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2022/0142

Richtlinie zur Gewährung von Zuschüssen für die Kinder- und Jugendarbeit der Jugendgruppen, Jugendverbände und Vereine in der Wissenschaftsstadt Darmstadt

Magistratsvorlage 10.05.2022

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Punkt 31: Richtlinie zur Gewährung von Zuschüssen für die Kinder- und Jugendarbeit der 
Jugendgruppen, Jugendverbände und Vereine in der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt 
 (V-Nr. 2022/0142) 
 
Der Vorlage wird zugestimmt. 
 
Stimmenthaltungen: AfD-Fraktion

2022/0142

3349 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
18.05.2022 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat IV 
Dezernat II an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: Jugendamt 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2022/0142 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 362000 
Kostenstelle:  051-004-1001 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  3625-00 Sachkonto: 7128000 
 
Betreff: Richtlinie zur Gewährung von Zuschüssen für die Kinder - und Jugendarbeit der 
Jugendgruppen, Jugendverbände und Vereine in der Wissenschaftsstadt Darmstadt  
 
Vorlage vom: 10.05.2022  
 
Beschlussvorschlag : 
 
1. Der Magistrat stimmt der Neufassung der Richtlinie zur Gewährung von Zuschüssen der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt für die Kinder - und Jugendarbeit der Jugendgruppen, 
Jugendverbände und Vereine zu.  
 
2. Die Umsetzung der Richtlinie erfolgt unter dem Vorbehalt der jährlich im Rahmen der 
Haushaltsberatungen zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel unter der Kostenstelle: 051 -
004-1001, Sachkonto: 7128000, Produkt: 362000  
 
 
Anlagen: JPE Richtlinien -Überarbeitung 2022_Stand_12.05.22

- 2 - 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 10 .05.2022: 
 
 
Die Zuschüsse für die Kinder- und Jugendarbeit der Jugendgruppen, Jugendverbände und 
Vereine in der Wissenschaftsstadt Darmstadt werden aktuell aufgrund der seit 2019 geltenden 
Richtlinie gewährt.  
 
Die Erfordernisse während der Corona Pandemie führten zu innovativen Veränderungen in der 
Kinder- und Jugendarbeit der Jugendgruppen, Jugendverbände und Vereine in der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt. So wurden z.B. digitale Formate angeboten, die jedoch über 
die Richtlinie von 2019 nicht regelhaft gefördert werden konnten.  
 
Zunächst wurde dies durch die vorübergehende (Corona-) Anpassung der Richtlinie 
(Magistratsvorlage 2020/0384) und deren Verlängerung (Magistratsvorlage 2022/0070) 
berücksichtigt.  
 
Um digitale Angebote in Zukunft regelhaft fördern zu können, wurde die Richtlinie überarbeitet 
und um digitale Angebote ergänzt. Der Schwerpunkt der Förderung liegt aber weiterhin auf 
Veranstaltungen in Präsenz. Digitale Angebote können hierzu nur eine Ergänzung sein. Die 
Fördersätze für digitale Angebote werden niedriger angesetzt als die Fördersätze für 
Veranstaltungen in Präsenz. 
 
Die aktuellen Fördersätze werden den Trägern, Vereinen und Verbänden jährlich zugesandt. 
Die Höhe der Fördersätze wird jährlich im Oktober durch die AG Richtlinien neu festgelegt. 
Grundlagen hierfür sind die jeweils verabschiedeten Haushaltsansätze, die zu erwarteten 
Haushaltsfreigaben/Sperren und die gemeldeten Jahresbögen der Träger, Vereine und 
Verbände. 
 
Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung am 16.03.2022 der Neufassung der  
Richtlinien mehrheitlich zugestimmt.  
 
 
Darmstadt, 10.05.2022 
 
 
 
Dezernat II     Dezernat IV 
 
 
 
 
Barbara Akdeniz     André Schellenberg 
Bürgermeisterin     Stadtkämmerer

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1 
Richtlinien zur Gewährung von Zuschüssen der Wissenschaftsstadt Darmstadt für die Kinder- und Jugendarbeit 
 
Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Jugendamt 
Kinder- und Jugendförderung                                                                  Darmstadt 2022 
 
 
 
Richtlinien 
zur Gewährung von Zuschüssen der Wissenschaftsstadt Darmstadt  
für die Kinder- und Jugendarbeit  
der Jugendgruppen, Jugendverbände und Vereine 
 
 
 
 
TEIL EINS: Allgemeine Bestimmungen 
I. Allgemeine Grundsätze 
II. Fördervoraussetzungen 
III. Anerkennung und Förderungswürdigkeit 
IV. Verwendungsnachweis 
V. Zuschusshöhe 
VI. Betreuer*innen 
 
TEIL ZWEI: Förderung im Bereich Freizeit und Erholung 
VII. Veranstaltungen bis zu 3 Tagen 
VIII. Freizeiten und Ferienfahrten ab 4 Tagen 
IX. Ferienspiele 
 
TEIL DREI: Internationale Jugendbegegnung 
X. Internationale Jugendbegegnung 
 
TEIL VIER: Bildung und Fortbildung 
XI. Außerschulische Bildungsangebote 
XII. Schulung ehrenamtlicher Mitarbeiter*innen

2 
Richtlinien zur Gewährung von Zuschüssen der Wissenschaftsstadt Darmstadt für die Kinder- und Jugendarbeit 
TEIL EINS: Allgemeine Bestimmungen 
 
 
I. Allgemeine Grundsätze 
 
• Zuschüsse können nur im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel gewährt 
werden. 
• Es besteht kein Rechtsanspruch auf einen Zuschuss.  
• Maßnahmen, die von der Wissenschaftsstadt Darmstadt gefördert werden, sind nicht 
zuschussfähig. 
• Förderberechtigt sind nur Verbände, Vereine und Gruppen, die bis zum 30.09. den 
Jahresmeldebogen für das Folgejahr eingereicht haben.  
• Ein Förderjahr geht vom 1.11. bis 31.10.  des Folgejahres. 
• Zuschüsse auf Investitionen bei Neuanschaffungen und Instandhaltungen müssen ab einer 
Höhe von 2 .000 € per Haushaltsantrag bis zum 15.03. des vorangegangen Jahres beantragt 
werden. Alle anderen Sachausgaben sind mit dem Teilnehmenden- Zuschuss dieser Richtlinie 
zu begleichen.  
 
 
II. Fördervoraussetzungen 
 
Zuschüsse gemäß dieser Richtlinie dürfen nur für Zwecke der Kinder - und Jugendarbeit verwendet 
werden.1  
Neben den förderwürdigen Präsenzveranstaltungen können auch digitale Veranstaltungen gefördert 
werden. Eindeutiger Fokus der Förderung gemäß dieser Richtlinie liegt aber auf Veranstaltungen in 
Präsenz. 
 
Die Kriterien für die "Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe" nach § 75 des  
Sozialgesetzbuches Achtes Buch (SGB VIII)  werden auch bei der Gewährung von Zuschüssen durch 
die Wissenschaftsstadt Darmstadt zugrunde gelegt.  
 
Auf die Einhaltung des Kinder- und Jugendschutzgesetzes ist bei der Durchführung der Maßnahmen 
zu achten. 
 
Die Gewährung von Leistungen nach dieser Richtlinie ist nur möglich für Träger der freien 
Jugendhilfe, mit denen eine Vereinbarung gemäß  § 72 a Abs. 4 SGB VIII  mit der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt besteht.  
 
Gefördert werden Maßnahmen der Kinder - und Jugendarbeit für Menschen von 5 bis zum 
vollendeten 26. Lebensjahr. 
 
Es werden  Verbände, Vereine oder Gruppen  der Jugend und andere Träger der Jugendhilfe 
gefördert, die grundsätzlich ihren Sitz in der Wissenschaftsstadt Darmstadt haben:  
 
Die Teilnehmenden müssen ihren 1. oder 2. Wohnsitz in der Wissenschaftsstadt Darmstadt haben. 
20 Prozent der Teilnehmenden können ihren Wohnsitz außerhalb der Wissenschaftsstadt Darm stadt 
haben.  
 
Nicht gefördert werden können insbesondere: 
• Veranstaltungen im Bereich der Schule/des Kindergartens, -horts 
• Veranstaltungen, die den Charakter von Sportwettkämpfen oder Trainingslehrgängen, -lagern haben 
• Veranstaltungen, die den technischen Übungen dienen 
• Veranstaltungen mit überwiegend religiösem Charakter 
• Veranstaltungen gewerkschaftlicher oder parteipolitischer Art 
                                                 
1  der Zweck kann nachgelesen werden in: "Grundsätze für die Anerkennung von Träger der freien Jugendhilfe nach § 75  
 SGB VIII "der Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesjugendbehörden vom 7. September 2016

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Richtlinien zur Gewährung von Zuschüssen der Wissenschaftsstadt Darmstadt für die Kinder- und Jugendarbeit 
• Veranstaltungen, die von gewerblichen Trägern durchgeführt werden 
• Besuch von (Weihnachts-)Märkten, öffentlichen Festen, Kerbveranstaltungen 
 
Sollten Zweifel bezüglich der Förderungswürdigkeit bestehen, kann im Vorfeld eine entsprechende 
Rücksprache mit der Kinder- und Jugendförderung erfolgen. 
 
 
III. Anerkennung der Förderungswürdigkeit 
 
Verbände, Vereine, Gruppen der Jugend und andere Träger der Jugendhilfe in der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt, die Mitglied einer auf Landesebene anerkannten Jugendorganisationen sind, gelten auch 
auf Stadtebene als förderungswürdig. 
 
Jugendgruppen, die keinem vom Land Hessen anerkannten Landesverband angehören, müssen die 
Anerkennung der Förderungswürdigkeit auf kommunaler Ebene beantragen. Die Anträge sind an den 
Jugendhilfeausschuss der Wissenschaftsstadt Darmstadt zu richten. Einen entsprechenden Vordruck 
gibt es in der Kinder- und Jugendförderung. 
 
 
IV. Verwendungsnachweis 
 
Nach Abschluss der Maßnahme sind der Wissenschaftsstadt Darmstadt die entsprechenden 
Formulare innerhalb von 12 Woch en nach der Maßnahme vorzulegen.  Veranstaltungen die im 
September und Oktober stattfinden müssen bis zu m  30.11. abgerechnet werden. Entscheidend ist 
der Eingangsstempel. Alle Angaben sind vom Träger rechtsverbindlich zu bestätigen. Die Formulare 
sind bei der Kinder- und Jugendförderung der Wissenschaftsstadt Darmstadt erhältlich. 
 
Die Originalrechnungen, Z ahlungsbelege und Teilnehmendenlisten (bei Kinder - und 
Jugendmaßnahmen) sind 5 Jahre aufzubewahren und der Wissenschaftsstadt Darmstadt nach 
Aufforderung vorzulegen; insoweit wird der Wissenschaftsstadt Darmstadt ein Prüfrecht eingeräumt. 
 
 
V. Zuschusshöhe 
 
Die Zuschüsse werden nach der Anzahl der Teilnehmenden gewährt. Die Höhe der jährlichen 
Zuschüsse ist der jeweils aktuellen Anlage zu entnehmen. Die Höhe der Zuschüsse wird durch den 
Jugendhilfeausschuss auf  Vorschlag des Fachausschusses Kinder- und Jugendarbeit festgelegt.  
 
 
VI. Betreuer*innen 
Als Betreuer*innen von Freizeiten, Fahrten und Ferienangeboten können Personen abgerechnet 
werden, die mindestens 16 Jahre alt sind. Betreuer*innen müssen grundsätzlich  eine Juleica oder 
eine diesem Anspruch ähnliche Qualifikation besitzen. 
Sollten Zweifel bezüglich der Qualifikationen bestehen, kann im Vorfeld eine entsprechende 
Rücksprache durch die Kinder- und Jugendförderung erfolgen.

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Richtlinien zur Gewährung von Zuschüssen der Wissenschaftsstadt Darmstadt für die Kinder- und Jugendarbeit 
 
TEIL ZWEI: Förderung im Bereich Freizeit und Erholung 
 
 
VII. Veranstaltungen bis zu 3 Tagen 
 
Veranstaltungen bis zu 3 Tagen können längere Aktionen zu besonderen Anlässen, Tagesausflügen, 
Übernachtungen oder Wochenendfahrten sein.  Sie sind in geeigneten Einrichtungen oder Orten 
durchzuführen. Digitale Veranstaltungen sind ebenfalls möglich. 
 
Förderbedingungen • ab 5 Teilnehmer*innen 
• Veranstaltungen bis zu 3 Tagen mit und ohne Übernachtung 
(Tagesveranstaltungen müssen mind. 4 Zeitstunden dauern) 
• max. 300 Teilnehmer*innen 
• digitale Veranstaltungen müssen täglich mind. 1,5 Zeitstunden dauern,  
max. 50 Teilnehmer*innen  
Zuschuss- 
berechtigungen 
• Kinder bzw. Jugendliche vom 5. bis vollendeten 20. Lebensjahr 
• Junge Menschen, die 21 aber noch nicht 27 Jahre alt sind,  
werden gefördert, wenn 
• sie in Schul- oder Berufsausbildung sind 
• sie studieren 
• sie arbeitslos sind 
• bei je angefangenen 7 geförderten Teilnehmer*innen kann für  
1 Betreuer*in ein Zuschuss gewährt werden 
• geförderte Teilnehmer*innen mit Beeinträchtigung:  
pro Teilnehmer*in kann für 1 Betreuer*in ein Zuschuss gewährt werden 
Zuschusshöhe • siehe Anlage zu dieser Richtlinie 
 
 
VIII. Freizeiten und Ferienfahrten ab 4 Tagen 
 
Freizeiten und Ferienfahrten ab 4 Tagen sind  in geeigneten Einrichtungen (z.  B. Ferienheimen, 
Jugendherbergen oder auf Zeltplätzen) im Inland oder Ausland durchzuführen und sollen 
überwiegend Erholungscharakter besitzen. Digitale Veranstaltungen sind ebenfalls möglich. 
 
Förderbedingungen • ab 5 Teilnehmer*innen 
• 4 bis 21 Tage Dauer (An- und Abreisetag gelten als je 1 Tag) 
• digitale Veranstaltungen: 4 bis 7 Tage Dauer (die Veranstaltungen müssen 
täglich mind. 1,5 Zeitstunden dauern) 
Zuschuss- 
berechtigungen 
• Kinder bzw. Jugendliche vom 5. bis vollendeten 20. Lebensjahr 
• Junge Menschen, die 21 aber noch nicht 27 Jahre alt sind,  
werden gefördert, wenn 
• sie in Schul- oder Berufsausbildung sind 
• sie studieren 
• sie arbeitslos sind 
• bei je angefangenen 7 geförderten Teilnehmer*innen kann für  
1 Betreuer*in ein Zuschuss gewährt werden 
• geförderte Teilnehmer*innen mit Beeinträchtigung:  
pro Teilnehmer*in kann für 1 Betreuer*in ein Zuschuss gewährt werden 
Zuschusshöhe • siehe Anlage zu dieser Richtlinie

5 
Richtlinien zur Gewährung von Zuschüssen der Wissenschaftsstadt Darmstadt für die Kinder- und Jugendarbeit 
 
 
 
 
IX. Ferienspiele und örtliche Kinder- und Jugenderholungsmaßnahmen 
 
Ferienspiele und örtliche Kinder- bzw. Jugenderholungsmaßnahmen sollen sich an den Bedürfnissen 
der Kinder orientieren und überwiegend wohnortnah (im Sozialraum) stattfinden. Diese Maßnahmen 
sollen überwiegend Erholungscharakter besitzen. Die Veranstaltungstage sind möglich st 
zusammenhängend und mit demselben Personenkreis durchzuführen. Digitale Veranstaltungen sind 
ebenfalls möglich. 
 
Förderbedingungen • ab 5 T eilnehmer*innen und 1 Betreuer*in 
• 4 bis 14 Tage Dauer 
• die Träger verpflichten sich, ihre Angebote und Angebotszeiten im 
Sozialraum mit allen Akteur*innen abzustimmen. Die Steuerung der 
Angebotsabstimmung erfolgt durch die Wissenschaftsstadt Darmstadt, 
Jugendamt, Abt. Kinder- und Jugendförderung. 
• das Angebot muss mindestens 6 Zeitstunden (je 60 Min.) dauern 
• das Angebot muss spätestens um 9:00 Uhr beginnen und bis  
mind. 15:00 Uhr dauern 
• ein tägliches Mittagessen muss bereit gestellt werden 
• das Angebot muss öffentlich beworben werden 
• digitale Veranstaltungen: 4 bis 7 Tage Dauer ( die Veranstaltungen müssen 
täglich mind. 1,5 Zeitstunden dauern) 
Zuschuss- 
berechtigungen 
• Kinder bzw. Jugendliche vom 5. bis vollendeten 20. Lebensjahr 
• bei je angefangenen 7 geförderten Teilnehmer*innen kann für  
1 Betreuer*in ein Zuschuss gewährt werden 
• geförderte Teilnehmer*innen mit Beeinträchtigung:  
pro Teilnehmer*in kann für 1 Betreuer*in ein Zuschuss gewährt werden 
Zuschusshöhe • siehe Anlage zu dieser Richtlinie

6 
Richtlinien zur Gewährung von Zuschüssen der Wissenschaftsstadt Darmstadt für die Kinder- und Jugendarbeit 
 
TEIL DREI : Internationale Jugendbegegnung 
 
 
X. Internationale Jugendbegegnung 
 
Förderungsfähig sind internationale Jugendbegegnungen im INLAND oder AUSLAND, die der 
persönlichen Begegnung junger Menschen aus verschiedenen Ländern dienen. Internationale 
Jugendarbeit soll im Sinne politischer Bildung jungen Menschen helfen, andere Kult uren und 
Gesellschaftsordnungen sowie internationale Zusammenhänge kennenzulernen, sich mit ihnen 
auseinanderzusetzen und eigene Situationen besser zu erkennen. Zwischen den Partnern ist 
rechtzeitig ein Programm vorzubereiten. Das Programm ist dem Antrag unter Benennung der 
Partnergruppe beizufügen. Mit dem Antragsformular ist ein Erfahrungsbericht über die 
durchgeführte Jugendbegegnung vorzulegen. Digitale Veranstaltungen sind ebenfalls möglich. 
 
Förderbedingungen • ab 5 Teilnehmer*innen 
• 4 bis 21 Tage Dauer  
(für An- und Abreise kann jeweils 1 Tag gefördert werden) 
•  es ist auf ein ausgewogenes Verhältnis deutscher zu ausländischen 
Teilnehmer*innen zu achten. 
• digitale Veranstaltungen: 4 bis 7 Tage Dauer (die Veranstaltungen müssen 
täglich mind. 1,5 Zeitstunden dauern) 
Zuschuss- 
berechtigungen 
• Kinder bzw. Jugendliche vom 10. bis vollendeten 20. Lebensjahr 
• Junge Menschen, die 21 aber noch nicht 27 Jahre alt sind,  
werden gefördert, wenn 
• sie in Schul- oder Berufsausbildung sind   
• sie arbeitslos sind 
• sie studieren 
• bei je angefangenen 7 geförderten Teilnehmer*innen kann für  
1 Betreuer*in ein Zuschuss gewährt werden. 
• geförderte Teilnehmer*innen mit Beeinträchtigung:  
pro Teilnehmer*in kann für 1 Betreuer*in ein Zuschuss gewährt werden. 
• Nach vorheriger Absprache mit dem Jugendamt kann pro 10 
Teilnehmer*innen ein Honorar für 1 Dolmetscher*in gefördert werden. 
Zuschusshöhe • siehe Anlage zu dieser Richtlinie

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Richtlinien zur Gewährung von Zuschüssen der Wissenschaftsstadt Darmstadt für die Kinder- und Jugendarbeit 
 
TEIL VIER: Bildung und Fortbildung 
 
 
XI. Außerschulische Bildungsangebote 
 
Die Inhalte dieser Veranstaltungen müssen Themen der politischen und kulturellen Bildung betreffen. 
Das Programm ist dem Antrag beizufügen. Digitale Veranstaltungen sind ebenfalls möglich. 
 
Förderbedingungen • ab 5 Teilnehmer*innen, bei überregionalen Träger ab 1 Teilnehmer*in 
• Tages- und Mehrtagesveranstaltungen mit mind. 4 Zeitstunden (je 60 Min.) 
• digitale Veranstaltungen: 4 bis 7 Tage Dauer (die Veranstaltungen müssen 
täglich mind. 1,5 Zeitstunden dauern) 
Zuschuss- 
berechtigungen 
• Teilnehmer*innen ab dem 5. Lebensjahr. 
•  bei je angefangenen 7 geförderten Teilnehmer*innen kann für 1 
Lehrgangsleiter*in ein Zuschuss gewährt werden 
• geförderte Teilnehmer*innen mit Beeinträchtigung:  
pro Teilnehmer*in kann für 1 Lehrgangsleiter*in ein Zuschuss gewährt 
werden. 
Zuschusshöhe • siehe Anlage zu dieser Richtlinie 
 
 
 
XII. Schulung ehrenamtlicher und hauptamtlicher Mitarbeiter*innen  
in der Kinder- und Jugendarbeit 
 
Gefördert werden Lehrgänge, die geeignet sind, Fähigkeiten zur Arbeit mit Kinder - und 
Jugendgruppen zu vermitteln. Dieses Programm ist dem Antrag beizufügen.  Digitale Veranstaltungen 
sind ebenfalls möglich. 
 
 
Förderbedingungen • ab 5 Teilnehmer*innen, bei überregionalen Träger ab 1 Teilnehmer*in 
• Tages- und Mehrtagesveranstaltungen mit mind. 4 Zeitstunden (je 60 Min.) 
• digitale Veranstaltungen müssen täglich mind. 1,5 Zeitstunden dauern 
Zuschuss- 
berechtigungen 
• Teilnehmer*innen ab dem 15. Lebensjahr. 
•  bei je angefangenen 7 geförderten Teilnehmer*innen kann für  
1 Lehrgangsleiter*in ein Zuschuss gewährt werden 
• Teilnehmer*innen mit Beeinträchtigung:  
pro Teilnehmer*in kann für 1 Lehrgangsleiter*in ein Zuschuss gewährt 
werden 
Zuschusshöhe • siehe Anlage zu dieser Richtlinie

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Details

Vorlagen-Nr.
2022/0142
Typ
Magistratsvorlage
Datum
10.05.2022
Erstellt
29.09.2026 00:00