0002/2020
Abriss und Neubau einer Unterkunft zur öffentlich-rechtlichen Unterbringung in konventioneller Bauweise auf dem städtischen Grundstück Cohnenhofstraße o. Nr., 50769 Köln, Planungsbeschluss
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Anlage 07 Stelllungnahme der SPD-Fraktion aus der Niederschrift der 1. Sitzung des Bauausschusses vom 25.01.2021
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Geschäftsführung Bauausschuss Frau Weber Telefon: (0221) 221 - 22443 Fax : (0221) 221 - 22344 E-Mail: simone.weber@stadt-koeln.de Datum: 01.02.2021 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 1. Sitzung des Bauausschusses vom 25.01.2021 öffentlich 5.1 Abriss und Neubau einer Unterkunft zur öffentlich-rechtlichen Unter- bringung in konventioneller Bauweise auf dem städtischen Grundstück Cohnenhofstraße o. Nr., 50769 Köln, Planungsbeschluss 0002/2020 Im Vorfeld zur Sitzung schriftlich zu Protokoll eingereichte Stellungnahme der SPD - Fraktion: Alle Vorlagen zum geförderten Wohnungsbau auf der Tagesordnung müssen nach mehrfachen Verschiebungen endlich beschlossen werden. Die SPD bekennt sich ausdrücklich zum öffentlich geförderten Wohnungsbau und zur Verbesserung der öffentlich-rechtlichen Unterbringung. Mehrfache Verschiebung der Beratungen sollte sich in Form von Protokollauszügen als zusätzliche Anlagen bei der jeweiligen Vorlage wiederfinden. Beschluss: Der Bauausschuss vertagt die Vorlage einstimmig in seine nächste Sitzung.
Anlage 06 Beantwortung einer Frage aus dem Ausschuss für Soziales und Senioren
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Anlage 06 zur Vorlage 0002/2020 Beantwortung einer Anfrage aus dem Ausschuss Soziales und Senioren vom 14.01.2021 (s. Anlage 5 zum Thema Wohnraum nach DIN 18040-R. Abriss und Neubau einer Unterkunft zur öffentlich-rechtlichen Unterbringung in konventioneller Bauweise auf dem städtischen Grundstück Cohnenhofstraße o. Nr., 50769 Köln, Planungsbeschluss In der Sitzung des Ausschusses Soziales und Senioren vom 14.01.2021 reicht die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen die Frage ein, ob an dem oben benannten Standort auch Wohnraum nach DIN 18040-R entstehen könne, zum Beispiel durch Zusammenlegen zweier Appartements. Die Verwaltung beantwortet diese Anfrage wie folgt: In der Planungsbeschlussvorlage (0002/2020) wurde dargelegt, für welchen Personenkreis das Bau- projekt vorgesehen ist. Zu diesem Zeitpunkt hat es bereits eine umfangreiche Prüfung hinsichtlich der zukünftigen Nutzung des Objekts zwischen dem Sozialen Dienst und der Bauabteilung des Amtes für Wohnungswesen gegeben, damit eine bedarfsgerechte Planung des Vorhabens bereits von Anfang an gewährleistet werden kann. Nur so kann sichergestellt werden, dass zu jeder Zeit Bedarf und Um- setzung korrespondieren, bzw. nicht zu einem späteren Zeitpunkt individuelle Wünsche durch auf- wändige Umplanungen realisiert werden müssen. Nach Rücksprache mit den jeweiligen Fachabtei- lungen ist an diesem Standort daher kein rollstuhlgerechter Wohnraum vorgesehen. Auch eignet sich der Standort aufgrund der infrastrukturellen Gegebenheiten bzw. mangelnder Ver- bindungen des öffentlichen Nahverkehrs nicht originär für eine Unterbringung von Einzelpersonen, die auf die Nutzung eines Rollstuhls angewiesen sind. Gleichwohl wird bei dem geplanten Vorhaben der Standard der Barrierefreiheit nach DIN 18040-2 berücksichtigt werden, auch wenn dies der Gesetzgeber bei Gebäuden zur Unterbringung von Perso- nenkreisen, für die eine öffentlich-rechtliche Unterbringungsverpflichtung besteht, nicht vorgeschrie- ben hat.
Anlage 02 Lageplan
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80m6040200 Mittelpunkt: [354200,5657267] 1:2000 KölnGIS Hintergrundfarbe (Nutzung), Flurstücksnummer, Straßen, Hausnummern, Amtl. Basiskarte (farbig) Herausgeber: Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig. Erstellt am: 29.04.2020
Anlage 03 Schrägluftbild
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80m6040200 Mittelpunkt: [354195,5657272] 1:2000 KölnGIS Flurstücksnummer, Straßen, Hausnummern, Luftbilder 2019 (TrueDOP, Land NRW) Herausgeber: Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig. Erstellt am: 29.04.2020
Anlage 04 Stellungnahme Rechnungsprüfungsamt
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14 03.07.2020 143 Herr Titze 23759 56 Errichtung eines Mehrparteienhauses, Cohnenhofstraße, Langel hier: Bedarfsprüfung Freiberufliche Leistungen (Objektplanung) LPH 1 bis 3 RPA-Nr.: BD 2020/0829 eingereichte Kosten: 101.680,67 € netto Sehr geehrte Damen und Herren, für den Abbruch des ehem. Feuerwehrhauses und für die Planung und Realisierung eines Mehrparteienhauses legen Sie mir die Bedarfsprüfung für die Freiberuflichen Leistungen vor. Diese Aufgaben können nach Angaben von -56- aufgrund der Personalstruktur nicht mit städtischem Personal wahrgenommen werden. (hier: Objektplanung HOAI-LPH 1-3) Es soll ein Planungsbeschluss in den Ratsgremien erwirkt werden. Nach Durchsicht der sehr übersichtlich zusammengestellten Unterlagen bestehen grundsätz- lich keine Bedenken gegen die Fortführung der Maßnahme. Weitergehende freiberufliche Leistungen sind bereits in der Kostenermittlung erfasst, aber nicht Bestandteil dieser Bedarfsprüfung. Es wird darauf hingewiesen, dass der Betrachtung des Schwellenwertes (aktuell 214.000,- € netto) auch ähnliche Freiberufliche Leitungen, d.h. Fachplanerleistungen, zu berücksichtigen sind und somit EU-weite Ausschreibungsverfahren entsprechend durchzuführen sind. Des Weiteren sollten bei zukünftigen Bedarfsprüfungen sämtliche externe Planungsleistun- gen bereits erfasst werden. Mit freundlichen Grüßen gez. Hemsing ausgefertigt Titze
Anlage 11 Dringlichkeitsentscheidung BV 6 0002/2020/1
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Vorlagen-Nummer StadtKöln || 0002/2020/1 Die Oberbürgermeisterin Freigabedatum Dezernat, Dienststelle V/562/4 Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung zur Behandlung in Öffentlicher Sitzung Entscheidung durch die Bezirksbürgermeisterin bzw. den Bezirksbürgermeister und ein Mitglied der Bezirksvertretung gemäß $ 36 Absatz 5, Satz 2 GO NRW und Genehmigung durch die Bezirksvertre- tung Betreff Dringlichkeitsentscheidung - Abriss und Neubau einer Unterkunft zur öffentlich-rechtlichen Unterbringung in konventioneller Bauweise auf dem städtischen Grundstück Cohnenhofstraße o. Nr., 50769 Köln, Planungsbeschluss Gremium Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 15.04.2021 Begründung für die Dringlichkeit: Um den geplanten Neubau einer Unterkunft zur öffentlich-rechtlichen Unterbringung und die damit einhergehende Versorgung von sozial- und insbesondere in ihren Wohnfähigkeiten beeinträchtigten Menschen sicherzustellen, ist ein unverzügliches Fortschreiten des Baupro- jektes erforderlich. Da die nächste anstehende Versammlung der Bezirksvertretung Chorwei- ler am 15.04.2021 stattfinden wird und somit nach der nächsten Ratssitzung am 23.03.2021 tagt, ist eine spätere Einbindung der Bezirksvertretung mit gleichzeitiger Einhaltung einer ordnungsgemäßen Beratungsfolge nicht möglich. Ein Zuwarten bis zur übernächsten Rats- sitzung am 06.05.2021 würde den Baubeginn des Neubaus, welcher dringend benötigte Ka- pazitäten an Unterbringungsplätzen realisiert, noch weiter nach hinten verzögern. Der Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 08.03.2021 die Vorlage gemäß des Änderungs- bzw. Zusatzantrages gem. $ 13 GO der Fraktionen Bündnis90/Die Grünen, der CDU Fraktion sowie der Volt-Fraktion vorbehaltlich der Zustimmung der Bezirksvertretung Chorweiler be- schlossen. Hierzu soll die Zustimmung der Bezirksvertretung Chorweiler durch eine Dring- lichkeitsentscheidung eingeholt werden, damit die Vorlage in der kommenden Sitzung des Rates am 23.03.2021 beschlossen werden kann. Folgender Beschluss umfasste der Änderungsantrag: e Die Planung erfolgt entsprechend den Städtischen Eneragieleitlinien in Passivhaus- bauweise e Die Dachflächen sind, soweit möglich, vollflächig für Solaranlagen zu nutzen e Die Fassaden (und evtl. die Dächer) sind grundsätzlich zu begrünen e Falls PKW-Stellplätze nötig sind, sind in Zusammenarbeit mit der Rheinenergie öffent- lich nutzbare Elektro-Ladestationen zu schaffen. Die Verwaltung wird unverzüglich die entsprechenden technischen Prüfungen und Umpla- nungen veranlassen, sobald der Planungsbeschluss vom Rat gefasst wurde. Entsprechende Kostenveränderungen und Planungsänderungen können jedoch erst nach Planungsbe- schlussfassung erfasst bzw. mit Baubeschlussvorlage benannt werden. Der nachfolgende Planungsbeschlusstenor bleibt somit in seiner Ursprungsfassung zur Abstimmung bestehen. Beschluss: Die Bezirksvertretung empfiehlt dem Rat zu beschließen: Der Rat beschließt die Planung und Durchführung des Abbruchs des Bestandsgebäudes und Planung der Errichtung eines Mehrparteienhauses zur öffentlich-rechtlichen Unterbringung alleinstehender Personen auf dem städtischen Grundstück Cohnenhofstraße o. Nr., 50769 Köln, Gemarkung Worringen, Flur 61, Flurstück 66. Dazu ermächtigt der Rat die Verwaltung, die erforderlichen Fachplaner und Abrissfirmen zu beauftragen und die notwendigen Stellungnahmen (Statik, Vermessung, Boden-, Schadstoff-, Lärmschutzgutachten etc.) einzuholen. Die voraussichtlichen konsumtiven Aufwendungen für den Abriss (25.000 €) einschließlich der Planung (5.000 €) belaufen sich auf rd. 30.000 € brutto. Der Rat ermächtigt die Verwaltung darüber hinaus, ein Architekturbüro mit den Vorplanungen auf der Basis der HOAI-Gebührenordnung, Leistungsphasen eins bis drei, zu beauftragen und die notwendigen Stellungnahmen von Architekten und Fachingenieuren einzuholen. Die voraussichtlichen Planungskosten für den Neubau des Wohngebäudes für die Leis- tungsphasen 1-3 belaufen sich auf rd. 116.000 € brutto. Gleichzeitig werden die investiven Mittel in Höhe von 116.000 € im Teilfinanzplan 1004, Be- reitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilfinanzplanzeile 08, Auszahlung für Baumaßnahmen, bei der Finanzstelle 5620-1004-0-5999, Flüchtlings-WH bzw. 5620-1004-5- 5209, Neubau Cohnenhofstr. freigegeben. Datum Abstimmungsergebnis Unterschpift cdare 21 De Liuke Um A Lile Haan a Haushaltsmäßige Auswirkungen EO Nein X Ja, investiv Investitionsauszahlungen 116.000_€ Zuwendungen/Zuschüsse D]Nein U] Ja _% Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 30.000 € Zuwendungen/Zuschüsse U] Nein [] Ja _% Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen _—_— € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz X Nein [] Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) U Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung Ausgangslage: Während des hohen Zuzugs von Geflüchteten, insbesondere im Zeitraum 2015-2016, wur- den im Rahmen der Gefahrenabwehr zunächst kurzfristig zu realisierende Bauprojekte (Mo- bile Wohneinheiten, Systembauten, ungenutzte Gewerbehallen) priorisiert abgewickelt. Län- gerfristig zu realisierende Bauprojekte, wie z. B. konventionelle Bauten (Massivbauten) wur- den vor diesem Hintergrund zurückgestellt. Für eine dauerhafte Sicherstellung der Unterbrin- gungsverpflichtung bzw. der Versorgung mit Wohnraum sind konventionelle Bauten aus Sicht der Verwaltung allerdings zwingend erforderlich und werden nunmehr aufgrund der Unter- bringungssituation und der zur Verfügung stehenden Kapazitäten wieder forciert. Die Verwaltung muss auf ihren zur Verfügung stehenden Flächen Wohnbaupotenziale schaf- fen, welche sowohl Ressourcen für auf öffentlich-rechtlicher Grundlage unterzubringende Personenkreise, als auch dringend benötigte Kapazitäten an preiswertem Wohnraum für die gesamte Bevölkerung beinhalten. 4 Eine besondere Zielgruppe stellen hier die sozial- und insbesondere in ihren Wohnfähigkei- ten beeinträchtigten Menschen dar. Diese müssen in der Regel bereits seit Jahren in kosten- intensiven Objekten untergebracht werden, da sie nicht in der Lage sind, zur Beseitigung ih- rer akuten Wohnungslosigkeit, selbstverantworteten Wohnraum anzumieten. Da der Bedarf an adäquaten Unterbringungsmöglichkeiten für dieses Klientel immens gestiegen ist bzw. solche Unterbringungsmöglichkeiten derzeit nicht in ausreichender Menge zur Verfügung stehen, muss die Verwaltung ihre Bemühungen zur Erschließung von entsprechendem Wohnraum weiter verstärken. Dies auch vor dem Hintergrund, dass dieser Personenkreis bis dahin im Rahmen der gesetzlichen Unterbringungsverpflichtung nach dem Ordnungsbehör- dengesetz (OBG) teilweise kostenintensiv in angemieteten Objekten oder in stadteigenen Liegenschaften untergebracht ist, die naturgemäß jedoch nur über einen sehr geringen Aus- stattungsstandard verfügen bzw. eine Privatsphäre in abgeschlossenen Wohneinheiten kaum bieten können. Menschen mit intensivem medizinischem und/oder psychiatrischem Hilfebe- darf sind, ebenso wie Menschen mit ausgeprägter Drogenproblematik, von einer Unterbrin- gung im geplanten Objekt ausgeschlossen. Beschreibung des Bestandsgebäudes Auf dem städtischen Grundstück Cohnenhofstraße o. Nr. in 50769 Köln befindet sich derzeit ein ehemaliges Feuerwehrgerätehaus, welches an einen Handwerkerbetrieb verpachtet ist und diesem als Lagerstätte dient. Der Pachtvertrag kann mit einer dreimonatigen Kündi- gungsfrist gekündigt werden. Der Betriebssitz des Handwerkers befindet sich nicht auf dem städtischen Grundstück, sodass die berufliche Existenz des Unternehmers nicht durch die Kündigung des Bestandsgebäudes gefährdet wird. Unabhängig von diesem Umstand wurde vor kurzem dem Verkauf eines städtischen Grundstücks an den besagten Unternehmer zu- gestimmt. In Folge dessen wird dieser zukünftig trotz einer Kündigung des Pachtvertrags für das Objekt an der Cohnenhofstraße mehr Fläche für seinen Betrieb zur Verfügung stehen haben als bisher. Zur Realisierung des Neubaus soll das Bestandsgebäude abgerissen wer- den. Der Abriss soll dabei möglichst kurzfristig vor Baubeginn erfolgen, um sowohl wegen des wirtschaftlichen, als auch sozialen Aspekts keinen Leerstand des Gebäudes verursachen zu müssen. Bauvorhaben Neubau Da es im bezeichneten Gebiet einen Bebauungsplan gibt, richtet sich die planungsrechtliche Zulässigkeit des Bauprojektes nach $ 30 BauGB. Der Bebauungsplan in diesem Geltungsbe- reich eröffnet die Möglichkeit einer maximal zweigeschossigen Bebauung. Durch die vorlie- gende Baumaßnahme kann unter entsprechender Berücksichtigung der Nachbarbebauung daher ein konventioneller, zweigeschossiger Bau mit ca. 450 qm Wohnfläche für 15-20 Per- sonen umgesetzt werden. Nach bisherigen Erfahrungen im Umgang mit dieser Zielgruppe sollte das Objekt über max. 15-20 möblierte Einzelzimmer/Appartements mit Dusche/WC, Heizung und einer Kochgele- genheit zur selbstständigen Verpflegung verfügen. Dabei soll pro Bewohner jeweils eine ab- geschlossene Wohneinheit entstehen, um diesen die notwendige Privatsphäre bzw. eine persönliche Rückzugsmöglichkeit geben zu können. Die einzelnen Wohneinheiten werden eine Größe von ca. 25 qm haben. Zur Sicherung des Austauschs zwischen Sozialarbeitern und Bewohnern bzw. zur Gewähr- leistung einer stetigen Betreuung der unterzubringenden Personen, wird ein Raum für Mitar- beiter des sozialen Trägers mit eingeplant, in welchem Beratungen und persönliche Gesprä- che stattfinden können. 5 Darüber hinaus wird eine Betreuung des Objekts über einen Gebäudeservice des sozialen Trägers sowie städtischen Hausmeistern sichergestellt, um die Einhaltung einer Hausord- nung sowie Sicherheit, Sauberkeit und Instandhaltung zu gewährleisten. Nach erster grober Schätzung ist mit Neubaukosten in Höhe von rd. 1,8 Mio. € zu rechnen. Das Amt für Wohnungswesen wird die Erstellung der Planungsunterlagen und der Kostenbe- rechnungen, sowie die notwendigen internen Abstimmungen vorantreiben, damit ein Baube- schluss nach Möglichkeit Anfang 2021 zur Entscheidung vorgelegt werden kann. Finanzierung Zur Finanzierung der erforderlichen investiven Auszahlungen in Höhe von insgesamt 116.000 € stehen für das Haushaltsjahr 2020, Finanzstelle 5620-1004-0-5999, Flüchtlings- WH, Mittel in entsprechender Höhe zur Verfügung. Die Mittel werden im Rahmen einer Sollumbuchung bei der Finanzstelle 5620-1004-5-5209- Neubau Cohnenhofstraße, bereitgestellt. Zur Finanzierung der Abrisskosten stehen im Haushaltsjahr 2020 im Teilergebnisplan 1004, Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, Aufwandsermächtigungen in Höhe von 30.000 € zur Verfügung. Der Abriss ist vor dem Neubau, der die Unterbringungsverpflichtung Geflüchteter und drin- gend benötigte Kapazitäten an preiswertem Wohnraum sicherstellt, naturgemäß zwingend notwendig. Die Voraussetzungen der Bewirtschaftungsverfügung vom 25.03.2020 zur Haus- haltsbewirtschaftung in Zeiten der Corona-Krise liegen vor. Die Aufwendungen aus dem Abgang von Anlagevermögen, Abriss des Bestandsgebäudes, mit einem Restbuchwert i.H.v. 10.365 € zum Stand 31.12.2020, werden unmittelbar mit der allgemeinen Rücklage verrechnet. Anlagen 0202'v0'62 :we lejsı3 "Bipugysnz Bunzinn Jepueyeßseyjem Bundlwysuag ap An) yone puis asaıg "yoıomuesen JageßsneisH ueßiiemaf sıp pujs NeybIpueisiion Pun NeyEnYDIY SIp InZ "uapuamuan nz yaneugeßisuaig uap ın) Inu pun 1z1nypsa6 yoızasaß puIs Uauonewuojul089 aıQ 19)sejey pun Bunssauusy ‘usyeyasuaßarT ıny yuy ssgeßsneisH wor 05 001 06 b) 0005:1 [pgezsas'LeLvsel Pundienn a — “sBue4o - ueldpels SIOUINM KölnGIS 2 Hintergrundfarbe (Nutzung), Flurstücksnummer, Straßen, Hausnummern, Amtl. Basiskarte (farbig) 107 Stadt Köln 12 Sportplatz SPVG Rheinkassel Langel > PvG 0 20 40 60 80m Mittelpunkt: [354200,5657267] 1:2000 Herausgeber: Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig. Erstellt am: 29.04.2020 KölnGIS Flurstücksnummer, Straßen, Hausnummern, Luftbilder 2019 (TrueDOP, Land NRW) 0 20 40 Mittelpunkt: [354195,5657272] 1:2000 Herausgeber: Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Fi ie Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zust: dig. Erstellt am: 29.04.2020 14 03.07.2020 143 zen [72%] 56 Errichtung eines Mehrparteienhauses, Cohnenhofstraße, Langel hier: Bedarfsprüfung Freiberufliche Leistungen (Objektplanung) LPH 1 bis 3 RPA-Nr.: BD 2020/0829 eingereichte Kosten: 101.680,67 € netto Sehr geehrte Damen und Herren, für den Abbruch des ehem. Feuerwehrhauses und für die Planung und Realisierung eines Mehrparteienhauses legen Sie mir die Bedarfsprüfung für die Freiberuflichen Leistungen vor. Diese Aufgaben können nach Angaben von -56- aufgrund der Personalstruktur nicht mit städtischem Personal wahrgenommen werden. (hier: Objektplanung HOAI-LPH 1-3) Es soll ein Planungsbeschluss in den Ratsgremien erwirkt werden. Nach Durchsicht der sehr übersichtlich zusammengestellten Unterlagen bestehen grundsätz- lich keine Bedenken gegen die Fortführung der Maßnahme. Weitergehende freiberufliche Leistungen sind bereits in der Kostenermittlung erfasst, aber nicht Bestandteil dieser Bedarfsprüfung. Es wird darauf hingewiesen, dass der Betrachtung des Schwellenwertes (aktuell 214.000,- € netto) auch ähnliche Freiberufliche Leitungen, d.h. Fachplanerleistungen, zu berücksichtigen sind und somit EU-weite Ausschreibungsverfahren entsprechend durchzuführen sind. Des Weiteren sollten bei zukünftigen Bedarfsprüfungen sämtliche externe Planungsleistun- gen bereits erfasst werden. Mit freundlichen Grüßen Anlage 5 r3 Die Oberbürgermeisterin 35 Geschäftsführung Ausschuss Soziales und Senioren Herr Krämer Telefon: (0221) 221-27467 Fx : (0221) 221-22528 E-Mail: Thomas.Kraemer@Stadt-koeln.de Datum: 18.01.2021 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 01. Sitzung des Ausschusses Soziales und Senioren vom 14.01.2021 öffentlich 5:1 Abriss und Neubau einer Unterkunft zur öffentlich-rechtlichen Unter- bringung in konventioneller Bauweise auf dem städtischen Grundstück Cohnenhofstraße o. Nr., 50769 Köln, Planungsbeschluss 0002/2020 Abstimmungsergebnis: Auf Antrag der Fraktion der CDU, bei Enthaltung von VOLT, gegen die Stimmen von Die Linke, wird mehrheitlich beschlossen die Vorlage, ohne Votum in der Sache, in die nachfolgenden Gremien zu schieben. Anlage 06 zur Vorlage 0002/2020 Beantwortung einer Anfrage aus dem Ausschuss Soziales und Senioren vom 14.01.2021 (s. Anlage 5 zum Thema Wohnraum nach DIN 18040-R. Abriss und Neubau einer Unterkunft zur öffentlich-rechtlichen Unterbringung in konventioneller Bauweise auf dem städtischen Grundstück Cohnenhofstraße o. Nr., 50769 Köln, Planungsbeschluss In der Sitzung des Ausschusses Soziales und Senioren vom 14.01.2021 reicht die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen die Frage ein, ob an dem oben benannten Standort auch Wohnraum nach DIN 18040-R entstehen könne, zum Beispiel durch Zusammenlegen zweier Appartements. Die Verwaltung beantwortet diese Anfrage wie folgt: In der Planungsbeschlussvorlage (0002/2020) wurde dargelegt, für welchen Personenkreis das Bau- projekt vorgesehen ist. Zu diesem Zeitpunkt hat es bereits eine umfangreiche Prüfung hinsichtlich der zukünftigen Nutzung des Objekts zwischen dem Sozialen Dienst und der Bauabteilung des Amtes für Wohnungswesen gegeben, damit eine bedarfsgerechte Planung des Vorhabens bereits von Anfang an gewährleistet werden kann. Nur so kann sichergestellt werden, dass zu jeder Zeit Bedarf und Um- setzung korrespondieren, bzw. nicht zu einem späteren Zeitpunkt individuelle Wünsche durch auf- wändige Umplanungen realisiert werden müssen. Nach Rücksprache mit den jeweiligen Fachabtei- lungen ist an diesem Standort daher kein rollstuhlgerechter Wohnraum vorgesehen. Auch eignet sich der Standort aufgrund der infrastrukturellen Gegebenheiten bzw. mangelnder Ver- bindungen des öffentlichen Nahverkehrs nicht originär für eine Unterbringung von Einzelpersonen, die auf die Nutzung eines Rollstuhls angewiesen sind. Gleichwohl wird bei dem geplanten Vorhaben der Standard der Barrierefreiheit nach DIN 18040-2 berücksichtigt werden, auch wenn dies der Gesetzgeber bei Gebäuden zur Unterbringung von Perso- nenkreisen, für die eine öffentlich-rechtliche Unterbringungsverpflichtung besteht, nicht vorgeschrie- ben hat. Die Oberbürgermeisterin RR ad Geschäftsführung Bauausschuss Frau Weber Telefon: (0221) 221 - 22443 Fx : (0221) 221 - 22344 E-Mail: simone.weber@stadt-koeln.de Datum: 15.03.2021 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 1. Sitzung des Bauausschusses vom 25.01.2021 öffentlich 6.1 Abriss und Neubau einer Unterkunft zur öffentlich-rechtlichen Unter- bringung in konventioneller Bauweise auf dem städtischen Grundstück Cohnenhofstraße o. Nr., 50769 Köln, Planungsbeschluss 0002/2020 Im Vorfeld zur Sitzung schriftlich zu Protokoll eingereichte Stellungnahme der SPD- Fraktion: Alle Vorlagen zum geförderten Wohnungsbau auf der Tagesordnung müssen nach mehrfachen Verschiebungen endlich beschlossen werden. Die SPD bekennt sich ausdrücklich zum öffentlich geförderten Wohnungsbau und zur Verbesserung der öffentlich-rechtlichen Unterbringung. Mehrfache Verschiebung der Beratungen sollte sich in Form von Protokollauszügen als zusätzliche Anlagen bei der jeweiligen Vorlage wiederfinden. Beschluss: Der Bauausschuss vertagt die Vorlage einstimmig in seine nächste Sitzung. 6 Die Oberbürgermeisterin 2 Stad Geschäftsführung Bauausschuss Frau Weber Telefon: (0221) 221 - 22443 Fx : (0221) 221 - 22344 E-Mail: simone.weber@stadt-koeln.de Datum: 25.02.2021 Auszug aus der Niederschrift der 1. Sitzung des Bauausschusses vom 25.01.2021 öffentlich 5.1 Abriss und Neubau einer Unterkunft zur öffentlich-rechtlichen Unter- bringung in konventioneller Bauweise auf dem städtischen Grundstück Cohnenhofstraße o. Nr., 50769 Köln, Planungsbeschluss 0002/2020 Im Vorfeld zur Sitzung schriftlich zu Protokoll eingereichte Stellungnahme der SPD- Fraktion: Alle Vorlagen zum geförderten Wohnungsbau auf der Tagesordnung müssen nach mehrfachen Verschiebungen endlich beschlossen werden. Die SPD bekennt sich ausdrücklich zum öffentlich geförderten Wohnungsbau und zur Verbesserung der öffentlich-rechtlichen Unterbringung. Mehrfache Verschiebung der Beratungen sollte sich in Form von Protokollauszügen als zusätzliche Anlagen bei der jeweiligen Vorlage wiederfinden. Stellungnahme der Verwaltung: Für jede Vorlage ist der Beratungsgang in den beteiligten Gremien bereits im Ratsin- formationssystem abgebildet (hier: https://ratsinformation.stadt-koeln.de/to0050.asp? _ktonr=311604 ). Protokollauszüge werden daher nur als zusätzliche Anlage zur jeweiligen Vorlage eingestellt, wenn es z. B. Fragen oder abweichende Beschlussempfehlungen gibt, die für den weiteren Beratungsgang wichtig sind. Beschluss: Der Bauausschuss vertagt die Vorlage einstimmig in seine nächste Sitzung. Die Oberbürgermeisterin $ Geschäftsführung Bauausschuss Frau Weber Telefon: (0221) 221 - 22443 Fax: (0221) 221 - 22344 E-Mail: simone.weber@stadt-koeln.de Datum: 15.03.2021 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 2. Sitzung des Bauausschusses vom 08.03.2021 öffentlich 5 Vorberatungen (Beschlussorgan Rat oder anderer Ausschuss) 5.1 Abriss und Neubau einer Unterkunft zur öffentlich-rechtlichen Unter- bringung in konventioneller Bauweise auf dem städtischen Grundstück Cohnenhofstraße o. Nr., 50769 Köln, Planungsbeschluss 0002/2020 zu 5.1 - Gemeinsamer Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der CDU-Fraktion und der VOLT-Fraktion vom 08.03.2021 AN/04971/2021 Vorsitzende Ruffen macht darauf aufmerksam, dass eine Beratung in der Bezirksver- tretung Chorweiler aufgrund Ausfalls der Sitzung nicht habe erfolgen können. Den- noch sei es wichtig, in der Angelegenheit voran zu kommen. SB Brust begründet den Änderungsantrag des Ratsbündnisses mündlich mit dem Verweis darauf, dass es sich bei dieser Vorlage um einen Planungsbeschluss handelt. RM Henk-Hollstein ergänzt, dass die Beschlüsse unter TOP 5.1 und 5.4 vorbehaltlich der Zustimmungen durch die jeweiligen Bezirksvertretungen erfolgen sollen. RM Kircher bittet die Verwaltung um Auskunft, ob der gestellte Änderungsantrag zu einer Projektverzögerung führen wird. Mit Blick auf die Beteiligung der Bezirksvertre- tung Chorweiler regt Herr Kircher an, eine Dringlichkeitsentscheidung der Bezirksver- tretung herbeizuführen, da diese Häuser dringend benötigt werden. RM Kockerbeck begrüßt den Änderungsantrag und bringt sein Unverständnis darüber zum Ausdruck, warum bei den Sozialhäusern auf Passivhausstandard verzichtet wer- den sollte. Mit Blick auf die Antwort zu TOP 1.2 zeichne sich ab, dass zu dem Thema der Standards noch einmal ein Grundsatzbeschluss gefasst werden müsse. In diesem Zusammenhang müsste die Frage der Wirtschaftlichkeit genauer untersucht werden — d. h. auf welchen Zeitraum diese bemessen war. Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. am Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. Auch Vorsitzende Ruffen zeigt Verwunderung über die Antwort unter TOP 1.2, da es vom Rat beschlossene Standards gebe. Ihrer Auffassung nach bedürfe es keiner neuen Grundsatzbeschlusslage, sondern es gehe um den Umgang mit der bestehen- den. Der Leiter des Amtes für Wohnungswesen, Herr Ludwig, kündigt zunächst an, einen Beschluss der Bezirksvertretung Chorweiler im Rahmen einer Dringlichkeitsentschei- dung einholen zu wollen. Durch den zur Abstimmung stehenden Änderungsantrag würde bei entsprechender Beschlussfassung keine Zeitverzögerung entstehen, da hier zunächst eine Planung beschlossen werde und noch nicht stattgefunden habe. SB Brust greift die in der vergangenen Sitzung in Form einer Mitteilung vorgelegten BQA’s auf und verdeutlicht nochmals, dass eine Mitteilung, wonach bestehende Rats- beschlüsse nicht umgesetzt werden, nicht akzeptabel sei — in einem solchen Fall sei eine Beschlussvorlage erforderlich. I. Beschluss über den Änderungsantrag e Die Planung erfolgt entsprechend den Städtischen Energieleitlinien in Passiv- haus-Bauweise. e Die Dachflächen sind, soweit möglich, vollflächig für Solaranlagen zu nutzen. e Die Fassaden (und event. Dächer) sind grundsätzlich zu begrünen. + Falls PKW-Stellplätze nötig sind, sind in Zusammenarbeit mit der Rheinenergie öffentlich nutzbare Elektro-Ladestationen zu schaffen. Abstimmungsergebnis: Gegen die FDP mehrheitlich zugestimmt. Il. Beschluss über die so geänderte Vorlage und mit dem Vorbehalt der Zustim- mung der Bezirksvertretung Chorweiler per Dringlichkeitsentscheidung Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat, wie folgt zu beschließen: Der Rat beschließt die Planung und Durchführung des Abbruchs des Bestandsgebäu- des und Planung der Errichtung eines Mehrparteienhauses zur öffentlich-rechtlichen Unterbringung alleinstehender Personen auf dem städtischen Grundstück Cohnenhof- straße o. Nr., 50769 Köln, Gemarkung Worringen, Flur 61, Flurstück 66. Dazu ermächtigt der Rat die Verwaltung, die erforderlichen Fachplaner und Abrissfir- men zu beauftragen und die notwendigen Stellungnahmen (Statik, Vermessung, Bo- den-, Schadstoff-, Lärmschutzgutachten etc.) einzuholen. Die voraussichtlichen kon- sumtiven Aufwendungen für den Abriss (25.000 €) einschließlich der Planung (5.000 €) belaufen sich auf rd. 30.000 € brutto. Der Rat ermächtigt die Verwaltung darüber hinaus, ein Architekturbüro mit den Vor- planungen auf der Basis der HOAI-Gebührenordnung, Leistungsphasen eins bis drei, zu beauftragen und die notwendigen Stellungnahmen von Architekten und Fachinge- nieuren einzuholen. Die voraussichtlichen Planungskosten für den Neubau des Wohngebäudes für die Leistungsphasen 1-3 belaufen sich auf rd. 116.000 € brutto. 2 = Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. am Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. Gleichzeitig werden die investiven Mittel in Höhe von 116.000 € im Teilfinanzplan 1004, Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilfinanzplanzeile 08, Aus- zahlung für Baumaßnahmen, bei der Finanzstelle 5620-1004-0-5999, Flüchtlings-WH bzw. 5620-1004-5-5209, Neubau Cohnenhofstr. freigegeben. Ergänzung e Die Planung erfolgt entsprechend den Städtischen Eneragieleitlinien in Passivhaus-Bauweise. «e Die Dachflächen sind, soweit möglich, vollflächig für Solaranlagen zu nutzen. e Die Fassaden (und event. Dächer) sind grundsätzlich zu begrünen. « Falls PKW-Stellplätze nötig sind, sind in Zusammenarbeit mit der Rhein- energie öffentlich nutzbare Elektro-Ladestationen zu schaffen. Abstimmungsergebnis: Gegen die FDP mehrheitlich zugestimmt — unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Bezirksvertretung Chomeiler per Dringlichkeitsentscheidung.
Anlage 09 - Auszug Bauausschuss vom 08.03.2021
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Geschäftsführung Bauausschuss Frau Weber Telefon: (0221) 221 - 22443 Fax: (0221) 221 - 22344 E-Mail: simone.weber@stadt-koeln.de Datum: 15.03.2021 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 2. Sitzung des Bauausschusses vom 08.03.2021 öffentlich 5 Vorberatungen (Beschlussorgan Rat oder anderer Ausschuss) 5.1 Abriss und Neubau einer Unterkunft zur öffentlich-rechtlichen Unter- bringung in konventioneller Bauweise auf dem städtischen Grundstück Cohnenhofstraße o. Nr., 50769 Köln, Planungsbeschluss 0002/2020 zu 5.1 - Gemeinsamer Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der CDU-Fraktion und der VOLT-Fraktion vom 08.03.2021 AN/0497/2021 Vorsitzende Ruffen macht darauf aufmerksam, dass eine Beratung in der Bezirksver- tretung Chorweiler aufgrund Ausfalls der Sitzung nicht habe erfolgen können. Den- noch sei es wichtig, in der Angelegenheit voran zu kommen. SB Brust begründet den Änderungsantrag des Ratsbündnisses mündlich mit dem Verweis darauf, dass es sich bei dieser Vorlage um einen Planungsbeschluss handelt. RM Henk-Hollstein ergänzt, dass die Beschlüsse unter TOP 5.1 und 5.4 vorbehaltlich der Zustimmungen durch die jeweiligen Bezirksvertretungen erfolgen sollen. RM Kircher bittet die Verwaltung um Auskunft, ob der gestellte Änderungsantrag zu einer Projektverzögerung führen wird. Mit Blick auf die Beteiligung der Bezirksvertre- tung Chorweiler regt Herr Kircher an, eine Dringlichkeitsentscheidung der Bezirksver- tretung herbeizuführen, da diese Häuser dringend benötigt werden. RM Kockerbeck begrüßt den Änderungsantrag und bringt sein Unverständnis darüber zum Ausdruck, warum bei den Sozialhäusern auf Passivhausstandard verzichtet wer- den sollte. Mit Blick auf die Antwort zu TOP 1.2 zeichne sich ab, dass zu dem Thema der Standards noch einmal ein Grundsatzbeschluss gefasst werden müsse. In diesem Zusammenhang müsste die Frage der Wirtschaftlichkeit genauer untersucht werden – d. h. auf welchen Zeitraum diese bemessen war. Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. am Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. - 2 - Auch Vorsitzende Ruffen zeigt Verwunderung über die Antwort unter TOP 1.2, da es vom Rat beschlossene Standards gebe. Ihrer Auffassung nach bedürfe es keiner neuen Grundsatzbeschlusslage, sondern es gehe um den Umgang mit der bestehen- den. Der Leiter des Amtes für Wohnungswesen, Herr Ludwig, kündigt zunächst an, einen Beschluss der Bezirksvertretung Chorweiler im Rahmen einer Dringlichkeitsentschei- dung einholen zu wollen. Durch den zur Abstimmung stehenden Änderungsantrag würde bei entsprechender Beschlussfassung keine Zeitverzögerung entstehen, da hier zunächst eine Planung beschlossen werde und noch nicht stattgefunden habe. SB Brust greift die in der vergangenen Sitzung in Form einer Mitteilung vorgelegten BQA’s auf und verdeutlicht nochmals, dass eine Mitteilung, wonach bestehende Rats- beschlüsse nicht umgesetzt werden, nicht akzeptabel sei – in einem solchen Fall sei eine Beschlussvorlage erforderlich. I. Beschluss über den Änderungsantrag Die Planung erfolgt entsprechend den Städtischen Energieleitlinien in Passiv- haus-Bauweise. Die Dachflächen sind, soweit möglich, vollflächig für Solaranlagen zu nutzen. Die Fassaden (und event. Dächer) sind grundsätzlich zu begrünen. Falls PKW-Stellplätze nötig sind, sind in Zusammenarbeit mit der Rheinenergie öffentlich nutzbare Elektro-Ladestationen zu schaffen. Abstimmungsergebnis: Gegen die FDP mehrheitlich zugestimmt. II. Beschluss über die so geänderte Vorlage und mit dem Vorbehalt der Zustim- mung der Bezirksvertretung Chorweiler per Dringlichkeitsentscheidung Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat, wie folgt zu beschließen: Der Rat beschließt die Planung und Durchführung des Abbruchs des Bestandsgebäu- des und Planung der Errichtung eines Mehrparteienhauses zur öffentlich-rechtlichen Unterbringung alleinstehender Personen auf dem städtischen Grundstück Cohnenhof- straße o. Nr., 50769 Köln, Gemarkung Worringen, Flur 61, Flurstück 66. Dazu ermächtigt der Rat die Verwaltung, die erforderlichen Fachplaner und Abrissfir- men zu beauftragen und die notwendigen Stellungnahmen (Statik, Vermessung, Bo- den-, Schadstoff-, Lärmschutzgutachten etc.) einzuholen. Die voraussichtlichen kon- sumtiven Aufwendungen für den Abriss (25.000 €) einschließlich der Planung (5.000 €) belaufen sich auf rd. 30.000 € brutto. Der Rat ermächtigt die Verwaltung darüber hinaus, ein Architekturbüro mit den Vor- planungen auf der Basis der HOAI-Gebührenordnung, Leistungsphasen eins bis drei, zu beauftragen und die notwendigen Stellungnahmen von Architekten und Fachinge- nieuren einzuholen. Die voraussichtlichen Planungskosten für den Neubau des Wohngebäudes für die Leistungsphasen 1-3 belaufen sich auf rd. 116.000 € brutto. Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. am Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. - 3 - Gleichzeitig werden die investiven Mittel in Höhe von 116.000 € im Teilfinanzplan 1004, Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilfinanzplanzeile 08, Aus- zahlung für Baumaßnahmen, bei der Finanzstelle 5620-1004-0-5999, Flüchtlings-WH bzw. 5620-1004-5-5209, Neubau Cohnenhofstr. freigegeben. Ergänzung Die Planung erfolgt entsprechend den Städtischen Energieleitlinien in Passivhaus-Bauweise. Die Dachflächen sind, soweit möglich, vollflächig für Solaranlagen zu nutzen. Die Fassaden (und event. Dächer) sind grundsätzlich zu begrünen. Falls PKW-Stellplätze nötig sind, sind in Zusammenarbeit mit der Rhein- energie öffentlich nutzbare Elektro-Ladestationen zu schaffen. Abstimmungsergebnis: Gegen die FDP mehrheitlich zugestimmt – unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Bezirksvertretung Chorweiler per Dringlichkeitsentscheidung.
Anlage 08 - Auszug aus BauA vom 25.01.2021
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Geschäftsführung Bauausschuss Frau Weber Telefon: (0221) 221 - 22443 Fax : (0221) 221 - 22344 E-Mail: simone.weber@stadt-koeln.de Datum: 25.02.2021 Auszug aus der Niederschrift der 1. Sitzung des Bauausschusses vom 25.01.2021 öffentlich 5.1 Abriss und Neubau einer Unterkunft zur öffentlich-rechtlichen Unter- bringung in konventioneller Bauweise auf dem städtischen Grundstück Cohnenhofstraße o. Nr., 50769 Köln, Planungsbeschluss 0002/2020 Im Vorfeld zur Sitzung schriftlich zu Protokoll eingereichte Stellungnahme der SPD- Fraktion: Alle Vorlagen zum geförderten Wohnungsbau auf der Tagesordnung müssen nach mehrfachen Verschiebungen endlich beschlossen werden. Die SPD bekennt sich ausdrücklich zum öffentlich geförderten Wohnungsbau und zur Verbesserung der öffentlich-rechtlichen Unterbringung. Mehrfache Verschiebung der Beratungen sollte sich in Form von Protokollauszügen als zusätzliche Anlagen bei der jeweiligen Vorlage wiederfinden. Stellungnahme der Verwaltung: Für jede Vorlage ist der Beratungsgang in den beteiligten Gremien bereits im Ratsin- formationssystem abgebildet (hier: https://ratsinformation.stadt-koeln.de/to0050.asp?__ktonr=311604 ). Protokollauszüge werden daher nur als zusätzliche Anlage zur jeweiligen Vorlage eingestellt, wenn es z. B. Fragen oder abweichende Beschlussempfehlungen gibt, die für den weiteren Beratungsgang wichtig sind. Beschluss: Der Bauausschuss vertagt die Vorlage einstimmig in seine nächste Sitzung.
Anlage 01 Übersichtsplan
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200m150100500 Mittelpunkt: [354131,5657364] 1:5000 KölnGIS Stadtplan - orange, Herausgeber: Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig. Erstellt am: 29.04.2020
Anlage 05 - Auszug Ausschuss Soziales und Senioren 14.01.2021
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Geschäftsführung Ausschuss Soziales und Senioren Herr Krämer Telefon: (0221) 221-27467 Fax : (0221) 221-22528 E-Mail: Thomas.Kraemer@Stadt-koeln.de Datum: 18.01.2021 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 01. Sitzung des Ausschusses Soziales und Senioren vom 14.01.2021 öffentlich 5.1 Abriss und Neubau einer Unterkunft zur öffentlich-rechtlichen Unter- bringung in konventioneller Bauweise auf dem städtischen Grundstück Cohnenhofstraße o. Nr., 50769 Köln, Planungsbeschluss 0002/2020 Abstimmungsergebnis: Auf Antrag der Fraktion der CDU, bei Enthaltung von VOLT, gegen die Stimmen von Die Linke, wird mehrheitlich beschlossen die Vorlage, ohne Votum in der Sache, in die nachfolgenden Gremien zu schieben. Anlage 5
Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/562/4 Vorlagen-Nummer 0002/2020 Freigabedatum 20.07.2020 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Abriss und Neubau einer Unterkunft zur öffentlich-rechtlichen Unterbringung in konventioneller Bauweise auf dem städtischen Grundstück Cohnenhofstraße o. Nr., 50769 Köln, Planungsbeschluss Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat beschließt die Planung und Durchführung des Abbruchs des Bestandsgebäudes und Planung der Errichtung eines Mehrparteienhauses zur öffentlich-rechtlichen Unterbringung alleinstehender Personen auf dem städtischen Grundstück Cohnenhofstraße o. Nr., 50769 Köln, Gemarkung Worringen, Flur 61, Flurstück 66. Dazu ermächtigt der Rat die Verwaltung, die erforderlichen Fachplaner und Abrissfirmen zu beauftragen und die notwendigen Stellungnahmen (Statik, Vermessung, Boden-, Schadstoff-, Lärmschutzgutachten etc.) einzuholen. Die voraussichtlichen konsumtiven Aufwendungen für den Abriss (25.000 €) einschließlich der Planung (5.000 €) belaufen sich auf rd. 30.000 € brutto. Der Rat ermächtigt die Verwaltung darüber hinaus, ein Architekturbüro mit den Vorplanungen auf der Basis der HOAI-Gebührenordnung, Leistungsphasen eins bis drei, zu beauftragen und die notwendigen Stellungnahmen von Architekten und Fachingenieuren einzuholen. Die voraussichtlichen Planungskosten für den Neubau des Wohngebäudes für die Lei s- tungsphasen 1-3 belaufen sich auf rd. 116.000 € brutto. Gleichzeitig werden die investiven Mittel in Höhe von 116.000 € im Teilfinanzplan 1004, Be- reitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilfinanzplanzeile 08, Auszahlung für Baumaßnahmen, bei der Finanzstelle 5620-1004-0-5999, Flüchtlings-WH b zw. 5620-1004-5- 5209, Neubau Cohnenhofstr. freigegeben. Integrationsrat ohne Votum in nachfolgende Gremien verwiesen 18.08.2020 Ausschuss Soziales und Senioren zurückgestellt 20.08.2020 14.01.2021 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) zurückgestellt 20.08.2020 03.12.2020 Bauausschuss zurückgestellt 31.08.2020 25.01.2021 Finanzausschuss zurückgestellt 07.09.2020 01.02.2021 Rat zurückgestellt 10.09.2020 04.02.2021 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 116.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 30.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung Ausgangslage: Während des hohen Zuzugs von Geflüchteten, insbesondere im Zeitraum 2015-2016, wur- den im Rahmen der Gefahrenabwehr zunächst kurzfristig zu realisierende Bauprojekte (Mo- bile Wohneinheiten, Systembauten, ungenutzte Gewerbehallen) priorisiert abgewickelt. Län- gerfristig zu realisierende Bauprojekte, wie z. B. konventionelle Bauten (Massivbauten) wur- den vor diesem Hintergrund zurückgestellt. Für eine dauerhafte Sicherstellung der Unterbrin- gungsverpflichtung bzw. der Versorgung mit Wohnraum sind konventionelle Bauten aus Sicht der Verwaltung allerdings zwingend erforderlich und werden nunmehr aufgrund der Unter- bringungssituation und der zur Verfügung stehenden Kapazitäten wieder forciert. Die Verwaltung muss auf ihren zur Verfügung stehenden Flächen Wohnbaupotenziale schaf- fen, welche sowohl Ressourcen für auf öffentlich-rechtlicher Grundlage unterzubringende Personenkreise, als auch dringend benötigte Kapazitäten an preiswertem Wohnraum für die gesamte Bevölkerung beinhalten. 3 Eine besondere Zielgruppe stellen hier die sozial- und insbesondere in ihren Wohnfähigkei- ten beeinträchtigten Menschen dar. Diese müssen in der Regel bereits seit Jahren in kosten- intensiven Objekten untergebracht werden, da sie nicht in der Lage sind, zur Beseitigung ih- rer akuten Wohnungslosigkeit, selbstverantworteten Wohnraum anzumieten. Da der Bedarf an adäquaten Unterbringungsmöglichkeiten für dieses Klientel immens gestiegen ist bzw. solche Unterbringungsmöglichkeiten derzeit nicht in ausreichender Menge zur Verfügung stehen, muss die Verwaltung ihre Bemühungen zur Erschließung von entsprechendem Wohnraum weiter verstärken. Dies auch vor dem Hintergrund, dass dieser Personenkreis bis dahin im Rahmen der gesetzlichen Unterbringungsverpflichtung nach dem Ordnungsbehör- dengesetz (OBG) teilweise kostenintensiv in angemieteten Objekten oder in stadteigenen Liegenschaften untergebracht ist, die naturgemäß jedoch nur über einen sehr geringen Aus- stattungsstandard verfügen bzw. eine Privatsphäre in abgeschlossenen Wohneinheiten kaum bieten können. Menschen mit intensivem medizinischem und/oder psychiatrischem Hilfebe- darf sind, ebenso wie Menschen mit ausgeprägter Drogenproblematik, von einer Unterbrin- gung im geplanten Objekt ausgeschlossen. Beschreibung des Bestandsgebäudes Auf dem städtischen Grundstück Cohnenhofstraße o. Nr. in 50769 Köln befindet sich derzeit ein ehemaliges Feuerwehrgerätehaus, welches an einen Handwerkerbetrieb verpachtet ist und diesem als Lagerstätte dient. Der Pachtvertrag kann mit einer dreimonatigen Kündi- gungsfrist gekündigt werden. Der Betriebssitz des Handwerkers befindet sich nicht auf dem städtischen Grundstück, sodass die berufliche Existenz des Unternehmers nicht durch die Kündigung des Bestandsgebäudes gefährdet wird. Unabhängig von diesem Umstand wurde vor kurzem dem Verkauf eines städtischen Grundstücks an den besagten Unternehmer zu- gestimmt. In Folge dessen wird dieser zukünftig trotz einer Kündigung des Pachtvertrags für das Objekt an der Cohnenhofstraße mehr Fläche für seinen Betrieb zur Verfügung stehen haben als bisher. Zur Realisierung des Neubaus soll das Bestandsgebäude abgerissen wer- den. Der Abriss soll dabei möglichst kurzfristig vor Baubeginn erfolgen, um sowohl wegen des wirtschaftlichen, als auch sozialen Aspekts keinen Leerstand des Gebäudes verursachen zu müssen. Bauvorhaben Neubau Da es im bezeichneten Gebiet einen Bebauungsplan gibt, richtet sich die planungsrechtliche Zulässigkeit des Bauprojektes nach § 30 BauGB. Der Bebauungsplan in diesem Geltungsbe- reich eröffnet die Möglichkeit einer maximal zweigeschossigen Bebauung. Durch die vorlie- gende Baumaßnahme kann unter entsprechender Berücksichtigung der Nachbarbebauung daher ein konventioneller, zweigeschossiger Bau mit ca. 450 qm Wohnfläche für 15-20 Per- sonen umgesetzt werden. Nach bisherigen Erfahrungen im Umgang mit dieser Zielgruppe sollte das Objekt über max. 15-20 möblierte Einzelzimmer/Appartements mit Dusche/WC, Heizung und einer Kochgele- genheit zur selbstständigen Verpflegung verfügen. Dabei soll pro Bewohner jeweils eine ab- geschlossene Wohneinheit entstehen, um diesen die notwendige Privatsphäre bzw. eine persönliche Rückzugsmöglichkeit geben zu können. Die einzelnen Wohneinheiten werden eine Größe von ca. 25 qm haben. Zur Sicherung des Austauschs zwischen Sozialarbeitern und Bewohnern bzw. zur Gewähr- leistung einer stetigen Betreuung der unterzubringenden Personen, wird ein Raum für Mitar- beiter des sozialen Trägers mit eingeplant, in welchem Beratungen und persönliche Gesprä- che stattfinden können. 4 Darüber hinaus wird eine Betreuung des Objekts über einen Gebäudeservice des sozialen Trägers sowie städtischen Hausmeistern sichergestellt, um die Einhaltung einer Hausord- nung sowie Sicherheit, Sauberkeit und Instandhaltung zu gewährleisten. Nach erster grober Schätzung ist mit Neubaukosten in Höhe von rd. 1,8 Mio. € zu rechnen. Das Amt für Wohnungswesen wird die Erstellung der Planungsunterlagen und der Kostenb e- rechnungen, sowie die notwendigen internen Abstimmungen vorantreiben, damit ein Baub e- schluss nach Möglichkeit Anfang 2021 zur Entscheidung vorgelegt werden kann. Finanzierung Zur Finanzierung der erforderlichen investiven Auszahlungen in Höhe von insgesamt 116.000 € stehen für das Haushaltsjahr 2020, Finanzstelle 5620 -1004-0-5999, Flüchtlings- WH, Mittel in entsprechender Höhe zur Verfügung. Die Mittel werden im Rahmen einer Sollumbuchung bei der Finanzstelle 5620-1004-5-5209– Neubau Cohnenhofstraße, bereitgestellt. Zur Finanzierung der Abrisskosten stehen im Haushaltsjahr 2020 im Teilergebnisplan 1004, Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, Aufwandsermächtigungen in Höhe von 30.000 € zur Verfügung. Der Abriss ist vor dem Neubau, der die Unterbringungsverpflichtung Geflüchteter und drin- gend benötigte Kapazitäten an preiswertem Wohnraum sicherstellt, naturgemäß zwingend notwendig. Die Voraussetzungen der Bewirtschaftungsverfügung vom 25.03.2020 zur Haus- haltsbewirtschaftung in Zeiten der Corona-Krise liegen vor. Die Aufwendungen aus dem Abgang von Anlagevermögen, Abriss des Bestandsgebäudes, mit einem Restbuchwert i.H.v. 10.365 € zum Stand 31.12.2020, werden unmittelbar mit der allgemeinen Rücklage verrechnet. Anlagen
Anlage 10 Auszug aus der Sitzung des Finanzausschusses vom 15.03.2021
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Geschäftsführung Finanzausschuss Herr Müller (20) Telefon: (0221) 221-24649 Fax : (0221) 221-23902 E-Mail: Michael.Mueller6@stadt-koeln.de Datum: 16.03.2021 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Finanzausschusses vom 15.03.2021 öffentlich 10.2 Abriss und Neubau einer Unterkunft zur öffentlich-rechtlichen Unter- bringung in konventioneller Bauweise auf dem städtischen Grundstück Cohnenhofstraße o. Nr., 50769 Köln, Planungsbeschluss 0002/2020 Beschluss in der Fassung des Bauausschusses: Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt geändert zu beschließen: Der Rat beschließt die Planung und Durchführung des Abbruchs des Bestandsge- bäudes und Planung der Errichtung eines Mehrparteienhauses zur öffentlich- rechtlichen Unterbringung alleinstehender Personen auf dem städtischen Grundstück Cohnenhofstraße o. Nr., 50769 Köln, Gemarkung Worringen, Flur 61, Flurstück 66. Dazu ermächtigt der Rat die Verwaltung, die erforderlichen Fachplaner und Abriss- firmen zu beauftragen und die notwendigen Stellungnahmen (Statik, Vermessung, Boden-, Schadstoff-, Lärmschutzgutachten etc.) einzuholen. Die voraussichtlichen konsumtiven Aufwendungen für den Abriss (25.000 €) einschließlich der Planung (5.000 €) belaufen sich auf rd. 30.000 € brutto. Der Rat ermächtigt die Verwaltung darüber hinaus, ein Architekturbüro mit den Vor- planungen auf der Basis der HOAI-Gebührenordnung, Leistungsphasen eins bis drei, zu beauftragen und die notwendigen Stellungnahmen von Architekten und Fachinge- nieuren einzuholen. Die voraussichtlichen Planungskosten für den Neubau des Wohngebäudes für die Leistungsphasen 1-3 belaufen sich auf rd. 116.000 € brutto. Gleichzeitig werden die investiven Mittel in Höhe von 116.000 € im Teilfinanzplan 1004, Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilfinanzplanzeile 08, Auszahlung für Baumaßnahmen, bei der Finanzstelle 5620-1004-0-5999, Flüchtlings- WH bzw. 5620-1004-5-5209, Neubau Cohnenhofstr. freigegeben. Ergänzung Die Planung erfolgt entsprechend den Städtischen Energieleitlinien in Passivhaus-Bauweise. Die Dachflächen sind, soweit möglich, vollflächig für Solaranlagen zu nutzen. Die Fassaden (und event. Dächer) sind grundsätzlich zu begrünen. Falls PKW-Stellplätze nötig sind, sind in Zusammenarbeit mit der Rhein- energie öffentlich nutzbare Elektro-Ladestationen zu schaffen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt
Beratungsverlauf (6)
Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungBeschluss: zurückgestellt
Zur SitzungBeschluss: zurückgestellt
Zur SitzungBeschluss: zurückgestellt
Zur SitzungBeschluss: zurückgestellt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0002/2020
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 11.02.2021
- Erstellt
- 07.01.2020 10:34