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Integriertes Handlungskonzept Lindweiler

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 0399/2022 vom 02.02.2022

Stand: Am 10.03.2022 in der Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) ungeändert beschlossen.

Dokumente

  • Anlage 1 - Foto Bank

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  • Anlage 2 - Standort

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IX/152/1 Vorlagen-Nummer 0399/2022 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Integriertes Handlungskonzept Lindweiler hier: Versetzung einer Bank in der Grünanlage parallel zum Alpenroder Weg in Lindweiler Beschlussorgan Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Chorweiler beschließt, die Parkbank am Fußweg entlang der Grünanlage paral- lel zum Alpenroder Weg in Köln-Lindweiler um ca. 50 Meter auf Höhe des Spielplatzes Pingenweg zu versetzen. Alternative: Die Bank wird nicht versetzt. Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 10.03.2022 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 5.000,00 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: In der letzten Sitzung des Veedelsbeirats Lindweiler am 16.12.2021 wurde der Wunsch geäußert, die Parkbank am Fußweges entlang der Grünanlage parallel zum Alpenroder Weg in Lindweiler um 50 Meter zu versetzen. Anwohner*innen mit einem Grundstück, das an die Grünanlage angrenzt, haben darauf hingewiesen, dass von dieser Bank in die Gärten und Wohnhäuser ungehindert geblickt wer- den kann, was vermutlich schon Einbrüche begünstigt habe. Des Weiteren dient die Bank als Treff- punkt für verschiedene Gruppen, sodass die direkten Anwohner*innen einer Lärmbelästigung insbe- sondere in den Abend- und Nachtstunden ausgesetzt sind. Das Versetzen der Bank in die Nähe des nächsten Mülleimers auf Höhe des Spielplatzes soll hierbei Abhilfe schaffen. Von diesem Standort aus ist weder eine Beeinträchtigung für die Anwohnerschaft durch Lärmbelästigung zu befürchten noch wird Einblick in angrenzende Wohnräume ermöglicht. Anlagen: Anlage 1 – Bild der Bank Anlage 2 – Standort

Beratungsverlauf

  1. 10.03.2022

    Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)

    TOP 9.1.1, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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