1762/2026
Beantwortung der Einwohnerfrage Fragen zur Nettobilanz der Stadtbäume im Bezirk Mülheim im Zeitraum 2019
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Beantwortung e. Einwohneranfrage (BV)
3984 Zeichen
Dezernat, Dienststelle I/02-9/0 Vorlagen-Nummer 1762/2026 Beantwortung einer Einwohneranfrage nach § 39 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 22.06.2026 Beantwortung der Einwohnerfrage Fragen zur Nettobilanz der Stadtbäume im Bezirk Mülheim im Zeitraum 2019 bis 2025 Zur Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim wurde folgende Einwohnerfrage eingebracht: Bäume leisten einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz bzw. zur Abschwächung der Folgen des Klimawandels im Hinblick auf Hitzeschutz. In Anbetracht immer wieder zu beobachtender Baumfällungen bin ich besorgt, dass die Stadt Köln nicht genug tut, um Baumfällungen zu verhindern, auch wenn die Neufassung der Baumschutzsatzung von Juli 2023 ein guter Schritt in diese Richtung war. Dennoch habe ich den Eindruck, dass noch zu oft Fällgenehmigungen erstellt werden, insb. bei Bauvorhaben. Ich bitte Sie, dass die Verwaltung möglichst zur kommenden Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim am 27. April 2026 folgende Fragen zur Nettobilanz der Stadtbäume im Bezirk Mülheim im Zeitraum 2019 bis 2025 jeweils jahresbezogen und nach Möglichkeit stadtteilbezogen beantwortet. 1. Wie viele Fällgenehmigungen für Bäume im Stadtbezirk wurden in diesem Zeitraum erteilt, differenziert nach a) Fällungen im Zusammenhang mit privaten Bau oder Sanierungsvorhaben, b) öffentlichen Bau- oder Infrastrukturmaßnahmen sowie c) Gründen der Gefahrenabwehr oder der Verkehrssicherung zusätzlich differenziert nach privaten und öffentlichen Flächen? 2. Wie viele Ersatzpflanzungen wurden diesem Zeitraum infolge solcher Fällungen vorgenommen, differenziert nach Pflanzungen innerhalb und außerhalb des Stadtbezirks, wenn eine Pflanzung vor Ort nicht möglich war? 3. Mit welchen Maßnahmen kontrolliert die zuständige Behörde die Erfüllung der Ersatzpflanzungen nach § 10 Abs. 1 der BschS („erfüllt, wenn die Gehölze angewachsen sind“), hält die Verwaltung diese Maßnahmen für ausreichend und was passiert, wenn festgestellt wird, dass die Verpflichtung nicht erfüllt wird? 4. Wie hoch ist in diesem Zeitraum der Anteil der nicht realisierbaren Ersatzpflanzungen, für die stattdessen eine Ausgleichszahlung zu leisten ist und welche Beträge wurden dadurch eingenommen? 5. Wie viele zusätzliche Baumpflanzungen wurden im selben Zeitraum im Stadtbezirk 2 vorgenommen, die nicht auf Ersatz- oder Ausgleichsverpflichtungen zurückgehen (z. B. im Rahmen von Straßenbaumprogrammen, Entsiegelungsmaßnahmen oder Förderprogrammen)? Antwort Amt 57 - Umwelt- und Verbraucherschutzamt: Zu 1., 2. und 4.: Zu 3.: Die Verpflichtung zur Ersatzpflanzung ergibt sich aus § 7 Abs. 4 i. V. m. § 10 der Baumschutzsatzung (BSchS). Die konkreten Fristen für die Durchführung und den Nachweis sind als verbindliche Auflage fester Bestandteil des Genehmigungsbescheides. Zur Sicherstellung der Umsetzung ist der gesamte Kontrollprozess über eine Workflow-Management-Software fest in die digitalen Arbeitsabläufe integriert. Gemäß § 10 Abs. 1 BSchS gilt die Pflicht erst dann als erfüllt, wenn die Gehölze erfolgreich angewachsen sind. Die fachliche Abnahme durch den Fachbereich erfolgt daher frühestens 18 Monate nach der Pflanzung. Durch diese Kombination aus rechtlicher Vorgabe, zeitnaher Prüfung und digitaler Überwachung lässt sich der Erfolg der Maßnahmen strukturiert und fristgerecht nachhalten. Die Kontrollen werden daher als fachgerecht und ausreichend angesehen. Wird bei der Überprüfung festgestellt, dass Gehölze nicht angewachsen oder abgestorben sind, ist die Pflanzung zu wiederholen. Kommt der Verpflichtete dieser Auflage nicht nach, kann die Verwaltung rechtliche Schritte – etwa eine ordnungsbehördliche Aufforderung oder die Festsetzung von Zwangsmitteln – einleiten. Zu 5.: Da private Baumpflanzungen ohne Ausgleichs- oder Ersatzverpflichtung statistisch nicht erfasst werden, lässt sich diese Frage nicht beantworten.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1762/2026
- Typ
- Beantwortung e. Einwohneranfrage (BV)
- Datum
- 22.06.2026
- Erstellt
- 11.06.2026 15:11