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V/0610/2019

KonvOY GmbH: Jahresabschluss 2018, Feststellung des Jahresergebnisses, Beschluss über die Verwendung des Jahresergebnisses und über die Entlastung der Geschäftsführung

Vorlagen 12.06.2019

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Nächste Beratung: Haupt- und Finanzausschuss, Sitzung am 03.07.2019, TOP 5

Anlage1_V_0610_2019_Bilanz 31.12.2018

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Ansehen

Anlage4_V_0610_2019_Lagebericht KonvOY 2018

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Ansehen

Anlage A

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Ansehen

Anlage3_V_0610_2019_Anhang 31.12.2018

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage2_V_0610_2019_GuV 2018

· application/pdf

Ansehen

Anlage1_V_0610_2019_Bilanz 31.12.2018

1307 Zeichen

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Anlage4_V_0610_2019_Lagebericht KonvOY 2018

372 Zeichen

Anlage 4
zur Vorlage V/0610/2019

Anlage 4
zur Vorlage V/0610/2019

Anlage 4
zur Vorlage V/0610/2019

Anlage 4
zur Vorlage V/0610/2019

Anlage 4
zur Vorlage V/0610/2019

Anlage 4
zur Vorlage V/0610/2019

Anlage 4
zur Vorlage V/0610/2019

Anlage 4
zur Vorlage V/0610/2019

Anlage 4
zur Vorlage V/0610/2019

Anlage 4
zur Vorlage V/0610/2019

Anlage 4
zur Vorlage V/0610/2019

Anlage A

1663 Zeichen

Anlage A zur V/0610/2019 
Kurzüberblick 
Jahresabschluss 2018 der KonvOY GmbH inkl. der Ermächtigung des Vertreter 
in der Gesellschafterversammlung 
Die KonvOY GmbH ist eine 100 %ige Tochtergesellschaft der Stadt Münster.  
Gemäß § 9.2 c) und e) des Gesellschaftsvertrages unterliegt der Gesellschafterversammlung  
u. a. die Beschlussfassung über: 
- die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Ergebnisses 
- die Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates. 
 
Zur Ermächtigung des Vertreters der Stadt Münster in der Gesellschafterversammlung  
der KonvOY GmbH ist ein Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses notwendig. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Bekanntmachung der Ergebnisse des Jahresabschlusses 2018 der KonvOY GmbH, einer 
100%igen Tochtergesellschaft der Stadt Münster und Ermächtigung des Vertreters der Stadt 
Münster zur Beschlussfassung in der Gesellschafterversammlung. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 1501 Anteile an verbundenen Unternehmen 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja X Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan 2018 enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan 2018 enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja X Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja  Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig frei-
willig 
HGB, GO NRW, Gesellschaftsvertrag 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen  
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Keine

keine

Anlage3_V_0610_2019_Anhang 31.12.2018

128 Zeichen

zur Vorlage 
V/0610/2019

zur Vorlage 
V/0610/2019

zur Vorlage 
V/0610/2019

zur Vorlage 
V/0610/2019

zur Vorlage 
V/0610/2019

Beschlussvorlage

5549 Zeichen

V/0610/2019 
V/0610/2019 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
KonvOY GmbH: Jahresabschluss 2018; Feststellung des Jahresergebnisses, Beschluss über die 
Verwendung des Jahresergebnisses und über die Entlastung der Geschäftsführung 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   03.07.2019 Haupt- und Finanzausschuss Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Der Vertreter der Stadt Münster in der Gesellschafterversammlung der KonvOY GmbH wird ermäc h-
tigt, folgende Entscheidungen zu treffen:  
 
1. Der Jahresabschluss der KonvOY GmbH zum 31.12.2018 wird in der vorliegenden, vom Wir t-
schaftsprüfer Konrad Kluczka mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk testierten 
Fassung vom 15.05.2019, von der Stadt Münster als alleiniger Gesellschafterin der  
KonvOY GmbH festgestellt. (Anlage 1 – 4) 
 
2. Der Jahresfehlbetrag von 457  T€ wird in den Verlustvortrag eingestellt und auf neue  Rechnung 
vorgetragen. 
 
3. Der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2018 wird zur Kenntnis genommen. 
 
4. Der Geschäftsführung wird für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung erteilt. 
 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Durch die Entscheidung wird der Haushalt der Stadt Münster nicht berührt. 
 
 
 
 
 
 
 
Amt für Finanzen und 
Beteiligungen 
 
17.06.2019 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Frau Ebert 
Telefon: 492-2012 
EbertJ@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0610/2019 
Begründung: 
 
Die KonvOY GmbH ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der Stadt Münster. Gemäß § 9 Abs. 2 des 
Gesellschaftsvertrages obliegt der Gesellschafterversammlung u.a.  
 die Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des 
Ergebnisses (s. lit. c),  
 die Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates (s. lit. e) 
 
Zu den wirtschaftlichen Entwicklungen der KonvOY GmbH im Geschäftsjahr 2018: 
 
Die KonvOY GmbH dient der Verbesserung der Wohnraumversorgung in Münster durch die Entwic k-
lung der Konversionsflächen der Grundstücksareale der ehemaligen York- und Oxford-Kasernen. 
 
Die KonvOY GmbH schließt das Geschäftsjahr 2018 mit einer Bilanzsumme von 74.778 T€ 
(VJ 515 T€) ab. 
Die größten Veränderungen gab es bei den Aktiva -Positionen Vorräte (+ 66.541 T€) und Forderun-
gen gegen Gesellschafter  (+ 8.025 T€) sowie auf der Passivseite  bei der Erhöhung der Verbind-
lichkeiten gegenüber Gesellschafter  (+ 65.196 T€) und den sonstigen Verbindlichkeiten  
(+ 9.000 T€). Die Eigenkapitalquote liegt unter 1%. 
 
Das Geschäftsjahr 2018 ist für die KonvOY GmbH geprägt für die Aufnahme der eigentlichen  Ge-
schäftstätigkeit. Die Gesellschaft hat den größten Teil der Entwicklungsflächen der Liegenschaften 
York und Oxford im April 2018 erworben. Der Besitzübergang fand im Oktober 2018 statt.  Da die 
Liegenschaften nicht langfristig dem Gesellschaftszweck die nen, wurden diese dem (kurzfristigen) 
Umlaufvermögen zugeordnet. Die Finanzierung erfolgte durch das langfristig zur Verfügung stehende 
Investitionsdarlehen der Stadt Münster in Höhe von 65.000  T€. Zur bilanziellen Abbildung des noch 
anstehenden Besitzüberganges der weiteren Flächen werden für die noch auszuzahlenden Beträge 
entsprechende Verbindlichkeiten ausgewiesen. 
 
Die KonvOY GmbH schließt das Geschäftsjahr 2018 mit einem Fehlbetrag von 457 T€. Der Jahres-
fehlbetrag wird auf neue Rechnung vorgetragen. D ie Gesellschaft erwirtschaftete in 2018 noch keine 
Umsatzerlöse aus Grundstücksverkäufen. Im Jahr 2018 wurden lediglich Mieterträge von 34 T€ er-
zielt. Dem gegenüber stehen Aufwendungen für bezogene Leistungen (127  T€), sonstige betriebl i-
che Aufwendungen (88 T€), Grundsteuern (77 T€) sowie Zinsaufwendungen (180 T€). 
 
Bedingt durch den Bilanzverlust des Rumpfgeschäftsjahres 2017 und den Jahresfehlbetrag aus dem 
Geschäftsjahr 2018 ist das ursprüngliche Stammkapital von 500 T€ bis auf einen verbleibenden B e-
trag von 43 T€ zum 31.12.2018 bereits verbraucht. Die aktuelle Reduktion des Eigenkapitals wird sich 
im Geschäftsjahr 2019 fortsetzen und zu einem vollständigen Verbrauch des Stammkapitals der G e-
sellschaft führen. Gemäß dem aktuellen Wirtschaftsplan ist davon auszugehen, dass sich ein bede u-
tender nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag in 2019 ergeben wird, der sich auch im Folg e-
jahr noch erhöht. Da die KonvOY GmbH als Tochtergesellschaft der Stadt Münster jedoch auf hinre i-
chende Kreditschöpfungsspielräume für die Finanzierung ihrer Geschäftstätigkeit zurückgreifen kann, 
ist die Fortführung der Entwicklungstätigkeit der KonvOY GmbH trotz einer bilanziellen Unterd e-
ckung nicht gefährdet. 
 
Der Aufsichtsrat der KonvOY GmbH hat in seiner Sitzung am 06.06.2019 ü ber die Angelegenheiten 
beraten und der Gesellschafterversammlung die Entlastung der Geschäftsführung und die Festste l-
lung des Jahresabschlusses 2018 empfohlen.   
 
Ausblick: 
 
Nach dem Inkrafttreten des Eigentumsübergangs an den Konversionsflächen bereitet die Gesel l-
schaft die Baureifmachung, Bewirtschaftung und die Veräußerung von Grundstücken zur Erfüllung 
des Gesellschaftszwecks. Der Abschluss der ersten Investorenauswahl - und Vergabeverfahren für 
die verschiedenen Baufelder wird im Geschäftsjahr 2019 ang estrebt, sodass mit ersten Vermar k-

- 3 - 
V/0610/2019 
tungserträgen in 2019 zu rechnen ist. 
 
 
i.V. 
 
gez. 
Heuer 
Stadtrat 
 
Anlagen: 
 
1 Bilanz zum 31. Dezember 2018 – KonvOY GmbH, Münster 
2 Gewinn- und Verlustrechnung zum 31. Dezember 2018 – KonvOY GmbH, Münster 
3 Anhang der KonvOY GmbH, Münster, für das Jahr 2018 
4 Lagebericht der KonvOY GmbH, Münster für das Jahr 2018

Anlage2_V_0610_2019_GuV 2018

637 Zeichen

KonvOY GmbH, Münster

Gewinn- und Verlustrechnung
für das Geschäftsjahr 2018

. Umsatzerlöse

. Aufwendungen für bezogene Lieferungen
und Leistungen

. Sonstige betriebliche Aufwendungen
. Zinsen und ähnliche Aufwendungen
- davon an verbundene Unternehmen
€ 180.457,40 (Vj. € 0,00)
. Ergebnis nach Steuern
. Sonstige Steuern
. Jahresfehlbetrag

. Verlustvortrag

. Bilanzverlust

(01.01. - 31.12.)

Anlage 2
zur Vorlage V/0610/2019

2018 20.04. - 31.12.2017
€ €
+34.283,37 0,00
-126.676,01 0,00

-88.312,34 -18.697,15
-180.457,40 0,00
-361.162,38 -18.697,15

-77.000,00 0,00
-438.162,38 -18.697,15

-18.697,15 0,00
-456.859,53 -18.697,15

Beratungsverlauf (1)

03.07.2019 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 5 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0610/2019
Typ
Vorlagen
Datum
12.06.2019
Erstellt
06.10.2020 14:37