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Änderungsantrag zu den TOPs 2.1 und 2.2 – Beschluss der BV Innenstadt – Luxembur-ger Straße im Bereich der Innenstadt AN/1639/2024 (0297/2025) und Beschluss der BV Lindenthal – Luxemburger Straße im Bereich von Lindenthal AN/0021/2025 (0573/2025)

SPD Änderungsantrag nach § 13 AN/0625/2025 vom 12.05.2025

Stand: Am 13.05.2025 im Verkehrsausschuss ungeändert beschlossen.

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  • SPD Änderungsantrag nach § 13

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    An Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker An den Vorsitzenden des Verkehrsausschusses Herrn Lino Hammer SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln fon 0221. 221 259 50 fax 0221. 221 246 57 mail fraktion@koelnspd.de web www.koelnspd.de Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 12.05.2025 AN/0625/2025 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Verkehrsausschuss 13.05.2025 Änderungsantrag zu den TOPs 2.1 und 2.2 – Beschluss der BV Innenstadt – Luxembur-ger Straße im Bereich der Innenstadt AN/1639/2024 (0297/2025) und Beschluss der BV Lindenthal – Luxemburger Straße im Bereich von Lindenthal AN/0021/2025 (0573/2025) Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrter Herr V orsitzender, die SPD Fraktion bittet Sie, folgenden Änderungsantrag auf die T agesordnung der Sitzung des V erkehrsausschusses am 13.05.2025 zu setzen: Beschluss: Der Verkehrsausschuss nimmt die Anregungen der Bezirksvertretungen Innenstadt und Lin- denthal zur Luxemburger Straße zur Kenntnis und beschließt folgende Punkte: 1. Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen der geplanten mikroskopischen Ver- kehrsuntersuchung entlang der Luxemburger Straße im Stadtgebiet Innenstadt und Lindenthal die Einrichtung weiterer konfliktfreier Ampelschaltungen zu prüfen. Dabei ist sicherzustellen, dass der Stadtbahnverkehr weiterhin sicher, unfallreduziert und ohne Verlängerung der Fahrzeiten verkehren kann. Die Priorisierung der Stadtbah- nen und deren Pünktlichkeit sind zwingend zu gewährleisten. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, zur kurzfristigen Einhaltung gesetzlicher Lärmgrenz- werte die Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf Tempo 30 auf der Luxemburger Straße im Rahmen der Gefahrenabwehr weiter zu verfolgen und umzu- setzen. Eine enge Abstimmung mit der Bezirksregierung Köln ist hierbei sicherzustel- len. - 2 - 3. Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen der bereits laufenden Planungen und Si- mulationen die Einrichtung von Radfahrstreifen im „Kölner Standard“ entlang der Lu- xemburger Straße weiterzuverfolgen. Die Maßnahme darf nicht zu Beeinträchtigun- gen im Betriebsablauf der Stadtbahn führen. Die Leistungsfähigkeit des Knotenpunkt- systems und die Fahrplanstabilität der Stadtbahn sind als zwingende Rahmenbedin- gungen in die mikroskopische Simulation einzubeziehen. Die Ergebnisse sind den politischen Gremien zur Bewertung vorzulegen. 4. Der Rückbau der verbleibenden freilaufenden Rechtsabbieger an den Knotenpunkten Luxemburger Straße/Universitätsstraße/Weißhausstraße, Arnulfstraße und Geisberg- straße wird im Zuge der Radverkehrsplanung priorisiert verfolgt. Die Verwaltung wird beauftragt, die nötigen Verkehrsuntersuchungen und Planungen zeitnah zu beauftra- gen und umzusetzen. 5. Der Verkehrsausschuss unterstützt die verstärkten Kontrollen der Polizei Köln im Rahmen des Konzepts „Verkehrsmobilität 2025“ zur Überwachung von Abbiegege- schwindigkeiten, Rotlichtverstößen und gefährlichen Überholvorgängen auf der Lu- xemburger Straße ausdrücklich. Die Oberbürgermeisterin wird gebeten, sich im Poli- zei- bzw. Kriminalpräventiven Rat für die Fortführung und Verstetigung dieser Maß- nahmen einzusetzen. 6. Alle Maßnahmen sollen in enger Abstimmung mit den betroffenen Stadtbezirken In- nenstadt und Lindenthal erfolgen. Ziel ist eine durchgängige, sichere und für alle Ver- kehrsteilnehmenden verständlich gestaltete Luxemburger Straße – unter besonderer Berücksichtigung der Funktionsfähigkeit des ÖPNV. Begründung: Erfolgt mündlich. Mit freundlichen Grüßen gez. Thomas Breustedt SPD-Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf

  1. 13.05.2025

    Verkehrsausschuss

    Antrag / Anfrage. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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