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V/0339/2025

127. Änd. FNP - Änderung - Bebauungsplan Nr. 639 - Aufstellung

Vorlagen 21.05.2025

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V-0339-2025-Anlage-2

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V-0339-2025-Anlage-3

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Beschlussvorlage

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V-0339-2025-Anlage-1

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Anlage A

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V-0339-2025-Anlage-2

102 Zeichen

Anlage 2 zur Vorlage Nr. V/0339/2025 
Maßstab 1:5000Bereich der 127. Änderung des Flächennutzungsplans

V-0339-2025-Anlage-3

94 Zeichen

Anlage 3 zur Vorlage Nr. V/0339/2025 
Maßstab 1:5000Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 639

Beschlussvorlage

7959 Zeichen

V/0339/2025 
V/0339/2025 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
1. 127. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Stadtbezirk Münster-West, 
Stadtteil Gievenbeck im Bereich Westlich der Busso-Peus-Straße  
Beschluss zur Änderung 
2. Bebauungsplan Nr. 639 Gievenbeck - Westlich der Busso-Peus-Straße  
Beschluss zur Aufstellung 
[Modellquartier 2 (MMQ 2) – Wissenschaft und Wohnen] 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   05.06.2025 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
   24.06.2025 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 
   26.06.2025 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung Vorberatung 
   02.07.2025 Hauptausschuss Vorberatung 
   02.07.2025 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1.  Der Flächennutzungsplan (FNP) ist gemäß § 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) 
im Stadtbezirk Münster- West, Stadtteil Gievenbeck im Bereich westlich der Busso-Peus-Straße 
zu ändern (127. Änderung des FNP). 
2.  Für den Bereich westlich der Busso -Peus-Straße ist gemäß §  2 Abs. 1 BauGB im Sinne des 
§ 30 BauGB ein Bebauungsplan zur Festsetzung von Art und Maß der baulichen Nutzung, der 
überbaubaren Grundstücksflächen und der Verkehrsflächen aufzustellen (Bebauungsplan 
Nr. 639).  
Innerhalb dieses Gebiets liegen die folgenden Grundstücke:  
Gemarkung Münster,  
Flur 40, Teile des Flurstücks 744,  
Stadtplanungsamt 
 
26.05.2025 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Frau Schaumann 
Telefon: 492-6113 
Schaumann@stadt-
muenster.de 
 
Herr Geitel 
Telefon: 492-6193 
Geitel@stadt-muenster.de

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V/0339/2025 
Flur 63, Flurstücke 14, 261, 293, 294, 324, 379 und  
Teile der Flurstücke 322, 323, 327, 356, 363, 373, 378,  
Flur 67, Teile des Flurstücks 371, 
Flur 68, Teile des Flurstücks 217. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Durch die Beschlüsse zur Änderung bzw. Aufstellung der Bauleitpläne entstehen der Stadt Münster 
keine Kosten. Im Verlauf des Verfahrens entstehen in der Regel Ausgaben für Gutachten zu Themen 
wie bspw. Artenschutz, Lärm, Entwässerung etc.  
Mit der Flächeneigentümerin werden Vereinbarungen geschlossen, mit dem Ziel, dass alle mit den 
Verfahren verbundenen Kosten durch die Flächeneigentümerin, dem Land NRW, getragen werden. 
 
 
Begründung: 
Mit den Vorlagen V/0176/2023 und V/0176/2023/1 wurde der städtebaulich -landschaftsplanerische 
Realisierungswettbewerb zur Qualifizierung der Planungen im Bereich westlich der Busso -Peus-
Straße initiiert. Der Wettbewerb wurde mit der Preisgerichtssitzung am 15. Februar 2024 abgeschlos-
sen. Als erster Preisträger wurde der Beitrag des Pl anungsteams Albert Wimmer ZT GmbH (Wien - 
Städtebau), Knollconsult Umweltplanung ZT GmbH (Wien – Freiraumplanung / Entwässerungspla-
nung) und ZT-Büro Zeleny Infrastrukturplanung (Traismauer - Verkehrsplanung) prämiert. 
Die Wettbewerbsergebnisse wurden der P olitik und der Öffentlichkeit im Anschluss an das Wettbe-
werbsverfahren durch eine Mitteilung im Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung und eine 
öffentliche Ausstellung präsentiert. Im Vorfeld des Preisgerichts fand am 14. Februar 2024 bereits 
eine Vorstellung der anonymisierten Beiträge für das Modellquartier 2 statt. Rund 120 Teilnehmerin-
nen und Teilnehmer nutzten die Gelegenheit zur Kommentierung der fünf verbliebenen Konzepte der 
zweiten Wettbewerbsphase. Die Rückmeldungen zu den Entwürfen floss en in die Preisgerichtssit-
zung ein und sind Bestandteil des weiteren Planungsprozesses.  
Die Jury bewertete die Arbeit durchweg positiv und begründete den ersten Platz unter anderem wie 
folgt: „ Der städtebauliche Entwurf überzeugt aufgrund der klaren Leiti dee, mit zwei Ringen unter-
schiedlicher Ausprägung und einem zentralen Grünraum dem neuen Quartier eine unverwechselbare 
Note zu verleihen und starke Vernetzungen mit den benachbarten Arealen zu entwickeln. Die grüne 
Mitte des "Stadtchamäleons" bildet als nutzungsoffener, naturnaher Raum das Herzstück des Areals. 
Durch die Ausbildung eines urbanen Ringes wird nach Osten an den bestehenden Wissenspark und 
nach Westen an das Zentrum Gievenbeck angebunden. Das Quartier ist weitgehend frei von privaten 
Kfz-Verkehr organisiert. Etwa 1.800 Menschen sollen in dem Quartier ein neues Zuhause finden 
ebenso wie verschiedene universitäre und außeruniversitäre Einrichtungen, für die das "Stadtchamä-
leon" ein innovatives Wohn- und Arbeitsumfeld darstellen wird.“ Die Wettbewerbsdokumentation ist im 
Stadtportal auf der Seite der Münster Modell Quartiere unter https://www.stadt-
muenster.de/muenstermodellquartiere/mitmachen/mmq2-wettbewerb-1 abrufbar. 
Weiterqualifizierung der Planung 
Im Anschluss an den Wettbewerb wurde ein Verhandlungsverfahren nach der Verordnung über die 
Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV) mit dem ersten Preisträger, der o.g. Grup-
pe von Planungsbüros, durchgeführt. Das Verfahren konnte im Dezember 2024 erfolgreich zum Ab-

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V/0339/2025 
schluss gebracht werden. Im Ergebnis wurde die erste Preisträgerin, – die Planungsgemeinschaft um 
das Wiener Büro Albert Wimmer ZT – mit der Weiterqualifizierung des Wettb ewerbsentwurfs (vgl. 
Anlage 1) und der zugrundeliegenden Fachplanungen beauftragt.  
Die Weiterqualifizierung der Planung ist zweiphasig aufgebaut und erfolgt in enger Abstimmung mit 
NRW.Urban, die zum einen als Eigentümerin der im Landeseigentum befindlichen Flächen und zum 
anderen als zentrale Ansprechpartnerin für die kooperative Entwicklung des MMQ 2 fungiert. Geplant 
ist, die bereits gestartete erste Phase im 3. Quartal 2025 abzuschließen und den dann vorliegenden 
Entwurfsstand zum Inhalt vertiefender Abstimmungsprozesse zu machen (Phase 2). Der Abschluss 
der zweiten Phase der städtebaulichen Qualifizierung erfolgt voraussichtlich im 1.  Quartal 2026. Pa-
rallel zur Weiterqualifizierung der Planungen sollen mit dem Beschluss zur Aufstellung des Bebau-
ungsplans und zur Änderung des Flächennutzungsplans die zur Planrealisierung erforderlichen Bau-
leitplanverfahren eingeleitet werden. Die finale Rahmenplanung wird nach Abschluss der Weiterquali-
fizierung durch zeichnerische und textliche Festsetzungen in einen Bebauungsplan übersetzt.  
Einleitung der Bauleitplanung 
Das Plangebiet befindet sich derzeit im planungsrechtlichen Außenbereich (§  35 BauGB) und ist im 
FNP der Stadt Münster überwiegend als Grünfläche mit den Zweckbestimmungen Parkanlage, Flä-
che für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft, 
sportlichen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen / Sportanlagen sowie Freibad dargestellt. 
Im Nordwesten des Gebiets sind Flächen für den Gemeinbedarf (Schule und Kita) dargestellt. Um die 
Planungsziele zu realisieren, ist die Schaffung von Planungsrecht und damit die Aufstellung des Be-
bauungsplans Nr. 639 sowie die Änderung der Darstellungen im FNP erforderlich (127. Änderung). 
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans und der Flächennutzungsplanänderung ist den Anlagen 2 
und 3 zu entnehmen.  
Die Öffentlichkeit soll in Anknüpfung an die bisherigen Beteiligungsbausteine (u.a. Werkstatt -
verfahren, Dialogveranstaltungen, Einbindung in das Wettbewerbsverfahren, s.o.) weiterhin am P la-
nungsprozess partizipieren. Um Anregungen aus der Öffentlichkeit in die zweite Phase der o.g. Wei-
terqualifizierung der Planung einfließen lassen zu können, soll die frühzeitige Beteiligung der Öffent-
lichkeit gem. §  3 Abs. 1 BauGB als nächster Verfahrenss chritt der Bauleitplanverfahren im vierten 
Quartal 2025 im Rahmen einer öffentlichen Informationsveranstaltung durchgeführt werden. Inhalt der 
Veranstaltung wird der dann vorliegende Zwischenstand der Planung nach Abschluss der ersten 
Überarbeitungsphase der Rahmenplanung sein. 
 
 
In Vertretung 
gez. 
 
Robin Denstorff 
Stadtbaurat 
 
Anlagen: 
Anlage A 
Anlage 1 – Wettbewerbsentwurf 1. Preisträger 
Anlage 2 – Änderungsbereich der FNP-Änderung 
Anlage 3 – Geltungsbereich des Bebauungsplans

V-0339-2025-Anlage-1

253 Zeichen

Anlage 1 zur Vorlage Nr. V/0339/2025 
ohne MaßstabBebauungsplan Nr. 639 - Wettbewerbsentwurf 1. Preisträger
Planungsgemeinschaft Albert Wimmer ZT GmbH (Wien), Knollconsult Umweltplanung ZT GmbH
(Wien) und ZT-Büro Zeleny Infrastrukturplanung (Traismauer)

Anlage A

2136 Zeichen

Anlage A zur V/0339/2025 
Kurzüberblick 
Zur Schaffung des Planungsrecht im Zusammenhang mit der Entwicklung des Modellquartiers 2 
(MMQ 2) westlich der Busso-Peus-Straße im Stadtteil Gievenbeck ist die Aufstellung des Bebau-
ungsplans Nr. 639 sowie die Änderung des Flächennutzungsplans in diesem Bereich erforderlich.  
Die Vorlage skizziert die bisherigen und aktuellen Arbeitsschritte im Planungsprozess und 
benennt die Notwendigkeit der Einleitung der Bauleitplanung. Zudem wird die frühzeitige Beteili-
gung der Öffentlichkeit im 4. Quartal 2025 im Rahmen einer öffentlichen Informationsveranstal-
tung angekündigt. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Ziel dieser Vorlage ist es, die zur Realisierung der Planung erforderlichen Bauleitplanverfahren 
einzuleiten und über den Planungsprozess zu informieren. 
 
Finanzierung 
Durch die Beschlüsse zur Änderung bzw. Aufstellung der Bauleitpläne entstehen der Stadt 
Münster keine Kosten. Im Verlauf des Verfahrens entstehen die verfahrensüblichen Ausgaben für 
Gutachten. Mit der Flächeneigentümerin werden vertragliche Vereinbarungen geschlossen, mit 
dem Ziel, dass alle mit den Verfahren verbundenen Kosten durch die Flächeneigentümerin, dem 
Land NRW, getragen werden. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Rechtliche Grundlage ist § 3 (1) Baugesetzbuch (BauGB). 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Klimaschutz – Im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplans werden Maßnahmen zu Klimaschutz 
und Klimaanpassung gemäß dem Leitfaden „Klimagerechte Bauleitplanung“ in den 
Festsetzungen mit aufgenommen.  
Inklusion – Ziel bei der (frühzeitigen) Beteiligung der Öffentlichkeit ist es, möglichst allen 
Bevölkerungsgruppen einen Zugang zu den vorhandenen Informationen zu ermöglichen. Die 
Verwaltung orientiert sich dabei im Rahmen der Möglichkeiten an dem „Leitfaden Inklusive 
Beteiligung“, um die Teilhabemöglichkeiten im Zusammenhang mit der Bauleitplanung zu 
verbessern.

Beratungsverlauf (5)

05.06.2025 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 7.2 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
24.06.2025 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 6.14 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
26.06.2025 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung
TOP 6.16 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
02.07.2025 Hauptausschuss
TOP 66.2.2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
02.07.2025 Rat
TOP 67.2.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Busso-Peus-Straße

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Details

Aktenzeichen
V/0339/2025
Typ
Vorlagen
Datum
21.05.2025
Erstellt
12.05.2025 15:01