V/0824/2015
Nutzungen auf dem Stubengassenplatz
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Beschlussvorlage
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V/0824/2015 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft Nutzungen auf dem Stubengassenplatz Beratungsfolge 24.02.2016 Betriebsausschuss Münster Marketing Vorberatung 03.03.2016 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen Vorberatung 08.03.2016 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 15.03.2016 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E -Government Vorberatung 16.03.2016 Haupt- und Finanzausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. 2. Eine Ausweitung der Nutzungen auf dem Stubengassenplatz wird nicht empfohlen. 3. Der Antrag an den Rat der SPD-Ratsfraktion Nr. A-R/0007/2015 ist damit erledigt. II. Finanzielle Auswirkungen: Keine. Begründung: Zu 1. Sachstand Die Umgestal tung des ehemaligen Parkplatzes zwischen Loerstraße und Stubengasse wurde im Oktober 2009 nach zweijähriger Bauzeit fertiggestellt. Das Baugrundstück wurde durch die Anor d- nung der Baukörper so gegliedert, dass zwei Plätze mit unterschiedlichen Aufenthaltsq ualitäten ent- standen. Zum einen der größere, steinerne und stark frequentierte städtische Stubenga ssen-Platz und zum anderen ein kleinerer, ruhigerer, durch grüne Hecken gegliederte Platz, die „Wische“. Di e- se neu geschaffenen Freiräume vervollständigen das vorhandene Fußwegenetz durch die Altstadt. Das Projekt Stubengasse erhielt den Deutschen Städtebaupreis 2010 vor allem auch wegen der städtebaulich hohen Qualität seiner Freiflächen: „Hier wurde die letzte große Kriegsbrache in der Innenstadt von einer verkehrsbelasteten, für Wohnen wie Gewerbe unattraktiven Randzone in ein Vorlagen-Nr.: V/0824/2015 Auskunft erteilt: Frau Voss Ruf: 492-6143 E-Mail: Voss-Marlies@stadt-muenster.de Datum: 26.01.2016 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0824/2015 lebendiges Stadtviertel verwandelt. Beteiligt waren die Architekturbüros Fritzen + Müller -Giebeler, Ernst Kasper sowie Deilmann und Kresing“ (Auszug aus der Preisbegründung). Der Stu bengassen-Platz ist Teil der Fußgängerzone n Münsters geworden. Attraktive Geschäfte, Gastronomiebetriebe, Bänke zum Verweilen, ein Hotel, Tiefgarage und Radstation sind Anzi e- hungspunkte für viele Besucherinnen und Besucher. Der Platz wird außerdem von Lieferfahrzeu- gen, A nliegern und Fahrräde rn eingeschränkt befahren . Das Nebeneinander der verschiedenen Verkehrsteilnehmer und –mittel funktioniert, erfordert aber auch eine großzügige Fläche mit en t- sprechenden Ausweichräumen. Zeitgleich mit der Fertigstellung des Stubengassen-Platzes häuften sich bei der Verwaltung die A n- fragen nach temporärer Nutzung des Platzes für verschiedenartige Zwecke, z. B. Märkte, Verkauf s- stände, Veranstaltungen, Feste, Informationsstände und vieles mehr. Um für alle Beteiligten ein schließlich der Antragskonferenz Planungs - und Beratungssicherheit zu schaffen, wurde eine verbindliche Regelung zur Erteilung von Sondernutzungserlaubnis sen not- wendig. Hierfür wurde im März 2010 ermittelt und dargestellt, welche Funktionsanforderungen der vermeintlich freie Platz erfüllen muss und welche Flächen überhaupt als frei verfügbar übrig bleiben: Der beigefügte Plan (s. Anlage 1) stellt die Funktionsanforderungen an den Platz dar. Wie daraus ersichtlich, wird der Großteil der Fläche für ständige W ege- und Fahrverbindungen benötigt. Ferner sind die hausnahen Bereiche als Zugänge zu Hauseingängen und Geschä f- ten freizuhalten (s. Erforderliche Verkehrsflächen auf dem Platz). Weitere Flächen sind durch Außengastronomie und den Bereich um den Baum belegt. Als vermeintlich frei verbleibt lediglich ein ca. 5 m schmaler Streifen mit einer Gesamtfläche von maximal ca. 200 m² (s. öffentliche Aufenthaltsflächen), allerdings nur zu Zeiten mit no r- maler Verkehrsdichte. Bei dichtem Fußgänger- und Fahrradverkehr im Sommer (z.B. freitags und samstags) wird der gesamte Platz als Geh- und Fahrfläche benötigt. Der Platz wird insgesamt als ein typischer öffentlicher Raum im ursprünglichen Sinne – als hoch frequentierter Ort, der der Öffentlichkeit und spontanen Begegnungen und Aufenthalten freien Spiel- raum gibt – angenommen. Vor dem Hintergrund dieser für die Stadt Münster sehr erfreulichen Entwicklung hat sich der Verwal- tungsvorstand generell gegen eine Vergabe von Sondernutzungsrechten ausgesprochen. Ausnah- men von diesem Grundsatz bedürfen der besonderen Begründung und Entsche idung im Einzelfall. Hierfür hat der Verwaltungsvorstand im Februar 2011 folgende Festlegungen getroffen: 1.1 Derzeit gültige Kriterien für die Nutzung des Stubengassenplatzes Die Platznutzung wird auf wenige unabweisbare Ausnahmen - Veranstaltungen mit besonderer Relevanz für die Stadt bzw. die Region - beschränkt. Die Kriterien im Einzelnen: - stadtzentrale Bedeutung (Bsp. Wissenschaft: Vorstellung des Nano Technologiezentrums), - überregionale Bedeutung (Bsp. Temporäre Kunst; Kleinkunst, Selbstdarstellung), - nationale Bedeutung (Bsp. Gedenktage: 20 Jahre deutsche Einheit) - oder internationale Bedeutung (Bsp. Skulpturenausstellung (alle 10 Jahre)). - auf den öffentlichen Flächen des Stubengas senplatzes sollen keine kommerziellen Vera n- staltungen stattfinden - der Aufbau fester Bauten wird nicht genehmigt - diese Freiflächen sollen insbesondere auch für Kleinkunst vorgehalten werden. 1.2 Tatsächliche Nutzungen seit 2009 Auf dem Platz haben seit 20 09 Veranstaltungen von übergeordneter oder stadtzentraler Bede u- tung stattgefunden, wie u. a. Gedenktag zu 20 Jahre deutsche Einheit, Flurstücke 011, Infomobil Bio Technikum, Infomobil Dt. Bundestag, LED-Wand anl. Preis des Westfälischen Friedens, eine Veranstaltung der Polizei und das Stadtfest 2015. - 3 - V/0824/2015 Wahlkampfveranstaltungen, Demonstrationen und Kundgebungen, z. B. zum 1. Mai, fallen unter die Versammlungsfreiheit und bedürfen lediglich einer Ankündigung bei der Polizei. Durchge- führt wurden darüber hinaus Veranstaltungen wie Jubiläumsveranstaltungen umliegender Kauf- häuser, Info Mobil Verbraucherschutz, Fahrradaktionstag und Verkehrswacht Münster (Liste der Veranstaltungen siehe Anlage 2). Zu 2. Möglichkeiten und Grenzen für erweiterte Nutzungen Mit dem St ubengassen-Platz wurde ein großzügig wirkender Raum geschaffen, der als platzart ige Straßenerweiterung der Stubengasse eine wichtige und stark frequentierte V erbindungsfunktion im Fußwegenetz der Altstadt wahrnimmt. Zugleich wird die Platzfläche durch Radf ahrer, Li efer- und Anliegerverkehr in Anspruch genommen; Erschließungswege zu den Gebäuden müssen freigeha l- ten werden. Flächen für Außengastronomie und Aufenthalt auf den öffentlichen Sitzbä nken beleben den Platz positiv, engen aber zugleich den potentiell frei zu Verfü gung stehenden Raum weiter ein (siehe Anlage 1). Auf Wunsch der Bürgerschaft nach weiteren öffentlichen Sitzmöglichkeiten „ohne Konsumzwang“ konnte die Verwaltung die ehemalige Projektgesellschaft Stubengasse (Harpen Immobilien) d avon überzeugen, im Juli 2012 eine weitere Sitzbank aufzustellen, zu finanzieren und in das E igentum der Stadt Münster zu überführen. Im Bereich dieser Bank wird ferner ein weiteres Blindenstadtm o- dell aufgestellt, das blinden Menschen die Orientierung in diesem Teil der Altstadt erleichtert. Damit ist der öffentliche Aufenthaltsraum gut möbliert, die für besondere Nutzungen frei verfügbare Fläche jedoch noch geringer geworden. Bei größerer Verkehrsdichte ist die für weitere Nutzungen verbleibende Fläche auf dem Plat z zu knapp. Im Übrigen ist der Stubengassen-Platz einer der wenigen Plätze in Münsters Al tstadt, der überhaupt noch Raum für kostenlose, spontane Nutzungen durch die Bürgerschaft oder auch künst- lerische Aktionen bietet. Daher wird eine Ausweitung der bisherigen Nutzungen nicht empfohlen. Zu 3. Antrag an den Rat Nr. A-R/0007/2015 Mit ihrem Antrag (s. Anlage 3) hatte die SPD -Fraktion die Verwaltung gebeten, die derzeit gült igen Kriterien für die Nutzung und die tatsächlichen Nutzungen des Stubengassenplatz es zu b enennen und Möglichkeiten einer Nutzungsausweitung aufzuzeigen. Dies ist mit dieser Vorlage geschehen; der Antrag an den Rat der SPD-Ratsfraktion Nr. A-R/0007/2015 ist damit erledigt. I.V. gez. Hartwig Schultheiß Stadtdirektor Anlagen: 1. Plan Flächen Stubengasse 2. Liste der Veranstaltungen 3. Antrag an den Rat der SPD-Ratsfraktion Nr. A-R/0007/2015
Anlage_1
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Erforderliche Verkehrsflächen auf dem Platz Übergeordnete Verkehrsverbindungen Fußgänger Fußgänger + Radfahrer (+ Kfz eingeschränkt) Anlieferverkehr Erschließungsverkehr zu Haus- und Geschäftseingängen Radstation Galeria Kaufhof Hanse- Carree Clemenskirche Karstadt Raphaelsklinik Öffentliche Aufenthaltsflächen 012 5 10 20 m Flächen Stubengasse 61.35 Städtische Denkmalbehörde und Stadtgestaltung März 2010 Stubengasse I Stubengasse II Anlage 1 zur Vorlage V/0824/2015
Anlage_3
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Antrag an den Rat Nr. A-R/0007/2015 SPD-Fraktion im Rat der Stadt Münster Bahnhofstraße 9 48143 Münster Tel. (0251) 45 314 Fax (0251) 511 750 www.spd-muenster.de 3. Februar 2015 „Nutzungsperspektiven für den Stubengassenplatz“ Der Rat möge beschließen: Die Verwaltung wird gebeten, 1. die derzeit gültigen städtischen Kriterien für d ie Sondernutzung des Stubengassenplatzes für Veranstaltungen sowie die h ierfür vorhandene Flächenaufteilung aufzuzeigen; 2. die tatsächliche Nutzung für Veranstaltungen sei t Fertigstellung des Platzes in 2009 zu dokumentieren und 3. Möglichkeiten für erweiterte Nutzungen aufzuzeig en. Begründung: Der Stubengassenplatz ist durch seine Bebauung und die damit einhergehende nachhaltige Gestaltung der Freiflächen als öffentlicher Raum er heblich aufgewertet worden (Auszeichnung mit dem „Deutschen Städtebaupreis 2010“). Neben der anfangs durchaus umstrittenen Bebauung treffen heute die entstandenen Nutzungen d urch Fußgänger/innen und Radfahrer/innen, Außengastronomie, Kleinkünstler un d auch Veranstaltungen auf breite Akzeptanz in der Stadtgesellschaft. Beklagt werden allerdings immer wieder fehlende weitere kostenfreie Sitzmöglichkeiten und fehlendes Grün au f dem Platz. Darüber hinaus wird in der Öffentlichkeit immer wieder die Frage der Nutzung d urch weitere Veranstaltungen aufgeworfen (die letzte Diskussion bezog sich noch vor kurzem a uf den städtischen Weihnachtsmarkt am Stadthaus 1). Vor diesem Hintergrund wird die Verwa ltung gebeten, die entsprechenden Informationen aufzubereiten, um eine denkbare Erweiterung der bisherigen Nutzungen politisch beraten und entscheiden zu können. gez. Dr. Michael Jung Und Fraktion
Anlage_2
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Beginn Ende Veranstaltung erwartete Besucher 01.05.2011 04.05.2011 Infoveranstaltung BioTechnikum < 500 02.07.2011 02.07.2011 20 Jahre Karstadtsports Jubiläum < 500 20.07.2011 22.07.2011 FLURSTÜCKE 011. International. Festival > 5000 11.12.2011 11.12.2011 Benefiz-Konzert < 500 01.05.2012 01.05.2012 1.Mai Kundgebung < 500 22.09.2012 22.09.2012 LED-Wand anl. Preis des Westfälischen Friedens < 500 14.02.2013 14.02.2013 Demonstration / Kundgebung / Umzug < 500 06.09.2013 06.09.2013 Wahlkampfveranstaltung B´90 Die Grünen < 500 09.09.2013 09.09.2013 Demonstration / Kundgebung / Umzug < 500 14.09.2013 14.09.2013 Wahlkampfveranstaltung FDP < 500 26.09.2013 26.09.2013 25 Jahre Galeria Kaufhof < 500 03.05.2014 03.05.2014 Wahlkampfveranstaltung CDU < 500 13.05.2014 13.05.2014 Wahlkampfveranstaltung B´90 Die Grünen < 500 14.05.2014 14.05.2014 Wahlkampfveranstaltung der AfD < 500 17.05.2014 17.05.2014 Wahlkampfveranstaltung der SPD < 500 19.05.2014 19.05.2014 Wahlkampfveranstaltung Der Linken < 500 22.05.2014 22.05.2014 Demo < 500 18.07.2014 18.07.2014 Info-Mobil Verbraucherschutz < 500 02.08.2014 02.08.2014 Demo < 500 11.09.2014 11.09.2014 Demo < 500 14.09.2014 14.09.2014 Amt 61 - Fahrradaktionstag 20.09.2014 20.09.2014 Verkehrswacht Münster < 500 25.10.2014 25.10.2014 LED-Wand anl. Preis des Westfälischen Friedens < 500 27.10.2014 29.10.2014 Info-Mobil Dt. Bundestag < 500 26.02.2015 26.02.2015 Demo < 500 10.07.2015 12.07.2015 Stadtfest 2015 < 500 21.07.2015 21.07.2015 Demo < 500 19.08.2015 19.08.2015 Wahlkampfveranstaltung der SPD < 500 05.09.2015 05.09.2015 Amt 61 - Fahrradaktionstag < 500 14.02.2016 14.02.2016 Demo < 500 Veranstaltungen auf der Stubengasse 2011 - 2015
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (3)
- Bahnhofstraße 9
- Stubengasse 2011
- Loerstraße
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Details
- Aktenzeichen
- V/0824/2015
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 26.01.2016
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37