V/0610/2019
KonvOY GmbH: Jahresabschluss 2018, Feststellung des Jahresergebnisses, Beschluss über die Verwendung des Jahresergebnisses und über die Entlastung der Geschäftsführung
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Anlage1_V_0610_2019_Bilanz 31.12.2018
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Anlage4_V_0610_2019_Lagebericht KonvOY 2018
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Anlage 4 zur Vorlage V/0610/2019 Anlage 4 zur Vorlage V/0610/2019 Anlage 4 zur Vorlage V/0610/2019 Anlage 4 zur Vorlage V/0610/2019 Anlage 4 zur Vorlage V/0610/2019 Anlage 4 zur Vorlage V/0610/2019 Anlage 4 zur Vorlage V/0610/2019 Anlage 4 zur Vorlage V/0610/2019 Anlage 4 zur Vorlage V/0610/2019 Anlage 4 zur Vorlage V/0610/2019 Anlage 4 zur Vorlage V/0610/2019
Anlage A
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Anlage A zur V/0610/2019 Kurzüberblick Jahresabschluss 2018 der KonvOY GmbH inkl. der Ermächtigung des Vertreter in der Gesellschafterversammlung Die KonvOY GmbH ist eine 100 %ige Tochtergesellschaft der Stadt Münster. Gemäß § 9.2 c) und e) des Gesellschaftsvertrages unterliegt der Gesellschafterversammlung u. a. die Beschlussfassung über: - die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Ergebnisses - die Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates. Zur Ermächtigung des Vertreters der Stadt Münster in der Gesellschafterversammlung der KonvOY GmbH ist ein Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses notwendig. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Bekanntmachung der Ergebnisse des Jahresabschlusses 2018 der KonvOY GmbH, einer 100%igen Tochtergesellschaft der Stadt Münster und Ermächtigung des Vertreters der Stadt Münster zur Beschlussfassung in der Gesellschafterversammlung. Finanzierung Produktgruppe: 1501 Anteile an verbundenen Unternehmen Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan 2018 enthalten? Ja Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan 2018 enthalten? Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja X Nein Bereits veranschlagt? Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig frei- willig HGB, GO NRW, Gesellschaftsvertrag Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Keine keine
Anlage3_V_0610_2019_Anhang 31.12.2018
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zur Vorlage V/0610/2019 zur Vorlage V/0610/2019 zur Vorlage V/0610/2019 zur Vorlage V/0610/2019 zur Vorlage V/0610/2019
Beschlussvorlage
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V/0610/2019 V/0610/2019 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft KonvOY GmbH: Jahresabschluss 2018; Feststellung des Jahresergebnisses, Beschluss über die Verwendung des Jahresergebnisses und über die Entlastung der Geschäftsführung Beratungsfolge 03.07.2019 Haupt- und Finanzausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Der Vertreter der Stadt Münster in der Gesellschafterversammlung der KonvOY GmbH wird ermäc h- tigt, folgende Entscheidungen zu treffen: 1. Der Jahresabschluss der KonvOY GmbH zum 31.12.2018 wird in der vorliegenden, vom Wir t- schaftsprüfer Konrad Kluczka mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk testierten Fassung vom 15.05.2019, von der Stadt Münster als alleiniger Gesellschafterin der KonvOY GmbH festgestellt. (Anlage 1 – 4) 2. Der Jahresfehlbetrag von 457 T€ wird in den Verlustvortrag eingestellt und auf neue Rechnung vorgetragen. 3. Der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2018 wird zur Kenntnis genommen. 4. Der Geschäftsführung wird für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung erteilt. II. Finanzielle Auswirkungen: Durch die Entscheidung wird der Haushalt der Stadt Münster nicht berührt. Amt für Finanzen und Beteiligungen 17.06.2019 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Ebert Telefon: 492-2012 EbertJ@stadt-muenster.de - 2 - V/0610/2019 Begründung: Die KonvOY GmbH ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der Stadt Münster. Gemäß § 9 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages obliegt der Gesellschafterversammlung u.a. die Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Ergebnisses (s. lit. c), die Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates (s. lit. e) Zu den wirtschaftlichen Entwicklungen der KonvOY GmbH im Geschäftsjahr 2018: Die KonvOY GmbH dient der Verbesserung der Wohnraumversorgung in Münster durch die Entwic k- lung der Konversionsflächen der Grundstücksareale der ehemaligen York- und Oxford-Kasernen. Die KonvOY GmbH schließt das Geschäftsjahr 2018 mit einer Bilanzsumme von 74.778 T€ (VJ 515 T€) ab. Die größten Veränderungen gab es bei den Aktiva -Positionen Vorräte (+ 66.541 T€) und Forderun- gen gegen Gesellschafter (+ 8.025 T€) sowie auf der Passivseite bei der Erhöhung der Verbind- lichkeiten gegenüber Gesellschafter (+ 65.196 T€) und den sonstigen Verbindlichkeiten (+ 9.000 T€). Die Eigenkapitalquote liegt unter 1%. Das Geschäftsjahr 2018 ist für die KonvOY GmbH geprägt für die Aufnahme der eigentlichen Ge- schäftstätigkeit. Die Gesellschaft hat den größten Teil der Entwicklungsflächen der Liegenschaften York und Oxford im April 2018 erworben. Der Besitzübergang fand im Oktober 2018 statt. Da die Liegenschaften nicht langfristig dem Gesellschaftszweck die nen, wurden diese dem (kurzfristigen) Umlaufvermögen zugeordnet. Die Finanzierung erfolgte durch das langfristig zur Verfügung stehende Investitionsdarlehen der Stadt Münster in Höhe von 65.000 T€. Zur bilanziellen Abbildung des noch anstehenden Besitzüberganges der weiteren Flächen werden für die noch auszuzahlenden Beträge entsprechende Verbindlichkeiten ausgewiesen. Die KonvOY GmbH schließt das Geschäftsjahr 2018 mit einem Fehlbetrag von 457 T€. Der Jahres- fehlbetrag wird auf neue Rechnung vorgetragen. D ie Gesellschaft erwirtschaftete in 2018 noch keine Umsatzerlöse aus Grundstücksverkäufen. Im Jahr 2018 wurden lediglich Mieterträge von 34 T€ er- zielt. Dem gegenüber stehen Aufwendungen für bezogene Leistungen (127 T€), sonstige betriebl i- che Aufwendungen (88 T€), Grundsteuern (77 T€) sowie Zinsaufwendungen (180 T€). Bedingt durch den Bilanzverlust des Rumpfgeschäftsjahres 2017 und den Jahresfehlbetrag aus dem Geschäftsjahr 2018 ist das ursprüngliche Stammkapital von 500 T€ bis auf einen verbleibenden B e- trag von 43 T€ zum 31.12.2018 bereits verbraucht. Die aktuelle Reduktion des Eigenkapitals wird sich im Geschäftsjahr 2019 fortsetzen und zu einem vollständigen Verbrauch des Stammkapitals der G e- sellschaft führen. Gemäß dem aktuellen Wirtschaftsplan ist davon auszugehen, dass sich ein bede u- tender nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag in 2019 ergeben wird, der sich auch im Folg e- jahr noch erhöht. Da die KonvOY GmbH als Tochtergesellschaft der Stadt Münster jedoch auf hinre i- chende Kreditschöpfungsspielräume für die Finanzierung ihrer Geschäftstätigkeit zurückgreifen kann, ist die Fortführung der Entwicklungstätigkeit der KonvOY GmbH trotz einer bilanziellen Unterd e- ckung nicht gefährdet. Der Aufsichtsrat der KonvOY GmbH hat in seiner Sitzung am 06.06.2019 ü ber die Angelegenheiten beraten und der Gesellschafterversammlung die Entlastung der Geschäftsführung und die Festste l- lung des Jahresabschlusses 2018 empfohlen. Ausblick: Nach dem Inkrafttreten des Eigentumsübergangs an den Konversionsflächen bereitet die Gesel l- schaft die Baureifmachung, Bewirtschaftung und die Veräußerung von Grundstücken zur Erfüllung des Gesellschaftszwecks. Der Abschluss der ersten Investorenauswahl - und Vergabeverfahren für die verschiedenen Baufelder wird im Geschäftsjahr 2019 ang estrebt, sodass mit ersten Vermar k- - 3 - V/0610/2019 tungserträgen in 2019 zu rechnen ist. i.V. gez. Heuer Stadtrat Anlagen: 1 Bilanz zum 31. Dezember 2018 – KonvOY GmbH, Münster 2 Gewinn- und Verlustrechnung zum 31. Dezember 2018 – KonvOY GmbH, Münster 3 Anhang der KonvOY GmbH, Münster, für das Jahr 2018 4 Lagebericht der KonvOY GmbH, Münster für das Jahr 2018
Anlage2_V_0610_2019_GuV 2018
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KonvOY GmbH, Münster Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2018 . Umsatzerlöse . Aufwendungen für bezogene Lieferungen und Leistungen . Sonstige betriebliche Aufwendungen . Zinsen und ähnliche Aufwendungen - davon an verbundene Unternehmen € 180.457,40 (Vj. € 0,00) . Ergebnis nach Steuern . Sonstige Steuern . Jahresfehlbetrag . Verlustvortrag . Bilanzverlust (01.01. - 31.12.) Anlage 2 zur Vorlage V/0610/2019 2018 20.04. - 31.12.2017 € € +34.283,37 0,00 -126.676,01 0,00 -88.312,34 -18.697,15 -180.457,40 0,00 -361.162,38 -18.697,15 -77.000,00 0,00 -438.162,38 -18.697,15 -18.697,15 0,00 -456.859,53 -18.697,15
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0610/2019
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 12.06.2019
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37