2019/0332
Bereitstellung eines Zuschusses im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung für das Projekt der Firma CRI Wertgrund Wohnen GmbH & Co. KG auf dem Grundstück Haardtring 5 - 21
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Punkt 27: Bereitstellung eines Zuschusses im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung für das Projekt der Firma CRI Wertgrund Wohnen GmbH & Co. KG auf dem Grundstück Haardtring 5 - 21 (V-Nr. 2019/0332) Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen. Gegenstimmen: AfD
2019/0332
5136 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
23.10.2019
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat V an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat IV
Amt: Amt für
Wohnungswesen OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2019/0332
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 522020
Kostenstelle: 064-003-1000 Investitionsnummer: 17064-8002
Kostenträger: 5220-21 Sachkonto: 0357010
Betreff: Bereitstellung eines Zuschusses im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung für
das Projekt der Firma CRI Wertgrund Wohnen GmbH & Co. KG auf dem Grundstück
Haardtring 5 - 21
Vorlage vom: 16.10.2019
Beschlussvorschlag :
1. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt zahlt im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung der
Firma CRI Wertgrund Wohnen GmbH & Co. KG für das Bauvorhaben auf dem Grundstück
Haardtring 5 - 21 in Darmstadt für 24 geförderte Wohnungen für Haushalte mit geringem
Einkommen und 25 geförderte Wohnungen für Haushalte mit mittlerem Einkommen einen
Zuschuss in Höhe von 1.630.000,00 Euro.
2. Durch die Finanzierungsbeteiligung sichert sich die Wissenschaftsstadt Darmstadt das
Belegungsrecht für die insgesamt 49 geförderten Wohnungen für die Dauer der Mietpreis-
und Belegungsbindung von 30 Jahren. Insgesamt werden 194 Wohnungen errichtet.
3. Die erforderlichen Mittel stehen unter der Kostenstelle 064-003-1000, Investitionsnummer
17064-8002 zur Verfügung.
- 2 -
Anlagen: Berechnung des städtischen Zuschusses für das Projekt Haardtring 5 -21
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 16.10.2019:
Am Standort Haardtring 5 - 21 errichtet die Firma CRI Wertgrund Wohnen GmbH & Co. KG in
Zusammenarbeit mit der Mainzer Aufbaugesellschaft mbH insgesamt 194 Wohnungen. Davon
werden 49 Wohnungen im Rahmen des Wohnungsförderungsprogramms des Landes Hessen
im Wohnungsbauprogramm für das Jahr 2017 gefördert. Es handelt sich hierbei um 24
Wohnungen für Haushalte mit geringem Einkommen und 25 Wohnungen für Haushalte mit
mittlerem Einkommen.
Bereits lange vor dem Beschluss der städtischen Körperschaften zur Sicherung des sozial
geförderten Wohnungsbaus (Vorlage Nr. 2017/0044) wurden bei diesem Projekt
Verhandlungen darüber geführt, dass auch an dieser Stelle geförderter Wohnraum entstehen
sollte. Die Verhandlungsparteien haben erreicht, dass 25 % der Bruttogeschossfläche Wohnen
für den sozial geförderten Wohnungsbau - je zur Hälfte für Haushalte mit geringem sowie mit
mittlerem Einkommen – gesichert werden.
Die Einteilung dieser Wohnungen erfolgt wie folgt:
11 mal 2 Zimmer für Einzelpersonen
6 mal 2 Zimmer für Zwei-Personen-Haushalte
16 mal 3 Zimmer
16 mal 4 Zimmer
mit Größen zwischen 44,13 qm bis 89,28 qm, insgesamt 3.443,78 qm Wohnfläche, wovon
3.344,22 qm förderfähig sind.
Zwei der Wohnungen werden rollstuhlgerecht nach DIN 18028 mit „R“ erschlossen.
Die Projektkosten in Höhe von rund 70,9 Mio Euro werden finanziert über Eigenmittel der
Firma CRI Wertgrund Wohnen GmbH & Co. KG, einem Darlehen der Sparkasse Darmstadt,
einem KfW-Darlehen, einem Landesdarlehen in Höhe von voraussichtlich 5,337 Mio Euro,
einem Finanzierungszuschuss des Landes Hessen in Höhe von voraussichtlich 1.220.595,00
Euro sowie einer Beteiligung der Wissenschaftsstadt Darmstadt in Höhe von voraussichtlich
1.630.000,00 Euro.
Bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen wurden mit Datum vom 19.08.2019 die
Landesmittel beantragt. Bedingung des Landes Hessen ist, dass sich die Kommune
angemessen an der Finanzierung beteiligt.
Bei der finanziellen Beteiligung der Wissenschaftsstadt Darmstadt handelt es sich um einen
verlorenen Zuschuss. Der Zuschuss errechnet sich nach den Richtlinien zur Förderung des
Mietwohnungsbaus, die der Magistrat in seiner Sitzung am 17.10.2018 und die
Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung am 01.11.2018 (Vorlage Nr. 2018/0248)
beschlossen haben.
Die Wohnungen unterliegen einer Belegungsbindung. Durch ihre Beteiligung sichert sich die
Wissenschaftsstadt Darmstadt ab Bezugsfertigkeit der Wohnungen ein Belegungsrecht auf die
Dauer von 30 Jahren für Wohnungssuchende, die die jeweilige Einkommensgrenze nach dem
Hessischen Wohnraumfördergesetz nicht überschreiten.
- 4 -
Für die Wohnungen für Haushalte mit geringem Einkommen wird eine Durchschnittsmiete von
6,50 Euro/qm und für die Wohnungen für Haushalte mit mittlerem Einkommen wird eine
Durchschnittsmiete von 7,80 Euro/qm jeweils zuzüglich Nebenkosten verlangt. Dies entspricht
den Richtlinien der Wissenschaftsstadt Darmstadt zur Förderung des Mietwohnungsbaus.
Darmstadt, 16.10.2019
64/I jo
Dezernat IV Dezernat V
André Schellenberg Barbara Akdeniz
Stadtkämmerer Stadträtin
anlage 3
298 Zeichen
Punkt 7: Bereitstellung eines Zuschusses im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung für das Projekt der Firma CRI Wertgrund Wohnen GmbH & Co. KG auf dem Grundstück Haardtring 5 - 21 (V-Nr. 2019/0332) Einstimmig empfiehlt der Ausschuss der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen.
anlage 1
1277 Zeichen
Berechnung des städtischen Zuschusses Haardtring 5 - 21 Wohnungen für geringe Einkommen 2 | ‚000, 4 6 6 | 2 [sna7| 2 | so000o00e| 2. 06 8 6 | 2 ]06355 | 2 | s000000«| BE ET 11 17] 106 | a [8552| a | sooooooe] [18 | 1.06 | 4 | 8534 | a | _50.000,00€ | [19 | 2.06 | a [erecı | a | 50.000,00€ | | 20 | 3.06 | 4 | 8761 | a | _50.000,00€ | [21] 206 | a | 8761 [| a | __50.000,00€ | 122 | 2.06 | a [8830 | a | __50.000,00€ | 2 | 206 | 4 [ess0 | 8 [ 50.000008 | Da] es | a jo» | a | s0.00000€1 1.025.000,00 € Stand: Sep 2019 Seite 1 Wohnungen für mittlere Einkommen SS 306 12 Taass 1 among‘ 4 | 3.06 | 2 [aa | ı | 20.000,00€ | 15 | «os | 2 [aa | ı | 20.000,00€ | 6 106 | 2 [asıs| ı | 2000000€| 7 | es | 2 | 6322 | 2 | 15.000,00€ | 18 | 3.06 | 2 | 6322 [| 2 | 15.000,00€ | 19 | nos | > [6343 | 2 | _15.000,00€| 10] 406 | 3 ]7361| 3 | 25.00000€| [| es | 3 [a6 | 3 | 25.000,00€ | Mal es_[ 2 [sas2 | 3 | sone! as [ae [3 | Be 18] 2.06 | a [8538| a | so00000€| 19] 2.06 | a ]ss30| a | 3o00000e| [20 | 2.06 | a | 8534 [| a | _30.000,00€| [21 | 3.06 | a [8534 | a | 30.000,00€ | 122 | a0c | a [8534 | a | 30.000,00€ | ars | 2 [as 8 [__0000d0€| ı_4 | 8830 | 4 | _30.000,00€| | 4 | 8660 | 2 | ___30.000,00€| 605.000,00 € 1.025.000,00 € 605.000,00 € zusammen: 1.630.000,00 € Seite 2
anlage 2
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- 2 -
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats-
geschäftsstelle:
23.10.2019
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat V an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss-
fassung Fachausschuss
Dezernat IV
Amt: Amt für
Wohnungswesen OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
IV 20
V 64
Stvv
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2019/0332
Magistratsbeschluss-Nr.
420
Internetfähig
Produkt-Nr.: 522020
Kostenstelle: 064-003-1000 Investitionsnummer: 17064-8002
Kostenträger: 5220-21 Sachkonto: 0357010
Betreff: Bereitstellung eines Zuschusses im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung für
das Projekt der Firma CRI Wertgrund Wohnen GmbH & Co. KG auf dem Grundstück
Haardtring 5 - 21
Vorlage vom: 16.10.2019
Beschlussvorschlag:
1. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt zahlt im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung der
Firma CRI Wertgrund Wohnen GmbH & Co. KG für das Bauvorhaben auf dem Grundstück
Haardtring 5 - 21 in Darmstadt für 24 geförderte Wohnungen für Haushalte mit geringem
Einkommen und 25 geförderte Wohnungen für Haushalte mit mittlerem Einkommen einen
Zuschuss in Höhe von 1.630.000,00 Euro.
2. Durch die Finanzierungsbeteiligung sichert sich die Wissenschaftsstadt Darmstadt das
Belegungsrecht für die insgesamt 49 geförderten Wohnungen für die Dauer der Mietpreis-
und Belegungsbindung von 30 Jahren. Insgesamt werden 194 Wohnungen errichtet.
3. Die erforderlichen Mittel stehen unter der Kostenstelle 064-003-1000, Investitionsnummer
17064-8002 zur Verfügung.
- 3 -
Anlagen: Berechnung des städtischen Zuschusses für das Projekt Haardtring 5 -21
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom 30.10.2019
Der Vorlage wird zugestimmt.
- 4 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 16.10.2019:
Am Standort Haardtring 5 - 21 errichtet die Firma CRI Wertgrund Wohnen GmbH & Co. KG in
Zusammenarbeit mit der Mainzer Aufbaugesellschaft mbH insgesamt 194 Wohnungen. Davon
werden 49 Wohnungen im Rahmen des Wohnungsförderungsprogramms des Landes Hessen
im Wohnungsbauprogramm für das Jahr 2017 gefördert. Es handelt sich hierbei um 24
Wohnungen für Haushalte mit geringem Einkommen und 25 Wohnungen für Haushalte mit
mittlerem Einkommen.
Bereits lange vor dem Beschluss der städtischen Körperschaften zur Sicherung des sozial
geförderten Wohnungsbaus (Vorlage Nr. 2017/0044) wurden bei diesem Projekt
Verhandlungen darüber geführt, dass auch an dieser Stelle geförderter Wohnraum entstehen
sollte. Die Verhandlungsparteien haben erreicht, dass 25 % der Bruttogeschossfläche Wohnen
für den sozial geförderten Wohnungsbau - je zur Hälfte für Haushalte mit geringem sowie mit
mittlerem Einkommen – gesichert werden.
Die Einteilung dieser Wohnungen erfolgt wie folgt:
11 mal 2 Zimmer für Einzelpersonen
6 mal 2 Zimmer für Zwei-Personen-Haushalte
16 mal 3 Zimmer
16 mal 4 Zimmer
mit Größen zwischen 44,13 qm bis 89,28 qm, insgesamt 3.443,78 qm Wohnfläche, wovon
3.344,22 qm förderfähig sind.
Zwei der Wohnungen werden rollstuhlgerecht nach DIN 18028 mit „R“ erschlossen.
Die Projektkosten in Höhe von rund 70,9 Mio Euro werden finanziert über Eigenmittel der
Firma CRI Wertgrund Wohnen GmbH & Co. KG, einem Darlehen der Sparkasse Darmstadt,
einem KfW-Darlehen, einem Landesdarlehen in Höhe von voraussichtlich 5,337 Mio Euro,
einem Finanzierungszuschuss des Landes Hessen in Höhe von voraussichtlich 1.220.595,00
Euro sowie einer Beteiligung der Wissenschaftsstadt Darmstadt in Höhe von voraussichtlich
1.630.000,00 Euro.
Bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen wurden mit Datum vom 19.08.2019 die
Landesmittel beantragt. Bedingung des Landes Hessen ist, dass sich die Kommune
angemessen an der Finanzierung beteiligt.
Bei der finanziellen Beteiligung der Wissenschaftsstadt Darmstadt handelt es sich um einen
verlorenen Zuschuss. Der Zuschuss errechnet sich nach den Richtlinien zur Förderung des
Mietwohnungsbaus, die der Magistrat in seiner Sitzung am 17.10.2018 und die
Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung am 01.11.2018 (Vorlage Nr. 2018/0248)
beschlossen haben.
Die Wohnungen unterliegen einer Belegungsbindung. Durch ihre Beteiligung sichert sich die
Wissenschaftsstadt Darmstadt ab Bezugsfertigkeit der Wohnungen ein Belegungsrecht auf die
Dauer von 30 Jahren für Wohnungssuchende, die die jeweilige Einkommensgrenze nach dem
Hessischen Wohnraumfördergesetz nicht überschreiten.
Für die Wohnungen für Haushalte mit geringem Einkommen wird eine Durchschnittsmiete von
6,50 Euro/qm und für die Wohnungen für Haushalte mit mittlerem Einkommen wird eine
Durchschnittsmiete von 7,80 Euro/qm jeweils zuzüglich Nebenkosten verlangt. Dies entspricht
den Richtlinien der Wissenschaftsstadt Darmstadt zur Förderung des Mietwohnungsbaus.
Darmstadt, 16.10.2019
64/I jo
Dezernat IV Dezernat V
André Schellenberg Barbara Akdeniz
Stadtkämmerer Stadträtin
anlage 5
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Punkt 37: Bereitstellung eines Zuschusses im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung für das Projekt der Firma CRI Wertgrund Wohnen GmbH & Co. KG auf dem Grundstück Haardtring 5 - 21 (V-Nr. 2019/0332) Der Vorlage wird zugestimmt. Stimmenthaltung: AfD und Stadtv. Sigmund (fraktionslos)
Beratungsverlauf (4)
Orte (1)
- Haardtring 5
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2019/0332
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 16.10.2019
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00