2022/0142
Richtlinie zur Gewährung von Zuschüssen für die Kinder- und Jugendarbeit der Jugendgruppen, Jugendverbände und Vereine in der Wissenschaftsstadt Darmstadt
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Punkt 31: Richtlinie zur Gewährung von Zuschüssen für die Kinder- und Jugendarbeit der Jugendgruppen, Jugendverbände und Vereine in der Wissenschaftsstadt Darmstadt (V-Nr. 2022/0142) Der Vorlage wird zugestimmt. Stimmenthaltungen: AfD-Fraktion
2022/0142
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Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
18.05.2022
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat IV
Dezernat II an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt: Jugendamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2022/0142
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 362000
Kostenstelle: 051-004-1001 Investitionsnummer:
Kostenträger: 3625-00 Sachkonto: 7128000
Betreff: Richtlinie zur Gewährung von Zuschüssen für die Kinder - und Jugendarbeit der
Jugendgruppen, Jugendverbände und Vereine in der Wissenschaftsstadt Darmstadt
Vorlage vom: 10.05.2022
Beschlussvorschlag :
1. Der Magistrat stimmt der Neufassung der Richtlinie zur Gewährung von Zuschüssen der
Wissenschaftsstadt Darmstadt für die Kinder - und Jugendarbeit der Jugendgruppen,
Jugendverbände und Vereine zu.
2. Die Umsetzung der Richtlinie erfolgt unter dem Vorbehalt der jährlich im Rahmen der
Haushaltsberatungen zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel unter der Kostenstelle: 051 -
004-1001, Sachkonto: 7128000, Produkt: 362000
Anlagen: JPE Richtlinien -Überarbeitung 2022_Stand_12.05.22
- 2 -
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 10 .05.2022:
Die Zuschüsse für die Kinder- und Jugendarbeit der Jugendgruppen, Jugendverbände und
Vereine in der Wissenschaftsstadt Darmstadt werden aktuell aufgrund der seit 2019 geltenden
Richtlinie gewährt.
Die Erfordernisse während der Corona Pandemie führten zu innovativen Veränderungen in der
Kinder- und Jugendarbeit der Jugendgruppen, Jugendverbände und Vereine in der
Wissenschaftsstadt Darmstadt. So wurden z.B. digitale Formate angeboten, die jedoch über
die Richtlinie von 2019 nicht regelhaft gefördert werden konnten.
Zunächst wurde dies durch die vorübergehende (Corona-) Anpassung der Richtlinie
(Magistratsvorlage 2020/0384) und deren Verlängerung (Magistratsvorlage 2022/0070)
berücksichtigt.
Um digitale Angebote in Zukunft regelhaft fördern zu können, wurde die Richtlinie überarbeitet
und um digitale Angebote ergänzt. Der Schwerpunkt der Förderung liegt aber weiterhin auf
Veranstaltungen in Präsenz. Digitale Angebote können hierzu nur eine Ergänzung sein. Die
Fördersätze für digitale Angebote werden niedriger angesetzt als die Fördersätze für
Veranstaltungen in Präsenz.
Die aktuellen Fördersätze werden den Trägern, Vereinen und Verbänden jährlich zugesandt.
Die Höhe der Fördersätze wird jährlich im Oktober durch die AG Richtlinien neu festgelegt.
Grundlagen hierfür sind die jeweils verabschiedeten Haushaltsansätze, die zu erwarteten
Haushaltsfreigaben/Sperren und die gemeldeten Jahresbögen der Träger, Vereine und
Verbände.
Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung am 16.03.2022 der Neufassung der
Richtlinien mehrheitlich zugestimmt.
Darmstadt, 10.05.2022
Dezernat II Dezernat IV
Barbara Akdeniz André Schellenberg
Bürgermeisterin Stadtkämmerer
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Richtlinien zur Gewährung von Zuschüssen der Wissenschaftsstadt Darmstadt für die Kinder- und Jugendarbeit
Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt
Jugendamt
Kinder- und Jugendförderung Darmstadt 2022
Richtlinien
zur Gewährung von Zuschüssen der Wissenschaftsstadt Darmstadt
für die Kinder- und Jugendarbeit
der Jugendgruppen, Jugendverbände und Vereine
TEIL EINS: Allgemeine Bestimmungen
I. Allgemeine Grundsätze
II. Fördervoraussetzungen
III. Anerkennung und Förderungswürdigkeit
IV. Verwendungsnachweis
V. Zuschusshöhe
VI. Betreuer*innen
TEIL ZWEI: Förderung im Bereich Freizeit und Erholung
VII. Veranstaltungen bis zu 3 Tagen
VIII. Freizeiten und Ferienfahrten ab 4 Tagen
IX. Ferienspiele
TEIL DREI: Internationale Jugendbegegnung
X. Internationale Jugendbegegnung
TEIL VIER: Bildung und Fortbildung
XI. Außerschulische Bildungsangebote
XII. Schulung ehrenamtlicher Mitarbeiter*innen
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Richtlinien zur Gewährung von Zuschüssen der Wissenschaftsstadt Darmstadt für die Kinder- und Jugendarbeit
TEIL EINS: Allgemeine Bestimmungen
I. Allgemeine Grundsätze
• Zuschüsse können nur im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel gewährt
werden.
• Es besteht kein Rechtsanspruch auf einen Zuschuss.
• Maßnahmen, die von der Wissenschaftsstadt Darmstadt gefördert werden, sind nicht
zuschussfähig.
• Förderberechtigt sind nur Verbände, Vereine und Gruppen, die bis zum 30.09. den
Jahresmeldebogen für das Folgejahr eingereicht haben.
• Ein Förderjahr geht vom 1.11. bis 31.10. des Folgejahres.
• Zuschüsse auf Investitionen bei Neuanschaffungen und Instandhaltungen müssen ab einer
Höhe von 2 .000 € per Haushaltsantrag bis zum 15.03. des vorangegangen Jahres beantragt
werden. Alle anderen Sachausgaben sind mit dem Teilnehmenden- Zuschuss dieser Richtlinie
zu begleichen.
II. Fördervoraussetzungen
Zuschüsse gemäß dieser Richtlinie dürfen nur für Zwecke der Kinder - und Jugendarbeit verwendet
werden.1
Neben den förderwürdigen Präsenzveranstaltungen können auch digitale Veranstaltungen gefördert
werden. Eindeutiger Fokus der Förderung gemäß dieser Richtlinie liegt aber auf Veranstaltungen in
Präsenz.
Die Kriterien für die "Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe" nach § 75 des
Sozialgesetzbuches Achtes Buch (SGB VIII) werden auch bei der Gewährung von Zuschüssen durch
die Wissenschaftsstadt Darmstadt zugrunde gelegt.
Auf die Einhaltung des Kinder- und Jugendschutzgesetzes ist bei der Durchführung der Maßnahmen
zu achten.
Die Gewährung von Leistungen nach dieser Richtlinie ist nur möglich für Träger der freien
Jugendhilfe, mit denen eine Vereinbarung gemäß § 72 a Abs. 4 SGB VIII mit der
Wissenschaftsstadt Darmstadt besteht.
Gefördert werden Maßnahmen der Kinder - und Jugendarbeit für Menschen von 5 bis zum
vollendeten 26. Lebensjahr.
Es werden Verbände, Vereine oder Gruppen der Jugend und andere Träger der Jugendhilfe
gefördert, die grundsätzlich ihren Sitz in der Wissenschaftsstadt Darmstadt haben:
Die Teilnehmenden müssen ihren 1. oder 2. Wohnsitz in der Wissenschaftsstadt Darmstadt haben.
20 Prozent der Teilnehmenden können ihren Wohnsitz außerhalb der Wissenschaftsstadt Darm stadt
haben.
Nicht gefördert werden können insbesondere:
• Veranstaltungen im Bereich der Schule/des Kindergartens, -horts
• Veranstaltungen, die den Charakter von Sportwettkämpfen oder Trainingslehrgängen, -lagern haben
• Veranstaltungen, die den technischen Übungen dienen
• Veranstaltungen mit überwiegend religiösem Charakter
• Veranstaltungen gewerkschaftlicher oder parteipolitischer Art
1 der Zweck kann nachgelesen werden in: "Grundsätze für die Anerkennung von Träger der freien Jugendhilfe nach § 75
SGB VIII "der Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesjugendbehörden vom 7. September 2016
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Richtlinien zur Gewährung von Zuschüssen der Wissenschaftsstadt Darmstadt für die Kinder- und Jugendarbeit
• Veranstaltungen, die von gewerblichen Trägern durchgeführt werden
• Besuch von (Weihnachts-)Märkten, öffentlichen Festen, Kerbveranstaltungen
Sollten Zweifel bezüglich der Förderungswürdigkeit bestehen, kann im Vorfeld eine entsprechende
Rücksprache mit der Kinder- und Jugendförderung erfolgen.
III. Anerkennung der Förderungswürdigkeit
Verbände, Vereine, Gruppen der Jugend und andere Träger der Jugendhilfe in der Wissenschaftsstadt
Darmstadt, die Mitglied einer auf Landesebene anerkannten Jugendorganisationen sind, gelten auch
auf Stadtebene als förderungswürdig.
Jugendgruppen, die keinem vom Land Hessen anerkannten Landesverband angehören, müssen die
Anerkennung der Förderungswürdigkeit auf kommunaler Ebene beantragen. Die Anträge sind an den
Jugendhilfeausschuss der Wissenschaftsstadt Darmstadt zu richten. Einen entsprechenden Vordruck
gibt es in der Kinder- und Jugendförderung.
IV. Verwendungsnachweis
Nach Abschluss der Maßnahme sind der Wissenschaftsstadt Darmstadt die entsprechenden
Formulare innerhalb von 12 Woch en nach der Maßnahme vorzulegen. Veranstaltungen die im
September und Oktober stattfinden müssen bis zu m 30.11. abgerechnet werden. Entscheidend ist
der Eingangsstempel. Alle Angaben sind vom Träger rechtsverbindlich zu bestätigen. Die Formulare
sind bei der Kinder- und Jugendförderung der Wissenschaftsstadt Darmstadt erhältlich.
Die Originalrechnungen, Z ahlungsbelege und Teilnehmendenlisten (bei Kinder - und
Jugendmaßnahmen) sind 5 Jahre aufzubewahren und der Wissenschaftsstadt Darmstadt nach
Aufforderung vorzulegen; insoweit wird der Wissenschaftsstadt Darmstadt ein Prüfrecht eingeräumt.
V. Zuschusshöhe
Die Zuschüsse werden nach der Anzahl der Teilnehmenden gewährt. Die Höhe der jährlichen
Zuschüsse ist der jeweils aktuellen Anlage zu entnehmen. Die Höhe der Zuschüsse wird durch den
Jugendhilfeausschuss auf Vorschlag des Fachausschusses Kinder- und Jugendarbeit festgelegt.
VI. Betreuer*innen
Als Betreuer*innen von Freizeiten, Fahrten und Ferienangeboten können Personen abgerechnet
werden, die mindestens 16 Jahre alt sind. Betreuer*innen müssen grundsätzlich eine Juleica oder
eine diesem Anspruch ähnliche Qualifikation besitzen.
Sollten Zweifel bezüglich der Qualifikationen bestehen, kann im Vorfeld eine entsprechende
Rücksprache durch die Kinder- und Jugendförderung erfolgen.
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Richtlinien zur Gewährung von Zuschüssen der Wissenschaftsstadt Darmstadt für die Kinder- und Jugendarbeit
TEIL ZWEI: Förderung im Bereich Freizeit und Erholung
VII. Veranstaltungen bis zu 3 Tagen
Veranstaltungen bis zu 3 Tagen können längere Aktionen zu besonderen Anlässen, Tagesausflügen,
Übernachtungen oder Wochenendfahrten sein. Sie sind in geeigneten Einrichtungen oder Orten
durchzuführen. Digitale Veranstaltungen sind ebenfalls möglich.
Förderbedingungen • ab 5 Teilnehmer*innen
• Veranstaltungen bis zu 3 Tagen mit und ohne Übernachtung
(Tagesveranstaltungen müssen mind. 4 Zeitstunden dauern)
• max. 300 Teilnehmer*innen
• digitale Veranstaltungen müssen täglich mind. 1,5 Zeitstunden dauern,
max. 50 Teilnehmer*innen
Zuschuss-
berechtigungen
• Kinder bzw. Jugendliche vom 5. bis vollendeten 20. Lebensjahr
• Junge Menschen, die 21 aber noch nicht 27 Jahre alt sind,
werden gefördert, wenn
• sie in Schul- oder Berufsausbildung sind
• sie studieren
• sie arbeitslos sind
• bei je angefangenen 7 geförderten Teilnehmer*innen kann für
1 Betreuer*in ein Zuschuss gewährt werden
• geförderte Teilnehmer*innen mit Beeinträchtigung:
pro Teilnehmer*in kann für 1 Betreuer*in ein Zuschuss gewährt werden
Zuschusshöhe • siehe Anlage zu dieser Richtlinie
VIII. Freizeiten und Ferienfahrten ab 4 Tagen
Freizeiten und Ferienfahrten ab 4 Tagen sind in geeigneten Einrichtungen (z. B. Ferienheimen,
Jugendherbergen oder auf Zeltplätzen) im Inland oder Ausland durchzuführen und sollen
überwiegend Erholungscharakter besitzen. Digitale Veranstaltungen sind ebenfalls möglich.
Förderbedingungen • ab 5 Teilnehmer*innen
• 4 bis 21 Tage Dauer (An- und Abreisetag gelten als je 1 Tag)
• digitale Veranstaltungen: 4 bis 7 Tage Dauer (die Veranstaltungen müssen
täglich mind. 1,5 Zeitstunden dauern)
Zuschuss-
berechtigungen
• Kinder bzw. Jugendliche vom 5. bis vollendeten 20. Lebensjahr
• Junge Menschen, die 21 aber noch nicht 27 Jahre alt sind,
werden gefördert, wenn
• sie in Schul- oder Berufsausbildung sind
• sie studieren
• sie arbeitslos sind
• bei je angefangenen 7 geförderten Teilnehmer*innen kann für
1 Betreuer*in ein Zuschuss gewährt werden
• geförderte Teilnehmer*innen mit Beeinträchtigung:
pro Teilnehmer*in kann für 1 Betreuer*in ein Zuschuss gewährt werden
Zuschusshöhe • siehe Anlage zu dieser Richtlinie
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Richtlinien zur Gewährung von Zuschüssen der Wissenschaftsstadt Darmstadt für die Kinder- und Jugendarbeit
IX. Ferienspiele und örtliche Kinder- und Jugenderholungsmaßnahmen
Ferienspiele und örtliche Kinder- bzw. Jugenderholungsmaßnahmen sollen sich an den Bedürfnissen
der Kinder orientieren und überwiegend wohnortnah (im Sozialraum) stattfinden. Diese Maßnahmen
sollen überwiegend Erholungscharakter besitzen. Die Veranstaltungstage sind möglich st
zusammenhängend und mit demselben Personenkreis durchzuführen. Digitale Veranstaltungen sind
ebenfalls möglich.
Förderbedingungen • ab 5 T eilnehmer*innen und 1 Betreuer*in
• 4 bis 14 Tage Dauer
• die Träger verpflichten sich, ihre Angebote und Angebotszeiten im
Sozialraum mit allen Akteur*innen abzustimmen. Die Steuerung der
Angebotsabstimmung erfolgt durch die Wissenschaftsstadt Darmstadt,
Jugendamt, Abt. Kinder- und Jugendförderung.
• das Angebot muss mindestens 6 Zeitstunden (je 60 Min.) dauern
• das Angebot muss spätestens um 9:00 Uhr beginnen und bis
mind. 15:00 Uhr dauern
• ein tägliches Mittagessen muss bereit gestellt werden
• das Angebot muss öffentlich beworben werden
• digitale Veranstaltungen: 4 bis 7 Tage Dauer ( die Veranstaltungen müssen
täglich mind. 1,5 Zeitstunden dauern)
Zuschuss-
berechtigungen
• Kinder bzw. Jugendliche vom 5. bis vollendeten 20. Lebensjahr
• bei je angefangenen 7 geförderten Teilnehmer*innen kann für
1 Betreuer*in ein Zuschuss gewährt werden
• geförderte Teilnehmer*innen mit Beeinträchtigung:
pro Teilnehmer*in kann für 1 Betreuer*in ein Zuschuss gewährt werden
Zuschusshöhe • siehe Anlage zu dieser Richtlinie
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Richtlinien zur Gewährung von Zuschüssen der Wissenschaftsstadt Darmstadt für die Kinder- und Jugendarbeit
TEIL DREI : Internationale Jugendbegegnung
X. Internationale Jugendbegegnung
Förderungsfähig sind internationale Jugendbegegnungen im INLAND oder AUSLAND, die der
persönlichen Begegnung junger Menschen aus verschiedenen Ländern dienen. Internationale
Jugendarbeit soll im Sinne politischer Bildung jungen Menschen helfen, andere Kult uren und
Gesellschaftsordnungen sowie internationale Zusammenhänge kennenzulernen, sich mit ihnen
auseinanderzusetzen und eigene Situationen besser zu erkennen. Zwischen den Partnern ist
rechtzeitig ein Programm vorzubereiten. Das Programm ist dem Antrag unter Benennung der
Partnergruppe beizufügen. Mit dem Antragsformular ist ein Erfahrungsbericht über die
durchgeführte Jugendbegegnung vorzulegen. Digitale Veranstaltungen sind ebenfalls möglich.
Förderbedingungen • ab 5 Teilnehmer*innen
• 4 bis 21 Tage Dauer
(für An- und Abreise kann jeweils 1 Tag gefördert werden)
• es ist auf ein ausgewogenes Verhältnis deutscher zu ausländischen
Teilnehmer*innen zu achten.
• digitale Veranstaltungen: 4 bis 7 Tage Dauer (die Veranstaltungen müssen
täglich mind. 1,5 Zeitstunden dauern)
Zuschuss-
berechtigungen
• Kinder bzw. Jugendliche vom 10. bis vollendeten 20. Lebensjahr
• Junge Menschen, die 21 aber noch nicht 27 Jahre alt sind,
werden gefördert, wenn
• sie in Schul- oder Berufsausbildung sind
• sie arbeitslos sind
• sie studieren
• bei je angefangenen 7 geförderten Teilnehmer*innen kann für
1 Betreuer*in ein Zuschuss gewährt werden.
• geförderte Teilnehmer*innen mit Beeinträchtigung:
pro Teilnehmer*in kann für 1 Betreuer*in ein Zuschuss gewährt werden.
• Nach vorheriger Absprache mit dem Jugendamt kann pro 10
Teilnehmer*innen ein Honorar für 1 Dolmetscher*in gefördert werden.
Zuschusshöhe • siehe Anlage zu dieser Richtlinie
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Richtlinien zur Gewährung von Zuschüssen der Wissenschaftsstadt Darmstadt für die Kinder- und Jugendarbeit
TEIL VIER: Bildung und Fortbildung
XI. Außerschulische Bildungsangebote
Die Inhalte dieser Veranstaltungen müssen Themen der politischen und kulturellen Bildung betreffen.
Das Programm ist dem Antrag beizufügen. Digitale Veranstaltungen sind ebenfalls möglich.
Förderbedingungen • ab 5 Teilnehmer*innen, bei überregionalen Träger ab 1 Teilnehmer*in
• Tages- und Mehrtagesveranstaltungen mit mind. 4 Zeitstunden (je 60 Min.)
• digitale Veranstaltungen: 4 bis 7 Tage Dauer (die Veranstaltungen müssen
täglich mind. 1,5 Zeitstunden dauern)
Zuschuss-
berechtigungen
• Teilnehmer*innen ab dem 5. Lebensjahr.
• bei je angefangenen 7 geförderten Teilnehmer*innen kann für 1
Lehrgangsleiter*in ein Zuschuss gewährt werden
• geförderte Teilnehmer*innen mit Beeinträchtigung:
pro Teilnehmer*in kann für 1 Lehrgangsleiter*in ein Zuschuss gewährt
werden.
Zuschusshöhe • siehe Anlage zu dieser Richtlinie
XII. Schulung ehrenamtlicher und hauptamtlicher Mitarbeiter*innen
in der Kinder- und Jugendarbeit
Gefördert werden Lehrgänge, die geeignet sind, Fähigkeiten zur Arbeit mit Kinder - und
Jugendgruppen zu vermitteln. Dieses Programm ist dem Antrag beizufügen. Digitale Veranstaltungen
sind ebenfalls möglich.
Förderbedingungen • ab 5 Teilnehmer*innen, bei überregionalen Träger ab 1 Teilnehmer*in
• Tages- und Mehrtagesveranstaltungen mit mind. 4 Zeitstunden (je 60 Min.)
• digitale Veranstaltungen müssen täglich mind. 1,5 Zeitstunden dauern
Zuschuss-
berechtigungen
• Teilnehmer*innen ab dem 15. Lebensjahr.
• bei je angefangenen 7 geförderten Teilnehmer*innen kann für
1 Lehrgangsleiter*in ein Zuschuss gewährt werden
• Teilnehmer*innen mit Beeinträchtigung:
pro Teilnehmer*in kann für 1 Lehrgangsleiter*in ein Zuschuss gewährt
werden
Zuschusshöhe • siehe Anlage zu dieser Richtlinie
Beratungsverlauf (4)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2022/0142
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 10.05.2022
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00