Mandari Insight

A-R/0065/2022

Schrotträder entfernen, Radabstellplätze verfügbar machen

Antrag an den Rat 29.11.2022

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 14.12.2022, TOP 49.7

A-R-0065-2022-CDU-Antrag Schrottraeder entfernen

· application/pdf

Ansehen

A-R-0065-2022-CDU-Antrag Schrottraeder entfernen

2428 Zeichen

Antrag an den Rat Nr.: A-R/0065/2022 
 
 
RATSANTRAG 
 Münster; 29. November 2022 
 
Schrotträder entfernen, Radabstellplätze verfügbar 
machen 
 
Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: 
1. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, das Entfernen von sog. Schrotträder zu intensi-
vieren und gemeinsam mit den zuständigen Ämtern und der Polizei hierfür ein Kon-
zept zu entwickeln.  
2. Nach dem Vorbild anderer Städte wird darüber hinaus eine digitale Möglichkeit ge-
schaffen, Schrotträder sowie falsch geparkte Räder, E-Räder und E-Scooter, die den 
Verkehr behindern oder gefährden, Online melden zu können („Mängelmelder-App“). 
3. Als Depot für die entfernten Räder sollen Kapazitäten der WBI im Bereich der Park-
häuser geprüft werden. 
4. Die Verwaltung berichtet innerhalb eines Jahres nach Umsetzung zum Sachstand. 
 
Begründung: 
Trotz aller bisherigen Bemühungen der Stadtverwaltung sind insbesondere im Umfeld des 
Hauptbahnhofes bzw. der Windhorststraße aber auch anderen Stellen im Stadtgebiet zahl-
reiche Schrottfahrräder abgestellt, die notwendigen Parkraum für aktive Fahrräder blockieren 
und das Stadtbild negativ prägen. Durch eine regelmäßige Entfernung von den nicht mehr 
fahrtüchtigen Fahrrädern sollen mehr Fahrradabstellplätze zur Verfügung gestellt und die 
Stadt sauberer gemacht werden. Die Schwerpunkte sollen gezielt angesteuert und durch re-
gelmäßige Kontrollen und Beseitigungen der Alträder genügend Freiraum an den Fahrradbü-
geln geschaffen werden. 
Für das Entfernen nicht mehr fahrbereiter, zeitlich unbegrenzt abgestellter Fahrräder können 
sich die Ordnungsbehörden derzeit auf das Straßenrecht (Gefährdung, Behinderung des 
Verkehrs) oder auf das Abfallrecht stützen. Zahlreiche Städte gehen verstärkt gegen Fahrrä-
der im schrottreifen Zustand vor und nutzen dafür den vorhandenen rechtlichen Rahmen. 
Um das Beseitigen von Schrottfahrrädern zu beschleunigen, setzen manche Kommunen zu-
dem verstärkt auf die Arbeit der Abfallfahndung, die sowohl in Eigeninitiative als auch mithilfe 
der Bürgerinnen und Bürger erfolgt. Die Städte wie Köln (über die App „Sag´s uns“), Düssel-
dorf oder die Region Hannover (Müllmelde-App) bieten ihren Bürgerinnen und Bürgern eine 
digitale Möglichkeit, ein Fahrrad im öffentlichen Raum, das nicht mehr fahrtüchtig bzw. be-
schädigt ist und andere Passanten gefährdet, bzw. den Verkehr behindert, online zu melden. 
 
 
Gez. Stefan Weber und Fraktion

Beratungsverlauf (1)

14.12.2022 Rat
TOP 49.7 Antrag Entscheidung

Beschluss: verwiesen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
A-R/0065/2022
Typ
Antrag an den Rat
Datum
29.11.2022
Erstellt
29.11.2022 16:14