2024/0248
Bereitstellung eines Zuschusses im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung für das Projekt der bauverein AG im Ludwigshöhviertel, Cluster 2, Kalksteinstraße 4-10 in 64285 Darmstadt
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2024/0248
6938 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
21.08.2024
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat II an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat IV
Amt: Amt für
Wohnungswesen (64) OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2024/0248
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 522020
Kostenstelle: 064-003-1000 Investitionsnummer: 17064-8002
Kostenträger: 5220-21 Sachkonto: 0358010
Betreff: Bereitstellung eines Zuschusses im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung für
das Projekt der bauverein AG im Ludwigshöhviertel, Cluster 2, Kalksteinstraße 4 -10
in 64285 Darmstadt
Vorlage vom: 15.08.2024
Beschlussvorschlag :
1. Der Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung beschließen im Rahmen der sozialen
Wohnraumförderung im Mietwohnungsbau der Wissenschaftsstadt Darmstadt die
Fördermaßnahme der bauverein AG im Ludwigshöhviertel, Cluster 2, Kalksteinstraße 4-10
in 64285 Darmstadt mit 31 sozial geförderten Wohnungen für Haushalte mit geringen
Einkommen und 25 sozial geförderten Wohnungen für Haushalte mit mittleren Einkommen
durch die Bereitstellung eines Zuschusses in Höhe von
1.780.000,00 Euro.
2. Die erforderlichen Mittel sind haushaltsrechtlich unter der Kostenstelle 064-003-1000 und
unter der Investitionsnummer 17064-8002 etatisiert.
- 2 -
Anlagen:
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:
Klimarelevanz des Vorhabens:
Auswirkungen auf Stadtklima: ja nein
Auswirkungen auf THG -Emissionen: gering1) mittel/groß 2)
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung: ja nein
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft? ja nein
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt? ja nein
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr.
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vo m 15.08.2024:
Der Magistrat hat in seiner Sitzung am 23.01.2013 und die Stadtverordnetenversammlung in
ihrer Sitzung am 19.02.2013 (Vorlage Nr. 2013/0008) den Abschluss einer
Kooperationsvereinbarung (KOV) mit der bauverein AG beschlossen. Zweck der KOV ist, bis
zum 31.12.2024 die Begründung oder die Verlängerung von mindestens 100 Belegungs- und
Mietpreisbindungen pro Jahr zu Gunsten der Wissenschaftsstadt Darmstadt zur
Wohnungsversorgung wirtschaftlich und sozial benachteiligter Haushalte, die sich am Markt
nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können und auf Unterstützung angewiesen sind.
Im Rahmen der KOV wird das Neubauvorhaben in Darmstadt im Ludwigshöhviertel, Cluster 2
in der Kalksteinstraße 4 - 10 mit insgesamt 56 Wohneinheiten realisiert. Davon werden 31
Wohnungen für Haushalte mit geringen Einkommen und 25 Wohnungen für Haushalte mit
mittleren Einkommen im Rahmen des Wohnungsförderungsprogramms des Landes Hessen im
Wohnungsbauprogramm für das Jahr 2023 gefördert.
Die Einteilung der Wohnungen erfolgt wie folgt:
10 mal Ein-Zimmer-Wohnungen mit 496,54 qm
6 mal Drei-Zimmer-Wohnungen mit 482,79 qm
20 mal Vier-Zimmer-Wohnungen mit 1785,06 qm
20 mal Fünf-Zimmer-Wohnungen mit 1988,33 qm
Das Projekt besteht zu 100% aus sozial geförderten Wohnungen. Insgesamt werden 56
Wohneinheiten mit insgesamt 4.752,72 qm Wohnfläche errichtet. Im Einzelnen entstehen
Wohnungen mit Größen zwischen 49,79 qm und 100,33 qm. In den Fällen, wo die tatsächliche
Wohnfläche einer Wohnung erheblich größer ist als die förderfähige Wohnfläche (mehr als fünf
Quadratmeter), ist die Miete entsprechend der „Richtlinie des Landes Hessen zur sozialen
Mietwohnraumförderung“ durch die bauverein AG herunterzurechnen. Dabei kann eine
entsprechend geringere Miete je Quadratmeter Wohnfläche und Monat festgelegt werden. Das
Bauvorhaben entspricht mindestens dem Effizienzhausstandard 40. Demnach kann die
Einstiegsmiete nach der „Richtlinie des Landes Hessen zur sozialen Mietwohnraumförderung“
um bis zu 0,30 Euro je Quadratmeter Wohnfläche und Monat erhöht werden. Alle 56
Wohnungen werden barrierefrei errichtet.
Die Projektkosten in Höhe von rund 20.974.000,00 Euro werden finanziert über ein
Landesbaudarlehen in Höhe von 10.842.900,00 Euro, einem Finanzierungszuschuss des
Landes Hessen in Höhe von rund 4.416.630,00 Euro, einem KFW-Zuschuss in Höhe von
1.344.000,00 Euro, einem Delta-Zuschuss in Höhe von 312.000,00 Euro sowie Eigenmitteln
von 2.278.470,00 Euro. Durch eine Ausnahmegenehmigung der Wirtschafts- und
Infrastrukturbank Hessen, darf der städtische Zuschuss einmalig bei den Eigenleistungen
angerechnet werden. Die Beteiligung der Wissenschaftsstadt Darmstadt erfolgt in Höhe von
1.780.000,00 Euro. Da es sich hier um ein Projekt des „Großen Frankfurter Bogens“ handelt,
werden 460.000,00 Euro in Form eines Förderdarlehens im Rahmen der „Richtlinien des
Landes Hessen zur sozialen Mietwohnraumförderung vom Land Hessen“ übernommen und
direkt an die bauverein AG als Darlehen ausgezahlt, welche die städtische
Finanzierungsbeteiligung reduzieren, da sonst 2.240.000,00 Euro zu zahlen wären.
Bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen wurden mit Datum vom 21.12.2023 die
Landesmittel beantragt. Bedingung des Landes Hessen ist, dass sich die Kommune
angemessen an der Finanzierung beteiligt.
- 4 -
Die städtische Förderung in Höhe von 1.780.000,00 Euro errechnet sich nach den Richtlinien
zur Förderung des Mietwohnungsbaus vom 12.10.2022 der Wissenschaftsstadt Darmstadt, die
der Magistrat in seiner Sitzung am 02.11.2022 und die Stadtverordnetenversammlung in ihrer
Sitzung am 13.12.2022 (Vorlage Nr. 2022/0325) beschlossen haben.
Die Wohnungen unterliegen einer Belegungsbindung. Durch ihre Beteiligung sichert sich die
Wissenschaftsstadt Darmstadt ab Bezugsfertigkeit der Wohnungen ein Belegungsrecht auf die
Dauer von 30 Jahren für wohnungssuchende Haushalte, die die jeweilige Einkommensgrenze
nach dem Hessischen Wohnraumfördergesetz nicht überschreiten.
Für die Wohnungen für Haushalte mit geringen Einkommen wird eine Durchschnittsmiete in
Höhe von 7,02 Euro/qm und für die Wohnungen für Haushalte mit mittleren Einkommen eine
Durchschnittsmiete in Höhe von 8,33 Euro/qm verlangt. Dies entspricht sowohl den
„Richtlinien der Wissenschaftsstadt Darmstadt zur Förderung des Mietwohnungsbaus “ als auch
der „Richtlinie des Landes Hessen zur sozialen Mietwohnraumförderung“.
Darmstadt, 15.08.2024
Dezernat II Dezernat IV
Barbara Akdeniz André Schellenberg
Bürgermeisterin Stadtkämmerer
anlage 3
267 Zeichen
Punkt 26: Bereitstellung eines Zuschusses im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung für das Projekt der bauverein AG im Ludwigshöhviertel, Cluster 2, Kalksteinstraße 4- 10 in 64285 Darmstadt (V-Nr. 2024/0248) Der Vorlage wird zugestimmt. Stimmenthaltung: AfD
anlage 1
7000 Zeichen
- 2 -
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
21.08.2024
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat II an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat IV
Amt: Amt für
Wohnungswesen (64) OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
II 64
IV
Stvv
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2024/0248
Magistratsbeschluss -Nr.
294
Internetfähig
Produkt-Nr.: 522020
Kostenstelle: 064-003-1000 Investitionsnummer: 17064-8002
Kostenträger: 5220-21 Sachkonto: 0358010
Betreff: Bereitstellung eines Zuschusses im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung für
das Projekt der bauverein AG im Ludwigshöhviertel, Cluster 2, Kalksteinstraße 4 -10
in 64285 Darmstadt
Vorlage vom: 15.08.2024
Beschlussvorschlag :
1. Der Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung beschließen im Rahmen der sozialen
Wohnraumförderung im Mietwohnungsbau der Wissenschaftsstadt Darmstadt die
Fördermaßnahme der bauverein AG im Ludwigshöhviertel, Cluster 2, Kalksteinstraße 4-10
in 64285 Darmstadt mit 31 sozial geförderten Wohnungen für Haushalte mit geringen
Einkommen und 25 sozial geförderten Wohnungen für Haushalte mit mittleren Einkommen
durch die Bereitstellung eines Zuschusses in Höhe von
1.780.000,00 Euro.
- 3 -
2. Die erforderlichen Mittel sind haushaltsrechtlich unter der Kostenstelle 064-003-1000 und
unter der Investitionsnummer 17064-8002 etatisiert.
Anlagen:
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:
Klimarelevanz des Vorhabens:
Auswirkungen auf Stadtklima: ja nein
Auswirkungen auf THG -Emissionen: gering1) mittel/groß 2)
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung: ja nein
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft? ja nein
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt? ja nein
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr.
Beschluss des Magistrats vom 28.08.2024
Der Vorlage wird zugestimmt.
- 4 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 15.08.2024:
Der Magistrat hat in seiner Sitzung am 23.01.2013 und die Stadtverordnetenversammlung in
ihrer Sitzung am 19.02.2013 (Vorlage Nr. 2013/0008) den Abschluss einer
Kooperationsvereinbarung (KOV) mit der bauverein AG beschlossen. Zweck der KOV ist, bis
zum 31.12.2024 die Begründung oder die Verlängerung von mindestens 100 Belegungs- und
Mietpreisbindungen pro Jahr zu Gunsten der Wissenschaftsstadt Darmstadt zur
Wohnungsversorgung wirtschaftlich und sozial benachteiligter Haushalte, die sich am Markt
nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können und auf Unterstützung angewiesen sind.
Im Rahmen der KOV wird das Neubauvorhaben in Darmstadt im Ludwigshöhviertel, Cluster 2
in der Kalksteinstraße 4 - 10 mit insgesamt 56 Wohneinheiten realisiert. Davon werden 31
Wohnungen für Haushalte mit geringen Einkommen und 25 Wohnungen für Haushalte mit
mittleren Einkommen im Rahmen des Wohnungsförderungsprogramms des Landes Hessen im
Wohnungsbauprogramm für das Jahr 2023 gefördert.
Die Einteilung der Wohnungen erfolgt wie folgt:
10 mal Ein-Zimmer-Wohnungen mit 496,54 qm
6 mal Drei-Zimmer-Wohnungen mit 482,79 qm
20 mal Vier-Zimmer-Wohnungen mit 1785,06 qm
20 mal Fünf-Zimmer-Wohnungen mit 1988,33 qm
Das Projekt besteht zu 100% aus sozial geförderten Wohnungen. Insgesamt werden 56
Wohneinheiten mit insgesamt 4.752,72 qm Wohnfläche errichtet. Im Einzelnen entstehen
Wohnungen mit Größen zwischen 49,79 qm und 100,33 qm. In den Fällen, wo die tatsächliche
Wohnfläche einer Wohnung erheblich größer ist als die förderfähige Wohnfläche (mehr als fünf
Quadratmeter), ist die Miete entsprechend der „Richtlinie des Landes Hessen zur sozialen
Mietwohnraumförderung“ durch die bauverein AG herunterzurechnen. Dabei kann eine
entsprechend geringere Miete je Quadratmeter Wohnfläche und Monat festgelegt werden. Das
Bauvorhaben entspricht mindestens dem Effizienzhausstandard 40. Demnach kann die
Einstiegsmiete nach der „Richtlinie des Landes Hessen zur sozialen Mietwohnraumförderung“
um bis zu 0,30 Euro je Quadratmeter Wohnfläche und Monat erhöht werden. Alle 56
Wohnungen werden barrierefrei errichtet.
Die Projektkosten in Höhe von rund 20.974.000,00 Euro werden finanziert über ein
Landesbaudarlehen in Höhe von 10.842.900,00 Euro, einem Finanzierungszuschuss des
Landes Hessen in Höhe von rund 4.416.630,00 Euro, einem KFW-Zuschuss in Höhe von
1.344.000,00 Euro, einem Delta-Zuschuss in Höhe von 312.000,00 Euro sowie Eigenmitteln
von 2.278.470,00 Euro. Durch eine Ausnahmegenehmigung der Wirtschafts- und
Infrastrukturbank Hessen, darf der städtische Zuschuss einmalig bei den Eigenleistungen
angerechnet werden. Die Beteiligung der Wissenschaftsstadt Darmstadt erfolgt in Höhe von
1.780.000,00 Euro. Da es sich hier um ein Projekt des „Großen Frankfurter Bogens“ handelt,
werden 460.000,00 Euro in Form eines Förderdarlehens im Rahmen der „Richtlinien des
Landes Hessen zur sozialen Mietwohnraumförderung vom Land Hessen“ übernommen und
direkt an die bauverein AG als Darlehen ausgezahlt, welche die städtische
Finanzierungsbeteiligung reduzieren, da sonst 2.240.000,00 Euro zu zahlen wären.
Bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen wurden mit Datum vom 21.12.2023 die
Landesmittel beantragt. Bedingung des Landes Hessen ist, dass sich die Kommune
angemessen an der Finanzierung beteiligt.
Die städtische Förderung in Höhe von 1.780.000,00 Euro errechnet sich nach den Richtlinien
zur Förderung des Mietwohnungsbaus vom 12.10.2022 der Wissenschaftsstadt Darmstadt, die
der Magistrat in seiner Sitzung am 02.11.2022 und die Stadtverordnetenversammlung in ihrer
Sitzung am 13.12.2022 (Vorlage Nr. 2022/0325) beschlossen haben.
Die Wohnungen unterliegen einer Belegungsbindung. Durch ihre Beteiligung sichert sich die
Wissenschaftsstadt Darmstadt ab Bezugsfertigkeit der Wohnungen ein Belegungsrecht auf die
Dauer von 30 Jahren für wohnungssuchende Haushalte, die die jeweilige Einkommensgrenze
nach dem Hessischen Wohnraumfördergesetz nicht überschreiten.
Für die Wohnungen für Haushalte mit geringen Einkommen wird eine Durchschnittsmiete in
Höhe von 7,02 Euro/qm und für die Wohnungen für Haushalte mit mittleren Einkommen eine
Durchschnittsmiete in Höhe von 8,33 Euro/qm verlangt. Dies entspricht sowohl den
„Richtlinien der Wissenschaftsstadt Darmstadt zur Förderung des Mietwohnungsbaus “ als auch
der „Richtlinie des Landes Hessen zur sozialen Mietwohnraumförderung“.
Darmstadt, 15.08.2024
Dezernat II Dezernat IV
Barbara Akdeniz André Schellenberg
Bürgermeisterin Stadtkämmerer
anlage 2
324 Zeichen
Punkt 34: Bereitstellung eines Zuschusses im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung für das Projekt der bauverein AG im Ludwigshöhviertel, Cluster 2, Kalksteinstraße 4-10 in 64285 Darmstadt (V-Nr. 2024/0248) Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung einstimmig, der Vorlage zuzustimmen.
Beratungsverlauf (4)
Orte (1)
- Kalksteinstraße 4
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2024/0248
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 15.08.2024
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00