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V/0194/2010

Anregung der Bezirksvertretung Münster-Südost an den Rat Nr. ABV/0001/2009 "Auf dem Angelmodder Weg zwischen Wersebrücke und Ortseingangsschild Gremmendorf wird eine einheitliche Geschwindigkeitsbegrenzung (Tempo 50) eingerichtet."

Vorlagen 22.03.2010

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Nächste Beratung: Hauptausschuss, Sitzung am 28.04.2010, TOP 2.1

Vorlage Nr. 0194-2010 Anlage

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Beschlussvorlage

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Vorlage Nr. 0194-2010 Anlage

997 Zeichen

Anlage zur Vorlage 019412010

Willi Schriek
Silberbrink 29
48167 Münster
02506-302782

—
in der BV Südost

FDP in der BV Südost, Geringhoffstraße 48, 48163 Münster

13.1.2009

An die

Bezirksverwaltung Süddost
‚ Am Steintor

48167 Münster-Wolbeck

Antrag für die BV-Sitzung am 20.1.2009

Die Bezirksvertretung Südost möge beschließen:

Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob die Verkehrssicherheit verbessert wird, wenn auf
dem Angelmodder Weg zwischen 'Wersebrücke und Ortseingangsschild Gremmendorf eine
einheitliche Geschwindigkeitsbegrenzung gilt.

Begründung:

Nur für eine kurze Wegstrecke wird die Erhöhung der Geschwindigkeit auf 70 km/h erlaubt.
Das führt oft dazu, dass aus Angelmodde kommende Autofahrer mit zu hoher Geschwindigkeit
an Kreuzung des Angelmodder Weges mit der Straße Bewinkel und dem Radweg durch die
Anlage Vornholt heranfahren.

FDP ın DER BV SÜDOST —- DIE LIBERALEN

Die FDP in der Bezirksvertretung im Internet: http://www.fdp-ms.de Email: bv-suedost@fdp-
ms.de

Beschlussvorlage

3195 Zeichen

V/0194/2010 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Ordnungsamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Anregung der Bezirksvertretung Münster-Südost an den Rat Nr. ABV/0001/2009 "Auf dem 
Angelmodder Weg  zwischen Wersebrücke und Ortseingangsschild Gremmendorf wird eine 
einheitliche  Geschwindigkeitsbegrenzung (Tempo 50) eingerichtet." 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
28.04.2010 Hauptausschuss Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Hauptausschuss nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung der Anregung der Bezirksvertre-
tung Münster-Südost folgt und die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf dem betreffenden Teil-
stück des Angelmodder Wegs auf 50 km/h reduzieren wird.  
 
2.  Mit der Beschlussfassung zu dieser Vorlage ist die Anregung der Bezirksvertretung  Münster- 
Südost Nr.: ABV/0001/2009 erledigt. 
 
  Begründung: 
  1. Vorbemerkung: 
 
Die Bezirksvertretung 
Münster-Südost hat in ihrer Sitzung am 17.02.2009 folgende Anregung 
an den Rat beschlossen: 
 
„Auf dem Angelmodder Weg zwischen Wersebrücke und Ortseingangsschild Gremmendorf wird 
eine einheitliche Geschwindigkeitsbegrenzung (Tempo 50) eingerichtet.“ 
 
Der Rat hat in seiner Sitzung am 25.03.2009 die Anregung an den Hauptausschuss verwiesen. 
 
Bereits am 20.01.2009 hatte die Bezirksvertretung Münster-Südost beschlossen, die Verwal-
tung prüfen zu lassen, ob auf dem Angelmodder Weg im vorgenannten Bereich die Verkehrssi-
cherheit durch eine einheitliche Geschwindigkeitsbegrenzung erhöht werden kann. Der Antrag 
ist als Anlage beigefügt. Daraufhin wurde der Bezirksvertretung mitgeteilt, dass aufgrund der 
Priorisierung der Maßnahmen des Verkehrssicherheitsprogramms eine kurzfristige Bearbeitung 
nicht möglich ist. Es wurde mitgeteilt, dass sich die Maßnahmen des Verkehrssicherheitspro-
Vorlagen-Nr.: 
V/0194/2010 
Auskunft erteilt: 
Herr Gudorf 
Ruf: 
492-3356 
E-Mail: 
Gudorf@stadt-muenster.de  
Datum: 
12.03.2010 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0194/2010 
gramms zunächst auf Strecken innerhalb geschlossener Ortschaften beziehen, die als Unfall-
häufungsstellen und -linien identifiziert wurden. Der zu überprüfende Streckenabschnitt befindet 
sich hingegen außerhalb der geschlossenen Ortschaft.  
 
Gleichwohl konnte die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Abteilung Münster,  gewon-
nen werden, sich dieser Fragestellung im Rahmen einer Projektarbeit zum Thema „Verbesse-
rung der Verkehrssicherheit in Münster“ zu widmen. Dabei wurde auch die Geschwindigkeitssi-
tuation außerhalb geschlossener Ortschaften am Angelmodder Weg untersucht. Im Februar 
2010 wurden die Ergebnisse vorgelegt. Die Projektarbeit empfiehlt eine einheitliche Geschwin-
digkeitsregelung auf Tempo 50 km/h. Die Verwaltung schließt sich dieser Auffassung an. Weite-
re verkehrssichernde Maßnahmen sind nicht erforderlich. 
 
2. Bericht  
 
 
    Der Anregung, auf dem Angelmodder Weg zwischen Wersebrücke und Ortseingangsschild 
Gremmendorf eine einheitliche Geschwindigkeitsbegrenzung (Tempo 50) einzurichten, wird ge-
folgt. Daher wird die Tempo-70-Regelung auf dem ca. 300 Meter langen Teilstück zugunsten 
einer einheitlichen Tempo-50-Regelung aufgehoben. 
 
I. V. 
 
gez. 
 
Dr. Heinrichs 
Stadtrat 
 
Anlage

Beratungsverlauf (1)

28.04.2010 Hauptausschuss
TOP 2.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (5)

  • Geringhoffstraße 48
  • Angelmodder Weg
  • Silberbrink 29
  • Am Steintor
  • Bewinkel

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0194/2010
Typ
Vorlagen
Datum
22.03.2010
Erstellt
06.10.2020 14:37