1834/2020
Unterrichtung des Rates gem. § 25 der Kommunalhaushaltsverordnung Nordrhein-Westfalen
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Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle II/20/202/1 Vorlagen-Nummer 17.06.2020 1834/2020 Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates öffentlicher Teil Gremium Datum Rat 18.06.2020 Unterrichtung des Rates gem. § 25 der Kommunalhaushaltsverordnung Nordrhein-Westfalen Der Rat der Stadt Köln wurde in seiner Sitzung am 14.05.2020 im Rahmen einer haushaltsrechtlichen Unterrichtung über erste Einschätzungen in Bezug auf die finanziellen Auswirkungen der Corona- Pandemie zu verschiedenen haushaltsrelevanten Aspekten informiert (Vorlage 1048/2020). Aus dem standardisierten Berichtswesen an den Verwaltungsvorstand und den Finanzausschuss zum Buchungsstand 30.04.2020 konnten zwischenzeitlich auch erste Prognosen zum gesamtstädti- sche Jahresergebnis 2020 gewonnen werden, über die der Rat hiermit gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 1 KomHVO NRW i.V.m. § 8 Nr. 7 der Haushaltssatzung der Stadt Köln unterrichtet wird. In Bezug auf die Einzelheiten der Prognose wird auf den detaillierten Bericht an den Finanzausschuss (1697/2020) verwiesen. Der von den Dienststellen prognostizierte Jahresfehlbetrag 2020 wird danach und nach derzeitigem (!) Berichtsstand – d.h. ohne Unterstützung von Bund und Land – voraussichtlich bei rd. 532,0 Mio. Euro und damit um 480,7 Mio. Euro über dem im Haushaltsplan 2020/2021 beschlossenen Jahres- fehlbetrag von 51,3 Mio. Euro liegen (siehe Anlage 1). Es ist darauf hinzuweisen, dass diese Prognose lediglich einen mit vielen Unwägbarkeiten behafteten Zwischenstand darstellen. Das hat folgende Ursachen: - Die im Bericht prognostizierte Ergebnisverschlechterung resultiert in großen Teilen aus deutlich geringer angesetzten Steuererträgen und ähnlichen Abgaben. Das ist eine Folge des sehr breiten konjunkturellen Einbruchs. Bei der Berechnung der Mindererträge wurde, soweit die einzelnen Steuerarten Gegenstand der bundesweiten Steuerschätzung sind, die Mai-Steuerschätzung 2020 zugrunde gelegt (vgl. dazu Mitteilung Finanzausschuss, 1553/2020), also die aktuellsten Daten die- ses Sachverständigengremiums. Gleichwohl müssen auch diese Prognosen als vorläufig angese- hen werden. Wegen der großen Unsicherheiten zur weiteren konjunkturellen Entwicklung hat sich der Arbeitskreis Steuerschätzung erstmals in seiner Geschichte auf einen zusätzlichen Steuer- schätzungstermin im September 2020 verständigt, so dass bei Vorlage des nächsten regulären Be- richts mit neuen Daten zu rechnen ist. - Auch konnte das jüngst angekündigte Krisenbewältigungs- und Zukunftspaket des Koalitionsaus- schusses (siehe Mitteilung Finanzausschuss, 1808/2020) in der Prognose noch keine Berücksichti- gung finden. Für fast alle wesentlichen Entlastungen stehen noch weitere Umsetzungsschritte u.a. in Gestalt von Verfassungsänderungen (z. B. bei der dauerhaften Entlastung bei den Kosten der Unterkunft ab 2020 und bei der Gewerbesteuerkompensation 2020) sowie Finanzierungszusagen des Landes (z.B. bzgl. der Gewerbesteuerkompensation 2020) aus. Sollten die Maßnahmen wie angekündigt umgesetzt werden, könnte sich daraus auf Basis der derzeitigen Prognosezahlen ein Entlastungseffekt von einmalig 325-350 Mio. Euro für das Haushaltsjahr 2020 und dauerhaft von 65-75 Mio. Euro bei den Kosten der Unterkunft ergeben. 2 - Im Sozialbereich führen corona-bedingte Mehraufwendungen im Bereich der Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (Kosten der Unterkunft) sowie Wenigererträge aufgrund von Gesetzesänderun- gen in Bezug auf Erstattungen durch Bund und Land zu Verschlechterungen von mehr als 60,0 Mio. Euro. Weitere wesentliche Verschlechterungen werden beispielsweise auch bei der Berufsfeuer- wehr für gesamtstädtische Beschaffungen im Logistikzentrum für Schutzausrüstung, Desinfekti- onsmaterial und weiteres Hygienematerial im Zuge der Corona-Pandemie erwartet. Die Landesre- gierung hat jedoch angekündigt, die durch die Corona-Pandemie entstandenen und entstehenden Mindererträge und Mehraufwendungen haushaltsrechtlich zu isolieren und ab 2025 ratierlich über maximal 50 Jahre zu verteilen. Dazu wurde jüngst ein Gesetzentwurf für ein „Gesetz zur Isolierung der aus der COVID-19-Pandemie folgenden Belastungen in den kommunalen Haushalten und zur Sicherung der kommunalen Handlungsfähigkeit sowie zur Anpassung weiterer landesrechtlicher Vorschriften“ (NKF-CIG) vorgelegt. Sollte die darin angekündigte Isolierung im Rahmen einer soge- nannten Bilanzierungshilfe umgesetzt werden, ist davon auszugehen, dass die finanziellen Auswir- kungen der Corona-Pandemie nicht auf das Jahresergebnis 2020 durchschlagen, sondern in der Bi- lanz isoliert und erst ab 2025 sukzessive zu finanzieren wären. In dem o.g. Gesetzentwurf ist weiter der Verzicht auf die Notwendigkeit des Erlasses von Nachtrags- satzungen für das Haushaltsjahr 2020 enthalten. Regulär wäre andernfalls mit der prognostizierten Ergebnisabweichung, die eine Verschlechterung des Jahresergebnisses um mehr als 3 % der Ge- samtaufwendungen darstellt, die Verpflichtung zum Erlass einer Nachtragssatzung gemäß § 81 Abs. 2 Nr. 1 GO i.V.m. § 8 Abs. 4 der Haushaltssatzung der Stadt Köln verbunden. Mit Erlass vom 06.04.2020 hat die Landesregierung allerdings schon festgehalten, dass es derzeit gerechtfertigt ist – mangels Verlässlichkeit der Ermittlung von Finanzdaten – der Verpflichtung zur Aufstellung eines Nachtragshaushalts bis auf weiteres nicht nachzukommen. Die Verwaltung wird die zuständigen Gremien weiterhin engmaschig über wesentliche, finanzrelevan- te Entwicklungen informieren. Das nächste reguläre Prognoseberichtswesen ist zum Buchungsstand 31.08.2020 vorgesehen. Gez. Reker
Anlage 1
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Prognose zum Gesamtergebnisplan Berichtszyklus: 2020-04 Plan HPL Ist Prognose Plan HPL - Prognose 01 - Steuern und ähnliche Abgaben -2.536.424.000 -1.732.480.778 -2.115.009.998 -421.414.002 02 - Zuwendungen und allg. Umlagen -1.121.877.169 -712.957.311 -1.152.380.669 30.503.500 03 - sonstige Transfererträge -78.604.413 -38.099.820 -79.955.836 1.351.423 04 - öffentl.rechtl. Leistungsentgelte -342.178.985 -112.830.528 -302.814.873 -39.364.112 05 - privatrechtl. Leistungsentgelte -89.211.082 -44.938.568 -84.242.018 -4.969.064 06 - Kostenerstattungen und Umlagen -546.886.681 -156.381.956 -520.528.196 -26.358.484 07 - sonstige ordentliche Erträge -206.830.033 -40.853.760 -205.618.831 -1.211.202 08 - aktivierte Eigenleistungen -1.013.000 0 -13.000 -1.000.000 09 - Bestandsveränderungen -1.400.000 0 -1.400.000 0 10 - ordentliche Erträge -4.924.425.363 -2.838.542.722 -4.461.963.421 -462.461.942 11 - Personalaufwendungen 1.177.353.567 349.841.821 1.159.142.674 18.210.893 12 - Versorgungsaufwendungen 59.091.900 36.125.734 59.091.900 0 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 638.250.286 161.491.601 674.774.835 -36.524.549 14 - Bilanzielle Abschreibungen 198.213.136 47.744.471 192.411.427 5.801.710 15 - Transferaufwendungen 1.956.823.150 700.405.495 1.905.393.173 51.429.977 16 - sonstige ordentl. Aufwendungen 926.153.697 283.503.896 997.652.860 -71.499.163 17 - ordentliche Aufwendungen 4.955.885.736 1.579.113.018 4.988.466.869 -32.581.133 18 - ordentliches Ergebnis (10 und 17) 31.460.373 -1.259.429.704 526.503.448 -495.043.075 19 - Finanzerträge -84.026.570 -2.082.889 -93.443.191 9.416.621 20 - Zinsen und sonst. Finanzaufwendungen 103.877.300 15.576.030 98.925.766 4.951.534 21 - Finanzergebnis (19 und 20) 19.850.730 13.493.140 5.482.575 14.368.155 22 - ordentliches Jahresergebnis (18 und 21) 51.311.104 -1.245.936.563 531.986.023 -480.674.919 26 - Jahresergebnis (22 und 25) 51.311.104 -1.245.936.563 531.986.023 -480.674.919 Buchungsstand 30.04.2020 Spalte „Plan HPL - Prognose“: (-) Haushaltsverschlechterung (Mehraufwand bzw. Wenigerertrag) (+) Haushaltsverbesserung (Wenigeraufwand bzw. Mehrertrag) Anlage 1
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1834/2020
- Typ
- Haushaltsrechtl. Unterrichtung d. Rates
- Datum
- 17.06.2020
- Erstellt
- 15.06.2020 13:50