V/0194/2010
Anregung der Bezirksvertretung Münster-Südost an den Rat Nr. ABV/0001/2009 "Auf dem Angelmodder Weg zwischen Wersebrücke und Ortseingangsschild Gremmendorf wird eine einheitliche Geschwindigkeitsbegrenzung (Tempo 50) eingerichtet."
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Vorlage Nr. 0194-2010 Anlage
997 Zeichen
Anlage zur Vorlage 019412010 Willi Schriek Silberbrink 29 48167 Münster 02506-302782 — in der BV Südost FDP in der BV Südost, Geringhoffstraße 48, 48163 Münster 13.1.2009 An die Bezirksverwaltung Süddost ‚ Am Steintor 48167 Münster-Wolbeck Antrag für die BV-Sitzung am 20.1.2009 Die Bezirksvertretung Südost möge beschließen: Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob die Verkehrssicherheit verbessert wird, wenn auf dem Angelmodder Weg zwischen 'Wersebrücke und Ortseingangsschild Gremmendorf eine einheitliche Geschwindigkeitsbegrenzung gilt. Begründung: Nur für eine kurze Wegstrecke wird die Erhöhung der Geschwindigkeit auf 70 km/h erlaubt. Das führt oft dazu, dass aus Angelmodde kommende Autofahrer mit zu hoher Geschwindigkeit an Kreuzung des Angelmodder Weges mit der Straße Bewinkel und dem Radweg durch die Anlage Vornholt heranfahren. FDP ın DER BV SÜDOST —- DIE LIBERALEN Die FDP in der Bezirksvertretung im Internet: http://www.fdp-ms.de Email: bv-suedost@fdp- ms.de
Beschlussvorlage
3195 Zeichen
V/0194/2010
DER OBERBÜRGERMEISTER
Ordnungsamt
Betrifft
Anregung der Bezirksvertretung Münster-Südost an den Rat Nr. ABV/0001/2009 "Auf dem
Angelmodder Weg zwischen Wersebrücke und Ortseingangsschild Gremmendorf wird eine
einheitliche Geschwindigkeitsbegrenzung (Tempo 50) eingerichtet."
Beratungsfolge
28.04.2010 Hauptausschuss Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Der Hauptausschuss nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung der Anregung der Bezirksvertre-
tung Münster-Südost folgt und die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf dem betreffenden Teil-
stück des Angelmodder Wegs auf 50 km/h reduzieren wird.
2. Mit der Beschlussfassung zu dieser Vorlage ist die Anregung der Bezirksvertretung Münster-
Südost Nr.: ABV/0001/2009 erledigt.
Begründung:
1. Vorbemerkung:
Die Bezirksvertretung
Münster-Südost hat in ihrer Sitzung am 17.02.2009 folgende Anregung
an den Rat beschlossen:
„Auf dem Angelmodder Weg zwischen Wersebrücke und Ortseingangsschild Gremmendorf wird
eine einheitliche Geschwindigkeitsbegrenzung (Tempo 50) eingerichtet.“
Der Rat hat in seiner Sitzung am 25.03.2009 die Anregung an den Hauptausschuss verwiesen.
Bereits am 20.01.2009 hatte die Bezirksvertretung Münster-Südost beschlossen, die Verwal-
tung prüfen zu lassen, ob auf dem Angelmodder Weg im vorgenannten Bereich die Verkehrssi-
cherheit durch eine einheitliche Geschwindigkeitsbegrenzung erhöht werden kann. Der Antrag
ist als Anlage beigefügt. Daraufhin wurde der Bezirksvertretung mitgeteilt, dass aufgrund der
Priorisierung der Maßnahmen des Verkehrssicherheitsprogramms eine kurzfristige Bearbeitung
nicht möglich ist. Es wurde mitgeteilt, dass sich die Maßnahmen des Verkehrssicherheitspro-
Vorlagen-Nr.:
V/0194/2010
Auskunft erteilt:
Herr Gudorf
Ruf:
492-3356
E-Mail:
Gudorf@stadt-muenster.de
Datum:
12.03.2010
Öffentliche Beschlussvorlage
- 2 -
V/0194/2010
gramms zunächst auf Strecken innerhalb geschlossener Ortschaften beziehen, die als Unfall-
häufungsstellen und -linien identifiziert wurden. Der zu überprüfende Streckenabschnitt befindet
sich hingegen außerhalb der geschlossenen Ortschaft.
Gleichwohl konnte die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Abteilung Münster, gewon-
nen werden, sich dieser Fragestellung im Rahmen einer Projektarbeit zum Thema „Verbesse-
rung der Verkehrssicherheit in Münster“ zu widmen. Dabei wurde auch die Geschwindigkeitssi-
tuation außerhalb geschlossener Ortschaften am Angelmodder Weg untersucht. Im Februar
2010 wurden die Ergebnisse vorgelegt. Die Projektarbeit empfiehlt eine einheitliche Geschwin-
digkeitsregelung auf Tempo 50 km/h. Die Verwaltung schließt sich dieser Auffassung an. Weite-
re verkehrssichernde Maßnahmen sind nicht erforderlich.
2. Bericht
Der Anregung, auf dem Angelmodder Weg zwischen Wersebrücke und Ortseingangsschild
Gremmendorf eine einheitliche Geschwindigkeitsbegrenzung (Tempo 50) einzurichten, wird ge-
folgt. Daher wird die Tempo-70-Regelung auf dem ca. 300 Meter langen Teilstück zugunsten
einer einheitlichen Tempo-50-Regelung aufgehoben.
I. V.
gez.
Dr. Heinrichs
Stadtrat
Anlage
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (5)
- Geringhoffstraße 48
- Angelmodder Weg
- Silberbrink 29
- Am Steintor
- Bewinkel
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0194/2010
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 22.03.2010
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37