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4098/2021

Unterrichtung des Rates über die von der Kämmerin/den Fachbeigeordneten genehmigten Mehraufwendungen, -auszahlungen und -verpflichtungen im Haushaltsjahr 2020/21 gem. § 83 Abs. 1 und § 85 Abs. 1 GO NRW in Verbindung mit der Haushaltssatzung 2020/21

Haushaltsrechtl. Unterrichtung d. Rates 01.12.2021

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 14.12.2021, TOP 7.1

Anlage 1 Aufwand

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Ansehen

Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates

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Ansehen

Anlage 2 Auszahlung

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Ansehen

Anlage 1 Aufwand

2654 Zeichen

Fach-
dezernat
Nr. üpl. 
/ 
apl.
Betrag Teil-
plan
Teilplanzeile Grund Betrag Teil-
plan
Teilplanzeile Dez. / Amt
1
üpl. 5.800.000,00 € 0212 13
(Aufwendungen 
für Sach- und 
Dienstleistungen)
Die für 2020 vorgesehene Ersatzbeschaffung von Beatmungsgeräten hat 
sich verzögert und musste nach 2021 verschoben werden. Infolge der 
erheblichen Aufwandsbuchungen im Zusammenhang mit der Corona-
Pandemie gab es im Teilergebnisplan 0212 keine Möglichkeit zur 
Ermächtigungsübertragung von 2020 nach 2021. Die nun entstandenen 
Mehraufwendungen von 1,4 Mio, € sind unabweisbar und können nicht aus 
dem Budget der Feuerwehr finanziert werden. Mit den Leistungserbringern 
wurden im Rettungsdienst neue Verträge abgeschlossen, was zu 
Mehrbedarfen i.H.v. rd. 3.000.000 € führen wird. Zudem besteht ein 
Mehrbedarf für die Ausbildung von Notfallsanitätern (siehe auch Vorlage 
2418/2021). Beide Maßnahmen sind mit zusätzlichen Aufwendungen 
i.H.v. 4.400.000 € unabweisbar. 
5.800.000,00 € 0103 11
(Personalaufwendun
gen)
DEZ I /
37
2
üpl. 800.000,00 € 0701 16
(Sonstige 
ordentliche 
Aufwendungen)
Im Rahmen der Bekämpfung der Corona-Pandemie fallen u.a. 
Aufwendungen für den Betrieb des Impfzentrums, Kurierdienste für 
Ordnungsverfügungen und die Anmietung von Kraftfahrzeugen und 
zusätzlichen Büroräumen im Dominium an. Innerhalb des Dezernates V kann 
dieser Corona-bedingte Mehrbedarf in Höhe von rund 800.000€ durch 
Mehrerträge im Teilplan 0502 - Kommunale Leistungen nach dem SGB II in 
Teilplanzeile 6 - Kostenerstattungen und Umlagen gedeckt werden. Die 
Mehrerträge sind darauf zurückzuführen, dass die Bundesbeteiligung an den 
Kosten der Unterkunft erhöht wurde. 
800.000,00 € 0502 6
(Kostenerstattungen 
und Umlagen)
DEZ V/
53
3
üpl. 250.000,00 € 0408 15
(Transferaufwen-
dungen)
Für die Denkmalpflege (TP 1002) sind im Haushaltsjahr 2021 Mittel in Höhe 
von 250.000 € für die Maßnahme „Bauliche Maßnahmen für die Sanierung 
und Erhaltung sowie Ergänzung von Denkmälern“ zugeordnet. Diese Mittel 
umfassen jedoch keine Denkmalmaßnahmen im eigentlichen Sinne, sondern 
sind über die Abteilung Brauchtum bei 4518 (Kölnisches Stadtmuseum) zu 
verwalten und zu verausgaben. Deshalb wird das Budget in den Teilplan von 
4518 umgeschichtet.
250.000,00 € 1002 13
(Aufwendungen für 
Sach- und 
Dienstleistungen)
DEZ VII
über- und außerplanmäßiger Aufwand
Deckung 
Anlage 1 
Über- und außerplanmäßige Aufwendungen im Haushaltsjahr 2021
Die folgenden Mehraufwendungen wirken sich, sofern sie zahlungswirksam sind, in gleicher Höhe auf die Finanzrechnung aus und führen 
zu Mehrauszahlungen, die haushaltsneutral durch Umschichtungen gedeckt wurden.
Seite 1

Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates

3662 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
II/202/5 
 
Vorlagen-Nummer 01.12.2021 
 4098/2021 
Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Finanzausschuss 06.12.2021 
Rat 14.12.2021 
 
Unterrichtung des Rates über die von der Kämmerin/den Fachbeigeordneten genehmigten 
Mehraufwendungen, -auszahlungen und -verpflichtungen im Haushaltsjahr 2020/21 gem.  
§ 83 Abs. 1 und § 85 Abs. 1 GO NRW in Verbindung mit der Haushaltssatzung 2020/21 
Gemäß § 83 GO NRW in Verbindung mit § 8 Ziffer 11 der Haushaltssatzung 2020/21 entscheidet die 
Kämmerin über die Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen bzw. Auszahlungen bis 
zur Höhe von 200.000 Euro je Aufwands- und Auszahlungsposition.  
Diese Beschränkung gilt nicht bei Beträgen, die 
- wirtschaftlich durchlaufend sind,  
- der Rückzahlung von Zuweisungen dienen,  
- aufgrund rechtlicher Verpflichtungen oder eines Ratsbeschlusses, der nicht älter als ein Jahr 
ist, bereitgestellt werden müssen,  
- der Finanzierung von IT-Projekten und Lizenzkäufen dienen und aus dem Teilplan der Kun-
den- Dienststelle zum IT-Dienstleister in den Teilplan 0104 umgeschichtet werden müssen,  
- im Zusammenhang mit der zum 01.01.2015 umgesetzten Neuausrichtung der Gebäudewirt-
schaft bereitgestellt werden müssen,  
- als Eigenmittel für Sonderausstellungen der Museen oder im Rahmen des Renovierungspro-
gramms für Museen und Kulturbauten zentral im Teilplan 0401 (Museumsreferat) veranschlagt 
sind und nach entsprechendem Ausschussbeschluss haushaltsneutral in die sachlich  
zuständigen Teilpläne umgeschichtet werden müssen,  
- wenn bereits veranschlagte Mittel aus finanzstatistischen Gründen haushaltsneutral in einem 
anderen Teilplan oder außerplanmäßig bei einer anderen Teilplanzeile desselben Teilplans 
bereitgestellt werden müssen,  
- die wirtschaftlich unselbständigen Stiftungen der Stadt Köln betreffen, sofern eine Deckung 
durch die jeweilige Stiftungsrücklage erfolgt. 
 
Die Beschränkung gilt ebenfalls nicht für teilplanbezogenen überplanmäßigen Personalaufwand, der 
durch Personalminderaufwand in anderen Teilplänen gedeckt wird sowie für überplanmäßigen Bedarf 
für Beschaffungen beweglichen Anlagevermögens zur Einrichtung von Behindertenarbeitsplätzen, 
soweit hierfür Mittel des Integrationsfonds im Teilplan 0103 zur Deckung in anderen Teilplänen her-
angezogen werden. 
 
Laut § 8 Ziffer 12 der Haushaltssatzung entscheidet die Kämmerin gemäß § 85 in Verbindung mit § 
83 GO NRW über die Inanspruchnahme von über- und außerplanmäßigen Verpflichtungsermächti-
gungen bis zur Höhe von 250.000 Euro je Maßnahme. 
 
Über die von der Kämmerin erteilten Genehmigungen zur Leistung von über- oder außerplanmäßigen 
Aufwendungen bzw. Auszahlungen ist der Rat monatlich zu unterrichten.

2 
 
 
Gemäß § 83 GO NRW in Verbindung mit § 8 Ziffer 14 und 15 der Haushaltssatzung entscheiden die 
Fachbeigeordneten über die Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszah-
lungen bis zu einer Höhe von 50.000 Euro je Teilplan, wenn die Deckung im Rahmen des jeweiligen 
Teilplans erfolgt und bei außerplanmäßigen Mehraufwendungen keine Belastung der Folgejahre ent-
steht. 
 
Die von der Kämmerin/den Fachbeigeordneten genehmigten Aufwendungen und Auszahlungen so-
wie die von der Kämmerin genehmigten Verpflichtungsermächtigungen sind nach §§ 83 und 85 GO i. 
V. m. § 8 der Haushaltssatzung dem Rat zur Kenntnis zu geben. 
 
Zur Straffung des Beratungsablaufes im Rat erfolgt eine Vorberatung im Finanzausschuss. Die Frak-
tionen und Einzelmandatsträger werden gebeten, evtl. auftretende Fragen dort vorzubringen. 
 
Anlagen 
 
Gez. Reker

Anlage 2 Auszahlung

3509 Zeichen

Fach-
dezernat
Nr. üpl. / 
apl.
Betrag Teil-
plan
Teilplanzeile Grund Betrag Teil-
plan
Teilplanzeile Dez. / Amt
1
üpl. 80.000,00 € 0204 9
(Auszahlungen für 
den Erwerb von 
beweglichen 
Anlagevermögen)
Für die in der Zulassungsstelle im Einsatz befindlichen 
Drucker und Scanner können aufgrund fehlender 
Ersatzteile seitens der Firma keine Wartungsarbeiten 
mehr durchgeführt werden. 
Dieser Umstand hat zur Folge, dass die DV-
Ausstattung der Zulassungsstelle neu beschafft 
werden muss. Die vorhandenen investiven Mittel im 
Teilplan 0204 sind nicht ausreichend, um den 
zusätzlichen Bedarf zu decken. Die Deckung erfolgt 
durch Wenigerauszahlungen im Teilplan 0111, die dort 
eingeplanten Mittel werden im laufenden Haushaltsjahr 
nicht vollumfänglich benötigt, da sich die vorgesehenen 
Maßnahmen verzögern. 
80.000,00 € 0111 9
(Auszahlungen für den 
Erwerb von 
beweglichen 
Anlagevermögen)
DEZ I/
34
über- und außerplanmäßige Auszahlungen Deckung 
Anlage 2
Über- und außerplanmäßige Auszahlungen im Haushaltsjahr 2021
Auszahlungen für Investitionen für die im Haushaltsjahr 2021 keine (üpl.) oder nicht ausreichende Mittel (apl.) veranschlagt sind. 
Seite 1

Fach-
dezernat
Nr. üpl. / 
apl.
Betrag Teil-
plan
Teilplanzeile Grund Betrag Teil-
plan
Teilplanzeile Dez. / Amt
über- und außerplanmäßige Auszahlungen Deckung 
2
apl. 15.000.000,00 € 0701 12
(Sonstige 
Investitionszahlung
en)
Der Rat der Stadt Köln hat mit Beschluss vom 
26.03.2020 der Gewährung eines weiteren 
Gesellschafterdarlehens über bis zu 84,4 Mio. € an die 
Kliniken der Stadt Köln gGmbH (Kliniken Köln) zur 
Durchfinanzierung des Geschäftsjahres 2020 & 2021 
der Kliniken Köln zugestimmt (Session-Nr. 0673/2020). 
Der entsprechende Darlehensvertrag über insgesamt 
84,4 Mio. € wurde am 16.04.2020 unterschrieben. 
Zum Monatsende November melden die Kliniken Köln 
nunmehr einen Finanzbedarf in Höhe von 15 Mio. €. 
Diese vom Rat beschlossene Darlehensgewährung 
wurde im Haushaltsplan 2020/2021 in der 
Finanzrechnung als Gewährung von Darlehen 
veranschlagt. Dabei war bereits berücksichtigt, dass 
das Darlehen bilanziell als Ausleihung zu zeigen ist, 
mithin die Darlehensgewährung als solche eine 
Investition darstellt. Ferner ist eine Darstellung als 
investive Einzelmaßnahme in der Finanzrechnung 
erforderlich. 
15.000.000,00 € 1601 19
(Gewährung von 
Darlehen)
DEZ II/
20
Seite 2

Fach-
dezernat
Nr. üpl. / 
apl.
Betrag Teil-
plan
Teilplanzeile Grund Betrag Teil-
plan
Teilplanzeile Dez. / Amt
über- und außerplanmäßige Auszahlungen Deckung 
3
üpl. 1.045.838,01 € 1501 10
(Auszahlungen für 
den Erwerb von 
Finanzanlagen)
Mit Ratsbeschluss 0532/2021 vom 23.03.2021 wurde 
der Finanzierung der Eigenkapitalzuführung der Stadt 
Köln in Höhe von 96 Mio. € über den Wirtschaftsplan 
der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung 
Veranstaltungszentrum Köln zugestimmt. Der daraus 
resultierende Schuldendienst bis zu einer Höhe von 3,2 
Mio. € wird der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung aus 
allgemeinen Haushaltsmitteln erstattet und 
überplanmäßig bereitgestellt. Die Deckung des 
Mehrbedarfs sollte ursprünglich aus dem TP 1601, 
TPZ 12 - sonstige Investitionsauszahlungen erfolgen. 
Diese Deckung kann jedoch nicht mehr herangezogen 
werden, da hier aktuell keine entsprechenden Mittel zur 
freien Verfügung stehen. Allerdings kann die Deckung 
des Mehrbedarfs aus dem Bereich der 
Konzernfinanzierung/Gewährung von Darlehen zur 
Verfügung gestellt werden.
1.045.838,01 € 1601 19
(Gewährung von 
Darlehen)
DEZ II/
20
Seite 3

Beratungsverlauf (2)

06.12.2021 Finanzausschuss
TOP 6.1.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
14.12.2021 Rat
TOP 7.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
4098/2021
Typ
Haushaltsrechtl. Unterrichtung d. Rates
Datum
01.12.2021
Erstellt
22.11.2021 09:55