V/0792/2024
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2025 des Jobcenters der Stadt Münster
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Anlage A
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Anlage A zur V/0792/2024 Kurzüberblick Mit dem vorliegenden Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm stellt die Verwaltung dar, mit wel- chen geschäftspolitischen Strategien, Schwerpunkten und weiteren Handlungsfeldern sowie kon- kreten Maßnahmen und Aktivitäten der gesetzliche Auftrag und die vereinbarten Ziele zur Ver- meidung, Verringerung und Überwindung der Hilfebedürftigkeit der arbeitsuchenden Menschen in Münster im Jahr 2025 umgesetzt werden sollen. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage werden die gesetzlichen Ziele des Sozialgesetzbuches Zweites Buch (SGB 2) Verringerung der Hilfebedürftigkeit Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug Verbesserung der sozialen Teilhabe verfolgt. Im Rahmen der Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie Münster 2030 wird ein Beitrag in den Themenfeldern Arbeit und Wirtschaft, Bildung sowie gesellschaftliche Teilhabe und Gender ge- leistet. Finanzierung Produktgruppe: 0501 Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2025 enthalten? X Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja X Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig X überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Die Aufgabe beruht auf dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB 2), zum Teil in Verbindung mit dem Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB 3). Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Die arbeitsmarktpolitischen Handlungsfelder des Jobcenters umfassen die Bereiche Förderung des inklusiven Arbeitsmarktes und Chancengleichheit am Arbeitsmarkt. Darüber hinaus werden die besonderen Bedarfe von Menschen mit Migrationsvorgeschichte durch zahlreiche Maßnah- men und Aktivitäten des Jobcenters berücksichtigt.
Beschlussvorlage
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V/0792/2024 V/0792/2024 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2025 des Jobcenters der Stadt Münster Beratungsfolge 28.01.2025 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Be- hinderungen Vorberatung 04.02.2025 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 05.02.2025 Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Ar- beitsförderung Vorberatung 06.02.2025 Ausschuss für Gleichstellung Vorberatung 13.02.2025 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 19.02.2025 Integrationsrat Anhörung 26.02.2025 Hauptausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Zum Erreichen der gesetzlichen und lokalen arbeitsmarktpolitischen Ziele wird das Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm des Jobcenters der Stadt Münster für das Jahr 2025 (Anlage) beschlos- sen. II. Finanzielle Auswirkungen: Die zur Umsetzung des Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramms des Jobcenters der Stadt Münster für das Jahr 2025 erforderlichen Ressourcen werden im Etat 2025 wie folgt finanziert: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemer- kungen Produktgruppe 0501 Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende Jobcenter 16.01.2025 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Jürgensmeier Telefon: 492-9003 Juergensmeier@stadt- muenster.de - 2 - V/0792/2024 Zeile 03 Sonstige Transfererträge 2025 400.000 Zeile 06 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 2025 13.900.000 1,2 Zeile 15 Transferaufwendungen 2025 14.781.000 1,2 1 Vorbehaltlich der endgültigen Mittelzuteilung durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. 2 Die Mittelangaben beziehen sich nur auf den Eingliederungstitel des Jobcenters und bilden somit nur einen Auszug aus den Transferaufwendungen, sonstigen Transfererträgen und Kostenerstattungen und Kostenumlagen. Die voraussichtlichen Aufwendungen und Erträge im Zusammenhang mit der Durchführung des Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramms des Jobcenters der Stadt Münster für das Jahr 2025 sind im Haushaltsplan 2025 bei der o. g. Produktgruppe veranschlagt. Der Rat hat sich mit Beschluss vom 11.12.2013 (Vorlage V/0622/2013) verpflichtet, im Falle einer Überschreitung der vom Bund finanzierten Eingliederungsleistungen bis zu 100.000,00 Euro bereit- zustellen. Begründung: Mit dem Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm werden die wesentlichen Rahmenbedingungen, Ziele und Handlungsfelder des Jobcenters der Stadt Münster für das Jahr 2025 dargestellt. Es be- schreibt, mit welchen Strategien und operative n Aktivitäten sowie konkreten Maßnahmen die Ziele innerhalb der einzelnen Handlungsfelder erreicht werden sollen. Damit dient das Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm den Mitarbeitenden des Jobcenters als Ori- entierungsfunktion und Arbeitsgrundlage. Nach außen stellt es für die Kommune, die lokalen Ak- teur*innen der Arbeitsmarkt-, Bildungs- und Sozialpolitik und die interessierte Öffentlichkeit Transpa- renz über die Arbeit des Jobcenters her. Die Entwicklung des Programms fußt auf der Expertise der Fach- und Führungskräfte des Jobcenters und darüber hinaus auf dem konstruktiven Austausch und der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit seinen zahlreichen Netzwerkpartner*innen, insbesondere auf lokaler, aber auch auf regionaler sowie überregionaler Ebene. In Vertretung gez. Cornelia Wilkens Stadträtin Anlagen: Anlage A zur Vorlage V/0792/2024 Anlage B: Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2025 des Jobcenters der Stadt Münster - 3 - V/0792/2024
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Impressum
Herausgeberin Stadt Münster
Jobcenter
Ludgeriplatz 4
48151 Münster
Telefon 0251 492-9292
E-Mail Jobcenter@stadt-muenster.de
Amtsleitung Astrid Korschewski
Redaktionsteam Monika Jürgensmeier
Marcus Schölling
Foto Umschlag Amt für Kommunikation Münster
Druck Personal- und Organisationsamt Münster - Expedition und Druck
Auflage Januar 2025, 320, 1. Auflage
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Inhaltsverzeichnis
Impressum ................................ ................................ ................................ ...................... 2
Vorwort................................ ................................ ................................ ............................ 5
1. Ausgangssituation ................................ ................................ ................................ .... 6
1.1. Organisationsstruktur des Jobcenters ................................ ............................... 6
1.2. Sozialräumliche Organisation des Jobcenters ................................ ................... 7
1.3. Arbeitsmarktliche Ausgangslage und Entwicklungsperspektive 2024 ................ 8
1.3.1. Überregionale und regionale Situation ................................ ....................... 8
1.3.2. Eckdaten des lokalen Arbeitsmarktes ................................ ........................ 9
1.3.3. Ausbildungsmarkt ................................ ................................ .................... 14
1.3.4. Arbeitslosigkeit und Arbeitskräftenachfrage ................................ ............. 18
1.3.5. Leistungsberechtigte Personen im Jobcenter der Stadt Münster .............. 21
1.4. Budget 2025 des Jobcenters ................................ ................................ ........... 30
2. Ziele, Strategie und arbeitsmarktpolitische Handlungsfelder ................................ .. 31
2.1. Übergreifende Ziele und strategische Grundausrichtung ................................ . 31
2.2. Zielwerte für das Jahr 2025 ................................ ................................ ............. 33
2.3. Schwerpunktthemen des Landes ................................ ................................ .... 33
2.4. Handlungsfelder, Aktivitäten und Ziele des Jobcenters ................................ ... 33
2.4.1. Aktivitäten und Ziele im Handlungsfeld 1 ................................ .................... 34
2.4.2. Aktivitäten und Ziele im Handlungsfeld 2 ................................ .................... 35
2.4.3. Aktivitäten und Ziele im Handlungsfeld 3 ................................ .................... 36
2.5. Netzwerke ................................ ................................ ................................ ....... 37
3. Angebotsplanung ................................ ................................ ................................ ... 38
3.1. Angebote zur Unterstützung der beruflichen Orientierung, Entwicklung und
Entscheidung ................................ ................................ ................................ .. 39
3.1.1. Bundesmittelfinanzierte Angebote ................................ ............................ 40
3.1.2. Drittmittelfinanzierte Angebote der Agentur für Arbeit ............................... 41
3.1.3. Weitere drittmittelfinanzierte Angebote ................................ ..................... 43
3.1.4. Weitere Angebote ................................ ................................ .................... 45
3.2. Angebote zur Unterstützung bei der Stellensucharbeit und Beschäftigungs-
aufnahme ................................ ................................ ................................ ......... 45
3.2.1. Bundesmittelfinanzierte Angebote ................................ ............................ 45
3.2.2. Weitere drittmittelfinanzierte Angebote ................................ ..................... 46
3.3. Angebote zur Unterstützung bei der Bewältigung von lebensweltorientierten
Anliegen ................................ ................................ ................................ .......... 47
3.3.1. Angebote in Selbstvornahme des Jobcenters ................................ .......... 47
3.3.2. Bundesmittelfinanzierte Angebote ................................ ............................ 48
3.3.3. Drittmittelfinanzierte Angebote ................................ ................................ . 49
4
Glossar zur Grundsicherungs- und Arbeitsmarktstatistik ................................ ............... 51
Anlage 1: Organigramm des Jobcenters der Stadt Münster ................................ .......... 54
Anlage 2: Erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) nach Alter, Geschlecht und
weiteren Merkmalen ................................ ................................ ...................... 55
Anlage 3: Langzeitleistungsbeziehende (LZB) nach Alter, Geschlecht und weiteren
Merkmalen ................................ ................................ ................................ ... 56
Anlage 4: Erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach Migrationsvorgeschichte und
weiteren Merkmalen ................................ ................................ ..................... 57
Anlage 5: Ressourcenbereiche und Ziele im fa:z-Modell© ................................ ............. 58
Anlage 6: Vernetzte Bildungsräume ................................ ................................ .............. 59
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Vorwort
Das A rbeitsmarkt- und Integrations programm 2025 des Jo bcenters der Stadt Münster
steht insbesondere im Zeichen deutlich begrenzter finanzieller Mittel für die Umsetzung
der Aufgaben und Ziele im SGB 2. Weitere Rahmenbedingungen, wie die schwächelnde
Wirtschaft und unsichere politische und gesetzliche Entwicklungen machen die Verpflich-
tung, die zur Verfügung stehenden Mittel effektiv und effizient zu nutzen, im kommenden
Jahr nochmals besonders herausfordernd.
Die Planung unter diesen Umständen erfordert eine strategische Agilität. Dies bedeutet,
flexibel auf sich ändernde Rahmenbedingungen zu reagieren, Mut zu eigenen Verände-
rungen zu haben und soweit wie möglich neue Technologien und Arbeitsformen zu integ-
rieren. Die Bedürfnisse unserer Zielgruppen , aber auch unserer Mitarbeitenden , gilt es
dabei beständig im Blick zu behalten.
Unser Hauptanliegen und dami t unsere strategische Grundausrichtung ist und bleibt es,
Menschen soziale Teilhabe durch Beschäftigung zu ermöglichen. Hierfür bilden eine pro-
fessionelle Beratung sowie zielgerichtete Investitionen in individuelle Förderungen und
nachhaltige Kooperationen mit Arbeitgebenden , T rägern und weiter en Netzwerk-
partner*innen auch weiterhin den Kern unserer Arbeit. Unseren Auftrag sehen wir dabei
darin, Brücken zu bauen – zwischen Arbeitsuchenden und Arbeitgebenden , zwischen
Kompetenzen und Anforderungen, zwischen Potenzialen und Perspektiven.
Das vorliegende Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm zeigt anhand von Handlungs-
feldern, Zielen, Aktivitäten und arbeitsmarktpolitischen Förderangeboten auf, wie wir dies
im Jahr 2025 erreichen wollen.
Mit herzlichem Dank für Ihr Interesse, Ihre Unterstützung und Ihr Engagement,
Cornelia Wilkens Astrid Korschewski
Stadträtin Leiterin des Jobcenters
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1. Ausgangssituation
Die Ausgangssituation des Jobcenters der Stadt Münster für das Jahr 2025 ist insbeson-
dere durch die folgenden Aspekte geprägt:
die andauernde Schwäche der Wirtschaft und in Folge fehlende belebende Impulse
für den Arbeitsmarkt;
der demografische Wandel als eine der Ursachen für den zunehmenden Mangel an
geeigneten Fachkräften; dies betrifft auch die Stadt Münster inklusive dem Jobcenter
selbst als Arbeitgeber;
die deutliche Reduzierung der finanziellen Mittel im SGB 2, verbunden mit einer vor-
läufigen Haushaltsführung voraussichtlich mindestens bis zum Sommer 2025;
die durch den Gesetzgeber veranlasste Verlagerung von Zuständigkeiten vom SGB 2
in das SGB 3 und den damit verbundenen Prozessänderungen;
die Schwerpunkte und Erwartungen des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und So-
ziales Nordrhein-Westfalen;
die zu erwartenden gesetzlichen Änderungen im SGB 2 durch eine neue Bundesre-
gierung;
der Transformationsprozess und die lokalen Schwerpunkte der Stadt Münster;
der zunehmende Bedarf und Entwicklungen im Bereich der Digitalisierung.
Alle diese Einflüsse werden im Jahr 2025 laufend Anpassungen der strategischen und
operativen Arbeit des Jobcenters erfordern. Dies kann auch Veränderung der Aufbauor-
ganisation mit sich bringen.
1.1. Organisationsstruktur des Jobcenters
Das Jobcenter der Stadt Münster ist in 5 Abteilungen gegliedert (siehe Organigramm in
der Anlage 1).
Die operative Kernarbeit wird in den beiden Abteilungen Markt und Integration (59.20) und
Leistungsgewährung (59.30) umgesetzt. Hier ist das Jobcenter sozialräumlich ausgerich-
tet. Das bedeutet: Für jeden Stadtbezirk gibt es ein sogenanntes „Jobcenter-im-Jobcenter“
(JiJ), das jeweils aus einer Fachstelle für die arbeitsmarktliche Beratung, Förderung und
Integration (Markt und Integration) und einer Fachstelle für die passive Leistungsgewäh-
rung sowie einem Empfangsbereich und Kund*innenservice besteht. Sämtliche Leistungs-
berechtigte, die ihren Wohnort in dem entsprechenden Stadtbezirk haben, werden durch
das zuständige JiJ betreut. Die Mitarbeitenden für Empfang und Kund*innenservice sind
der Abteilung Verwaltung (59.40) als Fachstelle „Service Center“ zugeordnet. Auch die
Fachstelle „Einarbeitung“, in der alle neuen Mitarbeitenden der operativen Bereiche in ih-
ren ersten Wochen im Jobcenter grundlegend eingearbeitet werden, ist Teil der Abteilung
Verwaltung.
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Die Fachstelle „Beschaffung von arbeitsmarktpolitischen Förderangeboten“ des Jobcen-
ters sowie die Fachstelle für selbständige Leistungsberechtigte, die Fachstelle zur Verwal-
tung und Durchführung von städtischen Arbeitsgelegenheiten sowie das Kommunale Ser-
vice Center für Arbeit (KSCA) sind in einer Abteilung (59.10) zusammengefasst. Bis zum
31.12.2024 war auch das Perspektivzentrum, der hauseigene Bildungsträger des Jobcen-
ters, in dieser Abteilung verortet. Das Angebot wurde mit Ratsbeschluss vom 11.12.2024
eingestellt1. In Folge sind weitere Veränderungen in der Organisationsstruktur im Bereich
Markt und Integration (Abteilungen 59.10 und 59.20) in Vorbereitung.
Die Arbeitsbereiche Recht und Unterhalt bilden eine weitere Abteilung des Job centers
(59.50).
Sowohl auf strategischer als auch auf operativer Ebene wird die Arbeit des Jobcenters
durch mehrere Stabstellen ergänzt. Eine davon ist die Beauftragte für Chancengleichheit
am Arbeitsmarkt (BCA), die gemäß Paragraf 18e SGB 2 in jedem Jobcenter zu bestellen
und direkt der Geschäftsführung beziehungsweise der Amtsleitung zugeordnet ist.2
Um die besonderen Belange und Bedarfe der wachsenden Anzahl von Leistungsberech-
tigten mit Migrationsvorgeschichte besser zu berücksichtigen, hat das Jobcenter der Stadt
Münster bereits 2015 die Stelle einer Migrationsbeauftragten eingerichtet. Diese ist an die
stellvertretende Amtsleitung angedockt. Beide Stabstellen haben sowohl interne als auch
externe Funktionen. Sie fungieren insbesondere als Fachexpert* innen, Berater*innen,
Netzwerker*innen und Impulsgebende für Akteur*innen innerhalb und außerhalb des Job-
centers, inklusive ratsuchender Leistungsberechtigter.
Weitere Stabstellen sind das Controlling sowie die Stabstelle für arbeitsmarktliche Planung
und Projektkonzeption. In letzterer ist auch die Sachbearbeitung des Jobcenters für das
Netzwerkprojekt MAMBA4U3 verortet.
1.2. Sozialräumliche Organisation des Jobcenters
Wie bereits geschildert, ist das Jobcenter der Stadt Münster im operativen Bereich sozial-
räumlich organisiert. Um die Zuschnitte der einzelnen JiJ in etwa gleich groß zu gestalten,
wurden einige Stadtbezirke zusammengefasst (Ost und Südost zum JiJ Ost/Südost) oder
aber nochmals geteilt (Mitte in Mitte -Nord und Mitte-Süd). Für obdachlose Menschen ist
überwiegend das JiJ Mitte-Süd zuständig.
Die einzelnen Stadtbezirke der Stadt Münster unterscheiden sich nicht nur untereinander,
sondern sind auch in sich selbst heterogen und vielschichtig und stellen keine einheitlichen
1 Siehe hierzu die Vorlage V/0487/2024/1.
2 „Die Beauftragten unterstützen und beraten die Jobcenter in Fragen der Gleichstellung von Frauen und Männern in der
Grundsicherung für Arbeitsuchende, der Frauenförderung sowie der Vereinbarkeit von Familie und Beruf bei beiden Ge-
schlechtern. Hierzu zählen insbesondere Fragen der Beratung, der Eingliederung in Arbeit und Ausbildung sowie des be-
ruflichen Wiedereinstiegs von Frauen und Männern nach einer Familienphase.“
3 Münsters Aktionsprogramm für Migranti*innen und Bleibeberechtigte zur Arbeitsmarktintegration in Münster und im
Münsterland. Es handelt sich um ein aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds gefördertes Projekt, das Flüchtlingen auf-
enthalts-, arbeits- und sozialrechtliche Beratung bietet. Ziele sind die nachhaltige Verbesserung von Arbeitsmarktchancen
und die dauerhafte Sicherung der aufenthaltsrechtlichen Situation. Das Jobcenter der Stadt Münster wirkt von Anbeginn
an, das heißt seit 2008, im Projekt MAMBA mit. In der aktuellen vierten Projektphase ab 2023 unter dem Namen
MAMBA4U ist das Jobcenter strategischer Netzwerkpartner.
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Sozialräume dar, sondern bestehen vielmehr aus mehreren, durchaus sehr unterschiedli-
chen Sozialräumen. So umfassen sie zum Beispiel sowohl urbane als auch ländlich-dörf-
lich geprägte Stadtteile sowie unterschiedliche Bevölkerungs- und Infrastrukturen.
Dies wird durch das Jobcenter im Rahmen seiner Netzwerkarbeit und der niedrigschwel-
ligen Angebotsgestaltung berücksichtigt. In allen JiJ sind gute und vielseitige sozialräum-
liche Netzwerke geknüpft. So nimmt das Jobcenter beispielsweise regelmäßig an den so-
zialräumlichen Arbeitskreisen (zum Beispiel AK Coerde, AK Hiltrup) teil und arbeitet mit
dem ebenfalls sozialräumlich organisierten Kommunalen Sozialdienst und den Einrichtun-
gen der freien Träger zusammen. Bewährt haben sich unter anderem die offenen Sprech-
stunden des Jobcenters in vers chiedenen Einrichtungen in den Sozialräumen (zum Bei-
spiel im Familienzentrum St. Norbert und im Jugendzentrum HOT in Coerde).
Die zielgruppen- und fachspezifischen Kompetenzen - für Alleinerziehende, Jugendliche,
Menschen mit Schwerbehinderung und Menschen mit Migrationsvorgeschichte - sind in
allen JiJ vertreten. Die fachliche Vernetzung der Spezialist*innen wird durch entspre-
chende Fachkoordinator*innen auf Ebene der Fachstellenleitungen bzw. der BCA und der
Migrationsbeauftragten sichergestellt.
Das Kommunale Service Center für Arbeit des Jobcenters (KSCA) und das JiJ für Selb-
ständige sind aus logistischen und fachlichen Gründen als zentrale, stadtbezirksübergrei-
fende Einheiten organisiert. Das KSCA kümmert sich um die Akquise und Besetzung von
Beschäftigungsmöglichkeiten für die erwerbsfähigen Leistungsberechtigten insbesondere
im Rahmen öffentlich geförderter Beschäftigung (ögB) auf dem ersten und zweiten Ar-
beitsmarkt. Darüber hinaus bietet das KSCA eine ganzheitliche Beratung und Unterstüt-
zung von Arbeitgebenden zu Förderleistungen des SGB 2 sowie Leistungen anderer Ge-
setzbücher und Programme. Des Weiteren gehören auch die Organisation von Jobmes-
sen, Unternehmenspräsentationen im Jobcenter sowie Betriebsbesichtigungen mit
Jobcoaches und Arbeitsuchenden zum Leistungsspektrum des KSCA. Im JiJ für selbstän-
dige Leistungsberechtigte sind die Gewährung passiver Leistungen und der Bereich Markt
und Integration zu einer Fachstelle zusammengefasst.
1.3. Arbeitsmarktliche Ausgangslage und Entwicklungsperspektive 2024
1.3.1. Überregionale und regionale Situation
Die deutsche Wirtschaft befindet sich weiterhin in einer Schwächephase. Verschiedene
Wirtschaftsinstitute erwarteten für das Jahr 2024 eine Schrumpfung des Bruttoinlandpro-
dukts und für das Jahr 2025 ein moderates Wachstum zwischen 0,4 und 1,1 Prozent. Auf
den Arbeitsmarkt wirkt sich die konjunkturelle Entwicklung zunehmend aus: Die Zahl der
registrierten Arbeitslosen soll auf 2,6 bis 2,8 Millionen steigen, für die bundesweite Arbeits-
losenquote wird ein Wert zwischen 5,8 und 6,1 Prozent prognostiziert . Insbesondere im
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Produzierenden Sektor (zum Beispiel in der Automobilindustrie) wird ein Arbeitsplatzab-
bau erwartet, während mit zusätzlichen Stellen im Bereich Gesundheit, Erziehung und
öffentliche Dienstleister gerechnet wird4.
Auch auf regionaler Ebene trifft die konjunkturelle Flaute vor allem Industriebetriebe und
Händler, während der Diens tleistungssektor besser dasteht. Dieses Ergebnis resultiert
aus der Konjunkturumfrage der Industrie- und Handelskammer Nord Westfalen bei ihren
Mitgliedsunternehmen. Demnach rechnet nur jeder siebte Betrieb mit schneller Besse-
rung. Insbesondere „hohe Arbeitskosten, hohe Energiekosten und Bürokratiebelastungen“
werden als Gründe für die gedrückte Erwartung angeführt5.
1.3.2. Eckdaten des lokalen Arbeitsmarktes
Zum Stichtag 31.12.2023 zählte die Stadt Münster 322.904 Einwohner*innen6. Das ist eine
Zunahme von 0,61 Prozent gegenüber dem Vorjahresstichtag. 189.037 Personen waren
am 31.12.2023 am Arbeitsort Münster sozialversicherungspflichtig beschäftigt7. Dies ent-
spricht einer Steigerung von 1 Prozent zum Vorjahresstichtag (0,52 Prozent in Nordrhein-
Westfalen und 0,61 Prozent bundesweit).
Das Geschlechterverhältnis der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Münster ist
fast ausgewogen: 49,7 Prozent sind Frauen und 50,3 Prozent sind Männer 8. Ein ähnlich
verteiltes Geschlechterverhältnis ist auch in den einzelnen Altersgruppen zu beobachten.
Die Ausnahme bildet die Gruppe der über 65 -Jährigen: Hier sind 55,8 Prozent Männer
und 44,2 Prozent Frauen.
Von den einzelnen Altersgruppen haben am 31.12.2023 die älteren sozialversicherungs-
pflichtig Beschäftigten den höchsten prozentualen Zuwachs im Vergleich zum Vorjahres-
stichtag erfahren: 3,3 Prozent bei den 55 bis unter 65 -Jährigen und 14 Prozent bei den
über 65-Jährigen. Letztere bilden jedoch nur 1,7 Prozent aller sozialversicherungspflichtig
Beschäftigten aus.
Mit 8,4 Prozent weiterhin überdurchschnittlich hoch ist in Münster die Zunahme der sozi-
alversicherungspflichtig beschäftigten Personen mit auslä ndischer Staatsangehörigkeit
(5,5 Prozent Zunahme in Nordrhein-Westfalen und 5,7 Prozent auf Bundesebene).
Während bei den sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten mit deutscher Staatsange-
hörigkeit die Frauen mit 50,6 Prozent leicht überwiegen, sind es bei den Ausländer*innen
mit 56,9 Prozent deutlich mehr Männer. Allerdings ist die Anzahl der sozialversicherungs-
pflichtig beschäftigten Frauen mit ausländischer Staatsangehörigkeit mit 10,5 Prozent
deutlich stärker gestiegen als bei den ausländischen Männern mit 6,9 Prozent. Insgesamt
4 Bauer, Anja, Hermann Gartner, Timon Hellwagner, Markus Hummel, Christian Hutter, Susanne Wanger, Enzo Weber &
Gerd Zika (2024): IAB-Prognose 2024/2025: Zähe Wirtschaftsschwäche beeinträchtigt den Arbeitsmarkt. (IAB-Kurzbericht
19/2024), Nürnberg.
5 Industrie und Handelskammer Nord Westfalen (IHK): Konjunkturbericht Herbst 2024. Konjunkturschwäche kommt am
Arbeitsmarkt an. Münster, Oktober 2024.
6 Bevölkerung am Hauptwohnort Münster. Quelle: Information und Technik Nordrhein-Westfalen.
7 Die Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten mit Wohnort Münster am 31.12.2023 beträgt 129.440 Perso-
nen. Ein Jahr zuvor betrug die Zahl 128.625 Personen. Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit.
8 Weitere Geschlechtseinträge (wie „divers“ und „ohne Angabe“) werden durch die Statistik der Bundesagentur für Arbeit
nicht erfasst.
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bilden die sozialversicherungspflichtig Beschäftigten mit ausländischer Staatsangehörig-
keit in Münster einen Anteil von 11,1 Prozent an allen sozialversicherungspflichtig Be-
schäftigten in Münster. In Nordrhein-Westfalen liegt der Anteil bei 14,9 Prozent, auf Bun-
desebene bei 15,5 Prozent.
Rund zwei Drittel aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten arbeiten in Vollzeit. Mit
einem Anteil von 61,6 Prozent sind dies überwiegend Männer, während bei den Teilzeit-
beschäftigten Frauen mit 71,9 Prozent dominieren.
5,2 Prozent aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten sind Auszubildende. Ihre An-
zahl hat sich im Vergleich zum Vorjahreszeitpunkt um 1 Prozent vergrößert. 0,9 Prozent
aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten sind in Werkstätten für Menschen mit Be-
hinderung tätig. Ihre Anzahl hat sich um 0,6 Prozent erhöht. Dieser Anstieg ist insbeson-
dere auf den Zuwachs von sozialversicherungspflichtig beschäftigten Frauen zurückzu-
führen (+ 2,2 Prozent).
Zu den Werten im Detail siehe Abbildung 1.
11
Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte nach Personenmerkmalen
Abbildung 1: Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in Münster nach ausgewählten Merkmalen
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Stichtag 31.12.2023
Merkmale Anzahl Anteil
(in Prozent)
Veränderung
zum Vorjahr
(in Prozent)
SV-pflichtige Beschäftigte insgesamt 189.037 100,0 1,0
Nach Geschlecht
Männer 95.024 50,3 0,8
Frauen 94.013 49,7 1,2
Nach Alter und Geschlecht
unter 25 Jahre 20.191 10,7 - 3,0
- Männer 10.223 50,6 - 3,4
- Frauen 9.968 49,4 - 2,5
25 bis unter 55 Jahre 126.052 66,7 0,6
- Männer 63.506 50,4 0,3
- Frauen 62.546 49,6 1,0
55 bis unter 65 Jahre 39.624 21,0 3,3
- Männer 19.527 49,3 4,1
- Frauen 20.097 50,7 2,6
65 Jahre und älter 3.170 1,7 14,0
- Männer 1.768 55,8 10,2
- Frauen 1.402 44,2 19,2
Nach Nationalität und Geschlecht
Deutsche 167.988 88,9 0,1
- Männer 83.046 49,4 - 0,0
- Frauen 84.942 50,6 0,3
Ausländer/-innen 21.049 11,1 8,4
- Männer 11.978 56,9 6,9
- Frauen 9.071 43,1 10,5
Nach Arbeitszeit und Geschlecht
in Vollzeit 125.106 66,2 1,2
- Männer 77.048 61,6 1,3
- Frauen 48.058 38,4 1,0
in Teilzeit 63.931 33,8 0,6
- Männer 17.976 28,1 - 1,4
- Frauen 45.955 71,9 1,3
Auszubildende nach Geschlecht
gesamt 9.791 5,2 1,0
- Männer 4.938 50,4 1,3
- Frauen 4.853 49,6 0,7
Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in
Werkstätten für Menschen mit Behinderung
oder ähnlich
gesamt 1.736 0,9 0,6
- Männer 1.029 59,3 - 0,4
- Frauen 707 40,7 2,2
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Als regionales Oberzentrum und Universitätsstadt bietet Münster spezifische Dienstleis-
tungs- und Infrastrukturangebote, wie Regionalbehörden, Finanz - und Versicherungs-
dienstleister, Fach- und Hochschulen und andere wissenschaftliche Einrichtungen, Fach-
kliniken, Spezialgeschäfte sowie Unternehmen für Telefonmarketing und Marktforschung.
Der mit Abstand größte Anteil der sozialversicherungspflichtigen Erwerbspersonen in
Münster übt dementsprechend dienstleistende Tätigkeiten aus: Am 31.12.2023 waren
dies 87,8 Prozent aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten. 11,8 Prozent sind im
produzierenden Gewerbe tätig und 0,4 Prozent im Primärsektor (siehe Abbildung 2). Diese
Werte habe sich im Vergleich zum Vorjahreszeitraum nur unwesentlich verändert.
Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte nach Sektoren und Wirtschaftszweigen
Sektoren und Wirtschaftszweige Anzahl Anteil
(in Prozent)
Veränderung
zum Vorjahr
(in Prozent)
SV-pflichtige Beschäftigte insgesamt 189.037 100,0 1,0
Land-, Forstwirtschaft und Fischerei 669 0,4 -0,4
Produzierendes Gewerbe 22.301 11,8 2,6
- Verarbeitendes Gewerbe 13.241 7,0 1,0
- Herstellung von Vorleistungsgütern, insbes. von chemischen
Erzeugnissen und Kunststoffwaren 6.240 3,3 1,8
- Baugewerbe 6.062 3,2 2,8
- Metall- und Elektroindustrie sowie Stahlindustrie 4.680 2,5 1,1
- Bergbau, Energie - und Wasserversorgung, Energiewirt-
schaft 2.998 1,6 9,7
- Herstellung von überwiegend häuslich konsumierten Gütern 2.321 1,2 -1,3
Dienstleistungsbereich 166.067 87,8 0,8
- Handel, Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen 24.955 13,2 -2,7
- Gesundheitswesen 25.805 13,7 1,6
- Immobilien; freiberufliche, wissenschaftliche und technische
Dienstleistungen 17.807 9,4 1,8
- Öffentliche Verwaltung, Sozialversicherung, Verteidigung,
Körperschaften 16.537 8,7 1,8
- Information und Kommunikation 13.788 7,3 5,8
- Heime und Sozialwesen 12.881 6,8 1,4
- Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen 12.493 6,6 2,2
- Erziehung und Unterricht 10.126 5,4 -0,1
- sonstige Dienstleistungen, private Haushalte 10.181 5,4 1,3
- sonstige wirtschaftliche Dienstleistungen, ohne
Arbeitnehmerüberlassung 8.138 4,3 -1,1
- Gastgewerbe 5.710 3,0 5,0
- Verkehr und Lagerei 4.766 2,5 2,2
- Arbeitnehmerüberlassung 2.880 1,5 -18,3
Abbildung 2: Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte nach der Klassifikation der Wirtschaftszweige 2008
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Stichtag 31.12.2023
Die bedeutendsten Branchen sind in Münster das Gesundheitswesen mit 13,7 Pr ozent
sowie der Handel inklusive Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen mit 13,2
13
Prozent Anteil an allen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungen. Den stärksten Zu-
gang an sozialversicherungspflichtig Beschäftigten hat die Branche „Energiewirtschaft“ mit
9,7 Prozent. Den stärksten Rückgang verzeichnet der Bereich der Arbeitnehmerüberlas-
sung mit -18,3 Prozent.
Der deutsche Arbeitsmarkt ist stark fachkräfteorientiert: 84 Prozent der sozialversiche-
rungspflichtig Beschäftigten sind als Fachkraft, Spezialist*in oder Expert*in tätig und nur
rund 16 Prozent als Helfer*in 9. Auf dem münsterschen Arbeitsmarkt ist diese Verteilung
mit rund 86 Prozent und 14 Prozent noch etwas deutlicher ausgeprägt. Parallel hierzu
verfügen 52 Prozent der sozialversicherungspflichtig beschäftigten Personen in Münste r
über einen anerkannten Berufsabschluss und 27 Prozent über einen akademischen Ab-
schluss. Nur rund 14 Prozent haben keine abgeschlossene oder anerkannte Ausbildung,
davon sind knapp 55 Prozent Männer und 45 Prozent Frauen. 26 Prozent aller sozialver-
sicherungspflichtig Beschäftigten ohne beruflichen Ausbildungsabschluss sind Auszubil-
dende, die bereits konkret auf einen Berufsabschluss hinstreben (siehe Abbildung 3).
Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte nach Qualifizierungsgrad
Qualifizierungsgrad
Anzahl
Anteil
(in Prozent)
Veränderung
zum Vorjahr
(in Prozent)
SV-pflichtig Beschäftigte insgesamt 189.037 100,0 1,0
ohne beruflichen Ausbildungsabschluss 26.303 13,9 2,3
- Männer 14.409 54,8 1,9
- Frauen 11.894 45,2 2,7
- Auszubildende 6.858 26,1 -2,2
mit anerkanntem Berufsabschluss 98.452 52,1 0,1
- Männer 47.067 47,8 0,2
- Frauen 51.385 52,2 -0,1
mit akademischem Abschluss 50.770 26,9 5,6
- Männer 25.600 50,4 5,1
- Frauen 25.170 49,6 6,0
Ausbildung unbekannt* 13.512 7,1 4,2
- Männer 7.948 58,8 4,9
- Frauen 5.564 41,2 3,3
* Der Berufsabschluss ist statistisch nicht erfasst.
Abbildung 3: Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in Münster nach Berufsabschluss
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Berichtsmonat Dezember 2023
9 Die Definitionen erfolgen nach der Klassifikation der Berufe 2010 (KldB 2010) der Bundesagentur für Arbeit. Helfer*in:
keine berufliche Ausbildung erforderlich sowie geregelte einjährige Berufsausbildung; Fachkraft: mindestens zweijährige
Berufsausbildung, auch berufsqualifizierender Abschluss einer Berufsfach- oder Kollegschule; Spezialist*in: Meister- oder
Technikerausbildung bzw. ein gleichwertiger Abschluss einer Fachschule, Hochschule, Fach- oder Berufsakademie oder
ggf. der Bachelorabschluss einer Hochschule; Expert*in: mindestens vierjähriges abgeschlossenes Hochschulstudium.
14
Im August 2024 wurden in Münster 481 Arbeitsstellen neu gemeldet (Zugang). Das sind
12 Prozent weniger als im Vormonat und knapp 19 Prozent weniger als im Vorjahresmo-
nat. Im Bestand befanden sich insgesamt 2.604 gemeldete Arbeitsstellen. Das ist ein
Rückgang von 1 Prozent im Vergleich zum Vormonat und ein Rückgang von knapp 20
Prozent im Vergleich zum Vorjahresmonat. Von den Stellen im Bestand waren 2.556 (98,2
Prozent) sozialversicherungspflichtig, 2.425 (93,1 Prozent) unbefristet, 2.219 (85,2 Pro-
zent) in Vollzeit und 2.179 (83,68 Prozent) für Fachkräfte, Expert*innen und Spezialist*in-
nen. Die durchschnittliche bisherige Vakanzzeit der gemeldeten Stellen betrug 226 Tage
(siehe Abbildung 4). Zum Vorjahreszeitpunkt war sie mit 201 Tagen noch deutlich kürzer.
Gemeldete Arbeitsstellen
Zugang Bestand Sozial-
versiche-
rungspflichtig
un-
befristet
in Vollzeit Fachkräfte,
Expert*innen,
Spezialist*innen
Vakanzzeit
in Tagen
Ø
481 2.604 2.556 2.425 2.219 2.179 226
Abbildung 4: Gemeldete Arbeitsstellen in Münster nach verschiedenen Merkmalen
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Berichtsmonat August 2024
1.3.3. Ausbildungsmarkt
Die zuvor schon beschriebene Dominanz des Dienstleistungssektors in Münster, und hier
insbesondere der Branchen Gesundheit, Handel, Finan z-, Versicherungs - und Wirt-
schaftsdienstleistungen, zeigt sich auch anhand der „Top Ten“ der gemeldeten be triebli-
chen Berufsausbildungsstellen10 (siehe Abbildung 5).
10 Viele Gesundheitsberufe (z.B. Pflegefachfrau/ Pflegefachmann) werden schulisch ausgebildet und sind darum in dieser
Darstellung nicht erfasst.
15
Abbildung 5: „Top Ten“ der im Berichtsjahr 2023/2024 gemeldeten Berufsausbildungsstellen in Münster
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Stand September 2024
Bei den für einen Ausbildungsplatz gemeldeten Bewerber*innen sind ebenfalls Berufe im
Gesundheitswesen und im Handel gefragt. Darüber hinaus werden auch Ausbildungen
im Handwerk und in der IT-Branche angestrebt (siehe Abbildung 6)
Abbildung 6: „Top Ten“ der im Berichtsjahr 2023/2024 gemeldeten Bewerber*innen auf eine Berufsausbildungs-
stelle (genderübergreifend) in Münster; Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Stand September 2024
16
Ein Blick auf die genderdifferenzierten Daten zeigt, dass es Unterschiede, aber auch Ge-
meinsamkeiten zwischen den von jungen Männern und jungen Frauen angestrebten Be-
rufen gibt (siehe Abbildungen 7 und 8).
Abbildung 7: „Top Ten“ der im Berichtsjahr 2023/2024 gemeldeten weiblichen Bewerberinnen auf eine Berufsaus-
bildungsstelle in Münster; Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Stand September 2024
Abbildung 8: „Top Ten“ der im Berichtsjahr 2023/2024 gemeldeten männlichen Bewerber auf eine Berufsausbil-
dungsstelle in Münster; Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Stand September 2024
17
So finden sich die medizinischen Berufe sowie der Beruf Friseur*in ausschließlich in den
„Top Ten“ der weiblichen Bewerberinnen. Berufe wie Kfz-Mechatroniker*in, Elektroniker*in
und Fachinformatiker*in tauchen dagegen nur bei den beliebtesten Berufen der jungen
Männer auf. Genderübergreifende Berufswünsche sind dagegen vor allem im kaufmänni-
schen Bereich zu finden.
Insgesamt waren in Münster für das Berichtsjahr 2023/202411 2.059 Berufsausbildungs-
stellen gemeldet12. Das sind 142 Stellen (- 6,5 Prozent) weniger als im Vorjahr. Auf der
anderen Seite haben sich im gleichen Zeitraum 1.167 Bewerber*innen für eine Berufs-
ausbildungsstelle gemeldet. Das sind zwar 17 Personen (+1,5 Prozent) mehr als im Vor-
jahr, aber 70 Personen (-5,7 Prozent) weniger als vor zwei Jahren (siehe Abbildung 9).
Abbildung 9: Entwicklung der gemeldete Bewerber*innen für Berufsausbildungsstellen und der gemeldeten Be-
rufsausbildungsstellen in Münster, Stand September 2024; Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit
Auf 100 gemeldete Berufsausbildungsstellen kommen damit 57 gemeldete Bewerber*in-
nen. Im Vorjahreszeitraum waren es 53 und im Ausbildungsjahr 2021/22 51 Bewerber*in-
nen auf 100 gemeldete Berufsausbildungsstellen.
Um sich ein detailliertes Bild von der Lage am münst erschen Ausbildungsmarkt zu ma-
chen, empfiehlt sich weitergehend ein Blick auf die unversorgten Bewerber*innen sowie
die unbesetzten Berufsausbildungsstellen. Die Anzahl der unversorgten Bewerber*innen
beläuft sich am 30.09.2024 rechtskreisübergreifend auf 92 Personen. Dies sind 30 Perso-
nen mehr als zum Vorjahreszeitpunkt. Von den gemeldeten Berufsausbildungsstellen wa-
ren Ende September 2024 noch 203 unbesetzt, das sind 45 Stellen weniger als im Vor-
jahresmonat, aber 180 Stellen mehr als zwei Jahre zuvor (siehe Abbildung 10).
11 Das Berichtsjahr beginnt am 1. Oktober und endet am 30. September des jeweiligen Folgejahres.
12 Es werden die bei der Agentur für Arbeit gemeldeten Berufsausbildungsstellen aufgeführt. Schulische Ausbildungsstellen
(zum Beispiel Pflegefachmann/ Pflegefachfrau, Erzieher*in) werden nicht erfasst.
18
Abbildung 10: Unversorgte gemeldete Bewerber*innen für Berufsausbildungsstellen und unbesetzte gemeldete
Berufsausbildungsstellen in Münster im Berichtsjahr 2023/2024, Stand September 2024; Quelle: Statistik der Bun-
desagentur für Arbeit
1.3.4. Arbeitslosigkeit und Arbeitskräftenachfrage
Im Vergleich zu den Werten im Landes- und Bundesdurchschnitt liegen die Arbeitslosen-
quote und die Jugendarbeitslosenquote in Münster sowohl rechtskreisübergreifend als
auch jeweils im SGB 2 und SGB 3 auf einem moderaten Niveau. So liegt die rechtskreis-
übergreifende Arbeitslosenquote im November 2024 bei 5,1 Prozent in Münster, bei 7,5
Prozent im NRW-Landesdurchschnitt und bei 5,9 Prozent auf Bundesebene. Die Jugend-
arbeitslosenquote beträgt im November 2024 3,1 Prozent in Münster, 6,0 Prozent in NRW
und 5,2 Prozent deutschlandweit (siehe Abbildung 11).
19
Arbeitslosenquoten im Vergleich
Münster NRW Deutschland
Arbeitslosenquote in Prozent
• gesamt 5,1 7,5 5,9
darunter Männer 5,4 7,7 6,1
darunter Frauen 4,7 7,2 5,7
darunter Ausländer*innen 15,9 19,3 14,6
• SGB 2 3,4 5,3 3,9
darunter Männer 3,6 5,3 3,9
darunter Frauen 3,3 5,3 3,8
darunter Ausländer*innen 12,6 15,8 11,2
• SGB 3 1,7 2,2 2,1
darunter Männer 1,9 2,5 2,3
darunter Frauen 1,4 1,9 1,9
darunter Ausländer*innen 3,3 3,6 3,5
Jugendarbeitslosenquote in Prozent
• gesamt 3,1 6,0 5,2
• SGB 2 2,2 4,1 3,3
• SGB 3 0,9 2,0 1,9
Abbildung 11: Arbeitslosenquote und Jugendarbeitslosenquote in Münster, Nordrhein-Westfalen und Deutsch-
land; Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Berichtsmonat November 2024.
Die Arbeitslosenquote von Menschen mit ausländischer Staatsangehörigkeit liegt sowohl
in Münster als auch in NRW und auf Bundesebene deutlich über der Gesamt-Arbeitslo-
senquote. Besonders ausgeprägt ist dies im SGB 2. So liegt in Münster die Arbeitslosen-
quote im SGB 2 im November 2024 gesamt bei 3,4 Prozent, die vergleichbare Arbeitslo-
senquote von Ausländer*innen jedoch bei 12, 6 Prozent. Im NRW-Durchschnitt liegt die
Arbeitslosenquote ausländischer Staatsangehöriger im SGB 2 bei 15,8 Prozent, im bun-
desweiten Durchschnitt bei 11,2 Prozent.
In den Abbildungen 12 und 13 ist die Verteilung der arbeitsuchenden und arbeitslosen
Personen in Münster auf die Rechtskreise im Detail dargestellt. Daraus ist ersichtlich, dass
sowohl im SGB 2 als auch im SGB 3 im Vergleich zum Vorjahr die Anzahl der Arbeitslosen
über fast alle Personengruppen hinweg zugenommen hat. Lediglich die Anzahl der Lang-
zeitarbeitslosen im SGB 2 hat um 0,4 Prozent abgenommen. Im SGB 3 hat sich die Anzahl
der Langzeitarbeitslosen um 3,3 Prozent und die Anzahl der Arbeitslosen mit ausländi-
scher Staatsangehörigkeit um 5,0 Prozent reduziert.
20
Im Vergleich zum Vorjahresmonat prozentual überdurchschnittlich gestiegen sind im SGB
2 die Zahlen der Arbeitslosen mit Schwerbehinderung13 (12,9 Prozent) und der arbeitslo-
sen Jugendlichen im Alter von 15 bis 24 Jahren (19,6 Prozent). Im SGB 3 sticht ebenfalls
besonders die Zunahme der Arbeitslosen mit Schwerbehinderung (20,9 Prozent) heraus.
SGB 2
Anzahl Anteil
in Prozent
Veränderung zum
Vorjahresmonat
in Prozent
Bestand Arbeitsuchende 8.955 x -1,7
Bestand Arbeitslose 6.192 100,0 4,1
Männer 3.231 52,2 3,9
Frauen 2.961 47,8 4,3
15 – 24 Jahre 567 9,2 19,6
50 Jahre und älter 1.954 31,6 3,4
Langzeitarbeitslose 3.547 57,3 -0,4
Menschen mit Schwerbehinderung 500 8,1 12,9
Ausländer*innen 2.603 42,0 5,0
Zugang an Arbeitslosen 775 x -2,8
darunter aus Erwerbstätigkeit 88 x 1,1
darunter aus Ausbildung/sonst. Maßnahmen 235 x -16,1
seit Jahresbeginn 8.744 x 10,2
Abgang an Arbeitslosen 824 x 11,5
darunter in Erwerbstätigkeit 148 x 34,5
darunter in Ausbildung/sonst. Maßnahmen 204 x -22,7
seit Jahresbeginn 8.658 x 14,5
x Berechnung nicht sinnvoll bzw. möglich
Abbildung 12: Arbeitskräfteangebot in Münster im Rechtskreis SGB 2
Quelle: Statistik der Bundesagentur, Berichtsmonat November 2024
13 Als Menschen mit Schwerbehinderung gelten Personen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 oder ei-
nem Grad der Behinderung ab 30 in Verbindung mit einer Gleichstellung beziehungsweise der Zusicherung einer Gleich-
stellung.
21
SGB 3
Anzahl Anteil
in Prozent
Veränderung zum
Vorjahresmonat
in Prozent
Bestand Arbeitsuchende 5.237 x 6,4
Bestand Arbeitslose 3.002 100,0 3,3
Männer 1.690 56,3 2,6
Frauen 1.3212 43,7 4,2
15 – 24 Jahre 238 7,9 3,5
50 Jahre und älter 939 31,3 0,5
Langzeitarbeitslose 296 9,9 -3,3
Menschen mit Schwerbehinderung 237 7,9 20,9
Ausländer*innen 671 22,4 -5,0
Zugang an Arbeitslosen 851 x -2,2
darunter aus Erwerbstätigkeit 505 x -2,5
darunter aus Ausbildung/sonst. Maßnahmen 188 x -2,6
seit Jahresbeginn 10.626 x 4,9
Abgang an Arbeitslosen 962 x 3,7
darunter in Erwerbstätigkeit 467 x -0,2
darunter in Ausbildung/sonst. Maßnahmen 185 x 12,8
seit Jahresbeginn 10.304 x 6,6
x Berechnung nicht sinnvoll bzw. möglich
Abbildung 13: Arbeitskräfteangebot in Münster im Rechtskreis SGB 3
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Berichtsmonat November 2024.
1.3.5. Leistungsberechtigte Personen im Jobcenter der Stadt Münster
Bedingt durch den verstärkten Zugang von geflüchteten Leistungsberechtigten, insbeson-
dere aus Syrien, Afghanistan und dem Irak stiegen die Fallzahlen im Jobcenter der Stadt
Münster ab 2015 an. Ab 2017 bis 2022 war durch das Abflauen der Flüchtlingsmigration
und den aufnahmefähigen Arbeitsmarkt wieder ein deutlicher Rückgang der jahresdurch-
schnittlichen Fallzahlen zu verzeichnen. Auch durch die ab März 2020 einsetzende
Coronakrise hatten sich die Fallzahlen im Jahresdurchschnitt nicht erhöht (siehe Abbil-
dung 14).
Der Anstieg der Fallzahlen im Jahr 2023 ist in erster Linie auf den Zugang von ukraini-
schen Geflüchteten in das SGB 2 zurückzuführen. Im Dezember 2023 haben 1.559 er-
werbsfähige Leistungsberechtigte mit ukrainischer Staatsangehörigkeit in Münster Bürger-
geld bezogen, das entspricht einem Anteil von 11 Prozent an allen erwerbsfähigen Leis-
tungsberechtigten. Im November 2024 befanden sich rund 2.000 Ukrainer*innen unter den
Leistungsberechtigten im Jobcenter der Stadt Münster.
22
Abbildung 14: Fallzahlen im Jobcenter der Stadt Münster, Jahresdurchschnittswerte 2015 bis 2023
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit
Auch durch das zum 31.12.2022 in Kraft getretene Chancen-Aufenthaltsrecht nach Para-
graf 104c Aufenthaltsgesetz (AufenthG) sind zusätzliche Personen vom Asylbewerberleis-
tungsgesetz in das SGB 2 gelangt. Das Chancen -Aufenthaltsrecht bietet gut integrierten
Ausländer*innen, die schon mehrere Jahre ohne gesicherten Status in Deutschland leben,
eine Perspektive auf eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis. Dazu muss von den Leistungs-
berechtigten innerhalb einer Frist von 18 Monaten nachgewiesen werden, dass hinrei-
chende Deutschkenntnisse vorhanden sind und dass der Lebensunterhalt weitestgehend
aus eigenen Mitteln bestritten werden kann . Ende 2023 wurden 303 Personen mit einer
Chancen-Aufenthaltserlaubnis durch das Jobcenter der Stadt Münster betreut, 193 davon
waren erwerbsfähige Leistungsberechtigte. Im November 2024 waren es noch 228 Per-
sonen mit einer Chancen -Aufenthaltserlaubnis, davon 147 erwerbsfähige Leistungsbe-
rechtigte.
Insgesamt erhielten im Jahr 2023 durchschnittlich 14.039 erwerbsfähige Leistungsberech-
tigte und 5.688 nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte in 10.455 Bedarfsgemeinschaf-
ten Leistungen nach dem SGB 2.
Ein Blick auf die Entwicklung der Fallzahlen im Jahr 2024 zeigt, dass sich die Anzahl der
Bedarfsgemeinschaften in dieser Zeit nur wenig verändert hat. Nach ei nem leichten An-
stieg über die Sommermonate ist zum Herbst 2024 bereits ein erneuter Rückgang der
Fallzahlen zu beobachten. Korrespondierend zur Anzahl der Bedarfsgemeinschaften hat
sich die Fallzahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten entwickelt. Erfreulich ist, dass
sich die Anzahl der nichterwerb sfähigen Leistungsberechtigten ( in der deutlichen Mehr-
zahl sind dies Kinder und Jugendliche unter 15 Jahren) im Jahresverlauf 2024 kontinuier-
lich um insgesamt rund 4 00 Personen bzw. 7,2 Prozent verringert hat (siehe Abbildung
15). Dies liegt an einem Rückgang der Bedarfsgemeinschaften mit Kindern sowie einem
Anstieg der Bedarfsgemeinschaften mit einer oder zwei Personen ohne Kinder.
11.152 11.230 11.443 10.974 10.532 10.508 10.219 10.088 10.455
14.589 14.785
15.437
14.756
14.196 14.159 13.724 13.479
14.039
6.181 6.179
6.736 6.428 6.184 6.010 5.615 5.593 5.688
4.000
6.000
8.000
10.000
12.000
14.000
16.000
2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023
Entwicklung der Fallzahlen im Jobcenter Münster 2015 - 2023
Bedarfsgemeinschaften erwerbsfähige
Leistungsberechtigte
nicht erwerbsfähige
Leistungsberechtigte
23
*Vorläufige Daten gemäß Prognose der Bundesagentur für Arbeit
Abbildung 15: Entwicklung der Fallzahlen im Jobcenter der Stadt Münster, September 2023 bis August 2024
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Berichtsmonat November 2024
Der aktuellste Monat, für den bei Redaktionsschluss in der Statistik der Bundesagentur für
Arbeit festgeschriebene detaillierte Daten zu den Fallzahlen vorlagen, ist der Jun i, teil-
weise der Juli 2024. Hier bezogen in Münster 19.704 Leistungsberechtigte in 5.359 Be-
darfsgemeinschaften Bürgergeld nach dem SGB 2. 14.345 der Leistungsberechtigten sind
erwerbsfähig und stehen damit grundsätzlich im Fokus der Förder - und Vermittlungsbe-
mühungen des Jobcenters. Die meisten davon (54,3 Prozent) sind zwischen 25 und 49
Jahre alt, 20,0 Prozent sind jünger als 25 Jahre und 25,7 Prozent sind 50 Jahre und älter.
50,7 Prozent der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten s ind weiblich (siehe Abbildung
16).
12,6 Prozent aller erwerbsfähigen Leistungsberechtigten sind alleinerziehend, davon sind
94,3 Prozent weiblich. 6,9 Prozent aller erwerbsfähigen Leistungsberechtigten haben eine
Schwerbehinderung, rund die Hälfte von ihnen (50,3 Prozent) ist 50 Jahre und älter. Ins-
gesamt haben mit 56,3 Prozent mehr Männer als Frauen eine Schwerbehinderung. Über
eine ausländische Staatsangehörigkeit verfügen 43,8 Prozent der erwerb sfähigen Leis-
tungsberechtigten, hier überwiegt mit 55,4 Prozent deutlich der Anteil der Frauen.
10.487 10.510 10.517 10.573 10.558 10.581 10.603 10.514 10.442 10.378 10.402
14.239 14.242 14.239 14.301 14.275 14.307 14.345 14.217 14.083 13.949 13.990
5.528 5.465 5.456 5.429 5.383 5.378 5.359 5.307 5.213 5.106 5.129
4.000
6.000
8.000
10.000
12.000
14.000
16.000
Jan
24
Feb
24
Mrz
24
Apr
24
Mai
24
Jun
24
Jul
24
Aug
24
Sep
24*
Okt
24*
Nov
24*
Entwicklung Bedarfsgemeinschaften und Leistungsberechtigte
im Jahr 2024
Bedarfsgemeinschaften erwerbsfähige
Leistungsberechtigte
nicht erwerbsfähige
Leistungsberechtigte
24
Anzahl
gesamt
Anzahl
Frauen
Anzahl Män-
ner
Nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte
5.359 2.588 2.771
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte
(eLb) gesamt
14.345 7.278 7.067
- unter 25 Jahren 2.870 1.418 1.452
- 25 – 49 Jahre 7.785 4.092 3.693
- 50 Jahre und älter 3.690 1.768 1.922
eLb Alleinerziehende 1.810 1.706 104
- unter 25 Jahren 107 107 0
- 25 – 49 Jahre 1.546 1.475 71
- 50 Jahre und älter 157 124 33
eLb mit Schwerbehinderung 992 434 558
- unter 25 Jahren 52 23 29
- 25 – 49 Jahre 441 191 250
- 50 Jahre und älter 499 220 279
eLb Ausländer*innen 6.285 3.483 2.802
- unter 25 Jahren 1.352 664 688
- 25 – 49 Jahre 3.615 2.087 1.528
- 50 Jahre und älter 1.318 732 586
eLb Langzeitleistungsbeziehende 9.355 5.068 4.287
- unter 25 Jahren 1.317 699 618
- 25 – 49 Jahre 5.075 2.923 2.152
- 50 Jahre und älter 2.963 1.446 1.517
eLb Erwerbstätige 3.520 1.731 1.789
- unter 25 Jahren 634 297 337
- 25 – 49 Jahre 1.967 962 1.005
- 50 Jahre und älter 919 472 447
Abbildung 16: Personen in der Grundsicherung für Arbeit im Jobcenter der Stadt Münster
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit und eigene Auswertung, Berichtsmonat Juli 2024
64,5 Prozent der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten sind langzeitleistungsbeziehend,
das heißt, sie haben in den letzten 24 Monaten mindestens 21 Monate Bürgergeld bezo-
gen. 54,1 Prozent der Langzeitleistungsbeziehenden sind Frauen. Aufgrund des sukzes-
siven Zugangs der ukrainischen Leistungsberechtigten in den Langzeitleistungsbezug hat
sich die Anzahl der Langzeitleistungsbeziehenden von Juni 2023 zu Juni 2024 um 8,9
Prozent erhöht. Die Mehrheit (61,1 Prozent) bezieht seit vier Jahren oder länger Leistun-
gen nach dem SGB 2 (siehe Abbildung 17).
25
Juni 2024 Juni 2024 Juni 2023 Juni 2023 Juni 2022 Juni 2022
Langzeitleistungs-
beziehende
Anzahl Anteil in
Prozent
Anzahl Anteil in
Prozent
Anzahl Anteil in
Prozent
gesamt 9.221 100,0 8.466 100,0 9.028 100,0
unter 2 Jahre 967 10,5 607 7,2 586 6,5
2 bis unter 3 Jahre 1.782 19,3 1.098 13,0 1.442 16,0
3 bis unter 4 Jahre 837 9,1 1.065 12,6 1.084 12,0
4 Jahre und länger 5.635 61,1 5.696 67,3 5.916 65,5
Abbildung 17: Langzeitleistungsbeziehende nach Dauer des Leistungsbezuges im Jobcenter der Stadt Münster;
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit und eigene Auswertung, Berichtsmonat Juni 2024
Rund ein Viertel (24,5 Prozent) aller erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ist erwerbstä-
tig und bezieht Bürgergeld ergänzend zu einem Erwerbseinkommen, davon sind 50,8 Pro-
zent männlich und 49,2 Prozent weiblich. 46,0 Prozent der Erwerbstätigen beziehen ein
Erwerbeinkommen bis zu 538 Euro im Monat (Minijob), 42,7 Prozent haben ein Einkom-
men im Bereich von über 538 bis unter 2.000 Euro (Midijob)14 und 5,6 Prozent verdienen
2.000 Euro und mehr. 6,3 Prozent der erwerbstätigen Leistungsberechtigten (1,6 Prozent
aller erwerbsfähigen Leistungsberechtigten) sind selbständig, hier überwiegt der Anteil der
Männer deutlich mit 59,6 Prozent (siehe Tabelle 18 ). Im Vergleich zum Vorjahresmonat
hat sich der Anteil der erwerbstätigen Leistungsberechtigten an allen erwerbsfähigen Leis-
tungsberechtigten von 23,5 auf 24,5 Prozent leicht erhöht. Am stärksten ist der Zuwachs
bei der Personengruppe mit einem Einkommen über 2.000 Euro ausgeprägt. Ihr Anteil an
allen erwerbstätigen Leistungsberechtigten lag im Vorjahresmonat bei 4,1 Prozent.
Anzahl
gesamt
Anzahl
Frauen
Anzahl
Männer
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte 14.345 7.278 7.067
- darunter Erwerbstätige 3.520 1.731 1.789
- bis 538 Euro 1.618 811 807
- über 538 bis 2.000 Euro 1.504 782 722
- über 2.000 Euro 196 55 141
- selbständig erwerbstätig 223 90 133
Abbildung 18: Erwerbstätige Leistungsberechtigte im Jobcenter der Stadt Münster nach Einkommen
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Berichtsmonat Juli 2024
Ausführliche Tabellen, die mehrere Personenmerkmale der erwerbsfähigen Leistungsbe-
rechtigten und L angzeitleistungsbeziehenden miteinander verknüpfen (zum Beispiel
Schwerbehinderung mit Alter und Geschlecht sowie mit ausländischer Staatsangehörig-
keit oder Fluchthintergrund) finden sich in den Anlagen 2 bis 4.
14 Ab dem 01.01.2025 liegt die Verdienstgrenze für Minijobs bei 556 Euro. Von einem Midijob spricht man damit ab dem
01.01.2025 bei einem Verdienst von über 556 Euro bis unter 2.000 Euro.
26
Bereits seit dem Jahr 2015 hat das Jobcenter der Stadt Münster für die Leistungsberech-
tigten mit Migrationsvorgeschichte die Stelle einer Migrationsbeauftragten eingerichtet, um
die besonderen Belange und Bedarfe dieser Personengruppe zu berücksichtigen. Im Juni
2024 hatten 65,1 Prozent aller erwerb sfähigen Leistungsberechtigten im Jobcenter der
Stadt Münster eine Migrationsvorgeschichte. Im Juni 2023 waren es noch 64,1 Prozent
und im Juni 2022 lag der Anteil bei 62,4 Prozent. 69,2 Prozent der erwerbsfähigen Leis-
tungsberechtigten mit Migrationsvorges chichte haben eine ausländische Staatsangehö-
rigkeit, dies sind 44,4 Prozent aller erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (siehe Abbil-
dung 19).
Anzahl
Anteil an allen eLb
in Prozent
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte (eLb) 14.307 100,0
ohne Migrationsvorgeschichte 5.000 34,9
mit Migrationsvorgeschichte 9.307 65,1
- davon Ausländer*innen 6.300 44,0
Abbildung 19: Erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach Migrationsvorgeschichte
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit (hochgerechnete Daten), Berichtsmonat Juni 2024
Ausführliche Daten zur Migrationsvorgeschichte sind in der Anlage 4 zusammengestellt.
Hierbei wird unter anderem auch zwischen Personen mit eigener Migrationserfahrung und
ohne eigene Migrationserfahrung unterschieden. 26,2 Prozent aller erwerbsfähigen Leis-
tungsberechtigten haben Stand Juni 2024 einen Fluchthintergrund. Die größten Gruppen
unter ihnen haben die ukrainische Staatsangehörigkeit (11,1 Prozent aller erwerbsfähigen
Leistungsberechtigten) sowie die syrische (6,8 Prozent), afg hanische (1,9 Prozent) und
irakische Staatsangehörigkeit (1,3 Prozent).
Mehr als die Hälfte (57,3 Prozent) aller Bedarfsgemeinschaften im Jobcenter der Stadt
besteht aus nur einer Person. Dieser Anteil hat sich im Vergleich zum Vorjahresmonat um
1,8 Prozentpunkte weiter erhöht. 7,1 Prozent der Bedarfsgemeinschaften umfassen fünf
und mehr Personen. In 32,1 Prozent der Bedarfsgemeinschaften leben Kinder unter 18
Jahren. Bei 17,3 Prozent aller Bedarfsgemeinschaften handelt es sich um sogenannte
Alleinerziehenden-BG, also um Ein-Eltern-Familien (siehe Abbildung 20). Ihr Anteil lag im
Vorjahr bei 18,7 Prozent.
27
Anzahl Anteil an allen
Bedarfsge-
meinschaften
in Prozent
Veränderung
zum Vorjahr in
Prozent
Bedarfsgemeinschaften (BG) gesamt 10.603 100 1,4
mit 1 Person 6.077 57,3 4,6
mit 2 Personen 1.804 17,0 -2,2
mit 3 Personen 1.249 11,8 -1,1
mit 4 Personen 715 6,7 -4,7
mit 5 und mehr Personen 758 7,1 -4,5
BG mit Kindern unter 18 Jahren 3.400 32,1 -4,9
davon mit 1 Kind 1.543 14,6 -2,7
mit 2 Kindern 1.044 9,8 -7,2
mit 3 und mehr Kindern 813 7,7 -5,9
Alleinerziehenden-BG 1.838 17,3 -6,1
Partner-BG ohne Kinder 898 8,5 2,0
Partner-BG mit Kindern 1.539 14,5 -3,9
Abbildung 20: Bedarfsgemeinschaften nach Anzahl der Personen und Kindern im Jobcenter der Stadt Münster
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Berichtsmonat Juli 2024
47 Prozent der arbeitslosen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten haben Stand Juni 2024
keinen (anerkannten) Schulabschluss. Im Vorjahresmonat waren es 46 Prozent und im
Juni 2022 noch 43 Prozent aller Arbeitslosen. 18 Prozent verfügen über den Hauptschul-
abschluss (19 Prozent im Vorjahresmonat) und 11 Prozent über die Mittlere Reife (12 Pro-
zent im Vorjahresmonat). Das Abitur, die Fachhochschulreife oder einen universitären Ab-
schluss haben, wie im Juni 2023, 16 Prozent der arbeitslosen Leistungsberechtigten er-
langt (siehe Abbildung 21).
Abbildung 21: Arbeitslose erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach Schulabschluss
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Berichtsmonat Juni 2024
28
71 Prozent der arbeitslosen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten verfügen über keinen
beziehungsweise keinen anerkannten Berufsabschluss. 17 Prozent haben eine betriebli-
che oder schulische Ausbildung abgeschlossen und 5 Prozent haben eine akademisch e
Ausbildung (siehe Abbildung 22 ). Damit haben sich die Werte gegenüber dem Vorjah-
resmonat nicht verändert.
Abbildung 22: Arbeitslose erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach Berufsabschluss
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Berichtsmonat Juni 2024
Um die erwerbsfähigen Leistungsberechtigten gemäß ihren unterschiedlichen Lebenssi-
tuationen individuell und professionell beraten und fördern zu können, werden sie entspre-
chend ihrer zielgruppenspezifischen Bedürfnisse innerhalb der stadtbezirklichen Jobcen-
ter-im-Jobcenter von spezialisierten Jobcoaches beraten, die die relevanten Netzwerke
gut kennen und eng mit ihnen kooperieren. Folgende Zielgruppen sind im Jobcenter Müns-
ter entsprechend definiert:
Jugendliche und junge Erwachsene (U25)15
Alleinerziehende
Menschen mit Schwerbehinderung und Rehabilitand*innen
Geflüchtete16 und Menschen mit Migrationsvorgeschichte
Selbständige und Gründungswillige
15 Die Zielgruppe der Jugendlichen und jungen Erwachsenen ist nicht strikt auf die unter 25-Jährigen festgelegt, der Über-
gang zu den über 25-Jährigen wird flexibel gehandhabt, da zentrale Themen- und Zielstellungen wie insbesondere berufli-
che Orientierung und der Erwerb eines Berufsabschlusses auch für viele erwerbsfähige Leistungsberechtigte über 25 Jah-
ren noch relevant sind.
16 Die Abgrenzung der Zielgruppe der G eflüchteten zur Personengruppe der ausländischen Leistungsberechtigten insge-
samt gestaltet sich komplex. Das Jobcenter zählt statistisch jene Personen im Leistungsbezug nach dem SGB 2 als Ge-
flüchtete, die im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis oder einer Niederlassungserlaubnis sind. Darüber hinaus wird ein Zeitbe-
zug hergestellt: Der Eintritt in den Leistungsbezug nach dem SGB 2 erfolgte ab dem 01. Januar 2015. Erst ab diesem Datum
wird der Fluchtstatus im Jobcenter erfasst.
29
Das Profiling und die Zielplanung für die erwerbsfähigen Leistungsberechtigten werden im
Jobcenter der Stadt Münster nach dem fa:z -Modell©17 durchgeführt. Basierend auf einer
umfangreichen Potenzialanalyse wird dabei ein für die Leistungsberechtigten vorrangig zu
verfolgendes Förderziel vereinbart (siehe Anlage 5 für die Darstellung der Ressourcenbe-
reiche und Ziele im fa:z-Modell©). Für mehr als ein Drittel der erwerbsfähigen Leistungs-
berechtigten ist aus verschiedenen Gründen (insbesondere die Absolvierung einer allge-
mein- oder berufsbildenden Schule oder einer Ausbildung, die Erziehung eines Kindes
unter drei Jahren oder Pflege eines/einer Angehörigen) derzeit keine Vereinbarung eines
Förderziels erforderlich. Diese Personen sind bei der Darstellung der Verteilung der För-
derziele nicht berücksichtigt. Die Verteilung der Förderziele auf die erwerbsfähigen Leis-
tungsberechtigten ist aus der Abbildung 23 ersichtlich.
Mit 10 Prozent der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, mit denen ein Förderziel ver-
einbart wurde, wird die Direktvermittlung18 angesteuert. Die übrigen erwerbsfähigen Leis-
tungsberechtigten werden zunächst über andere Ziele an die Aufnahme einer Beschäfti-
gung herangeführt. Bemerkenswert ist hier, dass bei 32 Prozent der erwerbsfähigen Leis-
tungsberechtigten, mit denen ein Förderziel vereinbart wurde, zunächst gesundheitliche
Themen im Vordergrund stehen (Förderziel „Stabilisierung der Erwerbsfähigkeit“).
Abbildung 23: Erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach Förderzielen im Jobcenter der Stadt Münster
Quelle: Eigene Auswertung, Berichtsmonat November 2024
17 Das fa:z-Modell© (= Förderansatz: Ziel) ist das Fallsteuerungskonzept des Jobcenters der Stadt Münster.
18 Bei Vereinbarung des Förderziels Direktvermittlung ist im Rahmen der fa:z-Logik nicht zwingend eine sofortige Integra-
tion in Arbeit möglich. Mit vielen Leistungsberechtigten muss zunächst das Bewerbungs- und Stellensuchverhalten, zum
Beispiel durch ein Bewerbungstraining, gestärkt werden, und es sind umfassende Bemühungen notwendig, um die Leis-
tungsberechtigten auf dem Arbeitsmarkt zu integrieren.
30
1.4. Budget 2025 des Jobcenters
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat mit Schreiben vom 19.08.2024 über
die Maßstäbe der Mittelverteilung für das Jahr 2025 informiert. Demnach erhält das Job-
center der Stadt Münster für das Jahr 2025 ein Gesamtbudget in Höhe von rund 33,45
Millionen Euro, das ist eine Kürzung um rund 3,7 Millionen Euro (-10,14 Prozent) gegen-
über dem Vorjahr. Das Gesamtbudget unterteilt sich in rund 13,55 Millionen Euro für Ein-
gliederungsmittel (- 603.058 Euro / -4,64 Prozent im Vergleich zum Vorjahr) und knapp
20,0 Millionen Euro für Verwaltungskosten (-3,11 Millionen / -13,52 Prozent im Vergleich
zum Vorjahr), siehe Abbildung 24.
2025 2024 Veränderung
in Euro
Veränderung in
Prozent
Eingliederungs-
mittelbudget
13.553.935 € 14.156.993 € -603.058 € -4,64
Verwaltungs-
kostenbudget
19.897.183 € 23.007.367 € -3.110.184 € -13,52
Gesamtbudget
33.451.118 € 33.397.000 € -3.713.242 € -10,14
Abbildung 24: Voraussichtliche Mittelzuteilung 2025 für das Jobcenter der Stadt Münster
Quelle: Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 19.08.2024
Demnach sieht die Haushaltsplanung des Bundes eine massive Kürzung im Verwaltungs-
budget vor. Vor dem Hintergrund der weiter steigenden Verwaltungskosten, durch die zu
erwartenden Tarifsteigerungen für Tarifangestellte, ist im Jahr 2025 eine Verstärkung
(Umschichtung) aus dem Budget für Eingliederungsmittel zum Budget für Verwaltungs-
kosten in Höhe von mindestens 4 Millionen Euro erforderlich.
Unter Berücksichtigung bereits vorhandener Vorbindungen aus dem Haushaltsjahr 2024
für 2025 steht im Eingliederungstitel für das Neugeschäft ein Budget von voraussichtlich
rund 3 Millionen Euro zur Verfügung, das ist eine Halbierung im Vergleich zum Vorjahr.
Aufgrund der Neuwahlen des Bundestags am 23. F ebruar ist für 2025 eine vorläufige
Haushaltsführung mit einer derzeit noch nicht einzuschätzenden Dauer (vermutlich bis
zum Sommer, eventuell auch länger) angekündigt. Für die Jobcenter hat dies zur Folge,
dass der Einsatz von Fördermitteln im Jahr 2025 voraussichtlich zunächst sehr restriktiv
erfolgen muss, verbunden mit einer engen Steuerung und wenig Verbindlichkeit gegen-
über Bildungsträgern.
31
Zu den Bundesmitteln kommen kommunale Mittel in Höhe von 634.000 Euro für die Rea-
lisierung öffentlich geförderter Beschäftigung hinzu.19 Hiermit sollen insbesondere Perso-
nen im Rahmen der Paragrafen 16e und 16i SGB 2 gefördert werden, die den Grundge-
danken dieser Instrumente, nicht aber alle Fördervoraussetzungen im Einzelnen erfüllen.
Dies können zum Beispiel Leistungsberechtigte mit Fluchthintergrund sein, die noch nicht
ausreichend lange im Bürgergeldbezug sind.20
2. Ziele, Strategie und arbeitsmarktpolitische Handlungsfelder
2.1 Übergreifende Ziele und strategische Grundausrichtung
Das Zielsystem des Jobcenters der Stadt Münster richtet sich vorrangig am gesetzlichen
Auftrag des Grundsicherungsträgers aus. Die Grundsicherung für Arbeitsuchende gemäß
SGB 2 soll es den Leistungsberechtigten ermöglichen, ein Leben zu führen, das der
Würde des Menschen entspricht. Primäre Aufgabe ist es, die Eigenverantwortung der
Leistungsbeziehenden zu stärken und Unterstützung bei der Aufnahme beziehungsweise
Beibehaltung einer Erwerbstätigkeit zu leisten, sodass der Lebensunterhalt aus eig enen
Mitteln bestritten werden kann.
Zur Feststellung und Förderung der Leistungsfähigkeit der örtlichen Grundsicherungsträ-
ger sieht der Gesetzgeber die Erhebung von Kennzahlen vor. Die Kennzahlen wurden in
einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe erarbeitet und in der Verordnung der Kennzahlen nach
Paragraf 48a SGB 2 festgeschrieben. In Paragraf 48b Absatz 1 SGB 2 ist geregelt, dass
zur Erreichung dieser Ziele Zielvereinbarungen zwischen der zuständigen Landesbehörde
und dem kommunalen Träger abzuschließen sind. We itere unterstützende Ziele zu den
Schwerpunkten der Arbeitsmarkt- und Integrationspolitik sollen der Komplexität der Leis-
tungserbringung im SGB 2 Rechnung tragen und den zielgerichteten Mittel- und Ressour-
ceneinsatz sicherstellen. Diese werden durch das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und
Soziales Nordrhein-Westfalen (MAGS NRW) in Zusammenarbeit mit der Regionaldirek-
tion Nordrhein-Westfalen der Bundesagentur für Arbeit erarbeitet und bilden die möglichen
Handlungsschwerpunkte für die Jobcenter des Landes ab.
Insgesamt bestehen damit fünf Ziele, siehe Abbildung 25.
19 Im Ratsbeschluss V/0487/2024/1 vom 11.12.2024 heißt es dazu: „Die Fortführung der öffentlich geförderten Beschäfti-
gung ist ein wichtiges Instrument um Langzeitleistungsbeziehenden in Münster eine berufliche Perspektive zu eröffnen. Der
Rat der Stadt Münster bekräftigt daher die bisher gefällten Beschlüsse zur kommunalen Finanzierung öffentlich geförderter
Beschäftigungsmöglichkeiten. Für das Jahr 2025 werden in den Haushalt 634.000 EUR, für das Jahr 2026 726.000 EUR,
für das Jahr 2027 761.000 EUR, für das Jahr 2028 787.500 EUR eingestellt. Auch in den Folgejahren werden entsprechende
Mittel in Haushalt eingeplant.“
20 Voraussetzung für eine Förderung nach Paragraf 16i SGB 2 ist ein Bürgergeldbezug in Höhe von sechs Jahren inner-
halb der letzten sieben Jahre.
32
Abbildung 25: Ziele 2025 in der Grundsicherung für Arbeitsuchende
Quelle: Eigene Gestaltung
Das Ziel „Verringerung der Hilfebedürftigkeit“ wird in den Zielvereinbarungen allerdings
nicht mit einem konkreten Zielwert hinterlegt, sondern lediglich im Rahmen eines Monito-
rings nachgehalten. Das heißt, dass die Entwicklung der Ausgaben für die Leistungen zur
Sicherung des Lebensunterhaltes (Bürgergeld) sowie für die Kosten der Unterkunft lau-
fend beobachtet wird. Dies galt in den vergangenen Jahren auch für die geschlechtsspe-
zifische Zielgröße „Abstand der Integrationsquoten von Frauen und Männern“. Für das
Jahr 2025 hat das MAGS NRW jedoch entschieden, diese Kennzahl nicht mehr lediglich
zu beobachten, sondern sie in den Fokus und damit in die Zielvereinbarungen mit den
Jobcentern aufzunehmen.
Die Verbesserung der sozialen Teilhabe ist zwar gesetzlich als Ziel verankert, ein Indikator
zu diesem Ziel wurde bisher weder durch den Bund noch durch das Land NRW gebildet.
Entsprechend ist soziale Teilhabe bislang nicht expliziter Bestandteil der Zielvereinbarun-
gen, wird allerdings in den Gesprächen der Jobcenter mit dem Land in den Fokus genom-
men, um der Komplexität der Integrationsarbeit im SGB 2 Rechnung zu tragen. Weiterhin
befasst sich bereits seit einiger Zeit eine Projektgruppe - bestehend aus Vertreter*innen
der Länder, der kommunalen Spitzenverbände, der Bundesagentur für Arbeit und dem
Bundesministerium für Arbeit und Soziales - mit der entsprechenden Anpassung des Ziel-
steuerungssystems im SGB 2. Die Ergebnisse dieses Prozesses bleiben abzuwarten.
Für das Jobcenter der Stadt Münster ist die Ermöglichung sozialer Teilhabe durch Be-
schäftigung schon seit mehreren Jahren und auch weiterhin 2025 die strategische Grund-
ausrichtung21. Damit trägt das Jobcenter zur Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie
Münster 2023 im Themenfeld „Gesellschaftliche Teilhabe und Gender“ bei, in der als stra-
tegisches Entwicklungsziel angestrebt wird, dass gelebte gesellschaftli che Teilhabe in
Münster für alle selbstverständlich ist.22 In konsequenter Weiterführung dieser Ausrichtung
hat der Rat der Stadt Münster durch einen Beschluss im Jahr 2022 soziale Teilhabe und
21 Eine ausführliche Darstellung zum Thema „soziale Teilhabe“ und daran angelehnt zum wirkorientierten Ansatz des Job-
centers findet sich im Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2024 (V/0739/2023).
22 Siehe Vorlage V/0515/2018: Global nachhaltige Kommune NRW – Nachhaltigkeitsstrategie Münster 2030.
Verbesserung der Integration
in Erwerbstätigkeit
Verringerung der
Hilfebedürftigkeit
Verringerung des Abstands
der Integrationsquoten
von Männern und Fauen
Vermeidung von langfristigem
Leistungsbezug
Verbesserung der
sozialen Teilhabe
33
Antidiskriminierung als eines von vier Handlungsfeldern der Ziele zur kommunalen Steu-
erung benannt.23
2.2 Zielwerte für das Jahr 2025
Die Zielwerte, die das Jobcenter alljährlich mit dem Land NRW vereinbart, beruhen auf
der Analyse der Eckdaten und Rahmenbedingunge n und den controllingbasierten Prog-
nosen des Jobcenters der Stadt Münster (siehe Ausgangslage und Rahmenbedingungen
im ersten Kapitel) sowie auf den Erwartungen des Ministeriums hinsichtlich der Zielwerte
auf Landesebene.
In seiner Sitzung am 26.11.2024 hat der zuständige Ausschuss für Soziales, Gesundheit,
Verbraucherschutz und Arbeitsförderung der Stadt Münster den Korridoren, mit denen das
Jobcenter für 202 5 in die Verhandlungen mit dem Land geht, über die Vorlage
V/0698/2024 (Eckdaten, Rahmenbedingungen, Schwerpunkte und Zielwerte in der Grund-
sicherung für Arbeitsuchende 2025) zugestimmt. Über die mit dem Land vereinbarten Ziel-
werte wird das Jobcenter dem Ausschuss im Rahmen einer Vorlage im ersten Quartal
2025 berichten.
2.3 Schwerpunktthemen des Landes
Das MAGS will 2025 die Ende 2023 begonnene sogenannte Vermittlungsoffensive mit den
18 zugelassenen kommunalen Jobcentern in NRW weiter fortsetzen. Der Fokus soll weiter
auf Leistungsberechtigten liegen, die mehr oder weniger unmittelbar in den ersten Arbeits-
markt eingebunden werden können, ohne dabei jedoch arbeitsmarktfernere Leistungsbe-
rechtigte außen vor zu lassen. Hierzu hat das MAGS am 20.12.2024 einen entsprechen-
den Erlass herausgegeben.
Als Schwerpunkte der Steuerung im Jahr 2025 hat das MAGS die folgenden Themen be-
nannt:
I. Weiterentwicklung der Beratungsleistung im Aktivierungs- und Integrationsprozess.
II. Weiterentwicklung der Kooperation mit Unternehmen im Integrationsprozess.
2.4 Handlungsfelder, Aktivitäten und Ziele des Jobcenters
Auf Basis der Schwerpunktthemen des MAGS hat das Jobcenter der Stadt Münster un-
ter Beibehaltung der Jobcenter-Strategie, soziale Teilhabe durch Beschäftigung zu er-
möglichen, drei Handlungsfelder entwickelt:
23 Siehe Vorlage V/0609/2022/E1: Ziele kommunaler Steuerung.
34
Abbildung 26: Handlungsfelder 2025 des Jobcenters der Stadt Münster
Quelle: Eigene Darstellung
Durch die Umsetzung dieser Handlungsfelder erwartet das Jobcenter eine deutliche Fo-
kussierung auf die Erreichung der vereinbarten Ziele und einen verbesserten Ressour-
ceneinsatz bei gleichzeitiger Qualitätssteigerung.
2.4.1 Aktivitäten und Ziele im Handlungsfeld 1
Bis Ende 2025 plant das Jobcenter der Stadt Münster im Handlungsfeld 1 die folgenden
Aktivitäten umgesetzt und Ziele erreicht zu haben:
Das Thema „Beschäftigung“ steht noch mehr als bisher im Mittelpunkt aller Bera-
tungskontakte.
Die Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt und die Migrationsbeauftragte des
Jobcenters haben themenspezifische (Klein)Gruppenberatungen für alleinstehende
Frauen ohne Care-Arbeit entwickelt und durchgeführt.
Weiterhin hat die Migrationsbeauftragte zum Ende der Integrationskurse und Be rufs-
sprachkurse Gruppenberatungen für die Teilnehmenden durchgeführt, um über mögliche
Anschlussperspektiven zu informieren.
Für Personen, deren Arbeitslosengeldbezug im SGB 3 in Kürze ausläuft, sind in Koope-
ration mit der Agentur für Arbeit Gruppenberatungen angeboten worden-
Die berufliche Kompetenzerhebung bzw. Kompetenzfeststellung ist weiter profes-
sionalisiert.
Auf Basis der in den Jahren 2023/2024 durchgeführten Schulungen der Integrationsfach-
kräfte zum Thema Berufskunde hat das Jobcenter eine Schulung zur Kompetenzerhebung
in der Beratung entwickelt und erprobt.
35
Darüber hinaus wurde eine Markterkundung über bestehende (digitale) Angebote zur Un-
terstützung der Kompetenzfeststellung durchgeführt und eine Entscheidung über einen
Einsatz herbeigeführt.
Münsteraner Unternehmen haben mehr Plätze zur ersten Erkundung beziehungs-
weise Erprobung von konkreten Beschäftigungsmöglichkeiten für potenzielle Be-
werber*innen bereitgestellt.
Das Jobcenter hat branchenspezifische Dialog- und Erkundungsformate zwischen Arbeit-
gebenden und potenziellen Bewerbern entwickelt und umgesetzt (Stichwort: Ausprobieren
am Arbeitsplatz).
Das Jobcenter hat Arbeitgebende und Arbeitsuchende auf der Job - und Weiterbildungs-
messe future@work24 zusammengeführt.
Es sind weitere zielgruppen- und themenspezifische Aktionstage im Sozialraum mit den
relevanten Partner*innen des Jobcenters durchgeführt worden.
Münsteraner Unternehmen haben noch mehr als bisher das Potential im Rahmen
von Inklusion erkannt, stellen mehr Menschen mit Behinderung ein und bieten ver-
stärkt die Ausbildung zur/zum Fachpraktiker*in25 an.
In der Beratung von Arbeitgebenden hat das Jobcenter das Thema Inklusion eingebracht
und in Folge Ausbildungsplätze zur Fachpraktikerin/zum Fachpraktiker eingeworben.
2.4.2 Aktivitäten und Ziele im Handlungsfeld 2
Bis Ende 2025 plant das Jobcenter der Stadt Münster im Handlungsfeld 2 die folgenden
Aktivitäten umgesetzt und Ziele erreicht zu haben:
Die Prozesse im Bereich Markt und Integration sind effektiver und effizienter auf die
Zielerreichung ausgerichtet.
Aktuell müssen alle Integrationsfachkräfte (fast) alle Themen und Prozesse voll inhaltlich
beherrschen. Das Jobcenter überprüft die bestehenden Prozesse dahingehend, inwieweit
eine weitergehende Spezialisierung vorteilhaft für alle am Prozess Beteiligten sein kann.
Es ist weiter identifiziert, an welchen Stellen gegebenenfalls auch Prozessschritte wegge-
lassen werden können (zum Beispiel hinsichtlich der Erhebung von 54 Merkmalen im Rah-
men der Potentialanalyse oder der Verschlankung von Entscheidungswegen). Hier ist es
nicht auszuschließen, dass es nicht nur zu Veränderungen der Abläufe und Prozesse,
sondern auch zu Anpassungen der Aufbauorganisation kommen kann.
24 Die Messe findet am 24. und 25. Januar 2025 statt.
25 Menschen mit Behinderung, denen aufgrund der Art und Schwere ihrer Behinderung auch unter der Anwendung eines
Nachteilsausgleich keine Regelausbildung möglich ist, können eine Ausbildung zur/zum Fachpraktiker*in absolvieren.
Hierbei handelt es sich um eine Ausbildung innerhalb des Berufsbildungsgesetzes, welche eine anschließende Beschäfti-
gung auf dem ersten Arbeitsmarkt ermöglicht. Die Ausbildungsinhalte orientieren sich an denen anerkannter Ausbildungs-
berufe, erfordern jedoch einen geringeren Umfang an theoretischen Kenntnissen und wird daher auch oft als „theorieredu-
zierte Ausbildung“ bezeichnet. Die Ausbildung dauert meist zwei bis drei Jahre.
36
Die Ausrichtung des Kommunalen Service Centers für Arbeit des Jobcenters ist im
Hinblick auf Bewerberorientierung angepasst.
Das Kommunale Service Center des Jobcenters hat insbesondere im Rahmen des Neu-
kundenprozesses für einen gewissen Zeitraum verstärkt vermittlungsnahe Leistungsbe-
rechtigte in die Vermittlung übernommen.
2.4.3 Aktivitäten und Ziele im Handlungsfeld 3
Bis Ende 2025 plant das Jobcenter der Stadt Münster im Handlungsfeld 3 die folgenden
Aktivitäten umgesetzt und Ziele erreicht zu haben:
Beratungskonzeptionen für alle Segmente des Jobcoachings sind erstellt.
Auf Basis der Ergebnisse der Prozessoptimierung im Neukundenprozess hat das Jobcen-
ter die Einstiegsphase im Kernprozess des Jobcoachings mit einer entsprechenden Bera-
tungskonzeption hinterlegt und, sofern notwendig, begleitende Praxishilfen erstellt.
Beraterisch ausgerichtete Unterstützungsleistungen im Kernprozess Jobcoaching
werden unter den geänderten Rahmenbedingungen professioneller erbracht als
vorher.
Die Beratungskonzeption ist in der Praxis erprobt und wird regelmäßig auf Wirksamkeit
evaluiert.
37
2.5 Netzwerke
Die in den vorangegangenen Kapiteln beschriebenen Rahmenbedingungen, Ziele, Stra-
tegien und Aktivitäten verdeutlichen die Komplexität der Arbeit des Jobcenters. Menschen
soziale Teilhabe (durch Beschäftigung) zu ermöglichen, ist eine gesamtg esellschaftliche
Herausforderung, die nicht im SGB 2 beziehungsweise im Jobcenter der Stadt Münster
allein bewältigt werden kann. Hier sind sowohl auf übergeordneter Ebene als auch auf den
Einzelfall bezogen ganzheitliche rechtskreis- und institutionenübergreifende Ansätze not-
wendig. Die Kooperation mit seinen zahlreichen Netzwerkpartner*innen ist für das Job-
center der Stadt Münster deshalb von zentraler Bedeutung, sowohl auf intrakommunaler
und lokaler (inklusive sozialräumlicher) Ebene als auch regional und überregional.
Wichtige Akteur*innen und Kooperationspartner*innen für das Jobcenter sind (nicht ab-
schließend):
Städtische Ämter und Einrichtungen, insbesondere:
◦ Amt für Schule und Weiterbildung
◦ Sozialamt
◦ Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
◦ Gesundheits- und Veterinäramt
◦ Amt für Migration und Integration
◦ Amt für Wohnungswesen und Quartiersentwicklung
◦ Amt für Gleichstellung
◦ Geschäftsstelle der Kommunalen Stiftungen / Freiwilligenagentur
◦ Wirtschaftsförderung
Agentur für Arbeit Ahlen-Münster
Träger der freien Wohlfahrtshilfe und deren Einrichtungen
Familienzentren
Integrationsrat und Migrantenselbstorganisationen
Bildungsträger
Kammern und Arbeitgebendenverbände
Arbeitgebende
Gewerkschaften und Arbeitnehmendenvertretungen
Schulen
Bezirksregierung Münster
Landschaftsverband Westfalen-Lippe
(Fach-)Hochschulen
Ehrenamtliche Initiativen und Vereine
Regionalagentur Münsterland
andere Kommunen beziehungsweise Jobcenter (regional und überregional)
Netzwerk der Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt
Beirat des Jobcenters und die dort vertretenen Gremien und Einrichtungen
lokale Politik (insbesondere die arbeitsmarktpolitischen Sprecher*innen)
verschiedene themen- und zielgruppenbezogene Arbeitskreise und Gremien auf loka-
ler, regionaler und überregionaler Ebene
38
3. Angebotsplanung
Zur Unterstützung der individuellen Zielerrei chung der Leistungsberechtigten und der
Ziele des Jobcenters bedarf es ein es ausdifferenzierten Angebotsportfolios. Trotz der
deutlich knapperen finanziellen Mittel (vgl. Abschnitt 1.3.6) ist es das Ziel des Jobcenters
für 2025, weitestgehend alle Förderbedarfe abzudecken und damit auch für arbeitsmarkt-
fernerer Leistungsberechtigte weiterhin Angebote vorzuhalten. Allerdings wird es unum-
gänglich sein, die Anzahl der Förderplätze insgesamt zu reduzieren. Das Perspektivzent-
rum, der hauseigene Bildungsträger des Jobcenters, wird gemäß Ratsbeschluss
V/0487/2024/1 vom 11.12.2024 zum 31.12.2024 vollständig eingestellt.
Für das Jahr 2025 ist die folgende Verteilung der Eingliederungsmittel geplant (siehe Ab-
bildung 27):
Abbildung 27: Verteilung des Eingliederungstitels 2025 im Vergleich zu 2024
Quelle: Eigenen Berechnung und Darstellung
Demnach entfällt der höchste Anteil der Eingliederungsmittel im Jahr 2025 mit jeweils rund
30 Prozent auf öffentlich geförderte Beschäftigungen nach Paragraf 16i SGB 2 (Teilhabe
am Arbeitsmarkt) sowie auf Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Einglied erung
gemäß Paragraf 45 SGB 3.
16,2 Prozent der Eingliederungsmittel sind für Arbeitsgelegenheiten nach Paragraf 16d
SGB 2 vorgesehen, 6,4 Prozent für ganzheitliche Betreuungsangebote nach Paragraf 16k
SGB 2, 4,3 Prozent für die Förderung schwer zu erreichender junger Menschen (Paragraf
16h SGB 2) und 2,8 Prozent für die Eingliederung von Langzeitarbeitslosen nach Paragraf
16e SGB 2. 8,6 Prozent der Eingliederungsmittel entfallen auf sonstige Instrumente, wie
zum Beispiel das Vermittlungsbudget und Eingliederungszuschüsse.
Die Mittel zur Förderung beruflicher Weiterbildung (Paragraf 81ff. SGB 3) mit einem Anteil
von 4,9 Prozent am Eingliederungsbudget sind für die Ausfinanzierung bereits begonne-
ner Maßnahmen eingeplant.
Zusätzlich zu der Mi ttelreduzierung im SGB 2 sind zum Jahr 2025 deutliche Kürzungen
durch Bund, Land und Kommunen in weiteren sozialen Bereichen (so zum Beispiel durch
39
das Bund bei den Integrationskursen und durch das Land bei der freien Wohlfahrtspflege,
unter anderem für die Arbeit mit Menschen mit Behinderung) vorgesehen. In Folge werden
auch bei den freien Trägern, genau wie im Jobcenter selbst, Anpassungen an die verän-
derten (finanziellen) Rahmenbedingungen erfolgen müssen. Es bleibt abzuwarten, wie
sich hierdurch insgesamt die Trägerlandschaft in Münster verändern wird.
Im Folgenden werden die im Jahr 2025 zur Verfügung stehenden Förderangebote des
Jobcenters der Stadt Münster im Detail aufgelistet. Diese lassen sich den grundlegenden
drei Unterstützungsleistungen im Jobcoaching zuordnen, denen in der Regel eine Ein-
stiegsphase vorgeschaltet ist, siehe Abbildung 28. Dabei ist der Übergang zwischen den
Unterstützungsleistungen oftmals fließend und einzelne Förderangebote enthalten Ele-
mente von mehr als einer der Unterstützungsleistungen.
Abbildung 28: Unterstützungsleistungen im Jobcenter der Stadt Münster
Quelle: Eigene Darstellung
Im Sinne der Transparenz wird des Weiteren eine Unterteilung nach den verschiedenen
Finanzierungsquellen
Selbstvornahme des Jobcenters
Bundesmittel (Eingliederungsbudget des Jobcenters)
Drittmittel (Bundesagentur für Arbeit, weitere)
vorgenommen
3.1. Angebote zur Unterstützung der beruflichen Orientierung, Entwicklung und
Entscheidung
Der Katalog der arbeitsmarktpolitischen Angebote des Jobcenters umfasst zahlrei che
Maßnahmen zur beruflichen Orientierung, Entwicklung und Entscheidung. Im Rahmen der
nachfolgend genannten Angebote erhalten die Bürgergeldbeziehenden individuelle Hilfe-
stellungen, um sich eine wissensbasierte Orientierung über die ihnen zur Verfügung s te-
henden beruflichen und persönlichen Ressourcen und Entwicklungsmöglichkeiten zu ver-
schaffen, ihre Kompetenzen zu erweitern und ihre Selbstwirksamkeit zu stärken.
40
3.1.1. Bundesmittelfinanzierte Angebote (Eingliederungsbudget des Jobcenters)
Aus dem Einglieder ungsbudget des Jobcenters sind 2025 in diesem Bereich rund 800
Förderungen geplant (siehe Abbildung 29).
Nr. Titel des Angebotes Inhalt des Angebotes Format Förder-
umfang
1 Assistierte Ausbildung
(AsA)
Stützunterricht und sozialpädagogische
Begleitung für Jugendliche und junge
Erwachsene, die eine betriebliche
Berufserstausbildung in einem staatlich
anerkannten Ausbildungsberuf oder
eine Einstiegsqualifizierung (EQ) absolvieren
Einzelcoaching und
Stützunterricht in
Kleingruppen
35 TN
2 Horizont
Modul 1:
Kompetenzfeststellung, Stabilisierung der
Lebenssituation, berufliche Orientierung und
Steigerung der Beschäftigungsfähigkeit
(u.a. durch praktische Tätigkeiten in Lernwerk-
stätten), Aneignung berufsbezogener Sprach-
kompetenzen, Vermittlung
in Beschäftigung
Einzelcoaching
und
Kleingruppen-
angebot
32 TN
Modul 2:
Stabilisierung der Aufnahme einer
sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung
Einzelcoaching 10 TN
3
Maßnahmen
zur Aktivierung
und beruflichen
Eingliederung
(Einzelfallförderungen)
Maßnahmen bei Trägern
(z.B. Einzelcoachings zur Vermittlung
in Arbeit für verschiedene Zielgruppen
und Einzelcoachings zur Stabilisierung
einer Beschäftigungsaufnahme)
Einzelcoaching und
Kleingruppen-
angebote
300 TN
4 Teilhabe am
Arbeitsmarkt
Förderung von Arbeitgebenden durch
Zuschüsse zum Arbeitsentgelt für die
Beschäftigung von zugewiesenen
erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (eLb)
---
140 - 150
Förderfälle
im Bestand
5
Eingliederung
von Langzeit-
arbeitslosen
Förderung von Arbeitgebenden durch
Zuschüsse zum Arbeitsentgelt für die
Beschäftigung von zugewiesenen
erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (eLb) bei
Begründung eines Arbeitsverhältnisses
---
2 - 5
Förderfälle
im Bestand
6
Workshops
für Bestands-
selbstständige
und Existenz-
gründer*innen
Rechte und Pflichten des Gründers / der Grün-
derin, Geschäftsidee, Markt und
Wettbewerb, Preisstrategie / Kalkulation,
Genehmigungen, Versicherungen, Rechtsform,
SWOT - Analyse, Kapitalbedarf,
Finanzierungsmöglichkeiten, Gewinn-
ermittlung, Rentabilitätsprognose, etc.
Gruppen-
angebot
15 TN
je Workshop
ca. 4 Work-
shops im Jahr
7
ABO
für Selbstständige –
Aufklärung /
Bestandsanalyse /
Optimierungscoaching
Aufklärung / Bestandsanalyse:
Persönliche und finanzielle Situation,
Motivation, persönliche und fachliche
Kenntnisse, Analyse der Marktchancen,
Beurteilung der Gewinnerzielungs-
möglichkeiten, Aufzeigen geeigneter
Sanierungsmaßnahmen, Darstellung
einer Zeitschiene zur Stabilisierung,
notwendige Betriebsausgaben
für Investitionen
Einzelcoaching
30 TN
Optimierungscoaching:
weitergehende Beratung und Unterstützung der
Teilnehmenden, um die Hilfebedürftigkeit zu
verringern bzw. zu vermeiden
5 TN
41
Nr. Titel des Angebotes Inhalt des Angebotes Format Förder-
umfang
8 Einstiegsgeld für
Selbstständige
Einstiegsgeld kann bei Aufnahme
einer selbstständigen Erwerbstätigkeit
zur Überwindung der Hilfebedürftigkeit
erbracht werden
--- 10 TN
9
Leistungen zur
Eingliederung
von Selbstständigen
Darlehen und Zuschüsse für die Beschaffung
von Sachgütern, die für die Aufnahme
oder Ausübung einer selbstständigen,
hauptberuflichen, wirtschaftlich tragfähigen Tä-
tigkeit notwendig und angemessen sind
--- 5 TN
10 Einstiegsgeld
Einstiegsgeld kann als Lohnkostenzuschuss
bei Aufnahme einer mindestens sechs-
monatigen sozialversicherungspflichtigen
Beschäftigung zur Überwindung
der Hilfebedürftigkeit erbracht werden
--- 100 TN
11 Eingliederungs-
zuschuss
Arbeitgebende können zur
Eingliederung von Arbeitnehmern,
deren Vermittlung wegen in ihrer Person
liegender Gründe erschwert ist,
einen Zuschuss bis zu 50 Prozent
des zu berücksichtigenden Arbeitsentgelts zum
Ausgleich einer Minderleistung erhalten
--- 40
Förderungen
12
Eingliederungs-
zuschuss
für Menschen
mit Behinderungen
und schwerbehinderte
Menschen
Arbeitgebende können zur Eingliederung
von Menschen mit Schwerbehinderung
einen Eingliederungszuschuss bis zu 70 Pro-
zent des zu berücksichtigenden Arbeits-
entgelts (jährliche Minderung um 10 Prozent,
mind. 30 Prozent) erhalten
--- 2 - 5 TN
13
Eingliederungs-
zuschuss
für besonders
betroffene Menschen
mit Schwerbehinderung
Arbeitgebende können zur Eingliederung
von besonders betroffenen Menschen mit
Schwerbehinderung einen Eingliederungs-
zuschuss bis zu 70 Prozent des zu berücksich-
tigenden Arbeitsentgelts (nach Ablauf von 24
Monaten mit jährlicher Minderung um 10 Pro-
zent, jedoch mind. 30 Prozent) erhalten
--- 2 - 5 TN
14
Probebeschäftigung
für Menschen
mit Behinderungen
sowie schwer-
behinderte und gleich-
gestellte Menschen
Erstattung der Kosten für eine befristete
Probebeschäftigung von Menschen mit
(Schwer-)Behinderung und ihnen gleich-
gestellter Menschen an Arbeitgebende,
sofern die Teilhabe am Arbeitsleben
verbessert wird oder vollständig und
dauerhaft zu erreichen ist
--- 10 TN
Abbildung 29: Übersicht der Förderangebote im Jahr 2025 zur beruflichen Orientierung, Entwicklung
und Entscheidung; Quelle: Eigene Aufstellung
3.1.2. Drittmittelfinanzierte Angebote der Agentur für Arbeit
Ein besonderes Augenmerk liegt auf Angeboten, die das Ziel des erfolgreichen Absolvie-
rens einer abschlussorientierten Umschulung oder Qualifizierung verfolgen. Die Förderun-
gen der beruflichen Weiterbildung erhöhen die Chancen auf eine nachhaltige Integration
in den ersten Arbeitsmarkt erheblich und wirken dem drohenden Fachkräftemangel ent-
gegen.
Im Jahr 2025 sind rund 250 Förderungen der beruflichen Weiterbildung (Paragraf 81 SGB
3) geplant.
42
Hierzu zählen:
abschlussorientierte betriebliche Umschulungen
abschlussorientierte überbetriebliche Umschulungen
umschulungsbegleitende Hilfen (ubH)
Teilqualifizierungen
Vorbereitung auf eine betriebliche Ausbildung und auf den Hauptschulabschluss/
Schulabschluss Plus
Erwerb von Grundkompetenzen
Einzelqualifizierungen
Qualifizierungen im Job (Paragraf 82 SGB 3)
Des Weiteren sind rund 25 Förderungen der beru flichen Aus - und Weiterbildung ( ein-
schließlich Berufsvorbereitung) sowie der wegen einer Behinderung erforderlichen Grund-
ausbildung von Menschen mit Behinderung/Rehabilitand*innen (Paragraf 117 SGB 3) ge-
plant.
Hierzu zählen:
abschlussorientierte Umschulungen (unter anderem im Berufsförderungswerk)
berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen für psychisch Erkrankte
Arbeitserprobung im Berufsförderungswerk
Rehabilitations-Vorbereitungstraining (RVT)
Hinweis zur Förderung beruflicher Rehabilitation:
Aufgrund der Änderungen durch d as erste Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024 sind ab
dem 01.01.2025 Anpassungen in der Zusammenarbeit zwisc hen der Bundesagentur für
Arbeit Rehabilitationsträger und den Jobcentern erforderlich.
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (Reha-Förderleistungen) werden nicht mehr
in geteilter Leistungsverantwortung durch die Jobcenter und die Agenturen für Arbeit
erbracht.
Sofern die Bundesagentur für Arbeit als Reha-Träger fungiert, geht die Umsetzungs-
und Finanzierungsverantwortung für weitere Förderungen zur Teilhabe am Arbeitsle-
ben für Rehabilitand*innen auf die Agenturen für Arbeit über.
Die Jobcenter tragen weiterhin die kontinuierliche Integration sverantwortung für ihre
Kund*innen und stellen ein bedarfsgerechtes Absolventenmanagement sowie eine nach-
haltige Vermittlungsarbeit in Beschäftigung sicher.
Der Bundesagentur für Arbeit als Rehabilitationsträger obliegt die Verantwortung für das
Rehabilitationsverfahren und die erfolgreiche Teilhabe am Arbeitsleben. Dadurch ist eine
enge Abstimmung zwischen der Agentur für Arbeit und dem Jobcenter erforderlich. Für
ein effektives Zusammenwirken ist unter anderem die Einführung von verbindlichen und
regelmäßigen Fallberatungen beziehungsweise Fallbesprechungen unter Beteiligung der
Leistungsberechtigten vorgesehen. Die gemeinsamen Ziele und notwendigen Leistungen
werden in einem Teilhabeplan transparent abgebildet. Neben den allgemein verbindlichen
Bestandteilen befindet sich eine lokale Ausgestaltung des Kundenprozesses in Entwick-
lung. Mitarbeitende der Agentur für Arbeit Ahlen-Münster und des Jobcenters Münster fer-
tigen hierfür ein regionales Schnittstellenkonzept an. Auf diese Weise werden die örtlichen
43
Rahmenbedingungen im Unterstützungsprozess mitberücksichtigt und sorgen für eine op-
timale und individuelle Förderung im Rehabilitationsverfahren.
Der neue Kundenprozess Reha im SGB 2 verbindet die gesetzlichen Anforderungen mit
gemeinsamen und weiterentwickelten Standards bei der Förderung von Rehabilitand*in-
nen. Die bestehenden Prozesse im Bereich Teilhabe und Rehabilitation werden optimiert
und die Zusammenarbeit zwischen der Agentur für Arbeit Ahlen -Münster und dem Job-
center Münster dadurch in Zukunft noch intensiver gestaltet. Insgesamt wird im Jobcenter
Münster künftig ein noch größerer Fokus auf die Identifikation von potentiellen Rehabilita-
tionsbedarfen gelegt.
Hinweis zur Förderung beruflicher Weiterbildung:
Aufgrund der Änderungen durch das erste Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024 werden ab
dem 01.01.2025 Leistungen zur beruflichen Weiterbildung nach dem Vierten Abschnitt des
Dritten Kapitels des SGB 3 nicht mehr durch die Jobcenter auf Grundlage des SGB 2
erbracht. Stattdessen werden die erwerbsfähigen Leistungsberechtigten durch die Agen-
tur für Arbeit gefördert.
Hier hat der Gesetzgeber eine völlig neue Sch nittstelle im Rahmen der Förderung der
beruflichen Weiterbildung geschaffen, die für alle Beteiligten einen deutlichen Mehrauf-
wand bedeutet. Die Agentur für Arbeit Ahlen–Münster und das Jobcenter haben sich früh-
zeitig darauf verständigt, soweit wie möglich einen Prozess „wie aus einer Hand“ für die
Leistungsberechtigten zu gestalten. Dabei sollen unnötige Wege und bürokratische Pro-
zesse im Sinne der Kundenorientierung und der Ressourcenschonung vermieden werden.
Stattdessen ist ein zielorientierter Informationsaustausch zwischen den Integrationsfach-
kräften des Jobcenters und der Agentur für Arbeit vorgesehen. Die Beratung der Leis-
tungsberechtigten wird gemeinsam durch die Integrationsfachkräfte von Jobcenter und
Agentur für Arbeit geführt. Dies soll im Regelfall in den Räumen des Jobcenters erfolgen,
wobei die Integrationsfachkraft der Agentur für Arbeit sowie gegebenenfalls weitere Ak-
teur*innen (wie zum Beispiel Bildungsträger) im Rahmen eines hybriden Settings per Vi-
deokonferenz hinzugeschaltet werden.
Wie auch im Reha–Prozess tragen die Jobcenter weiterhin die kontinuierliche Integrati-
onsverantwortung für ihre Kund*innen und stellen ein bedarfsgerechtes Absolventenma-
nagement sowie eine nachhaltige Vermittlungsarbeit in Beschäftigung sicher.
3.1.3. Weitere drittmittelfinanzierte Angebote
Drittmittelfinanzierte Angebote zur Sprachförderung sind ein integraler Bestandteil der Un-
terstützungsleistungen zur beruflichen Orientierung, Entwicklung und Entscheidung.
Hierzu zählen:
Integrationskurse
Berufssprachkurse
weitere Sprachkurse
44
Integrationskurse
Integrationskurse werden über das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ge-
fördert.
Der allgemeine Integrationskurs besteht aus einem Sprachkurs zum Erlernen der deut-
schen Sprache für den Alltag (600 Unterrichtseinheiten = UE26, zuzüglich 300 UE zur Wie-
derholung27 und einem Orientierungskurs (100 UE), der über das Leben in Deutschland,
die Kultur, die Rechtsordnung und die jüngere Geschichte des Landes informiert.
Zu den speziellen Integrationskursen zählen:
Alphabetisierungskurse (900 UE, Orientierungskurs 100 UE, zuzüglich 300 UE zur
Wiederholung)
Integrationskurse für Jugendliche (900 UE, Orientierungskurs 100 UE)
Integrationskurse für Frauen (Sprachkurs: 900 UE, Orientierungskurs: 100 UE)
Elternkurse (bis zu 1000 UE)28
Intensivkurse (Sprachkurs: 400 UE, Orientierungskurs: 100 UE)
In Münster sind derzeit 5 Integrationskursträger vom BAMF zugelassen.
Menschen mit Migrationsvorgeschichte können zur Teilnahme an einem Integrationskurs
verpflichtet werden.
Berufssprachkurse
Berufssprachkurse werden über das BAMF gemäß Paragraf 45a AufenthaltG gefördert.
Sie bauen unmittelbar auf den allgemeinsprachlichen Integrationskursen auf und bereiten
Menschen mit Migrationsvorgeschichte auf die Arbeitswelt in Deutschland vor.
Die Grundstruktur der Berufssprachkurse bilden die Basiskurse, die nach dem Gemeinsa-
men Europäischen Referenzrahmen (GER) strukturiert sind. Der Basiskurs hat das Ziel,
das Sprachniveau der Menschen mit Migrationsvorgeschichte zu verbessern. Das Errei-
chen berufsbezogener Deutschkenntnisse steht im Vordergrund. Ab 2025 sollen vorerst
nur noch die Kurse vom Sprachniveau B1 auf B2 angeboten werden. Die Kurse von B2
auf C1 und C1 auf C2 werden vorerst entfallen.
Zu den Spezialkursen zählen:
Kurse für Personen, die sich im Anerkennungsverfahren zu akademischen Heilberufen
und Gesundheitsfachberufen befinden.
Kurse für Personen in einer Ausbildung.
Kurse mit fachspezifischen Inhalten in verschiedenen Fachrichtungen im Bereich Ge-
werbe-Technik und Einzelhandel.29
26 Eine Unterrichtseinheit umfasst 45 Minuten.
27 Die Förderung von Wiederholungsstunden wird ab 2025 weitgehend eingestellt. Ausnahmen hiervon sind nur die Kurs-
arten vorgesehen, bei denen das Curriculum die Notwendigkeit von weiteren von bis zu 300 Unterrichtseinheiten zur Errei-
chung des Sprachniveaus B1 regulär vorsieht. Dies betrifft zurzeit ausschließlich die Alphabetisierungskurse. In den übri-
gen Kursarten ist eine Förderung von Widerholungsstunden künftig nicht mehr möglich.
28 Das Angebot bei den Integrationskursen wird 2025 reduziert. Eltern- Frauen und Jugendintegrationskurs sollen künftig
entfallen. Eine Übergangsregelung, die noch Kursbeginne bis zum 30.04.2025 erlaubt, ist vorgesehen.
29 Diese Kursarten werden in Münster nicht angeboten.
45
Kurse mit dem Eingangsniveau A1 und A2 für Teilnehmende aus dem Integrations-
kurs, die das Niveau B1 nicht erreicht haben.30
Berufsbegleitende Kurse für Personen in Beschäftigung.
Weitere Sprachkurse
In verschiedenen Einrichtungen in den Stadtbezirken Münsters werden zahlreiche, oftmals
niederschwellig angesetzte Sprachkurse angeboten, zum Teil mit paralleler Kinderbetreu-
ung für Erziehende mit Migrationsvorgeschichte.
3.1.4. Weitere Angebote
Neben den genannten Förderangeboten organisiert das Jobcenter der Stadt Münster, oft-
mals in Kooperation mit seinen Netzwerkpartner*innen, regelmäßig Veranstaltungen mit
Arbeitgebenden und Bildungsträgern, die zur beruflichen Orientierung, Entwicklung und
Entscheidung beitragen. Dies sind zum Beispiel größere und kleinere Jobmessen und Ak-
tionstage, bei denen Arbeitsuchende sich über die Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten
sowie Beschäftigungschancen in bestimmten Berufsfelder informieren und mit Arbeitge-
benden in Kontakt treten können. Beispiele hierfür sind die Job- und Weiterbildungsmesse
„future@work“ und die Veranstaltungen im Rahmen der Landesinitiative „Vernetzte Bil-
dungsräume“ (siehe hierzu die Anlage 6).
3.2. Angebote zur Unterstützung bei der Stellensucharbeit und Beschäftigungsauf-
nahme
Arbeitsmarktpolitische Angebote zur Unte rstützung der Stellensucharbeit und Beschäfti-
gungsaufnahme dienen dem Ziel, die Bürgergeldbeziehenden kurz- bis mittelfristig in ein
sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis oder eine betriebliche Ausbildung
zu integrieren.
3.2.1. Bundesmittelfinanzierte Angebote (Eingliederungsbudget des Jobcenters)
Zur Unterstützung der Stellensucharbeit und Beschäftigungsaufnahme werden unter an-
derem betriebliche Erprobungen und Angebote zur Unterstützung bei der Aufnahme einer
dualen Ausbildung bereitgestellt. Insgesamt können und sollen im Jahr 2025 rund 450
Bürgergeldbeziehende bei der Stellensucharbeit und Beschäftigungsaufnahme unterstützt
werden. Zudem sollen rund 700 Bürgergeldbeziehende eine Förderung aus dem Vermitt-
lungsbudget zur Unterstützung der Anbahnung oder Aufnahme einer sozialversicherungs-
pflichtigen Beschäftigung erhalten (siehe Abbildung 30).
30 Diese Kurse werden in Münster vorerst nicht mehr angeboten.
46
Nr. Titel des Angebotes Inhalt des Angebotes Format Förder-
umfang
1
Maßnahme bei
einem Arbeitgeber
(MAG)
Betriebliche Maßnahme
bei einem Arbeitgebenden
zur Anbahnung einer Arbeitsaufnahme
Angebot
für einzelne
Personen
180 TN
2 Einstiegsqualifizierung
(EQ)
Betriebliches Langzeitpraktikum mit
Vergütung in einem staatlich anerkannten
Ausbildungsberuf mit Option auf
Übernahme in ein Ausbildungsverhältnis
nach Beendigung der Einstiegsqualifizierung
Optional:
Besuch der Berufsschule
(bei Minderjährigen zwingend zur Erfüllung
der Berufsschulpflicht an zwei Tagen
pro Woche notwendig)
Angebot
für einzelne
Personen
5 - 10 TN
3 Bewerbungscenter Bewerbungstraining
und Nutzung der Infrastruktur
Einzelcoaching
und
Kleingruppen-
angebot
264 TN
4 Vermittlungsbudget
Förderung zur Anbahnung oder Aufnahme
einer sozialversicherungspflichtigen
Beschäftigung (z.B. Übernahme von
Bewerbungskosten und Übernahme von
Fahrtkosten zu Vorstellungsgesprächen)
Einzelfall-
förderung
700
Förderfälle
Abbildung 30: Übersicht der Förderangebote im Jahr 2025 zur Unterstützung bei der Stellensucharbeit und
Beschäftigungsaufnahme; Quelle: Eigene Aufstellung
3.2.2. Weitere drittmittelfinanzierte Angebote
Weitere drittmittelfinanzierte Angebote zur Unterstützung der Stellensucharbeit und Be-
schäftigungsaufnahme dienen dem Ziel, Bürgergeldbeziehende auf die Aufnahme einer
betrieblichen Ausbildung vorzubereiten.
Hierzu zählen die Angebote:
Teilzeitberufsausbildung - Einstieg begleiten - Perspektiven öffnen (TEP)
Ausbildungswege NRW
Move and Work – LernRaum Europa
Teilzeitberufsausbildung - Einstieg begleiten - Perspektiven öffnen (TEP)
Das Angebot „Teilzeitberufsausbildung - Einstieg begleiten - Perspektiven öffnen (TEP)“
wird aus Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen und der Europäischen Union gefördert.
Das Angebot richtet sich an Bürgergeldbeziehende mit Familienverantwortung (Kinderer-
ziehung und Pflege). Im Rahmen eines berufsvorbereitenden Einzelcoachings werden die
Bürgergeldbeziehenden mit Familienverantwortung bei der Suche nach einem betriebli-
chen Ausbildungsplatz unterstützt. Zudem werden die Bürgergeldbeziehenden bei der
Aufnahme eines betrieblichen Ausbildungsverhältnisses durch ein ganzheitliches beschäf-
tigungsbegleitendes Einzelcoaching stabilisiert.
47
Ausbildungswege NRW
Das Programm „Ausbildungswege NRW“ wird aus Mitteln des Landes Nordrhein-Westfa-
len und des Europäischen Sozialfonds gefördert.
Das Angebot richte t sich an a usbildungsreife junge Men schen, die auf der Suche nach
einer betrieblichen Ausbildung sind. Im Rahmen eines berufsvorbereitenden Einzel-
coachings werden die Teilnehmenden im Bewerbungsprozess unterstützt und während
praktischer Erprobungen in Bet rieben begleitet. Die Vermittlung von vorhandenen oder
zusätzlichen Ausbildungsplätzen ist vorrangig. Gleichwohl ist die Vermittlung eines träger-
gestützten Ausbildungsplatzes – inklusive 11-monatiger sozialpädagogischer Begleitung
und Stützunterricht während der Ausbildung – möglich.
Arbeitgebende erhalten monatliche Zuschüsse für zusätzliche Ausbildungsplätze (maxi-
mal 24 Monate) und trägergestützte Ausbildungsplätze (maximal 11 Monate).
Move and Work – LernRaum Europa
Das Angebot „Move and Work – LernRaum Europa wird aus Mitteln des Bundesministeri-
ums für Arbeit und Soziales und des Europäischen Sozialfonds (ESF Plus) im Rahmen
des Programms „Juventus: Mobilität stärken - für ein soziales Europa“ gefördert.
Das Angebot richtet sich an benachteiligte junge Menschen im Alter von 18 bis 30 Jahren,
deren Zugang zum Arbeits- oder Ausbildungsmarkt aus mehreren individuellen und/oder
strukturellen Gründen besonders erschwert ist (zum Beispiel Schulabbrecher*innen, Aus-
bildungsabbrecher*innen, Langzeitarbeitslose). Durch mehrmonatige betriebliche Prak-
tika im europäischen Ausland können die arbeitslosen/arbeitsuchenden Jugendlichen und
jungen Erwachsenen (Lern-)Erfahrungen in anderen Ländern sammeln und ihre Chancen
auf dem Arbeits- oder Ausbildungsmarkt verbessern. Das Angebot fördert die Beschäfti-
gungsfähigkeit und die Entwicklung beruflicher Perspektiven der Teilnehmenden, mit dem
Ziel der nachhaltigen Integration in den inländischen Arbeits- oder Ausbildungsmarkt.
3.3. Angebote zur Unterstützung bei der Bewältigung von lebensweltorientierten
Anliegen
Der Katalog der arbeitsmarktpolitischen Angebote beinhaltet ein breites Spektrum an An-
geboten zur Unterstützung von Bürgergeldbeziehenden mit vielfältigen und komplexen
Problemlagen. Im Rahmen der nachfolgend genannten Angebote erhalten die Bürgergeld-
beziehenden Hilfestellungen bei der Bewältigung von lebensweltorientierten Anliegen.
3.3.1. Angebote in Selbstvornahme des Jobcenters
Das Jobcenter der Stadt Münster hält einige Angebote in Selbstvornahme ohne Notwen-
digkeit einer Zertifizierung nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeits-
förderung (AZAV) vor. Zur Unterstützung der beruflichen Orientierung, Entwicklung und
Entscheidung sind dies die folgenden:
48
die kommunalen Arbeitsgelegenheiten inklusive sozialpädagogischer Begleitung
die ganzheitliche beschäftigungsbegleitende Betreuung nach den Paragrafen 16i und
16e SGB 2
In Ergänzung eines Vergabeangebotes die Durchführung der ganzheitlichen Betreu-
ung nach Paragraf 16k SGB 2
3.3.2. Bundesmittelfinanzierte Angebote (Eingliederungsbudget des Jobcenters)
Zur Unterstützung bei der Bewältigung von lebensweltorientierten Anliegen wird eine Viel-
zahl und Vielfalt von individuellen und zielgruppenspezifischen Förderangeboten bereit-
gestellt, die sich durch eine intensive beraterische Unterstützung auszeichnen. Insgesamt
sind 2025 rund 350 Förderungen aus dem Eingliederungsbudget des Jobcenters geplant
(siehe Abbildung 31)
Nr. Titel des Angebotes Inhalt des Angebotes Format Förder-
umfang
1
Ganzheitliche
Betreuung
zum Aufbau
der Beschäftigungs-
fähigkeit
Modul 1:
Individuelle Aktivierung der Teilnehmenden
zur Mitwirkung in der Fallsteuerung,
sozialintegrative Hilfen, Berufswegplanung,
aufsuchende Sozialarbeit
Einzelcoaching
65 TN
Modul 2:
Individuelle Unterstützung der
Teilnehmenden bei der Umsetzung
der Hilfeplanung, sozialintegrative Hilfen,
aufsuchende Sozialarbeit
53 TN
2 Clearingstelle U25 Plus
Modul 1:
Individuelles Coaching mit aufsuchender
Sozialarbeit von Jugendlichen, die den
Kontakt zum Jobcenter (fast) verloren haben
Einzelcoaching
26 TN
Modul 2:
Individuelles Coaching mit aufsuchender
Sozialarbeit von Jugendlichen zur
Stabilisierung der Lebenssituation
13 TN
Modul 3:
Entwicklung persönlicher und beruflicher
Perspektiven, praktische Erprobung durch
Mitarbeit in sinnstiftenden Projekten,
aufsuchende Sozialarbeit
Gruppen-
angebot 8 – 10 TN
3 Arbeitsgelegenheiten
Heranführung an den ersten Arbeitsmarkt
durch zusätzliche, im öffentlichen Interesse
liegende, wettbewerbsneutrale Arbeiten
in verschiedenen Arbeitsfeldern
Gruppen-
angebot 150 – 180 TN
4 Tagelöhner
Sporadische Ausübung
praktischer Tätigkeiten
(z. B. Pflege von Parks und Grünflächen),
Tages- und Selbststruktur
Gruppen-
angebot 5 TN
Abbildung 31: Übersicht der Förderangebote im Jahr 2025 zur Unterstützung bei der Bewältigung von
lebensweltorientierten Anliegen; Quelle: Eigene Aufstellung
49
3.3.3. Drittmittelfinanzierte Angebote
Die drittmittelfinanzierten Angebote sind ein integraler Bestandteil der Unterstützungs-
leistungen zur Bewältigung von lebensweltorientierten Anliegen.
Hierzu zählen:
kommunale Eingliederungsleistungen (Paragraf 16a SGB 2)
MAMBA 4U
Teamw()rk für Gesundheit und Arbeit
Kommunale Eingliederungsleistungen (Paragraf 16a SGB 2)
Die kommunalen Eingliederungsleistungen w erden von verschiedenen Institutionen im
Hilfenetzwerk des Jobcenters erbracht. Die Koordination der beteiligten Kooperations-
partner*innen obliegt den jeweils zuständigen Fachämtern der Stadt Münster.
Die kommunalen Eingliederungsleistungen stehen nicht in Konkurrenz zu anderen Ein-
gliederungsleistungen und können zeitgleich mit anderen arbeitsmarktpolitischen Ange-
boten in Anspruch genommen werden.
Im Rahmen der kommunalen Eingliederungsleistungen sollen die Bürgergeldbeziehenden
bei der Bearbeitung von Pr oblemlagen unterstützt werden, die der Aufnahme von Er-
werbsarbeit entgegenstehen. Dazu zählen
1. die Betreuung minderjähriger Kinder oder von Kindern mit Behinderungen oder die
häusliche Pflege von Angehörigen,
2. die Schuldnerberatung,
3. die psychosoziale Betreuung,
4. die Suchtberatung.
MAMBA 4U
Das Projekt „MAMBA 4U“ wird im Rahmen des Programms „WIR – Netzwerke integrieren
Geflüchtete in den regionalen Arbeitsmarkt“ durch das Bundesministerium für Arbeit und
Soziales und die Europäische Union durch den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus)
gefördert.
Zur Zielgruppe von „MAMBA 4U“ gehören geflüchtete Personen ab 15 Jahren
mit Aufenthaltserlaubnis,
mit Aufenthaltsgestattung,
mit Duldung, die keinem absoluten Arbeitsverbot unterliegen.
Das Projekt bietet eine umfassende aufenthaltsrechtliche Beratung für Menschen in Dul-
dung und Gestattung – insbesondere mit Blick auf eine geplante Arbeit s- oder Ausbil-
dungsaufnahme beziehungsweise einem Schulbesuch. Die Beratung umfasst Informatio-
nen zum Aufenthaltsstatus, zu Arbeitsmöglichkeiten und zu spezifischen Fragen, die sich
aus der individuellen Situation ergeben.
Darüber hinaus richtet sich „MAMBA 4U“ auch an Arbeitgebende, die Beratungs-und Un-
terstützungsbedarf bei der Einstellung von geflüchteten Menschen haben.
50
Teamw()rk für Gesundheit und Arbeit
Das Programm „Teamw()rk für Gesundheit und Arbeit“ wird nach Paragraf 20a SGB 5 aus
Mitteln der gesetzlichen Krankenkasse n gefördert. Dabei kooperieren die gesetzlichen
Krankenkassen mit den Jobcentern und den Agenturen für Arbeit, um die Gesundheit ar-
beitsloser Menschen zu erhalten und zu stärken, ihre Lebensqualität zu verbessern und
gleichzeitig den Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt zu erleichtern.
Die arbeitslosen Menschen werden in Beratungsgesprächen von Mitarbeitenden der Job-
center beziehungsweise Agenturen für Arbeit motiviert, auf freiwilliger Basis an speziell für
sie ausgerichteten Angeboten der Gesundheitsförderung und Prävention der gesetzlichen
Krankenkassen teilzunehmen. Je nach individuellem Bedarf stehen dabei unter anderem
Themen wie psychische Gesundheit, gesunde Ernährung und Bewegung im Vordergrund.
Bildungsträger können sich an der Umsetzung des Programms „Teamw()rk für Gesund-
heit und Arbeit“ beteiligen, indem sie selbst zum Akteur werden und Gesundheitsangebote
durch eigene qualifizierte Mitarbeitende anbieten oder ihre Räumlichkeiten als Veranstal-
tungsort für die Durchführung von Präventionskursen für ihre Teilnehmenden zur Verfü-
gung stellen.
51
Glossar zur Grundsicherungs- und Arbeitsmarktstatistik
Begriff Definition
Aktivierung Arbeitsmarktpolitische Maßnahme der aktiven Arbeitsförderung
zur beruflichen Eingliederung/ Weiterbildung (zum Beispiel Um-
schulung).
Aktivierungsquote der Lang-
zeitleistungsbeziehenden
(K3E2)
Quotient aus der Zahl der Langzeitlei stungsbeziehenden in ei-
ner Maßnahme der aktiven Arbeitsförderung im Berichtsmonat
(Zähler) und der Zahl der Langzeitleistungsbeziehenden ge-
samt im Berichtsmonat (Nenner). In der Basisinformation des
Jobcenters wird die Aktivierungsquote der Langzeitleistungsbe-
ziehenden jeweils als Jahresdurchschnittswert abgebildet.
Alo = Arbeitslose
Personen, die nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen,
eine versicherungspflichtige zumutbare Beschäftigung suchen,
dabei den Vermittlungsbemühungen zur Verfügung stehen und
sich bei einer Agentur für Arbeit oder einem Jobcenter arbeits-
los gemeldet haben.
Arbeitslosenquote Quotient aus der Anzahl der registrierten Arbeitslosen zum
Stichtag (Zähler) und der Anzahl der zivilen Erwerbspersonen
zum Stichtag (Nenner). Die Zahl der zivilen Erwerbspersonen
setzt sich zusammen aus den abhängigen zivilen Erwerbstäti-
gen sowie den Selbstständigen und den mithelfenden Fami-
lienangehörigen.
Asu = Arbeitsuchende
Personen, die eine versicherungspflichtige Beschäftigung als
Arbeitnehmende*r suchen. Der Begriff ist weiter gefasst als der
des Arbeitslosen und enthält zusätzlich auch die nicht arbeits-
losen Arbeitsuchenden. Das sind die Personen, die eine Be-
schäftigung suchen, auch wenn sie beispielsweise bereits eine
Beschäftigung oder ein e selbständige Tätigkeit ausüben oder
sich in einer arbeitsmarktpolitischen Maßnahme befinden.
BG = Bedarfsgemeinschaft
Personen, die in einem Haushalt und in einer Verantwortungs-
und Einstehensgemeinschaft miteinander leben und wirtschaf-
ten. Hierzu gehören die engsten Familienangehörigen (Ehe-
gatten/Partner und Kinder unter 25 Jahre), nicht aber Großel-
tern/Verschwägerte. Bedarfsgemeinschaften lassen sich diffe-
renzieren nach Regelleistungs-Bedarfsgemeinschaften und
sonstige Bedarfsgemeinschaften.
BM = Berichtsmonat
Monat, über den sich die jeweilige Berichterstattung erstreckt.
Er beginnt am Tag nach dem statistischen Stichtag des voran-
gegangenen Berichtsmonats und endet mit dem nächsten sta-
tistischen Stichtag (jeweils ca. Mitte eines Monats).
ELB = Erwerbsfähige Leistungsberechtigte
Personen, die das 15. Lebensjahr vollendet und die Alters-
grenze noch nicht erreicht haben, die erwerbsfähig und hilfe-
bedürftig sind und ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der BRD
haben.
52
Begriff Definition
Integration Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung,
voll qualifizierenden beruflichen Ausbildung oder selbständi-
gen Tätigkeit eines erwerbsfähigen Leistungsberechtigten.
Integrationsquote
(K2)
Quotient aus der Summe der Integrationen im Berichtsmonat
und den vorangegangenen elf Monaten (Zähler) und dem
durchschnittlichen Bestand der erwerbsfähigen Leistungsbe-
rechtigten im Vormonat und den vorangegangenen elf Mona-
ten (Nenner). In der Basisinformation des Jobcenters wird die
Integrationsquote als Jahresfortschrittswert abgebildet (ent-
sprechend der mit dem Land Nordrhein-Westfalen getroffenen
Zielvereinbarung).
JDW = Jahresdurchschnittswert
Durchschnitt von Januar eines Jahres bis zum aktuellen Be-
richtsmonat.
JFW = Jahresfortschrittswert
Summe von Januar eines Jahres bis zum aktuellen Berichts-
monat.
Jugendarbeitslosenquote Quotient aus der Anzahl der registrierten Arbeitslosen unter 25
Jahren zum Stichtag (Zähler) und der Anzahl der zivilen Er-
werbspersonen unter 25 Jahren zum Stichtag (Nenner). In der
Basisinformation des Jobcenters wird die Jugendarbeitslosen-
quote jeweils als Jahresdurchschnittswert abgebildet (entspre-
chend der mit dem Land Nordrhein-Westfalen getroffenen Ziel-
vereinbarung).
Kontinuierliche Beschäftigung
nach Integration
Eine Beschäftigung nach Integration gilt als kontinuierlich,
wenn die betreffende Person an jedem der sechs
auf die Integration folgenden Monatsstichtage sozialversiche-
rungspflichtig beschäftigt ist.
Kontinuierliche Beschäfti-
gungsquote (K2E3)
Quotient aus der Summe der kontinuierlichen Integrationen in
sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in den vergange-
nen zwölf Monaten (Zähler) und der Summe der Integrationen
in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in den vergan-
genen zwölf Monaten (Nenner).
LB = Leistungsberechtigte
Personen in Bedarfsgemeinschaften, die einen Anspruch auf
Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch Grund-
sicherung für Arbeitsuchende (SGB 2) haben. Leistungsbe-
rechtigte lassen sich differenzieren nach Regelleistungs-Be-
rechtigten und sonstigen Leistungsberechtigten.
LfU = Leistungen für Unterkunft und Heizung
Umfasst ausgezahlte Ansprüche für Bedarfe, die die Unter-
kunft betreffen (zum Beispiel Kaltmiete, Neben- und Heizkos-
ten).
LLU = Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes
Umfasst ausgezahlte Ansprüche für Regelbedarfe (zum Bei-
spiel Ernährung, Kleidung, Haushaltsenergie) und Mehrbe-
darfe (zum Beispiel Alleinerziehung, Schwangerschaft und Ge-
burt).
53
Begriff Definition
LZA = Langzeitarbeitslose
Personen, die ein Jahr und länger arbeitslos gemeldet sind.
LZB = Langzeitleistungsbeziehende
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die in den vergangenen
24 Monaten mindestens 21 Monate hilfebedürftig waren. Um
nicht Zeiten der Nichterwerbsfähigkeit (vor Vollendung des 15.
Lebensjahres) mit einzubeziehen, werden Langzeitleistungs-
beziehende ab Vollendung des 17. Lebensjahres ausgewie-
sen.
NEF = Nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte
Personen innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft, die selbst
noch nicht im erwerbsfähigen Alter sind (unter 15 Jahren) oder
aufgrund ihrer gesundheitlichen Leistungsfähigkeit oder evtl.
rechtlicher Einschränkungen nicht in der Lage sind, mindes-
tens drei Stunden täglich unter den üblichen Bedingungen des
allgemeinen Arbeitsmarktes zu arbeiten. Sie erhalten Sozial-
geld.
PERS = Personen in Bedarfsgemeinschaften
Personen, die in einer Verantwortungs- und Einstehensge-
meinschaft leben. Es lässt sich differenzieren zwischen Leis-
tungsberechtigten und nicht Leistungsberechtigten.
RLB = Regelleistungs-Berechtigte
Personen mit Anspruch auf Gesamtregelleistungen. Hierzu ge-
hören u. a. Regelbedarfe (Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld),
Mehrbedarfe sowie laufende und einmalige Leistungen für Un-
terkunft und Heizung.
Sanktionen Prozentuale Absenkung des Regelbedarfes bei Pflichtverlet-
zungen oder Meldeversäumnisse durch den erwerbsfähigen
Leistungsberechtigten.
Sanktionsquote Quotient aus der Anzahl der erwerbsfähigen Leistungsberech-
tigten mit mindestens einer gültigen Sanktion zum Stichtag
(Zähler) und allen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten zum
Stichtag (Nenner).
Veränderungsrate des Be-
stands der Langzeitleistungs-
beziehenden (K3)
Quotient aus der Anzahl der Langzeitleistungs-bezieher*innen
im Berichtsmonat (Zähler) und der Anzahl der Langzeitleis-
tungsbeziehenden im Berichtsmonat des Vorjahres (Nenner).
In der Basisinformation des Jobcenters wird die Verände-
rungsrate jeweils als Jahresdurchschnittswert abgebildet (ent-
sprechend der mit dem Land Nordrhein-Westfalen getroffenen
Zielvereinbarung).
54
Anlage 1: Organigramm des Jobcenters der Stadt Münster
55
Anlage 2: Erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) nach Alter, Geschlecht und weiteren Merkmalen
gesamt gesamt gesamt Frauen Frauen Frauen Männer Männer Männer
gesamt
Ausländer
*innen Geflüchtete gesamt
Ausländer-
innen Geflüchtete gesamt Ausländer Geflüchtete
eLb 14.345 6.285 3.748 7.278 3.483 2.089 7.067 2.802 1.659
unter 25 Jahren 2.870 1.352 971 1.418 664 481 1.452 688 490
25-49 Jahre 7.785 3.615 2.109 4.092 2.087 1.204 3.693 1.528 905
50 Jahre und älter 3.690 1.318 668 1.768 732 404 1.922 586 264
davon
Alleinerziehende 1.810 912 507 1.706 863 488 104 49 19
unter 25 Jahren 107 36 25 107 36 25 0 0 0
25-49 Jahre 1.546 799 440 1.475 766 427 71 33 13
50 Jahre und älter 157 77 42 124 61 36 33 16 6
Schwerbehinderte 992 243 103 434 112 47 558 131 56
unter 25 Jahren 52 12 10 23 6 6 29 6 4
25-49 Jahre 441 112 59 191 47 20 250 65 39
50 Jahre und älter 499 119 34 220 59 21 279 60 13
Erwerbstätige 3.520 1.537 786 1.731 698 329 1.789 839 457
unter 25 Jahren 634 283 173 297 121 79 337 162 94
25-49 Jahre 1.967 961 504 962 421 193 1.005 540 311
50 Jahre und älter 919 293 109 472 156 57 447 137 52
Abbildung 31: Erwerbsfähige Leistungsberechtigte im Jobcenter der Stadt Münster nach Alter, Geschlecht und weiteren Merkmalen
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit und eigene Auswertungen, Stand Juli 2024
56
Anlage 3: Langzeitleistungsbeziehende (LZB) nach Alter, Geschlecht und weiteren Merkmalen
gesamt gesamt gesamt Frauen Frauen Frauen Männer Männer Männer
gesamt
Ausländer
*innen Geflüchtete gesamt
Ausländer
*innen Geflüchtete gesamt
Ausländer
*innen Geflüchtete
LZB 9.355 3.961 2.314 5.068 2.430 1.445 4.287 1.531 869
unter 25 Jahren 1.317 618 443 699 335 241 618 283 202
25-49 Jahre 5.075 2.351 1.388 2.923 1.525 900 2.152 826 488
50 Jahre und älter 2.963 992 483 1.446 570 304 1.517 422 179
davon
Alleinerziehende 1.433 711 399 1.358 680 384 75 31 15
unter 25 Jahren 69 24 15 69 24 15 0 0 0
25-49 Jahre 1.236 626 352 1.185 605 340 51 21 12
50 Jahre und älter 128 61 32 104 51 29 24 10 3
Schwerbehinderte 774 184 73 344 86 35 430 98 38
unter 25 Jahren 27 7 5 12 3 3 15 4 2
25-49 Jahre 336 83 44 148 37 16 188 46 28
50 Jahre und älter 411 94 24 184 46 16 227 48 8
Erwerbstätige 2.456 1.047 540 1.299 537 257 1.157 510 283
unter 25 Jahren 347 157 98 180 79 52 167 78 46
25-49 Jahre 1.338 658 357 712 328 157 626 330 200
50 Jahre und älter 771 232 85 407 130 48 364 102 37
Abbildung 32: Langzeitleistungsbeziehende im Jobcenter der Stadt Münster nach Alter, Geschlecht und weiteren Merkmalen
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit und eigene Auswertungen, Stand Juli 2024
57
Anlage 4: Erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach Migrationsvorgeschichte und weiteren Merkmalen
eLb ge-
samt
ohne
Migrations-
vorge-
schichte
Mit
Migrations-vor-
geschichte
Mit Migrati-
ons-vorge-
schichte
Mit Migrati-
ons-vorge-
schichte
Mit Migrati-
ons-vorge-
schichte
Mit Migrati-
ons-vorge-
schichte
Mit Migrati-
ons-vorge-
schichte
Mit Migrati-
ons-vorge-
schichte
Mit
Migrations-vorge-
schichte
gesamt
Mit eigener
Migrations-er-
fahrung
Mit eigener
Migrations-er-
fahrung
Mit eigener
Migrations-er-
fahrung
Ohne eigene
Migrations-er-
fahrung
Ohne eigene
Migrations-er-
fahrung
Ohne eigene
Migrations-er-
fahrung
Mit Migrations-
vorgeschichte
ohne nähere
Angabe gesamt Ausländer
*innen Deutsche gesamt Ausländer
*innen Deutsche
eLb gesamt 14.307 5.000 9.307 6.977 5.753 1.220 2.059 547 1.510 271
Männer 7.029 2.657 4.372 3.251 2.558 691 1.007 259 748 113
Frauen 7.278 2.343 4.935 3.725 3.195 529 1.052 288 762 158
15 - 24 Jahre 2.831 768 2.063 1.372 1.223 149 625 161 464 67
25 - 54 Jahre 8.890 3.089 5.801 4.476 3.736 737 1.145 328 816 179
55 Jahre und älter 2.586 1.143 1.443 1.129 794 334 289 58 231 25
Erwerbstätige 3.528 1.172 2.597 1.981 1.636 344 550 152 396 66
Langzeitleistungsbeziehende 9.221 3.411 5.810 4.354 3.581 771 1.304 313 989 153
Deutsche ohne eigene Migrationserfahrung = mit mindestens einem zugewanderten Elternteil
Eine Migrationsvorgeschichte liegt vor, wenn
1. die befragte Person nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder
2. der Geburtsort der befragten Person außerhalb der heutigen Grenzen der Bundesrepublik Deutschland liegt und eine Zuwanderung in das heutige Gebiet der Bundesrepublik Deutschland nach
1949 erfolgte oder
3. der Geburtsort mindestens eines Elternteiles der befragten Person außerhalb der heutigen Grenzen der Bundesrepublik Deutschland liegt sowie eine
Zuwanderung dieses Elternteiles in das heutige Gebiet der Bundesrepublik Deutschland nach 1949 erfolgte.
Abbildung 33: Erwerbsfähige Leistungsberechtigte im Jobcenter der Stadt Münster nach Migrationsvorgeschichte und weiteren Merkmalen
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Berichtsmonat Juni 2024 (hochgerechnete Werte)
58
Anlage 5: Ressourcenbereiche und Ziele im fa:z-Modell©
Abbildung 34: Ressourcenbereiche im fa:z-Modell©
Quelle: gfa public GmbH
59
Anlage 6: Vernetzte Bildungsräume
Die Sicherung des derzeitigen und zukünftigen Fachkräftebedarfs stellt eine enorme Herausfor-
derung dar. Viele Arbeitsstellen sind offen, passende Arbeitskräfte knapp oder nicht ausreichend
qualifiziert. Berufliche Weiterbildung bildet einen essentiellen Baustein in der Fachkräfteoffensive
der nordrhein-westfälischen Landesregierung.
Die Regionaldirektion Nordrhein-Westfalen der Bundesagentur für Arbeit und das Ministerium für
Arbeit, Gesundheit und Soziales Nordrhein-Westfalen haben daher dazu aufgerufen, in den ein-
zelnen Regionen des Landes sogenannte „vernetzte Bildungsräume“ zu bilden. Ziel dieser Initia-
tive ist, möglichst vielen Menschen - sowohl Arbeitsuchenden als auch Beschäftigten - die Mög-
lichkeiten und Potenziale von Weiterbildung zur Verbesserung ihrer beruflichen Zukunft aufzuzei-
gen. Zugleich arbeiten die beteiligten Akteur*innen an der ständigen Verbesserung der regionalen
Angebote und vernetzen sich auch überregional.31
Das Münsterland ist eine von insgesamt 16 Regionen in NRW, in denen vernetzte Bildungsräume
stattfinden. Beteiligte sind die jeweiligen Jobcenter und Arbeitsagenturen der Kreise Borken, Co-
esfeld, Steinfurt, Warendorf und der Stadt Münster, die Industrie- und Handelskammer, die Hand-
werkskammer, die Regionalagentur Münsterland e.V. sowie bedarfsweise Bildungsträger, Unter-
nehmen und weitere Akteur*innen.
Auf der Auftaktveranstaltung im Münsterland im August 2023 wurde beschlossen, die vernetzten
Bildungsräume anhand von konkreten Berufsfeldern und Weiterbildungsangeboten zu entwi-
ckeln. Dabei sollen Berufsfelder identifiziert werden, die unter besonders großem Fachkräfteman-
gel leiden. Für diese werden exemplarisch Handlungsempfehlungen erarbeitet und spezielle Ak-
tionen zusammen mit lokalen Weiterbildungsträgern durchgeführt, um Bürger*innen der Region
über die Berufe und die mit ihnen verbundenen Ausbildungs- und Weiterbildungs-und Beschäfti-
gungsmöglichkeiten zu informieren.
So wurde in der gesamten Region im April 2024 eine Aktionswoche für Busfahrer*innen unter
dem Motto „Kommen. Kennenlernen. Ausprobieren.“ auf die Beine gestellt. Unter Beteiligung der
Industrie-und Handelskammer sowie von Fahrschulen, Sprachschulen und Arbeitgebenden
wurde interessierten Bürger*innen an verschiedenen Orten des Münsterlandes der Beruf „Berufs-
kraftfahrerin/ Busfahrer*in“ nähergebracht. Teilnehmende konnten sich dabei nicht nur theore-
tisch über den Beruf informieren, sondern sich auch selbst hinter dem Steuer ausprobieren. Allein
in Münster, wo die Veranstaltung auf dem Gelände der Stadtwerke stattfand, nutzten rund 150
Personen die Chance. Über 40 Personen konnten allein aus dieser Aktion heraus einen Arbeits-
vertrag abschließen oder eine Weiterbildung zur/zum Busfahrer*in beginnen.
Für eine zweite Aktion wurden im September 2024 explizit Berufe mit Bezug zum Klimaschutz
ausgewählt. So gab es im Münsterland Aktionen für den Heizungs- und Klimabereich, das Elek-
trohandwerk und das Malerhandwerk. In Münster wurde unter Beteiligung der Kreishandwerker-
schaft Münster und des Handwerkskammer Bildungszentrums der Beruf der Zweiradmechatronik
in den Fokus genommen. Interessierte konnten sich sowohl theoretisch über den Beruf informie-
ren als sich auch in der Werkstatt unter Anleitung praktisch erproben. Rund 30 Personen aus
Münster und Umgebung nahmen an der Aktion teil.
Die Akteure*innen der vernetzten Bildungsräume Münsterland werden auch im Jahre 2025 wei-
tere Veranstaltungen organisieren, um Bürger*innen konkrete und passgenaue Möglichkeiten für
Beschäftigung, Ausbildung und Weiterbildung in spezifischen Berufsgruppen aufzuzeigen und
dadurch dem Fachkräftebedarf entgegenzuwirken.
31 Quelle: Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung mbH NRW.
Beratungsverlauf (7)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Ludgeriplatz 4
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0792/2024
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 07.01.2025
- Erstellt
- 12.12.2024 14:08