4098/2021
Unterrichtung des Rates über die von der Kämmerin/den Fachbeigeordneten genehmigten Mehraufwendungen, -auszahlungen und -verpflichtungen im Haushaltsjahr 2020/21 gem. § 83 Abs. 1 und § 85 Abs. 1 GO NRW in Verbindung mit der Haushaltssatzung 2020/21
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Anlage 1 Aufwand
2654 Zeichen
Fach- dezernat Nr. üpl. / apl. Betrag Teil- plan Teilplanzeile Grund Betrag Teil- plan Teilplanzeile Dez. / Amt 1 üpl. 5.800.000,00 € 0212 13 (Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen) Die für 2020 vorgesehene Ersatzbeschaffung von Beatmungsgeräten hat sich verzögert und musste nach 2021 verschoben werden. Infolge der erheblichen Aufwandsbuchungen im Zusammenhang mit der Corona- Pandemie gab es im Teilergebnisplan 0212 keine Möglichkeit zur Ermächtigungsübertragung von 2020 nach 2021. Die nun entstandenen Mehraufwendungen von 1,4 Mio, € sind unabweisbar und können nicht aus dem Budget der Feuerwehr finanziert werden. Mit den Leistungserbringern wurden im Rettungsdienst neue Verträge abgeschlossen, was zu Mehrbedarfen i.H.v. rd. 3.000.000 € führen wird. Zudem besteht ein Mehrbedarf für die Ausbildung von Notfallsanitätern (siehe auch Vorlage 2418/2021). Beide Maßnahmen sind mit zusätzlichen Aufwendungen i.H.v. 4.400.000 € unabweisbar. 5.800.000,00 € 0103 11 (Personalaufwendun gen) DEZ I / 37 2 üpl. 800.000,00 € 0701 16 (Sonstige ordentliche Aufwendungen) Im Rahmen der Bekämpfung der Corona-Pandemie fallen u.a. Aufwendungen für den Betrieb des Impfzentrums, Kurierdienste für Ordnungsverfügungen und die Anmietung von Kraftfahrzeugen und zusätzlichen Büroräumen im Dominium an. Innerhalb des Dezernates V kann dieser Corona-bedingte Mehrbedarf in Höhe von rund 800.000€ durch Mehrerträge im Teilplan 0502 - Kommunale Leistungen nach dem SGB II in Teilplanzeile 6 - Kostenerstattungen und Umlagen gedeckt werden. Die Mehrerträge sind darauf zurückzuführen, dass die Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft erhöht wurde. 800.000,00 € 0502 6 (Kostenerstattungen und Umlagen) DEZ V/ 53 3 üpl. 250.000,00 € 0408 15 (Transferaufwen- dungen) Für die Denkmalpflege (TP 1002) sind im Haushaltsjahr 2021 Mittel in Höhe von 250.000 € für die Maßnahme „Bauliche Maßnahmen für die Sanierung und Erhaltung sowie Ergänzung von Denkmälern“ zugeordnet. Diese Mittel umfassen jedoch keine Denkmalmaßnahmen im eigentlichen Sinne, sondern sind über die Abteilung Brauchtum bei 4518 (Kölnisches Stadtmuseum) zu verwalten und zu verausgaben. Deshalb wird das Budget in den Teilplan von 4518 umgeschichtet. 250.000,00 € 1002 13 (Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen) DEZ VII über- und außerplanmäßiger Aufwand Deckung Anlage 1 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen im Haushaltsjahr 2021 Die folgenden Mehraufwendungen wirken sich, sofern sie zahlungswirksam sind, in gleicher Höhe auf die Finanzrechnung aus und führen zu Mehrauszahlungen, die haushaltsneutral durch Umschichtungen gedeckt wurden. Seite 1
Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates
3662 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle II/202/5 Vorlagen-Nummer 01.12.2021 4098/2021 Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates öffentlicher Teil Gremium Datum Finanzausschuss 06.12.2021 Rat 14.12.2021 Unterrichtung des Rates über die von der Kämmerin/den Fachbeigeordneten genehmigten Mehraufwendungen, -auszahlungen und -verpflichtungen im Haushaltsjahr 2020/21 gem. § 83 Abs. 1 und § 85 Abs. 1 GO NRW in Verbindung mit der Haushaltssatzung 2020/21 Gemäß § 83 GO NRW in Verbindung mit § 8 Ziffer 11 der Haushaltssatzung 2020/21 entscheidet die Kämmerin über die Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen bzw. Auszahlungen bis zur Höhe von 200.000 Euro je Aufwands- und Auszahlungsposition. Diese Beschränkung gilt nicht bei Beträgen, die - wirtschaftlich durchlaufend sind, - der Rückzahlung von Zuweisungen dienen, - aufgrund rechtlicher Verpflichtungen oder eines Ratsbeschlusses, der nicht älter als ein Jahr ist, bereitgestellt werden müssen, - der Finanzierung von IT-Projekten und Lizenzkäufen dienen und aus dem Teilplan der Kun- den- Dienststelle zum IT-Dienstleister in den Teilplan 0104 umgeschichtet werden müssen, - im Zusammenhang mit der zum 01.01.2015 umgesetzten Neuausrichtung der Gebäudewirt- schaft bereitgestellt werden müssen, - als Eigenmittel für Sonderausstellungen der Museen oder im Rahmen des Renovierungspro- gramms für Museen und Kulturbauten zentral im Teilplan 0401 (Museumsreferat) veranschlagt sind und nach entsprechendem Ausschussbeschluss haushaltsneutral in die sachlich zuständigen Teilpläne umgeschichtet werden müssen, - wenn bereits veranschlagte Mittel aus finanzstatistischen Gründen haushaltsneutral in einem anderen Teilplan oder außerplanmäßig bei einer anderen Teilplanzeile desselben Teilplans bereitgestellt werden müssen, - die wirtschaftlich unselbständigen Stiftungen der Stadt Köln betreffen, sofern eine Deckung durch die jeweilige Stiftungsrücklage erfolgt. Die Beschränkung gilt ebenfalls nicht für teilplanbezogenen überplanmäßigen Personalaufwand, der durch Personalminderaufwand in anderen Teilplänen gedeckt wird sowie für überplanmäßigen Bedarf für Beschaffungen beweglichen Anlagevermögens zur Einrichtung von Behindertenarbeitsplätzen, soweit hierfür Mittel des Integrationsfonds im Teilplan 0103 zur Deckung in anderen Teilplänen her- angezogen werden. Laut § 8 Ziffer 12 der Haushaltssatzung entscheidet die Kämmerin gemäß § 85 in Verbindung mit § 83 GO NRW über die Inanspruchnahme von über- und außerplanmäßigen Verpflichtungsermächti- gungen bis zur Höhe von 250.000 Euro je Maßnahme. Über die von der Kämmerin erteilten Genehmigungen zur Leistung von über- oder außerplanmäßigen Aufwendungen bzw. Auszahlungen ist der Rat monatlich zu unterrichten. 2 Gemäß § 83 GO NRW in Verbindung mit § 8 Ziffer 14 und 15 der Haushaltssatzung entscheiden die Fachbeigeordneten über die Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszah- lungen bis zu einer Höhe von 50.000 Euro je Teilplan, wenn die Deckung im Rahmen des jeweiligen Teilplans erfolgt und bei außerplanmäßigen Mehraufwendungen keine Belastung der Folgejahre ent- steht. Die von der Kämmerin/den Fachbeigeordneten genehmigten Aufwendungen und Auszahlungen so- wie die von der Kämmerin genehmigten Verpflichtungsermächtigungen sind nach §§ 83 und 85 GO i. V. m. § 8 der Haushaltssatzung dem Rat zur Kenntnis zu geben. Zur Straffung des Beratungsablaufes im Rat erfolgt eine Vorberatung im Finanzausschuss. Die Frak- tionen und Einzelmandatsträger werden gebeten, evtl. auftretende Fragen dort vorzubringen. Anlagen Gez. Reker
Anlage 2 Auszahlung
3509 Zeichen
Fach- dezernat Nr. üpl. / apl. Betrag Teil- plan Teilplanzeile Grund Betrag Teil- plan Teilplanzeile Dez. / Amt 1 üpl. 80.000,00 € 0204 9 (Auszahlungen für den Erwerb von beweglichen Anlagevermögen) Für die in der Zulassungsstelle im Einsatz befindlichen Drucker und Scanner können aufgrund fehlender Ersatzteile seitens der Firma keine Wartungsarbeiten mehr durchgeführt werden. Dieser Umstand hat zur Folge, dass die DV- Ausstattung der Zulassungsstelle neu beschafft werden muss. Die vorhandenen investiven Mittel im Teilplan 0204 sind nicht ausreichend, um den zusätzlichen Bedarf zu decken. Die Deckung erfolgt durch Wenigerauszahlungen im Teilplan 0111, die dort eingeplanten Mittel werden im laufenden Haushaltsjahr nicht vollumfänglich benötigt, da sich die vorgesehenen Maßnahmen verzögern. 80.000,00 € 0111 9 (Auszahlungen für den Erwerb von beweglichen Anlagevermögen) DEZ I/ 34 über- und außerplanmäßige Auszahlungen Deckung Anlage 2 Über- und außerplanmäßige Auszahlungen im Haushaltsjahr 2021 Auszahlungen für Investitionen für die im Haushaltsjahr 2021 keine (üpl.) oder nicht ausreichende Mittel (apl.) veranschlagt sind. Seite 1 Fach- dezernat Nr. üpl. / apl. Betrag Teil- plan Teilplanzeile Grund Betrag Teil- plan Teilplanzeile Dez. / Amt über- und außerplanmäßige Auszahlungen Deckung 2 apl. 15.000.000,00 € 0701 12 (Sonstige Investitionszahlung en) Der Rat der Stadt Köln hat mit Beschluss vom 26.03.2020 der Gewährung eines weiteren Gesellschafterdarlehens über bis zu 84,4 Mio. € an die Kliniken der Stadt Köln gGmbH (Kliniken Köln) zur Durchfinanzierung des Geschäftsjahres 2020 & 2021 der Kliniken Köln zugestimmt (Session-Nr. 0673/2020). Der entsprechende Darlehensvertrag über insgesamt 84,4 Mio. € wurde am 16.04.2020 unterschrieben. Zum Monatsende November melden die Kliniken Köln nunmehr einen Finanzbedarf in Höhe von 15 Mio. €. Diese vom Rat beschlossene Darlehensgewährung wurde im Haushaltsplan 2020/2021 in der Finanzrechnung als Gewährung von Darlehen veranschlagt. Dabei war bereits berücksichtigt, dass das Darlehen bilanziell als Ausleihung zu zeigen ist, mithin die Darlehensgewährung als solche eine Investition darstellt. Ferner ist eine Darstellung als investive Einzelmaßnahme in der Finanzrechnung erforderlich. 15.000.000,00 € 1601 19 (Gewährung von Darlehen) DEZ II/ 20 Seite 2 Fach- dezernat Nr. üpl. / apl. Betrag Teil- plan Teilplanzeile Grund Betrag Teil- plan Teilplanzeile Dez. / Amt über- und außerplanmäßige Auszahlungen Deckung 3 üpl. 1.045.838,01 € 1501 10 (Auszahlungen für den Erwerb von Finanzanlagen) Mit Ratsbeschluss 0532/2021 vom 23.03.2021 wurde der Finanzierung der Eigenkapitalzuführung der Stadt Köln in Höhe von 96 Mio. € über den Wirtschaftsplan der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Veranstaltungszentrum Köln zugestimmt. Der daraus resultierende Schuldendienst bis zu einer Höhe von 3,2 Mio. € wird der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung aus allgemeinen Haushaltsmitteln erstattet und überplanmäßig bereitgestellt. Die Deckung des Mehrbedarfs sollte ursprünglich aus dem TP 1601, TPZ 12 - sonstige Investitionsauszahlungen erfolgen. Diese Deckung kann jedoch nicht mehr herangezogen werden, da hier aktuell keine entsprechenden Mittel zur freien Verfügung stehen. Allerdings kann die Deckung des Mehrbedarfs aus dem Bereich der Konzernfinanzierung/Gewährung von Darlehen zur Verfügung gestellt werden. 1.045.838,01 € 1601 19 (Gewährung von Darlehen) DEZ II/ 20 Seite 3
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 4098/2021
- Typ
- Haushaltsrechtl. Unterrichtung d. Rates
- Datum
- 01.12.2021
- Erstellt
- 22.11.2021 09:55