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2879/2023

Inklusionsbericht 2022

Mitteilung Ausschuss 20.11.2023

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Inklusionsbericht 2022

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Mitteilung Ausschuss

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Inklusionsbericht 2022

51784 Zeichen

Inklusionsbericht 
2022

2
In Leichter Sprache: Worum geht es hier? 3
Vorwort 5
Lesehinweise 7
Inklusionsvereinbarung 11
1. Schlaglicht 2022: Der Inklusionstag 2022 12
2. Zahlen, Daten, Fakten 13
 2.1 Beschäftigungsquote von Menschen mit Schwerbehinderung 13
 2.2 Anteil der schwerbehinderten Beschäftigten in den Dezernaten 15
 2.3 Geschlechtsspezifische Verteilung 16
 2.4 Durchschnittliches Lebensalter 17
 2.5 Altersstruktur 18
 2.6 Teilzeitbeschäftigung 20
 2.7 Führungskräfte 21
 2.8 Laufbahnverteilung der Beschäftigten mit Schwerbehinderung 23
3. Beschäftigtenverhältnisse: Einstellung und Beendigung 24
 3.1 Einstellung von Beschäftigten 24
  3.1.1 Initiativbewerbungen 25
  3.1.2 Einstellungen im Ausbildungsbereich 25
  3.1.3 Barrierefreie Eignungsprüfungen 27
  3.2 Beendigung von Beschäftigungsverhältnissen 27
  3.2.1 Austritte 27
4. Leistungsgewandelte  Beschäftigte 29
 4.1 Feuerwehrkonzept 30
 4.2 Konzept für Kindertagesstätten 30
5. Unterstützende Maßnahmen 31
 5.1 Informationstechnologie 31
 5.2 Leistungsbeurteilungen 32
 5.3 Inklusionsschulungen für Führungskräfte 33
 5.4 Co-Finanzierung aus Mitteln des Inklusionsfonds 34
 5.5 Eingliederungszuschüsse der Bundesagentur für Arbeit für Auszubildende 34
 5.6 Leistungen zur Teilhabe am Arbeits-und Berufsleben 35
 5.7 Aufträge an Werkstätten für behinderte Menschen 36
6. Vorbeugende Maßnahmen 37
 6.1 Homeoffice 37
 6.2 Kooperation: Gesamtschwerbehindertenvertretung und Verwaltung 38
Inhaltsverzeichnis

Inklusionsbericht 2022
3
In Leichter Sprache:  
Worum geht es hier?
Für die Stadt Köln arbeiten viele Menschen. 
Sie arbeiten zum Beispiel im Rathaus. 
Oder sie arbeiten in den Betrieben der Stadt. 
Das sind zum Beispiel das Museum, 
das Theater oder die Gebäude-Verwaltung. 
Es arbeiten auch Menschen mit Behinderungen für die Stadt. 
Seit 2016 gibt es sogar eine besondere Vereinbarung dazu. 
Das ist die Inklusions-Vereinbarung. 
Ein anderes Wort für Vereinbarung ist Vertrag.
Inklusion bedeutet:
• Alle Menschen sollen immer dabei sein.
• Alle Menschen haben die gleichen Rechte.
• Alle Menschen können selbst über ihr Leben bestimmen.
• Alle Menschen machen mit.
Aber: Im Alltag gibt es noch viele Hindernisse 
für Menschen mit Behinderungen.
Die Stadt Köln möchte mehr Menschen  
mit Behinderungen beschäftigen.
Dabei hilft die Inklusions-Vereinbarung. 
In der Vereinbarung stehen besondere Regelungen 
für Menschen mit Behinderungen.  
Sie sollen die Bedingungen bei der Arbeit besser machen. 
Die Menschen sollen bei der Arbeit dabei sein und dazu gehören.

Inklusionsbericht 2022
4
Und: Menschen mit Behinderungen  
haben besondere Rechte. 
Zum Beispiel das Recht auf Unterstützung bei der Arbeit. 
Die Rechte stehen in Gesetzen. 
Ein wichtiges Gesetz ist das Sozial-Gesetzbuch 9. 
Das wird oft so geschrieben: SGB IX.  
Jedes Jahr gibt es in der Stadt Köln eine Überprüfung der Situation. 
Die Ergebnisse stehen im Inklusions-Bericht. 
Dadurch kann die Stadt sehen, 
was schon gemacht wurde. 
Und neue Verbesserungen können geplant werden.
In diesem Text geht es  
um den Inklusions-Bericht für das Jahr 2022. 
Haben Sie Fragen zu diesem Text? 
Dann können Sie bei der Stadt Köln anrufen: 
Telefon: 0221 / 221-35701. 
Viele Informationen zur Stadt Köln in Leichter Sprache  
finden Sie auch im Internet.  
Hier geht es zu unseren Seiten: 
https:/ /www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/ 
soziales/informationen-leichter-sprache
Leichte Sprache: Büro für Leichte Sprache 
bei der Lebenshilfe Sachsen e.V. – www.leichte-sprache-sachsen.de 
Bilder: © Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung
Bremen e.V., Illustrator: Stefan Albers

Inklusionsbericht 2022
5
Vorwort
Liebe Leser*innen, 
Inklusiv ist eine Gesellschaft, in der jeder Mensch 
akzeptiert wird und gleichberechtigt und selbst-
bestimmt an dieser teilhaben kann – unabhängig von 
geschlechtlicher Identität, sexueller Orientierung, Alter 
oder Herkunft, von Religionszugehörigkeit oder  Bildung, 
von eventuellen Behinderungen oder sonstigen 
 individuellen Merkmalen.
Inklusion bedeutet also auch Vielfältigkeit am 
Arbeitsplatz zu fördern und versetzt uns in die Lage 
von- und miteinander zu lernen und uns gemeinsam 
weiterzuentwickeln.
Als Hauptinklusionsbeauftragte und Gesamtschwer-
behindertenvertreterin unterstützen wir das Bestreben 
und Engagement der Stadt Köln. So durften wir beim 
ersten Inklusionstag neben der Oberbürgermeisterin 
die Führungskräfte und Inklusionsbeauftragten der 
einzelnen Ämter begrüßen und den Tag mit vielen 
 Fachvorträgen begleiten. 
Kommunikation mit den Vertrauenspersonen der 
Schwerbehindertenvertretung, mit Inklusions-
beauftragten in den Ämtern und Dienststellen und 
 Kolleg*innen beim Personal- und Verwaltungs-
management sind eine Voraussetzung für den Erfolg der 
Inklusion. Wir erleben, wie äußerst engagiert sich alle 
Kolleg*innen für die Belange der schwerbe hinderten 
und ihnen gleichgestellten Mitarbeitenden einsetzen 
und wie viel Fachverstand und Expertise dort besteht.
Daya Holzhauer und Bettina Baum

Inklusionsbericht 2022
6
Beides, Engagement und Fachwissen, sowie eine Einzelfallbetrachtung sind erforderlich, 
um die Ziele der Inklusionsvereinbarung der Stadt Köln umzusetzen und mit Leben zu füllen. 
Dies gilt gleichermaßen für die Bekanntmachung der Stadtverwaltung als attraktive Arbeit-
geberin gegenüber jungen Menschen mit Behinderung, die eine Ausbildung anstreben. Im 
Bereich der Ausstattung bedarfsgerechter Arbeitsplätze für behinderte Kolleg*innen und 
auch bei präventiven Maßnahmen sind Kenntnisse über die Unterstützungsangebote zum 
Beispiel des LVR-Inklusionsamtes wichtig.
Das erste Treffen mit circa 30 Inklusionsbeauftragten der Ämter und Dienststellen im 
April dieses Jahrs hat gezeigt, wie notwendig der kollegiale und fachliche Austausch in 
diesem komplexen Themenfeld ist. Wie beantragen die Dienststellen Eingliederungs-
zuschüsse der Bundesagentur für Arbeit? Welche konkreten Förderungen gibt es beim 
LVR- Inklusionsamt und welche Unterstützung bietet der technische Beratungsdienst bei der 
Ausstattung von behindertengerechten Arbeitsplätzen? Worauf ist bei BEM-Verfahren bei 
schwerbe hinderten Kolleg*innen oder ihnen Gleichgestellte besonders zu achten? Welche 
 Anforderungen muss ein leidensgerechter Arbeitsplatz im individuellen Fall erfüllen?
Die fachkundige Begleitung des Austauschs durch eine Referentin des LVR war hier 
 besonders hilfreich. Der Austausch war für alle Beteiligten insgesamt sehr gewinnbringend. 
Wir freuen uns sehr darauf diesen Austausch zukünftig zweimal jährlich fortzusetzen. 
Ebenso wie der Inklusionstag alle 2 Jahre stattfinden soll.
Gemeinsam werden wir den Prozess der Inklusion begleiten und dem Fachkräftemangel 
begegnen können.
Herzliche Grüße
 
Bettina Baum Daya Holzhauer
Inklusionshauptbeauftragte der Stadt Köln Gesamtschwerbehindertenvertreterin

Inklusionsbericht 2022
7
Lesehinweise
Was müssen Sie vor der Lektüre wissen?
Schwerbehinderung und Gleichstellung
Der Begriff der Behinderung basiert auf der gesetzlichen Definition des § 2 Sozialgesetz-
buch Neuntes Buch (SGB IX). Danach sind Menschen mit Behinderung Personen, die „eine 
körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die sie in Wechsel-
wirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teil-
habe an der Gesellschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate hindern 
können“ .
Der Grad der Behinderung wird entsprechend bundeseinheitlicher versorgungs-
medizinischer Grundsätze bemessen. Er wird in Zehnerschritten festgestellt. Menschen mit 
Schwerbehinderung sind Personen, deren Behinderung einen Grad von wenigstens 50 hat. 
Personen mit einem Grad der Behinderung von weniger als 50, aber mindestens 30, können 
auf Antrag einem Menschen mit Schwerbehinderung gleichgestellt werden. Gleichgestellte 
Personen haben grundsätzlich den gleichen Status wie schwerbehinderte Menschen, 
zum Beispiel bezüglich eines besonderen Kündigungsschutzes, Hilfen zur Arbeitsplatz-
ausstattung, der Betreuung durch spezielle Fachdienste und Beschäftigungsanreizen 
wie Lohnkostenzuschüssen. Die Gleichstellung umfasst jedoch nicht den Zusatzurlaub, 
 unentgeltliche Beförderung und besondere Rentenvoraussetzungen.
Sofern in den nachfolgenden Darstellungen Bezug auf Personengruppen mit Schwer-
behinderung bei der Stadt Köln genommen wird, umfasst dieser die Gruppe der Personen 
mit Gleichstellung. Ansonsten werden die Gruppen ausdrücklich unterschieden.

Inklusionsbericht 2022
8
Berechnungsgrundlagen
In Anlehnung an die Ermittlung der Beschäftigungsquote nach § 163 Abs. 2 SGB IX (Neuntes 
Buch Sozialgesetzbuch) war die Bezugsgröße in den Inklusionsberichten der Vorjahre in 
weiten Teilen der „Gesamtpersonalbestand“ . Dieser umfasst neben dem Stammpersonal der 
Kernverwaltung auch das Stammpersonal der Zusatzversorgungs- und Beihilfekasse sowie 
der folgenden eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen:
• Gebäudewirtschaft der Stadt Köln
• Wallraf-Richartz-Museum & Fondation Corboud
• Bühnen und Orchester
• Gürzenich Orchester
Ebenfalls dazu gehören alle anderen Statusgruppen (abgeordnetes Personal, Honorarkräfte, 
Nachwuchskräfte, Zivildienstleistende, Bundesfreiwillige, Beurlaubte und Mitarbeitende in 
der Freistellungsphase der Altersteilzeit).
Zwecks weitergehender Vereinheitlichung des gesamtstädtischen Berichtswesens und 
damit besserer Vergleichbarkeit etwa zwischen Inklusionsbericht und Personalbericht 
bezieht sich der Inklusionsbericht regelmäßig auf das Stammpersonal der Gesamt-
verwaltung. Das Stammpersonal der Gesamtverwaltung umfasst alle aktiven angestellten 
und verbeamteten Mitarbeiter*innen in der Gesamtverwaltung, also der Kernverwaltung 
 einschließlich eigenbetriebsähnlicher Einrichtungen.
Daher ist ein Vergleich der Werte mit den Vorjahreswerten nur eingeschränkt möglich. 
Dabei ist zu berücksichtigen, dass das Stammpersonal der Gesamtverwaltung stets kleiner 
ist als der Gesamtpersonalbestand.

Inklusionsbericht 2022
9
Die meist speziell für den Inklusionsbericht erhobenen Daten zum Stammpersonal der 
Gesamtverwaltung sind stichtagsbezogen auf den 31.12.2022.
Die Daten für  Beschäftigungsquote nach dem SGB IX sind entsprechend der gesetzlichen 
Vorgaben  demgegenüber auf Grundlage eines Zeitraumes vom 01.01. bis zum 31.12. des 
Berichts jahres zu erheben. Daher können sich auch insofern Abweichungen von Daten 
ergeben.
Der Begriff „Beschäftigte“ umfasst im vorliegenden Bericht Angestellte und Verbeamtete.
Die in den Grafiken aufgeführten Prozentsätze können aufgrund von Rundungseffekten in 
ihrer Summe vom Wert 100 Prozent abweichen.
Dieser Inklusionsbericht wurde in enger Zusammenarbeit mit der Gesamtschwer-
behindertenvertretung erstellt.

Inklusionsbericht 2022
10
Basisdaten
Zum Stichtag 31.12.2022 arbeiteten bei der Stadtverwaltung Köln 1.834 Beschäftigte mit 
Schwerbehinderung beziehungsweise Gleichstellung. Die Beschäftigungsquote nach § 163 
Absatz 2 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch lag mit 9,32 Prozent für 2022 erneut deutlich über 
der gesetzlichen Pflichtquote von 5 Prozent. Die Beschäftigungsquote lag damit  ebenfalls 
über dem in der Inklusionsvereinbarung selbst gesteckten Ziel von 7 Prozent. Unter den 
Führungskräften der Stadt Köln lag der Anteil der Beschäftigten mit Schwerbehinderung bei 
6,5 Prozent. Auch wenn sich der Erfolg der Inklusion in einem Betrieb nicht allein an Zahlen 
messen lässt, so ist es doch erfreulich, dass dieses Ziel der Inklusionsvereinbarung im Jahr 
2022 wieder um über 2 Prozent übertroffen werden konnte.
Im Jahr 2022 wurden 60 Menschen mit Schwerbehinderung eingestellt, hiervon 5 Initiativ-
bewerber*innen. 18 Auszubildende mit Einschränkungen haben eine Ausbildung bei der 
Stadt Köln begonnen. Zehn Auszubildende mit Schwerbehinderung wurden übernommen. 
Die Stadt Köln unterhielt im Ausbildungsbereich dabei ein Inklusionsprojekt. Hierbei  handelt 
es sich um einen Ausbildungsgang zur/zum Fachpraktiker*in für  Büro kommunikation 
 speziell für Jugendliche mit Förderbedarf.
Die Beschäftigungsquote bei den öffentlichen Arbeitgebenden in Nordrhein-Westfalen 
hält sich seit 2018 relativ stabil bei rund 7 Prozent. Die bundesweite  Beschäftigungsquote 
bei den öffentlichen Arbeitgebern lag in 2021, bei 6,3 Prozent (Quelle: Bundesagentur 
für Arbeit, jüngere Daten nicht verfügbar) und ist ebenfalls seit 2018 relativ stabil. Die 
 Beschäftigungsquote bei den kommunalen Arbeitgebern im Rheinland lag im Jahr 2020 
durchschnittlich bei 8,37 Prozent (Quelle: LVR-Inklusionsamt, jüngere Daten nicht verfügbar).
In der Bundesrepublik beläuft sich die allgemeine Beschäftigungsquote von Menschen mit 
Schwerbehinderung weiter auf 4,61 Prozent (Inklusionsbarometer 2022 – Aktion Mensch). 
Sie blieb damit unterhalb der in § 154 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch geforderten 
 gesetzlichen Pflichtquote von 5 Prozent.

Inklusionsbericht 2022
11
Inklusionsvereinbarung
Seit dem 01.12.2016 gilt die 
 Inklusionsvereinbarung der Stadt Köln. 
In ihr sind für  behinderte Beschäftigte 
Regelungen  getroffen worden, die die 
gesetzlichen Regelungen des Schwer-
behindertenrechts ergänzen.
Die Inklusionsvereinbarung zeigt, dass die 
Stadt Köln die Belange behinderter und nichtbehinderter Beschäftigter im Blick hat.  
Die Stadt Köln unterstützt Präventionsangebote zur Erhaltung der Gesundheit der Mit-
arbeitenden, auch um einer Behinderung so gut wie  möglich vorzubeugen.
Ein Ziel der Inklusionsvereinbarung ist es, ein stärkeres Bewusstsein für die Potentiale der 
Inklusion von Menschen mit Behinderung in betriebliche Strukturen sowie für alle Belange 
von betroffenen Mitarbeitenden zu schaffen. Insbesondere auf Führungsebene ist die 
 Inklusionsvereinbarung eine wichtige Grundlage, um diesen Prozess anzustoßen.
Grundlage für den Inklusionsbericht ist die in der Inklusionsvereinbarung vorgesehene 
Berichtspflicht. Die Stadtverwaltung Köln, die Gesamtschwerbehindertenvertretung, 
der Gesamtpersonalrat und die Inklusionsbeauftragte arbeiten bei der Umsetzung der 
 Inklusionsvereinbarung eng zusammen.
Unsere bisherigen Erfolge sind insbesondere auf die gute Zusammenarbeit mit der 
 Gesamtschwerbehindertenvertretung und die Inklusionshauptbeauftragte zurückzuführen. 
Nichtsdestotrotz werden wir uns bemühen, unsere weiteren Ziele umzusetzen.
„Lasse nicht zu, dass das was du  
nicht kannst, das beeinträchtigt,  
was du kannst. “
(John Wooden)

Inklusionsbericht 2022
12
1. Schlaglicht 2022:  
Der Inklusionstag 2022
In diesem Jahr wird der Inklusionstag 2022 der Stadtverwaltung, der am 11.August 2022 im 
VHS-Forum stattfand, in den Blick genommen. Er war gerichtet an Führungskräfte und an 
die für Inklusionsförderung zuständigen Mitarbeitenden. 
Die Veranstaltung bot den Teilnehmenden nicht nur ein vielfältiges Informationsangebot in 
Form von Vorträgen und Informationsständen, sondern auch die Möglichkeit des Austauschs.
Besonderes Augenmerk wurde an diesem Tag auf verschiedenste Aspekte rund um das 
Thema Inklusion gerichtet. So betonte Oberbürgermeisterin Reker im Rahmen ihres Gruß-
wortes, dass Vielfalt eine Bereicherung für die Stadtverwaltung und Stadtgemeinschaft ist. 
Gelebte Inklusion erfordere sowohl Engagement als auch stetige Reflexion des eigenen 
Verhaltens im Arbeitsalltag.
Frau Baum, Leiterin des Amtes für Integration und Vielfalt und Inklusionshauptbeauftragte, 
führte diese Botschaft durch den Aspekt der „Guten Arbeit“ fort, indem sie sich für gute 
Arbeitsbedingungen auch in Form von Wertschätzung und der Achtung der Bedürfnisse 
der Anderen aussprach. Hierzu gehöre ebenfalls eine positive Haltung sowie besondere 
 Sensibilität der Führungskräfte im Hinblick auf Mitarbeitende mit Behinderung.
Die Gesamtvertrauensperson der Gesamtschwerbehindertenvertretung, Frau  Holzhauer, 
erklärte den Unterschied zwischen Integration und Inklusion und was das auch in der 
Stadtverwaltung bedeutet. Sie machte deutlich, dass zur Inklusion neben der Schwer-
behinderung, die Vielfalt der Menschheit in allen Facetten anzunehmen und zu  respektieren 
ist. Ebenso erwähnte sie, dass die Quote der schwerbehinderten Menschen in der 
 Stadtverwaltung sich aus Kolleg*innen ergibt, die innerhalb ihres Arbeitsleben schwer-
behindert oder gleichgestellt geworden sind. Abschließend zeigte sie einen Film zur 
Inklusion vom Landschaftsverband Rheinland (LVR), der den Teilnehmenden die Aufgaben 
der  Inklusionsbeauftragten anschaulich näherbrachte. Neben weiteren Redner*innen kam 
auch der Goldmedaillengewinner der Paralympics in der Sparte 100-Meter-Sprint, Herr Felix 
Streng, zu Wort, der mit seiner Leistung zeigte, dass Inklusion und Spitzensport sich nicht 
 zwangsläufig ausschließen.
Entsprechend des 2-jährigen Turnus findet der nächste Inklusionstag im Jahr 2024 erneut 
statt. Nähere Informationen werden zu gegebener Zeit noch veröffentlicht.

Inklusionsbericht 2022
13
2. Zahlen, Daten, Fakten
Das Stammpersonal der Gesamtverwaltung am 31.12.2022 umfasste 21.570 Beschäftigte. 
Darunter befanden sich 1.834 Menschen mit Schwerbehinderung und Gleichstellung.
Diagramm: Anzahl städtischer Beschäftigter mit Schwerbehinderung seit 2009
0
200
400
600
800
1.000
1.200
1.400
1.600
1.800
2.000
2022202120202019201820172015201320112009
1.058
1.165
1.350 1.405
1.546 1.642 1.709 1.800 1.765 1.834
2.1 Beschäftigungsquote von Menschen mit Schwerbehinderung
Die Beschäftigungsquote von Menschen mit Schwerbehinderung basiert auf der Jahres-
meldung nach § 163 Absatz 2 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch. Diese erfolgt an die Agentur 
für Arbeit und den Landschaftsverband. Die gesetzliche Pflichtquote nach § 154 Neuntes 
Buch Sozialgesetzbuch beträgt 5 Prozent.
Die – auf dem Gesamtpersonalbestand basierende – Beschäftigungsquote der Menschen 
mit Schwerbehinderung bei der Stadt Köln liegt seit 2009 stetig steigend über dieser 
 geforderten gesetzlichen Pflichtquote. Seit 2013 liegt der Anteil sogar ständig über der 
 Zielquote der Inklusionsvereinbarung von 7 Prozent.

Inklusionsbericht 2022
14
Mit der Beschäftigungsquote der Menschen mit Schwerbehinderung von 9,32 Prozent 
hat die Stadt Köln in 2022 eine Beschäftigungsquote erreicht, welche die Zielquote der 
 Inklusionsvereinbarung abermals um mehr als zwei Prozentpunkte übertrifft.
Die nach § 160 Absatz 2 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch bei Nichterfüllung der 
 Beschäftigungsquote geforderte Ausgleichsabgabe musste die Stadt Köln somit erneut 
nicht leisten.
Diagramm: Anteil der Beschäftigten mit Schwerbehinderung am Gesamtpersonalbestand 
seit 2009
3 %
5 %
7 %
9 %
11 %
2022202120202019201820172015201320112009
Stadt Kölngesetzliche PflichquoteQuote Inklusionsvereinbarung
6,4 %
6,9 % 7,2 %
7,8 %
8,2 %
9,0 %
9,3 %
7,0 %
5,0 %
8,9 %8,6 %
8,3 %

Inklusionsbericht 2022
15
2.2 Anteil der schwerbehinderten Beschäftigten in den Dezernaten
In den Dezernaten bestehen unterschiedliche Tätigkeitsfelder und die Geschäftsbereiche 
sind unterschiedlich groß. Dies hat zur Folge, dass die Quoten der schwerbehinderten 
Beschäftigten in den einzelnen Dezernaten sehr unterschiedlich ausfallen können.
Der Anteil der Menschen mit Schwerbehinderung und Gleichstellung an der jeweiligen 
Beschäftigtenzahl je Dezernat zeigt im Jahr 2022 eine Brandbreite von gut 6 bis knapp  
11 Prozent. Damit liegt der Anteil in jedem Dezernat der Stadt Köln auch in 2022 erneut über 
dem Wert der gesamtbetrieblichen Pflichtquote von 5 Prozent.
Diagramm: Anteil der Beschäftigten mit Schwerbehinderung je Dezernat1
0 5 10 15
Dezernat IX
Dezernat VIII
Dezernat VII
Dezernat VI
Dezernat V
Dezernat IV
Dezernat III
Dezernat II
Dezernat I
Dezernat der
Oberbürgermeisterin 6,4 %
9,0 %
9,6 %
7,8 %
7,9 %
8,8 %
8,7 %
6,3 %
11,1 %
6,7 %
1  Aus Zweckmäßigkeitsgründen erfolgt die Ermittlung für die Dezernate nicht auf Grundlage 
der auf den Gesamtbetrieb ausgelegten Berechnungsmethode nach § 163 Abs. 2 SGB IX

Inklusionsbericht 2022
16
2.3 Geschlechtsspezifische Verteilung
Unter den Beschäftigten mit Schwerbehinderung ist der Anteil der Frauen mit 65,2 Prozent 
deutlich höher als derjenige der Männer, welcher bei 34,8 Prozent liegt. Diese Verteilung 
entspricht in etwa der Geschlechterverteilung insgesamt mit 62 Prozent Frauen und  
38 Prozent Männern. Die Quote der weiblichen Beschäftigten mit Schwerbehinderung 
am weiblichen Gesamtpersonalbestand liegt mit 8,9 Prozent etwas höher als die der 
 männlichen Beschäftigten mit Schwerbehinderung am männlichen Gesamtpersonal-
bestand mit 7,8 Prozent.
T abelle: Verteilung der Geschlechter unter den Beschäftigten mit Schwerbehinderung und 
im Stammpersonal der Gesamtverwaltung
Bezugsgruppe weiblich männlich
Beschäftigte mit Schwerbehinderung 65,2 % 34,8 %
Beschäftigte im Stammpersonal der Gesamtverwaltung 62,0 % 38,0 %
Schwerbehindertenquote innerhalb des jeweiligen Geschlechts 8,9 % 7,8 %

Inklusionsbericht 2022
17
2.4 Durchschnittliches Lebensalter
Der Hauptanteil schwerer Behinderungen ist durch Krankheit verursacht. Die Wahrschein-
lichkeit einer Schwerbehinderung steigt daher mit zunehmendem Alter an (Statistisches 
Bundesamt, Datenreport 2021). Entsprechend liegt das Durchschnittsalter der Menschen 
mit Schwerbehinderung über dem der städtischen Gesamtverwaltung. Die Werte ab 
 einschließlich 2020 beziehen sich dabei auf den neuen Maßstab des Stammpersonals der 
Gesamtverwaltung.
Diagramm: Entwicklung des Durchschnittsalters seit 2012
40
42
44
46
48
50
52
54
20222021202020192018201720162015201420132012
Beschäftigte insgesamtBeschäftigte mit Schwerbehinderung
51,0 51,3 51,5 51,7 51,8 52,3 51,9 52,2 52,5 52,7 52,6
44,845,0 45,3 45,6 45,8 45,845,7 45,7 45,6
44,8 44,6

Inklusionsbericht 2022
18
2.5 Altersstruktur
Bei Betrachtung der Altersgruppen der schwerbehinderten Beschäftigten zeigt sich, dass 
der Anteil der weiblichen schwerbehinderten Beschäftigten in den mittleren Altersstufen 
tendenziell ansteigt. 
Diagramm: Altersgruppen der Beschäftigten mit Schwerbehinderung unterteilt nach 
Frauen und Männern
Der hohe Anteil der Frauen in den jeweiligen Altersgruppen geht im Wesentlichen darauf 
zurück, dass der Anteil der weiblichen Beschäftigten in der Stadtverwaltung Köln generell 
deutlich über dem der männlichen Beschäftigten liegt. 
Der allgemeine demografische Wandel mit einer Zunahme der älteren Bevölkerungs-
gruppen sowie in diesen entsprechend zunehmenden Erkrankungen und Behinderungen 
spiegelt sich auch in der Gesamtbelegschaft der Stadt Köln wider.
Dabei verfolgt die Stadtverwaltung Köln das Ziel, auch Menschen mit erst im Laufe des 
Arbeitslebens erworbenen Einschränkungen durch Unterstützungsmaßnahmen die Teilhabe 
am Arbeitsleben weiter zu ermöglichen und damit soziale Arbeitgeberin zu bleiben.
0 %
10  %
20 %
30 %
40 %
50 %
60 %
70  %
80 %
MännerFrauen
<20 
Jahre
20 – 24 
Jahre
25 – 29 
Jahre
30 – 34 
Jahre
35 – 39 
Jahre
40 – 44 
Jahre
50 – 54 
Jahre
55 – 59 
Jahre
60 – 64 
Jahre
65 Jahre
und älter
45 – 49 
Jahre

Inklusionsbericht 2022
19
Diagramm: Anteile der Gesamtbelegschaft und der Beschäftigten mit  Schwerbehinderung 
an den Altersgruppen
0 %
2 %
4 %
6 %
8 %
10 %
12 %
14 %
16 %
18 %
<20 
Jahre
20 – 24 
Jahre
25 – 29 
Jahre
30 – 34 
Jahre
35 – 39 
Jahre
40 – 44 
Jahre
50 – 54 
Jahre
55 – 59 
Jahre
60 – 64 
Jahre
65 Jahre
und älter
45 – 49 
Jahre
GesamtbelegschaftBeschäftigte mit Schwerbehinderung
* Der Wert von 0,1 Prozent ergibt sich durch Rundung. Auf zwei Nachkommastellen beträgt 
der Wert 0,05 Prozent.
Somit waren im Jahr 2022 die Beschäftigten mit Schwerbehinderung in der Altersgruppe 
der 55 bis 59-jährigen mit 2,4 Prozent am stärksten und in der Altersgruppe unter 20 Jahren 
nicht vertreten. Dementsprechend war der Anteil aller im Stammpersonal der Gesamt-
verwaltung Beschäftigten in dieser Altersgruppe mit 15,9 Prozent ebenfalls am größten 
und in der Altersgruppe unter 20 Jahre mit 0,1 Prozent am niedrigsten. In den jüngeren 
 Altersgruppen bis 49 Jahre lag der Anteil der Beschäftigten mit Schwerbehinderung unter 
einem Prozent.
Der Anstieg des Anteils der Beschäftigten mit Schwerbehinderung in den Altersgruppen 
von 50 bis 64 Jahren lässt sich dadurch erklären, dass die Wahrscheinlichkeit einer 
 Schwerbehinderung durch Erkrankung mit zunehmendem Alter ansteigt.

Inklusionsbericht 2022
20
2.6 T eilzeitbeschäftigung
Zum 31.12.2022 waren 7.143 Personen des nicht schwerbehinderten Stammpersonals der 
Gesamtverwaltung und somit 33,12 Prozent in Teilzeit tätig. In der Beschäftigtengruppe der 
Mitarbeitenden mit Schwerbehinderung waren 626 Mitarbeitende und somit 34,13 Prozent 
in Teilzeit tätig.
Der Vergleich der Personengruppen mit Schwerbehinderung und ohne Schwerbehinderung 
zeigt für 2022, dass die Teilzeitquoten von Mitarbeitenden einerseits ohne sowie anderer-
seits mit Schwerbehinderung vergleichbar hoch sind. Auch innerhalb der Geschlechter-
gruppen weist die Verteilung der in Teilzeit tätigen Mitarbeitenden keine erheblichen 
Unterschiede auf. Während von den Beschäftigten ohne Schwerbehinderung etwas über 
14,7 Prozent der Männer in Teilzeit arbeiten, liegt die Teilzeitquote der Männer mit Schwer-
behinderung bei knapp 14,6 Prozent. Bei den in Teilzeit arbeitenden Frauen liegt die Quote 
bei den Beschäftigten ohne Schwerbehinderung bei knapp 44,4 Prozent, bei denen mit 
Schwerbehinderung bei knapp 44,5 Prozent.
 
Die Anteile der Voll- und Teilzeitbeschäftigung der Beschäftigten mit Schwerbehinderung 
stellen sich in den Dezernaten unterteilt nach Geschlecht wie folgt dar:
Diagramm: Anteile der Voll-und T eilzeitbeschäftigung von Frauen und Männern mit 
Schwerbehinderung in den einzelnen Dezernaten
Dezernat IX
Dezernat VIII
Dezernat VII
Dezernat VI
Dezernat V
Dezernat IV
Dezernat III
Dezernat II
Dezernat I
Dezernat der OB
männlich in Vollzeit männlich in Teilzeitweiblich in Vollzeit weiblich in Teilzeit
38 % 13 % 38 % 13 %
35 % 30 % 31 % 4 %
38 % 21 % 37 % 4 %
28 % 10 % 57 % 5 %
46 % 41 % 11 % 3  %
39 % 33 % 21 % 6 %
22 % 19 % 49 % 9 %
32 % 26 % 28 % 14 %
21 % 12 % 62 % 5 %
29 % 5 % 58 % 8 %

Inklusionsbericht 2022
21
2.7 Führungskräfte
Zum 31.12.2022 hatten 1.812 Mitarbeitende des Personals eine Leitungsfunktion inne. Die 
Zahl der Beschäftigten mit Schwerbehinderung beziehungsweise Gleichstellung in Führung 
lag bei 117 Personen. Der Anteil der Beschäftigten mit Schwerbehinderung in Führungs-
positionen an allen Führungskräften lag damit im Jahr 2022 bei 6,5 Prozent. 
Diagramm: Führungskräfte mit Schwerbehinderung nach Laufbahn, Geschlecht sowie 
Vollzeit und T eilzeit
0 % 5 % 10 % 15 % 20 % 25 % 30 % 35 %
Laufbahngruppe 1
Laufbahngruppe 2,
1. Einstiegsamt
Laufbahngruppe 2,
2. Einstiegsamt
8,5 %
1,7 %
6,0 %
0,9 %
6,0 %
0,9 %
5,1 %
0,9 %
8,5 %
6,8 %
20,5 %
34,2 %
männlich in Vollzeit
männlich in Teilzeit
weiblich in Vollzeit
weiblich in Teilzeit

Inklusionsbericht 2022
22
Diagramm: Führungskräftequoten in den Gruppen der Mitarbeitenden ohne und mit 
Schwerbehinderung in den Dezernaten
Im arithmetischen Mittel standen dabei in den Dezernaten 11,3 Prozent des Personals 
mit Schwerbehinderung und 9,2 Prozent des Personals ohne Schwerbehinderung in 
Führungsverantwortung. 
0 % 5 % 10 % 15 % 20 % 25 %
Dezernat IX
Dezernat VIII
Dezernat VII
Dezernat VI
Dezernat V
Dezernat IV
Dezernat III
Dezernat II
Dezernat I
Dezernat der OB
nicht schwerbehinderte Führungskräfte schwerbehinderte Führungskräfte
21,4 %
20,8 %
7,1 %
6,0 %
12,2 %
13,5 %
7,9 %
4,7 %
5,7 %
12,8 %
6,4 %
6,1 %
12,4 %
7,1 %
5,3 %
8,7 %
9,7 %
9,1 %
13,3 %
15,0 %

Inklusionsbericht 2022
23
2.8 Laufbahnverteilung der Beschäftigten mit Schwerbehinderung
Bei den laufbahnangehörigen Beschäftigten mit Schwerbehinderung ist der Männeranteil 
am stärksten in der Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt ausgeprägt. Der Frauenanteil ist 
dagegen in der Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt am höchsten. 
Diagramm: Prozentuale Laufbahnverteilung der Beschäftigten mit Schwerbehinderung
0 % 10 % 20 % 30 % 40 % 50 % 60 % 70 % 80 %
Laufbahngruppe 1
(68,1%)
Laufbahngruppe 2,
1. Einstiegsamt (28,5%)
Laufbahngruppe 2,
2. Einstiegsamt (3,5%)
MännerFrauen
65,8 %
34,2 %
64,5 %
35,5 %
34,5 %
65,5 %

Inklusionsbericht 2022
24
3. Beschäftigtenverhältnisse:  
Einstellung und Beendigung
Beim Blick auf die betriebliche Inklusion sind insbesondere die Einstellungen und die 
 Beendigungen von Beschäftigungsverhältnissen von Menschen mit Schwerbehinderung 
von Bedeutung.
3.1 Einstellung von Beschäftigten
Im Jahr 2022 wurden in die Gesamtverwaltung der Stadt Köln insgesamt 60 Menschen mit 
Schwerbehinderung eingestellt. 
Diagramm: Einstellungen von Menschen mit Schwerbehinderung
0
2
4
6
8
10
12
14
16
18
20
22
24
MännerFrauen
unbefristete 
Einstellung/Ernennung
unbefristete 
Wiedereinstellung
befristete 
Wiedereinstellung
befristete 
Einstellungen
20
22
8 7
0 0
2
1

Inklusionsbericht 2022
25
Die Stadt Köln erfüllt bei extern zu besetzenden Stellen die gesetzliche Verpflichtung, 
 frühzeitig die Agentur für Arbeit einzuschalten (§ 164 Absatz 1 Neuntes Buch Sozialgesetz-
buch). Darüber hinaus informiert sie das Berufsförderungswerk Köln, den Integrationsfach-
dienst und alle Integrationsfachdienste im Gebiet des Landschaftsverbandes Rheinland.
3.1.1 Initiativbewerbungen
Im Berichtsjahr 2022 haben sich bei der Stadt Köln 162 Menschen mit  Schwerbehinderung 
und 2.425 Menschen ohne Schwerbehinderung initiativ beworben. Von diesen Initiativ-
bewerbenden wurden 5 Menschen mit Schwerbehinderung und 82 Menschen ohne 
Schwerbehinderung eingestellt. Bei den Bewerbenden mit Schwerbehinderung lag die 
 Einstellungsquote dementsprechend bei 3,1 Prozent und bei den Bewerbenden ohne 
Schwerbehinderung bei 3,4 Prozent.
Auf ausgeschriebene Stellen bewarben sich 454 Menschen mit Schwerbehinderung und 
9.241 Menschen ohne Schwerbehinderung. Von diesen Bewerbenden wurden 22 Menschen 
mit Schwerbehinderung und 434 Menschen ohne Schwerbehinderung eingestellt. Bei den 
Bewerbenden mit Schwerbehinderung lag die Einstellungsquote somit bei 4,8 Prozent und 
bei den Bewerbenden ohne Schwerbehinderung bei 4,7 Prozent.
Die Einstellungsquoten sind sowohl bei den Initiativbewerbungen, als auch bei den 
 Bewerbungen auf ausgeschriebene Stellen vergleichbar.
3.1.2 Einstellungen im Ausbildungsbereich
Die Anzahl der Bewerbungen im Ausbildungsbereich schwankt über die Jahre teils erheblich, 
auch in Abhängigkeit von den jeweils ausgeschriebenen Berufsbildern. Die Zahl der Aus-
bildungsbewerber*innen mit Schwerbehinderung lag im Jahr 2021 bei 172 Bewerbungen und 
ist im Jahr 2022 auf 215 Bewerbungen gestiegen.
Bei den insgesamt 6.694 Bewerbungen (Stand 31.08.2022) liegt die Quote der Ausbildungs-
bewerber*innen mit Schwerbehinderung somit bei 3,2 Prozent.
Im Berichtsjahr 2022 konnten insgesamt 335 Ausbildungs- und Studienplätze angeboten 
werden. 18 Bewerbende mit Schwerbehinderung begannen mit der Ausbildung bei der Stadt 
Köln. Damit liegt der Anteil der Auszubildenden mit Schwerbehinderung an allen im Jahr 2022 
in Ausbildung genommenen Personen bei 5,4 Prozent.

Inklusionsbericht 2022
26
T abelle: Bewerbungs- und Einstellungsquoten von Ausbildungsbewerbenden mit 
 Schwerbehinderung 2022
Berufszweig Bewerbungsquote Einstellungsquote
Verwaltung 2,85 % 4,18 %
Kaufmännische, technische und  
handwerkliche Berufe
3,25 % 5,41 %
Informationstechnologie 3,72 % 6,25 %
Inklusionsprojekt  
(Fachpraktiker*in für Bürokommunikation)*
46,88 % 60 %
* Das Inklusionsprojekt steht auch Personen mit Nichtschwerbehinderung oder sonstigen 
besonderen Förderbedarfen offen
Das Inklusionsprojekt für Jugendliche mit besonderem Förderbedarf, das im Jahr 2018 
erstmals mit zunächst einer Teilnehmerin gestartet ist und seitdem kontinuierlich erweitert 
wurde, konnte auch im Einstellungsjahr 2022 angeboten werden. Erneut starteten am 
01.09.2022 insgesamt 5 Auszubildende mit einer körperlichen, psychischen, Lern- und/
oder Mehrfachbehinderung mit ihrem Ausbildungsgang zur/zum Fachpraktiker*in für 
Büromanagement. 
Von den 281 Personen, die im Berichtsjahr 2022 ihre Prüfungen erfolgreich absolviert 
haben, wurden 264 übernommen, darunter 10 Auszubildenden mit Schwerbehinderung 
beziehungsweise Gleichstellung.

Inklusionsbericht 2022
27
3.1.3 Barrierefreie Eignungsprüfungen
Barrierefreie Eignungsprüfungen sind angepasste Testverfahren für Menschen mit 
 Behinderung, die die Anforderungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes erfüllen. 
Solche an den entsprechenden Anforderungen ausgerichtete Eignungstests werden seit 
2016 durch das Münchener Institut der Gesellschaft für Verhaltensanalyse und Evaluation 
durchgeführt.
Die Bewerbenden mit Schwerbehinderung führen zunächst am eigenen Computer 
 selbstständig eine Testvorschau durch. Im Anschluss wird durch das Testinstitut ein 
 Erstberatungsgespräch geführt und eine Empfehlung für die im Einzelfall geeignete 
 Testvariante ausgestellt. Bei entsprechendem Bedarf kann der Online-Bewerbungstest 
mit Hilfsmitteln oder einer eigenen Assistenzkraft durchgeführt werden. Für den Fall, dass 
ein Online-Bewerbungstest nicht das geeignete Verfahren sein sollte, bietet die Stadt Köln 
individuelle Lösungen an.
3.2 Beendigung von Beschäftigungsverhältnissen
Eine Auswirkung auf die Beschäftigungsquote und die betriebliche Präsenz der Beschäftigten 
mit Schwerbehinderung hat die Zahl der Austritte sowie das Maß an Altersteilzeit.
3.2.1 Austritte
Im Berichtsjahr 2022 schieden insgesamt 171 Beschäftigte mit Schwerbehinderung aus der 
Beschäftigung bei der Stadt Köln aus.

Inklusionsbericht 2022
28
Diagramm: Austritte von Menschen mit Schwerbehinderung in 2022
3.2.2 Altersteilzeit
Bezogen auf das Stammpersonal der Gesamtverwaltung befanden sich 45 Mitarbeitende 
mit Schwerbehinderung in Altersteilzeit. Davon waren 33,33 Prozent weiblich und 66,67 
Prozent männlich. Der Anteil der in Altersteilzeit befindlichen Mitarbeitenden mit Schwer-
behinderung an allen in Altersteilzeit befindlichen Mitarbeitenden lag bei 13,89 Prozent.
0 % 20 % 40 % 60 % 80 % 100 %
außerordentliche Kündigung
Altersteilzeit
Auflösungsvertrag
Ende befristete Beschäftigung
arbeitnehmerseitige Kündigung Probezeit
arbeitnehmerseitige Kündigung
arbeitgeberseitige Kündigung Probezeit
arbeitgeberseitige Kündigung
Berufs-/Erwerbsunfähig (voll)
Versetzung zu a. Dienstherrn
Rente Schwerbehinderung
Rente Schwerbehinderung mit Abzug
Rente Regelaltersgrenze
Rente mit Abzug
Rente langjährig Versicherte
Pensionierung
Tod
Tod aktive Verbeamtete
männlichweiblich
2 3
1
3
2
11 3
17 11
10 9
15 7
8 6
1
0
2
0
25
2
41
17 8
2
1
1
12 6

Inklusionsbericht 2022
29
4. Leistungsgewandelte 
 Beschäftigte
Selbst bei Einsatz aller präventiven Maßnahmen zur Erhaltung der Arbeitsfähigkeit kann 
der Fall eintreten, dass Mitarbeitende aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft nicht mehr 
in ihrem bisherigen Tätigkeitsfeld eingesetzt werden können. Durch einen Einsatz als 
 sogenannte Leistungsgeminderte bleibt eine Teilhabe am Arbeitsleben dennoch  möglich. 
Der im allgemeinen Sprachgebrauch zunehmend verwendete Begriff der Leistungs-
wandlung bezieht sich dabei auf die „Leistungsminderung“ (§ 38 Absatz 4 TVÖD).
Mit Stichtag 31.12.2022 wurden insgesamt 145 Mitarbeitende mit dauerhafter Leistungs-
minderung durch das Personal-und Verwaltungsmanagement betreut. Hierbei gehörten alle 
Mitarbeitende dem Stammpersonal der Gesamtverwaltung an. Von diesen Mitarbeitenden 
waren 73,1 Prozent Frauen und 26,9 Prozent Männer. Davon waren  
69 Prozent schwerbehindert oder gleichgestellt.
Die Verteilung auf die Altersgruppen stellte sich wie folgt dar: 
T abelle: Leistungsgewandelte Beschäftigte nach Altersgruppen 2022
Altersgruppe 20 – 29 Jahre 30 – 39 Jahre 40 – 49 Jahre 50 – 59 Jahre 60 Jahre  
und älter
Prozentanteil 1,4 11 % 17,9 % 47,6 % 22,1 %
Um Mitarbeitenden im Fall einer Berufsunfähigkeit weiterhin Perspektiven bei ihrer Arbeit-
geberin Stadt Köln zu eröffnen, wurden für bestimmte Berufsbilder besondere Konzepte 
geschaffen.

Inklusionsbericht 2022
30
4.1 Feuerwehrkonzept
Das „gesamtstädtische Konzept über den Einsatz von dienstuntauglichen Feuerwehr-
beamtinnen und -beamten“ bietet seit 2008 Perspektiven zur Vermeidung vorzeitiger 
 Versetzungen in den Ruhestand wegen dauernder Dienstunfähigkeit.
Nach amtsärztlicher Feststellung einer dauernden Feuerwehrdienstuntauglichkeit werden 
gemeinsam mit den betroffenen Beamt*innen geeignete Einsatzmöglichkeiten ermittelt. Diese 
werden vorrangig bei der Berufsfeuerwehr, nachrangig innerhalb der gesamten Stadtver-
waltung gesucht. In der Regel findet eine dreimonatige Probephase statt. Eine Qualifizierung 
beispielsweise für den Verwaltungsdienst wird durch den Dienstherrn finanziert.
Im Berichtsjahr wurde keiner Feuerwehrfrau/keinem Feuerwehrmann amtsärztlich 
 attestiert, dass ein anderweitiger Einsatz erforderlich ist. Insofern brauchte das Konzept im 
Kalenderjahr 2022 nicht aktiv angewendet zu werden.
4.2 Konzept für Kindertagesstätten
Das „Konzept für Leistungsgewandelte und von Leistungswandlung bedrohte Mitarbeitende 
im pädagogischen Bereich“ wurde im Jahr 2017 begonnen. Im Bereich der Kindertagesstätten 
erhalten dort nicht mehr einsetzbare Mitarbeitende unter bestimmten Voraussetzungen – 
Schwerbehinderung und/oder lange Beschäftigungszeiten im Bereich der Kindertagesstätten 
von über 15 Jahren – die Möglichkeit einer Qualifizierung für eine Tätigkeit in einem anderen 
städtischen Bereich.
Zum Stichtag 31.12.2022 wurden im Rahmen dieses Konzeptes für die Kindertagesstätten 
19 Mitarbeiterinnen im Alter von 31 bis 58 Jahren begleitet, welche sich in der beruflichen 
Umschulung über einen Träger für Rehabilitation befanden. Das entspricht gegenüber dem 
Vorjahr mit 17 Beschäftigten einen Anstieg von 11,8 Prozent. Von diesen 19 Mitarbeiterinnen 
waren 13 Beschäftigte schwerbehindert beziehungsweise gleichgestellt. Daneben gab es  
14 Mitarbeitende aus dem pädagogischen Bereich, die ohne Qualifizierung im Sinne des oben 
genannten Konzeptes auf eine EG 3- oder EG 4-Stelle in die Verwaltung vermittelt wurden.
Im Berichtsjahr sind nach erfolgreicher Erprobung zudem fünf Beschäftigte unbefristet in 
ein Aufgabengebiet des Verwaltungsbereichs übernommen worden, eine Person hat die 
 Umschulung abgebrochen. 13 Beschäftigte befanden sich weiter in der Umschulung. Eine 
Beschäftigte befand sich nach Abschluss der Umschulung in der Erprobung in einem Auf-
gabengebiet der Verwaltung. Seit Beginn des KiTa-Konzeptes bis einschließlich des Berichts-
jahres haben nur fünf Beschäftigte die Umschulung abgebrochen.

Inklusionsbericht 2022
31
5. Unterstützende Maßnahmen
Den Beschäftigten mit Schwerbehinderung wurde nach Expertise der Schwer-
behindertenvertretung durch die Stadt Köln und externe Träger auch im Berichtsjahr 2022 
diverse Maßnahmen zur Unterstützung angeboten, insbesondere zur Verbesserung der 
Arbeitsbedingungen.
5.1 Informationstechnologie
Die Behindertengleichstellungsgesetze des Bundes und des Landes Nordrhein- Westfalen 
enthalten an die Verwaltungen gerichtete Vorgaben für barrierefreie Informations-
technologie. Die Stadt Köln kommt diesen Verpflichtungen nach.
Das Thema Barrierefreiheit von IT-Lösungen wie auch der mit diesen Lösungen erstellten 
Dokumente war und ist der Stadt Köln ein priorisiertes Anliegen. So wurden bereits in der 
Vergangenheit eine Vielzahl von konkreten zielgerichteten Maßnahmen ergriffen.
Gemeinsam mit der GSBV wurde im Berichtsjahr 2022 seitens des Amtes für Informations-
verarbeitung ein Handlungsleitfaden „Barrierefreiheit von Internetseiten und Benutzerober-
flächen von Fachanwendungen“ erarbeitet und eingeführt.
Zudem wurde der Prozess zur regelmäßigen Übermittlung der Barrierefreiheitserklärungen 
an die GSBV etabliert.
Auch erfolgte der Einstieg in die Prozessklärung zur Einrichtung von IT-Technik bei 
 Kolleg*innen mit Einschränkungen.
Um allen Mitarbeitenden zu ermöglichen, barrierefreie PDF-Dokumente zu erstellen, konnte 
im Berichtsjahr das Prüfwerkzeug „PDF Accessibility Checker (PAC)“ plangemäß in der 
Version 3.0 erfolgreich in Betrieb genommen und an allen städtischen Arbeitsplätzen zur 
Nutzung zur Verfügung gestellt werden.

Inklusionsbericht 2022
32
5.2 Leistungsbeurteilungen
Die Leistungsbeurteilung als unmittelbare Führungsaufgabe ist ein Instrument der 
 Personalentwicklung. Durch sie werden Leistung, Befähigung und Eignung der 
 Mitarbeitenden bewertet. Führungskräfte haben insbesondere bei der Beurteilung von 
 Menschen mit Behinderung die Verantwortung, den Bestimmungen des Neunten Buches 
des Sozialgesetzbuches gerecht zu werden. Eine behinderungsbedingte Leistungs-
minderung ist in der dienstlichen Beurteilung zu berücksichtigen. Die Leistung ist 
 leidensgerecht zu bewerten.
In Kooperation mit dem Rheinischen Studieninstitut für kommunale Verwaltung  werden 
Führungskräfte in einer Beurteilungsschulung zielgerichtet auf die Erstellung und 
 Durchführung von Leistungsbeurteilungen vorbereitet.
Veränderte Arbeitsvoraussetzungen und neue Herausforderungen für die Stadt 
Köln  erfordern erweiterte Kompetenzen und bewirken neue Anforderungen an die 
 Mitarbeitenden. Die Beurteilung von Arbeitsleistung sollte mit diesen Veränderungen 
Schritt halten. Entsprechend wird auch das Beurteilungswesen in den nächsten Jahren 
 neugestaltet. Grundlage für die Neugestaltung ist ein stadtweit gültiges Kompetenzmodell, 
das die gezeigten Leistungen in den relevanten Kompetenzbereichen betrachtet.
In diesen Gestaltungsprozess wird die Gesamtschwerbehindertenvertretung eingebunden, 
sodass die Interessen und Rechte von schwerbehinderten beziehungsweise gleichgestellten 
Beschäftigten sowie die Regelungen der Inklusionsvereinbarung berücksichtigt werden.

Inklusionsbericht 2022
33
5.3 Inklusionsschulungen für Führungskräfte
Im Jahr 2022 hat die Stadt Köln die nach der Inklusionsvereinbarung verpflichtenden 
 Fortbildungen für Führungskräfte auf ein Onlineformat umgestellt. Die Schulung behandelt 
die Themen:
• Inklusion – Grundlagen
• Inklusion leben in der Stadtverwaltung Köln
• Die innerstädtische Inklusionsvereinbarung
• Das Inklusionsamt und seine Aufgaben
• Inklusive Führung
• Schwerbehindertenrecht
• das Betriebliche Eingliederungsmanagement und die Fachstelle für schwerbehinderte 
Menschen im Arbeitsleben
Insgesamt sind im Jahr 2022 fünf Onlineschulungen in Zusammenarbeit mit dem Land-
schaftsverband Rheinland durchgeführt worden. Dabei sind 494 Teilnehmende geschult 
worden. Die digitale Durchführung der Schulungen hat sich bewährt und als praktikabel 
erwiesen.
Durch praktische Beispiele aus der Stadtverwaltung Köln werden die Teilnehmenden für das 
Thema Inklusion sensibilisiert und die Schulung ist hierdurch auch im Onlineformat lebendig 
und praxisnah gestaltet, so dass sich die Stadt Köln dazu entschieden hat, die Schulungen 
auch weiterhin im Onlineformat anzubieten und durchzuführen.

Inklusionsbericht 2022
34
5.4 Co-Finanzierung aus Mitteln des Inklusionsfonds
Für einen Ausgleich von behinderungsbedingten Einschränkungen steht eine Vielzahl von 
technischen und elektronischen Arbeitshilfen zur Verfügung.
Werden Arbeitsplätze behindertengerecht angepasst, prüft die jeweilige Beschäftigungs-
dienststelle, ob im Einzelfall Mittel bei der Arbeitsverwaltung, den Rententrägern, Kranken-
kassen oder dem Integrationsamt beantragt werden können.
In den meisten Fällen fördert der Landschaftsverband Rheinland oder die Fachstelle für 
schwerbehinderte Menschen im Arbeitsleben die Anpassungen in Höhe von rund 80 
Prozent. Die Förderung beruht auf einer Ermessensentscheidung nach § 26 Absatz 2 der 
Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung (SchwbAV). Wesentlicher Gesichts-
punkt für die Bewilligung einer Förderquote von 80 Prozent ist die Erfüllung der Mindest-
beschäftigungsquote von fünf Prozent nach § 154 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch. Alle 
vom Landschaftsverband Rheinland oder der Fachstelle für schwerbehinderte Menschen 
im Arbeitsleben gewährten Zuschüsse stehen den Dienststellen als eigenes Budget zur 
 Verfügung und sind zweckgebunden.
Über den in der Inklusionsvereinbarung vorgesehenen Inklusionsfonds können auch 
Bedarfe finanziert werden, die nicht gesetzlich gefördert werden. Für den Inklusions-
fonds gilt jedoch das Subsidiaritätsprinzip. Daher können Leistungen aus ihm nur 
 bezüglich  solcher Kosten gewährt werden, welche vom Landschaftsverband Rheinland 
nicht  bezuschusst werden. Dies sind zumeist etwa 20 Prozent der Gesamtkosten, die die 
 Dienststellen früher selbst aufbringen mussten.
5.5 Eingliederungszuschüsse der Bundesagentur für Arbeit für Auszubildende
Im städtischen Haushaltsjahr 2022 wurde Personalaufwand für Auszubildende mit 
 Schwerbehinderung mit rund 96.500 Euro bezuschusst. Im Vergleich zum Vorjahr, in dem 
eine Bezuschussung von knapp 74.000 Euro zu verzeichnen war, hat sich der Betrag um 
mehr als 20.000 Euro erhöht.

Inklusionsbericht 2022
35
5.6 Leistungen zur T eilhabe am Arbeits- und Berufsleben
Die Stadt Köln kann Zuschüsse für Lohnkosten- und Eingliederungszuschüsse vom Land-
schaftsverband Rheinland erhalten. Für das Jahr 2022 wurden durch die Dienststellen 
betragsmäßig ähnlich wie im Vorjahr Zuschüsse in Höhe von rund 100.000 Euro ermittelt, 
die den beschäftigten Menschen mit Behinderung unmittelbar zu Gute kamen. Zugleich 
konnte dadurch eine Entlastung des städtischen Haushalts erreicht werden. Bezuschusst 
wurden unter anderem Lohnkosten, personelle Unterstützung und behinderungsgerechte 
Ausstattungen von Arbeitsplätzen.
Hier streben wir an, zukünftig noch höhere Zuschüsse erhalten zu können.
Diagramm: Leistungen zur T eilhabe am Arbeits- und Berufsleben 2022
Darin nicht enthalten sind Fördermittel, die durch die Rehaträger direkt an Beschäftigte 
geleistet wurden. Hierzu gehören etwa Leistungen für die persönliche Assistenz und durch 
das persönliche Budget (§ 29 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch). Auch diese Leistungen 
 entlasten indirekt den städtischen Haushalt.
12.398,00 €
 8.564,63 € 
10.080,00 €
33.480,98 € 2.068,27 €
2.559,20 €
355,75 €
32.173,13 €
Aufsitz-Kehrmaschine
Softwarelizenz „ZoomTextFusion“
Mehrkosten bezüglich 
größerem Cambiofahrzeug 
Vergrößerungssoftware, 
elektronische Leselupe, Tastatur 
Lohnkostenzuschuss
Beschäftigungssicherungszuschuss
Einstellungsprämie, Begleitende Hilfe 
Personelle Unterstützung

Inklusionsbericht 2022
36
5.7 Aufträge an Werkstätten für behinderte Menschen
Die Dienststellen der Stadtverwaltung Köln vergeben geeignete Aufträge an Werkstätten für 
Menschen mit Behinderung. Diese Beträge kommen zwar nicht unmittelbar den  städtischen 
Beschäftigten zugute, dennoch kommt durch die Vergabe von Aufträgen an Werkstätten 
für Menschen mit Behinderung eine – in § 223 SGB IX auch gesetzlich anerkannte Unter-
stützung zum Ausdruck. Die Auftragsvolumina entwickelten sich seit 2015 wie folgt: 
Diagramm: Volumina der Aufträge an Werkstätten für Menschen mit Behinderung ab 2015
Weil eine Dienststelle in den Vorjahren statt einer registrierten Werkstatt für behinderte 
Menschen fälschlicherweise einen Integrationsbetrieb beauftragt hat, ist das Auftrags-
volumen gegenüber den Vorjahren wieder auf das Niveau der Jahre 2016 und 2017 
gesunken.
Dies wird zum Anlass genommen, die Dienststellen noch einmal verstärkt auf das 
 Verzeichnis anerkannter Werkstätten für behinderte Menschen der Bundesagentur für 
Arbeit  hinzuweisen. Dieses Verzeichnis ist im Intranet der Stadt Köln veröffentlicht.
117.003 €2015
2016
2017
2018
2019
2020
2021
2022
174.747 €
170.464 €
442.581 €
487.922 €
586.346 €
148.529 €
538.682 €

Inklusionsbericht 2022
37
6. Vorbeugende Maßnahmen
Um die Gesundheit der Beschäftigten zu verbessern und arbeitsbedingten Gesundheits-
gefahren vorzubeugen, nimmt die Kölner Stadtverwaltung auch die Prävention in den Blick. 
Hierfür bietet die Stadt Köln ein umfangreiches Maßnahmenprogramm an.
6.1 Homeoffice
Durch die Coronapandemie hat die Bedeutung des Mobilen Arbeitens, insbesondere in der 
Form des Homeoffice (auch sogenannte Heimarbeit), weniger in der Form der Teleheim-
arbeit, auch im Jahr 2022 weiter zugenommen.
So bestanden zum Stichtag 31.12.2022 bei der Stadt Köln 18.201 vollumfängliche Home-
office-Zugänge. Gegenüber dem Stand 31.12.2021 mit 17.022 Zugängen bedeutet dies 
innerhalb eines Jahres einen Zuwachs von 6,93 Prozent. Hierdurch setzt die Stadtver-
waltung nicht nur ein Zeichen als moderne Arbeitgeberin, sondern bietet auch Personen 
 insbesondere mit körperlichen Einschränkungen die Möglichkeit zur erleichterten 
 Organisation des Arbeitsalltages.
Grundlegende städtische Regelung für das Mobile Arbeiten ist die bereits am 01.02.2013 
in Kraft getretene „Dienstvereinbarung zum Mobilen Arbeiten bei der Stadt Köln“ . Sie 
verfolgt unter anderem das Ziel, die Teilhabe von Menschen mit Schwerbehinderung am 
Arbeits leben zu verbessern, aber auch die Vereinbarkeit von Beruf und persönlicher Lebens-
situation zu fördern. Durch Mobiles Arbeiten werden die Arbeitswege reduziert und das 
 individuell angepasste Arbeitsumfeld genutzt. 
Um die Aufgabenwahrnehmung und den Gesundheitsschutz der Mitarbeitenden (durch die 
Vermeidung von Infektionsketten) zu gewährleisten, wurden in der Coronapandemie ver-
einfachte Möglichkeiten zur Teilnahme am Mobilen Arbeiten eingeführt. Auch im Jahr 2022 
konnten die Mitarbeitenden der Stadt Köln daher das Mobile Arbeiten überall dort nutzen, 
wo dienstliche Belange dem nicht entgegenstanden.

Inklusionsbericht 2022
38
Die gesamtgesellschaftlichen Entwicklungen in der Arbeitswelt und die gewonnenen Erfah-
rungswerte sollen langfristig genutzt und fest verankert werden, um das flexible Arbeiten 
bei der Stadt Köln weiterzuentwickeln. Aus diesem Grund wird die Dienstvereinbarung zum 
Mobilen Arbeiten derzeit aktualisiert. Dabei spielen auch die Themen Arbeits-. Gesundheits- 
und Unfallschutz sowie die Förderung von Schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten 
Mitarbeitenden eine bedeutende Rolle. Die aktualisierte Dienstvereinbarung wird als 
richtungsweisendes Regelwerk einen Ausblick auf eine moderne Kölner Stadtverwaltung 
geben, in der die serviceorientierte Aufgabenwahrnehmung, unter Berücksichtigung der 
unterschiedlichen Lebenslagen und Bedarfe der Mitarbeitenden, gewährleistet ist.
6.2 Kooperation: Gesamtschwerbehindertenvertretung und Verwaltung
Die Schwerbehindertenvertretungen und die Stadt Köln arbeiten gemeinsam an dem 
Ziel, die Einstellungszahlen von Menschen mit Schwerbehinderung weiter zu erhöhen 
und die auf Menschen mit Schwerbehinderung bezogene Teilhabe am Arbeitsleben der 
Stadt verwaltung fortlaufend zu verbessern. Die Gesamtschwerbehindertenvertretung ist 
mit den örtlichen Schwerbehindertenvertretungen für die Vertretung der Interessen der 
 Beschäftigten mit Schwerbehinderung beziehungsweise Gleichstellung zuständig. Beide 
sind wichtige Ansprechpartnerinnen für die Stadt Köln als Arbeitgeberin beziehungsweise 
Dienstherrin.
Hohe Bedeutung hat dabei die vertrauensvolle Zusammenarbeit, die neben der  mindestens 
zweimal im Jahr tagenden Steuerungsgruppe zur Inklusionsvereinbarung durch einen 
regen Austausch, gegenseitige Beratung und gemeinsame Verhandlung geprägt ist. Als 
Interessenvertretung und Vertrauensperson der Beschäftigten mit Schwerbehinderung 
beziehungsweise Gleichstellung informiert die Gesamtschwerbehindertenvertretung 
regelmäßig über das Intranet der Stadt Köln sowie die „Stadt intern“ – das Magazin für die 
Beschäftigten der Stadt Köln – über aktuelle Themen im Bereich Gesundheit, Behinderung 
und Schwerbehindertenrecht.

Inklusionsbericht 2022
Die Oberbürgermeisterin
Dezernat für Allgemeine Verwaltung und Ordnung
Personal- und Verwaltungsmanagement
Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Gestaltung 
Zentrale Dienste der Stadt Köln
Bildnachweis
Seite 3, 4: Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator: Stefan Albers
13-CS/373-23/11/11.2023
Kontakt
Personal- und Verwaltungsmanagement 
Willy-Brandt-Platz 3
50679 Köln
personalundverwaltungsmanagement@stadt-koeln.de

Mitteilung Ausschuss

1391 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/11/110/4 
 
Vorlagen-Nummer 23.10.2023 
 2879/2023 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / In-
ternationales 27.11.2023 
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 18.01.2024 
Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik 12.03.2024 
 
Inklusionsbericht 2022 
Mit der Inklusionsvereinbarung – und dem damit einhergehenden Inklusionsbericht – unter-
stützt die Stadt Köln als Arbeitgeberin das Ziel, Menschen mit Behinderung oder Schwerbe-
hinderung beziehungsweise gleichgestellte Menschen zu fördern und in das Arbeitsleben ein-
zugliedern. 
 
Der Ausschuss für Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen/Vergabe/Internationales wird 
durch den Inklusionsbericht jährlich über die Umsetzung der Inklusionsvereinbarung unterrich-
tet (Punkt 6. der Inklusionsvereinbarung). 
 
Nach Vorstellung des Inklusionsberichtes für das Jahr 2022 im Ausschuss für Allgemeine Ver-
waltung und Rechtsfragen/Vergabe/Internationales erfolgt zeitnah eine Veröffentlichung im In-
ternet. Die vollständige Barrierefreiheit des Berichts wird bis dahin hergestellt werden. 
 
Der Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren sowie die Stadtarbeitsgemeinschaft 
Behindertenpolitik erhalten den Inklusionsbericht auf eigenen Wunsch. 
 
Der Inklusionsbericht des Jahres 2022 ist als Anlage beigefügt. 
 
 
Gez. Blome

Beratungsverlauf (3)

27.11.2023 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 4.8 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
18.01.2024 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 12.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
12.03.2024 Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik
TOP 4.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2879/2023
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
20.11.2023
Erstellt
05.09.2023 13:52