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Entwurf der Fortschreibung des Straßenreinigungsverzeichnisses zur Straßenreinigungssatzung hier: Ausübung des Anhörungsrechtes gemäß § 19 (4) der Hauptsatzung

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 2398/2017 vom 03.08.2017

Stand: Am 26.09.2017 in der Bezirksvertretung 7 (Porz) ungeändert beschlossen.

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  • Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/V-6 Vorlagen-Nummer 2398/2017 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Entwurf der Fortschreibung des Straßenreinigungsverzeichnisses zur Straßenreinigungssatzung hier: Ausübung des Anhörungsrechtes gemäß § 19 (4) der Hauptsatzung Beschlussorgan Bezirksvertretung 7 (Porz) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Porz empfiehlt dem Betriebsausschuss des Abfallwirtschaftsbetriebes der Stadt Köln und dem Rat, die Änderung des Straßenverzeichnisses zur Straßenreinigungssatzung entspre- chend dem Vorschlag der Verwaltung. Bezirksvertretung 7 (Porz) 12.09.2017 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung: Der Betriebsausschuss der Abfallwirtschaftsbetriebe der Stadt Köln ist darüber informiert, dass die Verwaltung den Entwurf der Fortschreibung des Straßenreinigungsverzeichnisses zum 01.01.2018 den Bezirksvertretungen vorab zur Anhörung gem. § 19 Abs. 4 der Haupt- satzung zuleitet. Die Fortschreibung ist erforderlich, da inzwischen dem öffentlichen Verkehr gewidmete Stra- ßen mit Festlegung der Reinigungsverpflichtung in das Straßenreinigungsverzeichnis aufge- nommen werden müssen. Andere Änderungen beruhen auf sonstigen fachlichen oder recht- lichen Tatbeständen (z.B. Einziehungen und Umbenennungen von Straßen, Begrenzung der Reinigungspflicht außerhalb geschlossener Ortslagen, Änderungen der Straßenart). Aufgrund von Überprüfungen, Anregungen von Bezirksvertretungen, Bürgerämtern, Bürgern, Wohnungsgenossenschaften u.a. beabsichtigt die Verwaltung außerdem, Reinigungshäufig- keiten und Reinigungsverpflichtungen neu festzusetzen. Ein Teil der Änderungen sind ausschließlich redaktioneller Art und dienen der Klarstellung (Kennziffer 8). Diese haben daher keine Auswirkungen auf die Reinigungszuständigkeit oder –häufigkeit. Anlagen
  • Anlage 2 BV 7 Legende

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    Straßenreinigung Kennziffer A Aus widmungstechnischen Gründen 1. Zusetzungen 2. Streichungen B Aus anderen rechtlichen Gründen 3. Änderung der Kategorie C Aus sachlichen Gründen 4. Änderung der Reinigungshäufigkeit für die Fahrbah n 5. Änderung der Reinigungshäufigkeit für den Gehweg 6. Änderung der Zuständigkeit für die Fahrbahnreinig ung (Reinigungspflicht) 7. Änderung der Zuständigkeit für die Gehwegreinigun g D Aus redaktionellen Gründen 8. Berichtigungen und Präzisierungen L E G E N D E Zusammenstellung der Änderungen im Stadtbezirk 7
  • Anlage 1 BV 7 Vorblatt

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    S T A D T B E Z I R K 7
  • Anlage 3 BV 7 Zusammenfassung

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    Bezirk: Porz, Satzungsänderungen zum 01.01.2018 Stadt Anlieger Stadt Anlieger alt: Bennauerstr. A 1 x neu: Bennauerstr. A 1 x Parkplatz A 1 1 Widmung alt: Gütergasse A 1 x Verbindungsweg zur Enggasse x 3 Fußwege entlang Nr. 11 und Nr. 23, Nr. 1-17 bzw. Nr. 5-9 entlang den rückwärtigen Grundstücksfronten der Häuser Enggasse Nr. 4-12a x Verbindungsweg von Nr. 21 zur Enggasse x neu: Gütergasse A 1 x Verbindungsweg zur Enggasse x 3 Fußwege entlang Nr. 11 und Nr. 23, Nr. 1-17 bzw. Nr. 5-9 entlang den rückwärtigen Grundstücksfronten der Häuser Enggasse Nr. 4-12a x Verbindungsweg von Nr. 21 zur Enggasse x Durchgang unter Hausnr. 18 zum Am Markt x 8 neu: Hans-Kalscheuer-Str. von Berliner Str. bis André-Citroen-Str. x x 1 Widmung bis Wilhelm-Kleinertz-Str. x x 1 Widmung alt: Heidestr. H 3 3 3. Fahrbahn entlang den Hausnrn. 3-9 / Cäcilienstr. H 3 3. Fahrbahn entlang den Hausnrn. 11-17 / Cäcilienstr. H 3 Straße Straßen- art Art der Änderung Bemerkung Reinigungszuständigkeit/ Reinigungshäufigkeit Fahrbahn Gehweg Bezirk: Porz, Satzungsänderungen zum 01.01.2018 Stadt Anlieger Stadt Anlieger Straße Straßen- art Art der Änderung Bemerkung Reinigungszuständigkeit/ Reinigungshäufigkeit Fahrbahn Gehweg neu: Heidestr. H 1 1 Senkung der Häufigkeit: Vorschlag Anlieger, Senkung der Häufigkeit: Vorschlag BV 3. Fahrbahn entlang den Hausnrn. 3-9 / Cäcilienstr. H 1 Senkung der Häufigkeit: Vorschlag Anlieger, Senkung der Häufigkeit: Vorschlag BV 3. Fahrbahn entlang den Hausnrn. 11-17 / Cäcilienstr. H 1 Senkung der Häufigkeit: Vorschlag Anlieger, Senkung der Häufigkeit: Vorschlag BV neu: In der Bohnenbitze von Rheinbergstr. bis Rheinbergstr. x x 1 Widmung Stichstr. zu Hausnr. 22 und 28 x x 1 Widmung Stichstr. zu Hausnr. 56 und 62 x x 1 Widmung neu: Josef-Linden-Weg A 1 x 1 Widmung alt: Kurt-Schumacher-Str. bis Nr. 23/Johannesstr. A 1 x Verbindungsstraße von Nr. 9 und 21 bis Garagen x Verbindungsweg von Garagen bis Bunsenstr. x neu: Kurt-Schumacher-Str. bis Nr. 23/Johannesstr. A 1 x Verbindungsstraße von Kurt-Schumacher-Str. bis Garagen A 1 6, 8 Zunahme Verschmutzung Verbindungsweg von Garagen bis Bunsenstr. A 1 7 Zunahme Verschmutzung alt: Porzer Ringstr. Stadtteil Gremberghoven x x Stadtteil Westhoven x x neu: Porzer Ringstr. von Kölner Str. bis Gremberger Ring H 1 x 8, 4 Zunahme d es Verkehrsaufkommens Bezirk: Porz, Satzungsänderungen zum 01.01.2018 Stadt Anlieger Stadt Anlieger Straße Straßen- art Art der Änderung Bemerkung Reinigungszuständigkeit/ Reinigungshäufigkeit Fahrbahn Gehweg neu: Spargelweg von In der Bohnenbitze bis In der Bohnenbitze x 1 Widmung neu: Wilhelm-Kleinertz-Str. von André-Citroen-Str. bis Hausnr. 22 einschließlich der Verbindung zur Hans-Kalscheuer-Str. x x 1 Widmung Verbindungsweg von Hausnr. 22 und Verbindungsweg neben Hausnr. 44 bis Berliner Str. x 1 Widmung Stichweg neben Hausnr. 33 zur öffentlichen Grünfläche x 1 Widmung

Beratungsverlauf

  1. 26.09.2017

    Bezirksvertretung 7 (Porz)

    TOP 7.1.5, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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