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AN/0881/2021

Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu TOP 10.1, betr.: Vorgabenbeschluss Heliosgelände

Änderungsantrag BV4 (Grüne) 20.04.2021

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld), Sitzung am 31.05.2021, TOP 10.1.1.2

Änderungsantrag (Grüne BV4)

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Änderungsantrag (Grüne BV4)

8602 Zeichen

Herrn Bezirksbürgermeister  
Volker Spelthann 
Im Hause 
Frau Oberbürgermeisterin  
Henriette Reker 
Rathaus 
50667 Köln 
 Eingang beim Bezirksbürgermeister:  
AN/0881/2021 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 26.04.2021 
Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu TOP 10.1, betr.: 
Vorgabenbeschluss Heliosgelände 
Die Bezirksvertretung Ehrenfeld folgt dem Beschlussvorschlag der Verwaltung 
unter Top 10.1 und fasst parallel dazu den folgenden Begleitbeschluss:  
 
Der Stadtentwicklungsausschuss beauftragt die Verwaltung, auf der Grundlage des 
städtebaulichen Planungskonzeptes gemäß Anlage 2 einen Bebauungsplan -Entwurf 
auszuarbeiten. Die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 
Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) sind dabei gemäß der Stellungnahme der 
Verwaltung (Anlage 3) zu berücksichtigen;  
 
Darüber hinaus sollen insbesondere die folgenden Punkte berücksichtigt werden:  
 
a) Die Erfüllung des Kodexes, welcher von Bürger*innen, Vertreter*innen der 
politischen Parteien, der Verwaltung und des Investors mehrheitlich 
mitgetragen wurden und s omit auch von allen akzeptiert wird, muss 
gewährleistet sein. Deswegen soll der Kodex Teil des Bebauungsplans 
werden und Erwähnung finden. Der derzeitige Entwurf setzt wesentliche 
Vereinbarung des Kodexes nicht um und muss an den entsprechenden 
Stellen geändert werden. 
 
b) Es sind alle planerischen und rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, um 
die südliche Umfahrung der Rheinlandhalle durch LKW zu unterbinden. Dies 
ist verbindlich zu sichern, z. B. im Rahmen des städtebaulichen Vertrags oder 
durch die textli che B -Plan Festsetzung der Platz -
/Schulhoffläche südlich der Rheinlandhalle als 
Fläche besonderer Zweckbestimmung für Fuß - und 
Radverkehr gemäß § 9 Abs. 1 BauGB. Die 
 
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 
 
Bezirksvertretung Köln-Ehrenfeld 
Ehrenfeld - Neuehrenfeld - Bickendorf/ 
Ossendorf - Bocklemünd-Mengenich - 
Vogelsang 
Bezirksrathaus Ehrenfeld 
Venloer Str. 419-421 
50825 Köln 
Tel./Fax: 0221/22194-309 
Email: gruene-bv4@stadt-koeln.de 
www.gruenekoeln.de/Bezirk4 
  clasen@netcologne.de

- 2 - 
Maßnahmen sind der BV Ehrenfeld vor Abschluss der Verträge vorzustellen. 
 
c) Die öffentliche und barrierefreie Durchwegung des Gesamtgeländes ist 
planungsrechtlich zu sichern und auch schon während anstehender 
Bauphasen jederzeit zu gewährleisten. Die mitgeteilte Einzäunung des 
Schulhofs (3580/2020) „bis zur Herrichtung der Außenanlagen des gesamt en 
Plangebiets“ darf so nicht umgesetzt werden. Einzelne Baustellenabschnitte 
müssen für sich gesichert werden, ohne die Durchwegung des Geländes und 
den Zugang zur Heliosschule grundsätzlich zu beschränken. Das 
Baustellenmanagement muss die Nutzbarkeit de r öffentlichen Räume und 
Wege prioritär behandeln. Dies muss ggf. im städtebaulichen Vertrag 
sichergestellt werden.  
 
d) Insgesamt fehlen bei der Planung kreative Ideen, um mehr Grünflächen, 
Springbrunnen, Bäume, Bänke, intensive Dachbegrünung, Plätze zum 
Verweilen und Fassadenbegrünung auf dem Gelände zu ermöglichen. Gerade 
die Platzgestaltung vor der Rheinlandhalle, sowie alle weiteren „Freiflächen“ 
sind unter diesen Aspekten zu gestalten. Solche Maßnahmen schaffen eine 
angenehme Aufenthaltsqualität auf dem gesamten Gelände. Die Fläche, die 
durch den Wegfall der Umfahrung der Rheinlandhalle entsteht, sollte gerade 
unter diesen Aspekten neu betrachtet werden.    
 
e) Die 45 Stellplätze auf der Nordseite der Rheinlandhalle sollen entfallen – 
spätestens bei einer Nu tzungsänderung, Mietvertragserneuerung oder einem 
Mieterwechsel. Dies ist verbindlich, z. B. im Rahmen eines städtebaulichen 
Vertrages festzulegen. 
 
 
f) Die Heliosstraße wird als Shared Space ausgewiesen und es wird auf 
öffentliche Stellplätze und die gesamte n Kiss -and-Ride-Plätze verzichtet. 
Jegliche geplanten Park -/Stellflächen auf der Vogelsanger Straße müssen 
ersatzlos gestrichen werden 
 
g) Alle Verkehrsplanungen, die einen Bezug zum Helios -Gelände (insb. 
Vogelsanger Straße, Heliosstraße, Venloer Straße, Gürt el) haben, sind 
ebenfalls an den Zielen des Helios-Kodex auszurichten. 
 
h) Wie auch in anderen Kommunen bereits praktiziert, soll die Verwaltung den 
städtebaulichen Vertrag sowie Durchführungsverträge, die das Heliosgelände 
betreffen, vor Unterzeichnung in di e BV und den entsprechenden Gremien 
vorstellen und soweit wie möglich öffentlich machen.

- 3 - 
 
Abbildung 1 Führung der Fußgänger - Relevante Fußwegeverbindungen (Ausschnitt, Stadt 
Köln) 
 
Begründung zu a) 
Im Kodex für das Heliosge lände, welchen die Ehrenfelder*Innen gemeinsam 
entwickelt haben, sind Ziele und Vorgaben für die Gestaltung und Nutzung des 
Geländes formuliert, welche auch im Vorgabenbeschluss Erwähnung finden müssen. 
 
Begründung zu b) 
Die uneingeschränkte Umfahrbarkeit der Rheinlandhalle durch LKW steht im 
Gegensatz zur vorgesehenen Schulhofnutzung und der im sog. „Kodex“ vereinbarten 
Integrität, Freiraum- und Aufenthaltsqualität der Fläche. Da sowohl das Brenner 
Verkehrsgutachten als auch ein Entwurf von Gräfer die Mögl ichkeit einer 
Wendeschleife vor der Rheinlandhalle vorsieht, um von dort wieder nördlich der Halle 
zur Heliosstraße zu gelangen, ist der Bedarf einer südlichen Umfahrung nicht 
gegeben.  
Auch die Anlieferung durch die kleine Ladeluke südlich der Rheinlandha lle steht im 
Gegensatz zur Schulhofnutzung und Aufenthaltsqualität, da von dort ja nicht nur ein 
Lager erschlossen wird sondern auch die offensichtlich notwendigen Rangier - und 
Logistikflächen im Vorbereich der Luke für die (zwischen) -Lagerung von Paletten , 
Kartons, Gitterkästen und Containern benötigt werden (s. Bild). An dieser Stelle wird 
dies aber nach Fertigstellung der Schule nicht konfliktfrei organisierbar sein, da 
aufgrund der Enge auch die Schulhoffläche dafür in Beschlag zu nehmen sein wird 
und d arüber hinaus eine dem Gesamtkonzept widersprechende „Hinterhofsituation“ 
zu entstehen droht, die die von allen gewünschte Platzqualität nahhaltig mindert. 
Durch eine Erschließung des Lagers von der Nordseite der Halle aus ist dies 
vermeidbar, da hier durc h den Entfall der Stellplätze ausreichend Rangier - und 
Logistikfläche für Be - und Entladevorgänge und den wirtschaftlichen Betrieb der 
Halle zur Verfügung steht. Durch evtl. Neuverhandlung bestehender Mietverträge 
kann eine solche Neuorganisation der Anlie ferung der Rheinlandhalle erreicht 
werden. Evtl. ist auch die Erschließung der Anlieferung sowohl der Rheinlandhalle 
als auch des geplanten Supermarktes am Ehrenfeldgürtel durch die neu zu

- 4 - 
errichtende Tiefgarage zu prüfen, um Optionen für zukünftige Logist ikkonzepte 
vorausschauend mitzudenken. 
 
 
 
 
Begründung zu c) 
Der Schulhof der Heliosschule soll zu einem „Quartiersplatz Schulhof“ werden und 
für alle Bürger*innen zugänglich sein. Eine Umzäunung bzw. Einzäunung des 
Schulgeländes steht hierzu im Widerspru ch. Baustellen sollten selbstverständlich 
abgesichert werden, jedoch sollte auch das Baustellenmanagement die Nutzbarkeit 
der öffentlichen Räume und Wege prioritär sicherstellen. 
 
Begründung zu d) 
Nicht erst die Corona -Pandemie hat gezeigt, dass es Ehrenfe ld an öffentlichen 
Freiflächen mit Aufenthaltsqualität mangelt. Insbesondere das Heliosgelände bietet 
die Möglichkeit öffentlichen Raum neu zu denken und auch unter Einbezug der sich 
verändernden klimatischen Bedingungen zu gestalten. Hier sollte die Chanc e genutzt 
werden den Ort attraktiv für alle Ehrenfelder*innen zu machen. 
 
Begründung zu e) 
Die Stellplätze sind an dieser Stelle verzichtbar und widersprechen der Idee eines 
klimafreundlichen und lebenswerten Umfeldes. Kfz -Infrastruktur sollte nicht einer 
attraktiven Freiflächengestaltung im Weg stehen.  
 
Begründung zu f) 
Die Kiss -and-Ride-Plätze der Schule sind an der Vogelsanger Straße und 
Heliosstraße verzichtbar. Diese passen weder zum Profil der Schule noch 
entsprechen sie den Realitäten des Schulbetriebs. 
 
Begründung zu g) 
Entspricht Begründung zu a) 
 
Begründung zu h) 
Damit das Verfahren rund um das Heliosgelände maximal transparent bleibt und 
sowohl die Bezirksvertretung Ehrenfeld als auch die engagierte Öffentlichkeit in die 
Prozesse einbezogen bleib en, soll auch der städtebauliche Vertrag sowie die 
Durchführungsverträge zugänglich gemacht sowie vorgestellt werden.

- 5 - 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
 
 
 
 
 
 
Esther Kings      Luise Themann   
Fraktionsvorsitzende    Stellvertretende Fraktionsvorsitzende

Beratungsverlauf (1)

31.05.2021 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 10.1.1.2 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: endgültig zurückgezogen

Zur Sitzung

Orte (5)

  • Venloer Straße 419
  • Vogelsanger Straße
  • Heliosstraße
  • Ehrenfeldgürtel
  • Straße 4

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Details

Aktenzeichen
AN/0881/2021
Typ
Änderungsantrag BV4 (Grüne)
Datum
20.04.2021
Erstellt
20.04.2021 13:58