2370/2018
Umweltauswirkungen des möglichen U-Bahn-Baus
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
3829 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/664/1 Vorlagen-Nummer 08.08.2018 2370/2018 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss für Umwelt und Grün 18.09.2018 Umweltauswirkungen des möglichen U-Bahn-Baus hier: Anfrage der Fraktion Die Linke in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Grün am 21.06.2018, TOP 1.5 Die Fraktion Die Linke bittet um die Beantwortung folgender Fragen: Frage 1: „Gibt es seitens der Verwaltung konkrete Pläne, die oberirdische Ost-West-Verbindung im Vorfeld eines eventuellen U-Bahn-Baus vorübergehend zu ertüchtigen und wie sehen diese aus?“ Antwort der Verwaltung: Die Kapazitätserweiterungen können frühestens mit der Auslieferung der neuen Niederflurfahrzeuge, günstigstenfalls schrittweise ab 2023 erfolgen. Der Ausbau der Ost-West-Achse muss zunächst als Gesamtmaßnahme zur Förderung beim Fördermittelgeber eingereicht werden. Nach erfolgter Bewilli- gung durch den Fördergeber kann der Umbau dann auch in Bauabschnitten erfolgen, so dass bei- spielsweise auf den Außenästen, wo der Umbau einfacher umzusetzen wäre, eine Verlängerung der Bahnsteige vorgezogen werden kann. Im innerstädtischen Bereich würden dann Provisorien geschaffen, die ohnehin während des Umbaus bei jeder Variante erforderlich werden. Konkrete Aussagen zu vorgezogenen Kapazitätserweiterun- gen lassen sich erst in der Planungsphase treffen. Frage 2: „Wie groß wäre der zusätzliche ökologische Fußabdruck für einen vorübergehenden oberirdischen Ausbau der Ost-West-Verbindung, im Durchschnitt pro fertiggestellten Gleiskilometer und über die zu erwartende Gesamtstrecke?“ Antwort der Verwaltung: Die Ermittlung eines Nachhaltigkeitsindikators für zusätzliche provisorische Maßnahmen kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht erfolgen. Zurzeit liegen Machbarkeitsuntersuchungen vor; zur Abschätzung des ökologischen Fußabdruckes benötigt die Verwaltung aber konkretere Planungen, so dass die Aussagen erst nach einer Entscheidung des Rates für eine Vorzugsvariante und die Vergabe von Planungsleistungen vorliegen werden. Wie bereits unter Punkt 1 erläutert, müssen bzw. können die Außenäste unabhängig von der Ent- scheidung, wie die Stadtbahntrasse in der Innenstadt geführt wird, ausgebaut werden. Hier würde es also keinen ‚zusätzlichen ökologischen Fußabdruck‘ geben. Lediglich an den vier Innenstadt- Haltestellen müssten Provisorien errichtet werden, die später im Rahmen des U-Bahn Baus zurück- zubauen wären. Frage 3: 2 „Wie groß wäre der zu erwartende Bedarf an Beton bei jeder der vier Tunnel-Varianten?“ Antwort der Verwaltung: Eine Abschätzung der Betonmengen ist zurzeit nicht möglich. Erst nach einer Ratsentscheidung und Vergabe weiterer Planungsleistungen können hierzu konkrete Angaben vorgelegt werden. Frage 4: „Wie groß wäre der zu erwartende Bedarf an Beton bei einem oberirdischen Ausbau der Ost- West- Achse in Tonnen?“ Antwort der Verwaltung: Eine Abschätzung der Betonmengen ist zurzeit nicht möglich. Erst nach einer Ratsentscheidung und Vergabe weiterer Planungsleistungen können hierzu konkrete Angaben vorgelegt werden. Frage 5: „Wie groß wäre der ökologische Fußabdruck für den Bau der jeweiligen Tunnel-Variante und der oberirdischen Lösung im Vergleich?“ Antwort der Verwaltung: Die Ermittlung eines Nachhaltigkeitsindikators für die Tunnelvarianten oder die oberirdische Variante kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht erfolgen. Zurzeit liegen nur Machbarkeitsunter- suchungen vor; zur Abschätzung des ökologischen Fußabdruckes benötigt die Verwaltung aber konkretere Planungen, so dass die Aussagen erst nach einer Entscheidung des Rates für eine Vorzugsvariante und die Vergabe von Planungsleistungen vorliegen werden. gez. BG Blome
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2370/2018
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 08.08.2018
- Erstellt
- 18.07.2018 10:40