Mandari Insight

1834/2020

Unterrichtung des Rates gem. § 25 der Kommunalhaushaltsverordnung Nordrhein-Westfalen

Haushaltsrechtl. Unterrichtung d. Rates 17.06.2020

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 18.06.2020, TOP 7.2.5

Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates

· application/pdf

Ansehen

Anlage 1

· application/pdf

Ansehen

Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates

5663 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
II/20/202/1 
 
Vorlagen-Nummer 17.06.2020 
 1834/2020 
Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Rat 18.06.2020 
 
Unterrichtung des Rates gem. § 25 der Kommunalhaushaltsverordnung Nordrhein-Westfalen 
Der Rat der Stadt Köln wurde in seiner Sitzung am 14.05.2020 im Rahmen einer haushaltsrechtlichen 
Unterrichtung über erste Einschätzungen in Bezug auf die finanziellen Auswirkungen der Corona-
Pandemie zu verschiedenen haushaltsrelevanten Aspekten informiert (Vorlage 1048/2020). 
 
Aus dem standardisierten Berichtswesen an den Verwaltungsvorstand und den Finanzausschuss 
zum Buchungsstand 30.04.2020 konnten zwischenzeitlich auch erste Prognosen zum gesamtstädti-
sche Jahresergebnis 2020 gewonnen werden, über die der Rat hiermit gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 1 
KomHVO NRW i.V.m. § 8 Nr. 7 der Haushaltssatzung der Stadt Köln unterrichtet wird.  
 
In Bezug auf die Einzelheiten der Prognose wird auf den detaillierten Bericht an den Finanzausschuss 
(1697/2020) verwiesen. 
 
Der von den Dienststellen prognostizierte Jahresfehlbetrag 2020 wird danach und nach derzeitigem 
(!) Berichtsstand – d.h. ohne Unterstützung von Bund und Land – voraussichtlich bei rd. 532,0 Mio. 
Euro und damit um 480,7 Mio. Euro über dem im Haushaltsplan 2020/2021 beschlossenen Jahres-
fehlbetrag von 51,3 Mio. Euro liegen (siehe Anlage 1).  
 
Es ist darauf hinzuweisen, dass diese Prognose lediglich einen mit vielen Unwägbarkeiten behafteten 
Zwischenstand darstellen. Das hat folgende Ursachen:  
 
- Die im Bericht prognostizierte Ergebnisverschlechterung resultiert in großen Teilen aus deutlich 
geringer angesetzten Steuererträgen und ähnlichen Abgaben. Das ist eine Folge des sehr breiten 
konjunkturellen Einbruchs. Bei der Berechnung der Mindererträge wurde, soweit die einzelnen 
Steuerarten Gegenstand der bundesweiten Steuerschätzung sind, die Mai-Steuerschätzung 2020 
zugrunde gelegt (vgl. dazu Mitteilung Finanzausschuss, 1553/2020), also die aktuellsten Daten die-
ses Sachverständigengremiums. Gleichwohl müssen auch diese Prognosen als vorläufig angese-
hen werden. Wegen der großen Unsicherheiten zur weiteren konjunkturellen Entwicklung hat sich 
der Arbeitskreis Steuerschätzung erstmals in seiner Geschichte auf einen zusätzlichen Steuer-
schätzungstermin im September 2020 verständigt, so dass bei Vorlage des nächsten regulären Be-
richts mit neuen Daten zu rechnen ist.   
 
- Auch konnte das jüngst angekündigte Krisenbewältigungs- und Zukunftspaket des Koalitionsaus-
schusses (siehe Mitteilung Finanzausschuss, 1808/2020) in der Prognose noch keine Berücksichti-
gung finden. Für fast alle wesentlichen Entlastungen stehen noch weitere Umsetzungsschritte u.a. 
in Gestalt von Verfassungsänderungen (z. B. bei der dauerhaften Entlastung bei den Kosten der 
Unterkunft ab 2020 und bei der Gewerbesteuerkompensation 2020) sowie Finanzierungszusagen 
des Landes (z.B. bzgl. der Gewerbesteuerkompensation 2020) aus. Sollten die Maßnahmen wie 
angekündigt umgesetzt werden, könnte sich daraus auf Basis der derzeitigen Prognosezahlen ein 
Entlastungseffekt von einmalig 325-350 Mio. Euro für das Haushaltsjahr 2020 und dauerhaft von 
65-75 Mio. Euro bei den Kosten der Unterkunft ergeben.

2 
 
 
- Im Sozialbereich führen corona-bedingte Mehraufwendungen im Bereich der Leistungen nach dem 
Sozialgesetzbuch II (Kosten der Unterkunft) sowie Wenigererträge aufgrund von Gesetzesänderun-
gen in Bezug auf Erstattungen durch Bund und Land zu Verschlechterungen von mehr als 60,0 Mio. 
Euro. Weitere wesentliche Verschlechterungen werden beispielsweise auch bei der Berufsfeuer-
wehr für gesamtstädtische Beschaffungen im Logistikzentrum für Schutzausrüstung, Desinfekti-
onsmaterial und weiteres Hygienematerial im Zuge der Corona-Pandemie erwartet. Die Landesre-
gierung hat jedoch angekündigt, die durch die Corona-Pandemie entstandenen und entstehenden 
Mindererträge und Mehraufwendungen haushaltsrechtlich zu isolieren und ab 2025 ratierlich über 
maximal 50 Jahre zu verteilen. Dazu wurde jüngst ein Gesetzentwurf für ein „Gesetz zur Isolierung 
der aus der COVID-19-Pandemie folgenden Belastungen in den kommunalen Haushalten und zur 
Sicherung der kommunalen Handlungsfähigkeit sowie zur Anpassung weiterer landesrechtlicher 
Vorschriften“ (NKF-CIG) vorgelegt. Sollte die darin angekündigte Isolierung im Rahmen einer soge-
nannten Bilanzierungshilfe umgesetzt werden, ist davon auszugehen, dass die finanziellen Auswir-
kungen der Corona-Pandemie nicht auf das Jahresergebnis 2020 durchschlagen, sondern in der Bi-
lanz isoliert und erst ab 2025 sukzessive zu finanzieren wären.   
 
In dem o.g. Gesetzentwurf ist weiter der Verzicht auf die Notwendigkeit des Erlasses von Nachtrags-
satzungen für das Haushaltsjahr 2020 enthalten. Regulär wäre andernfalls mit der prognostizierten 
Ergebnisabweichung, die eine Verschlechterung des Jahresergebnisses um mehr als 3 % der Ge-
samtaufwendungen darstellt, die Verpflichtung zum Erlass einer Nachtragssatzung gemäß § 81 Abs. 
2 Nr. 1 GO i.V.m. § 8 Abs. 4 der Haushaltssatzung der Stadt Köln verbunden. Mit Erlass vom 
06.04.2020 hat die Landesregierung allerdings schon festgehalten, dass es derzeit gerechtfertigt ist – 
mangels Verlässlichkeit der Ermittlung von Finanzdaten – der Verpflichtung zur Aufstellung eines 
Nachtragshaushalts bis auf weiteres nicht nachzukommen.  
 
Die Verwaltung wird die zuständigen Gremien weiterhin engmaschig über wesentliche, finanzrelevan-
te Entwicklungen informieren.  
 
Das nächste reguläre Prognoseberichtswesen ist zum Buchungsstand 31.08.2020 vorgesehen. 
 
Gez. Reker

Anlage 1

2153 Zeichen

Prognose zum Gesamtergebnisplan
Berichtszyklus: 2020-04
Plan HPL
 Ist
 Prognose
 Plan HPL - Prognose
01 - Steuern und ähnliche Abgaben -2.536.424.000 -1.732.480.778 -2.115.009.998 -421.414.002
02 - Zuwendungen und allg. Umlagen -1.121.877.169 -712.957.311 -1.152.380.669 30.503.500
03 - sonstige Transfererträge -78.604.413 -38.099.820 -79.955.836 1.351.423
04 - öffentl.rechtl. Leistungsentgelte -342.178.985 -112.830.528 -302.814.873 -39.364.112
05 - privatrechtl. Leistungsentgelte -89.211.082 -44.938.568 -84.242.018 -4.969.064
06 - Kostenerstattungen und Umlagen -546.886.681 -156.381.956 -520.528.196 -26.358.484
07 - sonstige ordentliche Erträge -206.830.033 -40.853.760 -205.618.831 -1.211.202
08 - aktivierte Eigenleistungen -1.013.000 0 -13.000 -1.000.000
09 - Bestandsveränderungen -1.400.000 0 -1.400.000 0
10 - ordentliche Erträge -4.924.425.363 -2.838.542.722 -4.461.963.421 -462.461.942
11 - Personalaufwendungen 1.177.353.567 349.841.821 1.159.142.674 18.210.893
12 - Versorgungsaufwendungen 59.091.900 36.125.734 59.091.900 0
13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 638.250.286 161.491.601 674.774.835 -36.524.549
14 - Bilanzielle Abschreibungen 198.213.136 47.744.471 192.411.427 5.801.710
15 - Transferaufwendungen 1.956.823.150 700.405.495 1.905.393.173 51.429.977
16 - sonstige ordentl. Aufwendungen 926.153.697 283.503.896 997.652.860 -71.499.163
17 - ordentliche Aufwendungen 4.955.885.736 1.579.113.018 4.988.466.869 -32.581.133
18 - ordentliches Ergebnis (10 und 17) 31.460.373 -1.259.429.704 526.503.448 -495.043.075
19 - Finanzerträge -84.026.570 -2.082.889 -93.443.191 9.416.621
20 - Zinsen und sonst. Finanzaufwendungen 103.877.300 15.576.030 98.925.766 4.951.534
21 - Finanzergebnis (19 und 20) 19.850.730 13.493.140 5.482.575 14.368.155
22 - ordentliches Jahresergebnis (18 und 21) 51.311.104 -1.245.936.563 531.986.023 -480.674.919
26 - Jahresergebnis (22 und 25) 51.311.104 -1.245.936.563 531.986.023 -480.674.919
Buchungsstand 30.04.2020 Spalte „Plan HPL - 
Prognose“:
(-) Haushaltsverschlechterung (Mehraufwand bzw. 
Wenigerertrag)         
(+) Haushaltsverbesserung (Wenigeraufwand bzw. 
Mehrertrag)
Anlage 1

Beratungsverlauf (1)

18.06.2020 Rat
TOP 7.2.5 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1834/2020
Typ
Haushaltsrechtl. Unterrichtung d. Rates
Datum
17.06.2020
Erstellt
15.06.2020 13:50