einstimmig in seine nächste Sitzung.

6

Die Oberbürgermeisterin 2 Stad

Geschäftsführung
Bauausschuss

Frau Weber

Telefon: (0221) 221 - 22443
Fx : (0221) 221 - 22344
E-Mail: simone.weber@stadt-koeln.de

Datum: 25.02.2021

Auszug

aus der Niederschrift der 1. Sitzung des Bauausschusses vom
25.01.2021

öffentlich

5.1 Abriss und Neubau einer Unterkunft zur öffentlich-rechtlichen Unter-
bringung in konventioneller Bauweise auf dem städtischen Grundstück
Cohnenhofstraße o. Nr., 50769 Köln, Planungsbeschluss
0002/2020

Im Vorfeld zur Sitzung schriftlich zu Protokoll eingereichte Stellungnahme der SPD-
Fraktion:

Alle Vorlagen zum geförderten Wohnungsbau auf der Tagesordnung müssen nach
mehrfachen Verschiebungen endlich beschlossen werden.

Die SPD bekennt sich ausdrücklich zum öffentlich geförderten Wohnungsbau und zur
Verbesserung der öffentlich-rechtlichen Unterbringung.

Mehrfache Verschiebung der Beratungen sollte sich in Form von Protokollauszügen
als zusätzliche Anlagen bei der jeweiligen Vorlage wiederfinden.

Stellungnahme der Verwaltung:

Für jede Vorlage ist der Beratungsgang in den beteiligten Gremien bereits im Ratsin-
formationssystem abgebildet

(hier: https://ratsinformation.stadt-koeln.de/to0050.asp? _ktonr=311604 ).
Protokollauszüge werden daher nur als zusätzliche Anlage zur jeweiligen Vorlage
eingestellt, wenn es z. B. Fragen oder abweichende Beschlussempfehlungen gibt,
die für den weiteren Beratungsgang wichtig sind.

Beschluss:
Der Bauausschuss vertagt die Vorlage einstimmig in seine nächste Sitzung.

Die Oberbürgermeisterin $
Geschäftsführung
Bauausschuss
Frau Weber
Telefon: (0221) 221 - 22443
Fax: (0221) 221 - 22344
E-Mail: simone.weber@stadt-koeln.de
Datum: 15.03.2021
Auszug

aus dem Entwurf der Niederschrift der 2. Sitzung des
Bauausschusses vom 08.03.2021

öffentlich

5 Vorberatungen (Beschlussorgan Rat oder anderer Ausschuss)

5.1 Abriss und Neubau einer Unterkunft zur öffentlich-rechtlichen Unter-
bringung in konventioneller Bauweise auf dem städtischen Grundstück
Cohnenhofstraße o. Nr., 50769 Köln, Planungsbeschluss
0002/2020

zu 5.1 - Gemeinsamer Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen, der CDU-Fraktion und der VOLT-Fraktion vom 08.03.2021
AN/04971/2021

Vorsitzende Ruffen macht darauf aufmerksam, dass eine Beratung in der Bezirksver-
tretung Chorweiler aufgrund Ausfalls der Sitzung nicht habe erfolgen können. Den-
noch sei es wichtig, in der Angelegenheit voran zu kommen.

SB Brust begründet den Änderungsantrag des Ratsbündnisses mündlich mit dem
Verweis darauf, dass es sich bei dieser Vorlage um einen Planungsbeschluss handelt.

RM Henk-Hollstein ergänzt, dass die Beschlüsse unter TOP 5.1 und 5.4 vorbehaltlich
der Zustimmungen durch die jeweiligen Bezirksvertretungen erfolgen sollen.

RM Kircher bittet die Verwaltung um Auskunft, ob der gestellte Änderungsantrag zu
einer Projektverzögerung führen wird. Mit Blick auf die Beteiligung der Bezirksvertre-
tung Chorweiler regt Herr Kircher an, eine Dringlichkeitsentscheidung der Bezirksver-
tretung herbeizuführen, da diese Häuser dringend benötigt werden.

RM Kockerbeck begrüßt den Änderungsantrag und bringt sein Unverständnis darüber
zum Ausdruck, warum bei den Sozialhäusern auf Passivhausstandard verzichtet wer-
den sollte. Mit Blick auf die Antwort zu TOP 1.2 zeichne sich ab, dass zu dem Thema

der Standards noch einmal ein Grundsatzbeschluss gefasst werden müsse. In diesem
Zusammenhang müsste die Frage der Wirtschaftlichkeit genauer untersucht werden —
d. h. auf welchen Zeitraum diese bemessen war.

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werden.
Auch Vorsitzende Ruffen zeigt Verwunderung über die Antwort unter TOP 1.2, da es
vom Rat beschlossene Standards gebe. Ihrer Auffassung nach bedürfe es keiner
neuen Grundsatzbeschlusslage, sondern es gehe um den Umgang mit der bestehen-
den.

Der Leiter des Amtes für Wohnungswesen, Herr Ludwig, kündigt zunächst an, einen
Beschluss der Bezirksvertretung Chorweiler im Rahmen einer Dringlichkeitsentschei-
dung einholen zu wollen.

Durch den zur Abstimmung stehenden Änderungsantrag würde bei entsprechender
Beschlussfassung keine Zeitverzögerung entstehen, da hier zunächst eine Planung
beschlossen werde und noch nicht stattgefunden habe.

SB Brust greift die in der vergangenen Sitzung in Form einer Mitteilung vorgelegten
BQA’s auf und verdeutlicht nochmals, dass eine Mitteilung, wonach bestehende Rats-
beschlüsse nicht umgesetzt werden, nicht akzeptabel sei — in einem solchen Fall sei
eine Beschlussvorlage erforderlich.

I. Beschluss über den Änderungsantrag

e Die Planung erfolgt entsprechend den Städtischen Energieleitlinien in Passiv-
haus-Bauweise.

e Die Dachflächen sind, soweit möglich, vollflächig für Solaranlagen zu nutzen.

e Die Fassaden (und event. Dächer) sind grundsätzlich zu begrünen.

+ Falls PKW-Stellplätze nötig sind, sind in Zusammenarbeit mit der Rheinenergie
öffentlich nutzbare Elektro-Ladestationen zu schaffen.

Abstimmungsergebnis:
Gegen die FDP mehrheitlich zugestimmt.

Il. Beschluss über die so geänderte Vorlage und mit dem Vorbehalt der Zustim-
mung der Bezirksvertretung Chorweiler per Dringlichkeitsentscheidung

Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat, wie folgt zu beschließen:

Der Rat beschließt die Planung und Durchführung des Abbruchs des Bestandsgebäu-
des und Planung der Errichtung eines Mehrparteienhauses zur öffentlich-rechtlichen
Unterbringung alleinstehender Personen auf dem städtischen Grundstück Cohnenhof-
straße o. Nr., 50769 Köln, Gemarkung Worringen, Flur 61, Flurstück 66.

Dazu ermächtigt der Rat die Verwaltung, die erforderlichen Fachplaner und Abrissfir-
men zu beauftragen und die notwendigen Stellungnahmen (Statik, Vermessung, Bo-
den-, Schadstoff-, Lärmschutzgutachten etc.) einzuholen. Die voraussichtlichen kon-
sumtiven Aufwendungen für den Abriss (25.000 €) einschließlich der Planung (5.000
€) belaufen sich auf rd. 30.000 € brutto.

Der Rat ermächtigt die Verwaltung darüber hinaus, ein Architekturbüro mit den Vor-
planungen auf der Basis der HOAI-Gebührenordnung, Leistungsphasen eins bis drei,
zu beauftragen und die notwendigen Stellungnahmen von Architekten und Fachinge-
nieuren einzuholen.

Die voraussichtlichen Planungskosten für den Neubau des Wohngebäudes für die
Leistungsphasen 1-3 belaufen sich auf rd. 116.000 € brutto.

2 =

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werden.
Gleichzeitig werden die investiven Mittel in Höhe von 116.000 € im Teilfinanzplan
1004, Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilfinanzplanzeile 08, Aus-
zahlung für Baumaßnahmen, bei der Finanzstelle 5620-1004-0-5999, Flüchtlings-WH
bzw. 5620-1004-5-5209, Neubau Cohnenhofstr. freigegeben.

Ergänzung

e Die Planung erfolgt entsprechend den Städtischen Eneragieleitlinien in
Passivhaus-Bauweise.

«e Die Dachflächen sind, soweit möglich, vollflächig für Solaranlagen zu
nutzen.

e Die Fassaden (und event. Dächer) sind grundsätzlich zu begrünen.

« Falls PKW-Stellplätze nötig sind, sind in Zusammenarbeit mit der Rhein-
energie öffentlich nutzbare Elektro-Ladestationen zu schaffen.

Abstimmungsergebnis:

Gegen die FDP mehrheitlich zugestimmt — unter dem Vorbehalt der Zustimmung der
Bezirksvertretung Chomeiler per Dringlichkeitsentscheidung.

Anlage 09 - Auszug Bauausschuss vom 08.03.2021

5879 Zeichen

Geschäftsführung  
Bauausschuss 
Frau Weber 
Telefon:  (0221) 221 - 22443 
Fax:  (0221) 221 - 22344 
E-Mail:  simone.weber@stadt-koeln.de 
Datum: 15.03.2021 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 2. Sitzung des 
Bauausschusses  vom 08.03.2021  
öffentlich 
5 Vorberatungen (Beschlussorgan Rat oder anderer Ausschuss) 
5.1 Abriss und Neubau einer Unterkunft zur öffentlich-rechtlichen Unter-
bringung in konventioneller Bauweise auf dem städtischen Grundstück 
Cohnenhofstraße o. Nr., 50769 Köln, Planungsbeschluss 
0002/2020 
 
zu 5.1 - Gemeinsamer Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die 
Grünen, der CDU-Fraktion und der VOLT-Fraktion vom 08.03.2021 
AN/0497/2021 
Vorsitzende Ruffen macht darauf aufmerksam, dass eine Beratung in der Bezirksver-
tretung Chorweiler aufgrund Ausfalls der Sitzung nicht habe erfolgen können. Den-
noch sei es wichtig, in der Angelegenheit voran zu kommen.  
 
SB Brust begründet den Änderungsantrag des Ratsbündnisses mündlich mit dem 
Verweis darauf, dass es sich bei dieser Vorlage um einen Planungsbeschluss handelt.   
 
RM Henk-Hollstein ergänzt, dass die Beschlüsse unter TOP 5.1 und 5.4 vorbehaltlich 
der Zustimmungen durch die jeweiligen Bezirksvertretungen erfolgen sollen.  
 
RM Kircher bittet die Verwaltung um Auskunft, ob der gestellte Änderungsantrag zu 
einer Projektverzögerung führen wird. Mit Blick auf die Beteiligung der Bezirksvertre-
tung Chorweiler regt Herr Kircher an, eine Dringlichkeitsentscheidung der Bezirksver-
tretung herbeizuführen, da diese Häuser dringend benötigt werden.  
 
RM Kockerbeck begrüßt den Änderungsantrag und bringt sein Unverständnis darüber 
zum Ausdruck, warum bei den Sozialhäusern auf Passivhausstandard verzichtet wer-
den sollte. Mit Blick auf die Antwort zu TOP 1.2 zeichne sich ab, dass zu dem Thema 
der Standards noch einmal ein Grundsatzbeschluss gefasst werden müsse. In diesem 
Zusammenhang müsste die Frage der Wirtschaftlichkeit genauer untersucht werden – 
d. h. auf welchen Zeitraum diese bemessen war.

Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. am Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden 
werden. 
 - 2 - 
Auch Vorsitzende Ruffen zeigt Verwunderung über die Antwort unter TOP 1.2, da es 
vom Rat beschlossene Standards gebe. Ihrer Auffassung nach bedürfe es keiner 
neuen Grundsatzbeschlusslage, sondern es gehe um den Umgang mit der bestehen-
den. 
 
Der Leiter des Amtes für Wohnungswesen, Herr Ludwig, kündigt zunächst an, einen 
Beschluss der Bezirksvertretung Chorweiler im Rahmen einer Dringlichkeitsentschei-
dung einholen zu wollen.  
Durch den zur Abstimmung stehenden Änderungsantrag würde bei entsprechender 
Beschlussfassung keine Zeitverzögerung entstehen, da hier zunächst eine Planung 
beschlossen werde und noch nicht stattgefunden habe.  
 
SB Brust greift die in der vergangenen Sitzung in Form einer Mitteilung vorgelegten 
BQA’s auf und verdeutlicht nochmals, dass eine Mitteilung, wonach bestehende Rats-
beschlüsse nicht umgesetzt werden, nicht akzeptabel sei – in einem solchen Fall sei 
eine Beschlussvorlage erforderlich.   
 
 
I. Beschluss über den Änderungsantrag 
 Die Planung erfolgt entsprechend den Städtischen Energieleitlinien in Passiv-
haus-Bauweise.  
 Die Dachflächen sind, soweit möglich, vollflächig für Solaranlagen zu nutzen.  
 Die Fassaden (und event. Dächer) sind grundsätzlich zu begrünen.  
 Falls PKW-Stellplätze nötig sind, sind in Zusammenarbeit mit der Rheinenergie 
öffentlich nutzbare Elektro-Ladestationen zu schaffen. 
 
Abstimmungsergebnis:  
Gegen die FDP mehrheitlich zugestimmt.  
II. Beschluss über die so geänderte Vorlage und mit dem Vorbehalt der Zustim-
mung der Bezirksvertretung Chorweiler per Dringlichkeitsentscheidung  
 
Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat, wie folgt zu beschließen: 
Der Rat beschließt die Planung und Durchführung des Abbruchs des Bestandsgebäu-
des und Planung der Errichtung eines Mehrparteienhauses zur öffentlich-rechtlichen 
Unterbringung alleinstehender Personen auf dem städtischen Grundstück Cohnenhof-
straße o. Nr., 50769 Köln, Gemarkung Worringen, Flur 61, Flurstück 66. 
Dazu ermächtigt der Rat die Verwaltung, die erforderlichen Fachplaner und Abrissfir-
men zu beauftragen und die notwendigen Stellungnahmen (Statik, Vermessung, Bo-
den-, Schadstoff-, Lärmschutzgutachten etc.) einzuholen. Die voraussichtlichen kon-
sumtiven Aufwendungen für den Abriss (25.000 €) einschließlich der Planung (5.000 
€)  belaufen sich auf rd. 30.000 € brutto.  
Der Rat ermächtigt die Verwaltung darüber hinaus, ein Architekturbüro mit den Vor-
planungen auf der Basis der HOAI-Gebührenordnung, Leistungsphasen eins bis drei, 
zu beauftragen und die notwendigen Stellungnahmen von Architekten und Fachinge-
nieuren einzuholen. 
Die voraussichtlichen Planungskosten für den Neubau des Wohngebäudes für die 
Leistungsphasen 1-3 belaufen sich auf rd. 116.000 € brutto.

Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. am Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden 
werden. 
 - 3 - 
Gleichzeitig werden die investiven Mittel in Höhe von 116.000 € im Teilfinanzplan 
1004, Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilfinanzplanzeile 08, Aus-
zahlung für Baumaßnahmen, bei der Finanzstelle 5620-1004-0-5999, Flüchtlings-WH 
bzw. 5620-1004-5-5209, Neubau Cohnenhofstr. freigegeben.  
  
Ergänzung  
 Die Planung erfolgt entsprechend den Städtischen Energieleitlinien in 
Passivhaus-Bauweise.  
 Die Dachflächen sind, soweit möglich, vollflächig für Solaranlagen zu 
nutzen.  
 Die Fassaden (und event. Dächer) sind grundsätzlich zu begrünen.  
 Falls PKW-Stellplätze nötig sind, sind in Zusammenarbeit mit der Rhein-
energie öffentlich nutzbare Elektro-Ladestationen zu schaffen. 
 
Abstimmungsergebnis:  
  
Gegen die FDP mehrheitlich zugestimmt – unter dem Vorbehalt der Zustimmung der 
Bezirksvertretung Chorweiler per Dringlichkeitsentscheidung.

Anlage 08 - Auszug aus BauA vom 25.01.2021

1511 Zeichen

Geschäftsführung  
Bauausschuss 
Frau Weber 
Telefon:  (0221) 221 - 22443  
Fax       :  (0221) 221 - 22344 
E-Mail:  simone.weber@stadt-koeln.de 
Datum: 25.02.2021 
Auszug 
aus der Niederschrift der 1. Sitzung des Bauausschusses vom 
25.01.2021 
öffentlich 
5.1 Abriss und Neubau einer Unterkunft zur öffentlich-rechtlichen Unter-
bringung in konventioneller Bauweise auf dem städtischen Grundstück 
Cohnenhofstraße o. Nr., 50769 Köln, Planungsbeschluss 
0002/2020 
Im Vorfeld zur Sitzung schriftlich zu Protokoll eingereichte Stellungnahme der SPD-
Fraktion: 
 
Alle Vorlagen zum geförderten Wohnungsbau auf der Tagesordnung müssen nach 
mehrfachen Verschiebungen endlich beschlossen werden.  
Die SPD bekennt sich ausdrücklich zum öffentlich geförderten Wohnungsbau und zur 
Verbesserung der öffentlich-rechtlichen Unterbringung.  
 
Mehrfache Verschiebung der Beratungen sollte sich in Form von Protokollauszügen 
als zusätzliche Anlagen bei der jeweiligen Vorlage wiederfinden.  
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
Für jede Vorlage ist der Beratungsgang in den beteiligten Gremien bereits im Ratsin-
formationssystem abgebildet  
(hier: https://ratsinformation.stadt-koeln.de/to0050.asp?__ktonr=311604 ).  
Protokollauszüge werden daher nur als zusätzliche Anlage zur jeweiligen Vorlage 
eingestellt, wenn es z. B. Fragen oder abweichende Beschlussempfehlungen gibt, 
die für den weiteren Beratungsgang wichtig sind.  
 
Beschluss: 
Der Bauausschuss vertagt die Vorlage einstimmig in seine nächste Sitzung.

Anlage 01 Übersichtsplan

417 Zeichen

200m150100500 Mittelpunkt: [354131,5657364]   1:5000
 
KölnGIS
Stadtplan - orange,
Herausgeber: Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster
Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender
Nutzung zuständig.
Erstellt am: 29.04.2020

Anlage 05 - Auszug Ausschuss Soziales und Senioren 14.01.2021

750 Zeichen

Geschäftsführung  
Ausschuss Soziales und Senioren 
Herr Krämer 
Telefon:  (0221) 221-27467  
Fax       :  (0221) 221-22528 
E-Mail:  Thomas.Kraemer@Stadt-koeln.de 
Datum: 18.01.2021 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der 01. Sitzung des Ausschusses 
Soziales und Senioren vom 14.01.2021 
öffentlich 
5.1 Abriss und Neubau einer Unterkunft zur öffentlich-rechtlichen Unter-
bringung in konventioneller Bauweise auf dem städtischen Grundstück 
Cohnenhofstraße o. Nr., 50769 Köln, Planungsbeschluss 
0002/2020 
 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Auf Antrag der Fraktion der CDU, bei Enthaltung von VOLT, gegen die Stimmen 
von Die Linke, wird mehrheitlich beschlossen die Vorlage, ohne Votum in der 
Sache, in die nachfolgenden Gremien zu schieben. 
Anlage 5

Beschlussvorlage Rat

9525 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
V/562/4 
 
Vorlagen-Nummer 
 0002/2020 
Freigabedatum 
 20.07.2020 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Abriss und Neubau einer Unterkunft zur öffentlich-rechtlichen Unterbringung in 
konventioneller Bauweise auf dem städtischen Grundstück Cohnenhofstraße o. Nr., 50769 
Köln, Planungsbeschluss 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat beschließt die Planung und Durchführung des Abbruchs des Bestandsgebäudes und 
Planung der Errichtung eines Mehrparteienhauses zur öffentlich-rechtlichen Unterbringung 
alleinstehender Personen auf dem städtischen Grundstück Cohnenhofstraße o. Nr., 50769 
Köln, Gemarkung Worringen, Flur 61, Flurstück 66. 
Dazu ermächtigt der Rat die Verwaltung, die erforderlichen Fachplaner und Abrissfirmen zu 
beauftragen und die notwendigen Stellungnahmen (Statik, Vermessung, Boden-, Schadstoff-, 
Lärmschutzgutachten etc.) einzuholen. Die voraussichtlichen konsumtiven Aufwendungen für 
den Abriss (25.000 €) einschließlich der Planung (5.000 €)  belaufen sich auf rd. 30.000 € 
brutto.  
Der Rat ermächtigt die Verwaltung darüber hinaus, ein Architekturbüro mit den Vorplanungen 
auf der Basis der HOAI-Gebührenordnung, Leistungsphasen eins bis drei, zu beauftragen 
und die notwendigen Stellungnahmen von Architekten und Fachingenieuren einzuholen. 
Die voraussichtlichen Planungskosten für den Neubau des Wohngebäudes für die Lei s-
tungsphasen 1-3 belaufen sich auf rd. 116.000 € brutto.  
Gleichzeitig werden die investiven Mittel in Höhe von 116.000 € im Teilfinanzplan 1004, Be-
reitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilfinanzplanzeile 08, Auszahlung für 
Baumaßnahmen, bei der Finanzstelle 5620-1004-0-5999, Flüchtlings-WH b zw. 5620-1004-5-
5209, Neubau Cohnenhofstr. freigegeben. 
 
Integrationsrat                ohne Votum in nachfolgende Gremien verwiesen 18.08.2020 
Ausschuss Soziales und Senioren zurückgestellt 20.08.2020 
14.01.2021 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) zurückgestellt 20.08.2020 
03.12.2020 
Bauausschuss zurückgestellt 31.08.2020 
25.01.2021 
Finanzausschuss zurückgestellt 07.09.2020 
01.02.2021 
Rat zurückgestellt 10.09.2020 
04.02.2021

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   116.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  30.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung 
 
Ausgangslage: 
Während des hohen Zuzugs von Geflüchteten, insbesondere im Zeitraum 2015-2016, wur-
den im Rahmen der Gefahrenabwehr zunächst kurzfristig zu realisierende Bauprojekte (Mo-
bile Wohneinheiten, Systembauten, ungenutzte Gewerbehallen) priorisiert abgewickelt. Län-
gerfristig zu realisierende Bauprojekte, wie z. B. konventionelle Bauten (Massivbauten) wur-
den vor diesem Hintergrund zurückgestellt. Für eine dauerhafte Sicherstellung der Unterbrin-
gungsverpflichtung bzw. der Versorgung mit Wohnraum sind konventionelle Bauten aus Sicht 
der Verwaltung allerdings zwingend erforderlich und werden nunmehr aufgrund der Unter-
bringungssituation und der zur Verfügung stehenden Kapazitäten wieder forciert. 
 
Die Verwaltung muss auf ihren zur Verfügung stehenden Flächen Wohnbaupotenziale schaf-
fen, welche sowohl Ressourcen für auf öffentlich-rechtlicher Grundlage unterzubringende 
Personenkreise, als auch dringend benötigte Kapazitäten an preiswertem Wohnraum für die 
gesamte Bevölkerung beinhalten.

3 
Eine besondere Zielgruppe stellen hier die sozial- und insbesondere in ihren Wohnfähigkei-
ten beeinträchtigten Menschen dar. Diese müssen in der Regel bereits seit Jahren in kosten-
intensiven Objekten untergebracht werden, da sie nicht in der Lage sind, zur Beseitigung ih-
rer akuten Wohnungslosigkeit, selbstverantworteten Wohnraum anzumieten. Da der Bedarf 
an adäquaten Unterbringungsmöglichkeiten für dieses Klientel immens gestiegen ist bzw. 
solche Unterbringungsmöglichkeiten derzeit nicht in ausreichender Menge zur Verfügung 
stehen, muss die Verwaltung ihre Bemühungen zur Erschließung von entsprechendem 
Wohnraum weiter verstärken. Dies auch vor dem Hintergrund, dass dieser Personenkreis bis 
dahin im Rahmen der gesetzlichen Unterbringungsverpflichtung nach dem Ordnungsbehör-
dengesetz (OBG) teilweise kostenintensiv in angemieteten Objekten oder in stadteigenen 
Liegenschaften untergebracht ist, die naturgemäß jedoch nur über einen sehr geringen Aus-
stattungsstandard verfügen bzw. eine Privatsphäre in abgeschlossenen Wohneinheiten kaum 
bieten können. Menschen mit intensivem medizinischem und/oder psychiatrischem Hilfebe-
darf sind, ebenso wie Menschen mit ausgeprägter Drogenproblematik, von einer Unterbrin-
gung im geplanten Objekt ausgeschlossen. 
 
 
Beschreibung des Bestandsgebäudes 
Auf dem städtischen Grundstück Cohnenhofstraße o. Nr. in 50769 Köln befindet sich derzeit 
ein ehemaliges Feuerwehrgerätehaus, welches an einen Handwerkerbetrieb verpachtet ist 
und diesem als Lagerstätte dient. Der Pachtvertrag kann mit einer dreimonatigen Kündi-
gungsfrist gekündigt werden. Der Betriebssitz des Handwerkers befindet sich nicht auf dem 
städtischen Grundstück, sodass die berufliche Existenz des Unternehmers nicht durch die 
Kündigung des Bestandsgebäudes gefährdet wird. Unabhängig von diesem Umstand wurde 
vor kurzem dem Verkauf eines städtischen Grundstücks an den besagten Unternehmer zu-
gestimmt. In Folge dessen wird dieser zukünftig trotz einer Kündigung des Pachtvertrags für 
das Objekt an der Cohnenhofstraße mehr Fläche für seinen Betrieb zur Verfügung stehen 
haben als bisher. Zur Realisierung des Neubaus soll das Bestandsgebäude abgerissen wer-
den. Der Abriss soll dabei möglichst kurzfristig vor Baubeginn erfolgen, um sowohl wegen 
des wirtschaftlichen, als auch sozialen Aspekts keinen Leerstand des Gebäudes verursachen 
zu müssen.  
 
Bauvorhaben Neubau  
Da es im bezeichneten Gebiet einen Bebauungsplan gibt, richtet sich die planungsrechtliche 
Zulässigkeit des Bauprojektes nach § 30 BauGB. Der Bebauungsplan in diesem Geltungsbe-
reich eröffnet die Möglichkeit einer maximal zweigeschossigen Bebauung. Durch die vorlie-
gende Baumaßnahme kann unter entsprechender Berücksichtigung der Nachbarbebauung 
daher ein konventioneller, zweigeschossiger Bau mit ca. 450 qm Wohnfläche für 15-20 Per-
sonen umgesetzt werden.  
 
Nach bisherigen Erfahrungen im Umgang mit dieser Zielgruppe sollte das Objekt über max. 
15-20 möblierte Einzelzimmer/Appartements mit Dusche/WC, Heizung und einer Kochgele-
genheit zur selbstständigen Verpflegung verfügen. Dabei soll pro Bewohner jeweils eine ab-
geschlossene Wohneinheit entstehen, um diesen die notwendige Privatsphäre bzw. eine 
persönliche Rückzugsmöglichkeit geben zu können. Die einzelnen Wohneinheiten werden 
eine Größe von ca. 25 qm haben.  
 
Zur Sicherung des Austauschs zwischen Sozialarbeitern und Bewohnern bzw. zur Gewähr-
leistung einer stetigen Betreuung der unterzubringenden Personen, wird ein Raum für Mitar-
beiter des sozialen Trägers mit eingeplant, in welchem Beratungen und persönliche Gesprä-
che stattfinden können.

4 
 
Darüber hinaus wird eine Betreuung des Objekts über einen Gebäudeservice des sozialen 
Trägers sowie städtischen Hausmeistern sichergestellt, um die Einhaltung einer Hausord-
nung sowie Sicherheit, Sauberkeit und Instandhaltung zu gewährleisten.   
 
Nach erster grober Schätzung ist mit Neubaukosten in Höhe von rd. 1,8 Mio. € zu rechnen. 
 
Das Amt für Wohnungswesen wird die Erstellung der Planungsunterlagen und der Kostenb e-
rechnungen, sowie die notwendigen internen Abstimmungen vorantreiben, damit ein Baub e-
schluss nach Möglichkeit Anfang 2021 zur Entscheidung vorgelegt werden kann.  
 
Finanzierung 
Zur Finanzierung der erforderlichen investiven Auszahlungen in Höhe von insgesamt 
116.000 € stehen für das Haushaltsjahr 2020, Finanzstelle 5620 -1004-0-5999, Flüchtlings-
WH, Mittel in entsprechender Höhe zur Verfügung. 
Die Mittel werden im Rahmen einer Sollumbuchung bei der Finanzstelle 5620-1004-5-5209– 
Neubau Cohnenhofstraße, bereitgestellt.  
Zur Finanzierung der Abrisskosten stehen im Haushaltsjahr 2020 im Teilergebnisplan 1004, 
Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilplanzeile 13, Aufwendungen für 
Sach- und Dienstleistungen, Aufwandsermächtigungen in Höhe von 30.000 € zur Verfügung. 
Der Abriss ist vor dem Neubau, der die Unterbringungsverpflichtung Geflüchteter und drin-
gend benötigte Kapazitäten an preiswertem Wohnraum sicherstellt, naturgemäß zwingend 
notwendig. Die Voraussetzungen der Bewirtschaftungsverfügung vom 25.03.2020 zur Haus-
haltsbewirtschaftung in Zeiten der Corona-Krise liegen vor. 
Die Aufwendungen aus dem Abgang von Anlagevermögen, Abriss des Bestandsgebäudes, 
mit einem Restbuchwert i.H.v. 10.365 € zum Stand 31.12.2020, werden unmittelbar mit der 
allgemeinen Rücklage verrechnet. 
 
Anlagen

Anlage 10 Auszug aus der Sitzung des Finanzausschusses vom 15.03.2021

2459 Zeichen

Geschäftsführung  
Finanzausschuss  
Herr Müller (20) 
Telefon:  (0221) 221-24649  
Fax       :  (0221) 221-23902 
E-Mail:  Michael.Mueller6@stadt-koeln.de 
Datum: 16.03.2021 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Finanzausschusses  
vom 15.03.2021  
öffentlich 
10.2 Abriss und Neubau einer Unterkunft zur öffentlich-rechtlichen Unter-
bringung in konventioneller Bauweise auf dem städtischen Grundstück 
Cohnenhofstraße o. Nr., 50769 Köln, Planungsbeschluss 
0002/2020 
 
 
Beschluss in der Fassung des Bauausschusses:  
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt geändert zu beschließen: 
Der Rat beschließt die Planung und Durchführung des Abbruchs des Bestandsge-
bäudes und Planung der Errichtung eines Mehrparteienhauses zur öffentlich-
rechtlichen Unterbringung alleinstehender Personen auf dem städtischen Grundstück 
Cohnenhofstraße o. Nr., 50769 Köln, Gemarkung Worringen, Flur 61, Flurstück 66. 
Dazu ermächtigt der Rat die Verwaltung, die erforderlichen Fachplaner und Abriss-
firmen zu beauftragen und die notwendigen Stellungnahmen (Statik, Vermessung, 
Boden-, Schadstoff-, Lärmschutzgutachten etc.) einzuholen. Die voraussichtlichen 
konsumtiven Aufwendungen für den Abriss (25.000 €) einschließlich der Planung 
(5.000 €)  belaufen sich auf rd. 30.000 € brutto.  
Der Rat ermächtigt die Verwaltung darüber hinaus, ein Architekturbüro mit den Vor-
planungen auf der Basis der HOAI-Gebührenordnung, Leistungsphasen eins bis drei, 
zu beauftragen und die notwendigen Stellungnahmen von Architekten und Fachinge-
nieuren einzuholen. 
Die voraussichtlichen Planungskosten für den Neubau des Wohngebäudes für die 
Leistungsphasen 1-3 belaufen sich auf rd. 116.000 € brutto.  
Gleichzeitig werden die investiven Mittel in Höhe von 116.000 € im Teilfinanzplan 
1004, Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilfinanzplanzeile 08,

Auszahlung für Baumaßnahmen, bei der Finanzstelle 5620-1004-0-5999, Flüchtlings-
WH bzw. 5620-1004-5-5209, Neubau Cohnenhofstr. freigegeben. 
Ergänzung  
 Die Planung erfolgt entsprechend den Städtischen Energieleitlinien in 
Passivhaus-Bauweise.  
 Die Dachflächen sind, soweit möglich, vollflächig für Solaranlagen zu 
nutzen.  
 Die Fassaden (und event. Dächer) sind grundsätzlich zu begrünen.  
 Falls PKW-Stellplätze nötig sind, sind in Zusammenarbeit mit der Rhein-
energie öffentlich nutzbare Elektro-Ladestationen zu schaffen.  
 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Einstimmig zugestimmt

Beratungsverlauf (6)

18.08.2020 Integrationsrat
TOP 8.3 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
20.08.2020 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 4.2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung
20.08.2020 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 9.2.1 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung
31.08.2020 Bauausschuss
TOP 5.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung
07.09.2020 Finanzausschuss
TOP 10.13 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung
04.02.2021 Rat
TOP 10.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0002/2020
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
11.02.2021
Erstellt
07.01.2020 10:34