3441/2021
Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
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Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/51 Vorlagen-Nummer 30.09.2021 3441/2021 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Jugendhilfeausschuss 04.10.2021 Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung Das städtische Gesamtvorhaben „Kinderfreundliche Kommune Köln“, welches im Amt für Kinder, Jugend und Familie verortet ist, wurde als Projekt der Systematischen Öffentlichkeitsbeteiligung zur Entwicklung eines Großgruppenbeteiligungsformats ausgewählt. Der Rat der Stadt Köln hat am 27.09.2018 im Rahmen des Leitlinienprozesses Bürgerbeteiligung die Durchführung der Pilotphase „Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung“ beschlossen (siehe Vorlage 2306/2018). Ziel ist es, einen systematischen Umgang mit der Öffentlichkeitsbeteiligung in Köln zu gestalten und die Beteiligungskultur in Köln weiter zu stärken. Auf der Grundlage von Qualitätsstandards werden in der Pilotphase konkrete Beteiligungsverfahren getestet. Eines davon soll entsprechend des Ratsauftrages aus dem Bereich Kinder, Jugend und Familie sein. Das Gesamtvorhaben „Kinderfreundliche Kommune“ wurde als gut geeignetes Pilotprojekt ausge- wählt, da es ein wesentliches Ziel dieses Vorhabens ist, Kinder und Jugendliche frühzeitig und in entsprechender Weise aktiv an gesellschaftlichen Prozessen, Planungen oder Entscheidungen zu beteiligen. Junge Menschen sollen unter Begleitung von Multiplikator*Innen in einem mehrstufigen Verfahren die Möglichkeit erhalten, Verbesserungen in ihrem Stadtbezirk mit kurz- und mittelfristiger Perspektive anzuregen. Sie können somit positive Selbstwirksamkeitserfahrungen machen und aktiv darauf Ein- fluss nehmen, ihre Stadt positiv und im Sinne der Zukunftsfähigkeit mitzugestalten. Die Projektergeb- nisse sollen in die Maßnahmenentwicklung für den zweiten Aktionsplan „Kinder- und jugendfreundli- ches Köln“ einfließen. Dieser muss dem Verein „Kinderfreundliche Kommunen e.V.“ bis zum 20.05.2022 vorgelegt werden. Das Amt für Kinder, Jugend und Familie wird mit Unterstützung durch das Büro für Öffentlichkeitsbe- teiligung ein Konzept für dieses Beteiligungsverfahren ausarbeiten und dem Jugendhilfeausschuss zur Entscheidung vorlegen. In dem Beteiligungskonzept werden die Ziele und Gestaltungsspielräume für das Beteiligungsverfahren genannt. Gleichzeitig wird dargestellt, welche Zielgruppen mit welchen Formaten erreicht werden sollen. Außerdem wird auf eine sinnvolle Einbettung der Beteiligungsforma- te und ihrer Ergebnisse in den politischen Entscheidungsprozess geachtet. Das Beteiligungsverfahren soll ab dem IV. Quartal 2021 beziehungsweise ab dem I. Quartal 2022 durchgeführt werden und wird begleitend evaluiert. Eine Beschlussvorlage für das Beteiligungsverfah- ren soll Ende Oktober 2021 eingebracht werden. Gez. Voigtsberger
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- 3441/2021
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 30.09.2021
- Erstellt
- 28.09.2021 15:57