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V/0975/2007

Antrag der UWG-MS/ÖDP-Fraktion an den Rat Nr. 37/2007 vom 04.10.2007 (Anlage)

Vorlagen 14.11.2007

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Nächste Beratung: Hauptausschuss, Sitzung am 12.12.2007, TOP 2.2

Anlage

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Beschlussvorlage

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Anlage

2524 Zeichen

Antrag Nr. A-R/0037/2007 
Fraktionsgemeinschaft 
im Rat 
der Stadt Münster 
 
 
 
A n t r a g 
 
 
Masterplan der Stadt Münster/Ordnungspartnerschaft „Verkehrsunfallprävention“ 
Bezug: Vorlage 0060/2007 vom 16.01.2007  Beschluss im HA am 21.02.2007 
 
Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: 
 
 
1. Neben der Prüfung der baulich-strukt urellen Gegebenheiten gem. „Masterplan“  
wird auch das Fehlverhalten von Verkehrsteilnehmern an bekannten Brenn- 
punkten geprüft. 
2. Zur Erreichung von präventiven Verkehrsmaßnahmen wird ordnungswidrig 
verhaltenden Verkehrsteilnehmern eine sogen. „freiwillige Beschulung“ 
(Fahrradführerschein) angeboten und bei erfolgreichem Abschluss die Ein- 
stellung eines geringfügigen Bußgeldbescheides in Aussicht gestellt. 
3. Entstehende Kosten sind über die Haushaltsstelle Ordnungspartnerschaft 
„Verkehrsunfallprävention“ abzurechnen. 
 
Begründung: 
Die Erhebung der evtl. baulich-strukturellen Mängel wird ergänzt mit der Überprüfung des Ver- 
haltens von Verkehrsteilnehmern, insbesondere von Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrern in  
Münster. Hierbei werden die baulich-strukturellen Gegebenheiten neben dem allgemeinen 
Verkehrsverhalten untersucht, um festzustellen, ob auch für die Unfallursachen unzureichendes 
Gefahrenbewusstsein oder Kenntnismängel von Verkehrsteilnehmern bzgl. der Straßenverkehrs-
ordnung (StVO) zu Grunde liegen. 
 
Münsteraner haben oft in der Kindheit eine freiwillige Fahrradprüfung in der Schule abgelegt.  
Häufig ist das bei vielen zugezogenen Bürgerinnen und Bürgern (z.B. Studentinnen und Studenten)  
nicht der Fall. Diese sind dann mit den Regeln der StVO wenig vertraut. Zur Sicherheit aller 
Verkehrsteilnehmer sollten diese Defizite aufgefangen werden. Hier bieten sich so genannte  
„freiwillige Beschulungen“ von ordnungswidrig verhaltenden Verkehrsteilnehmern an, um die  
Situation zu verbessern. 
 
Die notwendigen Ermittlungen hierzu und die darauf folgenden Beschulungen können im Rahmen  
der Ordnungspartnerschaft „Verkehrsunfallprävention“ durch das Polizeipräsidium Münster erfolgen, wie  
dies u. a. in Hamm praktiziert wird. 
 
Fraktionsgemeinschaft UWG-MS/ödp 
gez. RH Gerd Kersting 
gez. RH Fritz Pfau 
gez. RF Hannelore Wiesenack-Hauss  Münster, 04.10.2007 
Fraktionsvorsitzender: 
stellvertretender Fraktionsvorsitzender: 
Fraktionsgeschäftsstelle:  
Fritz Pfau               Telefon:  0251/6867510  
Gerd Kersting               Telefax:  0251/6867512 
Junkerstraße 3, 48153 Münster e-mail: fraktion.uwg-oedp@citykom.net

Beschlussvorlage

2747 Zeichen

V/0975/2007 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Ordnungsamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Antrag der UWG-MS/ÖDP-Fraktion an den Rat Nr. 37/2007 vom 04.10.2007 (Anlage) 
"Masterplan der Stadt Münster/Ordnungspartnerschaft Verkehrsunfallprävention" 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
12.12.2007 Hauptausschuss Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Hauptausschuss nimmt zur Kenntnis, dass die Überprüfung des Fehlverhaltens von Ver-
kehrsteilnehmern an bekannten Brennpunkten bereits Gegenstand des mit der Vorlage Nr. 
739/2007 vom Rat am 24.10.2007 beschlossenen Masterplans „Verkehrsunfallprävention“ 2007 
ist. 
 
2.  Der Antrag ist mit der Kenntnisnahme dieses Berichtes erledigt. 
 
 
Begründung: 
 
Der Antrag (Anlage) wurde in der Ratssitzung am 24.10.2007 an den Hauptausschuss zur weite-
ren Beschlussfassung verwiesen. 
 
Zu Ziff. 1. des Antrages: 
 
Die Überprüfung des Fehlverhaltens von Verkehrsteilnehmern an bekannten Brennpunkten ist be-
reits Gegenstand des mit der Vorlage Nr. 739/2007 vom Rat am 24.10.2007 beschlossenen Mas-
terplans „Verkehrsunfallprävention“ 2007 (siehe dort Seiten 9 und 12/13) und wird derzeit intensiv 
durch Polizei- und Ordnungsamt umgesetzt. 
 
Zu Ziff. 2. des Antrages: 
 
Das Polizeipräsidium Münster lehnt entsprech ende Beschulungsmaßnahmen ab. Im Übrigen sind   
„freiwillige Beschulungen“ tatsächlich nicht zu leisten. Bei der von der Polizei z. B. in der 42. KW 
durchgeführten Schwerpunktaktion haben sich insgesamt 1 632 Verkehrsteilnehmer ordnungswid-
rig verhalten; hiervon 489 Radfahrer. Die Beschulung einer solch großen Anzahl von Betroffenen 
ist organisatorisch mit den vorhandenen Ressourcen nicht möglich. Im Übrigen verjähren Ver-
kehrsordnungswidrigkeiten gem. § 26 Abs. 3 Str aßenverkehrsgesetz regelmäßig in drei Monaten. 
Vorlagen-Nr.: 
V/0975/2007 
Auskunft erteilt: 
Herr  Schulze-Werner 
Ruf: 
492 32 00 
E-Mail: 
SchuWe@stadt-muenster.de  
Datum: 
14.11.2007 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0975/2007 
Sollten „freiwillige Schulungen“ in diesem Zeitraum nicht abgeschlossen sein, was in einer nicht 
unerheblichen Zahl von Fällen anzunehmen wäre, geht der im Antrag herangezogene Beloh-
nungsgedanke ins Leere, da nach Eintritt der Verfolgungsverjährung Sanktionen sowie so nicht 
mehr möglich sind. Hieraus ergeben sich automatisch Gleichbehandlungsprobleme, die das als 
Massenverfahren zu charakterisierende Verwarngeldverfahren ganz erheblich verkomplizieren. 
 
Dem Antrag sollte daher aus Rechtmäßigkeits- und insbesondere aus Zweckmäßigkeitsgründen 
nicht nachgekommen werden. 
 
Zu Ziff. 3. des Antrages: 
 
Eine Haushaltsstelle Ordnungspartnerschaft „Verkehrsunfallprävention“ ist nicht existent. 
 
I. V. 
 
 
gez. 
Dr. Heinrichs 
Stadtrat 
 
Anlage

Beratungsverlauf (1)

12.12.2007 Hauptausschuss
TOP 2.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Junkerstraße 3

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0975/2007
Typ
Vorlagen
Datum
14.11.2007
Erstellt
06.10.2020 14:37