2016/0347
1. Nachtragshaushaltssatzung 2016
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Aufgrund des § 98 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. Dezember 2015 (GVBl. S. 618), hat die Stadtverordnetenversammlung am xxx 2016 folgende Nachtragssatzung beschlossen: Mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan werden gegenüber bisher EUR auf nunmehr EUR festgesetzt a) im Ergebnishaushalt im ordentlichen Ergebnis die Erträge 40.613.232 614.796.848 655.410.080 die Aufwendungen 28.016.818 614.391.477 642.408.295 der Saldo 12.596.414 405.371 13.001.785 im außerordentlichen Ergebnis die Erträge 127.000 127.000 die Aufwendungen 100.000 100.000 der Saldo 27.000 27.000 b) im Finanzhaushalt aus laufender Verwaltungstätigkeit der Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen 12.571.414 17.146.270 29.717.684 aus Investitionstätigkeit die Einzahlungen 4.874.065 16.615.299 11.741.234 die Auszahlungen 7.377.245 89.653.413 82.276.168 der Saldo 2.503.180 -73.038.114 -70.534.934 aus Finanzierungstätigkeit die Einzahlungen 2.503.180 73.038.114 70.534.934 die Auszahlungen 542.340 16.497.140 15.954.800 der Saldo 1.960.840 56.540.974 54.580.134 Der Ergebnishaushalt weist einen Überschuss von 13.028.785 EUR aus. Der Finanzhaushalt weist einen Zahlungsmittelüberschuss von 13.762.884 EUR aus. 1. Nachtragshaushaltssatzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt für das Haushaltsjahr 2016 § 1 erhöht um EUR vermindert um EUR und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplans einschließlich der Nachträge Stand nach Magistrat Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2016 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 73.038.114 EUR um 2.503.180 EUR - vermindert und damit auf 70.534.934 EUR neu festgesetzt. Der Gesamtbetrag der Kredite aus dem Hessischen Investitionsfonds, über die im Haushaltsjahr Verträge abgeschlossen werden sollen und die in künftigen Haushalts- jahren zur Auszahlung anstehen, wird auf 500.000 EUR festgesetzt. Davon entfallen auf die Haushaltsjahre 2017 400.000 EUR und 2018 100.000 EUR Der bisherige Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird nicht geändert. Der bisherige Höchstbetrag der Kassenkredite wird nicht geändert. Die Gemeindesteuern werden nicht geändert. Der bisherige Stellenplan wird nicht geändert. Die Bestimmungen zur Stellenbewirtschaftung werden nicht geändert. Darmstadt, den xxx 2016 Der Magistrat Stadtkämmerer § 7 André Schellenberg § 6 § 5 § 4 § 3 § 2 Stand nach Magistrat
2016/0347
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Vorlage-Nr. 2016/0347 1. Nachtragshaushaltssatzung 2016
Beratungsverlauf (5)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2016/0347
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 18.08.2016
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00