2014/0244
Fünf-Millionen-Euro-Sofortfonds zum Ausbau der Kinderbetreuung in Darmstadt hier: Neubau einer Kinderkrippe im Nelkenweg 3 - 14, 64291 Darmstadt
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anlage 1
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Kita Blütenallee Personalberechnung –
Mindestverordnung und bisheriger städtischer Standard:
3 U3 Gruppen
Randzeiten mit einer Gruppe
10 Std. x 2 FK = 20 FKStd.
Kernzeiten
3 Gruppen x 40 Std. x 2 FK = 240 FKStd.
Krippe Randzeiten 20,00 FKStd.
Krippe +240,00 FKStd.
Vorbereitungszeit + 14,00 FKStd
. (2 Std. pro VZÄ)
274,00 FKStd.
Stellvertretende Leitung + 19,50 FKStd.
293,50 FKStd. : 39 = 7,52 Vollzeitstellen
Insgesamt sind das 7,52 Vollzeitstellen ohne Praktikantenstellen.
Zusätzlich zu den ermittelten Fachkraftstellen, wird bisher bei
Einstellungsnachweis
eine Jahrespraktikant/in sowie eine Stelle für
Sozialassistenz im Praktikum (zum Zwecke der Ausbildung und
Personalakquise/ Fachkräftemangel) für jeden Bereich gewährt.
2014/0244
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Magistratsvorlage
Eingang Magistrats-
geschäftsstelle:
25.06.2014
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat V Finanzverwaltung
Dezernat IV
an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss-
fassung Fachausschuss
Amt: Jugendamt
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Ja
Nein
Internetfähig
Verteiler:
20 - Finanzverwaltung
Vorlage-Nr. 2014/0244
Magistratsbeschluss-Nr.
Produkt-Nr.: 365010
Kostenstelle: 051-007-1486 (HH-Jahr 2015ff)
051-007-1400 (Investition 2014)
Investitionsnummer: 12051-8646
Kostenträger: 3650-10 Sachkonto: 7128000
Betreff: Fünf-Millionen-Euro-Sofortfonds zum Ausbau der Kinderbetreuung in Darmstadt
hier: Neubau einer Kinderkrippe im Nelkenweg 3 - 14, 64291 Darmstadt
Vorlage vom: 24.06.2014
Beschlussvorschlag :
1. Der Magistrat beschließt die Eröffnung einer Kinderkrippe mit insgesamt 3 Gruppen (30
Plätze) für Kinder unter drei Jahren am Standort Nelkenweg 3 – 14 im Rahmen eines
Wohnbauprojektes der bauverein AG.
2. Die Stadt Darmstadt gewährt dem noch zu suchenden Träger für die Anschaffung der
notwendigen Ausstattung einen einmaligen Investitionskostenzuschuss in Höhe von bis zu
200.000,00 Euro. Die Finanzierung erfolgt aus verbliebenen Restmitteln des Fünf-Millionen-
Euro-Sofortfonds, Investitionsnummer 12051-8646, Kostenstelle 051-007-1400,
Kostenträger 3650-10.
- 2 -
3. Der zukünftige Betreiber erhält für das Haushaltsjahr 2015 einen anteiligen städtischen
Betriebskostenzuschuss in Höhe von bis zu 62.000,00 Euro. Die hierfür benötigten
Haushaltsmittel werden für das Haushaltsjahr 2015 unter dem Produkt 365010,
Kostenstelle 051-007-1486, Sachkonto 7128000, Kostenträger 3650-10 etatisiert.
Die entsprechenden Mittel sind bereits in der Haushaltsmeldung 2015 des Fachamtes
berücksichtigt.
4. Ab dem Haushaltsjahr 2016 erhält der Betreiber einen städtischen Betriebskostenzuschuss
in Höhe von jährlich bis zu 373.000,00 Euro. Die hierfür notwendigen Haushaltsmittel
werden bei dem Produkt 365010, Kostenstelle 051-007-1486, Sachkonto 7128000,
Kostenträger 3650-10 etatisiert.
Anlagen: Anlage Personalberechnung
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 24.06.2014
Bei dem Objekt handelt es sich um ein soziales Wohnbauprojekt der bauverein AG, welches
eine Kinderkrippe mit insgesamt 30 Krippenplätzen in 3 Gruppen beinhalten soll. Mit dem Bau
soll in Kürze begonnen werden, als voraussichtliches Ende der Bauarbeiten wird der
31.10.2015 avisiert. Demnach könnte mit einer Eröffnung noch im Jahr 2015 gerechnet
werden.
Das Erdgeschoß bietet eine Grundfläche von insgesamt 561,58 qm, im Untergeschoß stehen
weitere 54,97 qm zur Verfügung. Laut Angebot des Bauvereins vom 15.04.2014 würde sich
die Gesamtmiete bei einer Laufzeit von insgesamt 25 Jahren auf 13,68 Euro pro qm
belaufen.
Hierin inbegriffen ist eine Investitionsmiete in Höhe von 0,98 € pro qm. Umgerechnet auf die
Laufzeit ergibt sich somit eine Investitionssumme in Höhe von rund 200.000,00 Euro.
Es ist vorgesehen, diese Investitionssumme durch einen Investitionskostenzuschuss an die
bauverein AG in einer Summe zu begleichen. Somit würde sich der Mietpreis auf 12,70 Euro
pro qm reduzieren.
Daraus folgt eine überschlägig ermittelte jährliche Mietzahlung in Höhe von rund 94.100,00
Euro.
Da sich der geplante Neubau einer Kindertagesstätte auf dem Gelände des Klinikums
Darmstadt (Magistratsbeschluss Nr. 116 vom 04.03.2013 – 2013/0088) aufgrund interner
Prioritätenumschichtung zunächst auf unbestimmte Zeit verschoben hat, ist das Projekt im
Blütenviertel eine wertvolle Alternative, um weitere und auch notwendige
Betreuungsmöglichkeiten im U3 – Bereich zu schaffen.
Insofern wird der oben benannte Magistratsbeschluss zum Bau einer Kindertagesstätte auf
dem Gelände der Klinikum Darmstadt GmbH mit Zustimmung der vorliegenden
Magistratsvorlage aufgehoben.
Der Betrieb der Einrichtung wird sich an dem der städtischen Kindertagesstätten orientieren
und insofern von Montag bis Freitag in der Zeit von 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr geöffnet haben.
Das Angebot der flexiblen Betreuungszeiten, sowie die Erhebung des städtischen Entgeltes
für die Betreuung in der jeweils gültigen Höhe, wird auch an diesem Standort umgesetzt
werden.
Die Wahl des zukünftigen Betreibers der Einrichtung wird über ein öffentliches
Ausschreibungsverfahren getroffen. Dieses wird nach Beschlussfassung dieser
Magistratsvorlage vorangetrieben, sodass bis voraussichtlich Frühjahr 2015 der Betreiber
ausgewählt sein wird.
Um den Vorgaben gerecht werden zu können, erfolgt die Bezuschussung der Einrichtung
durch die Stadt Darmstadt mit einer 100%igen Restkostenabdeckung.
Die Bemessung der Personalkosten ergibt sich anhand des derzeit gültigen Tarifvertrages auf
Grundlage der beigefügten Personalberechnung.
Eine entsprechende Überprüfung und gegebenenfalls Anpassung des Fachkraftkontingentes
aufgrund der beendeten Übergangsfrist aus dem neuem HessKiföG kann nach Auswahl des
Betreibers erfolgen.
Die überschlägig ermittelte jährliche städtische Betriebskostenförderung in Höhe von
373.000,00 Euro setzt sich wie folgt zusammen:
- 4 -
Personalausgaben für 8 VZÄ: 400.000,00 Euro
Mietkosten: 94.100,00 Euro
Sachausgaben : 60.000,00 Euro
= Gesamtausgaben: 554.100,00 Euro
abzgl. zu erzielender Elternentgelte: - 44.280,00 Euro
abzgl. zu erwartender Landesfördermittel: - 137.000,00 Euro
= abrechnungsfähige Gesamtausgaben &
städtischer Förderanteil rund 373.000,00 Euro
Die Eröffnung ist für Ende 2015 geplant, sodass im Jahr 2015 ein anteiliger Zuschuss in
Höhe von bis zu 62.000,00 Euro zur Verfügung gestellt werden muss.
Die entsprechenden Haushaltsmittel werden vom Fachamt innerhalb der
Haushaltsanmeldung 2015 berücksichtigt.
Die ab dem Haushaltsjahr 2016 notwendigen Haushaltsmittel für den städtischen
Betriebskostenzuschuss in Höhe von bis zu 373.000,00 Euro werden unter dem Produkt
365010, Sachkonto 7128000, Kostenstelle 051-007-1486, Kostenträger 3650-10 etatisiert
und ebenfalls innerhalb der Haushaltsmeldungen der kommenden Jahre durch das Fachamt
berücksichtigt.
Aktuell wird eine Inanspruchnahme weiterer Fördergelder über das Investitionsprogramm zur
Schaffung neuer U3-Plätze 2013 + 2014 geprüft.
Die bisher gültige Förderrichtlinie wurde durch das Land Hessen dahingehend abgeändert,
dass eine Inanspruchnahme der Mittel weiterhin möglich ist, sofern das Vorhaben bis zum
31.12.2015 abgeschlossen wird.
Diese Voraussetzungen liegen für den Neubau im Nelkenweg nach Angaben der bauverein AG
vor, sodass nach Beschlussfassung der Vorlage eine Mittelanmeldung durch das Fachamt
erfolgen wird.
Im Falle der vollumfänglichen Inanspruchnahme könnten maximale Landesfördergelder in
Höhe von 435.000,00 Euro (14.500,00 Euro) je neuem U3 Platz für den Neubau sowie
weitere 15.000,00 Euro für die Ausstattungsinvestition an die bauverein AG weitergereicht
werden.
Das Fachamt hat bereits Kontakt mit der bauverein AG aufgenommen, um ein neues, in
diesem Falle reduziertes Mietpreisangebot zu verhandeln.
Nach Abschluss der Verhandlungen erfolgt die weitere Kommunikation im Sinne der
Absenkung der angemeldeten Betriebskostenförderung durch das Fachamt unmittelbar mit
der Finanzverwaltung.
Darmstadt, 24.06.2014
51 – sk
Dezernat IV Dezernat V
André Schellenberg Barbara Akdeniz
Stadtkämmerer Stadträtin
Beratungsverlauf (4)
Orte (2)
- Nelkenweg 3
- Blütenallee
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2014/0244
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 24.06.2014
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00