Bedarfsfeststellungsbeschluss zur Vergabe von Laborleistungen als Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit von 2 Jahren
Beschlussvorlage Ausschuss 1873/2017 vom 14.06.2017
Stand: Am 04.07.2017 im Gesundheitsausschuss ungeändert beschlossen.
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Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/53/530/1 Vorlagen-Nummer 1873/2017 Freigabedatum 14.06.2017 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bedarfsfeststellungsbeschluss zur Vergabe von Laborleistungen als Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit von 2 Jahren Beschlussorgan Gesundheitsausschuss Gremium Datum Beschluss: Gemäß § 5 (1) der Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln beschließt der Gesundheitsausschuss die Vergabe von Laborleistungen als Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit von 2 Jahren und einem Auftragsvolumen von 160.000,00 € brutto/134.453,78 € netto. Die hierfür benötigten Mittel wurden bei der Planung des Haushalts 2017 berücksichtigt. Gesundheitsausschuss 04.07.2017 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 80.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2018 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. 80.000 € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung: Im Gesundheitsamt fallen bei den verschiedenen medizinischen Diensten Laborkosten an. Hierzu gehören der Amts- und vertrauensärztliche Dienst, die Beratungsstelle für TBC-Erkrankte, die Bera- tungsstelle für Familienplanung, die Substitutionsambulanz sowie der Fachdienst STI und sexuelle Gesundheit. Dieser Bedarf, der mit Schreiben vom 28.04.2017 durch das Rechnungsprüfungsamt anerkannt wur- de (AZ: 141/34/03/17), soll für 2 Jahre ausgeschrieben werden. Das Genehmigungsschreiben des Rechnungsprüfungsamtes ist beigefügt. Der Gesundheitsausschuss wird gebeten, der Vergabe von Laborleistungen als Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit von 2 Jahren und einem Auftragsvolumen von 160.000,00 € brutto/134.453,78 € netto zuzustimmen. Eine frühzeitigere Vorlage zum Abschluss einer Rahmenvereinbarung, wie vom Rechnungsprüfungs- amt gefordert, war aufgrund einer vorübergehend schwierigen Personalsituation nicht möglich. Die entsprechenden Mittel wurden bei der Planung des Haushalts 2017 ff. berücksichtigt. -
Anlage: Bedarfsprüfung Laborleistungen für 2 Jahre
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= 28.04.2017 14113 Eingang 03, Mai 2917 me 9303 53 53 -Gesundheitsamt ‘ | Vergabe von Laborleistungen als Rahmenvertrag mit einer Laufzeit von 2 Jahren (141134103/17) hier: Bedarfsprüfung 530/3 vom 05.04.2017, Eingang bei 14 am 11.04.2017 Voraussichtliche Auftragssumme: 160.000,00 EUR brutto/134.453,78 EUR netto Sehr geehrte Damen und Herren, Sie beabsichtigen, anfallende Laborleistungen für die Beratungsstelle für Familienplanung, die Beratungsstelle für sexuell übertragbare Krankheiten einschließlich Aids, den Amts- und vertrauensärztlichen Dienst, die Beratungsstelle für TBC-Erkrankte und die Substitutionsam- bulanz im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung neu zu vergeben. Der bisherige Rahmenvertrag mit dem Labor Krone ist bereits zum 31.12.2016 ausgelaufen. Bis zum Abschluss eines neuen Rahmenvertrages konnten Sie die Abwicklung der Labor- leistungen zu den Konditionen des ausgelaufenen Rahmenvertrages mit dem bisherigen Rahmenvertragspartner vereinbaren. Zukünftig ist dafür Sorge zu tragen, dass rechtzeitig ein neuer Rahmenvertrag abgeschlos- sen wird um die Anforderungen des Vergaberechts zu erfüllen. Der voraussichtliche Auftragswert beläuft sich auf 160.000,00 EUR brutto/134.453,78 EUR netto für 2 Jahre. Der jährliche Bedarf hat sich somit um ca. 30.000,00 EUR brutto erhöht. Auf Nachfrage gaben $ Sie an, dass hierfür die steigenden Fallzahlen in den unterschiedlichen Fachdiensten und den damit verbundenen Ausgaben für 2016 ursächlich sind. Die grundsätzliche sachliche Notwendigkeit für den Abschluss des Rahmenvertrages wird anerkannt. Mit freundlichen Grüßen
Beratungsverlauf
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