2891/2023
Kronenteileinkürzung eines Naturdenkmals (ND 402.01 a-e) am Simarplatz, 50825 Köln, Gemarkung: Müngersdorf; Flur: 73; Flurstück: 487
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Beschlussvorlage Bezirksvertretung
3839 Zeichen
Dezernat, Dienststelle VIII/57/570/3 Vorlagen-Nummer 2891/2023 Freigabedatum 14.09.2023 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Kronenteileinkürzung eines Naturdenkmals (ND 402.01 a-e) am Simarplatz, 50825 Köln, Gemarkung: Müngersdorf; Flur: 73; Flurstück: 487 Beschlussorgan Gremium Datum Beschluss: Der Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde stimmt – im Hinblick auf die ge- plante Kronenteileinkürzung des NDI 402.01 – der Befreiung von den Verboten der Natur- denkmalverordnung nach § 67 Abs. 1 Nr. 2 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) zu. Alternative: Der Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde widerspricht der geplanten Kro- nenteileinkürzung des NDI 402.01 erforderlichen Befreiung von den Verboten der Naturdenk- malverordnung nach § 67 Abs. 1 Nr. 2 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) zu. Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 18.09.2023 2 Sachstand Die 5 Platanen stehen auf dem Vorplatz der kath. Kirche St. Peter in Köln Ehrenfeld und sind durch die Ordnungsbehördliche Verordnung über Naturdenkmale im Bereich der Stadt Köln (NDI-VO) vom 29.08.1994, geändert durch die 1. Änderungsordnung vom 03.02.2002, als Na- turdenkmal geschützt. Zur Überprüfung der Verkehrssicherheit werden die Kontrollen durch einen Mitarbeiter des Umwelt- und Verbraucherschutzamtes durchgeführt. Bei den letzten Regelkontrollen zeigten die Bäume folgende Auffälligkeiten auf: Horizontal wachsende, kopflastige, weit über die Straße ragende Äste Morschungen in Astgabeln Nicht ausreichender Abstand zur Kirchenfassade Durch die festgestellten Auffälligkeiten müssen Maßnahmen zur Wiederherstellung der Ver- kehrssicherheit durchgeführt werden. Hierzu sollen die untersten, über die Subbelrather Str. ragenden Äste in deren Spitzen entlastet und sehr moderat eingekürzt werden (ca. 1m), um Astbrüche (Torsionsbrüche) zu vermeiden (Kronenteileinkürzung). Dies betrifft 1 – 2 Starkäste pro Baum. Zudem soll die Kirchenfassade freigestellt werden. Mit dieser Maßnahme werden auch vorhandene Morschungen entlastet und gesichert. Ebenso soll vorhandenes Totholz nach dem aktuellen Stand der Technik entnommen werden. Bei der letzten Kontrolle am 26.06.2023 wurden die notwendigen Maßnahmen festgelegt und vorhandene Schadsymptome beurteilt. Diese zeigen die Notwendigkeit des Eingriffes um die Verkehrssicherheit wiederherzustellen. Eingriff /Kompensation Durch den geplanten Eingriff werden keine Kompensationsmaßnahmen notwendig. Artenschutz: Bei der Einhaltung folgender Maßnahmen ist nicht davon auszugehen, dass der Antrag- steller gegen die Verbote des Bundesnaturschutzgesetzes verstößt. Ein Vorkommen von planungsrelevanten Arten wird im Vorhabenbereich mit hinreichender Sicherheit ausge- schlossen. Um auch die lediglich besonders geschützten Arten nicht zu gefährden, wer- den folgende Auflagen erteilt: • Die Rückschnittmaßnahmen erfolgen außerhalb der Vogelbrutzeit (Brutzeit 01.03. – 30.09. eines jeden Jahres). Sollten die Arbeiten jedoch zwingend in die Vogelbrutzeit fal- len, ist eine ökologische Baubegleitung hinzu zu ziehen. Diese hat die Strukturen frühes- tens 2 Tage vor Beginn der Arbeiten auf Besatz durch Vögel und/ oder Fledermäuse zu untersuchen. Befreiungsvoraussetzungen: Aufgrund der Verkehrssicherungspflicht der Stadt Köln (Amt 57) ist die Kronenteileinkür- zung und Totholzentnahme als notwendig anzusehen. Der Eingriff in das Naturdenkmal kann diesbezüglich als geringfügig eingeordnet werden. Sofern die bei der Vorbespre- chung festgelegten Maßgaben eingehalten werden, ist das Vorhaben mit den Belangen des Naturschutzes als vereinbar anzusehen. Daher kann eine Befreiung aus Sicht der UNB nach § 67 Abs. 1 Nr. 2 Bundesnaturschutz- gesetz (BNatSchG) erteilt werden.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Subbelrather Straße
- Simarplatz
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2891/2023
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 14.09.2023
- Erstellt
- 06.09.2023 09:47