2430/2021
Kapazitätserweiterungen auf den Linien 4, 13 und 18 Baubeschluss für den Ausbau der Bahnsteige der Haltestellen der Bauphase 1 auf eine Nutzlänge von 60 m
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Anlage 3 - Stellungnahme Rechnungsprüfungsamt
2970 Zeichen
/ 2 14 10.11.2021 143 Dezernat III, Amt 69 Stellungnahme zur Kostenberechnung der Beschlussvorlage 2430/2021, Stand 19.10.2021 Kapazitätserweiterung auf den Linien 4, 13 und 18 Baubeschluss für den Ausbau der Bahnsteige der Haltestellen der Baustufe 1 auf eine Nutzlänge von 60 m RPA-Nr.: 2021/0734 Eingereichte Kosten: rd. 580.000,- € netto / 690.000 € brutto Bestätigte Kosten: rd. 440.000 € netto / 524.000 € brutto Sehr geehrte Damen und Herren, gemeinsam mit der Kölner Verkehrsbetriebe AG (- KVB-) beabsichtigt das Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau (- 69-) an insgesamt 17 Haltestellen die Bahnsteige auf 60 m zu verlängern, um die Kapazitäten auf den Linien 4, 13 und 18 zu erweitern. Die Prüfung der zur Verfügung gestellten Unterlagen zur Erteilung eines B aubeschlusses für die erste Baustufe der Maßnahme ergab folgende Feststellungen: Im Zuge der ersten Baustufe ist vorgesehen, im Jahr 2022 zunächst fünf der insgesamt 17 Haltestellen zu ertüchtigen. -69- ermittelt für diese Baustufe einen städtischen Gesamtkosten- anteil in Höhe von rd. 580.000 € netto (690.000 € brutto). Eine mögliche Förderung von 90% der förderfähigen Kosten wurde hier bereits berücksichtigt. Entsprechende Bewilligungsbe- scheide der Zuschussgeber liegen nach Angaben von -69- zumindest teilweise noch nicht vor. Die von der KVB erstellte Kostenermittlung hat die für einen Baubeschluss erforderliche Qua- lität einer Kostenberechnung. Die angesetzten Kosten werden als angemessen erachtet. Die Vergütung der KVB-Leistung in Höhe von 7% der städtischen Gesamtkosten entspricht den Vereinbarungen aus dem Stadtbahnvertrag mit der KVB. Bei der Berechnung des Gesamtkostenanteils für die Stadt Köln wurde der zu erwartende Förderanteil für die Baumaßnahme ohne Mehrwertsteuer berücksichtigt. Hierdurch ergibt sich ein zu hoher städtischer Anteil. Anhand der vorgelegten Unterlagen ergeben sich für die erste Baustufe städtische Gesamt- kosten in Höhe von rund 1.330.000 € netto (1.583 .000 € brutto) ohne Berücksichtigung von Zuwendungen. Mit der erwarteten Maximalförderung liegt der Gesamtkostenanteil der Stadt Köln bei rund 440.000 € netto (524.000 € brutto). In der Beschlussvorlage wird auf weitere Kosten für die Überarbeitung von 74 Lichtsignalan- lagen entlang der Streckenverläufe hingewiesen. Diese werden nur nachrichtlich benannt und sind nicht Gegenstand des Beschlusses. Diese Leistung fällt frühestens im Jahr 2026 an. Bei der Durchsicht der zur Verfügung gestellten Unterlagen haben sich keine Anhaltspunkte ergeben, die grundsätzlich gegen eine Fortführung der Maßnahme sprechen. Die in der Be- schlussvorlage von - 69- benannten Investitionsauszahlungen können jedoch nicht bestätigt Anlage 3 - 2 - werden. Bei korrekter Einrechnung des Förderanteils reduziert sich der zu beschließende städ- tische Gesamtkostenanteil um rund 140.000 € netto (166.000 € brutto). Mit freundlichen Grüßen Ralf Jülich stellv. Amtsleitung
Sachstandsbericht 10/2022
2088 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin
Dezernat, Dienststelle
III/692/10
___________________________
Vorlagen-Nummer
2430/2021
Stand: 11.09.2022
Sachstandsbericht
Kapazitätserweiterungen auf den Linien 4, 13 und 18
Baubeschluss für den Ausbau der Bahnsteige der Haltestellen der Bauphase 1 auf eine
Nutzlänge von 60 m
Beschluss:
Der Rat der Stadt Köln beschließt - vorbehaltlich des rechtskräftigen Baurechts, vorbehaltlich
des Vorliegens des Bewilligungsbescheides über die Gewährung von Zuschüssen nach dem
Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in NRW (ÖPNVG) oder alternativ vorbehalt-
lich der Genehmigung des Zuschussgebers zu einem vorzeitigen zuwendungsunschädlichen
Baubeginn der Maßnahme beziehungsweise einer Vorsorgemaßnahme – im Rahmen der Ka-
pazitätserweiterungen auf den Linien 4 und 13 den Ausbau der Bahnsteige der 5 Haltestellen
Aachener Str./Gürtel, Wüllnerstraße, Dürener Str./Gürtel, Im Weidenbruch und Mülheim Berli-
ner Straße (Bauphase 1) auf eine Nutzlänge von 60 m sowie die Erstattung des städtischen
Eigenanteils an den Investitionskosten in Höhe von rd. 690.000 € an die Kölner Verkehrs-
Betriebe AG (KVB). Die Maßnahme wird von der KVB durchgeführt.
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Aachener Str./ Gürtel/ Wüllnerstr./ Dürener Str./ Gürtel
Mit dem Umbau der Haltestellen wurde im April 2022 begonnen. Die Arbeiten wurden im Juni 2022
abgeschlossen.
Im Weidenbruch
Der Umbau der Haltestelle Im Weidenbruch fand während den Sommerferien 2022 im Rahmen einer
Vollsperrung aufgrund Gleiserneuerungsarbeiten auf der Berliner Str. statt.
Mülheim Berliner Str.
Aufgrund einer fehlenden Genehmigung konnten die Bauarbeiten an der Haltestelle während der
Vollsperrung in den Sommerferien nur im Bereich der Gleistrassierung und der Fahrleitungsanlage
beginnen. Die fehlende Genehmigung liegt inzwischen vor, sodass die Haltestelle voraussichtlich bis
Ende 2022 unter laufenden Betrieb umgebaut wird.
Nächste Schritte:
2
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den: /
Anlage 7, Auszug BV Lindenthal 06.12.2021 - mit Ergänzung
2413 Zeichen
Geschäftsführung
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
Herr Wagener
Telefon: (0221) 221 93313
E-Mail: steffen.wagener1@stadt-koeln.de
Datum: 07.12.2021
Auszug
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung
Lindenthal vom 06.12.2021
öffentlich
9.2.7 Kapazitätserweiterungen auf den Linien 4, 13 und 18
Baubeschluss für den Ausbau der Bahnsteige der Haltestellen der
Bauphase 1 auf eine Nutzlänge von 60 m
2430/2021
Geänderter Beschluss:
Der Rat der Stadt Köln beschließt - vorbehaltlich des rechtskräftigen Bau-
rechts, vorbehaltlich des Vorliegens des Bewilligungsbescheides über die Ge-
währung von Zuschüssen nach dem Gesetz über den öffentlichen Personen-
nahverkehr in NRW (ÖPNVG) oder alternativ vorbehaltlich der Genehmigung
des Zuschussgebers zu einem vorzeitigen zuwendungsunschädlichen Baube-
ginn der Maßnahme beziehungsweise einer Vorsorgemaßnahme – im Rahmen
der Kapazitätserweiterungen auf den Linien 4 und 13 den Ausbau der Bahn-
steige der 5 Haltestellen Aachener Str./Gürtel, Wüllnerstraße, Dürener
Str./Gürtel, Im Weidenbruch und Mülheim Berliner Straße (Bauphase 1) auf
eine Nutzlänge von 60 m sowie die Erstattung des städtischen Eigenanteils an
den Investitionskosten in Höhe von rd. 690.000 € an die Kölner Verkehrs-
Betriebe AG (KVB). Die Maßnahme wird von der KVB durchgeführt.
Gleichzeitig beschließt der Rat der Stadt Köln im Haushaltsjahr 2021 die Frei-
gabe einer investiven Verpflichtungsermächtigung zu Lasten des Haushaltsjah-
res 2022 in Höhe von 690.000 € für die o.g. Maßnahme im Teilfinanzplan
1202, Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV, bei der Finanzstelle 6903-1202-0-
9003, L 4, 13 u. 18 - Bst.-Verlängerung, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für
Baumaßnahmen.
Der Verkehrsausschuss verzichtet auf Wiedervorlage, wenn die Bezirksvertretungen
Lindenthal und Mülheim uneingeschränkt zustimmen.
ja / nein
Die Bezirksvertretung bedauert den nicht gleichzeitig stattfinden barrierefreien
Ausbau der Bahnsteige. Die UN-Konvention verlangt dies bis 2022.
Die Bezirksvertretung Lindenthal fordert Verwaltung und KVB auf,
unverzüglich mit den Planungen für den barrierefreien Ausbau der Haltestellen
zu beginnen. Dabei ist frühzeitig die Bezirksvertretung Lindenthal
einzubeziehen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen
Nicht anwesend: Führer (CDU), Hilgers, Fiedler (SPD), Kaspar (FDP), Finsterle
(AFD)
Anlage 2.1_LP
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Anlage 2.2_LP
1386 Zeichen
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Anlage 2.5_LP
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Anlage 2.4_LP
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Anlage 4 - Stellungnahme zu den Anmerkungen des RPA
872 Zeichen
Anlage 4 Stellungnahme zu den Anmerkungen des Rechnungsprüfungsamtes (RPA) Das RPA geht in seiner Stellungnahme davon aus, dass sich ein zu hoher städtischer Anteil ergibt, weil bei der Berechnung des Gesamtkostenanteils der Stadt Köln der zu erwartende Förderanteil für die Baumaßnahme ohne Mehrwertsteuer berücksichtigt wurde. Die Stellungnahme des RPA kann nicht bestätigt werden. Die Fördermittel für den städtischen Anteil werden aufgrund der Vorsteuerabzugsberechtigung des Amtes für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau im Stadtbahnbereich immer netto, ohne die gesetzliche Mehrwertsteuer bewilligt. Die gesetzliche Mehrwertsteuer wird nicht bezuschusst. Dies gilt auch für die KVB AG. Die Fördermittel werden netto abgezogen. Im Ergebnis ist die Berechnung des städtischen Gesamtkostenanteils i. H. v. 690.000 € richtig in der Vorlage 2430/2021 dargestellt.
Anlage 1_Übersichtsplan
810 Zeichen
Anlage i
Kapazitätserweiterungen
auf den Linien 4, 13 und 18
Haltestellenumbau
Linie 4
. Schlebusch
. Odenthaler Str.
. Leuchterstr.
1. Am embera. Pe IE REESEN
5. Im Weidenbruch - Bauphase i i
{6. Mülheim Berliner Str. - Bauphase 1
" Von-Sparr-Str.
. Keupstr.
9. Grünstr.
10. Stegerwaldsiedlung
Linie 13
Ad SR ESEEB] une
12. Dürener Str./ Gürtel - Bauphase 1
13. nülnerstr - Bauphase 1 ı
Linie 13 und Linie 18
15. Wichheimer Str.
16. Vischeringstr.
Linie 18
17. Thielenbruch
Zuständig Stadt Köln
18. Zoo/ Flora
Zuständig Stadt Hürth und HGK
19. Efferen
20. Kiebitzweg
21. Hürth Hermülheim
Legende
— Linie 4
— Linie 13
— Linie 18
— sonstige Linien
umzubauende Haltestellen
o nicht betroffene Haltestellen
«> Bauphase 1
Datum: 29.07.2021
K VB Kartengrundlage: KVB AG;
OSM Contributers
Anlage 6.2 Plan Querungsmöglichkeiten
400 Zeichen
Im Weidenbruch - Querungsmöglichkeiten Beairkaregderung Köln 7% Dieser Ausdruck wurde mit TIM-online (www.tim-online.nrw.de) am 30.11.2021 um 11:29 Uhr erstellt. E GEObasis.nrw Land NRW (2020) - Lizenz di-de/zero-2-0 (www.govdata.de/di-de/zero-2-0) - Keine amtliche Standardausgabe. ‚eodaten anderer Quellen gelten die Nutzungs- und Lizenzbedingungen der jeweils zugrundeliegenden Dienste. Ö Michi
Anlage 6.1 - Stellungnahme der Verwaltung zu den BV-Beschlüssen
2645 Zeichen
Anlage 6.1 Kapazitätserweiterungen auf den Linien 4, 13 und 18 Baubeschluss für den Ausbau der Bahnsteige der Haltestellen der Bauphase 1 auf eine Nutzlänge von 60 m 2430/2021 Die Verwaltung nimmt zu den Anregungen aus dem Verkehrsausschuss und der Bezirksvertretung Mülheim sowie dem geänderten Beschluss der Bezirksvertretung Lindenthal wie folgt Stellung: Möglichkeiten der Einrichtung eines zweiten Zugangs im Zusammenhang mit der Bahnsteigverlängerung der Stadtbahnhaltestelle „Im Weidenbruch“ auf der Linie 4 Grundsätzlich ist es möglich, einen weiteren signalisierten Überweg über die Gleise im nordwestlichen Bereich der Haltestelle anzulegen. Allerdings könnte ein solcher Überweg nur mit sehr großem Aufwand barrierefrei hergestellt werden, da die erforderlichen Rampen aufgrund der abfallenden Geometrie der Gleise übermäßig lang würden. Dadurch bedingt läge die Querung zudem im Bereich des KVB-Trogs, in dem keine ausreichenden Querschnittsbreiten von mindestens 2,50 m für die erforderlichen Aufstellflächen für querende Personen vorhanden sind. Alternativ ist die Gleisquerung nur durch den Bau von zwei Treppen an den jeweiligen Bahnsteigenden herzustellen. Die Querung müsste aufgrund der überstehenden „Fahrzeugköpfe“ ca. 6 m in Richtung „Am Flachrosterweg“ verschoben angelegt werden. Da sich der Trog dort bereits verjüngt, sind auch hier keine ausreichenden Aufstellflächen in einer Querschnittsbreite von mindestens 2,50 m realisierbar. Um die erforderlichen Abmessungen der Aufstellflächen herstellen zu können, wäre ein aufwendiger und sehr teurer Eingriff in die massive Trogmauer aus Stahlbeton erforderlich. Dies würde außerdem eine zusätzliche Inanspruchnahme des angrenzenden Straßenraumes erfordern. Zusätzlich müsste für eine solche Maßnahme eine Genehmigung bei der Bezirksregierung eingeholt werden. Die fehlende Barrierefreiheit bei Anordnung einer Gleisquerung an den Bahnsteigenden würde mit großer Wahrscheinlichkeit einen Verlust der Förderfähigkeit der Maßnahme nach sich ziehen. Die Verwaltung empfiehlt, auf den zusätzlichen Überweg über die Gleise zu verzichten, auch wenn sich die zurückzulegenden Wege für einige Fahrgäste verkürzen würden. Bezüglich des von der Bezirksvertretung Lindenthal geforderten unverzüglichen Planungsbeginns für den barrierefreien Ausbau der Haltestellen kann die Verwaltung mitteilen, dass für das Frühjahr 2022 die Einholung des Bedarfsfeststellungs- und Planungsbeschlusses für den barrierefreiem Ausbau von 10 Haltestellen der Linie 13 zwischen Venloer Straße/Gürtel bis Berrenrather Straße/Gürtel vorgesehen ist.
Anlage 2.3_LP
1537 Zeichen
N S egende “ N \ Planung Bestand h mg N = . , SS SS_ \ Planungsbereich | Noppenstein ——— Bestand . DO) Strom-/ Verteilerkasten IISSe. N " FO SSSIHo__ N Bahnsteig Rillenstein x x: Abriss Bestand >) Kanal-/ Entlüftungsdeckel < SSSssn, . Rampe/ Treppe —— Planung () Baum 80 Kar Wasserschieber N - oO Gleisquerung —°— Geländer neu I Merken ® _ Abfallbehälter oO oO Fußgängerfurt f Beleuchtung neu 2 ® Werbeanlagen 8) oP Grünland oO Gehweg “4 MIVLSA [ Tr I Beleuchtung Da Fahrgastunterstand a au a0 AZ u . Q er Radweg 4 Fußgänger LSA J ] Poller Mast —— Gleistrasse PT 7 7777 S Radweg >» StrabLSA © Fahrleitungsmast Fahrbahn | | | Fahrradabstellplätze 1 Mofis Grünfläche $ Poller Sinkkasten/ Einlauf Gleisbereich = - Schächte —— Gleistrasse n LSA Anlage 2.3 zum Baubeschluss 0164/2021 Tunnel und Stadtbahnbau 04.08.2021 11.08.2021 12.08.2021 SZ222700 022 Em N o _ _ — -64- Amt für gez. Rosenstein IS ——— = N FI NY = “ A, = Verkehrsmanagement 03.08.2021 II] Ken ug: a = G oO T - a OD N -66- Amt für Straßen Q & ; und Verkehrsentwicklung oO [&% iS) oO — _ 3 |L0 -69- Amt für Brücken, gez. Matzel gez. Kümpel gez. Melchert | -15- Nahverkehrsmanagement |" 07.07.2021 Maßstab: 1: 200 Kapazitätserweiterungen auf den [erexe G | ma. | Linien 4, 13 u nd 18 U:\Planung\Sonstiges\Kapazitätserweiteru ng_L4 13 18\Baubeschluss_2021\Anlage Dürener Str./ Gürtel Lageplan |2._Lr.s nn -Projektleitung- -Projektleitung- KVBQ) KÖLNER VERKEHRS - BETRIEBE AG Scheidtweilerstraße 38 50933 Köln ZEICHNUNG DARF NUR IM CAD-SYSTEM GEÄNDERT WERDEN 297x780
Anlage 8 - DE BV Mülheim 07.12.2021 - mit Ergänzung
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/69/692/2 2430/2021/1 Vorlagen-Nummer 4257/2021 Freigabedatum Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Entscheidung durch die Bezirksbürgermeisterin bzw. den Bezirksbürgermeister und ein Mitglied der Bezirksvertretung gemäß § 36 Absatz 5, Satz 2 GO NRW und Genehmigung durch die Bezirksvertre- tung Betreff Kapazitätserweiterungen auf den Linien 4, 13 und 18 Baubeschluss für den Ausbau der Bahnsteige der Haltestellen der Bauphase 1 auf eine Nutzlänge von 60 m Gremium Datum Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 17.01.2022 Begründung für die Dringlichkeit: Mit Beschluss 3243/2020 vom 09.11.2021 wurde die Beschaffung und Finanzierung von ver- längerten Stadtbahnwagen für die Kapazitätserweiterungen auf den Linien 4, 13 und 18 bis zum Jahr 2026 beschlossen. Um den vorgesehenen Zeitplan für den hierfür erforderlichen Ausbau der Bahnsteige der Haltestellen dieser Linien im Zeitraum 2022 bis 2026 ohne Termin- und Kostenrisiko einhalten zu können, ist es zwingend erforderlich mit der ersten Bauphase im II. Quartal 2022 zu beginnen. Bei einem späteren Baubeginn können zudem in 2022 anste- hende Liniensperrpausen der KVB nicht genutzt werden, so dass es zu zusätzlichen Ein- schränkungen für die Fahrgäste in den Folgejahren kommen würde. Entsprechend ist eine Be- schlussfassung in der Sitzung des Rates der Stadt Köln am 14.12.2021 dringend erforderlich, um den Terminplan der Maßnahme und den angesetzten Kostenrahmen nicht zu gefährden. Geänderter Beschluss: Gem. § 36 Abs. 5 S. 2 GO NW i.V.m. § 10 Hauptsatzung der Stadt Köln empfehlen wir dem Rat wie folgt zu beschließen: Der Rat der Stadt Köln beschließt - vorbehaltlich des rechtskräftigen Baurechts, vorbehaltlich des Vorliegens des Bewilligungsbescheides über die Gewährung von Zuschüssen nach dem Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in NRW (ÖPNVG) oder alternativ vorbehalt- lich der Genehmigung des Zuschussgebers zu einem vorzeitigen zuwendungsunschädlichen Baubeginn der Maßnahme beziehungsweise einer Vorsorgemaßnahme – im Rahmen der Ka- pazitätserweiterungen auf den Linien 4 und 13 den Ausbau der Bahnsteige der 5 Haltestellen Aachener Str./Gürtel, Wüllnerstraße, Dürener Str./Gürtel, Im Weidenbruch und Mülheim Berli- ner Straße (Bauphase 1) auf eine Nutzlänge von 60 m sowie die Erstattung des städtischen Eigenanteils an den Investitionskosten in Höhe von rd. 690.000 € an die Kölner Verkehrs- Betriebe AG (KVB). Die Maßnahme wird von der KVB durchgeführt. - An der Haltestelle Im Weidenbruch ist zu prüfen, ob auf der Nordseite ein Fußgängerüberweg eingerichtet werden kann. Gleichzeitig beschließt der Rat der Stadt Köln im Haushaltsjahr 2021 die Freigabe einer inves- tiven Verpflichtungsermächtigung zu Lasten des Haushaltsjahres 2022 in Höhe von 690.000 € für die o.g. Maßnahme im Teilfinanzplan 1202, Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV, bei der Finanzstelle 6903-1202-0-9003, L 4, 13 u. 18 - Bst.-Verlängerung, Teilplanzeile 8, Auszahlun- gen für Baumaßnahmen. 2 Datum Abstimmungsergebnis Unterschrift Unterschrift 07.12.2021 zugestimmt
Anlage 9, Auszug Finanzausschuss 06.12.2021
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Geschäftsführung Finanzausschuss Herr Müller (20) Telefon: (0221) 221-24649 Fax : (0221) 221-23902 E-Mail: Michael.Mueller6@stadt-koeln.de Datum: 07.12.2021 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der Sitzung des Finanzausschusses vom 06.12.2021 öffentlich 10.28 Kapazitätserweiterungen auf den Linien 4, 13 und 18 Baubeschluss für den Ausbau der Bahnsteige der Haltestellen der Bauphase 1 auf eine Nutzlänge von 60 m 2430/2021 RM Joisten fragt, wie die Verwaltung mit dem Hinweis des Rechnungsprüfungsamtes zur Möglichkeit einer Reduzierung des städtischen Eigenanteils um 140.000 € um- gehe. RM Hammer fragt, ob das Votum der Bezirksvertretung Mülheim wegen der Absage der Sitzung per Dringlichkeitsentscheidung eingeholt werde. Die Verwaltung sagt eine Beantwortung zu. Beschluss: Die Vorlage wird ohne Votum in den Rat verwiesen.
Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin
Dezernat, Dienststelle
III/692/10
Vorlagen-Nummer
2430/2021
Freigabedatum
19.11.2021
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung
Betreff
Kapazitätserweiterungen auf den Linien 4, 13 und 18
Baubeschluss für den Ausbau der Bahnsteige der Haltestellen der Bauphase 1 auf eine
Nutzlänge von 60 m
Beschlussorgan
Rat
Gremium Datum
Beschluss:
Der Rat der Stadt Köln beschließt - vorbehaltlich des rechtskräftigen Baurechts, vorbehaltlich
des Vorliegens des Bewilligungsbescheides über die Gewährung von Zuschüssen nach dem
Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in NRW (ÖPNVG) oder alternativ vorbehalt-
lich der Genehmigung des Zuschussgebers zu einem vorzeitigen zuwendungsunschädlichen
Baubeginn der Maßnahme beziehungsweise einer Vorsorgemaßnahme – im Rahmen der Ka-
pazitätserweiterungen auf den Linien 4 und 13 den Ausbau der Bahnsteige der 5 Haltestellen
Aachener Str./Gürtel, Wüllnerstraße, Dürener Str./Gürtel, Im Weidenbruch und Mülheim Berli-
ner Straße (Bauphase 1) auf eine Nutzlänge von 60 m sowie die Erstattung des städtischen
Eigenanteils an den Investitionskosten in Höhe von rd. 690.000 € an die Kölner Verkehrs-
Betriebe AG (KVB). Die Maßnahme wird von der KVB durchgeführt.
Gleichzeitig beschließt der Rat der Stadt Köln im Haushaltsjahr 2021 die Freigabe einer inves-
tiven Verpflichtungsermächtigung zu Lasten des Haushaltsjahres 2022 in Höhe von 690.000 €
für die o.g. Maßnahme im Teilfinanzplan 1202, Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV, bei der
Finanzstelle 6903-1202-0-9003, L 4, 13 u. 18 - Bst.-Verlängerung, Teilplanzeile 8, Auszahlun-
gen für Baumaßnahmen.
Der Verkehrsausschuss verzichtet auf Wiedervorlage, wenn die Bezirksvertretungen Lindenthal und
Mülheim uneingeschränkt zustimmen.
ja / nein
Verkehrsausschuss 23.11.2021
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 06.12.2021
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 06.12.2021
Verkehrsausschuss
Finanzausschuss 06.12.2021
Rat 14.12.2021
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Haushaltsmäßige Auswirkungen
Nein
Ja, investiv Investitionsauszahlungen 690.000 €
Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja %
Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme €
Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja %
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2026
a) Personalaufwendungen €
b) Sachaufwendungen etc. €
c) bilanzielle Abschreibungen 53.200 €
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2026
a) Erträge €
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten 35.600 €
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:
a) Personalaufwendungen €
b) Sachaufwendungen etc. €
Beginn, Dauer
Auswirkungen auf den Klimaschutz
Nein
Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)
Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)
Begründung
In den zurückliegenden Jahren sind die Fahrgastzahlen der Linien 4, 13 und 18 stark angestiegen.
In der Folge übersteigt die Nachfrage, insbesondere zu den Hauptverkehrszeiten auf größeren
Streckenabschnitten, die derzeitigen Kapazitäten. Da Taktverdichtungen aufgrund nicht zur Verfü-
gung stehender Fahrplantrassen nicht möglich sind, sollen die notwendigen zusätzlichen Platzka-
pazitäten durch ein geändertes Fahrzeugkonzept zur Verfügung gestellt werden. Das Fahrzeug-
konzept sieht den Einsatz von ca. 70 m langen Zügen vor. Die Beschaffung dieser hochflurigen
Stadtbahnwagen wird dem Rat mit separater Vorlage-Nr. 3243/2020 zur Entscheidung vorgelegt.
Mit dem Einsatz der neuen Züge lässt sich die Kapazität um rund 20 % erhöhen. Voraussetzung
für diese Umsetzung sind Bahnsteige mit einer Länge von mindestens 60 m. Dafür wird die KVB
die 17 Haltestellen Aachener Str./Gürtel, Wüllnerstraße, Dürener Str./Gürtel, Sülzgürtel, Thielen-
bruch, Vischeringstraße, Wichheimer Straße, Schlebusch, Odenthaler Straße, Leuchterstraße, Am
Emberg, Im Weidenbruch, Mülheim Berliner Straße, Von-Sparr-Straße, Keupstraße, Grünstraße
und Stegerwaldsiedlung verlängern.
Die Federführung für Planung und Umsetzung der Ausbaumaßnahmen wurden der KVB durch den
Rat der Stadt Köln mit den Vorlagen 2723/2018 und 2662/2019 übertragen.
Die KVB wird die Maßnahme in Abstimmung mit der Stadt Köln durchführen und die Stadt Köln
fortlaufend über den aktuellen Sachstand der Planung, der Ausführung, der Kosten sowie der
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Terminprognose informieren sowie Gelegenheit zur Einsicht in die entsprechenden Unterlagen
geben.
Bauphasenweise Einholung der Baubeschlüsse
Für die Einholung eines Baubeschlusses ist die Planungstiefe des Abschlusses der Entwurfspla-
nung der Leistungsphase 3 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) erforder-
lich. Die Leistungsphase 3 HOAI wird für die einzelnen Haltestellen des Projektes nach und nach
erreicht und wird für alle Haltestellen erst in einigen Jahren vorliegen. Um Einschränkungen für die
Fahrgäste während der baulichen Umsetzung möglichst gering zu halten und um eine gleichmäßi-
ge Auslastung der KVB-Baukapazitäten sicher zu stellen, soll der Umbau der Haltestellen zwi-
schen 2022 und 2026 in vier Bauphasen erfolgen. Für jede dieser Bauphasen wird ein gesonderter
Baubeschluss eingeholt. Die erste Bauphase umfasst dabei 5 Haltestellen. Es ist geplant, in 2022
einen weiteren Baubeschluss für die Haltestellen der Bauphasen 2 und 3 und in 2023 einen Bau-
beschluss für die Haltestellen der Bauphase 4 einzuholen.
Bauzeiten und Bauphasen
Die Einteilung der Haltestellen in vier Bauphasen richtet sich nach dem Planungs- und Umset-
zungsaufwand sowie dem zu erwartenden Aufwand für die Genehmigungsverfahren. Eine Bau-
phase besteht jeweils aus drei bis fünf Haltestellen. Dabei dient die derzeitige Einteilung der Bau-
phasen nur einer ersten Orientierung. Ausschlaggebend für den konkreten Umsetzungszeitpunkt
sind vor allem möglichst geringe Einschränkungen aufgrund der Bautätigkeiten für die Fahrgäste
und eine optimierte Integration der Bauabläufe in freie Kapazitäten der Bauabteilungen der KVB.
Ersteres wird durch die Ausnutzung ohnehin anstehender Streckensperrungen erreicht, sodass
zusätzliche Streckensperrungen aufgrund des Bahnsteigausbaus teilweise vermieden werden
können.
Bauphase 1
In der ersten Bauphase sollen die Haltestellen Aachener Str./Gürtel, Dürener Str./Gürtel, Wüllner-
straße, Im Weidenbruch und Mülheim Berliner Straße umgebaut werden.
Der Ausbau der Haltestellen umfasst alle zwingend erforderlichen Maßnahmen, damit die ca. 70 m
langen Züge eingesetzt werden können. Im Wesentlichen sind dies die Verlängerung der Bahn-
steige, die entsprechende Anpassung von Zuwegungen, Gleis- und Fahrbahnquerungen sowie die
Anpassung von Lichtsignalanlagen. Darüber hinaus wird die Bahnsteigbeleuchtung auf Energie-
sparsysteme umgerüstet und die Blindenleitsysteme auf den aktuellen Standard angepasst.
Die Verlängerungen der zwei Bahnsteige an den Haltestellen Dürener Str./Gürtel und Wüllnerstra-
ße erfolgt mit dem geringstmöglichen Aufwand, da hier eine Überplanung der Haltestellen im
Rahmen des barrierefreien Gürtelausbaus zu erwarten ist. Auf diese Vorabmaßnahme kann nicht
verzichtet werden, da der Einsatz der neuen längeren Fahrzeuge ab 2026 zeitlich deutlich vor dem
zu erwartenden Gürtelausbau liegt.
Genehmigungsverfahren
Für die Haltestellen der Bauphase 1 sind Genehmigungen nach § 9 Personenbeförderungsgesetz
(PBefG) erforderlich. Die Bau- und Betriebsgenehmigungen für drei der fünf Haltestellen liegen vor,
ein Genehmigungsantrag wird derzeit bei der Bezirksregierung bearbeitet und die Genehmigungsun-
terlagen einer weiteren Haltestelle werden derzeit zusammengestellt.
Für den Ausbau der Bahnsteige an den Haltestellen der Bauphasen 2-4 sind je nach Maßnahmenum-
fang Genehmigungen nach § 60 Straßenbahn-Bau und Betriebsordnung (BOStrab), § 9 oder § 28
PBefG erforderlich. Die Anträge werden nach abschließender Abstimmung mit den betroffenen Äm-
tern der Stadtverwaltung bei der Bezirksregierung eingereicht. Für jede Haltestelle wird eine Umwelt-
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verträglichkeitsstudie durchgeführt, in der die Eingriffe in Flora und Fauna bewertet werden. Entspre-
chende Vorsorge- und Ausgleichsmaßnahmen werden ermittelt und im Rahmen der Umsetzung
durchgeführt.
Kosten und Förderung
Der prognostizierte Kostenorientierungswert der Bahnsteigverlängerung für alle 17 Haltestellen be-
trägt rd. 13,1 Mio. € netto. Die Kosten für Bauphase 1 werden auf Basis der Kostenberechnung auf
rund 1,47 Mio. € geschätzt. Für die Bauphasen 2 bis 4 ergibt sich aktuell ein prognostizierter Kos-
tenorientierungswert i.H.v. 11,63 Mio. €.
Zusätzlich bedarf es einer softwaremäßigen Überarbeitung von 74 Lichtsignalanlagen entlang der
Linien 4, 13 und 18. Hier ist in Summe mit Investitionen in Höhe von ca. 0,55 Mio. € zu rechnen. Ab-
züglich einer zu erwartenden Förderung in Höhe von 90 % ergibt sich ein Eigenanteil von ca. 55.000
€. Die Programmierung der Lichtsignalanlagen erfolgt kurz vor Inbetriebnahme der Langzüge, so
dass diese Mittel ab 2026 benötigt werden.
Nach dem Stadtbahnvertrag vom 03.09./09.09.1991 umfasst der zu finanzierende städtische Maß-
nahmenanteil grundsätzlich die Ingenieurbauwerke einschließlich der Haltestellen, der Leiteinrich-
tungen und deren Möblierung sowie die Lichtsignalanlagen der Straßenführung. Die Betriebstech-
nik einschließlich bahnspezifischer Signalanlagen wird von der KVB umgesetzt und finanziert.
Nach dieser Aufteilung ergibt sich für die Stadt Köln ein Gesamtkostenanteil für die 5 Haltestellen
der Bauphase 1 in Höhe von 1,24 Mio. € netto und 0,23 Mio. € netto für die KVB. Der Maßnah-
menanteil der Stadt Köln wird der KVB inklusive eines pauschalen Planungskostenzuschlags auf
die Gesamtkosten von 7 % in Höhe von rund 0,09 Mio. € netto für Planungs-, Bauüberwachungs-
und Verwaltungsleistungen erstattet.
Die Maßnahme ist nach dem Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in NRW (ÖPNVG)
förderfähig; der Fördersatz beträgt bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Kosten. Die KVB hat die
Fördermittel beantragt und geht derzeit von zuwendungsfähigen Kosten von rund 1,17 Mio. € netto
aus. Es werden Fördermittel für die Baukosten in Höhe von rd. 1,05 Mio. € netto (anteilig Stadt
Köln 0,89 Mio. €; KVB: 0,16 Mio. €) erwartet. Diese Fördermittel werden von der KVB vereinnahmt.
Der städtische Anteil an der Förderung wird entsprechend weitergegeben.
Der Finanzierungsantrag für die oberirdischen Haltestellen auf allen Linien wurde vorsorglich am
16. April 2021 durch die KVB beim Zweckverband Nahverkehr Rheinland (NVR) eingereicht.
Für die 3 Haltestellen Aachener Str./Gürtel, Dürener Str./Gürtel und Wüllnerstraße/Gürtel ist zum
jetzigen Zeitpunkt eine Förderung nicht möglich, da die Zuwendungsvoraussetzungen, insbesonde-
re zur „Barrierefreiheit“, nicht vollständig erfüllt werden. Daher wurde für diese 3 Haltestellen beim
NVR ein Antrag auf Genehmigung einer Vorsorgemaßnahme gestellt. Die Vorsorgemaßnahme
wurde vom NVR bereits kurzfristig genehmigt. Hierdurch kann mit dem Bau der 3 Haltestellen zu-
wendungsunschädlich begonnen werden.
Vorsorgemaßnahmen sind einzelne Bauleistungen, die aus bautechnischen, baubetrieblichen oder
wirtschaftlichen Gründen bereits vorsorglich mit einem Bauvorhaben (Erstvorhaben) ausgeführt
werden, deren Nutzen allerdings erst mit der Realisierung eines späteren Bauvorhabens (Zweit-
vorhaben) gegeben ist.
Als Erstvorhaben werden die Bahnsteigverlängerungen als „Bauzwischenzustand“ bzw. als vorge-
zogene Baumaßnahme der KVB AG mit dem Zweck, bereits vor dem barrierefreien Ausbau der
Haltestellen längere Fahrzeuge einsetzen zu können, dargestellt. Das Zweitvorhaben ist der nach-
laufende barrierefreie Ausbau der Haltestellen durch die Stadt Köln.
Die zuvor genannte Vorsorgemaßnahme der 3 Haltestellen umfasst Gesamtkosten in Höhe von rd.
0,22 Mio. € netto, hiervon entfallen 0,21 Mio. € netto auf die städtischen Gewerke und 0,01 Mio. €
netto auf die KVB-Betriebstechnik. Den Anteil der Stadt Köln für die städtischen Gewerke i.H.v.
5
0,21 Mio. € netto zuzüglich 7 % Zuschlag, somit rund 0,23 Mio. €, stellt die KVB AG direkt im An-
schluss an die Baumaßnahme in Rechnung. Die entsprechenden Fördermittel werden nach der
Bewilligung abgewickelt. Der zuvor genannte städtische Eigenanteil von 0,23 Mio. € ist in der unten
ausgewiesenen Zwischensumme des Gesamtkostenanteils der Stadt Köln von 1,33 Mio. € bereits
berücksichtigt. Gleiches gilt für die erwarteten Fördermittel, die in dem unten ausgewiesenen Zu-
schuss von 0,89 Mio. € enthalten sind.
Für die weiteren Bauphasen bzw. die weiteren eingeplanten Fördermaßnahmen zur Kapazitätser-
weiterung auf den Linien 4, 13 und 18, ist eine Behandlung als Vorsorgemaßnahme nicht erforder-
lich.
Die Stadt Köln erstattet der KVB AG für die Bauphase 1 insgesamt den folgenden Eigenteil:
Gesamtkostenanteil Stadt Köln 1,24 Mio. €
zuzüglich 7 % Zuschlag 0,09 Mio. €
Zwischensumme 1,33 Mio. €
zuzüglich 19 % MwSt. 0,25 Mio. €
Zwischensumme 1,58 Mio. €
abzüglich Zuschuss 0,89 Mio. €
Eigenanteil Brutto rund 0,69 Mio. €
Die Mehrwertsteuer wird bei der Stadt Köln, Betrieb gewerblicher Art des Stadtbahnbaus, im Rahmen
der Vorsteuerabzugsberechtigung mit der Finanzverwaltung NRW verrechnet. Für die Finanzierung
ist die gesetzliche Mehrwertsteuer jedoch einzubeziehen.
Finanzierung
Die im Haushaltsjahr 2021 erforderlichen Verpflichtungsermächtigungen i.H.v. 690.000 € ste-
hen im HPL 2020/2021 im Teilfinanzplan 1202, Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV bei der
Finanzstelle 6903-1202-0-9003, L4, 13 u. 18, Teilplanzeile 8 Auszahlungen für Baumaßnah-
men, bereit. Die in 2022 entsprechend benötigten Auszahlungsermächtigungen wurden an
gleicher Stelle im HPL-Entwurf 2022 berücksichtigt.
Die mit der Maßnahme nach Fertigstellung ab 2026 verbundenen bilanziellen Abschreibungen
in Höhe von 53.200 € (Abschreibungsdauer 25 Jahre) und die Erträge aus der Auflösung von
Sonderposten in Höhe von 35.600 € (gleiche Laufzeit) wird das Dezernat für Mobilität im Rah-
men des Haushaltsplanaufstellungsprozesses 2026 ff innerhalb des dann jeweils zugewiese-
nen Budgets, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen.
Rechnungsprüfungsamt
Die Kostenberechnung der Maßnahme wurde dem Rechnungsprüfungsamt vorgelegt. Die Stel-
lungnahme des Rechnungsprüfungsamtes ist der Anlage 3 zu entnehmen.
Erläuterungen zu den Auswirkungen auf den Klimaschutz
Das Dezernat für Mobilität verfolgt im Rahmen seiner Dezernatsstrategie das Ziel, die sektor-
spezifischen Beiträge zum Klimaschutz zu erfüllen.
Die hier dargestellte Maßnahme fördert eine verkehrssichere und bedarfsgerechte Infrastruktur
und trägt somit zur Leistungsfähigkeit des Verkehrssystems bei. Dies ist systemimmanent und
fördert eine effiziente sowie ressourcenschonende Verkehrsabwicklung. Somit trägt dies zu
einer Reduktion des Treibhausgasausstoßes bei.
Insgesamt wird die hier dargestellte Maßnahme als positiver Beitrag zum Klimaschutz bewer-
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tet.
Dringlichkeit
Mit Beschluss 3243/2020 vom 09.11.2021 wurde die Beschaffung und Finanzierung von ver-
längerten Stadtbahnwagen für die Kapazitätserweiterungen auf den Linien 4, 13 und 18 bis
zum Jahr 2026 beschlossen. Um den vorgesehen Zeitplan für den hierfür erforderlichen Aus-
bau der Bahnsteige der Haltestellen dieser Linien im Zeitraum 2022 bis 2026 ohne Termin- und
Kostenrisiko einhalten zu können, ist es zwingend erforderlich mit der ersten Bauphase im II.
Quartal 2022 zu beginnen. Bei einem späteren Baubeginn können zudem in 2022 anstehende
Liniensperrpausen der KVB nicht genutzt werden, so dass es zu zusätzlichen Einschränkun-
gen für die Fahrgäste in den Folgejahren kommen würde. Entsprechend ist eine Beschlussfas-
sung in der Sitzung des Rates der Stadt Köln am 14.12.2021 dringend erforderlich, um den
Terminplan der Maßnahme und den angesetzten Kostenrahmen nicht zu gefährden.
Anlage 1 Übersichtslageplan
Anlage 2 Lagepläne
2.1 Aachener Str./Gürtel
2.2 Wüllnerstraße
2.3 Dürener Str./Gürtel
2.4 Mülheim Berliner Str
2.5 Im Weidenbruch
Anlage 3 Stellungnahme RPA
Anlage 5 - Auszug Verkehrsausschuss 23.11.2021
3054 Zeichen
Anlage 5 Geschäftsführung Verkehrsausschuss Frau Krause Telefon: (0221) 221-25909 Fax : (0221) 221-24447 E-Mail: angela.krause@stadt-koeln.de Datum: 04.12.2021 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 9. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 23.11.2021 öffentlich 4.6 Kapazitätserweiterungen auf den Linien 4, 13 und 18 Baubeschluss für den Ausbau der Bahnsteige der Haltestellen der Bauphase 1 auf eine Nutzlänge von 60 m 2430/2021 RM Wahlen bittet um Prüfung und Mitteilung, ob und wie an der Haltestelle Im Wei- denbruch am nördlichen Ende des Bahnsteigs eine Querung für zu Fuß Gehende eingerichtet werden könne. SB Dr. Beese fragt zudem nach, wann der Gürtelausbau erfolgen werde. Herr Höhn, Vertreter der KVB AG, teilt mit, dass der Gürtelausbau Teil eines Ge- samtprojektes sei, das hier zwar bereits mehrfach diskutiert wurde; es sei jedoch ak- tuell noch nicht beschluss- bzw. entscheidungsreif. Für die KVB AG sei es nun wich- tig, diese Maßnahmen vorab durchzuführen, um den geplanten Einsatz von längeren Zügen auf der Linie 13 zeitlich nicht zu gefährden. Weiterhin erklärt er auf Nachfrage des SE Vietzke, dass die barrierefreie Erreichbar- keit der Bahnsteige selbstverständlich angestrebt werde. Dies sei jedoch eine Detail- frage und hänge in jedem Einzelfall von den örtlichen Gegebenheiten ab. Da ein Ratsbeschluss am 14.12.2021 zwingend erforderlich ist, besteht Einverneh- men, auf einen 2. Durchgang im hiesigen Ausschuss zu verzichten; über etwaige, abweichende Voten der Bezirksvertretungen müsse ggf. in der Ratssitzung entschie- den werden. Beschluss: Der Verkehrsausschuss verzichtet auf Wiedervorlage und empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen: Der Rat der Stadt Köln beschließt - vorbehaltlich des rechtskräftigen Bau- 2 rechts, vorbehaltlich des Vorliegens des Bewilligungsbescheides über die Ge- währung von Zuschüssen nach dem Gesetz über den öffentlichen Personen- nahverkehr in NRW (ÖPNVG) oder alternativ vorbehaltlich der Genehmigung des Zuschussgebers zu einem vorzeitigen zuwendungsunschädlichen Baube- ginn der Maßnahme beziehungsweise einer Vorsorgemaßnahme - im Rahmen der Kapazitätserweiterungen auf den Linien 4 und 13 den Ausbau der Bahn- steige der 5 Haltestellen Aachener Str./Gürtel, Wüllnerstraße, Dürener Str./Gürtel, Im Weidenbruch und Mülheim Berliner Straße (Bauphase 1) auf eine Nutzlänge von 60 m sowie die Erstattung des städtischen Eigenanteils an den Investitionskosten in Höhe von rd. 690.000 € an die Kölner Verkehrs- Betriebe AG (KVB). Die Maßnahme wird von der KVB durchgeführt. Gleichzeitig beschließt der Rat der Stadt Köln im Haushaltsjahr 2021 die Frei- gabe einer investiven Verpflichtungsermächtigung zu Lasten des Haushaltsjah- res 2022 in Höhe von 690.000 € für die o.g. Maßnahme im Teilfinanzplan 1202, Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV, bei der Finanzstelle 6903-1202-0- 9003, L 4, 13 u. 18 - Bst.-Verlängerung, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2430/2021
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 19.11.2021
- Erstellt
- 25.06.2021 16:53