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2016/0347

1. Nachtragshaushaltssatzung 2016

Magistratsvorlage 18.08.2016

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2016/0347

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Aufgrund des § 98 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom
7. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. Dezember 2015
(GVBl. S. 618), hat die Stadtverordnetenversammlung am xxx 2016 folgende Nachtragssatzung
beschlossen:
Mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan werden 
gegenüber bisher 
EUR
auf nunmehr EUR
festgesetzt
a) im Ergebnishaushalt
im ordentlichen Ergebnis
die Erträge 40.613.232 614.796.848 655.410.080
die Aufwendungen 28.016.818 614.391.477 642.408.295
der Saldo 12.596.414 405.371 13.001.785
im außerordentlichen Ergebnis
die Erträge 127.000 127.000
die Aufwendungen 100.000 100.000
der Saldo 27.000 27.000
b) im Finanzhaushalt
aus laufender Verwaltungstätigkeit
der Saldo der Einzahlungen und
Auszahlungen 12.571.414
17.146.270 29.717.684
aus Investitionstätigkeit
die Einzahlungen 4.874.065 16.615.299 11.741.234
die Auszahlungen 7.377.245 89.653.413 82.276.168
der Saldo 2.503.180 -73.038.114 -70.534.934
aus Finanzierungstätigkeit
die Einzahlungen 2.503.180 73.038.114 70.534.934
die Auszahlungen 542.340 16.497.140 15.954.800
der Saldo 1.960.840 56.540.974 54.580.134
Der Ergebnishaushalt weist einen Überschuss von 13.028.785 EUR   
aus.
Der Finanzhaushalt weist einen Zahlungsmittelüberschuss von 13.762.884 EUR   
aus.
1. Nachtragshaushaltssatzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt
für das Haushaltsjahr 2016
§ 1
erhöht um 
EUR
vermindert um
EUR
und damit der Gesamtbetrag des 
Haushaltsplans einschließlich der 
Nachträge 
Stand nach Magistrat

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2016
zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
erforderlich ist, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 73.038.114 EUR   
um 2.503.180 EUR
-
vermindert und damit auf 70.534.934 EUR
neu festgesetzt. 
Der Gesamtbetrag der Kredite aus dem Hessischen Investitionsfonds, über die im
Haushaltsjahr Verträge abgeschlossen werden sollen und die in künftigen Haushalts-
jahren zur Auszahlung anstehen, wird auf
500.000 EUR 
festgesetzt. 
Davon entfallen auf die Haushaltsjahre 
2017 400.000 EUR 
und 2018 100.000 EUR 
Der bisherige Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird nicht geändert.
Der bisherige Höchstbetrag der Kassenkredite wird nicht geändert.
Die Gemeindesteuern werden nicht geändert.
Der bisherige Stellenplan wird nicht geändert.
Die Bestimmungen zur Stellenbewirtschaftung werden nicht geändert.
Darmstadt, den xxx 2016 Der Magistrat
Stadtkämmerer
§ 7
André Schellenberg
§ 6
§ 5
§ 4
§ 3
§ 2
Stand nach Magistrat

2016/0347

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Vorlage-Nr. 2016/0347 
 
 
1. Nachtragshaushaltssatzung 2016

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Details

Vorlagen-Nr.
2016/0347
Typ
Magistratsvorlage
Datum
18.08.2016
Erstellt
29.09.2026 00:00