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V/0709/2014

Jahresabschluss 2013 der Wohn+Stadtbau GmbH (W+S)

Vorlagen 22.09.2014

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Nächste Beratung: Haupt- und Finanzausschuss, Sitzung am 29.10.2014, TOP 5

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

3515 Zeichen

V/0709/2014 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Finanzen und Beteiligungen 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Jahresabschluss 2013 der Wohn+Stadtbau GmbH (W+S) 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
29.10.2014 Haupt- und Finanzausschuss Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Lagebericht der Geschäftsführung (Anlage 1) und der Bericht des Aufsichtsrates 
(Anlage 2) werden zur Kenntnis genommen. 
 
2. Weiter wird davon Kenntnis genommen, dass dem Jahresabschluss der W+S für das 
Geschäftsjahr 2013 durch den vom Aufsichtsrat beauftragten Abschlussprüfer unter 
dem 19.05.2014 der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt wurde. 
 
3. Die Stadt Münster als Alleingesellschafterin trifft folgende Entscheidungen: 
 
a) Der Jahresabschluss der W+S für das Geschäftsjahr 2013 (Anlage 3)  ab-
schließend 
 
in der Bilanz bei Aktiva und Passiva mit   237.946.661,46 € 
 
sowie einem in der Bilanz und in der 
Gewinn- und Verlustrechnung aus- 
gewiesenen Bilanzgewinn von             68.158,58 € 
 
wird festgestellt. 
 
b) Dem Aufsichtsrat und dem Geschäftsführer werden für das Geschäftsjahr 
2013 Entlastung erteilt. 
 
c) Der Bilanzgewinn in Höhe von 68.158,58 € wird auf die Jahresrechnung 2014 
vorgetragen. 
 
 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0709/2014 
Auskunft erteilt: 
Herr Scholz 
Ruf: 
492 20 43 
E-Mail: 
ScholzT@stadt-muenster.de  
Datum: 
22.09.2014 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0709/2014 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es entstehen keine Kosten und keine Folgekosten. 
 
 
 
 
Begründung: 
 
 
Die Stadt Münster ist A lleingesellschafterin der W+S. Nach § 11 des Gesellschaftsvertrages trifft 
für die Stadt Münster das jeweils zuständige Organ die Entscheidung, die nach den gesetzlichen 
Bestimmungen oder nach dem Gesellschaftsvertrag der Gesellschafterversammlung obliegen . 
Gemäß § 14 Abs. 2 Buchstaben a, b und e des Gesellschaftsvertrages beschließt die Gesellschaf-
terversammlung über die Feststellung des Jahresabschlusses, die Verwendung des Bilanzgewinns 
sowie über die Entlastung des Aufsichtsrates und der Geschäftsführung. 
 
 
Kurzanalyse des Jahresabschlusses 2013 der W+S 
 
 
Der Umsatz der W+S erhöhte sich im Geschäftsjahr 2013 im Vergleich zum Vorjahr um 9.227 T€ 
(18,8 %) auf 58.268 T€. Der Umsatzanstieg beruht in erster Linie auf vermehrten Erlösen aus 
Grundstücksverkäufen (+ 4.399 T€ auf 19.953 T€). Die Aufwendungen für die Hausbewirtscha f-
tung stiegen um 328 T€ bzw. 2,0 % auf 17.064 T€. Dabei standen deutlich erhöhten Heizkosten (+ 
296 T€ auf 3.837 T€) u.a. gesunkenen Instandhaltungskosten gegenüber. 
 
Insgesamt schließt die Gewinn - und Verlustrechnung mit einem Jahresüberschuss von 7.350 T€ 
ab. Dies bedeutet gegenüber dem Geschäftsjahr 2012 eine Steigerung um 19,6 % (1.206 T€); das 
im Wirtschaftsplan 2013 prognostizierte Ergebnis (5.463 T€) konnte gleichfalls übertroffen werden. 
Unter Berücksichtigung der Vorabgewinnausschüttung von (brutto) 2,5 Mio. € an die Stadt Münster 
und einer Zuführung zu den Gewinnrücklagen von 4,8 Mio. € sowie des Gewinnvortrages aus dem 
Vorjahr (18 T€) verbleibt ein Bilanzgewinn von 68 T€. 
 
Der Aufsichtsrat der W+S hat in seiner Sitzung am 18.09.2014 den Jahresabschluss 2013 beraten 
und der Gesellschafterversammlung einstimmig empfohlen, gemäß Ziffer 3 des o.a. Beschlussvo r-
schlages zu entscheiden. 
 
 
 
 
 
In Vertretung 
 
 
gez. 
Reinkemeier 
Stadtkämmerer 
 
 
 
Anlagen: 
 Lagebericht der Geschäftsführung 
 Bericht des Aufsichtsrates 
 Jahresabschluss 2013

- 3 - 
V/0709/2014

Beratungsverlauf (1)

29.10.2014 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 5 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0709/2014
Typ
Vorlagen
Datum
22.09.2014
Erstellt
06.10.2020 14:37