Mandari Insight

A-R/0024/2019

Gemeinschaftsorientierte, genossenschaftliche und inklusive Wohnprojekte fördern- Konzeptvergabe

Antrag an den Rat 16.04.2019

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 22.05.2019, TOP 33.1

a-r-0024-2019-ratsantrag-gruene-cdu_gemeinschaftsorientierte-genossenschaftliche-und-inklusive-wohnprojekte-foerdern-konzepzvergabe

· application/pdf

Ansehen

a-r-0024-2019-ratsantrag-gruene-cdu_gemeinschaftsorientierte-genossenschaftliche-und-inklusive-wohnprojekte-foerdern-konzepzvergabe

6516 Zeichen

1 
                                                     Antrag an den Rat Nr.: A -R/0024/2019  
 
 
 
 
 
 
 
 
16.04.2019 
 
Antrag an den Rat zur sofortigen Beschlussfassung  
 
Gemeinschaftsorientierte, genossenschaftliche und inklusive Wohnprojekte 
fördern- Konzeptvergabe 
 
Der Rat möge beschließen 
 
Beschlussvorschlag: 
1. Der Rat bekräftigt seine Bereitschaft, gemeinsch aftsorientierte, genossenschaftliche und 
inklusive Wohnprojekte zu fördern und gemeinwohlorientierte Investoren, sozialen 
Trägern bzw. Baugemeinschaften bei der Vergabe von Baugrundstücken zu 
unterstützen. 
2. Insbesondere vor dem Hintergrund der anstehenden  Grundstücksvergaben auf den 
angekauften Konversionsflächen wird die Verwaltung beauftragt, bis zur nächsten 
Ratssitzung ein Verfahren für die konzeptgestützte Ausschreibung und Vergabe aller 
städtischer Baugrundstücke zu entwickeln und dieses Verfahren in die Regeln für die 
Vergabe städtischer Grundstücke der Stadt Münster zu integrieren. 
3. Bei der konzeptgestützten Ausschreibung sollen s oziale, wohnungspolitische, 
städtebauliche sowie energetische Kriterien zusammen maßgeblich in die 
Bewertung einfließen. 
4. Die Veräußerung der Grundstücke soll grundsätzli ch zum Verkehrswert erfolgen. Für 
besonders förderungswürdige Wohnprojekte soll eine Möglichkeit geschaffen werden, 
von diesem Wert abzuweichen. 
5. Eine entsprechende Bewertungsmatrix ist von der Verwaltung zu entwickeln und dem 
Rat in der kommenden Ratssitzung zum Beschluss vorzulegen. Beispiele aus anderen 
Städten (z. B. Hamburg, München) sind zu berücksichtigen. 
6. Um die Qualität der konzeptgestützten Vergaben z u gewährleisten, soll dem 
Bieterverfahren eine Interessenbekundung vorgeschaltet werden. 
7. Um bei der Vergabe unterschiedlich große Wohnpro jekte berücksichtigen zu können, 
sind Vergaben in unterschiedlich großen Losen zu ermöglichen. 
8. Um gemeinschaftsorientierte, soziale und genosse nschaftliche Wohnprojekte gezielt zu 
fördern, werden auf den Konversionsflächen im nennenswerten Umfang Flächen für 
diese Vorhaben bereitgestellt. Näheres regelt der Aufsichtsrat. 
9. Für die Vergabe von Wohnbaugrundstücken an gemei nschaftsorientierte, inklusive, 
soziale und genossenschaftliche Wohnprojekte über ein Erbbaurecht wird die Verwaltung 
aufgefordert, die Höhe des kommunalrechtlich erforderlichen Erbbaurechtzinses zu 
ermitteln und den Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages auf der Basis des 
Verkehrswertes nach Nr. 4, alternativ zum Kauf des Grundstückes anzubieten.

2 
Begründung 
 
Zu 1: Vorrang gemeinwohlorientierter und genossenschaftlicher Wohnprojekte 
Bei Baugemeinschaften handelt es sich um einen Zusammenschluss von Bauwilligen, die 
gemeinsam Wohnraum zur Selbstnutzung schaffen wollen – einmal als Mietwohnungen, 
einmal als Eigentum. 
Gemeinwohlorientierte und/oder genossenschaftliche Wohnprojektinitiativen in der Form von 
Baugemeinschaften sollen ab sofort vorrangig bei der Veräußerung kommunaler 
Grundstücke berücksichtigt werden, weil diese wichtige Impulse für die soziale Gestaltung 
des Gemeinwesens geben und einen hohen Beitrag für den ökologischen und sozialen 
Zusammenhalt geben. 
Mit dem Antrag an den Rat „Wohnraum für Menschen mit Pflege- und Unterstützungsbedarf 
schaffen“ (A-R/0010/2018) haben CDU und GRÜNE bereits das Ziel ausgegeben, ein 
bedarfsgerechtes Angebot für ein selbständiges und sicheres Wohnen für Menschen mit 
Pflege- und Unterstützungsbedarf zu schaffen. Hierzu bedarf es eines kontinuierlichen 
Ausbaus an entsprechenden Wohnformen und Angeboten. 
 
Zu 2. Qualitätskriterien für eine konzeptgestützte Ausschreibung 
Die Grundstückvergabe erfolgt über ein qualifiziertes und transparentes Bewerbungs- und 
Auswahlverfahren mit qualifizierten gruppen- und projektbezogenen Kriterien und nicht nach 
dem „Windhundverfahren“ oder einem Verfahren, dass sich ausschließlich an Architektur 
orientiert oder Wartezeit honoriert. 
 
Zu 3: Klare Zielsetzung 
Ein transparentes Verfahren mit klarer Zielsetzung hinsichtlich sozialer, wohnungspolitischer 
und städtebaulicher sowie energetischer Kriterien bei den Grundstücksvergaben wird 
dauerhaft zu einer höheren Qualität der Vorhaben in Münster führen. 
Die Verwaltung soll einen Verfahrensvorschlag erarbeiten, wie eine Bereitstellung von 
geeigneten Baufeldern (im Sinne einer Reservierung) für die gemeinschaftsorientierten, 
inklusiven genossenschaftlichen Wohnprojekte erfolgen kann. 
 
Zu 4: Verkehrswert 
Gemäß § 90 Abs. 3 GO NRW darf die Gemeinde Vermögensgegenstände, die sie zur 
Erfüllung ihrer Aufgaben in absehbarer Zeit nicht braucht, veräußern. 
Vermögensgegenstände dürfen in der Regel nur zu ihrem vollen Wert veräußert werden. 
Ausnahmen sind im besonderen öffentlichen Interesse zulässig. Dies gilt insbesondere für 
Veräußerungen zur Förderung von sozialen Einrichtungen, des sozialen Wohnungsbaus, 
des Denkmalschutzes und der Bildung privaten Eigentums unter sozialen Gesichtspunkten. 
Vor der Veräußerung eines Grundstücks unter dem Verkehrswert ist die Vereinbarkeit der 
Vergünstigung mit dem Binnenmarkt sicherzustellen. 
Beispielsweise sollen in die Verkehrswertermittlung die von gemeinschaftlichen, inklusiven 
und genossenschaftlichen Wohnprojekten geleisteten Bindungen (z.B. einer Reduzierung 
der zulässigen Mietsteigerungen) berücksichtigt werden. Für öffentlich geförderte 
Wohnungen soll die Möglichkeit der Minderung des Verkehrswerts nach § 90 Abs. 3 GO 
NRW Anwendung finden. Hierzu sind von der Verwaltung Grundsätze der Anwendung zu 
erarbeiten. Die Ausschreibung und die Vergabe erfolgt dann mit einem so ermittelten 
Festpreis/reduzierten Festpreis, ein reiner Preiswettbewerb findet nicht statt.

In den ermittelten Verkehrswert fließen wertbeeinflussende wohnungspolitische 
Zielsetzungen wie z.B. ein Verzicht der Privatisierung von Mietwohnungen ein. 
 
Zu 6: Erfahrungen 
Erfahrungen aus anderen Städten zeigen, dass sich eine stufenweise geschaltete Vergabe 
bewährt hat, um Konzeptvergaben für Grundstücke von Baugemeinschaften zu forcieren 
bzw. durchzuführen. 
 
Zu 7: Losbildung 
Nur mit einer an die Nachfrage angepassten Losbildung können unterschiedlich große und 
kleine Vorhaben realisiert werden. 
 
Zu 8: Gezielte Adressierung 
Um gemeinschaftsorientierte, inklusive und soziale sowie genossenschaftliche Vorhaben 
gezielt zu adressieren, sollen auf den Konversionsflächen im nennenswerten Umfang 
Grundstücke zur Verfügung stehen. 
 
 
gez. Stefan Weber gez. Otto Reiners 
und Fraktion und Fraktion

Beratungsverlauf (1)

22.05.2019 Rat
TOP 33.1 Antrag Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
A-R/0024/2019
Typ
Antrag an den Rat
Datum
16.04.2019
Erstellt
06.10.2020 14:37