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2019/0332

Bereitstellung eines Zuschusses im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung für das Projekt der Firma CRI Wertgrund Wohnen GmbH & Co. KG auf dem Grundstück Haardtring 5 - 21

Magistratsvorlage 16.10.2019

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310 Zeichen

Punkt 27: Bereitstellung eines Zuschusses im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung für 
das Projekt der Firma CRI Wertgrund Wohnen GmbH & Co. KG auf dem 
Grundstück Haardtring 5 - 21 
 (V-Nr. 2019/0332) 
 
Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage 
zuzustimmen. 
  
Gegenstimmen: AfD

2019/0332

5136 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
23.10.2019 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat V an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat IV 
 
Amt: Amt für 
Wohnungswesen  OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2019/0332 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 522020 
Kostenstelle:  064-003-1000 Investitionsnummer:  17064-8002 
Kostenträger:  5220-21 Sachkonto: 0357010 
 
Betreff: Bereitstellung eines Zuschusses im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung für 
das Projekt der Firma CRI Wertgrund Wohnen GmbH & Co. KG auf dem Grundstück 
Haardtring 5 - 21 
 
Vorlage vom: 16.10.2019  
 
Beschlussvorschlag : 
 
1. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt zahlt im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung der 
Firma CRI Wertgrund Wohnen GmbH & Co. KG für das Bauvorhaben auf dem Grundstück 
Haardtring 5 - 21 in Darmstadt für 24 geförderte Wohnungen für Haushalte mit geringem 
Einkommen und 25 geförderte Wohnungen für Haushalte mit mittlerem Einkommen einen 
Zuschuss in Höhe von 1.630.000,00 Euro. 
2. Durch die Finanzierungsbeteiligung sichert sich die Wissenschaftsstadt Darmstadt das 
Belegungsrecht für die insgesamt 49 geförderten Wohnungen für die Dauer der Mietpreis- 
und Belegungsbindung von 30 Jahren. Insgesamt werden 194 Wohnungen errichtet. 
3. Die erforderlichen Mittel stehen unter der Kostenstelle 064-003-1000, Investitionsnummer 
17064-8002 zur Verfügung.

- 2 - 
Anlagen: Berechnung des städtischen Zuschusses für das Projekt Haardtring 5 -21 
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 16.10.2019: 
 
Am Standort Haardtring 5 - 21 errichtet die Firma CRI Wertgrund Wohnen GmbH & Co. KG in 
Zusammenarbeit mit der Mainzer Aufbaugesellschaft mbH insgesamt 194 Wohnungen. Davon 
werden 49 Wohnungen im Rahmen des Wohnungsförderungsprogramms des Landes Hessen 
im Wohnungsbauprogramm für das Jahr 2017 gefördert. Es handelt sich hierbei um 24 
Wohnungen für Haushalte mit geringem Einkommen und 25 Wohnungen für Haushalte mit 
mittlerem Einkommen. 
 
Bereits lange vor dem Beschluss der städtischen Körperschaften zur Sicherung des sozial 
geförderten Wohnungsbaus (Vorlage Nr. 2017/0044) wurden bei diesem Projekt 
Verhandlungen darüber geführt, dass auch an dieser Stelle geförderter Wohnraum entstehen 
sollte. Die Verhandlungsparteien haben erreicht, dass 25 % der Bruttogeschossfläche Wohnen 
für den sozial geförderten Wohnungsbau - je zur Hälfte für Haushalte mit geringem sowie mit 
mittlerem Einkommen – gesichert werden.  
 
Die Einteilung dieser Wohnungen erfolgt wie folgt: 
 
11 mal 2 Zimmer für Einzelpersonen 
6 mal 2 Zimmer für Zwei-Personen-Haushalte 
16 mal 3 Zimmer  
16 mal 4 Zimmer 
 
mit Größen zwischen 44,13 qm bis 89,28 qm, insgesamt 3.443,78 qm Wohnfläche, wovon 
3.344,22 qm förderfähig sind. 
Zwei der Wohnungen werden rollstuhlgerecht nach DIN 18028 mit „R“ erschlossen.  
 
Die Projektkosten in Höhe von rund 70,9 Mio Euro werden finanziert über Eigenmittel der 
Firma CRI Wertgrund Wohnen GmbH & Co. KG, einem Darlehen der Sparkasse Darmstadt, 
einem KfW-Darlehen, einem Landesdarlehen in Höhe von voraussichtlich 5,337 Mio Euro, 
einem Finanzierungszuschuss des Landes Hessen in Höhe von voraussichtlich 1.220.595,00 
Euro sowie einer Beteiligung der Wissenschaftsstadt Darmstadt in Höhe von voraussichtlich 
1.630.000,00 Euro. 
 
Bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen wurden mit Datum vom 19.08.2019 die 
Landesmittel beantragt. Bedingung des Landes Hessen ist, dass sich die Kommune 
angemessen an der Finanzierung beteiligt.  
 
Bei der finanziellen Beteiligung der  Wissenschaftsstadt Darmstadt handelt es sich um einen 
verlorenen Zuschuss. Der Zuschuss errechnet sich nach den Richtlinien zur Förderung des 
Mietwohnungsbaus, die der Magistrat in seiner Sitzung am 17.10.2018 und die 
Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung am 01.11.2018 (Vorlage Nr. 2018/0248) 
beschlossen haben.  
 
Die Wohnungen unterliegen einer Belegungsbindung. Durch ihre Beteiligung sichert sich die 
Wissenschaftsstadt Darmstadt ab Bezugsfertigkeit der Wohnungen ein Belegungsrecht auf die 
Dauer von 30 Jahren für Wohnungssuchende, die die jeweilige Einkommensgrenze nach dem 
Hessischen Wohnraumfördergesetz nicht überschreiten.

- 4 - 
 
Für die Wohnungen für Haushalte mit geringem Einkommen wird eine Durchschnittsmiete von 
6,50 Euro/qm und für die Wohnungen für Haushalte mit mittlerem Einkommen wird eine 
Durchschnittsmiete von 7,80 Euro/qm jeweils zuzüglich Nebenkosten verlangt. Dies entspricht 
den Richtlinien der Wissenschaftsstadt Darmstadt zur Förderung des Mietwohnungsbaus.  
 
 
Darmstadt, 16.10.2019 
64/I jo 
 
Dezernat IV    Dezernat V 
 
 
 
 
André Schellenberg    Barbara Akdeniz 
Stadtkämmerer   Stadträtin

anlage 3

298 Zeichen

Punkt 7: Bereitstellung eines Zuschusses im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung für 
das Projekt der Firma CRI Wertgrund Wohnen GmbH & Co. KG auf dem 
Grundstück Haardtring 5 - 21 
 (V-Nr. 2019/0332) 
 
Einstimmig empfiehlt der Ausschuss der Stadtverordnetenversammlung, der 
Vorlage zuzustimmen.

anlage 1

1277 Zeichen

Berechnung des städtischen Zuschusses
Haardtring 5 - 21

Wohnungen für geringe Einkommen

2 | ‚000,
4
6 6 | 2 [sna7| 2 | so000o00e|
2. 06
8 6 | 2 ]06355 | 2 | s000000«|
BE ET
11
17] 106 | a [8552| a | sooooooe]
[18 | 1.06 | 4 | 8534 | a | _50.000,00€ |
[19 | 2.06 | a [erecı | a | 50.000,00€ |
| 20 | 3.06 | 4 | 8761 | a | _50.000,00€ |
[21] 206 | a | 8761 [| a | __50.000,00€ |
122 | 2.06 | a [8830 | a | __50.000,00€ |
2 | 206 | 4 [ess0 | 8 [ 50.000008 |
Da] es | a jo» | a | s0.00000€1

1.025.000,00 €

Stand: Sep 2019

Seite 1

Wohnungen für mittlere Einkommen

SS 306 12 Taass 1 among‘
4 | 3.06 | 2 [aa | ı | 20.000,00€ |
15 | «os | 2 [aa | ı | 20.000,00€ |
6 106 | 2 [asıs| ı | 2000000€|
7 | es | 2 | 6322 | 2 | 15.000,00€ |
18 | 3.06 | 2 | 6322 [| 2 | 15.000,00€ |
19 | nos | > [6343 | 2 | _15.000,00€|
10] 406 | 3 ]7361| 3 | 25.00000€|
[| es | 3 [a6 | 3 | 25.000,00€ |
Mal es_[ 2 [sas2 | 3 | sone!
as [ae [3 | Be
18] 2.06 | a [8538| a | so00000€|
19] 2.06 | a ]ss30| a | 3o00000e|
[20 | 2.06 | a | 8534 [| a | _30.000,00€|
[21 | 3.06 | a [8534 | a | 30.000,00€ |
122 | a0c | a [8534 | a | 30.000,00€ |
ars | 2 [as 8 [__0000d0€|

ı_4 | 8830 | 4 | _30.000,00€|

| 4 | 8660 | 2 | ___30.000,00€|

605.000,00 €

1.025.000,00 €
605.000,00 €

zusammen: 1.630.000,00 €

Seite 2

anlage 2

5189 Zeichen

- 2 - 
 
Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
23.10.2019 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat V an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss- 
       fassung Fachausschuss 
Dezernat IV 
 
Amt: Amt für 
Wohnungswesen  OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
IV 20 
V 64 
 
Stvv 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2019/0332 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
420 
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 522020 
Kostenstelle: 064-003-1000 Investitionsnummer: 17064-8002 
Kostenträger: 5220-21 Sachkonto: 0357010 
 
Betreff: Bereitstellung eines Zuschusses im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung für 
das Projekt der Firma CRI Wertgrund Wohnen GmbH & Co. KG auf dem Grundstück 
Haardtring 5 - 21 
 
Vorlage vom: 16.10.2019 
 
Beschlussvorschlag: 
 
1. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt zahlt im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung der 
Firma CRI Wertgrund Wohnen GmbH & Co. KG für das Bauvorhaben auf dem Grundstück 
Haardtring 5 - 21 in Darmstadt für 24 geförderte Wohnungen für Haushalte mit geringem 
Einkommen und 25 geförderte Wohnungen für Haushalte mit mittlerem Einkommen einen 
Zuschuss in Höhe von 1.630.000,00 Euro. 
2. Durch die Finanzierungsbeteiligung sichert sich die Wissenschaftsstadt Darmstadt das 
Belegungsrecht für die insgesamt 49 geförderten Wohnungen für die Dauer der Mietpreis- 
und Belegungsbindung von 30 Jahren. Insgesamt werden 194 Wohnungen errichtet. 
3. Die erforderlichen Mittel stehen unter der Kostenstelle 064-003-1000, Investitionsnummer 
17064-8002 zur Verfügung.

- 3 - 
 
Anlagen: Berechnung des städtischen Zuschusses für das Projekt Haardtring 5 -21 
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom 30.10.2019 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.

- 4 - 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 16.10.2019:  
 
Am Standort Haardtring 5 - 21 errichtet die Firma CRI Wertgrund Wohnen GmbH & Co. KG in 
Zusammenarbeit mit der Mainzer Aufbaugesellschaft mbH insgesamt 194 Wohnungen. Davon 
werden 49 Wohnungen im Rahmen des Wohnungsförderungsprogramms des Landes Hessen 
im Wohnungsbauprogramm für das Jahr 2017 gefördert. Es handelt sich hierbei um 24 
Wohnungen für Haushalte mit geringem Einkommen und 25 Wohnungen für Haushalte mit 
mittlerem Einkommen. 
 
Bereits lange vor dem Beschluss der städtischen Körperschaften zur Sicherung des sozial 
geförderten Wohnungsbaus (Vorlage Nr. 2017/0044) wurden bei diesem Projekt 
Verhandlungen darüber geführt, dass auch an dieser Stelle geförderter Wohnraum entstehen 
sollte. Die Verhandlungsparteien haben erreicht, dass 25 % der Bruttogeschossfläche Wohnen 
für den sozial geförderten Wohnungsbau - je zur Hälfte für Haushalte mit geringem sowie mit 
mittlerem Einkommen – gesichert werden.  
 
Die Einteilung dieser Wohnungen erfolgt wie folgt: 
 
11 mal 2 Zimmer für Einzelpersonen 
6 mal 2 Zimmer für Zwei-Personen-Haushalte 
16 mal 3 Zimmer  
16 mal 4 Zimmer 
 
mit Größen zwischen 44,13 qm bis 89,28 qm, insgesamt 3.443,78 qm Wohnfläche, wovon 
3.344,22 qm förderfähig sind. 
Zwei der Wohnungen werden rollstuhlgerecht nach DIN 18028 mit „R“ erschlossen. 
 
Die Projektkosten in Höhe von rund 70,9 Mio Euro werden finanziert über Eigenmittel der 
Firma CRI Wertgrund Wohnen GmbH & Co. KG, einem Darlehen der Sparkasse Darmstadt, 
einem KfW-Darlehen, einem Landesdarlehen in Höhe von voraussichtlich 5,337 Mio Euro, 
einem Finanzierungszuschuss des Landes Hessen in Höhe von voraussichtlich 1.220.595,00 
Euro sowie einer Beteiligung der Wissenschaftsstadt Darmstadt in Höhe von voraussichtlich 
1.630.000,00 Euro. 
 
Bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen wurden mit Datum vom 19.08.2019 die 
Landesmittel beantragt. Bedingung des Landes Hessen ist, dass sich die Kommune 
angemessen an der Finanzierung beteiligt.  
 
Bei der finanziellen Beteiligung der  Wissenschaftsstadt Darmstadt handelt es sich um einen 
verlorenen Zuschuss. Der Zuschuss errechnet sich nach den Richtlinien zur Förderung des 
Mietwohnungsbaus, die der Magistrat in seiner Sitzung am 17.10.2018 und die 
Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung am 01.11.2018 (Vorlage Nr. 2018/0248) 
beschlossen haben.  
 
Die Wohnungen unterliegen einer Belegungsbindung. Durch ihre Beteiligung sichert sich die 
Wissenschaftsstadt Darmstadt ab Bezugsfertigkeit der Wohnungen ein Belegungsrecht auf die 
Dauer von 30 Jahren für Wohnungssuchende, die die jeweilige Einkommensgrenze nach dem 
Hessischen Wohnraumfördergesetz nicht überschreiten.

Für die Wohnungen für Haushalte mit geringem Einkommen wird eine Durchschnittsmiete von 
6,50 Euro/qm und für die Wohnungen für Haushalte mit mittlerem Einkommen wird eine 
Durchschnittsmiete von 7,80 Euro/qm jeweils zuzüglich Nebenkosten verlangt. Dies entspricht 
den Richtlinien der Wissenschaftsstadt Darmstadt zur Förderung des Mietwohnungsbaus.  
 
 
Darmstadt, 16.10.2019 
64/I jo 
 
Dezernat IV    Dezernat V 
 
 
 
 
André Schellenberg    Barbara Akdeniz 
Stadtkämmerer   Stadträtin

anlage 5

294 Zeichen

Punkt 37: Bereitstellung eines Zuschusses im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung für 
das Projekt der Firma CRI Wertgrund Wohnen GmbH & Co. KG auf dem 
Grundstück Haardtring 5 - 21 
 (V-Nr. 2019/0332) 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.  
 
Stimmenthaltung: AfD und Stadtv. Sigmund (fraktionslos)

Beratungsverlauf (4)

TOP 27
TOP 37
TOP 7
TOP 420

Orte (1)

  • Haardtring 5

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Details

Vorlagen-Nr.
2019/0332
Typ
Magistratsvorlage
Datum
16.10.2019
Erstellt
29.09.2026 00:00