2020/0137
Aufwandsentschädigungen für ehrenamtlich Tätige
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anlage 1
2690 Zeichen
- 2 -
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats-
geschäftsstelle:
27.05.2020
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat II an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss-
fassung Fachausschuss
Amt: Feuerwehr
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
II 37
IV
Stvv
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2020/0137
Magistratsbeschluss-Nr.
150
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: 037-010-1000 Investitionsnummer:
Kostenträger: 1260-11 Sachkonto: 6131000
Betreff: Aufwandsentschädigungen für ehrenamtlich Tätige
Vorlage vom: 07.05.2020
Beschlussvorschlag:
1. Der Magistrat stimmt zu, dass die mit Magistratsbeschluss vom 18.05.2005 (Nr. 0268)
festgelegten Aufwandsentschädigungen für die Gerätewarte der vier Stadtteilfeuerwehren in
Höhe von derzeit monatlich 20 € pro Fahrzeug ab 2021 auf 28 € angepasst werden.
2. Die Aufwandsentschädigungen betragen derzeit mtl. 620 € und erhöhen sich in 2021 auf mtl.
868 €, jährlich von 7.440 € auf 10.416 €. Die jährlichen Anpassungen werden bei der
Aufstellung des Haushaltes des Folgejahres berücksichtigt.
Anlagen:
Datenschutzrelevante Anlage:
- 3 -
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom 03.06.2020
Der Vorlage wird zugestimmt.
Begründung zur Magistratsvorlage vom 07.05.2020
Die letzte Erhöhung der Aufwandsentschädigung fand 2005 statt. Mit Hinblick auf die in den
vergangenen 15 Jahren Teuerungsraten ist eine Anpassung der Aufwandsentschädigung für die
ehrenamtlichen Kräfte der Freiwilligen Feuerwehren angebracht.
Die bei den vier Stadtteilfeuerwehren untergebrachten Einsatzfahrzeuge (derzeit 31 KFZ,
Abrollbehälter und Anhänger) sowie die vorgehaltenen Einsatzmaterialen müssen regelmäßig
gewartet werden, um die Einsatzfähigkeit zu erhalten.
Für diese Aufgaben werden von den jeweiligen Wehren Gerätewarte gestellt. Durch die
Gewährung der Aufwandsentschädigung wird die Arbeit der Ehrenamtlichen der
Stadtteilfeuerwehren gewürdigt. Die regelmäßige Anpassung ist wegen der allgemein
steigenden Kosten erforderlich.
Gemäß § 11 (9) Hess. Brand- und Katastrophenschutzgesetz haben ehrenamtliche Feuerwehr-
angehörige, die ständig zu besonderen Dienstleistungen herangezogen werden, Anspruch auf
angemessene Aufwandsentschädigung durch den Aufgabenträger.
Darmstadt, 07.05.2020
Dezernat II Dezernat IV
Rafael Reißer André Schellenberg
Bürgermeister Stadtkämmerer
anlage 3
120 Zeichen
Punkt 26: Aufwandsentschädigungen für ehrenamtlich Tätige (V-Nr. 2020/0137) Der Vorlage wird einstimmig zugestimmt.
anlage 2
174 Zeichen
Punkt 16: Aufwandsentschädigungen für ehrenamtlich Tätige (V-Nr. 2020/0137) Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung einstimmig, der Vorlage zuzustimmen.
2020/0137
2651 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
27.05.2020
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat II an die Stadtverordnet enversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt: Feuerwehr
OBW bei abschl. B e-
schlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2020/0137
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: 037-010-1000 Investitionsnummer:
Kostenträger: 1260-11 Sachkonto: 6131000
Betreff: Aufwandsentschädigungen für ehrenamtlich Tätige
Vorlage vom: 07.05.2020
Beschlussvorschlag :
1. Der Magistrat stimmt zu, dass die mit Magistratsbeschluss vom 18.05.2005 (Nr. 0268) festg e-
legten Aufwandsentschädigungen für die Gerätewarte der vier Stadtteilfeuerwehren in Höhe
von derzeit monatlich 20 € pro Fahrzeug ab 2021 auf 28 € angepasst werden.
2. Die Aufwandsentschädigungen betragen derzeit mtl. 620 € und erhöhen sich in 2021 auf mtl.
868 €, jährlich von 7.440 € auf 10.416 €. Die jährlichen Anpassungen werden bei der Aufste l-
lung des Haushaltes des Folgejahres berücksichtigt.
Anlagen:
Datenschutzrelevante Anlage:
- 2 -
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 07.05.2020
Die letzte Erhöhung der Aufwandsentschädigung fand 2005 statt. Mit Hinblick auf die in den
vergangenen 15 Jahren Teuerungsraten ist eine Anpassung der Aufwandsentschädigung für die
ehrenamtlichen Kräfte der Freiwilligen Feuerwehren angebracht.
Die bei den vier Stadtteilfeuerwehren untergebrachten Einsatzfahrzeuge (derzeit 31 K FZ, Ab-
rollbehälter und Anhänger) sowie die vorgehaltenen Einsatzmaterialen müssen regelmäßig ge-
wartet werden, um die Einsatzfähigkeit zu erhalten.
Für diese Aufgaben werden von den jeweiligen Wehren Gerätewarte gestellt. Durch die Gewä h-
rung der Aufwandsentschädigung wird die Arbeit der Ehrenamtlichen der Stadtteilfeue rwehren
gewürdigt. Die regelmäßige Anpassung ist wegen der allgemein steigenden Kosten erforderlich.
Gemäß § 11 (9) Hess. Brand- und Katastrophenschutzgesetz haben ehrenamtliche Feuerwehr-
angehörige, die ständig zu besonderen Dienstleistungen herangezogen werden, Anspruch auf
angemessene Aufwandsentschädigung durch den Aufgabenträger.
Darmstadt, 07.05.2020
Dezernat II Dezernat IV
Rafael Reißer André Schellenberg
Bürgermeister Stadtkämmerer
Beratungsverlauf (3)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2020/0137
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 07.05.2020
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00