V/0133/2021
Anmietung von Magazinflächen für das Stadtarchiv Münster
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Beschlussvorlage
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V/0133/2021 V/0133/2021 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Anmietung von Magazinflächen für das Stadtarchiv Münster Beratungsfolge 28.04.2021 Kulturausschuss Vorberatung 18.05.2021 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung 19.05.2021 Hauptausschuss Vorberatung 19.05.2021 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat nimmt die Notwendigkeit zur Anmietung von Magazinflächen für das Stadtarchiv zur Kennt- nis. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, geeignete, fachgerechte Magazinflächen im LWL -Zentralmagazin (An den Speichern 15) für das Stadtarchiv zum nächstmöglichen Zeitpunkt anzumieten. II. Finanzielle Auswirkungen: 1. Durch die Nutzung der neuen Magazinflächen fallen einmalig Kosten für die fachgerechte Verlage- rung von einem Teil der Planschränke und des Archivguts vom Hauptgebäude des Stadtarchivs (An den Speichern 8) und vom Zwischenarchiv (An den Speichern 14) zu den anzumietenden Flächen im LWL-Zentralmagazin an. Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0406 Stadtarchiv Zeile 16 Sonstige ordentliche Auf- wendungen 2021 4.500 Verpackungs- und u m- zugsbedingte Kosten Stadtarchiv 03.02.2021 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Dr. Worm Telefon: 492-4700 Worm@stadt-muenster.de - 2 - V/0133/2021 2. Es entstehen weitere Kosten bei der Anmietung einer geeigneten Immobilie. Die Verwaltung wird dazu eine gesonderte Beschlussvorlage vorlegen. Begründung: Laut § 5, Abs. 1-2 Archivgesetz NRW ist Archivgut unveräußerlich und auf Dauer sicher zu verwahren. Es ist in seiner Entstehungsform zu erhalten, sofern keine archivfachlichen Belange entgegenstehen. Es ist nach archivfachlichen Erkenntnissen zu bearbeiten und vor unbefugter Nutzung, vor Beschädi- gung oder Vernichtung zu schützen. Diese gesetzliche Pflichtaufgabe der Stadt (vgl. § 10 Archivgesetz NRW) kann nur in geeigneten Räumlichkeiten sichergestellt werden. Das Stadtarchiv verfügt zurzeit nicht über ausreichende Lagerfläc hen für Großformate. Die zur Verfü- gung stehenden Magazinflächen sind mit Rollregalanlagen für die Lagerung von kartoniertem Akten- schriftgut ausgestattet, Platz für die Aufstellung von Planschränken gibt es nicht. Der Raum, der im erstbezogenen Gebäude „An den Speichern 8“ als Kartenmagazin vorgesehen ist, ist zu 100% gefüllt. Gleichzeitig muss das Stadtarchiv große Übernahmen von Karten und Plänen gewährleisten: Die technischen Ämter nutzen in zunehmendem Maße Geoinformationssysteme. Sie digitalisieren dafür die analogen Karten und Pläne und übergeben sie dann dem Stadtarchiv. Der archivwürdige Anteil dieser Großformate beträgt ca. 10.400 Stücke. Frühere Übernahmen vor allem des Tiefbauamts und Stadtplanungsamts konnten nur proviso - risch und nicht nach den erforderlichen Standards für einen dauerhaften Erhalt eingelagert wer - den. Sie müssen dringend plangelegt und liegend aufbewahrt werden. Für die dauerhafte Einlagerung vorgesehen sind ca. 7.000 Stücke. Im Landesarchiv NRW warten durch eine irrtümliche Abgabe des städtischen Katasteramts (seit 1948 kommunale Zuständigkeit!) Großformate und zugehörige Katasterakten auf den Transport ins Stadtarchiv. Hierbei handelt es sich um einen Umfang von 1.540 Stücken. Die Kapazitäten für Aktenschriftgut in den be stehenden Magazinen im Hauptgebäude (An den Spei- chern 8) sind weitgehend ausgeschöpft; im Zwischenarchiv (An den Speichern 14) sind noch ca. 600 lfm Fläche für die Belegung mit Akten frei. Diese Flächen sind nicht zusammenhängend, sondern die- nen zur Unterb ringung von (halb -)jährlich anfallendem Verwaltungsschriftgut, das in den Dienststellen nicht mehr aufbewahrt werden kann und für das noch gesetzliche Aufbewahrungsfristen laufen. Eine gewisse Freifläche muss zudem für akute Bedarfslagen freigehalten werde n. Die Räume im Zwi- schenarchiv sind für die Unterbringung von Großformaten nicht geeignet, da sie vollumfänglich mit Rollregal-Anlagen ausgestattet sind und keine Ausbaureserven mehr bieten. Ohne weitere Magazinflächen ist eine geordnete Fortführung der Archivierung durch Übernahmen und fachgerechte Einlagerung nicht mehr möglich. Die Folgen einer provisorischen Lagerung (erhebliche Restaurierungs- und Konservierungsaufwände) sowie externe Faktoren (Abgabe kommunaler Unterla- gen aus dem Landesarchiv) mache n eine zeitnahe Ausweitung der Magazinkapazität deshalb unum- gänglich. - 3 - V/0133/2021 Abbildung 1: Lageplan der Speicherstadt. An den Speichern 8 = Hauptgebäude des Stadtarchivs; An den Speicher 14 = Zwischenarchiv; An den Speicher 15 = geplante Anmietung im LWL-Zentralmagazin. Quelle: auf Basis der ABK, Vermessungs- und Katasteramt Münster. Das von der LWL -Tochtergesellschaft WLV (Westfälisch -Lippische Vermögensverwaltungs gesell- schaft) erbaute LWL-Zentraldepot auf dem Gelände der Speicherstadt, das von 2017 – 2019 in unmit- telbarer Nachbarschaft zum Stadtarchiv errichtet worden ist, entspricht vollumf änglich den fachlichen Anforderungen: Der anzumietende Gebäudeteil (447 m²) ist als eigenständiger und gesicherter Bereich konzipiert und bietet Platz für bis zu 25.000 Großformate und über 2.000 lfm aktenmäßig verpacktes - 4 - V/0133/2021 Archivgut. Das Gebäude erfüllt alle Anforderungen an ein modernes Magazin für Archivgut (weitgehend entsprechend DIN ISO 11799:2005). Die sorgfältige Auswahl unschädlicher Materialien, Anstrichstoffe und Beleuchtungsmittel sind ebenso wie die regelmäßige Kontrolle aller bestandsrelevanten Klimafak- toren gewährleistet. Es ist möglich, die Klimadaten des Magazins über eine entsprechende Gebäude- leittechnik browserbasiert einzusehen, sodass eine tagtägliche Kontrolle vor Ort nicht notwendig ist. Durch die unmittelbare Nachbarschaft ist gleichwoh l ein effektiver, Personalressourcen schonender Zugriff aufs Archivgut und eine schnelle Reaktion auf z. B. Störungen der Gebäudetechnik gewährleis- tet. Eine Anmietung der Flächen des WLVs gewährleistet aus Sicht des Stadtarchivs daher: - fachgerechte Sicherheitsstandards, - ein stabiles Raumklima, - eine rationelle Nutzung der Flächen- und Raumkapazitäten, - eine optimierte Reinhaltung und ausreichende Bewegungsfreiheit, - eine einfache Bewirtschaftung vom Hauptstandort aus und - Planungssicherheit für die kommenden 15 Jahre. Das bestehende Mietangebot im LWL -Zentraldepot (An den Speichern 15) ist nicht nur fachlich eine sehr gute Option, sondern ebenfalls die wirtschaftlichste für die Stadt Münster. Nach eingehender Prü- fung durch das Amt für Immobilien wirtschaft stehen keine Lagerräume im Gebäudeportfolio der Stadt zur Verfügung, die einerseits die räumliche Nähe zum Archivstandort und andererseits die spezifischen Anforderungen an ein Archiv-Magazin erfüllen. Die Errichtung eines Magazin-Zweckbaus würde erheb- liche Investitionskosten (Baugrund, Planung, Bau) sowie laufende Betriebskosten und erhebliche Per- sonalkosten für den Transport und in der Arbeit mit dem Archivgut verursachen, die die Anmietungs- kosten um ein Vielfaches übersteigen. i. V. gez. Cornelia Wilkens Stadträtin Anlage
Anlage A
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Anlage A zur V/0133/2021 Kurzüberblick Die Magazinkapazitäten des Stadtarchivs sind ausgereizt, insbesondere für Großformate (Karten, Pläne, Plakate) gibt es keine adäquaten Lagermöglichkeiten mehr. Im LWL-Zentralmagazin (An den Speichern 15), in fußläufiger Entfernung zum Hauptgebäude des Archivs (An den Spei- chern 8), ist noch eine geeignete Fläche zu vermieten: Diese Chance soll mit der Entscheidung ergriffen werden. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Die angemietete Lagerfläche schafft geeignete Magazinflächen zur Lagerung von Archiv- gut für die nächsten ca. 15 Jahre. Die Stadt erfüllt auf diese Weise die Verpflichtungen aus § 5 Archivgesetz NRW i.V.m. § 10 Archivgesetz NRW. Beispiel: Finanzierung Produktgruppe: 0406 Stadtarchiv Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2021 enthalten? X Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja X Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Rechtliche Grundlage: § 5 i. V. m. § 10 Archivgesetz NRW. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- An den Speichern 15
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Details
- Aktenzeichen
- V/0133/2021
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 18.02.2021
- Erstellt
- 03.02.2021 14:19