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Verbleib von 86 „entwichenen“ minderjährigen Flüchtlingen in Köln im Jahre 2020

AfD Antrag nach § 3 AN/0937/2021 vom 26.04.2021

Stand: Am 24.06.2021 im Rat endgültig abgelehnt.

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  • AfD Antrag nach § 3

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    An die Oberbürgermeisterin der Stadt Köln Haus Neuerburg Gülichplatz 1 – 3 50667 Köln Stephan Boyens Zimmer 320 Tel: +49 (221) 221-25396 stephan.boyens@stadt- koeln.de Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 26.04.2021 AN/0937/2021 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Rat 06.05.2021 Verbleib von 86 „entwichenen„ minderjährigen Flüchtlingen in Köln im Jahre 2020 Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrte Damen und Herren, die Fraktion der AfD bittet Sie darum, den nachfolgenden Antrag auf die Tagesordnung der kom- menden Ratssitzung zu setzen: Beschluss: Der Rat der Stadt Köln fordert das Dezernat IV auf, umgehend Auskunft über den Verbleib von 86 minderjährigen Flüchtlingen zu geben, die im Laufe des Jahres 2020 aus der vorläufigen Inobhut- nahme des Amtes für Kinder, Jugend und Familie entwichen sind. Das Dezernat IV wird beauftragt, kurzfristig ein Konzept auszuarbeiten und vorzulegen, mit dem sichergestellt wird, dass Kinder und minderjährige Flüchtlinge in Zukunft nicht mehr zunächst mit hohem finanziellem Aufwand auf Kosten der Steuerzahler betreut und anschließend mit unbekann- tem Ziel „entweichen“ können. Begründung: Das Amt für Kinder, Jugend und Familie der Stadt Köln wartete Anfang des Jahres mit einer brisan- ten Mitteilung auf: im Jahr 2020 sind „86 minderjährige Flüchtlinge während der vorläufigen Inobhut- nahme entwichen“. So steht es in der Mitteilung, die eigentlich im Integrationsrat und im Ausschuss für Soziales und Senioren behandelt werden sollte. (Vorlagen-Nummer 0186/2021) Bezogen auf die die insgesamt 397 Kinder und Jugendlichen, die im gesamten letzten Jahr in Köln vorläufig in Obhut genommen wurden, sind dies mehr als jeder Fünfte oder 22%. - 2 - Die Kölner Stadtgesellschaft kann es nicht zulassen, dass Kinder und minderjährige Jugendliche in so hoher Zahl einfach spurlos verschwinden und sich der Inobhutnahme durch das Amt für Kinder, Jugend und Familie mit unbekanntem Ziel entziehen. Die gilt umso mehr, als die Betreuung eines minderjährigen Flüchtlings die Stadtgesellschaft pro Monat 6.800 € kostet! gez. Matthias Büschges (Fraktionsgeschäftsführer)

Beratungsverlauf

  1. 24.06.2021

    Rat

    TOP 3.1.2, Antrag / Anfrage. Ergebnis: endgültig abgelehnt

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