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2012/0268

Änderung der Entgeltordnung bei der Stadtbibliothek ab 01.10.2012

Magistratsvorlage 06.08.2012

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Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
15.08.2012 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat I 
Dezernat II 
 an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss-        
fassung Fachausschuss 
 
Amt: Kulturamt / 
Eigenbetrieb Kulturinstitute
 
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
Internetfähig     
Verteiler: 
 
 
Vorlage-Nr. 2012/0268 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
Produkt-Nr.: 272080 
Kostenstelle: 51000 Investitionsnummer:       
Kostenträger:  Sachkonto:       
 
Betreff: Änderung der Entgeltordnung be i der Stadtbibliothek ab 01.10.2012 
 
Vorlage vom: 06.08.2012 
 
Beschlussvorschlag:  
Der Magistrat nimmt die Beschlüsse der Betriebskommission des Eigenbetriebs Kulturinstitute vom 
04.07.2012 zur Änderung der Entgeltordnung der Stadtbibliothek ab 01.10.2012 zur Kenntnis und leitet 
diese zur abschließenden Beschlussfassung an die Stadtverordnetenversammlung weiter. 
 
Anlagen: 
 
Anlage 1 Entgelte für verspätet zurückgegebene Medien 
Anlage 2 Einrichtung einer ermäßigten Jahresgebühr. Entgelte für verspätet 
zurückgegebene Medien 
2. Einrichtung einer ermäßigten Jahresgebühr von 5 € für den Bibliotheksausweis 
 
Datenschutzrelevante Anlage:  
 
Folgekosten:    Ja    Nein

- 2 - 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 06-08-2012  
 
Die Betriebskommission des Eigenbetriebs Kulturinstitute hat in ihrer Sitzung am 04.07.2012 die 
beiden als Anlage beigefügten Vorlagen zur Änderung der Entgeltordnung der Stadtbibliothek 
beschlossen. 
 
Gemäß § 9 der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Kulturinstitute in der aktuellen Fassung ist bei 
der Festsetzung der allgemeinen Lieferungsbedingungen und der allgemeinen Tarife die 
Zuständigkeit der Stadtverordnetenversammlung gegeben. 
 
Der Magistrat nimmt daher die Beschlüsse der Betriebskommission zur Kenntnis und leitet diese zur 
abschließenden Beschlussfassung an die Stadtverordnetenversammlung weiter. 
 
Darmstadt, 06.08.2012 
 
 
 
 
 
Jochen Partsch     Rafael Reißer 
Oberbürgermeister     Bürgermeister

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Details

Vorlagen-Nr.
2012/0268
Typ
Magistratsvorlage
Datum
06.08.2012
Erstellt
29.09.2026 00:00