V/0975/2007
Antrag der UWG-MS/ÖDP-Fraktion an den Rat Nr. 37/2007 vom 04.10.2007 (Anlage)
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Anlage
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Antrag Nr. A-R/0037/2007 Fraktionsgemeinschaft im Rat der Stadt Münster A n t r a g Masterplan der Stadt Münster/Ordnungspartnerschaft „Verkehrsunfallprävention“ Bezug: Vorlage 0060/2007 vom 16.01.2007 Beschluss im HA am 21.02.2007 Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: 1. Neben der Prüfung der baulich-strukt urellen Gegebenheiten gem. „Masterplan“ wird auch das Fehlverhalten von Verkehrsteilnehmern an bekannten Brenn- punkten geprüft. 2. Zur Erreichung von präventiven Verkehrsmaßnahmen wird ordnungswidrig verhaltenden Verkehrsteilnehmern eine sogen. „freiwillige Beschulung“ (Fahrradführerschein) angeboten und bei erfolgreichem Abschluss die Ein- stellung eines geringfügigen Bußgeldbescheides in Aussicht gestellt. 3. Entstehende Kosten sind über die Haushaltsstelle Ordnungspartnerschaft „Verkehrsunfallprävention“ abzurechnen. Begründung: Die Erhebung der evtl. baulich-strukturellen Mängel wird ergänzt mit der Überprüfung des Ver- haltens von Verkehrsteilnehmern, insbesondere von Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrern in Münster. Hierbei werden die baulich-strukturellen Gegebenheiten neben dem allgemeinen Verkehrsverhalten untersucht, um festzustellen, ob auch für die Unfallursachen unzureichendes Gefahrenbewusstsein oder Kenntnismängel von Verkehrsteilnehmern bzgl. der Straßenverkehrs- ordnung (StVO) zu Grunde liegen. Münsteraner haben oft in der Kindheit eine freiwillige Fahrradprüfung in der Schule abgelegt. Häufig ist das bei vielen zugezogenen Bürgerinnen und Bürgern (z.B. Studentinnen und Studenten) nicht der Fall. Diese sind dann mit den Regeln der StVO wenig vertraut. Zur Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer sollten diese Defizite aufgefangen werden. Hier bieten sich so genannte „freiwillige Beschulungen“ von ordnungswidrig verhaltenden Verkehrsteilnehmern an, um die Situation zu verbessern. Die notwendigen Ermittlungen hierzu und die darauf folgenden Beschulungen können im Rahmen der Ordnungspartnerschaft „Verkehrsunfallprävention“ durch das Polizeipräsidium Münster erfolgen, wie dies u. a. in Hamm praktiziert wird. Fraktionsgemeinschaft UWG-MS/ödp gez. RH Gerd Kersting gez. RH Fritz Pfau gez. RF Hannelore Wiesenack-Hauss Münster, 04.10.2007 Fraktionsvorsitzender: stellvertretender Fraktionsvorsitzender: Fraktionsgeschäftsstelle: Fritz Pfau Telefon: 0251/6867510 Gerd Kersting Telefax: 0251/6867512 Junkerstraße 3, 48153 Münster e-mail: fraktion.uwg-oedp@citykom.net
Beschlussvorlage
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V/0975/2007 DER OBERBÜRGERMEISTER Ordnungsamt Betrifft Antrag der UWG-MS/ÖDP-Fraktion an den Rat Nr. 37/2007 vom 04.10.2007 (Anlage) "Masterplan der Stadt Münster/Ordnungspartnerschaft Verkehrsunfallprävention" Beratungsfolge 12.12.2007 Hauptausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Hauptausschuss nimmt zur Kenntnis, dass die Überprüfung des Fehlverhaltens von Ver- kehrsteilnehmern an bekannten Brennpunkten bereits Gegenstand des mit der Vorlage Nr. 739/2007 vom Rat am 24.10.2007 beschlossenen Masterplans „Verkehrsunfallprävention“ 2007 ist. 2. Der Antrag ist mit der Kenntnisnahme dieses Berichtes erledigt. Begründung: Der Antrag (Anlage) wurde in der Ratssitzung am 24.10.2007 an den Hauptausschuss zur weite- ren Beschlussfassung verwiesen. Zu Ziff. 1. des Antrages: Die Überprüfung des Fehlverhaltens von Verkehrsteilnehmern an bekannten Brennpunkten ist be- reits Gegenstand des mit der Vorlage Nr. 739/2007 vom Rat am 24.10.2007 beschlossenen Mas- terplans „Verkehrsunfallprävention“ 2007 (siehe dort Seiten 9 und 12/13) und wird derzeit intensiv durch Polizei- und Ordnungsamt umgesetzt. Zu Ziff. 2. des Antrages: Das Polizeipräsidium Münster lehnt entsprech ende Beschulungsmaßnahmen ab. Im Übrigen sind „freiwillige Beschulungen“ tatsächlich nicht zu leisten. Bei der von der Polizei z. B. in der 42. KW durchgeführten Schwerpunktaktion haben sich insgesamt 1 632 Verkehrsteilnehmer ordnungswid- rig verhalten; hiervon 489 Radfahrer. Die Beschulung einer solch großen Anzahl von Betroffenen ist organisatorisch mit den vorhandenen Ressourcen nicht möglich. Im Übrigen verjähren Ver- kehrsordnungswidrigkeiten gem. § 26 Abs. 3 Str aßenverkehrsgesetz regelmäßig in drei Monaten. Vorlagen-Nr.: V/0975/2007 Auskunft erteilt: Herr Schulze-Werner Ruf: 492 32 00 E-Mail: SchuWe@stadt-muenster.de Datum: 14.11.2007 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0975/2007 Sollten „freiwillige Schulungen“ in diesem Zeitraum nicht abgeschlossen sein, was in einer nicht unerheblichen Zahl von Fällen anzunehmen wäre, geht der im Antrag herangezogene Beloh- nungsgedanke ins Leere, da nach Eintritt der Verfolgungsverjährung Sanktionen sowie so nicht mehr möglich sind. Hieraus ergeben sich automatisch Gleichbehandlungsprobleme, die das als Massenverfahren zu charakterisierende Verwarngeldverfahren ganz erheblich verkomplizieren. Dem Antrag sollte daher aus Rechtmäßigkeits- und insbesondere aus Zweckmäßigkeitsgründen nicht nachgekommen werden. Zu Ziff. 3. des Antrages: Eine Haushaltsstelle Ordnungspartnerschaft „Verkehrsunfallprävention“ ist nicht existent. I. V. gez. Dr. Heinrichs Stadtrat Anlage
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Junkerstraße 3
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0975/2007
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 14.11.2007
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37