Mandari Insight

2024/0248

Bereitstellung eines Zuschusses im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung für das Projekt der bauverein AG im Ludwigshöhviertel, Cluster 2, Kalksteinstraße 4-10 in 64285 Darmstadt

Magistratsvorlage 15.08.2024

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

2024/0248

119.6 KB · application/pdf

Ansehen

anlage 3

28.8 KB · application/pdf

Ansehen

anlage 1

89.5 KB · application/pdf

Ansehen

anlage 2

32.9 KB · application/pdf

Ansehen

2024/0248

6938 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
21.08.2024 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat II an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat IV 
 
Amt: Amt für 
Wohnungswesen (64)  OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2024/0248 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 522020 
Kostenstelle:  064-003-1000 Investitionsnummer:  17064-8002 
Kostenträger:  5220-21 Sachkonto: 0358010 
 
Betreff: Bereitstellung eines Zuschusses im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung für 
das Projekt der bauverein AG im Ludwigshöhviertel, Cluster 2, Kalksteinstraße 4 -10 
in 64285 Darmstadt  
 
Vorlage vom: 15.08.2024  
 
Beschlussvorschlag : 
 
1. Der Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung beschließen im Rahmen der sozialen 
Wohnraumförderung im Mietwohnungsbau der Wissenschaftsstadt Darmstadt die 
Fördermaßnahme der bauverein AG im Ludwigshöhviertel, Cluster 2, Kalksteinstraße 4-10 
in 64285 Darmstadt mit 31 sozial geförderten Wohnungen für Haushalte mit geringen 
Einkommen und 25 sozial geförderten Wohnungen für Haushalte mit mittleren Einkommen 
durch die Bereitstellung eines Zuschusses in Höhe von 
 
1.780.000,00 Euro. 
 
2. Die erforderlichen Mittel sind haushaltsrechtlich unter der Kostenstelle 064-003-1000 und 
unter der Investitionsnummer 17064-8002 etatisiert.

- 2 - 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:  
Klimarelevanz des Vorhabens:    
Auswirkungen auf Stadtklima:   ja  nein 
Auswirkungen auf THG -Emissionen:   gering1)  mittel/groß 2) 
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung:   ja  nein 
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:    
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft?   ja  nein 
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt?   ja  nein 
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr. 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vo m 15.08.2024:   
 
Der Magistrat hat in seiner Sitzung am 23.01.2013 und die Stadtverordnetenversammlung in 
ihrer Sitzung am 19.02.2013 (Vorlage Nr. 2013/0008) den Abschluss einer 
Kooperationsvereinbarung (KOV) mit der bauverein AG beschlossen. Zweck der KOV ist, bis 
zum 31.12.2024 die Begründung oder die Verlängerung von mindestens 100 Belegungs- und 
Mietpreisbindungen pro Jahr zu Gunsten der Wissenschaftsstadt Darmstadt zur 
Wohnungsversorgung wirtschaftlich und sozial benachteiligter Haushalte, die sich am Markt 
nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können und auf Unterstützung angewiesen sind.  
 
Im Rahmen der KOV wird das Neubauvorhaben in Darmstadt im Ludwigshöhviertel, Cluster 2 
in der Kalksteinstraße 4 - 10 mit insgesamt 56 Wohneinheiten realisiert. Davon werden 31 
Wohnungen für Haushalte mit geringen Einkommen und 25 Wohnungen für Haushalte mit 
mittleren Einkommen im Rahmen des Wohnungsförderungsprogramms des Landes Hessen im 
Wohnungsbauprogramm für das Jahr 2023 gefördert. 
 
Die Einteilung der Wohnungen erfolgt wie folgt: 
 
10 mal Ein-Zimmer-Wohnungen mit 496,54 qm  
 6 mal Drei-Zimmer-Wohnungen mit 482,79 qm  
20 mal Vier-Zimmer-Wohnungen mit 1785,06 qm 
20 mal Fünf-Zimmer-Wohnungen mit 1988,33 qm 
 
Das Projekt besteht zu 100% aus sozial geförderten Wohnungen. Insgesamt werden 56 
Wohneinheiten mit insgesamt 4.752,72 qm Wohnfläche errichtet. Im Einzelnen entstehen 
Wohnungen mit Größen zwischen 49,79 qm und 100,33 qm. In den Fällen, wo die tatsächliche 
Wohnfläche einer Wohnung erheblich größer ist als die förderfähige Wohnfläche (mehr als fünf 
Quadratmeter), ist die Miete entsprechend der „Richtlinie des Landes Hessen zur sozialen 
Mietwohnraumförderung“ durch die bauverein AG herunterzurechnen. Dabei kann eine 
entsprechend geringere Miete je Quadratmeter Wohnfläche und Monat festgelegt werden. Das 
Bauvorhaben entspricht mindestens dem Effizienzhausstandard 40. Demnach kann die 
Einstiegsmiete nach der „Richtlinie des Landes Hessen zur sozialen Mietwohnraumförderung“ 
um bis zu 0,30 Euro je Quadratmeter Wohnfläche und Monat erhöht werden. Alle 56 
Wohnungen werden barrierefrei errichtet. 
 
Die Projektkosten in Höhe von rund 20.974.000,00 Euro werden finanziert über ein 
Landesbaudarlehen in Höhe von 10.842.900,00 Euro, einem Finanzierungszuschuss des 
Landes Hessen in Höhe von rund 4.416.630,00 Euro, einem KFW-Zuschuss in Höhe von 
1.344.000,00 Euro, einem Delta-Zuschuss in Höhe von 312.000,00 Euro sowie Eigenmitteln 
von 2.278.470,00 Euro. Durch eine Ausnahmegenehmigung der Wirtschafts- und 
Infrastrukturbank Hessen, darf der städtische Zuschuss einmalig bei den Eigenleistungen 
angerechnet werden. Die Beteiligung der Wissenschaftsstadt Darmstadt erfolgt in Höhe von 
1.780.000,00 Euro. Da es sich hier um ein Projekt des „Großen Frankfurter Bogens“ handelt, 
werden 460.000,00 Euro in Form eines Förderdarlehens im Rahmen der „Richtlinien des 
Landes Hessen zur sozialen Mietwohnraumförderung vom Land Hessen“ übernommen und 
direkt an die bauverein AG als Darlehen ausgezahlt, welche die städtische 
Finanzierungsbeteiligung reduzieren, da sonst 2.240.000,00 Euro zu zahlen wären. 
 
Bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen wurden mit Datum vom 21.12.2023 die 
Landesmittel beantragt. Bedingung des Landes Hessen ist, dass sich die Kommune 
angemessen an der Finanzierung beteiligt.

- 4 - 
 
Die städtische Förderung in Höhe von 1.780.000,00 Euro errechnet sich nach den Richtlinien 
zur Förderung des Mietwohnungsbaus vom 12.10.2022 der Wissenschaftsstadt Darmstadt, die 
der Magistrat in seiner Sitzung am 02.11.2022 und die Stadtverordnetenversammlung in ihrer 
Sitzung am 13.12.2022 (Vorlage Nr. 2022/0325) beschlossen haben.  
 
Die Wohnungen unterliegen einer Belegungsbindung. Durch ihre Beteiligung sichert sich die 
Wissenschaftsstadt Darmstadt ab Bezugsfertigkeit der Wohnungen ein Belegungsrecht auf die 
Dauer von 30 Jahren für wohnungssuchende Haushalte, die die jeweilige Einkommensgrenze 
nach dem Hessischen Wohnraumfördergesetz nicht überschreiten. 
 
Für die Wohnungen für Haushalte mit geringen Einkommen wird eine Durchschnittsmiete in 
Höhe von 7,02 Euro/qm und für die Wohnungen für Haushalte mit mittleren Einkommen eine 
Durchschnittsmiete in Höhe von 8,33 Euro/qm verlangt. Dies entspricht sowohl den 
„Richtlinien der Wissenschaftsstadt Darmstadt zur Förderung des Mietwohnungsbaus “ als auch 
der „Richtlinie des Landes Hessen zur sozialen Mietwohnraumförderung“. 
 
Darmstadt, 15.08.2024 
 
Dezernat II   Dezernat IV 
 
 
 
 
Barbara Akdeniz   André Schellenberg 
Bürgermeisterin   Stadtkämmerer

anlage 3

267 Zeichen

Punkt 26: Bereitstellung eines Zuschusses im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung für 
das Projekt der bauverein AG im Ludwigshöhviertel, Cluster 2, Kalksteinstraße 4-
10 in 64285 Darmstadt 
 (V-Nr. 2024/0248) 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.  
 
Stimmenthaltung: AfD

anlage 1

7000 Zeichen

- 2 - 
 
Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
21.08.2024 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat II an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat IV 
 
Amt: Amt für 
Wohnungswesen (64)   OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
II 64 
IV 
Stvv 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2024/0248 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
294 
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 522020 
Kostenstelle:  064-003-1000 Investitionsnummer:  17064-8002 
Kostenträger:  5220-21 Sachkonto: 0358010 
 
Betreff: Bereitstellung eines Zuschusses im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung für 
das Projekt der bauverein AG im Ludwigshöhviertel, Cluster 2, Kalksteinstraße 4 -10 
in 64285 Darmstadt  
 
Vorlage vom: 15.08.2024  
 
Beschlussvorschlag : 
 
1. Der Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung beschließen im Rahmen der sozialen 
Wohnraumförderung im Mietwohnungsbau der Wissenschaftsstadt Darmstadt die 
Fördermaßnahme der bauverein AG im Ludwigshöhviertel, Cluster 2, Kalksteinstraße 4-10 
in 64285 Darmstadt mit 31 sozial geförderten Wohnungen für Haushalte mit geringen 
Einkommen und 25 sozial geförderten Wohnungen für Haushalte mit mittleren Einkommen 
durch die Bereitstellung eines Zuschusses in Höhe von 
 
1.780.000,00 Euro.

- 3 - 
2. Die erforderlichen Mittel sind haushaltsrechtlich unter der Kostenstelle 064-003-1000 und 
unter der Investitionsnummer 17064-8002 etatisiert. 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:  
Klimarelevanz des Vorhabens:     
Auswirkungen auf Stadtklima:   ja  nein 
Auswirkungen auf THG -Emissionen:   gering1)  mittel/groß 2) 
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung:   ja  nein 
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:    
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft?   ja  nein 
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt?   ja  nein 
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr. 
 
Beschluss des Magistrats vom 28.08.2024 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.

- 4 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 15.08.2024:  
 
Der Magistrat hat in seiner Sitzung am 23.01.2013 und die Stadtverordnetenversammlung in 
ihrer Sitzung am 19.02.2013 (Vorlage Nr. 2013/0008) den Abschluss einer 
Kooperationsvereinbarung (KOV) mit der bauverein AG beschlossen. Zweck der KOV ist, bis 
zum 31.12.2024 die Begründung oder die Verlängerung von mindestens 100 Belegungs- und 
Mietpreisbindungen pro Jahr zu Gunsten der Wissenschaftsstadt Darmstadt zur 
Wohnungsversorgung wirtschaftlich und sozial benachteiligter Haushalte, die sich am Markt 
nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können und auf Unterstützung angewiesen sind.  
 
Im Rahmen der KOV wird das Neubauvorhaben in Darmstadt im Ludwigshöhviertel, Cluster 2 
in der Kalksteinstraße 4 - 10 mit insgesamt 56 Wohneinheiten realisiert. Davon werden 31 
Wohnungen für Haushalte mit geringen Einkommen und 25 Wohnungen für Haushalte mit 
mittleren Einkommen im Rahmen des Wohnungsförderungsprogramms des Landes Hessen im 
Wohnungsbauprogramm für das Jahr 2023 gefördert. 
 
Die Einteilung der Wohnungen erfolgt wie folgt: 
 
10 mal Ein-Zimmer-Wohnungen mit 496,54 qm  
 6 mal Drei-Zimmer-Wohnungen mit 482,79 qm  
20 mal Vier-Zimmer-Wohnungen mit 1785,06 qm 
20 mal Fünf-Zimmer-Wohnungen mit 1988,33 qm 
 
Das Projekt besteht zu 100% aus sozial geförderten Wohnungen. Insgesamt werden 56 
Wohneinheiten mit insgesamt 4.752,72 qm Wohnfläche errichtet. Im Einzelnen entstehen 
Wohnungen mit Größen zwischen 49,79 qm und 100,33 qm. In den Fällen, wo die tatsächliche 
Wohnfläche einer Wohnung erheblich größer ist als die förderfähige Wohnfläche (mehr als fünf 
Quadratmeter), ist die Miete entsprechend der „Richtlinie des Landes Hessen zur sozialen 
Mietwohnraumförderung“ durch die bauverein AG herunterzurechnen. Dabei kann eine 
entsprechend geringere Miete je Quadratmeter Wohnfläche und Monat festgelegt werden. Das 
Bauvorhaben entspricht mindestens dem Effizienzhausstandard 40. Demnach kann die 
Einstiegsmiete nach der „Richtlinie des Landes Hessen zur sozialen Mietwohnraumförderung“ 
um bis zu 0,30 Euro je Quadratmeter Wohnfläche und Monat erhöht werden. Alle 56 
Wohnungen werden barrierefrei errichtet. 
 
Die Projektkosten in Höhe von rund 20.974.000,00 Euro werden finanziert über ein 
Landesbaudarlehen in Höhe von 10.842.900,00 Euro, einem Finanzierungszuschuss des 
Landes Hessen in Höhe von rund 4.416.630,00 Euro, einem KFW-Zuschuss in Höhe von 
1.344.000,00 Euro, einem Delta-Zuschuss in Höhe von 312.000,00 Euro sowie Eigenmitteln 
von 2.278.470,00 Euro. Durch eine Ausnahmegenehmigung der Wirtschafts- und 
Infrastrukturbank Hessen, darf der städtische Zuschuss einmalig bei den Eigenleistungen 
angerechnet werden. Die Beteiligung der Wissenschaftsstadt Darmstadt erfolgt in Höhe von 
1.780.000,00 Euro. Da es sich hier um ein Projekt des „Großen Frankfurter Bogens“ handelt, 
werden 460.000,00 Euro in Form eines Förderdarlehens im Rahmen der „Richtlinien des 
Landes Hessen zur sozialen Mietwohnraumförderung vom Land Hessen“ übernommen und 
direkt an die bauverein AG als Darlehen ausgezahlt, welche die städtische 
Finanzierungsbeteiligung reduzieren, da sonst 2.240.000,00 Euro zu zahlen wären.

Bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen wurden mit Datum vom 21.12.2023 die 
Landesmittel beantragt. Bedingung des Landes Hessen ist, dass sich die Kommune 
angemessen an der Finanzierung beteiligt.  
 
Die städtische Förderung in Höhe von 1.780.000,00 Euro errechnet sich nach den Richtlinien 
zur Förderung des Mietwohnungsbaus vom 12.10.2022 der Wissenschaftsstadt Darmstadt, die 
der Magistrat in seiner Sitzung am 02.11.2022 und die Stadtverordnetenversammlung in ihrer 
Sitzung am 13.12.2022 (Vorlage Nr. 2022/0325) beschlossen haben.  
 
Die Wohnungen unterliegen einer Belegungsbindung. Durch ihre Beteiligung sichert sich die 
Wissenschaftsstadt Darmstadt ab Bezugsfertigkeit der Wohnungen ein Belegungsrecht auf die 
Dauer von 30 Jahren für wohnungssuchende Haushalte, die die jeweilige Einkommensgrenze 
nach dem Hessischen Wohnraumfördergesetz nicht überschreiten. 
 
Für die Wohnungen für Haushalte mit geringen Einkommen wird eine Durchschnittsmiete in 
Höhe von 7,02 Euro/qm und für die Wohnungen für Haushalte mit mittleren Einkommen eine 
Durchschnittsmiete in Höhe von 8,33 Euro/qm verlangt. Dies entspricht sowohl den 
„Richtlinien der Wissenschaftsstadt Darmstadt zur Förderung des Mietwohnungsbaus “ als auch 
der „Richtlinie des Landes Hessen zur sozialen Mietwohnraumförderung“. 
 
Darmstadt, 15.08.2024 
 
Dezernat II   Dezernat IV 
 
 
 
 
Barbara Akdeniz   André Schellenberg 
Bürgermeisterin   Stadtkämmerer

anlage 2

324 Zeichen

Punkt 34: Bereitstellung eines Zuschusses im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung 
für das Projekt der bauverein AG im Ludwigshöhviertel, Cluster 2, 
Kalksteinstraße 4-10 in 64285 Darmstadt 
 (V-Nr. 2024/0248) 
 
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung 
einstimmig, der Vorlage zuzustimmen.

Beratungsverlauf (4)

TOP 34
TOP 294
TOP 26
TOP 13

Orte (1)

  • Kalksteinstraße 4

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
2024/0248
Typ
Magistratsvorlage
Datum
15.08.2024
Erstellt
29.09.2026 00:00