V/0137/2023
Umbesetzungen in Ausschüssen des Rates und sonstigen Gremien
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Anlage A
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Anlage A zur V/0137/2023 Kurzüberblick Umbesetzungen in den Ausschüssen und sonstigen Gremien des Rates werden z. B. erforderlich durch eine Mandatsniederlegung bzw. Wegzug aus Münster. Die Umbesetzungen in den Aus- schüssen und sonstigen Gremien des Rates werden von den Fraktionen, Ratsgruppen und teilw. entsendenden Stellen beantragt und vom Rat beschlossen. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Damit nach dem Ausscheiden von Mitgliedern aus den Ausschüssen und sonstigen Gremien des Rates die Arbeit problemlos weitergeführt werden kann, sind Beschlüsse über Umbesetzungen durch die Fraktionen und Ratsgruppen erforderlich. Die Abstimmung bei der Besetzung der Aus- schüsse ist in § 50 Abs. 3 Gemeindeordnung NRW geregelt. Das Ziel ist mit dem Beschluss der Vorlage erreicht. Finanzierung Produktgruppe: 0102 Geschäftsführung für politische Gremien, Städtepartnerschaften Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja x Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja x Nein Bereits veranschlagt? Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig frei- willig Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Gemäß § 12 des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein- Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz) soll bei der Besetzung von Ausschüssen des Rates auf eine geschlechtsparitätische Besetzung geachtet werden. In wesentlichen Gremien (siehe Vorla- ge V/0598/2017) müssen Frauen mit einem Mindestanteil von 40 % vertreten sein.
Beschlussvorlage
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V/0137/2023 V/0137/2023 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Umbesetzungen in Ausschüssen des Rates und sonstigen Gremien Beratungsfolge 22.03.2023 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Folgende Umbesetzungen werden beschlossen: 1. Rechnungsprüfungsausschuss von der SPD-Fraktion Mitglied Liste der Stellvertretungen 1. RF Lia Kirsch Christiane Pape 2. Ausschuss für Schule und Weiterbildung von der SPD-Fraktion Mitglied Liste der Stellvertretungen 15. Michael Kleyboldt Sebastian Foppe 3. Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL Mitglied Liste der Stellvertretungen 5. Annika Lison Nastasia Lehmann Amt für Bürger - und Ratsservice 14.03.2023 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Smolka Telefon: 492-3361 Smolka@stadt-muenster.de - 2 - V/0137/2023 4. Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL Mitglied Liste der Stellvertretungen 9. Anja Kallfelz Ulla Fahle 1. Ulla Fahle Anja Kallfelz 2. RF Christine Schulz Katharina Huesmann 5. Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen von der FDP-Fraktion Mitglied Liste der Stellvertretungen 1. Dr. Ulrich Frohberger Ulrich Adlhoch Folgendes nimmt der Rat zur Kenntnis: 6. Konferenz Alter und Pflege von der FDP-Fraktion Mitglied Stellvertretung 4. Dr. Ulrich Frohberger Kurt Moths 4. Kurt Moths Ulrich Adlhoch Begründung: Zu 1.- 2.: Die Umbesetzungen werden von der SPD-Fraktion mit Schreiben vom 28.02.2023 beantragt. Zu 3. – 4.: Die Umbesetzungen werden von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL mit Schreiben vom 14.03.2023 beantragt. Zu 5.: Die Umbesetzung wird von der FDP-Fraktion mit Schreiben vom 10.03.2023 beantragt. Zu 6.: Nach § 3 Abs. 1 der Grundsätze für die Arbeit der Kommunalen Konferenz Alter und Pflege der Stadt Münster sind die Vertretungen der Fraktionen im Rat Mitglied der Konferenz Alter und Pflege. Die Umbesetzung wird von der FDP-Fraktion mit Schreiben vom 10.03.2023 mitgeteilt. Hinweis: Der § 12 des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz - LGG) regelt die Gleichstellung von Frauen und Männern in Gremien. Nach § 12 Abs. 7 LGG NRW sollen Gremien geschlechtsparitätisch besetzt werden. Eine Bekräftigung der Regelung des § 12 LGG und der bisherigen Beschlüsse findet sich in der am 19.09.2018 durch den Rat beschlossenen Vorlage V/0503/2018 „Europäische Charta für die Gleichstel- - 3 - V/0137/2023 lung von Männern und Frauen auf lokaler Ebene - 3. Aktionsplan“, im Themenfeld 1.2 „Frauen ins Rat- haus“ - Paritätische Besetzung von Gremien. Bereits im 2. Aktionsplan für die Jahre 2013-2015 hatte der Rat beschlossen: „Der Rat richtet an die neu gewählten Ratsmitglieder die Erwartung, dass sie bei der Besetzung von Ausschüssen, Kommissionen und Beiräten sowie bei der Besetzung der Auf- sichtsräte aller städtischen Gesellschaften die Verpflichtungen aus dem Landesgleichstellungsgesetz gewissenhaft beachten und diese Gremien nach Maßgabe der Gesetze geschlechtsparitätisch beset- zen werden. gez. Markus Lewe Anlage A
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- V/0137/2023
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 06.03.2023
- Erstellt
- 01.03.2023 13:00