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2020/0137

Aufwandsentschädigungen für ehrenamtlich Tätige

Magistratsvorlage 07.05.2020

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2690 Zeichen

- 2 - 
 
Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
27.05.2020 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat II an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss- 
       fassung Fachausschuss 
 
 
Amt: Feuerwehr 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
II 37 
IV 
 
Stvv 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2020/0137 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
150 
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle: 037-010-1000 Investitionsnummer:       
Kostenträger: 1260-11 Sachkonto: 6131000 
 
Betreff: Aufwandsentschädigungen für ehrenamtlich Tätige  
 
Vorlage vom: 07.05.2020 
 
Beschlussvorschlag: 
1. Der Magistrat stimmt zu, dass die mit Magistratsbeschluss vom 18.05.2005 (Nr. 0268) 
festgelegten Aufwandsentschädigungen für die Gerätewarte der vier Stadtteilfeuerwehren in 
Höhe von derzeit monatlich 20 € pro Fahrzeug ab 2021 auf 28 € angepasst werden.  
 
2. Die Aufwandsentschädigungen betragen  derzeit mtl. 620 € und erhöhen sich in 2021 auf mtl. 
868 €, jährlich von 7.440 € auf 10.416 €. Die jährlichen Anpassungen werden bei der 
Aufstellung des Haushaltes des Folgejahres berücksichtigt.  
 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:

- 3 - 
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom 03.06.2020 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.

Begründung zur Magistratsvorlage vom 07.05.2020  
 
Die letzte Erhöhung der Aufwandsentschädigung fand 2005 statt. Mit Hinblick auf die in den 
vergangenen 15 Jahren Teuerungsraten ist eine Anpassung der Aufwandsentschädigung für die 
ehrenamtlichen Kräfte der Freiwilligen Feuerwehren angebracht. 
 
Die bei den vier Stadtteilfeuerwehren untergebrachten Einsatzfahrzeuge (derzeit 31 KFZ, 
Abrollbehälter und Anhänger) sowie die vorgehaltenen Einsatzmaterialen müssen regelmäßig 
gewartet werden, um die Einsatzfähigkeit zu erhalten. 
 
Für diese Aufgaben werden von den jeweiligen Wehren Gerätewarte gestellt. Durch die 
Gewährung der Aufwandsentschädigung wird die Arbeit der Ehrenamtlichen der 
Stadtteilfeuerwehren gewürdigt. Die regelmäßige Anpassung ist wegen der allgemein 
steigenden Kosten erforderlich. 
 
Gemäß § 11 (9) Hess. Brand- und Katastrophenschutzgesetz haben ehrenamtliche Feuerwehr-
angehörige, die ständig zu besonderen Dienstleistungen herangezogen werden, Anspruch auf 
angemessene Aufwandsentschädigung durch den Aufgabenträger. 
 
Darmstadt, 07.05.2020 
 
Dezernat II      Dezernat IV 
 
 
 
 
Rafael Reißer      André Schellenberg 
Bürgermeister      Stadtkämmerer

anlage 3

120 Zeichen

Punkt 26: Aufwandsentschädigungen für ehrenamtlich Tätige 
 (V-Nr. 2020/0137) 
 
Der Vorlage wird einstimmig zugestimmt.

anlage 2

174 Zeichen

Punkt 16: Aufwandsentschädigungen für ehrenamtlich Tätige 
 (V-Nr. 2020/0137) 
 
Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung einstimmig, der 
Vorlage zuzustimmen.

2020/0137

2651 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
27.05.2020 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat II an die Stadtverordnet enversammlung 
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: Feuerwehr 
 OBW bei abschl. B e-
schlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2020/0137 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:  037-010-1000 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  1260-11 Sachkonto: 6131000 
 
Betreff: Aufwandsentschädigungen für ehrenamtlich Tätige  
 
Vorlage vom: 07.05.2020  
 
Beschlussvorschlag : 
1. Der Magistrat stimmt zu, dass die mit Magistratsbeschluss vom 18.05.2005 (Nr. 0268) festg e-
legten Aufwandsentschädigungen für die Gerätewarte der vier Stadtteilfeuerwehren in Höhe 
von derzeit monatlich 20 € pro Fahrzeug ab 2021 auf 28 € angepasst werden.  
 
2. Die Aufwandsentschädigungen betragen  derzeit mtl. 620 € und erhöhen sich in 2021 auf mtl. 
868 €, jährlich von 7.440 € auf 10.416 €. Die jährlichen Anpassungen werden bei der Aufste l-
lung des Haushaltes des Folgejahres berücksichtigt.  
 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:

- 2 - 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 07.05.2020 
 
Die letzte Erhöhung der Aufwandsentschädigung fand 2005 statt. Mit Hinblick auf die in den 
vergangenen 15 Jahren Teuerungsraten ist eine Anpassung der Aufwandsentschädigung für die 
ehrenamtlichen Kräfte der Freiwilligen Feuerwehren angebracht. 
 
Die bei den vier Stadtteilfeuerwehren untergebrachten Einsatzfahrzeuge (derzeit 31 K FZ, Ab-
rollbehälter und Anhänger) sowie die vorgehaltenen Einsatzmaterialen müssen regelmäßig ge-
wartet werden, um die Einsatzfähigkeit zu erhalten. 
 
Für diese Aufgaben werden von den jeweiligen Wehren Gerätewarte gestellt. Durch die Gewä h-
rung der Aufwandsentschädigung wird die Arbeit der Ehrenamtlichen der Stadtteilfeue rwehren 
gewürdigt. Die regelmäßige Anpassung ist wegen der allgemein steigenden Kosten erforderlich.  
 
Gemäß § 11 (9) Hess. Brand- und Katastrophenschutzgesetz haben ehrenamtliche Feuerwehr-
angehörige, die ständig zu besonderen Dienstleistungen herangezogen werden, Anspruch auf 
angemessene Aufwandsentschädigung durch den Aufgabenträger. 
 
Darmstadt, 07.05.2020 
 
Dezernat II      Dezernat IV 
 
 
 
 
Rafael Reißer      André Schellenberg  
Bürgermeister       Stadtkämmerer

Beratungsverlauf (3)

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Details

Vorlagen-Nr.
2020/0137
Typ
Magistratsvorlage
Datum
07.05.2020
Erstellt
29.09.2026 00:00