V/0283/2008
Anträge a) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL an den Rat A-R/0015/2008: Münster für Alle: Münsterpass wieder auflegen! und b) der SPD-Fraktion an den Rat A-R/0022/2008: Teilhaben: Vergünstigungspass "Münster für alle" Bühnen - Bäder - Bären
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
a-r-0022-2008
6238 Zeichen
Antrag an den Rat Nr. A-R/0022/2008
1
Antrag
15.04.2008
SPD-Fraktion
im Rat der Stadt Münster
Münzstr. 15
48143 Münster
Telefon: 0251/ 45 314
Fax: 0251/ 511 750
spdfrak@muenster.de
www.spd-muenster.de
Teilhaben: Vergünstigungspass „Münster für alle“
Bühnen – Bäder – Bären
Auch sinkende Arbeitslosenzahlen in Münster können nicht darüber hinweg
täuschen: nach wie vor besteht erheblicher Handlung sbedarf, Menschen in Armut
oder an der Armutsgrenze die Teilhabe am gesellscha ftlichen Leben zu ermöglichen.
Während die Zahl der Arbeitsverhältnisse steigt, wä chst gleichzeitig die Zahl
derjenigen Menschen, die durch ihre Arbeit kein auskömmliches Einkommen erzielen
und aufstockende Leistungen benötigen. Die SPD-Frak tion beantragt daher die
Ausgabe eines Vergünstigungspasses „Münster für alle “.
Die kommunale Einflussmöglichkeit auf Integration u nd gesellschaftliche Teilhabe ist
u. a. durch die Vergünstigung von städtischen und s tadtnahen Angeboten gegeben.
Diese Möglichkeit will die SPD-Fraktion nutzen, um die Stadtgesellschaft solidarisch
auszurichten. Eine lebenswerte Stadt schließt nicht aus, sondern ist offen für alle
Bürgerinnen und Bürger.
Der Rat der Stadt Münster möge beschließen:
1. Es wird ein Vergünstigungspass „Münster für alle “ eingeführt, der Kindern und
Erwachsenen zu Gute kommt, die Leistungen gem. SGB II (Arbeitslosengeld II
oder Sozialgeld) oder Leistungen zum Lebensunterhal t gem. SGB XII oder
Grundsicherungsleistungen bei dauernder Erwerbsmind erung oder
Grundsicherungsleistungen im Alter oder Leistungen nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz erhalten.
2. Der Leistungsumfang des Vergünstigungspasses umf asst die Angebote der
städtischen Kultureinrichtungen (z.B. Stadttheater, Stadtbücherei), der
städtischen Bildungsangebote (z.B. Volkshochschule, Musikschule), der
städtischen Sportangebote (z.B. Bäder) und des Allwetterzoos.
3. Alle o. g. städtischen sowie stadtnahen Anbieter erteilen eine 50%ige-
Ermäßigung für Inhaberinnen und Inhaber des „Münster für alle – Passes“.
4. Die Vergünstigungen des Theaters für Studierende („Dienstag ist
Studententag“) sollen auch für Inhaber des „Münster für alle – Passes“
zugänglich gemacht werden.
2
5. Die Stadt Münster verhandelt mit den nichtstädti schen Anbietern sozialer,
kultureller und gesundheitlicher Angebote sowie von Kultur-, Bildungs-, Sport-,
Kinder- und Jugendfreizeitangeboten über Preisnachl ässe, die dem o. g.
Personenkreis eingeräumt werden können, um die Reic hweite des „Münster
für alle – Passes“ zu erhöhen.
6. Der Verwaltungsaufwand zur Aushändigung des „Mün ster für alle – Passes“
soll gering gehalten werden. Die Verwaltung legt de n zuständigen Gremien
ein Konzept zur niedrigschwelligen Ausgabe des Pass es vor, um möglichst
viele Berechtigte zu erreichen.
7. Die Verwaltung erstellt eine Übersicht über die kommunalen
Vergünstigungsangebote und veröffentlicht die Übersicht adäquat.
8. Die Verwaltung bewirbt den Vergünstigungspass „M ünster für alle “ offensiv.
Eine hohe Inanspruchnahme ist anzustreben. Ziel ist es, Ausgrenzung zu
verhindern und Teilhabe zu ermöglichen.
Begründung:
Mit der Vorlage des Sozialberichts NRW 2007 wurde d er 2. Armuts- und
Reichtumsbericht in NRW veröffentlicht. Dieser Beri cht spiegelt insbesondere die
Situation und Lebenslagen unterversorgter Personen sowie die
Ausgrenzungstendenzen wieder. Neu thematisiert wurd en die „Unsicheren
Erwerbsverhältnisse“, deren Zahl drastisch ansteigt und die häufig in prekären
Beschäftigungsverhältnissen enden. Unter dem Stichw ort „Den Armen eine Stimme
geben“ überschreibt die Freie Wohlfahrtspflege ihre n Berichtsteil und leitet ein mit
dem Zitat eines neunjährigen Mädchens „Wenn ich gan z viel Geld habe, dann gehe
ich ins Kino. Oder ins Schwimmbad. Da fahren die an deren immer hin. Ich war da
noch nie.“ Mit diesem bedrückenden Zitat ist viel a usgesagt über die Ausgrenzung
von Kindern aus Freundeskreisen und aus Schulklasse n. Wenngleich das Gefühl der
Nicht-Zugehörigkeit Kinder besonders scharf trifft darf nicht vergessen werden, dass
auch Erwachsene unter sozialer Ausgrenzung leiden. Gerade auch Familien in Armut
benötigen besondere Unterstützung.
Münster hat eine gute Tradition des Helfens. Dies i st einer Bürgerschaft zu
verdanken, die engagiert den Gemeinsinn fördert. So sind bereits jetzt nicht-
städtische Anbieter in Münster bereit, Preisreduzie rungen für einkommensarme
Menschen einzuräumen. Diese Preisreduzierungen könn en z. T. nicht in Anspruch
genommen werden, da ein geeignetes Legitimationsmit tel fehlt. Sich an der Kino-
Kasse mit dem ALG II–Bescheid „ausweisen“ zu müssen , ist nicht hinnehmbar. Der
Vergünstigungspass „Münster für alle “ soll diese Lücke schließen.
Die Möglichkeit, preisreduzierte Karten für die stä dtischen Bühnen zu nutzen, ist
wenig bekannt, da das bereits bestehende Angebot bi slang nicht offensiv beworben
wird. Gleichzeitig besteht auch hier das bereits ge schilderte Legitimationsproblem.
Die SPD-Fraktion möchte die Inanspruchnahme kulture ller Angebote steigern, indem
der „Studententag“ auch für bedürftige Personengruppen geöffnet wird (bei Kauf an
der Abendkasse: 5 Euro auf allen Plätzen!). Das Ang ebot ist entsprechend zu
bewerben.
3
Schwimmbäder dienen der Gesundheit und sind besonde rs wichtige
Freizeitangebote gerade in den Ferien, wenn andere verreisen: Die SPD-Fraktion will
Kindern und Erwachsenen die Zugangsmöglichkeiten er leichtern. Preisreduzierte
Eintrittskarten fördern das Gesundheitsverhalten: f ür Kinder durch das Erlernen von
Schwimmen und der Bewegungsfreude - für Erwachsene durch sportliche Aktivität.
Mit dem von 1998 bis 2001 durch das Sozialamt ausge händigten Münster-Pass
wurden gute Erfahrungen gemacht; hieran sollte angeknüpft werden.
Beanka Ganser Ralf Hubert Udo Reiter
Wolfgang Heuer Dr. Michael Jung Anne Schulze Win tzler
Anika Bergner Marianne Koch Joachim Tonn
Hedwig Chudziak Gaby Kubig-Steltig Beate Vilhjal msson
Philipp Gabriel Kurt Pölling Holger Wigger
Anne Hakenes Karsten Rahn Karl-Heinz Winter
Marianne Hopmann
a-r-0015-2008
5794 Zeichen
Antrag an den Rat Nr. A-R/0015/2008 1 Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: 1. Zum nächstmöglichen Zeitpunkt wird der Münsterpass wiedereingeführt. Er richtet sich an die Zielgruppen Einzelpersonen, Paare und Familien mit Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II, den Kapiteln 3 und 4 SGB XII und dem Asylbewerberleis- tungsgesetz, Leistungen zum Lebensunterhalt gem. SGB XII, Grundsicherung im Alter oder Grundsicherungsleistungen bei dauernder Erwerbsminderung. 2. Der Münsterpass ermöglicht die gebührenfreie oder gebührenreduzierte Inanspruch- nahme öffentlicher Leistungen der Stadt Münster. Der Leistungsumfang umfasst die Angebote der städtischen Kultureinrichtungen wie Stadttheater, Stadtbücherei und Mu- seen, der städtischen Bildungsangebote wie Musikschule und Volkshochschule, die kommunalen Freizeitangebote wie den Allwetterzoo sowie städtische Sportangebote, z.B. Bäder. 3. Die Stadt Münster setzt sich dafür ein, dass auch nicht kommunale Einrichtungen, sprich andere öffentliche Träger, freie Träger und private Anbieter von Bildungs-, Sport- und Freizeitangeboten sowie von kulturellen, sozialen und gesundheitlichen Angeboten und Einrichtungen entsprechende Preisnachlässe und Vergünstigungen für die Inhabe- rInnen des Münster-Passes gewähren. 4. Ein zentrales Leistungselement des Münsterpass ist ein Sozialticket für den ÖPNV. Im ersten Schritt knüpft der neue Münsterpass an die Leistungen des bis zum 1.1.2002 gül- tigen Münsterpasses mit einem Preisnachlass von 50% für die 9-Uhr-Karte an. Perspek- tivisch soll dieses Leistungsangebot als Sozialticket für den ÖPNV ausgestaltet werden. Die Kosten hierfür sind kommunal durch Reduzierung der Abführungen der Stadtwerke an die Stadt Münster auszugleichen. 5. Der Münsterpass wird mit den Leistungen für das Projekt „Münster für Kinder“, das individuelle und strukturelle Hilfen für den bildungs- und entwicklungsbedingten Förder- bedarf von Kindern und Jugendlichen vorsieht, verzahnt. 6. Die Verwaltung informiert umfassen über die Nutzungsmöglichkeiten des Münsterpas- ses und gibt eine Übersicht über kommunale und nichtkommunale Angebote und Ein- richtungen, die mit dem Münsterpass entsprechend genutzt werden können. Begründung: Der Münsterpass konnte in seiner Geltungszeit auf eine hohe Akzeptanz sowohl auf Seiten der Nutzergruppen als auch bei den Anbietern kultureller und sonstiger öffentlicher Angebo- te verweisen. Der zum 01.06.1998 eingeführte Münster-Pass räumte seinen Inhaberinnen und Inhabern Vergünstigungen bei der Nutzung des ÖPNV, der Volkshochschule, der Städ- Antrag „Münster für Alle: Münsterpass wie- der auflegen! “ Bündnis 90/Die Grünen/GAL Ratsfraktion Münster Bremer Str. 54 48155 Münster Fon: 0251 / 8 99 58 10 Fax: 0251 / 8 99 58 15 gruene.ratsfraktion@muenster.de www.gruene -muenster.de 17.02.2008 2 tischen Bühnen, der städtischen Bäder und des Allwetterzoos ein. Hinzu kamen viele freie Träger, die ein entsprechend vergünstigtes Angebot unterbreitet haben. Mit dem Münster- Pass wurden viele Menschen erreicht, die sich die entsprechenden Angebote sonst nicht hätten leisten können. Der Münster-Pass wurde zum 01.01.2002 leider zugunsten des Familienpasses (Münster- Card) eingestellt. Der Familienpass hat aufgrund seines sehr eingeschränkten Angebotes allerdings nur eine sehr geringe Nutzung erfahren. Die MünsterCard wurde in der Haus- haltsberatung 2006 aufgrund der geringen Inanspruchnahme nach fünf Jahren abgeschafft. Damit hatte sich gezeigt, dass die Kritik an der Abschaffung des Münsterpasses berechtigt war. Die einzige Gruppe, die die MünsterCard in nennenswertem Umfang nachfragt hatte, war die Nutzergruppe des ehemaligen Münsterpasses, die trotz Zahlung von jährlich 25 EUR gleichwohl auf diese Möglichkeit angewiesen war, um den ÖPNV in Münster regelmä- ßig zu nutzen. Durch den Wegfall von Münsterpass und MünsterCard wurde der Gruppe der bisherigen Nutzer der Vergünstigungen, insbesondere die Nutzung des ÖPNV sehr erschwert. Im Regelsatz des SGB II und des SGB XII sind die Kosten für die Inanspruchnahme von Ver- kehrsdienstleistungen mit monatlich 11,63 EUR für einen alleinlebenden Erwachsenen enthalten. Dieser Ansatz reicht bei weitem nicht, um die regelmäßige Nutzung des ÖPNV in Münster zu gewährleisten. Aus sozialpolitischen Gründen ist eine Teilnahme der Personen- gruppen, die auf Leistungen nach dem SGB II, dem SGB XII und dem Asylbewerberleis- tungsgesetz am öffentlichen Leben ausgesprochen wünschenswert. Gerade die sozialräum- liche Konzentration und Einengung der Erfahrungsräume führt dazu, dass Ausgrenzung zementiert wird, statt dass ihr begegnet wird. Auch die Nutzung von Kultur-, Freizeit- und Bildungsangeboten der Stadt Münster oder städtischer Gesellschaften wurde durch den Wegfall des Münsterpasses und gleichzeitige z.T. massive Gebührensteigerungen erschwert. Nachfragen zur Nutzung städtischer Angebote z.B. bei der VHS oder der Musikschule zei- gen, dass der obengenannte Kundenkreis die Angebote dieser Einrichtungen nur in ausge- sprochen geringfügigem Maße nutzt; bei der VHS nutzten so z.B. gerade einmal 239 Perso- nen von 23.046 Teilnehmenden das städtische Angebot. Dies ist u.a. der Diskrepanz zwi- schen den seit Jahren massiv gestiegenen Gebühren und den diesen Haushalten zur Verfü- gung stehenden monatlichen Einkommen zu erklären. Ziel ist es eine Teilhabe zu ermöglichen und darüber eine Ausgrenzung vieler Menschen zu verhindern. Maria Klein-Schmeink Helga Bennink Wilhelm Breitenbach Prof. Dr. Brigitte Hasenjürgen Manfred Kehr Hery Klas Karina Kuschewski Jutta Möllers Jörn Möltgen Carsten Peters Tim Rohleder Ilse Schleef Dr. Rita Stein-Redent Brigitte von Schoenebeck
Beschlussvorlage
15004 Zeichen
V/0283/2008
DER OBERBÜRGERMEISTER
Sozialamt
Betrifft
Anträge
a) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL an den Rat A-R/0015/2008: Münster für Alle:
Münsterpass wieder auflegen! und
b) der SPD-Fraktion an den Rat A-R/0022/2008: Teilhaben: Vergünstigungspass "Münster für
alle" Bühnen - Bäder - Bären
Beratungsfolge
27.08.2008 Hauptausschuss Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Die Anregungen, den Münster-Pass wieder aufzulegen oder einen Vergünstigungspass ‚Müns-
ter für alle’ einzuführen, werden derzeit nicht aufgegriffen.
2. Bestehende Vergünstigungen für Personen bzw. Haushalte mit geringem Einkommen weist die
Verwaltung im Rahmen der regulären Entgeltinformationen jeweils aus.
3. Die Verwaltung wird ferner prüfen, welche für andere Personengruppen bestehenden und ggf.
welche weiteren Vergünstigungen für die im Antrag genannten Personenkreise ohne zusätzli-
che Finanzierungsaufwendungen erschlossen werden können.
4. Mit diesen Maßgaben sind die Anträge an den Rat der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL A-
R/0015/2008 und der SPD-Fraktion A-R/0022/2008 erledigt.
II. Kosten/Folgekosten
Keine.
Begründung:
1. Antrags- und Beschlusslage
Der mit Ratsbeschluss vom 25.03.1998 (Vorlage Nr. 1147/97) zum 01.06.1998 eingeführte
Münster-Pass eröffnete seinen Inhaberinnen und Inhabern Vergünstigungen bei der Nut-
Vorlagen-Nr.:
V/0283/2008
Auskunft erteilt:
Herr Treutler
Ruf:
492 50 26
E-Mail:
Treutler@stadt-muenster.de
Datum:
26.06.2008
Öffentliche Beschlussvorlage
- 2 -
V/0283/2008
zung des ÖPNV sowie bei Besuchen der Volkshochschule, der Städtischen Bühnen, der
städtischen Bäder und des Allwetterzoos. De r berechtigte Personenkreis umfasste alle
Münsteranerinnen und Münsteraner ab vollendetem 3. Lebensjahr, die auf laufende Hilfe
zum Lebensunterhalt nach dem damals geltenden Bundessozialhilfegesetz (BSHG) oder
auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) angewiesen waren. Das
Sozialamt hat den unentgeltlichen und ein halbes Jahr gültigen Münster-Pass jeweils zum
01.01. und zum 01.07. an alle Berechtigten (jeweils etwa 14.000 Personen) versandt.
Aufgrund der Beschlüsse des Haupt- und Finanzausschusses vom 20.06.2001 (Vorlage Nr.
681/2001) sowie des Rates vom 19.12.2001 (Vorlage 1249/2001) wurde der Münster-Pass
zum 01.01.2002 zugunsten des Familienpasses (MünsterCard) eingestellt. Die Münster-
Card berechtigte Familien mit Kindern aller Einkommensgruppen, ferner Einzelpersonen
und Paare mit Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsmin-
derung, Vorteile in den Bereichen Verkehr, Freizeit, Sport, Touristik, Bildung, Kultur und
Bürgerservice in Anspruch zu nehmen. Die MünsterCard war zum regulären Preis von 50 €
pro Jahr und Haushalt erhältlich; 25 € hatten Familien mit Anspruch auf Hilfe zum Lebens-
unterhalt nach dem SGB XII, auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende oder
auf Leistungen nach dem AsylbLG, ferner Einzelpersonen und Paare mit Anspruch auf
Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung zu zahlen. Mit Ratsbe-
schluss vom 05.04.2006 (Vorlage V/0060/2006: Spar- und Konsolidierungsprogramm 2006
– 2009; hier: Maßnahmen im Budget des Sozialamts) wurde der Verkauf der MünsterCard
mit Wirkung ab 01.05.2006 eingestellt; Inhaberinnen und Inhaber gültiger MünsterCards
konnten die Vergünstigungen noch bis Ende April 2007 in Anspruch nehmen.
Mit ihrem Antrag vom 13.05.2005 hatte die SPD-Fraktion die (Wieder-)Einführung eines
modifizierten Münster-Passes angeregt: Familien und Einzelpersonen, die seinerzeit die
MünsterCard erwerben konnten und darüber hinaus Leistungsansprüche nach dem SGB II
(Grundsicherung für Arbeitsuchende), nach den Kapiteln 3 (Hilfe zum Lebensunterhalt) o-
der 4 SGB XII (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) oder nach dem A-
sylbLG haben, sollten einen unentgeltlichen Berechtigungsausweis (Münster-Pass) erhal-
ten, der ihnen Vergünstigungen in verschiedenen Angebotssektoren eröffnet, soweit mög-
lich, im Umfang von bis zu 50 % der regulären Preise und Entgelte. Auf der Grundlage der
Vorlage V/0943/2005 (Antrag der SPD-Fraktion an den Rat A-R/0021/2005: Münster
braucht wieder einen Münster-Pass! Ausgrenzung verhindern - Menschen mit geringem
Einkommen integrieren!) hat der Hauptausschuss die Verwaltung am 07.12.2005 einerseits
beauftragt, ohne zusätzliche Finanzierungsaufwendungen realisierbare Vergünstigungen
für die im Antrag genannten Personenkreise zu sichten und zu öffnen, andererseits aber
beschlossen, den Antrag wegen fehlender finanzieller Mittel bis auf weiteres nicht auf-
zugreifen.
Die Wiedereinführung des (kostenlosen) Münster-Passes empfahlen
• die Arbeitslosenberatung und das Sozialbüro im cuba,
• der AbM e. V., Arbeitslosenzeitung ‚Sperre’, sowie
• das Arbeitslosenzentrum Kinderhaus, Begegnungszentrum Sprickmannstraße
mit ihrer Anregung gem. § 24 GO NRW Nr. 62/2006 vom 03.04.2006; der Münster-Pass
sollte Erwerbslosen und anderen Leistungsberechtigten nach dem SGB II, ferner weiteren
Personen mit Einkommen in vergleichbarer Höhe vergünstigte Angebote im ÖPNV sowie in
den Bereichen Sport, Bildung und Kultur eröffnen. Die Anregung hat der Rat ebenfalls nicht
aufgegriffen (Beschluss vom 23.08.2006 zur Vorlage V/0328/2006).
Im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2008 hatte der Ausschuss für Soziales, Gesund-
heit und Arbeitsförderung am 27.02.2008 über folgende Anträge zu entscheiden, die in Zei-
le 15 (Transferaufwendungen) der Produktgruppe 0503 (Sicherung besonderer sozialer
Bedarfe) ausgewiesenen Beträge aufzustocken, um sie für ein Vergünstigungsprogramm
für Personen mit geringem Einkommen einzusetzen:
- 3 -
V/0283/2008
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL (Erhöhung um 175.000 € in 2008 so-
wie um jeweils 300.000 € in den Folgejahren zur Finanzierung des Münster-Passes),
Antrag der SPD-Fraktion (Erhöhung um 75.000 € in 2008 sowie um jeweils 150.000 € in
den Folgejahren zur Finanzierung eines Ermäßigungsangebots für Menschen mit ge-
ringem Einkommen),
Anregung gem. § 24 GO NRW Nr. 18/2008 von Ulla Knaul und Bernhard Korn (Bereit-
stellung von Mitteln zur Finanzierung eines Sozialpasses für Bürgerinnen und Bürger,
die von Grundsicherung, Sozialhilfe oder Hartz IV leben, zur ermäßigten Nutzung des
ÖPNV, der städtischen Bäder sowie aller kulturellen Einrichtungen, nicht beziffert).
Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung hat nicht empfohlen, einen
der Anträge aufzugreifen; der Rat ist der Empfehlung im Zuge der Verabschiedung der
Haushaltssatzung 2008 gefolgt, sodass Haushaltsmittel, die einen mit den Anträgen ange-
regten Vergünstigungspass finanzieren könnten, im Haushalt 2008 nicht zur Verfügung
stehen.
2. Bestehende Vergünstigungen für Personen / Haushalte mit geringem Einkommen
Von Vorteilen aufgrund gesetzlicher Bestimmungen (z. B. Rundfunk- und Fernsehgebüh-
renbefreiung) abgesehen bietet die Stadt Münster Personen, die auf Leistungen nach dem
SGB II, nach Kapitel 3 oder 4 SGB XII oder nach dem Asylbewerberleistungsgesetz ange-
wiesen sind, Vergünstigungen u. a. in folgenden Bereichen an:
Nachmittagsbetreuung von Schülerinnen und Schülern: Übernahme der Elternbeiträge,
• Zuschuss zum Mittagessen in der Schule (Übernahme der Kosten auf Antrag und bei
Vorliegen der Voraussetzungen mit Ausnahme des Eigenanteils von 1 € [häusliche Er-
sparnis]),
• Angebote der Volkshochschule: um 50 % ermäßigte Entgelte für Kurse der VHS,
• Angebote der Westfälischen Schule für Mu sik: Gebührenbefreiung im Elementarunter-
richt für Kinder, weitere Ermäßigungen auf Antrag im Einzelfall,
• Städtische Bühnen: um 50 % ermäßigte Tageskarten für Theater- und Konzertveran-
staltungen,
• Hundesteuer: Ermäßigung um 50 %,
• Friedenssaal: um 1/3 ermäßigte Eintrittsgelder.
Darüber hinaus können Leistungsberechtigte nach dem SGB II die Erstattung ihres Eigen-
anteils für Lernmittel (Ratsbeschluss vom 21.09.2005 zur Vorlage V/0738/2005) beantra-
gen; vom Schuljahr 2008/2009 stehen für diese zuvor aus Stiftungsmitteln finanzierte Ver-
günstigung Mitteln im städtischen Haushalt zur Verfügung (Ratsbeschluss vom 18.06.2008
zur Vorlage 0400/2008).
Zugang zu weiteren Vergünstigungen bietet der ‚vorläufige Münster-Pass’, der seit Mitte
der 80er Jahre von mehreren sozialen Initiativen jeweils auf Nachfrage kostenlos an Er-
werbslose und Personen mit geringem Einkommen abgegeben wird. Ferner geben mehre-
re Vereine, Bildungsträger und einige kommerzielle Dienstleistungsanbieter bei Bedürftig-
keit Ermäßigungen auf Mitgliedsbeiträge, Gebühren und Preise.
3. Inhalt der Anträge
3.1 Berechtigtenkreis
Beide Anträge empfehlen, den Kreis der Berechtigten an dem des vormaligen Münster-
Passes zu orientieren: Den neuen Münsterpass bzw. den Vergünstigungspass sollen alle
Personen erhalten, die Leistungen nach dem SGB II, existenzsichernde Leistungen nach
dem SGB XII oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten. Angespro-
chen werden damit knapp 25.000 Berechtigte, eine durch das Zusammenlegen von Arbeits-
losen- und Sozialhilfe deutlich höhere Zahl als vor dem 01.01.2005:
- 4 -
V/0283/2008
Leistungen nach dem SGB II1 SGB XII (Kap. 3, 4)2 AsylbLG3 insgesamt
Personen 20.933 2.938 1.035 24.906
3.2 Vergünstigungsgegenstände
Beide Pässe sollen bestehende und neue Vergünstigungen in Angebotsbereichen städti-
scher Kultureinrichtungen sowie städtischer Bildungs- Sport- und Freizeitangebote ferner
des Allwetterzoos eröffnen. Darüber hinaus soll sich die Stadt Münster gegenüber Dritten
für Preisnachlässe und Angebotsvergünstigungen in den Bereichen Bildung, Sport, Freizeit,
Kultur, Soziales und Gesundheit einsetzen, die Inhaberinnen und Inhabern des Münster-
Passes bzw. des Vergünstigungspasses ‚Münster für alle’ gewährt werden.
Der im Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL vorgeschlagene Münster-Pass soll
den Berechtigten überdies einen Preisnachlass von 50 % beim Kauf der 9 Uhr-Karte ein-
räumen, ein Angebot, das perspektivisch zu einem Sozialticket für den ÖPNV ausgebaut
werden soll.
Der im Antrag der SPD-Fraktion vorgeschlagene Vergünstigungspass empfiehlt, für andere
Zielgruppen bestehende Vergünstigungen (z. B. die im Rahmen von ‚Theater trifft Uni – Uni
trifft Theater’) den unter Ziffer 3.1 genannten Personen und Haushalten zugänglich zu ma-
chen.
Beide Anträge regen ferner an, über die Vergünstigungsangebote angemessen zu informie-
ren.
3.3 Finanzielle Auswirkungen
Der mit Abstand nachfrageträchtigste Vorteil des vormaligen Münster-Passes war die er-
mäßigte 9 Uhr-Karte. Ebenso betraf das Gros der Ausgaben Ausgleichszahlungen an die
Verkehrsbetriebe im Umfang des Preisnachlasses für dieses Angebot. Nachdem der Er-
mäßigungsumfang von zunächst 50 % mit Wirkung ab 01.07.2000 auf 25 % reduziert wur-
de (Ratsbeschluss vom 24.05.2000 zur Vorlage Nr. 320/00), ging die Nachfrage nach er-
mäßigten 9 Uhr-Karten deutlich zurück: Kauften im Durchschnitt der Monate Januar bis Ju-
ni 2000 von etwa 14.000 Passinhaberinnen und –inhabern 2.260 Personen eine 9 Uhr-
Karte (16 %), waren es im 2. Halbjahr 2000 mit monatsdurchschnittlich 1.500 Personen gut
10 % der Berechtigten.
Um die jährlichen Ausgleichszahlungen an die Verkehrsbetriebe im Zusammenhang mit
einer vergünstigten 9 Uhr-Karte zu kalkulieren, bleiben von den unter Ziffer 3.1 dargestell-
ten Berechtigtenzahlen Kinder, die keinen bzw. keinen vollen Fahrpreis zahlen müssen,
unberücksichtigt
4:
1 Bundesagentur für Arbeit: Stat istik der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II, Report
für Kreise und kreisfreie Städte (hier: Münster, Stadt), Berichtsmonat November 2007, endgültige
Daten mit Wartezeit von 3 Monaten, Tabelle 3.1;
http://www.pub.arbeitsamt.de/hst/services/statistik/200711/iiia7/kreisreport/krp_05515.xls, gesehen
am 08.04.2008
2 Quelle: Sozialamt, Stand: 31.12.2007
3 wie vor
4 Soweit das die verf ügbaren Datenaufbereitungen zulassen; SGB II: Lei stungsberechtigte ohne Kin-
der unter 15 Jahren, SGB XII: kein Abzug (nur geringe Zahl an Kindern mit Anspruch auf Leistungen
nach Kap. 3 SGB XII), AsylbLG: Leistungsberechtigte ohne Kinder unter 13 Jahren.
- 5 -
V/0283/2008
Leistungen nach dem SGB II SGB XII (Kap. 3, 4) AsylbLG insgesamt
Personen 14.740 2.938 667 18.345
Bei einer angenommenen Nachfrage von lediglich 10 % des Berechtigtenkreises für den
Münster-Pass ( ≈ 1.830 Personen) nach 9 Uhr-Karten sowie bei einem Preisnachlass von
nur 25 % (= 7,57 € je Karte im Abonnement) ergäben sich bereits Kosten von jährlich
166.347 €. Weitere Ausgleichszahlungen für andere Vergünstigungen, ein höherer Ermäßi-
gungsumfang, Tariferhöhungen sowie eine stärkere als angenommene Nachfrage erzeug-
ten jeweils weitere bzw. höhere Kosten.
Darüber hinaus waren sowohl im Rahmen des Münster-Passes als auch der MünsterCard
vergünstigungsbedingte Mindereinnahmen weiterer Anbieter in vollem Umfang aus Mitteln
des Sozialamtsbudgets auszugleichen
5.
4. Fazit und weiteres Verfahren
Für Personen/Haushalte mit geringem Einkommen gibt es Vergünstigungen in bestimmten
Bereichen (s. Ziffer 2 der Begründung). Ein weiterer Ausbau, insbesondere auch im ÖPNV,
wie im Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL gefordert, ist mit hohen Kosten
verbunden. Die Kalkulation des Finanzierungsbedarfs ist angesichts der unwägbaren Nach-
frage überdies schwierig. Absehbar ist gleichwohl, dass bereits geringere als mit dem An-
trag empfohlene Vergünstigungen im ÖPNV bei einer eher geringen Inanspruchnahme er-
hebliche Finanzmittel erfordern, die im Haushalt nicht zur Verfügung stehen; auch für den
Ausgleich von Einnahmeausfällen im Zusammenhang mit anderen Vergünstigungen sieht
der Haushaltsplan keine Mittel vor. Daher sieht die Verwaltung keine Möglichkeit, den An-
trägen zu folgen, soweit sie neue, mit finanziellen Konsequenzen verbundene, Vergünsti-
gungen anregen. Soweit sich perspektivisch Möglichkeiten ergeben, den betreffenden Per-
sonenkreisen ohne zusätzliche städtische Finanzmittel und ohne weitere Belastung des
städtischen Haushalts, z. B. durch Einnahmeausfälle, weitere Vorteile zu eröffnen, wird sich
die Verwaltung im Rahmen ihrer Möglichkeiten bemühen, diese Vergünstigungen zu reali-
sieren; der Dispositionsraum hierfür ist jedoch begrenzt. Auf bestehende Vergünstigungen
für Personen bzw. Haushalte mit geringem Einkommen wird die Verwaltung im Rahmen
der regulären Entgeltinformationen hinweisen.
In Vertretung
gez.
Thomas Paal
5 So betrug der Umfang der Ausgleichszahlungen für Ermäßigungen für MünsterCard-Inhaberinnen
und –Inhaber beim Besuch des Allwetterzoos tr otz der insgesamt geringen Nachfrage nach
MünsterCards 791,75 € im Jahr 2005 und 846,25 € im Jahr 2006.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungOrte (4)
- Münzstraße 15
- Bremer Straße 54
- Sprickmannstraße
- Kinderhaus
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0283/2008
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 02.07.2008
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37