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0346/2020

Nutzungsmöglichkeiten des Hauses Vogelsanger Straße 230 | Beantwortung der Anfrage AN/1071/2019 der Fraktion DIE LINKE in der BV Ehrenfeld

Beantwortung einer Anfrage (BV) 03.02.2020

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 19.03.2020, TOP 17.5

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

5048 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
OB/01 
 
Vorlagen-Nummer 03.02.2020 
 0346/2020 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 03.02.2020 
Liegenschaftsausschuss 10.03.2020 
Stadtentwicklungsausschuss 19.03.2020 
 
Nutzungsmöglichkeiten des Hauses Vogelsanger Straße 230 | Beantwortung der Anfrage 
AN/1071/2019 der Fraktion DIE LINKE in der BV Ehrenfeld 
Mit der Anfrage AN/1071/2019 bittet die Fraktion DIE LINKE in der BV Ehrenfeld die Stadtverwaltung 
um Auskunft zum Anwesen Vogelsanger Straße 230 im Stadtbezirk Ehrenfeld. – Zu den Fragen und 
Antworten im Einzelnen: 
 
 
 
1. Nach unseren Kenntnissen diente das Haus Vogelsanger Straße 230 ab ca. 2004 auch 
als Wohnraum. Wann waren dort letztmalig Menschen gemeldet? 
 
Antwort der Verwaltung: 
Am Anwesen Vogelsanger Straße 230 war letztmalig im Jahr 2015 eine Person als wohnhaft 
gemeldet. 
 
 
2. Welche Nutzungen sind dort aus Sicht der Verwaltung hinsichtlich bau- und 
planungsrechtlicher Vorgaben möglich? 
 
Antwort der Verwaltung: 
Das Anwesen Vogelsanger Straße 230 wird derzeit in enger Kooperation mit der Deutschen Bahn einer 
planungsfachlichen und bautechnischen Detailprüfung unterzogen, verbunden mit dem Ziel, mögliche 
Nachnutzungsszenarien aufzuzeigen oder diese begründet auszuschließen. Dabei spielen die 
Leistungsfähigkeit der bestehenden Bausubstanz (Statik, Brandschutz, Altlastenverdacht, etc.) ebenso 
eine Rolle wie die bauordnungsrechtlichen Mindestvoraussetzungen, die für eine Nachnutzung zu 
erfüllen sind. Hinzukommen bahnseitig formulierte Sicherheitsaspekte, die aus der Nähe zu den 
Gleisanlagen und Hochspannungsleitungen resultieren. Mit dem Abschluss der Detailprüfung wird im 
Juni 2020 gerechnet. Aus letztgenannten Sicherheitsaspekten kann eine Wohnnachnutzung (ob 
dauerhaft oder temporär) bereits zum jetzigen Zeitpunkt ausgeschlossen werden. 
 
 
3. Welche kurzfristig verfügbaren Liegenschaften in Eigentum der Stadt oder stadteigener 
bzw. stadtnaher Gesellschaften gibt es im Stadtbezirk Ehrenfeld, die für ein 
selbstverwaltetes queer-feministisches Zentrum genutzt werden könnten? 
 
Antwort der Verwaltung: 
Grundsätzlich besteht stadtweit großer Bedarf an Flächen und Räumen für gemeinwohlorientierte

2 
 
soziokulturelle Nutzungen. Vor diesem Hintergrund ist die Stadtverwaltung kontinuierlich auf der 
Suche nach geeigneten Liegenschaften und überprüft hierzu regelmäßig das stadteigene Portfolio 
unter geeigneter Einbeziehung der städtischen Beteiligungsgesellschaften. Derzeit steht hierfür im 
Stadtbezirk Ehrenfeld keine geeignete Liegenschaft zur Verfügung. 
 
 
4. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, das Haus Vogelsanger Straße 230 zu 
erwerben und für eine kulturelle Nutzung im Sinne eines selbstverwalteten queer-
feministischen Zentrums zu öffnen? 
 
Antwort der Verwaltung: 
Um die für die wachsende Stadt Köln in allen Bereichen (Wohnen, Gewerbe, Bildung, Kultur, Grün- 
und Erholungsräumen, Mobilitätsinfrastruktur, etc.) steigenden Flächenbedarfe leistungsfähig und 
losgelöst von Einzelfällen zu adressieren, haben Bahn und Stadt im Sommer 2019 den DB-
Flächendialog initiiert, in dem die Liegenschaftsportfolios der Deutschen Bahn stadtweit gemeinsam 
und strukturiert gesichtet werden. Das Anwesen Vogelsanger Straße 230 ist eines der dort themati-
sierten Objekte. Es wird derzeit einer planungsfachlichen und bautechnischen Detailprüfung unterzo-
gen (siehe hierzu Antwort auf Frage Nr. 2). 
Die Deutsche Bahn zeigt sich gegenüber der Stadt Köln aufgeschlossen hinsichtlich eines möglichen 
Grunderwerbs des Anwesens Vogelsanger Straße 230 durch die Stadt, vorausgesetzt die o.a. De-
tailprüfung kommt zu dem Ergebnis, dass Nach- und Zwischennutzungen rechtlich, bau- und sicher-
heitstechnisch vertretbar sind und die Nach- bzw. Zwischennutzung zwischen Stadt und Bahn abge-
stimmt werden. 
 
 
5. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung Immobilienentwickler an der Finanzierung 
von selbstverwalteten freien, alternativen oder Gegenkultur(räumen) zu beteiligen? 
 
Antwort der Verwaltung: 
Die Beteiligung privater Dritter an der Finanzierung gemeinwohlorientierter Einrichtungen ist (unab-
hängig von deren Gemeinwohlzweck) stets im Einzelfall zu prüfen bzw. im Rahmen der Stadtentwick-
lung und Stadtplanung kooperativ unter allen beteiligten Akteuren zu entwickeln. Die Stadt Köln kann 
darüber hinaus im Rahmen ihrer Planungshoheit Satzungen erlassen, die z.B. über die verbindliche 
Bauleitplanung die Mitwirkung, auch finanzielle Mitwirkung von Immobilienentwicklern in definierten 
Bereichen des öffentlichen Interesses regeln. Ein Beispiel hierfür ist das kooperative Baulandmodell, 
das bei Quartiersentwicklungen einer bestimmten Größordnung die Schaffung von gefördertem Woh-
nungsbau bzw. einer angemessenen sozialen Infrastruktur regelt. 
 
Für den Bereich von selbstverwalteten freien, alternativen oder Gegenkultur(räumen) existiert jedoch 
kein derartiges Satzungswerk.   
 
 
gez. Reker

Beratungsverlauf (3)

03.02.2020 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 6.3.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung
10.03.2020 Liegenschaftsausschuss
TOP 5.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
19.03.2020 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 17.5 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0346/2020
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
03.02.2020
Erstellt
29.01.2020 19:48