Mandari Insight

V/0137/2023

Umbesetzungen in Ausschüssen des Rates und sonstigen Gremien

Vorlagen 06.03.2023

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 22.03.2023, TOP 39.1

Anlage A

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage

· application/pdf

Ansehen

Anlage A

1865 Zeichen

Anlage A zur V/0137/2023 
Kurzüberblick 
Umbesetzungen in den Ausschüssen und sonstigen Gremien des Rates werden z. B. erforderlich 
durch eine Mandatsniederlegung bzw. Wegzug aus Münster. Die Umbesetzungen in den Aus-
schüssen und sonstigen Gremien des Rates werden von den Fraktionen, Ratsgruppen und teilw. 
entsendenden Stellen beantragt und vom Rat beschlossen. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Damit nach dem Ausscheiden von Mitgliedern aus den Ausschüssen und sonstigen Gremien des 
Rates die Arbeit problemlos weitergeführt werden kann, sind Beschlüsse über Umbesetzungen 
durch die Fraktionen und Ratsgruppen erforderlich. Die Abstimmung bei der Besetzung der Aus-
schüsse ist in § 50 Abs. 3 Gemeindeordnung NRW geregelt. Das Ziel ist mit dem Beschluss der 
Vorlage erreicht. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0102 Geschäftsführung für politische Gremien, Städtepartnerschaften 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja x Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja x Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja x Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja  Nein   
 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig frei-
willig 
 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Gemäß § 12 des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-
Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz) soll bei der Besetzung von Ausschüssen des Rates auf 
eine geschlechtsparitätische Besetzung geachtet werden. In wesentlichen Gremien (siehe Vorla-
ge V/0598/2017) müssen Frauen mit einem Mindestanteil von 40 % vertreten sein.

Beschlussvorlage

3357 Zeichen

V/0137/2023 
V/0137/2023 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Umbesetzungen in Ausschüssen des Rates und sonstigen Gremien 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   22.03.2023 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Folgende Umbesetzungen werden beschlossen: 
 
1. Rechnungsprüfungsausschuss 
 
von der SPD-Fraktion 
 
Mitglied Liste der Stellvertretungen 
 
 
 1. RF Lia Kirsch 
Christiane Pape 
 
2. Ausschuss für Schule und Weiterbildung 
 
von der SPD-Fraktion 
 
Mitglied Liste der Stellvertretungen 
15. 
 
Michael Kleyboldt 
Sebastian Foppe 
  
 
3. Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung 
 
von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL 
 
Mitglied Liste der Stellvertretungen 
  5. Annika Lison 
Nastasia Lehmann 
 
Amt für Bürger - und 
Ratsservice 
 
14.03.2023 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Frau Smolka 
Telefon: 492-3361 
Smolka@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0137/2023 
4. Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft 
 
von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL 
 
Mitglied Liste der Stellvertretungen 
9. Anja Kallfelz 
Ulla Fahle 
1. Ulla Fahle 
Anja Kallfelz 
  2.  RF Christine Schulz 
Katharina Huesmann 
 
5. Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen 
 
von der FDP-Fraktion  
 
Mitglied Liste der Stellvertretungen 
 
 
 1. Dr. Ulrich Frohberger 
Ulrich Adlhoch 
 
Folgendes nimmt der Rat zur Kenntnis: 
 
6. Konferenz Alter und Pflege 
 
von der FDP-Fraktion 
 
Mitglied Stellvertretung 
4. 
 
Dr. Ulrich Frohberger 
Kurt Moths 
4. Kurt Moths 
Ulrich Adlhoch 
 
 
 
Begründung: 
 
Zu 1.- 2.: 
Die Umbesetzungen werden von der SPD-Fraktion mit Schreiben vom 28.02.2023 beantragt. 
 
Zu 3. – 4.: 
Die Umbesetzungen werden von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL mit Schreiben vom 
14.03.2023 beantragt. 
 
Zu 5.: 
Die Umbesetzung wird von der FDP-Fraktion mit Schreiben vom 10.03.2023 beantragt. 
 
Zu 6.: 
Nach § 3 Abs. 1 der Grundsätze für die Arbeit der Kommunalen Konferenz Alter und Pflege der Stadt 
Münster sind die Vertretungen der Fraktionen im Rat Mitglied der Konferenz Alter und Pflege. Die 
Umbesetzung wird von der FDP-Fraktion mit Schreiben vom 10.03.2023 mitgeteilt. 
 
Hinweis: 
 
Der § 12 des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-Westfalen 
(Landesgleichstellungsgesetz - LGG) regelt die Gleichstellung von Frauen und Männern in Gremien. 
Nach § 12 Abs. 7 LGG NRW sollen Gremien geschlechtsparitätisch besetzt werden. 
 
Eine Bekräftigung der Regelung des § 12 LGG und der bisherigen Beschlüsse findet sich in der am 
19.09.2018 durch den Rat beschlossenen Vorlage V/0503/2018 „Europäische Charta für die Gleichstel-

- 3 - 
V/0137/2023 
lung von Männern und Frauen auf lokaler Ebene - 3. Aktionsplan“, im Themenfeld 1.2 „Frauen ins Rat-
haus“ - Paritätische Besetzung von Gremien. Bereits im 2. Aktionsplan für die Jahre 2013-2015 hatte 
der Rat beschlossen: „Der Rat richtet an die neu gewählten Ratsmitglieder die Erwartung, dass sie bei 
der Besetzung von Ausschüssen, Kommissionen und Beiräten sowie bei der Besetzung der Auf-
sichtsräte aller städtischen Gesellschaften die Verpflichtungen aus dem Landesgleichstellungsgesetz 
gewissenhaft beachten und diese Gremien nach Maßgabe der Gesetze geschlechtsparitätisch beset-
zen werden. 
 
 
gez. 
 
Markus Lewe 
 
 
Anlage A

Beratungsverlauf (1)

22.03.2023 Rat
TOP 39.1 Entscheidung
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0137/2023
Typ
Vorlagen
Datum
06.03.2023
Erstellt
01.03.2023 13:00