A-R/0024/2019
Gemeinschaftsorientierte, genossenschaftliche und inklusive Wohnprojekte fördern- Konzeptvergabe
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Antrag an den Rat Nr.: A -R/0024/2019
16.04.2019
Antrag an den Rat zur sofortigen Beschlussfassung
Gemeinschaftsorientierte, genossenschaftliche und inklusive Wohnprojekte
fördern- Konzeptvergabe
Der Rat möge beschließen
Beschlussvorschlag:
1. Der Rat bekräftigt seine Bereitschaft, gemeinsch aftsorientierte, genossenschaftliche und
inklusive Wohnprojekte zu fördern und gemeinwohlorientierte Investoren, sozialen
Trägern bzw. Baugemeinschaften bei der Vergabe von Baugrundstücken zu
unterstützen.
2. Insbesondere vor dem Hintergrund der anstehenden Grundstücksvergaben auf den
angekauften Konversionsflächen wird die Verwaltung beauftragt, bis zur nächsten
Ratssitzung ein Verfahren für die konzeptgestützte Ausschreibung und Vergabe aller
städtischer Baugrundstücke zu entwickeln und dieses Verfahren in die Regeln für die
Vergabe städtischer Grundstücke der Stadt Münster zu integrieren.
3. Bei der konzeptgestützten Ausschreibung sollen s oziale, wohnungspolitische,
städtebauliche sowie energetische Kriterien zusammen maßgeblich in die
Bewertung einfließen.
4. Die Veräußerung der Grundstücke soll grundsätzli ch zum Verkehrswert erfolgen. Für
besonders förderungswürdige Wohnprojekte soll eine Möglichkeit geschaffen werden,
von diesem Wert abzuweichen.
5. Eine entsprechende Bewertungsmatrix ist von der Verwaltung zu entwickeln und dem
Rat in der kommenden Ratssitzung zum Beschluss vorzulegen. Beispiele aus anderen
Städten (z. B. Hamburg, München) sind zu berücksichtigen.
6. Um die Qualität der konzeptgestützten Vergaben z u gewährleisten, soll dem
Bieterverfahren eine Interessenbekundung vorgeschaltet werden.
7. Um bei der Vergabe unterschiedlich große Wohnpro jekte berücksichtigen zu können,
sind Vergaben in unterschiedlich großen Losen zu ermöglichen.
8. Um gemeinschaftsorientierte, soziale und genosse nschaftliche Wohnprojekte gezielt zu
fördern, werden auf den Konversionsflächen im nennenswerten Umfang Flächen für
diese Vorhaben bereitgestellt. Näheres regelt der Aufsichtsrat.
9. Für die Vergabe von Wohnbaugrundstücken an gemei nschaftsorientierte, inklusive,
soziale und genossenschaftliche Wohnprojekte über ein Erbbaurecht wird die Verwaltung
aufgefordert, die Höhe des kommunalrechtlich erforderlichen Erbbaurechtzinses zu
ermitteln und den Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages auf der Basis des
Verkehrswertes nach Nr. 4, alternativ zum Kauf des Grundstückes anzubieten.
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Begründung
Zu 1: Vorrang gemeinwohlorientierter und genossenschaftlicher Wohnprojekte
Bei Baugemeinschaften handelt es sich um einen Zusammenschluss von Bauwilligen, die
gemeinsam Wohnraum zur Selbstnutzung schaffen wollen – einmal als Mietwohnungen,
einmal als Eigentum.
Gemeinwohlorientierte und/oder genossenschaftliche Wohnprojektinitiativen in der Form von
Baugemeinschaften sollen ab sofort vorrangig bei der Veräußerung kommunaler
Grundstücke berücksichtigt werden, weil diese wichtige Impulse für die soziale Gestaltung
des Gemeinwesens geben und einen hohen Beitrag für den ökologischen und sozialen
Zusammenhalt geben.
Mit dem Antrag an den Rat „Wohnraum für Menschen mit Pflege- und Unterstützungsbedarf
schaffen“ (A-R/0010/2018) haben CDU und GRÜNE bereits das Ziel ausgegeben, ein
bedarfsgerechtes Angebot für ein selbständiges und sicheres Wohnen für Menschen mit
Pflege- und Unterstützungsbedarf zu schaffen. Hierzu bedarf es eines kontinuierlichen
Ausbaus an entsprechenden Wohnformen und Angeboten.
Zu 2. Qualitätskriterien für eine konzeptgestützte Ausschreibung
Die Grundstückvergabe erfolgt über ein qualifiziertes und transparentes Bewerbungs- und
Auswahlverfahren mit qualifizierten gruppen- und projektbezogenen Kriterien und nicht nach
dem „Windhundverfahren“ oder einem Verfahren, dass sich ausschließlich an Architektur
orientiert oder Wartezeit honoriert.
Zu 3: Klare Zielsetzung
Ein transparentes Verfahren mit klarer Zielsetzung hinsichtlich sozialer, wohnungspolitischer
und städtebaulicher sowie energetischer Kriterien bei den Grundstücksvergaben wird
dauerhaft zu einer höheren Qualität der Vorhaben in Münster führen.
Die Verwaltung soll einen Verfahrensvorschlag erarbeiten, wie eine Bereitstellung von
geeigneten Baufeldern (im Sinne einer Reservierung) für die gemeinschaftsorientierten,
inklusiven genossenschaftlichen Wohnprojekte erfolgen kann.
Zu 4: Verkehrswert
Gemäß § 90 Abs. 3 GO NRW darf die Gemeinde Vermögensgegenstände, die sie zur
Erfüllung ihrer Aufgaben in absehbarer Zeit nicht braucht, veräußern.
Vermögensgegenstände dürfen in der Regel nur zu ihrem vollen Wert veräußert werden.
Ausnahmen sind im besonderen öffentlichen Interesse zulässig. Dies gilt insbesondere für
Veräußerungen zur Förderung von sozialen Einrichtungen, des sozialen Wohnungsbaus,
des Denkmalschutzes und der Bildung privaten Eigentums unter sozialen Gesichtspunkten.
Vor der Veräußerung eines Grundstücks unter dem Verkehrswert ist die Vereinbarkeit der
Vergünstigung mit dem Binnenmarkt sicherzustellen.
Beispielsweise sollen in die Verkehrswertermittlung die von gemeinschaftlichen, inklusiven
und genossenschaftlichen Wohnprojekten geleisteten Bindungen (z.B. einer Reduzierung
der zulässigen Mietsteigerungen) berücksichtigt werden. Für öffentlich geförderte
Wohnungen soll die Möglichkeit der Minderung des Verkehrswerts nach § 90 Abs. 3 GO
NRW Anwendung finden. Hierzu sind von der Verwaltung Grundsätze der Anwendung zu
erarbeiten. Die Ausschreibung und die Vergabe erfolgt dann mit einem so ermittelten
Festpreis/reduzierten Festpreis, ein reiner Preiswettbewerb findet nicht statt.
In den ermittelten Verkehrswert fließen wertbeeinflussende wohnungspolitische
Zielsetzungen wie z.B. ein Verzicht der Privatisierung von Mietwohnungen ein.
Zu 6: Erfahrungen
Erfahrungen aus anderen Städten zeigen, dass sich eine stufenweise geschaltete Vergabe
bewährt hat, um Konzeptvergaben für Grundstücke von Baugemeinschaften zu forcieren
bzw. durchzuführen.
Zu 7: Losbildung
Nur mit einer an die Nachfrage angepassten Losbildung können unterschiedlich große und
kleine Vorhaben realisiert werden.
Zu 8: Gezielte Adressierung
Um gemeinschaftsorientierte, inklusive und soziale sowie genossenschaftliche Vorhaben
gezielt zu adressieren, sollen auf den Konversionsflächen im nennenswerten Umfang
Grundstücke zur Verfügung stehen.
gez. Stefan Weber gez. Otto Reiners
und Fraktion und Fraktion
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- A-R/0024/2019
- Typ
- Antrag an den Rat
- Datum
- 16.04.2019
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37