A-R/0075/2020
Keine generalisierende Duldung von PKW-Parken auf dem Gehweg: Mehr Kontrollen, mehr Platz für Fußgänger*innen, Familien mit Kindern und Menschen mit Behinderung
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a-r-0075-2020 - Antrag - Keine generalisierende Duldung von PKW-Parken auf dem Gehweg
2747 Zeichen
Antrag an den Rat A-R/0075/2020
18. August 2020
Ratsantrag:
Keine generalisierende Duldung von PKW-Parken auf dem Gehweg: Mehr
Kontrollen, mehr Platz für Fußgänger*innen, Familien mit Kindern und
Menschen mit Behinderung
Der Rat möge beschließen:
1. Die Direktive des Oberbürgermeisters, die eine generalisierende Duldung des PKW-
Parkens auf Gehwegen vorsieht wird aufgehoben, da sie rechtlich unzulässig, für Familien
mit Kindern, Menschen mit Behinderungen und viele andere gefährlich und vor dem
Hintergrund der tatsächlichen Bestimmungen der StVO inakzeptabel ist.
2. Der öffentliche Raum, insbesondere auf den Gehwegen, für Fußgänger*innen,
Familien mit Kindern und Menschen mit Behinderung muss in besonderem Maße
geschützt werden, um Sicherheit, Lebensqualität und ausreichende
Bewegungsflächen zu sichern. Dies ist durch vermehrte Kontrollen zu erreichen.
Begründung:
Durch die jüngst bekannt gewordene Direktive des Oberbürgermeisters ist
offensichtlich geworden, dass politische Initiativen, Anregungen aus der
Bürger*innenschaft und die tatsächlichen Regelungen der Straßenverkehrsordnung
(StVO) ausgehebelt wurden.
Vielmehr wird hierdurch die StVO auf den Kopf gestellt und ein Freibrief für
Falschparken ausgestellt. Die gilt insbesondere, weil die Stadtverwaltung Resträume
von nur einem Meter („Lewe-Meter“) für Fußgänger*innen, Familien mit Kindern,
Menschen mit Behinderung und viele anderen lässt.
Die Grenzen der zulässigen Ermessensausübung sind hier längst überschritten und
müssen auf die Bereiche beschränkt werden, wie sie z.B. vom VG Saarlouis
(Entscheidung vom 29.08.2012) definiert wurden: Die Erteilung einer
straßenverkehrsrechtlichen Ausnahmegenehmigung nach § 46 StVO setzt Gründe
voraus, welche das öffentliche Interesse an dem Verbot, von dem dispensiert werden
soll, überwiegen, und ist nur in besonders dringlichen Ausnahmefällen gerechtfertigt.
Zu den dringlichen Ausnahmefällen zählen z.B. Pflegedienstfahrzeuge.
Antrag an den Rat A-R/0075/2020
Es ist Aufgabe der Stadtverwaltung im öffentlichen Raum insbesondere schwächere
Verkehrsteilnehmer*innen zu schützen. Es darf nicht toleriert werden, dass
Fußgänger*innen auf die Fahrbahn ausweichen müssen, um PKW-Hindernisse zu
umgehen.
Erforderlich ist daher eine Aufwertung des öffentlichen Raumes. Der Blickwinkel
muss von außen nach innen (Fußgänger*innen, Radverkehr, ÖPNV, PKW-Verkehr)
und nicht von innen nach außen gehen (PKW-Verkehr, ÖPNV, Radverkehr, dann
erst Platz für den Fußverkehr.
gez. Carsten Peters
und Fraktion
Anhang:
Direktive des Oberbürgermeisters
a-r-0075-2020 - Anlage zum Antrag - Direktive OB
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DEROBER[3LJRCERMEISTER ¶ Stad:Munster48127M.nster(O201 DatumuidZechnihresScte.hersMcZeche(c.t:ea2;ceriMrstec,13072920 07202032‘D1 ErneuteAnfragenachdemlFG SehrgeehrterHerrKubina. mitIhrerAnfragevom1207.2020fragenSieexplizitnachdeninternen ArbeitsanweisungenderVerkehrsübeR‘JachungMünsterbezüglichder VerwarnungsoraxishinsichtlichderUbeRvachungdesruhendenVerkehrs aufdenGehwegen.HierzuverweiseichaufmeineAusführungenvom 06.07.2020undergänzeinAuszügenWiebereitsausgeführt,würdedas bekanntwerdendetaillienerlrformaonendieöffenthcheSicherheitund OrdnunginderStadtbeeinträchtigen. -Auszug GehwegparkeninnerhalbdesStadtgabietes a)‘VorbemerkungundGrundsatz AusAnassdervornTiefbauarn:gewähltenstabderenAusführungneuer underneuerterGehwegesowiedesbesonderenSchutzbedüfnissesvon KindernaufdenWegenzudenSchulenundzudenKEndenages stättenwerdendieStandardsderVerkehrsüberwachungauchimHinblick aufdenhohenParkdruckfürdieAhndungdesGehwegparkensundden Gleichbehandlungsgrundsatzwiefolgtfestgelegt EsgiltderGrundsatz!dassdasGehwegparkeninnerhalbdes Stadtgebietesgeduldetwird. b)AusnahmenvondieserDuldung. 1.InnerhalbdesPromenadenringeswirdwegendesallgemeinhohen FußgängeraufkommensdasGehwegparkennichtgeduldet iIMIiMÜNSTER Ordnungsa‚nt Neherdingstraße30 48455Munste IiTWmti.wa.mflhlIi_...... 2.ImFallevonBehinderungenoder gesamtenStadtgebietVerwarnungen Verkehrsgefährdungenwerdenim ausgesprochenEineBehinderung StadtMünster Teefon0261/4920 Fax0251/492-7700 stadtverwaLtung@ stadt-muensterdc ‘wrwstadt-muensterdc Serv;:efurMenschen m:iBehinderung v1,-wstadt-muensterdc! barrerefrei liegt vor, wenn die Restgehwegbreite 1 Meter unterschreitet. Im Stadt- bereich gibt es einige Örthchkeiten. wo neben Behindertenparkplätzen auf dem Gehweg geparkt wird. Dadurch wird das Ein- und Aussteigen der Personen mit Gehbehinderungen erschwert. An diesen Stellen sind bei den auf dem Gehweg parkenden Fahrzeugen Verwarnungen wegen Parkens auf dem Gehweg mit Behinderung auszusprechen. Die Verwarnung ist mit dem Hinweis „Behinderung beim Ein- und Aussteigen“ zu konkretisieren. 3. Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 2 8 dürfen wegen zu erwartender Beschädigungen der Gehwege nicht auf Gehwegen geparkt werden. 4. Ein Gehwegparken im Bereich von Kreuzungen, Signalanlagen, Bordsteinabsenkungen und auf Mittelinseln ist zu verwarnen. Behinderungen sind mit zutreffenden KonkretisFerungen zu dokumentieren. 5. Das Parken auf dem Gehweg wird auch nicht geduldet, wenn am rechten Fahrbahnrand oder auf dem Seitenstreifen geparkt werden kann. Diese Regelung muss allerdings für jede in Betracht kommende Straße gesondert freigegeben werden (Freigabe derzeit noch nicht erfolgt). 6. Nicht toleriert wird das Gehwegparken stadtweit zudem in folgenden Fällen: • im Bereich von Parkscheinautomaten • im Bereich von Lichtsignalanlagen • wenn das Sichtdreieck in Einmündungsbereichen versperrt wird • neben Behindertenparkplätzen (s unten Ziffer 19) • auf Schulwegen und Kindertagesstätten von 07:00 - 1800 Uhr • im Bereich von Krankenhäusern von 07:00 - 18:00 Uhr • im Bereich von Altenheimen von 07:00 - 18:00 Uhr. Unberührt bleiben Einzelfallentscheidungen in Wohngebieten mit hohem Parkdruck. 2
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- A-R/0075/2020
- Typ
- Antrag an den Rat
- Datum
- 19.08.2020
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37