0346/2020
Nutzungsmöglichkeiten des Hauses Vogelsanger Straße 230 | Beantwortung der Anfrage AN/1071/2019 der Fraktion DIE LINKE in der BV Ehrenfeld
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle OB/01 Vorlagen-Nummer 03.02.2020 0346/2020 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 03.02.2020 Liegenschaftsausschuss 10.03.2020 Stadtentwicklungsausschuss 19.03.2020 Nutzungsmöglichkeiten des Hauses Vogelsanger Straße 230 | Beantwortung der Anfrage AN/1071/2019 der Fraktion DIE LINKE in der BV Ehrenfeld Mit der Anfrage AN/1071/2019 bittet die Fraktion DIE LINKE in der BV Ehrenfeld die Stadtverwaltung um Auskunft zum Anwesen Vogelsanger Straße 230 im Stadtbezirk Ehrenfeld. – Zu den Fragen und Antworten im Einzelnen: 1. Nach unseren Kenntnissen diente das Haus Vogelsanger Straße 230 ab ca. 2004 auch als Wohnraum. Wann waren dort letztmalig Menschen gemeldet? Antwort der Verwaltung: Am Anwesen Vogelsanger Straße 230 war letztmalig im Jahr 2015 eine Person als wohnhaft gemeldet. 2. Welche Nutzungen sind dort aus Sicht der Verwaltung hinsichtlich bau- und planungsrechtlicher Vorgaben möglich? Antwort der Verwaltung: Das Anwesen Vogelsanger Straße 230 wird derzeit in enger Kooperation mit der Deutschen Bahn einer planungsfachlichen und bautechnischen Detailprüfung unterzogen, verbunden mit dem Ziel, mögliche Nachnutzungsszenarien aufzuzeigen oder diese begründet auszuschließen. Dabei spielen die Leistungsfähigkeit der bestehenden Bausubstanz (Statik, Brandschutz, Altlastenverdacht, etc.) ebenso eine Rolle wie die bauordnungsrechtlichen Mindestvoraussetzungen, die für eine Nachnutzung zu erfüllen sind. Hinzukommen bahnseitig formulierte Sicherheitsaspekte, die aus der Nähe zu den Gleisanlagen und Hochspannungsleitungen resultieren. Mit dem Abschluss der Detailprüfung wird im Juni 2020 gerechnet. Aus letztgenannten Sicherheitsaspekten kann eine Wohnnachnutzung (ob dauerhaft oder temporär) bereits zum jetzigen Zeitpunkt ausgeschlossen werden. 3. Welche kurzfristig verfügbaren Liegenschaften in Eigentum der Stadt oder stadteigener bzw. stadtnaher Gesellschaften gibt es im Stadtbezirk Ehrenfeld, die für ein selbstverwaltetes queer-feministisches Zentrum genutzt werden könnten? Antwort der Verwaltung: Grundsätzlich besteht stadtweit großer Bedarf an Flächen und Räumen für gemeinwohlorientierte 2 soziokulturelle Nutzungen. Vor diesem Hintergrund ist die Stadtverwaltung kontinuierlich auf der Suche nach geeigneten Liegenschaften und überprüft hierzu regelmäßig das stadteigene Portfolio unter geeigneter Einbeziehung der städtischen Beteiligungsgesellschaften. Derzeit steht hierfür im Stadtbezirk Ehrenfeld keine geeignete Liegenschaft zur Verfügung. 4. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, das Haus Vogelsanger Straße 230 zu erwerben und für eine kulturelle Nutzung im Sinne eines selbstverwalteten queer- feministischen Zentrums zu öffnen? Antwort der Verwaltung: Um die für die wachsende Stadt Köln in allen Bereichen (Wohnen, Gewerbe, Bildung, Kultur, Grün- und Erholungsräumen, Mobilitätsinfrastruktur, etc.) steigenden Flächenbedarfe leistungsfähig und losgelöst von Einzelfällen zu adressieren, haben Bahn und Stadt im Sommer 2019 den DB- Flächendialog initiiert, in dem die Liegenschaftsportfolios der Deutschen Bahn stadtweit gemeinsam und strukturiert gesichtet werden. Das Anwesen Vogelsanger Straße 230 ist eines der dort themati- sierten Objekte. Es wird derzeit einer planungsfachlichen und bautechnischen Detailprüfung unterzo- gen (siehe hierzu Antwort auf Frage Nr. 2). Die Deutsche Bahn zeigt sich gegenüber der Stadt Köln aufgeschlossen hinsichtlich eines möglichen Grunderwerbs des Anwesens Vogelsanger Straße 230 durch die Stadt, vorausgesetzt die o.a. De- tailprüfung kommt zu dem Ergebnis, dass Nach- und Zwischennutzungen rechtlich, bau- und sicher- heitstechnisch vertretbar sind und die Nach- bzw. Zwischennutzung zwischen Stadt und Bahn abge- stimmt werden. 5. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung Immobilienentwickler an der Finanzierung von selbstverwalteten freien, alternativen oder Gegenkultur(räumen) zu beteiligen? Antwort der Verwaltung: Die Beteiligung privater Dritter an der Finanzierung gemeinwohlorientierter Einrichtungen ist (unab- hängig von deren Gemeinwohlzweck) stets im Einzelfall zu prüfen bzw. im Rahmen der Stadtentwick- lung und Stadtplanung kooperativ unter allen beteiligten Akteuren zu entwickeln. Die Stadt Köln kann darüber hinaus im Rahmen ihrer Planungshoheit Satzungen erlassen, die z.B. über die verbindliche Bauleitplanung die Mitwirkung, auch finanzielle Mitwirkung von Immobilienentwicklern in definierten Bereichen des öffentlichen Interesses regeln. Ein Beispiel hierfür ist das kooperative Baulandmodell, das bei Quartiersentwicklungen einer bestimmten Größordnung die Schaffung von gefördertem Woh- nungsbau bzw. einer angemessenen sozialen Infrastruktur regelt. Für den Bereich von selbstverwalteten freien, alternativen oder Gegenkultur(räumen) existiert jedoch kein derartiges Satzungswerk. gez. Reker
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: zurückgestellt
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zurückgestellt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0346/2020
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 03.02.2020
- Erstellt
- 29.01.2020 19:48