AN/0881/2021
Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu TOP 10.1, betr.: Vorgabenbeschluss Heliosgelände
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Änderungsantrag (Grüne BV4)
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Herrn Bezirksbürgermeister Volker Spelthann Im Hause Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Rathaus 50667 Köln Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/0881/2021 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 26.04.2021 Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu TOP 10.1, betr.: Vorgabenbeschluss Heliosgelände Die Bezirksvertretung Ehrenfeld folgt dem Beschlussvorschlag der Verwaltung unter Top 10.1 und fasst parallel dazu den folgenden Begleitbeschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss beauftragt die Verwaltung, auf der Grundlage des städtebaulichen Planungskonzeptes gemäß Anlage 2 einen Bebauungsplan -Entwurf auszuarbeiten. Die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) sind dabei gemäß der Stellungnahme der Verwaltung (Anlage 3) zu berücksichtigen; Darüber hinaus sollen insbesondere die folgenden Punkte berücksichtigt werden: a) Die Erfüllung des Kodexes, welcher von Bürger*innen, Vertreter*innen der politischen Parteien, der Verwaltung und des Investors mehrheitlich mitgetragen wurden und s omit auch von allen akzeptiert wird, muss gewährleistet sein. Deswegen soll der Kodex Teil des Bebauungsplans werden und Erwähnung finden. Der derzeitige Entwurf setzt wesentliche Vereinbarung des Kodexes nicht um und muss an den entsprechenden Stellen geändert werden. b) Es sind alle planerischen und rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, um die südliche Umfahrung der Rheinlandhalle durch LKW zu unterbinden. Dies ist verbindlich zu sichern, z. B. im Rahmen des städtebaulichen Vertrags oder durch die textli che B -Plan Festsetzung der Platz - /Schulhoffläche südlich der Rheinlandhalle als Fläche besonderer Zweckbestimmung für Fuß - und Radverkehr gemäß § 9 Abs. 1 BauGB. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Bezirksvertretung Köln-Ehrenfeld Ehrenfeld - Neuehrenfeld - Bickendorf/ Ossendorf - Bocklemünd-Mengenich - Vogelsang Bezirksrathaus Ehrenfeld Venloer Str. 419-421 50825 Köln Tel./Fax: 0221/22194-309 Email: gruene-bv4@stadt-koeln.de www.gruenekoeln.de/Bezirk4 clasen@netcologne.de - 2 - Maßnahmen sind der BV Ehrenfeld vor Abschluss der Verträge vorzustellen. c) Die öffentliche und barrierefreie Durchwegung des Gesamtgeländes ist planungsrechtlich zu sichern und auch schon während anstehender Bauphasen jederzeit zu gewährleisten. Die mitgeteilte Einzäunung des Schulhofs (3580/2020) „bis zur Herrichtung der Außenanlagen des gesamt en Plangebiets“ darf so nicht umgesetzt werden. Einzelne Baustellenabschnitte müssen für sich gesichert werden, ohne die Durchwegung des Geländes und den Zugang zur Heliosschule grundsätzlich zu beschränken. Das Baustellenmanagement muss die Nutzbarkeit de r öffentlichen Räume und Wege prioritär behandeln. Dies muss ggf. im städtebaulichen Vertrag sichergestellt werden. d) Insgesamt fehlen bei der Planung kreative Ideen, um mehr Grünflächen, Springbrunnen, Bäume, Bänke, intensive Dachbegrünung, Plätze zum Verweilen und Fassadenbegrünung auf dem Gelände zu ermöglichen. Gerade die Platzgestaltung vor der Rheinlandhalle, sowie alle weiteren „Freiflächen“ sind unter diesen Aspekten zu gestalten. Solche Maßnahmen schaffen eine angenehme Aufenthaltsqualität auf dem gesamten Gelände. Die Fläche, die durch den Wegfall der Umfahrung der Rheinlandhalle entsteht, sollte gerade unter diesen Aspekten neu betrachtet werden. e) Die 45 Stellplätze auf der Nordseite der Rheinlandhalle sollen entfallen – spätestens bei einer Nu tzungsänderung, Mietvertragserneuerung oder einem Mieterwechsel. Dies ist verbindlich, z. B. im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages festzulegen. f) Die Heliosstraße wird als Shared Space ausgewiesen und es wird auf öffentliche Stellplätze und die gesamte n Kiss -and-Ride-Plätze verzichtet. Jegliche geplanten Park -/Stellflächen auf der Vogelsanger Straße müssen ersatzlos gestrichen werden g) Alle Verkehrsplanungen, die einen Bezug zum Helios -Gelände (insb. Vogelsanger Straße, Heliosstraße, Venloer Straße, Gürt el) haben, sind ebenfalls an den Zielen des Helios-Kodex auszurichten. h) Wie auch in anderen Kommunen bereits praktiziert, soll die Verwaltung den städtebaulichen Vertrag sowie Durchführungsverträge, die das Heliosgelände betreffen, vor Unterzeichnung in di e BV und den entsprechenden Gremien vorstellen und soweit wie möglich öffentlich machen. - 3 - Abbildung 1 Führung der Fußgänger - Relevante Fußwegeverbindungen (Ausschnitt, Stadt Köln) Begründung zu a) Im Kodex für das Heliosge lände, welchen die Ehrenfelder*Innen gemeinsam entwickelt haben, sind Ziele und Vorgaben für die Gestaltung und Nutzung des Geländes formuliert, welche auch im Vorgabenbeschluss Erwähnung finden müssen. Begründung zu b) Die uneingeschränkte Umfahrbarkeit der Rheinlandhalle durch LKW steht im Gegensatz zur vorgesehenen Schulhofnutzung und der im sog. „Kodex“ vereinbarten Integrität, Freiraum- und Aufenthaltsqualität der Fläche. Da sowohl das Brenner Verkehrsgutachten als auch ein Entwurf von Gräfer die Mögl ichkeit einer Wendeschleife vor der Rheinlandhalle vorsieht, um von dort wieder nördlich der Halle zur Heliosstraße zu gelangen, ist der Bedarf einer südlichen Umfahrung nicht gegeben. Auch die Anlieferung durch die kleine Ladeluke südlich der Rheinlandha lle steht im Gegensatz zur Schulhofnutzung und Aufenthaltsqualität, da von dort ja nicht nur ein Lager erschlossen wird sondern auch die offensichtlich notwendigen Rangier - und Logistikflächen im Vorbereich der Luke für die (zwischen) -Lagerung von Paletten , Kartons, Gitterkästen und Containern benötigt werden (s. Bild). An dieser Stelle wird dies aber nach Fertigstellung der Schule nicht konfliktfrei organisierbar sein, da aufgrund der Enge auch die Schulhoffläche dafür in Beschlag zu nehmen sein wird und d arüber hinaus eine dem Gesamtkonzept widersprechende „Hinterhofsituation“ zu entstehen droht, die die von allen gewünschte Platzqualität nahhaltig mindert. Durch eine Erschließung des Lagers von der Nordseite der Halle aus ist dies vermeidbar, da hier durc h den Entfall der Stellplätze ausreichend Rangier - und Logistikfläche für Be - und Entladevorgänge und den wirtschaftlichen Betrieb der Halle zur Verfügung steht. Durch evtl. Neuverhandlung bestehender Mietverträge kann eine solche Neuorganisation der Anlie ferung der Rheinlandhalle erreicht werden. Evtl. ist auch die Erschließung der Anlieferung sowohl der Rheinlandhalle als auch des geplanten Supermarktes am Ehrenfeldgürtel durch die neu zu - 4 - errichtende Tiefgarage zu prüfen, um Optionen für zukünftige Logist ikkonzepte vorausschauend mitzudenken. Begründung zu c) Der Schulhof der Heliosschule soll zu einem „Quartiersplatz Schulhof“ werden und für alle Bürger*innen zugänglich sein. Eine Umzäunung bzw. Einzäunung des Schulgeländes steht hierzu im Widerspru ch. Baustellen sollten selbstverständlich abgesichert werden, jedoch sollte auch das Baustellenmanagement die Nutzbarkeit der öffentlichen Räume und Wege prioritär sicherstellen. Begründung zu d) Nicht erst die Corona -Pandemie hat gezeigt, dass es Ehrenfe ld an öffentlichen Freiflächen mit Aufenthaltsqualität mangelt. Insbesondere das Heliosgelände bietet die Möglichkeit öffentlichen Raum neu zu denken und auch unter Einbezug der sich verändernden klimatischen Bedingungen zu gestalten. Hier sollte die Chanc e genutzt werden den Ort attraktiv für alle Ehrenfelder*innen zu machen. Begründung zu e) Die Stellplätze sind an dieser Stelle verzichtbar und widersprechen der Idee eines klimafreundlichen und lebenswerten Umfeldes. Kfz -Infrastruktur sollte nicht einer attraktiven Freiflächengestaltung im Weg stehen. Begründung zu f) Die Kiss -and-Ride-Plätze der Schule sind an der Vogelsanger Straße und Heliosstraße verzichtbar. Diese passen weder zum Profil der Schule noch entsprechen sie den Realitäten des Schulbetriebs. Begründung zu g) Entspricht Begründung zu a) Begründung zu h) Damit das Verfahren rund um das Heliosgelände maximal transparent bleibt und sowohl die Bezirksvertretung Ehrenfeld als auch die engagierte Öffentlichkeit in die Prozesse einbezogen bleib en, soll auch der städtebauliche Vertrag sowie die Durchführungsverträge zugänglich gemacht sowie vorgestellt werden. - 5 - Mit freundlichen Grüßen Esther Kings Luise Themann Fraktionsvorsitzende Stellvertretende Fraktionsvorsitzende
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: endgültig zurückgezogen
Zur SitzungOrte (5)
- Venloer Straße 419
- Vogelsanger Straße
- Heliosstraße
- Ehrenfeldgürtel
- Straße 4
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Details
- Aktenzeichen
- AN/0881/2021
- Typ
- Änderungsantrag BV4 (Grüne)
- Datum
- 20.04.2021
- Erstellt
- 20.04.2021 13:58