V/0339/2025
127. Änd. FNP - Änderung - Bebauungsplan Nr. 639 - Aufstellung
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V-0339-2025-Anlage-2
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Anlage 2 zur Vorlage Nr. V/0339/2025 Maßstab 1:5000Bereich der 127. Änderung des Flächennutzungsplans
V-0339-2025-Anlage-3
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Anlage 3 zur Vorlage Nr. V/0339/2025 Maßstab 1:5000Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 639
Beschlussvorlage
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V/0339/2025 V/0339/2025 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft 1. 127. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Stadtbezirk Münster-West, Stadtteil Gievenbeck im Bereich Westlich der Busso-Peus-Straße Beschluss zur Änderung 2. Bebauungsplan Nr. 639 Gievenbeck - Westlich der Busso-Peus-Straße Beschluss zur Aufstellung [Modellquartier 2 (MMQ 2) – Wissenschaft und Wohnen] Beratungsfolge 05.06.2025 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 24.06.2025 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 26.06.2025 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung Vorberatung 02.07.2025 Hauptausschuss Vorberatung 02.07.2025 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Flächennutzungsplan (FNP) ist gemäß § 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) im Stadtbezirk Münster- West, Stadtteil Gievenbeck im Bereich westlich der Busso-Peus-Straße zu ändern (127. Änderung des FNP). 2. Für den Bereich westlich der Busso -Peus-Straße ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB im Sinne des § 30 BauGB ein Bebauungsplan zur Festsetzung von Art und Maß der baulichen Nutzung, der überbaubaren Grundstücksflächen und der Verkehrsflächen aufzustellen (Bebauungsplan Nr. 639). Innerhalb dieses Gebiets liegen die folgenden Grundstücke: Gemarkung Münster, Flur 40, Teile des Flurstücks 744, Stadtplanungsamt 26.05.2025 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Schaumann Telefon: 492-6113 Schaumann@stadt- muenster.de Herr Geitel Telefon: 492-6193 Geitel@stadt-muenster.de - 2 - V/0339/2025 Flur 63, Flurstücke 14, 261, 293, 294, 324, 379 und Teile der Flurstücke 322, 323, 327, 356, 363, 373, 378, Flur 67, Teile des Flurstücks 371, Flur 68, Teile des Flurstücks 217. II. Finanzielle Auswirkungen: Durch die Beschlüsse zur Änderung bzw. Aufstellung der Bauleitpläne entstehen der Stadt Münster keine Kosten. Im Verlauf des Verfahrens entstehen in der Regel Ausgaben für Gutachten zu Themen wie bspw. Artenschutz, Lärm, Entwässerung etc. Mit der Flächeneigentümerin werden Vereinbarungen geschlossen, mit dem Ziel, dass alle mit den Verfahren verbundenen Kosten durch die Flächeneigentümerin, dem Land NRW, getragen werden. Begründung: Mit den Vorlagen V/0176/2023 und V/0176/2023/1 wurde der städtebaulich -landschaftsplanerische Realisierungswettbewerb zur Qualifizierung der Planungen im Bereich westlich der Busso -Peus- Straße initiiert. Der Wettbewerb wurde mit der Preisgerichtssitzung am 15. Februar 2024 abgeschlos- sen. Als erster Preisträger wurde der Beitrag des Pl anungsteams Albert Wimmer ZT GmbH (Wien - Städtebau), Knollconsult Umweltplanung ZT GmbH (Wien – Freiraumplanung / Entwässerungspla- nung) und ZT-Büro Zeleny Infrastrukturplanung (Traismauer - Verkehrsplanung) prämiert. Die Wettbewerbsergebnisse wurden der P olitik und der Öffentlichkeit im Anschluss an das Wettbe- werbsverfahren durch eine Mitteilung im Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung und eine öffentliche Ausstellung präsentiert. Im Vorfeld des Preisgerichts fand am 14. Februar 2024 bereits eine Vorstellung der anonymisierten Beiträge für das Modellquartier 2 statt. Rund 120 Teilnehmerin- nen und Teilnehmer nutzten die Gelegenheit zur Kommentierung der fünf verbliebenen Konzepte der zweiten Wettbewerbsphase. Die Rückmeldungen zu den Entwürfen floss en in die Preisgerichtssit- zung ein und sind Bestandteil des weiteren Planungsprozesses. Die Jury bewertete die Arbeit durchweg positiv und begründete den ersten Platz unter anderem wie folgt: „ Der städtebauliche Entwurf überzeugt aufgrund der klaren Leiti dee, mit zwei Ringen unter- schiedlicher Ausprägung und einem zentralen Grünraum dem neuen Quartier eine unverwechselbare Note zu verleihen und starke Vernetzungen mit den benachbarten Arealen zu entwickeln. Die grüne Mitte des "Stadtchamäleons" bildet als nutzungsoffener, naturnaher Raum das Herzstück des Areals. Durch die Ausbildung eines urbanen Ringes wird nach Osten an den bestehenden Wissenspark und nach Westen an das Zentrum Gievenbeck angebunden. Das Quartier ist weitgehend frei von privaten Kfz-Verkehr organisiert. Etwa 1.800 Menschen sollen in dem Quartier ein neues Zuhause finden ebenso wie verschiedene universitäre und außeruniversitäre Einrichtungen, für die das "Stadtchamä- leon" ein innovatives Wohn- und Arbeitsumfeld darstellen wird.“ Die Wettbewerbsdokumentation ist im Stadtportal auf der Seite der Münster Modell Quartiere unter https://www.stadt- muenster.de/muenstermodellquartiere/mitmachen/mmq2-wettbewerb-1 abrufbar. Weiterqualifizierung der Planung Im Anschluss an den Wettbewerb wurde ein Verhandlungsverfahren nach der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV) mit dem ersten Preisträger, der o.g. Grup- pe von Planungsbüros, durchgeführt. Das Verfahren konnte im Dezember 2024 erfolgreich zum Ab- - 3 - V/0339/2025 schluss gebracht werden. Im Ergebnis wurde die erste Preisträgerin, – die Planungsgemeinschaft um das Wiener Büro Albert Wimmer ZT – mit der Weiterqualifizierung des Wettb ewerbsentwurfs (vgl. Anlage 1) und der zugrundeliegenden Fachplanungen beauftragt. Die Weiterqualifizierung der Planung ist zweiphasig aufgebaut und erfolgt in enger Abstimmung mit NRW.Urban, die zum einen als Eigentümerin der im Landeseigentum befindlichen Flächen und zum anderen als zentrale Ansprechpartnerin für die kooperative Entwicklung des MMQ 2 fungiert. Geplant ist, die bereits gestartete erste Phase im 3. Quartal 2025 abzuschließen und den dann vorliegenden Entwurfsstand zum Inhalt vertiefender Abstimmungsprozesse zu machen (Phase 2). Der Abschluss der zweiten Phase der städtebaulichen Qualifizierung erfolgt voraussichtlich im 1. Quartal 2026. Pa- rallel zur Weiterqualifizierung der Planungen sollen mit dem Beschluss zur Aufstellung des Bebau- ungsplans und zur Änderung des Flächennutzungsplans die zur Planrealisierung erforderlichen Bau- leitplanverfahren eingeleitet werden. Die finale Rahmenplanung wird nach Abschluss der Weiterquali- fizierung durch zeichnerische und textliche Festsetzungen in einen Bebauungsplan übersetzt. Einleitung der Bauleitplanung Das Plangebiet befindet sich derzeit im planungsrechtlichen Außenbereich (§ 35 BauGB) und ist im FNP der Stadt Münster überwiegend als Grünfläche mit den Zweckbestimmungen Parkanlage, Flä- che für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft, sportlichen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen / Sportanlagen sowie Freibad dargestellt. Im Nordwesten des Gebiets sind Flächen für den Gemeinbedarf (Schule und Kita) dargestellt. Um die Planungsziele zu realisieren, ist die Schaffung von Planungsrecht und damit die Aufstellung des Be- bauungsplans Nr. 639 sowie die Änderung der Darstellungen im FNP erforderlich (127. Änderung). Der Geltungsbereich des Bebauungsplans und der Flächennutzungsplanänderung ist den Anlagen 2 und 3 zu entnehmen. Die Öffentlichkeit soll in Anknüpfung an die bisherigen Beteiligungsbausteine (u.a. Werkstatt - verfahren, Dialogveranstaltungen, Einbindung in das Wettbewerbsverfahren, s.o.) weiterhin am P la- nungsprozess partizipieren. Um Anregungen aus der Öffentlichkeit in die zweite Phase der o.g. Wei- terqualifizierung der Planung einfließen lassen zu können, soll die frühzeitige Beteiligung der Öffent- lichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB als nächster Verfahrenss chritt der Bauleitplanverfahren im vierten Quartal 2025 im Rahmen einer öffentlichen Informationsveranstaltung durchgeführt werden. Inhalt der Veranstaltung wird der dann vorliegende Zwischenstand der Planung nach Abschluss der ersten Überarbeitungsphase der Rahmenplanung sein. In Vertretung gez. Robin Denstorff Stadtbaurat Anlagen: Anlage A Anlage 1 – Wettbewerbsentwurf 1. Preisträger Anlage 2 – Änderungsbereich der FNP-Änderung Anlage 3 – Geltungsbereich des Bebauungsplans
V-0339-2025-Anlage-1
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Anlage 1 zur Vorlage Nr. V/0339/2025 ohne MaßstabBebauungsplan Nr. 639 - Wettbewerbsentwurf 1. Preisträger Planungsgemeinschaft Albert Wimmer ZT GmbH (Wien), Knollconsult Umweltplanung ZT GmbH (Wien) und ZT-Büro Zeleny Infrastrukturplanung (Traismauer)
Anlage A
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Anlage A zur V/0339/2025 Kurzüberblick Zur Schaffung des Planungsrecht im Zusammenhang mit der Entwicklung des Modellquartiers 2 (MMQ 2) westlich der Busso-Peus-Straße im Stadtteil Gievenbeck ist die Aufstellung des Bebau- ungsplans Nr. 639 sowie die Änderung des Flächennutzungsplans in diesem Bereich erforderlich. Die Vorlage skizziert die bisherigen und aktuellen Arbeitsschritte im Planungsprozess und benennt die Notwendigkeit der Einleitung der Bauleitplanung. Zudem wird die frühzeitige Beteili- gung der Öffentlichkeit im 4. Quartal 2025 im Rahmen einer öffentlichen Informationsveranstal- tung angekündigt. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Ziel dieser Vorlage ist es, die zur Realisierung der Planung erforderlichen Bauleitplanverfahren einzuleiten und über den Planungsprozess zu informieren. Finanzierung Durch die Beschlüsse zur Änderung bzw. Aufstellung der Bauleitpläne entstehen der Stadt Münster keine Kosten. Im Verlauf des Verfahrens entstehen die verfahrensüblichen Ausgaben für Gutachten. Mit der Flächeneigentümerin werden vertragliche Vereinbarungen geschlossen, mit dem Ziel, dass alle mit den Verfahren verbundenen Kosten durch die Flächeneigentümerin, dem Land NRW, getragen werden. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Rechtliche Grundlage ist § 3 (1) Baugesetzbuch (BauGB). Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Klimaschutz – Im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplans werden Maßnahmen zu Klimaschutz und Klimaanpassung gemäß dem Leitfaden „Klimagerechte Bauleitplanung“ in den Festsetzungen mit aufgenommen. Inklusion – Ziel bei der (frühzeitigen) Beteiligung der Öffentlichkeit ist es, möglichst allen Bevölkerungsgruppen einen Zugang zu den vorhandenen Informationen zu ermöglichen. Die Verwaltung orientiert sich dabei im Rahmen der Möglichkeiten an dem „Leitfaden Inklusive Beteiligung“, um die Teilhabemöglichkeiten im Zusammenhang mit der Bauleitplanung zu verbessern.
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Busso-Peus-Straße
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Details
- Aktenzeichen
- V/0339/2025
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 21.05.2025
- Erstellt
- 12.05.2025 15:01