Mandari Insight

2370/2018

Umweltauswirkungen des möglichen U-Bahn-Baus

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 08.08.2018

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Ausschuss Klima, Umwelt und Grün, Sitzung am 18.09.2018, TOP 1.4.1

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

· application/pdf

Ansehen

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

3829 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VIII/66/664/1 
 
Vorlagen-Nummer 08.08.2018 
 2370/2018 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss für Umwelt und Grün 18.09.2018 
 
Umweltauswirkungen des möglichen U-Bahn-Baus 
hier: Anfrage der Fraktion Die Linke in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Grün am 
21.06.2018, TOP 1.5 
Die Fraktion Die Linke bittet um die Beantwortung folgender Fragen: 
 
Frage 1: 
„Gibt es seitens der Verwaltung konkrete Pläne, die oberirdische Ost-West-Verbindung im Vorfeld 
eines eventuellen U-Bahn-Baus vorübergehend zu ertüchtigen und wie sehen diese aus?“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
Die Kapazitätserweiterungen können frühestens mit der Auslieferung der neuen Niederflurfahrzeuge, 
günstigstenfalls schrittweise ab 2023 erfolgen. Der Ausbau der Ost-West-Achse muss zunächst als 
Gesamtmaßnahme zur Förderung beim Fördermittelgeber eingereicht werden. Nach erfolgter Bewilli-
gung durch den Fördergeber kann der Umbau dann auch in Bauabschnitten erfolgen, so dass bei-
spielsweise auf den Außenästen, wo der Umbau einfacher umzusetzen wäre, eine Verlängerung der 
Bahnsteige vorgezogen werden kann.  
 
Im innerstädtischen Bereich würden dann Provisorien geschaffen, die ohnehin während des Umbaus 
bei jeder Variante erforderlich werden. Konkrete Aussagen zu vorgezogenen Kapazitätserweiterun-
gen lassen sich erst in der Planungsphase treffen. 
 
 
Frage 2: 
„Wie groß wäre der zusätzliche ökologische Fußabdruck für einen vorübergehenden oberirdischen 
Ausbau der Ost-West-Verbindung, im Durchschnitt pro fertiggestellten Gleiskilometer und über die zu 
erwartende Gesamtstrecke?“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
Die Ermittlung eines Nachhaltigkeitsindikators für zusätzliche provisorische Maßnahmen kann zum 
jetzigen Zeitpunkt nicht erfolgen. Zurzeit liegen Machbarkeitsuntersuchungen vor; zur Abschätzung 
des ökologischen Fußabdruckes benötigt die Verwaltung aber konkretere Planungen, so dass die 
Aussagen erst nach einer Entscheidung des Rates für eine Vorzugsvariante und die Vergabe von 
Planungsleistungen vorliegen werden. 
Wie bereits unter Punkt 1 erläutert, müssen bzw. können die Außenäste unabhängig von der Ent-
scheidung, wie die Stadtbahntrasse in der Innenstadt geführt wird, ausgebaut werden. Hier würde es 
also keinen ‚zusätzlichen ökologischen Fußabdruck‘ geben. Lediglich an den vier Innenstadt-
Haltestellen müssten Provisorien errichtet werden, die später im Rahmen des U-Bahn Baus zurück-
zubauen wären. 
 
 
Frage 3:

2 
 
„Wie groß wäre der zu erwartende Bedarf an Beton bei jeder der vier Tunnel-Varianten?“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
Eine Abschätzung der Betonmengen ist zurzeit nicht möglich. Erst nach einer Ratsentscheidung und 
Vergabe weiterer Planungsleistungen können hierzu konkrete Angaben vorgelegt werden. 
 
 
Frage 4: 
„Wie groß wäre der zu erwartende Bedarf an Beton bei einem oberirdischen Ausbau der Ost- West- 
Achse in Tonnen?“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
Eine Abschätzung der Betonmengen ist zurzeit nicht möglich. Erst nach einer Ratsentscheidung und 
Vergabe weiterer Planungsleistungen können hierzu konkrete Angaben vorgelegt werden. 
 
 
Frage 5: 
„Wie groß wäre der ökologische Fußabdruck für den Bau der jeweiligen Tunnel-Variante und der 
oberirdischen Lösung im Vergleich?“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
Die Ermittlung eines Nachhaltigkeitsindikators für die Tunnelvarianten oder die oberirdische 
Variante kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht erfolgen. Zurzeit liegen nur Machbarkeitsunter-
suchungen vor; zur Abschätzung des ökologischen Fußabdruckes benötigt die Verwaltung 
aber konkretere Planungen, so dass die Aussagen erst nach einer Entscheidung des Rates 
für eine Vorzugsvariante und die Vergabe von Planungsleistungen vorliegen werden. 
 
 
gez. BG Blome

Beratungsverlauf (1)

18.09.2018 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 1.4.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2370/2018
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
08.08.2018
Erstellt
18.07.2018 10:40