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V/0792/2024

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2025 des Jobcenters der Stadt Münster

Vorlagen 07.01.2025

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Nächste Beratung: Hauptausschuss, Sitzung am 26.02.2025, TOP 4

Anlage A

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

V_0792_2024_AMIP_2025_Anlage_B

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Ansehen

Anlage A

2020 Zeichen

Anlage A zur V/0792/2024 
 
Kurzüberblick 
Mit dem vorliegenden Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm stellt die Verwaltung dar, mit wel-
chen geschäftspolitischen Strategien, Schwerpunkten und weiteren Handlungsfeldern sowie kon-
kreten Maßnahmen und Aktivitäten der gesetzliche Auftrag und die vereinbarten Ziele zur Ver-
meidung, Verringerung und Überwindung der Hilfebedürftigkeit der arbeitsuchenden Menschen in 
Münster im Jahr 2025 umgesetzt werden sollen. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der Vorlage werden die gesetzlichen Ziele des Sozialgesetzbuches Zweites Buch (SGB 2) 
 
 Verringerung der Hilfebedürftigkeit 
 Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit 
 Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug 
 Verbesserung der sozialen Teilhabe 
 
verfolgt. 
 
Im Rahmen der Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie Münster 2030 wird ein Beitrag in den 
Themenfeldern Arbeit und Wirtschaft, Bildung sowie gesellschaftliche Teilhabe und Gender ge-
leistet. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe:  0501 Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im beschlossenen Haushaltsplan 2025 enthalten? X Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja X Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
X überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Die Aufgabe beruht auf dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB 2), zum Teil in Verbindung 
mit dem Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB 3). 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Die arbeitsmarktpolitischen Handlungsfelder des Jobcenters umfassen die Bereiche Förderung 
des inklusiven Arbeitsmarktes und Chancengleichheit am Arbeitsmarkt. Darüber hinaus werden 
die besonderen Bedarfe von Menschen mit Migrationsvorgeschichte durch zahlreiche Maßnah-
men und Aktivitäten des Jobcenters berücksichtigt.

Beschlussvorlage

3635 Zeichen

V/0792/2024 
V/0792/2024 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2025 des Jobcenters der Stadt Münster 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   28.01.2025 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Be-
hinderungen 
Vorberatung 
   04.02.2025 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 
   05.02.2025 Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und  Ar-
beitsförderung 
Vorberatung 
   06.02.2025 Ausschuss für Gleichstellung Vorberatung 
   13.02.2025 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 
   19.02.2025 Integrationsrat Anhörung 
   26.02.2025 Hauptausschuss Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
 
Zum Erreichen der gesetzlichen und lokalen arbeitsmarktpolitischen Ziele wird das Arbeitsmarkt- 
und Integrationsprogramm des Jobcenters der Stadt Münster für das Jahr 2025 (Anlage) beschlos-
sen. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Die zur Umsetzung des Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramms des Jobcenters der Stadt Münster 
für das Jahr 2025 erforderlichen Ressourcen werden im Etat 2025 wie folgt finanziert: 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung  Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemer-
kungen 
Produktgruppe 0501 Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende  
Jobcenter 
 
16.01.2025 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Frau Jürgensmeier 
Telefon: 492-9003 
Juergensmeier@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0792/2024 
Zeile 03 Sonstige Transfererträge 2025  400.000  
Zeile 06 Kostenerstattungen und  
Kostenumlagen 
2025 13.900.000 1,2  
Zeile 15 Transferaufwendungen 2025 14.781.000 1,2  
 
1 Vorbehaltlich der endgültigen Mittelzuteilung durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales.  
2 Die Mittelangaben beziehen sich nur auf den Eingliederungstitel des Jobcenters und bilden somit nur einen Auszug aus 
den Transferaufwendungen, sonstigen Transfererträgen und Kostenerstattungen und Kostenumlagen.  
 
 
Die voraussichtlichen Aufwendungen und Erträge im Zusammenhang mit der Durchführung des 
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramms des Jobcenters der Stadt Münster für das Jahr 2025 sind 
im Haushaltsplan 2025 bei der o. g. Produktgruppe veranschlagt. 
Der Rat hat sich mit Beschluss vom 11.12.2013 (Vorlage V/0622/2013) verpflichtet, im Falle einer 
Überschreitung der vom Bund finanzierten Eingliederungsleistungen bis zu 100.000,00 Euro bereit-
zustellen. 
 
 
 
 
Begründung: 
 
Mit dem Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm werden die wesentlichen Rahmenbedingungen, 
Ziele und Handlungsfelder des Jobcenters der  Stadt Münster für das Jahr 2025  dargestellt. Es be-
schreibt, mit welchen Strategien und operative n Aktivitäten sowie konkreten Maßnahmen die Ziele 
innerhalb der einzelnen Handlungsfelder erreicht werden sollen.  
Damit dient das Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm den Mitarbeitenden des Jobcenters als Ori-
entierungsfunktion und Arbeitsgrundlage. Nach außen stellt es für die Kommune, die lokalen  Ak-
teur*innen der Arbeitsmarkt-, Bildungs- und Sozialpolitik und die interessierte Öffentlichkeit Transpa-
renz über die Arbeit des Jobcenters her.  
Die Entwicklung des Programms fußt auf der Expertise der Fach- und Führungskräfte des Jobcenters 
und darüber hinaus auf dem konstruktiven Austausch und der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit 
seinen zahlreichen Netzwerkpartner*innen, insbesondere auf lokaler, aber auch auf regionaler sowie 
überregionaler Ebene. 
 
 
 
 
In Vertretung 
 
gez. 
Cornelia Wilkens 
Stadträtin 
 
 
Anlagen: 
 Anlage A zur Vorlage V/0792/2024 
 Anlage B: Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2025 des Jobcenters der Stadt Münster

- 3 - 
V/0792/2024

V_0792_2024_AMIP_2025_Anlage_B

124181 Zeichen

1

2 
 
Impressum 
 
Herausgeberin Stadt Münster 
   Jobcenter 
   Ludgeriplatz 4 
   48151 Münster  
Telefon             0251 492-9292 
E-Mail      Jobcenter@stadt-muenster.de 
Amtsleitung                Astrid Korschewski    
          
Redaktionsteam Monika Jürgensmeier 
 Marcus Schölling  
 
Foto Umschlag  Amt für Kommunikation Münster 
Druck   Personal- und Organisationsamt Münster - Expedition und Druck 
 
Auflage  Januar 2025, 320, 1. Auflage

3 
 
Inhaltsverzeichnis 
Impressum ................................ ................................ ................................ ...................... 2 
Vorwort................................ ................................ ................................ ............................ 5 
1. Ausgangssituation ................................ ................................ ................................ .... 6 
1.1. Organisationsstruktur des Jobcenters ................................ ...............................  6 
1.2. Sozialräumliche Organisation des Jobcenters ................................ ................... 7 
1.3. Arbeitsmarktliche Ausgangslage und Entwicklungsperspektive 2024 ................ 8 
1.3.1. Überregionale und regionale Situation ................................ ....................... 8 
1.3.2. Eckdaten des lokalen Arbeitsmarktes ................................ ........................ 9 
1.3.3. Ausbildungsmarkt ................................ ................................ .................... 14 
1.3.4. Arbeitslosigkeit und Arbeitskräftenachfrage ................................ ............. 18 
1.3.5. Leistungsberechtigte Personen im Jobcenter der Stadt Münster .............. 21 
1.4. Budget 2025 des Jobcenters ................................ ................................ ........... 30 
2. Ziele, Strategie und arbeitsmarktpolitische Handlungsfelder ................................ .. 31 
2.1. Übergreifende Ziele und strategische Grundausrichtung ................................ . 31 
2.2. Zielwerte für das Jahr 2025 ................................ ................................ ............. 33 
2.3. Schwerpunktthemen des Landes ................................ ................................ .... 33 
2.4. Handlungsfelder, Aktivitäten und Ziele des Jobcenters ................................ ... 33 
2.4.1.   Aktivitäten und Ziele im Handlungsfeld 1 ................................ .................... 34 
2.4.2.   Aktivitäten und Ziele im Handlungsfeld 2 ................................ .................... 35 
2.4.3.   Aktivitäten und Ziele im Handlungsfeld 3 ................................ .................... 36 
2.5. Netzwerke ................................ ................................ ................................ ....... 37 
3. Angebotsplanung ................................ ................................ ................................ ... 38 
3.1. Angebote zur Unterstützung der beruflichen Orientierung, Entwicklung und     
           Entscheidung ................................ ................................ ................................ .. 39 
3.1.1. Bundesmittelfinanzierte Angebote ................................ ............................ 40 
3.1.2. Drittmittelfinanzierte Angebote der Agentur für Arbeit ...............................  41 
3.1.3. Weitere drittmittelfinanzierte Angebote ................................ ..................... 43 
3.1.4. Weitere Angebote ................................ ................................ .................... 45 
3.2. Angebote zur Unterstützung bei der Stellensucharbeit und Beschäftigungs-   
          aufnahme ................................ ................................ ................................ ......... 45 
3.2.1. Bundesmittelfinanzierte Angebote ................................ ............................ 45 
3.2.2. Weitere drittmittelfinanzierte Angebote ................................ ..................... 46 
3.3. Angebote zur Unterstützung bei der Bewältigung von lebensweltorientierten      
           Anliegen ................................ ................................ ................................ .......... 47 
3.3.1. Angebote in Selbstvornahme des Jobcenters ................................ .......... 47 
3.3.2. Bundesmittelfinanzierte Angebote ................................ ............................ 48 
3.3.3. Drittmittelfinanzierte Angebote ................................ ................................ . 49

4 
 
Glossar zur Grundsicherungs- und Arbeitsmarktstatistik ................................ ............... 51 
Anlage 1: Organigramm des Jobcenters der Stadt Münster ................................ .......... 54 
Anlage 2: Erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) nach Alter, Geschlecht und   
                weiteren Merkmalen ................................ ................................ ...................... 55 
Anlage 3: Langzeitleistungsbeziehende (LZB) nach Alter, Geschlecht und weiteren   
                 Merkmalen ................................ ................................ ................................ ... 56 
Anlage 4: Erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach Migrationsvorgeschichte und   
                 weiteren Merkmalen ................................ ................................ ..................... 57 
Anlage 5: Ressourcenbereiche und Ziele im fa:z-Modell© ................................ ............. 58 
Anlage 6: Vernetzte Bildungsräume ................................ ................................ .............. 59

5 
 
Vorwort 
Das A rbeitsmarkt- und Integrations programm 2025  des Jo bcenters der Stadt Münster 
steht insbesondere im Zeichen deutlich begrenzter finanzieller Mittel für die Umsetzung 
der Aufgaben und Ziele im SGB 2. Weitere Rahmenbedingungen, wie die schwächelnde 
Wirtschaft und unsichere politische und gesetzliche Entwicklungen machen die Verpflich-
tung, die zur Verfügung stehenden Mittel effektiv und effizient zu nutzen, im kommenden 
Jahr nochmals besonders herausfordernd.  
Die Planung unter diesen Umständen erfordert eine strategische Agilität. Dies bedeutet, 
flexibel auf sich ändernde Rahmenbedingungen zu reagieren, Mut zu eigenen Verände-
rungen zu haben und soweit wie möglich neue Technologien und Arbeitsformen zu integ-
rieren. Die Bedürfnisse unserer Zielgruppen , aber auch unserer Mitarbeitenden , gilt es 
dabei beständig im Blick zu behalten. 
Unser Hauptanliegen und dami t unsere strategische Grundausrichtung ist und bleibt es, 
Menschen soziale Teilhabe durch Beschäftigung zu ermöglichen. Hierfür bilden eine pro-
fessionelle Beratung sowie zielgerichtete Investitionen in individuelle Förderungen und 
nachhaltige Kooperationen mit Arbeitgebenden , T rägern und weiter en Netzwerk-
partner*innen auch weiterhin den Kern unserer Arbeit. Unseren Auftrag sehen wir dabei 
darin, Brücken zu bauen  – zwischen Arbeitsuchenden und Arbeitgebenden , zwischen 
Kompetenzen und Anforderungen, zwischen Potenzialen und Perspektiven. 
Das vorliegende Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm zeigt anhand von Handlungs-
feldern, Zielen, Aktivitäten und arbeitsmarktpolitischen Förderangeboten auf, wie wir dies 
im Jahr 2025 erreichen wollen.  
 
Mit herzlichem Dank für Ihr Interesse, Ihre Unterstützung und Ihr Engagement, 
 
Cornelia Wilkens             Astrid Korschewski 
Stadträtin           Leiterin des Jobcenters

6 
 
1. Ausgangssituation 
Die Ausgangssituation des Jobcenters der Stadt Münster für das Jahr 2025 ist insbeson-
dere durch die folgenden Aspekte geprägt: 
 die andauernde Schwäche der Wirtschaft  und in Folge fehlende belebende Impulse 
für den Arbeitsmarkt; 
 der demografische Wandel als eine der Ursachen für den  zunehmenden Mangel an 
geeigneten Fachkräften; dies betrifft auch die Stadt Münster inklusive dem Jobcenter 
selbst als Arbeitgeber; 
 die deutliche Reduzierung der finanziellen Mittel im SGB 2, verbunden mit einer vor-
läufigen Haushaltsführung voraussichtlich mindestens bis zum Sommer 2025; 
 die durch den Gesetzgeber veranlasste Verlagerung von Zuständigkeiten vom SGB 2 
in das SGB 3 und den damit verbundenen Prozessänderungen;  
 die Schwerpunkte und Erwartungen des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und So-
ziales Nordrhein-Westfalen; 
 die zu erwartenden gesetzlichen Änderungen im SGB 2 durch eine neue Bundesre-
gierung;  
 der Transformationsprozess und die lokalen Schwerpunkte der Stadt Münster; 
 der zunehmende Bedarf und Entwicklungen im Bereich der Digitalisierung. 
 
Alle diese Einflüsse werden im Jahr 2025  laufend Anpassungen der strategischen und 
operativen Arbeit des Jobcenters erfordern. Dies kann auch Veränderung der Aufbauor-
ganisation mit sich bringen.  
 
1.1. Organisationsstruktur des Jobcenters 
Das Jobcenter der Stadt Münster ist in 5 Abteilungen gegliedert (siehe Organigramm in 
der Anlage 1).  
Die operative Kernarbeit wird in den beiden Abteilungen Markt und Integration (59.20) und 
Leistungsgewährung (59.30) umgesetzt. Hier ist das Jobcenter sozialräumlich ausgerich-
tet. Das bedeutet: Für jeden Stadtbezirk gibt es ein sogenanntes „Jobcenter-im-Jobcenter“ 
(JiJ), das jeweils aus einer Fachstelle für die arbeitsmarktliche Beratung, Förderung und 
Integration (Markt und Integration) und einer Fachstelle für die passive Leistungsgewäh-
rung sowie einem Empfangsbereich und Kund*innenservice besteht. Sämtliche Leistungs-
berechtigte, die ihren Wohnort in dem entsprechenden Stadtbezirk haben, werden durch 
das zuständige JiJ betreut.  Die Mitarbeitenden für Empfang und Kund*innenservice sind 
der Abteilung Verwaltung (59.40) als Fachstelle „Service Center“ zugeordnet.  Auch die 
Fachstelle „Einarbeitung“, in der alle neuen Mitarbeitenden der operativen Bereiche in ih-
ren ersten Wochen im Jobcenter grundlegend eingearbeitet werden, ist Teil der Abteilung 
Verwaltung.

7 
 
Die Fachstelle „Beschaffung von arbeitsmarktpolitischen Förderangeboten“ des Jobcen-
ters sowie die Fachstelle für selbständige Leistungsberechtigte, die Fachstelle zur Verwal-
tung und Durchführung von städtischen Arbeitsgelegenheiten sowie das Kommunale Ser-
vice Center für Arbeit (KSCA) sind in einer Abteilung (59.10) zusammengefasst. Bis zum 
31.12.2024 war auch das Perspektivzentrum, der hauseigene Bildungsträger des Jobcen-
ters, in dieser Abteilung verortet. Das Angebot wurde mit Ratsbeschluss vom 11.12.2024 
eingestellt1. In Folge sind weitere Veränderungen in der Organisationsstruktur im Bereich 
Markt und Integration (Abteilungen 59.10 und 59.20) in Vorbereitung.  
Die Arbeitsbereiche Recht und Unterhalt  bilden eine weitere Abteilung des Job centers 
(59.50). 
Sowohl auf strategischer als auch auf operativer Ebene wird die Arbeit des Jobcenters 
durch mehrere Stabstellen ergänzt. Eine davon ist die Beauftragte für Chancengleichheit 
am Arbeitsmarkt (BCA), die gemäß Paragraf 18e SGB 2 in jedem Jobcenter zu bestellen 
und direkt der Geschäftsführung beziehungsweise der Amtsleitung zugeordnet ist.2  
Um die besonderen Belange und Bedarfe der wachsenden Anzahl von Leistungsberech-
tigten mit Migrationsvorgeschichte besser zu berücksichtigen, hat das Jobcenter der Stadt 
Münster bereits 2015 die Stelle einer Migrationsbeauftragten eingerichtet. Diese ist an die 
stellvertretende Amtsleitung angedockt. Beide Stabstellen haben sowohl interne als auch 
externe Funktionen. Sie fungieren insbesondere als Fachexpert* innen, Berater*innen, 
Netzwerker*innen und Impulsgebende für Akteur*innen innerhalb und außerhalb des Job-
centers, inklusive ratsuchender Leistungsberechtigter. 
Weitere Stabstellen sind das Controlling sowie die Stabstelle für arbeitsmarktliche Planung 
und Projektkonzeption. In letzterer ist auch die Sachbearbeitung des Jobcenters für das 
Netzwerkprojekt MAMBA4U3 verortet. 
 
1.2. Sozialräumliche Organisation des Jobcenters 
Wie bereits geschildert, ist das Jobcenter der Stadt Münster im operativen Bereich sozial-
räumlich organisiert. Um die Zuschnitte der einzelnen JiJ in etwa gleich groß zu gestalten, 
wurden einige Stadtbezirke zusammengefasst (Ost und Südost zum JiJ Ost/Südost) oder 
aber nochmals geteilt (Mitte in Mitte -Nord und Mitte-Süd). Für obdachlose Menschen ist 
überwiegend das JiJ Mitte-Süd zuständig.  
Die einzelnen Stadtbezirke der Stadt Münster unterscheiden sich nicht nur untereinander, 
sondern sind auch in sich selbst heterogen und vielschichtig und stellen keine einheitlichen 
                                                
1 Siehe hierzu die Vorlage V/0487/2024/1. 
2 „Die Beauftragten unterstützen und beraten die Jobcenter in Fragen der Gleichstellung von Frauen und Männern in der 
Grundsicherung für Arbeitsuchende, der Frauenförderung sowie der Vereinbarkeit von Familie und Beruf bei beiden Ge-
schlechtern. Hierzu zählen insbesondere Fragen der Beratung, der Eingliederung in Arbeit und Ausbildung sowie des be-
ruflichen Wiedereinstiegs von Frauen und Männern nach einer Familienphase.“ 
3 Münsters Aktionsprogramm für Migranti*innen und Bleibeberechtigte zur Arbeitsmarktintegration in Münster und im 
Münsterland. Es handelt sich um ein aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds gefördertes Projekt, das Flüchtlingen auf-
enthalts-, arbeits- und sozialrechtliche Beratung bietet. Ziele sind die nachhaltige Verbesserung von Arbeitsmarktchancen 
und die dauerhafte Sicherung der aufenthaltsrechtlichen Situation. Das Jobcenter der Stadt Münster wirkt von Anbeginn 
an, das heißt seit 2008, im Projekt MAMBA mit. In der aktuellen vierten Projektphase ab 2023 unter dem Namen 
MAMBA4U ist das Jobcenter strategischer Netzwerkpartner.

8 
 
Sozialräume dar, sondern bestehen vielmehr aus mehreren, durchaus sehr unterschiedli-
chen Sozialräumen. So umfassen sie zum Beispiel sowohl urbane als auch ländlich-dörf-
lich geprägte Stadtteile sowie unterschiedliche Bevölkerungs- und Infrastrukturen.  
Dies wird durch das Jobcenter im Rahmen seiner Netzwerkarbeit und der niedrigschwel-
ligen Angebotsgestaltung berücksichtigt. In allen JiJ sind gute und vielseitige sozialräum-
liche Netzwerke geknüpft. So nimmt das Jobcenter beispielsweise regelmäßig an den so-
zialräumlichen Arbeitskreisen (zum Beispiel AK Coerde, AK Hiltrup) teil und arbeitet mit 
dem ebenfalls sozialräumlich organisierten Kommunalen Sozialdienst und den Einrichtun-
gen der freien Träger zusammen. Bewährt haben sich unter anderem die offenen Sprech-
stunden des Jobcenters in vers chiedenen Einrichtungen in den Sozialräumen (zum Bei-
spiel im Familienzentrum St. Norbert und im Jugendzentrum HOT in Coerde). 
Die zielgruppen- und fachspezifischen Kompetenzen - für Alleinerziehende, Jugendliche, 
Menschen mit Schwerbehinderung und Menschen  mit Migrationsvorgeschichte - sind in 
allen JiJ vertreten. Die fachliche Vernetzung der Spezialist*innen wird durch entspre-
chende Fachkoordinator*innen auf Ebene der Fachstellenleitungen bzw. der BCA und der 
Migrationsbeauftragten sichergestellt. 
Das Kommunale Service Center für Arbeit des Jobcenters (KSCA) und das JiJ für Selb-
ständige sind aus logistischen und fachlichen Gründen als zentrale, stadtbezirksübergrei-
fende Einheiten organisiert. Das KSCA kümmert sich um die Akquise und Besetzung von 
Beschäftigungsmöglichkeiten für die erwerbsfähigen Leistungsberechtigten insbesondere 
im Rahmen öffentlich geförderter Beschäftigung (ögB) auf dem ersten und zweiten Ar-
beitsmarkt. Darüber hinaus bietet das KSCA eine ganzheitliche Beratung und Unterstüt-
zung von Arbeitgebenden zu Förderleistungen des SGB 2 sowie Leistungen anderer Ge-
setzbücher und Programme. Des Weiteren gehören auch die Organisation von Jobmes-
sen, Unternehmenspräsentationen im Jobcenter sowie Betriebsbesichtigungen mit 
Jobcoaches und Arbeitsuchenden zum Leistungsspektrum des KSCA. Im JiJ für selbstän-
dige Leistungsberechtigte sind die Gewährung passiver Leistungen und der Bereich Markt 
und Integration zu einer Fachstelle zusammengefasst. 
1.3. Arbeitsmarktliche Ausgangslage und Entwicklungsperspektive 2024 
1.3.1. Überregionale und regionale Situation 
Die deutsche Wirtschaft befindet sich weiterhin in einer Schwächephase. Verschiedene 
Wirtschaftsinstitute erwarteten für das Jahr 2024 eine Schrumpfung des Bruttoinlandpro-
dukts und für das Jahr 2025 ein moderates Wachstum zwischen 0,4 und 1,1 Prozent. Auf 
den Arbeitsmarkt wirkt sich die konjunkturelle Entwicklung zunehmend aus: Die Zahl der 
registrierten Arbeitslosen soll auf 2,6 bis 2,8 Millionen steigen, für die bundesweite Arbeits-
losenquote wird ein Wert zwischen 5,8 und 6,1 Prozent prognostiziert . Insbesondere im

9 
 
Produzierenden Sektor (zum Beispiel in der Automobilindustrie) wird ein Arbeitsplatzab-
bau erwartet, während mit zusätzlichen Stellen im Bereich Gesundheit, Erziehung und 
öffentliche Dienstleister gerechnet wird4.  
Auch auf regionaler Ebene trifft die konjunkturelle Flaute vor allem Industriebetriebe und 
Händler, während der Diens tleistungssektor besser dasteht. Dieses Ergebnis resultiert 
aus der Konjunkturumfrage der Industrie- und Handelskammer Nord Westfalen bei ihren 
Mitgliedsunternehmen. Demnach rechnet nur jeder siebte Betrieb mit schneller Besse-
rung. Insbesondere „hohe Arbeitskosten, hohe Energiekosten und Bürokratiebelastungen“ 
werden als Gründe für die gedrückte Erwartung angeführt5. 
1.3.2. Eckdaten des lokalen Arbeitsmarktes 
Zum Stichtag 31.12.2023 zählte die Stadt Münster 322.904 Einwohner*innen6. Das ist eine 
Zunahme von 0,61 Prozent gegenüber dem Vorjahresstichtag. 189.037 Personen waren 
am 31.12.2023 am Arbeitsort Münster sozialversicherungspflichtig beschäftigt7. Dies ent-
spricht einer Steigerung von 1 Prozent zum Vorjahresstichtag (0,52 Prozent in Nordrhein-
Westfalen und 0,61 Prozent bundesweit). 
Das Geschlechterverhältnis der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Münster ist 
fast ausgewogen: 49,7 Prozent sind Frauen und 50,3 Prozent sind Männer 8. Ein ähnlich 
verteiltes Geschlechterverhältnis ist auch in den einzelnen Altersgruppen zu beobachten. 
Die Ausnahme bildet die Gruppe der über 65 -Jährigen: Hier sind 55,8 Prozent Männer 
und 44,2 Prozent Frauen. 
Von den einzelnen Altersgruppen haben am 31.12.2023 die älteren sozialversicherungs-
pflichtig Beschäftigten den höchsten prozentualen Zuwachs im Vergleich zum Vorjahres-
stichtag erfahren: 3,3 Prozent bei den 55 bis unter 65 -Jährigen und 14 Prozent bei den  
über 65-Jährigen. Letztere bilden jedoch nur 1,7 Prozent aller sozialversicherungspflichtig 
Beschäftigten aus. 
Mit 8,4 Prozent weiterhin überdurchschnittlich hoch ist in Münster die Zunahme der sozi-
alversicherungspflichtig beschäftigten Personen mit auslä ndischer Staatsangehörigkeit 
(5,5 Prozent Zunahme in Nordrhein-Westfalen und 5,7 Prozent auf Bundesebene). 
Während bei den sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten mit deutscher Staatsange-
hörigkeit die Frauen mit 50,6 Prozent leicht überwiegen, sind es bei den Ausländer*innen 
mit 56,9 Prozent deutlich mehr Männer. Allerdings ist die Anzahl der sozialversicherungs-
pflichtig beschäftigten Frauen mit ausländischer Staatsangehörigkeit mit 10,5 Prozent 
deutlich stärker gestiegen als bei den ausländischen Männern mit 6,9 Prozent. Insgesamt 
                                                
4 Bauer, Anja, Hermann Gartner, Timon Hellwagner, Markus Hummel, Christian Hutter, Susanne Wanger, Enzo Weber & 
Gerd Zika (2024): IAB-Prognose 2024/2025: Zähe Wirtschaftsschwäche beeinträchtigt den Arbeitsmarkt. (IAB-Kurzbericht 
19/2024), Nürnberg. 
5 Industrie und Handelskammer Nord Westfalen (IHK): Konjunkturbericht Herbst 2024. Konjunkturschwäche kommt am 
Arbeitsmarkt an. Münster, Oktober 2024. 
6 Bevölkerung am Hauptwohnort Münster. Quelle: Information und Technik Nordrhein-Westfalen. 
7 Die Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten mit Wohnort Münster am 31.12.2023 beträgt 129.440 Perso-
nen. Ein Jahr zuvor betrug die Zahl 128.625 Personen. Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit. 
8 Weitere Geschlechtseinträge (wie „divers“ und „ohne Angabe“) werden durch die Statistik der Bundesagentur für Arbeit 
nicht erfasst.

10 
 
bilden die sozialversicherungspflichtig Beschäftigten mit ausländischer Staatsangehörig-
keit in Münster einen Anteil von 11,1 Prozent an allen sozialversicherungspflichtig Be-
schäftigten in Münster. In Nordrhein-Westfalen liegt der Anteil bei 14,9 Prozent, auf Bun-
desebene bei 15,5 Prozent. 
Rund zwei Drittel aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten arbeiten in Vollzeit. Mit 
einem Anteil von 61,6 Prozent sind dies überwiegend Männer, während bei den Teilzeit-
beschäftigten Frauen mit 71,9 Prozent dominieren. 
5,2 Prozent aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten sind Auszubildende. Ihre An-
zahl hat sich im Vergleich zum Vorjahreszeitpunkt um 1 Prozent vergrößert. 0,9 Prozent 
aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten sind in Werkstätten für Menschen mit Be-
hinderung tätig. Ihre Anzahl hat sich um 0,6 Prozent erhöht. Dieser Anstieg ist insbeson-
dere auf den Zuwachs von sozialversicherungspflichtig beschäftigten Frauen zurückzu-
führen (+ 2,2 Prozent). 
Zu den Werten im Detail siehe Abbildung 1.

11 
 
Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte nach Personenmerkmalen 
 
Abbildung 1: Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in Münster nach ausgewählten Merkmalen 
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Stichtag 31.12.2023 
 
Merkmale Anzahl Anteil 
(in Prozent) 
Veränderung 
zum Vorjahr 
(in Prozent) 
SV-pflichtige Beschäftigte insgesamt         189.037 100,0 1,0 
Nach Geschlecht    
Männer           95.024     50,3                 0,8 
Frauen           94.013     49,7                 1,2 
Nach Alter und Geschlecht    
unter 25 Jahre           20.191     10,7              - 3,0 
   - Männer           10.223     50,6              - 3,4 
   - Frauen             9.968     49,4              - 2,5 
25 bis unter 55 Jahre         126.052     66,7                 0,6 
   - Männer           63.506     50,4                 0,3 
   - Frauen           62.546     49,6                 1,0 
55 bis unter 65 Jahre            39.624     21,0                 3,3 
   - Männer           19.527     49,3                 4,1 
   - Frauen           20.097     50,7                 2,6 
65 Jahre und älter             3.170       1,7               14,0 
   - Männer             1.768     55,8               10,2 
   - Frauen             1.402     44,2               19,2 
Nach Nationalität und Geschlecht    
Deutsche         167.988     88,9                 0,1 
   - Männer           83.046     49,4              - 0,0 
   - Frauen           84.942     50,6                 0,3 
Ausländer/-innen           21.049     11,1                 8,4 
   - Männer           11.978     56,9                 6,9 
    - Frauen             9.071     43,1               10,5 
Nach Arbeitszeit und Geschlecht    
in Vollzeit         125.106     66,2                 1,2 
   - Männer           77.048     61,6                 1,3 
   - Frauen           48.058     38,4                 1,0 
in Teilzeit           63.931     33,8                 0,6 
   - Männer           17.976     28,1              - 1,4 
   - Frauen           45.955     71,9                 1,3 
Auszubildende nach Geschlecht    
gesamt             9.791       5,2                 1,0 
   - Männer             4.938     50,4                 1,3 
   - Frauen             4.853     49,6                 0,7 
Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in 
Werkstätten für Menschen mit Behinderung 
oder ähnlich 
   
gesamt             1.736       0,9                 0,6 
   - Männer             1.029     59,3              - 0,4 
   - Frauen                707     40,7                 2,2

12 
 
Als regionales Oberzentrum und Universitätsstadt bietet Münster spezifische Dienstleis-
tungs- und Infrastrukturangebote, wie Regionalbehörden, Finanz - und Versicherungs-
dienstleister, Fach- und Hochschulen und andere wissenschaftliche Einrichtungen, Fach-
kliniken, Spezialgeschäfte sowie Unternehmen für Telefonmarketing und Marktforschung. 
Der mit Abstand größte Anteil der sozialversicherungspflichtigen Erwerbspersonen in 
Münster übt dementsprechend dienstleistende Tätigkeiten aus: Am 31.12.2023 waren 
dies 87,8 Prozent aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten. 11,8 Prozent sind im 
produzierenden Gewerbe tätig und 0,4 Prozent im Primärsektor (siehe Abbildung 2). Diese 
Werte habe sich im Vergleich zum Vorjahreszeitraum nur unwesentlich verändert. 
 
Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte nach Sektoren und Wirtschaftszweigen  
Sektoren und Wirtschaftszweige Anzahl Anteil 
(in Prozent) 
Veränderung 
zum Vorjahr  
(in Prozent) 
SV-pflichtige Beschäftigte insgesamt    189.037 100,0 1,0 
Land-, Forstwirtschaft und Fischerei  669 0,4 -0,4 
Produzierendes Gewerbe 22.301 11,8 2,6 
- Verarbeitendes Gewerbe        13.241 7,0 1,0 
- Herstellung von Vorleistungsgütern, insbes. von chemischen  
  Erzeugnissen und Kunststoffwaren 6.240 3,3 1,8 
- Baugewerbe 6.062 3,2 2,8 
- Metall- und Elektroindustrie sowie Stahlindustrie 4.680 2,5 1,1 
- Bergbau, Energie - und Wasserversorgung, Energiewirt-
schaft 2.998 1,6 9,7 
- Herstellung von überwiegend häuslich konsumierten Gütern 2.321 1,2 -1,3 
Dienstleistungsbereich 166.067 87,8 0,8 
- Handel, Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen 24.955 13,2 -2,7 
- Gesundheitswesen 25.805 13,7 1,6 
- Immobilien; freiberufliche, wissenschaftliche und technische  
  Dienstleistungen 17.807 9,4 1,8 
- Öffentliche Verwaltung, Sozialversicherung, Verteidigung,    
  Körperschaften 16.537 8,7 1,8 
- Information und Kommunikation 13.788 7,3 5,8 
- Heime und Sozialwesen 12.881 6,8 1,4 
- Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen 12.493 6,6 2,2 
- Erziehung und Unterricht 10.126 5,4 -0,1 
- sonstige Dienstleistungen, private Haushalte 10.181 5,4 1,3 
- sonstige wirtschaftliche Dienstleistungen, ohne  
  Arbeitnehmerüberlassung 8.138 4,3 -1,1 
- Gastgewerbe 5.710 3,0 5,0 
- Verkehr und Lagerei 4.766 2,5 2,2 
- Arbeitnehmerüberlassung 2.880 1,5 -18,3 
 
Abbildung 2: Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte nach der Klassifikation der Wirtschaftszweige 2008 
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Stichtag 31.12.2023 
 
Die bedeutendsten Branchen sind in Münster  das Gesundheitswesen mit 13,7 Pr ozent 
sowie der Handel inklusive Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen mit 13,2

13 
 
Prozent Anteil an allen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungen. Den stärksten Zu-
gang an sozialversicherungspflichtig Beschäftigten hat die Branche „Energiewirtschaft“ mit 
9,7 Prozent. Den stärksten Rückgang verzeichnet der Bereich der Arbeitnehmerüberlas-
sung mit -18,3 Prozent. 
Der deutsche Arbeitsmarkt ist stark fachkräfteorientiert: 84 Prozent der sozialversiche-
rungspflichtig Beschäftigten sind als Fachkraft,  Spezialist*in oder Expert*in tätig und nur 
rund 16 Prozent als Helfer*in 9. Auf dem münsterschen Arbeitsmarkt ist diese Verteilung 
mit rund 86 Prozent und 14 Prozent noch etwas deutlicher ausgeprägt. Parallel hierzu 
verfügen 52 Prozent der sozialversicherungspflichtig beschäftigten Personen in Münste r 
über einen anerkannten Berufsabschluss und 27 Prozent über einen akademischen Ab-
schluss. Nur rund 14 Prozent haben keine abgeschlossene oder anerkannte Ausbildung, 
davon sind knapp 55 Prozent Männer und 45 Prozent Frauen. 26 Prozent aller sozialver-
sicherungspflichtig Beschäftigten ohne beruflichen Ausbildungsabschluss sind Auszubil-
dende, die bereits konkret auf einen Berufsabschluss hinstreben (siehe Abbildung 3). 
 
Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte nach Qualifizierungsgrad 
 
Qualifizierungsgrad 
 
Anzahl 
 
Anteil                     
(in Prozent) 
Veränderung 
zum Vorjahr     
(in Prozent) 
SV-pflichtig Beschäftigte insgesamt 189.037 100,0 1,0 
   ohne beruflichen Ausbildungsabschluss 26.303 13,9 2,3 
      - Männer 14.409 54,8 1,9 
      - Frauen 11.894 45,2 2,7 
      - Auszubildende 6.858 26,1 -2,2 
   mit anerkanntem Berufsabschluss 98.452 52,1 0,1 
      - Männer 47.067 47,8 0,2 
      - Frauen 51.385 52,2 -0,1 
   mit akademischem Abschluss 50.770 26,9 5,6 
      - Männer 25.600 50,4 5,1 
      - Frauen 25.170 49,6 6,0 
   Ausbildung unbekannt* 13.512 7,1 4,2 
      - Männer 7.948 58,8 4,9 
      - Frauen 5.564 41,2 3,3 
* Der Berufsabschluss ist statistisch nicht erfasst. 
Abbildung 3: Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in Münster nach Berufsabschluss  
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Berichtsmonat Dezember 2023 
 
                                                
9 Die Definitionen erfolgen nach der Klassifikation der Berufe 2010 (KldB 2010) der Bundesagentur für Arbeit. Helfer*in: 
keine berufliche Ausbildung erforderlich sowie geregelte einjährige Berufsausbildung; Fachkraft: mindestens zweijährige 
Berufsausbildung, auch berufsqualifizierender Abschluss einer Berufsfach- oder Kollegschule; Spezialist*in: Meister- oder 
Technikerausbildung bzw. ein gleichwertiger Abschluss einer Fachschule, Hochschule, Fach- oder Berufsakademie oder 
ggf. der Bachelorabschluss einer Hochschule; Expert*in: mindestens vierjähriges abgeschlossenes Hochschulstudium.

14 
 
Im August 2024 wurden in Münster 481 Arbeitsstellen neu gemeldet (Zugang). Das sind 
12 Prozent weniger als im Vormonat und knapp 19 Prozent weniger als im Vorjahresmo-
nat. Im Bestand befanden sich insgesamt 2.604 gemeldete Arbeitsstellen. Das ist ein 
Rückgang von 1 Prozent im Vergleich zum Vormonat und ein Rückgang von knapp 20 
Prozent im Vergleich zum Vorjahresmonat. Von den Stellen im Bestand waren 2.556 (98,2 
Prozent) sozialversicherungspflichtig, 2.425 (93,1  Prozent) unbefristet, 2.219 (85,2 Pro-
zent) in Vollzeit und 2.179 (83,68 Prozent) für Fachkräfte, Expert*innen und Spezialist*in-
nen. Die durchschnittliche bisherige Vakanzzeit der gemeldeten Stellen betrug 226 Tage 
(siehe Abbildung 4). Zum Vorjahreszeitpunkt war sie mit 201 Tagen noch deutlich kürzer. 
 
Gemeldete Arbeitsstellen 
Zugang Bestand Sozial-       
versiche-
rungspflichtig 
un-        
befristet 
 
in Vollzeit Fachkräfte,       
Expert*innen, 
Spezialist*innen 
Vakanzzeit 
in Tagen 
Ø 
481 2.604 2.556 2.425 2.219 2.179 226 
Abbildung 4: Gemeldete Arbeitsstellen in Münster nach verschiedenen Merkmalen 
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Berichtsmonat August 2024 
 
 
1.3.3. Ausbildungsmarkt  
Die zuvor schon beschriebene Dominanz des Dienstleistungssektors in Münster, und hier 
insbesondere der Branchen Gesundheit, Handel, Finan z-, Versicherungs - und Wirt-
schaftsdienstleistungen, zeigt sich auch anhand der „Top Ten“ der gemeldeten be triebli-
chen Berufsausbildungsstellen10 (siehe Abbildung 5). 
 
                                                
10 Viele Gesundheitsberufe (z.B. Pflegefachfrau/ Pflegefachmann) werden schulisch ausgebildet und sind darum in dieser 
Darstellung nicht erfasst.

15 
 
 
Abbildung 5: „Top Ten“ der im Berichtsjahr 2023/2024 gemeldeten Berufsausbildungsstellen in Münster 
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Stand September 2024 
 
 
Bei den für einen Ausbildungsplatz gemeldeten Bewerber*innen sind ebenfalls Berufe im 
Gesundheitswesen und im Handel gefragt. Darüber hinaus werden auch Ausbildungen 
im Handwerk und in der IT-Branche angestrebt (siehe Abbildung 6) 
 
Abbildung 6: „Top Ten“ der im Berichtsjahr 2023/2024 gemeldeten Bewerber*innen auf eine Berufsausbildungs-
stelle (genderübergreifend) in Münster; Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Stand September 2024

16 
 
Ein Blick auf die genderdifferenzierten Daten zeigt, dass es Unterschiede, aber auch Ge-
meinsamkeiten zwischen den von jungen Männern und jungen Frauen angestrebten Be-
rufen gibt (siehe Abbildungen 7 und 8).  
 
Abbildung 7: „Top Ten“ der im Berichtsjahr 2023/2024 gemeldeten weiblichen Bewerberinnen auf eine Berufsaus-
bildungsstelle in Münster; Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Stand September 2024 
 
 
Abbildung 8: „Top Ten“ der im Berichtsjahr 2023/2024 gemeldeten männlichen Bewerber auf eine Berufsausbil-
dungsstelle in Münster; Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Stand September 2024

17 
 
So finden sich die medizinischen Berufe sowie der Beruf Friseur*in ausschließlich in den 
„Top Ten“ der weiblichen Bewerberinnen. Berufe wie Kfz-Mechatroniker*in, Elektroniker*in 
und Fachinformatiker*in tauchen dagegen nur bei den beliebtesten  Berufen der jungen 
Männer auf. Genderübergreifende Berufswünsche sind dagegen vor allem im kaufmänni-
schen Bereich zu finden. 
Insgesamt waren in Münster für das Berichtsjahr 2023/202411 2.059 Berufsausbildungs-
stellen gemeldet12. Das sind 142 Stellen (- 6,5 Prozent) weniger als im Vorjahr. Auf der 
anderen Seite haben sich im gleichen Zeitraum 1.167 Bewerber*innen für eine Berufs-
ausbildungsstelle gemeldet. Das sind zwar 17 Personen (+1,5 Prozent) mehr als im Vor-
jahr, aber 70 Personen (-5,7 Prozent) weniger als vor zwei Jahren (siehe Abbildung 9). 
 
Abbildung 9: Entwicklung der gemeldete Bewerber*innen für Berufsausbildungsstellen und der gemeldeten Be-
rufsausbildungsstellen in Münster, Stand September 2024; Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit 
 
Auf 100 gemeldete Berufsausbildungsstellen kommen damit 57 gemeldete Bewerber*in-
nen. Im Vorjahreszeitraum waren es 53 und im Ausbildungsjahr 2021/22 51 Bewerber*in-
nen auf 100 gemeldete Berufsausbildungsstellen.  
Um sich ein detailliertes Bild von der Lage am münst erschen Ausbildungsmarkt zu ma-
chen, empfiehlt sich weitergehend ein Blick auf die unversorgten Bewerber*innen sowie 
die unbesetzten Berufsausbildungsstellen. Die Anzahl der unversorgten Bewerber*innen 
beläuft sich am 30.09.2024 rechtskreisübergreifend auf 92 Personen. Dies sind 30 Perso-
nen mehr als zum Vorjahreszeitpunkt. Von den gemeldeten Berufsausbildungsstellen wa-
ren Ende September 2024 noch 203 unbesetzt, das sind 45 Stellen weniger  als im Vor-
jahresmonat, aber 180 Stellen mehr als zwei Jahre zuvor (siehe Abbildung 10). 
                                                
11 Das Berichtsjahr beginnt am 1. Oktober und endet am 30. September des jeweiligen Folgejahres. 
12 Es werden die bei der Agentur für Arbeit gemeldeten Berufsausbildungsstellen aufgeführt. Schulische Ausbildungsstellen 
(zum Beispiel Pflegefachmann/ Pflegefachfrau, Erzieher*in) werden nicht erfasst.

18 
 
 
Abbildung 10: Unversorgte gemeldete Bewerber*innen für Berufsausbildungsstellen und unbesetzte gemeldete 
Berufsausbildungsstellen in Münster im Berichtsjahr 2023/2024, Stand September 2024; Quelle: Statistik der Bun-
desagentur für Arbeit 
 
1.3.4. Arbeitslosigkeit und Arbeitskräftenachfrage  
Im Vergleich zu den Werten im Landes- und Bundesdurchschnitt liegen die Arbeitslosen-
quote und die Jugendarbeitslosenquote in Münster sowohl rechtskreisübergreifend als 
auch jeweils im SGB 2 und SGB 3 auf einem moderaten Niveau. So liegt die rechtskreis-
übergreifende Arbeitslosenquote im November 2024 bei 5,1 Prozent in Münster, bei 7,5  
Prozent im NRW-Landesdurchschnitt und bei 5,9 Prozent auf Bundesebene. Die Jugend-
arbeitslosenquote beträgt im November 2024 3,1 Prozent in Münster, 6,0 Prozent in NRW 
und 5,2 Prozent deutschlandweit (siehe Abbildung 11).

19 
 
Arbeitslosenquoten im Vergleich 
  Münster  NRW Deutschland 
Arbeitslosenquote in Prozent     
• gesamt 5,1 7,5 5,9 
   darunter Männer 5,4 7,7 6,1 
   darunter Frauen 4,7 7,2 5,7 
   darunter Ausländer*innen 15,9 19,3 14,6 
• SGB 2 3,4 5,3 3,9 
   darunter Männer 3,6 5,3 3,9 
   darunter Frauen 3,3 5,3 3,8 
   darunter Ausländer*innen 12,6 15,8 11,2 
• SGB 3 1,7 2,2 2,1 
   darunter Männer 1,9 2,5 2,3 
   darunter Frauen 1,4 1,9 1,9 
   darunter Ausländer*innen 3,3 3,6 3,5 
Jugendarbeitslosenquote in Prozent    
• gesamt 3,1 6,0 5,2 
• SGB 2 2,2 4,1 3,3 
• SGB 3 0,9 2,0 1,9 
Abbildung 11: Arbeitslosenquote und Jugendarbeitslosenquote in Münster, Nordrhein-Westfalen und Deutsch-
land; Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Berichtsmonat November 2024. 
 
Die Arbeitslosenquote von Menschen mit ausländischer Staatsangehörigkeit liegt sowohl 
in Münster als auch in NRW und auf Bundesebene deutlich über der Gesamt-Arbeitslo-
senquote. Besonders ausgeprägt ist dies im SGB 2. So liegt in Münster die Arbeitslosen-
quote im SGB 2 im November 2024 gesamt bei 3,4 Prozent, die vergleichbare Arbeitslo-
senquote von Ausländer*innen jedoch bei 12, 6 Prozent. Im NRW-Durchschnitt liegt die 
Arbeitslosenquote ausländischer Staatsangehöriger im SGB 2 bei 15,8 Prozent, im bun-
desweiten Durchschnitt bei 11,2 Prozent. 
In den Abbildungen 12 und 13 ist die Verteilung der arbeitsuchenden und arbeitslosen 
Personen in Münster auf die Rechtskreise im Detail dargestellt. Daraus ist ersichtlich, dass 
sowohl im SGB 2 als auch im SGB 3 im Vergleich zum Vorjahr die Anzahl der Arbeitslosen 
über fast alle Personengruppen hinweg zugenommen hat. Lediglich die Anzahl der Lang-
zeitarbeitslosen im SGB 2 hat um 0,4 Prozent abgenommen. Im SGB 3 hat sich die Anzahl 
der Langzeitarbeitslosen um 3,3 Prozent und die Anzahl der  Arbeitslosen mit ausländi-
scher Staatsangehörigkeit um 5,0 Prozent reduziert.

20 
 
Im Vergleich zum Vorjahresmonat prozentual überdurchschnittlich gestiegen sind im SGB 
2 die Zahlen der Arbeitslosen mit Schwerbehinderung13 (12,9 Prozent) und der arbeitslo-
sen Jugendlichen im Alter von 15 bis 24 Jahren (19,6 Prozent). Im SGB 3 sticht ebenfalls 
besonders die Zunahme der Arbeitslosen mit Schwerbehinderung (20,9 Prozent) heraus.  
 
SGB 2 
 Anzahl Anteil 
in Prozent 
Veränderung zum   
Vorjahresmonat 
in Prozent 
Bestand Arbeitsuchende  8.955 x -1,7 
Bestand Arbeitslose 6.192 100,0 4,1 
  Männer 3.231 52,2 3,9 
  Frauen 2.961 47,8 4,3 
  15 – 24 Jahre 567 9,2 19,6 
   50 Jahre und älter 1.954 31,6 3,4 
  Langzeitarbeitslose 3.547 57,3 -0,4 
  Menschen mit Schwerbehinderung 500 8,1 12,9 
  Ausländer*innen 2.603 42,0 5,0 
Zugang an Arbeitslosen 775 x -2,8 
   darunter aus Erwerbstätigkeit 88 x 1,1 
   darunter aus Ausbildung/sonst. Maßnahmen 235 x -16,1 
   seit Jahresbeginn 8.744 x 10,2 
Abgang an Arbeitslosen    824 x 11,5 
   darunter in Erwerbstätigkeit 148 x 34,5 
   darunter in Ausbildung/sonst. Maßnahmen 204 x -22,7 
   seit Jahresbeginn 8.658 x 14,5 
x Berechnung nicht sinnvoll bzw. möglich 
Abbildung 12: Arbeitskräfteangebot in Münster im Rechtskreis SGB 2 
Quelle: Statistik der Bundesagentur, Berichtsmonat November 2024 
                                                
13 Als Menschen mit Schwerbehinderung gelten Personen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 oder ei-
nem Grad der Behinderung ab 30 in Verbindung mit einer Gleichstellung beziehungsweise der Zusicherung einer Gleich-
stellung.

21 
 
SGB 3 
 Anzahl Anteil 
in Prozent 
Veränderung zum   
Vorjahresmonat 
in Prozent 
Bestand Arbeitsuchende  5.237 x 6,4 
Bestand Arbeitslose 3.002 100,0 3,3 
  Männer 1.690 56,3 2,6 
  Frauen 1.3212 43,7 4,2 
  15 – 24 Jahre 238 7,9 3,5 
   50 Jahre und älter 939 31,3 0,5 
  Langzeitarbeitslose 296 9,9 -3,3 
  Menschen mit Schwerbehinderung 237 7,9 20,9 
  Ausländer*innen 671 22,4 -5,0 
Zugang an Arbeitslosen 851 x -2,2 
   darunter aus Erwerbstätigkeit 505 x -2,5 
   darunter aus Ausbildung/sonst. Maßnahmen 188 x -2,6 
   seit Jahresbeginn 10.626 x 4,9 
Abgang an Arbeitslosen    962 x 3,7 
   darunter in Erwerbstätigkeit 467 x -0,2 
   darunter in Ausbildung/sonst. Maßnahmen 185 x 12,8 
   seit Jahresbeginn 10.304 x 6,6 
x Berechnung nicht sinnvoll bzw. möglich 
 
Abbildung 13: Arbeitskräfteangebot in Münster im Rechtskreis SGB 3 
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Berichtsmonat November 2024. 
 
 
1.3.5. Leistungsberechtigte Personen im Jobcenter der Stadt Münster 
Bedingt durch den verstärkten Zugang von geflüchteten Leistungsberechtigten, insbeson-
dere aus Syrien, Afghanistan und dem Irak stiegen die Fallzahlen im Jobcenter der Stadt 
Münster ab 2015 an. Ab 2017 bis 2022 war durch das Abflauen der Flüchtlingsmigration 
und den aufnahmefähigen Arbeitsmarkt wieder ein deutlicher Rückgang der jahresdurch-
schnittlichen Fallzahlen zu verzeichnen. Auch durch die ab März 2020 einsetzende 
Coronakrise hatten sich die Fallzahlen im Jahresdurchschnitt nicht erhöht (siehe Abbil-
dung 14).  
Der Anstieg der Fallzahlen im Jahr 2023 ist in erster Linie auf den Zugang von ukraini-
schen Geflüchteten in das SGB 2  zurückzuführen. Im Dezember 2023 haben 1.559 er-
werbsfähige Leistungsberechtigte mit ukrainischer Staatsangehörigkeit in Münster Bürger-
geld bezogen, das entspricht einem Anteil von 11 Prozent an allen erwerbsfähigen Leis-
tungsberechtigten. Im November 2024 befanden sich rund 2.000 Ukrainer*innen unter den 
Leistungsberechtigten im Jobcenter der Stadt Münster.

22 
 
 
Abbildung 14: Fallzahlen im Jobcenter der Stadt Münster, Jahresdurchschnittswerte 2015 bis 2023 
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit 
Auch durch das zum 31.12.2022 in Kraft getretene Chancen-Aufenthaltsrecht nach Para-
graf 104c Aufenthaltsgesetz (AufenthG) sind zusätzliche Personen vom Asylbewerberleis-
tungsgesetz in das SGB 2 gelangt. Das Chancen -Aufenthaltsrecht bietet gut integrierten 
Ausländer*innen, die schon mehrere Jahre ohne gesicherten Status in Deutschland leben, 
eine Perspektive auf eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis. Dazu muss von den Leistungs-
berechtigten innerhalb einer Frist von 18 Monaten nachgewiesen werden, dass hinrei-
chende Deutschkenntnisse vorhanden sind und dass der Lebensunterhalt weitestgehend 
aus eigenen Mitteln bestritten werden kann . Ende 2023 wurden 303 Personen mit einer 
Chancen-Aufenthaltserlaubnis durch das Jobcenter der Stadt Münster betreut, 193 davon 
waren erwerbsfähige Leistungsberechtigte. Im November 2024 waren es noch 228 Per-
sonen mit einer Chancen -Aufenthaltserlaubnis, davon 147 erwerbsfähige Leistungsbe-
rechtigte.    
Insgesamt erhielten im Jahr 2023 durchschnittlich 14.039 erwerbsfähige Leistungsberech-
tigte und 5.688 nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte in 10.455 Bedarfsgemeinschaf-
ten Leistungen nach dem SGB 2. 
Ein Blick auf die Entwicklung der Fallzahlen im Jahr 2024 zeigt, dass sich die Anzahl der 
Bedarfsgemeinschaften in dieser Zeit nur wenig verändert hat. Nach ei nem leichten An-
stieg über die Sommermonate ist zum Herbst 2024 bereits ein erneuter Rückgang der 
Fallzahlen zu beobachten. Korrespondierend zur Anzahl der Bedarfsgemeinschaften hat 
sich die Fallzahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten entwickelt. Erfreulich ist, dass 
sich die Anzahl der nichterwerb sfähigen Leistungsberechtigten ( in der deutlichen Mehr-
zahl sind dies Kinder und Jugendliche unter 15 Jahren) im Jahresverlauf 2024 kontinuier-
lich um insgesamt rund 4 00 Personen bzw. 7,2 Prozent verringert hat (siehe Abbildung 
15). Dies liegt an einem Rückgang der Bedarfsgemeinschaften mit Kindern sowie einem 
Anstieg der Bedarfsgemeinschaften mit einer oder zwei Personen ohne Kinder.  
11.152 11.230 11.443 10.974 10.532 10.508 10.219 10.088 10.455
14.589 14.785
15.437
14.756
14.196 14.159 13.724 13.479
14.039
6.181 6.179
6.736 6.428 6.184 6.010 5.615 5.593 5.688
4.000
6.000
8.000
10.000
12.000
14.000
16.000
2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023
Entwicklung der Fallzahlen im Jobcenter Münster 2015 - 2023
Bedarfsgemeinschaften erwerbsfähige
 Leistungsberechtigte
nicht erwerbsfähige
Leistungsberechtigte

23 
 
 
*Vorläufige Daten gemäß Prognose der Bundesagentur für Arbeit 
Abbildung 15: Entwicklung der Fallzahlen im Jobcenter der Stadt Münster, September 2023 bis August 2024 
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Berichtsmonat November 2024 
Der aktuellste Monat, für den bei Redaktionsschluss in der Statistik der Bundesagentur für 
Arbeit festgeschriebene detaillierte Daten zu den Fallzahlen vorlagen, ist der Jun i, teil-
weise der Juli 2024. Hier bezogen in Münster 19.704 Leistungsberechtigte in 5.359 Be-
darfsgemeinschaften Bürgergeld nach dem SGB 2. 14.345 der Leistungsberechtigten sind 
erwerbsfähig und stehen damit grundsätzlich im Fokus der Förder - und Vermittlungsbe-
mühungen des Jobcenters. Die meisten davon (54,3 Prozent) sind zwischen 25 und 49 
Jahre alt, 20,0 Prozent sind jünger als 25 Jahre und 25,7 Prozent sind 50 Jahre und älter. 
50,7 Prozent der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten s ind weiblich (siehe Abbildung 
16).  
12,6 Prozent aller erwerbsfähigen Leistungsberechtigten sind alleinerziehend, davon sind 
94,3 Prozent weiblich. 6,9 Prozent aller erwerbsfähigen Leistungsberechtigten haben eine 
Schwerbehinderung, rund die Hälfte von ihnen (50,3 Prozent) ist 50 Jahre und älter. Ins-
gesamt haben mit 56,3 Prozent mehr Männer als Frauen eine Schwerbehinderung. Über 
eine ausländische Staatsangehörigkeit verfügen 43,8 Prozent der erwerb sfähigen Leis-
tungsberechtigten, hier überwiegt mit 55,4 Prozent deutlich der Anteil der Frauen. 
10.487 10.510 10.517 10.573 10.558 10.581 10.603 10.514 10.442 10.378 10.402
14.239 14.242 14.239 14.301 14.275 14.307 14.345 14.217 14.083 13.949 13.990
5.528 5.465 5.456 5.429 5.383 5.378 5.359 5.307 5.213 5.106 5.129
4.000
6.000
8.000
10.000
12.000
14.000
16.000
Jan
24
Feb
24
Mrz
24
Apr
24
Mai
24
Jun
24
Jul
24
Aug
24
Sep
24*
Okt
24*
Nov
24*
Entwicklung Bedarfsgemeinschaften und Leistungsberechtigte 
im Jahr 2024
Bedarfsgemeinschaften erwerbsfähige
Leistungsberechtigte
nicht erwerbsfähige
Leistungsberechtigte

24 
 
 Anzahl 
gesamt 
Anzahl 
Frauen 
Anzahl Män-
ner 
Nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte 
 
5.359 2.588 2.771 
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte 
(eLb) gesamt 
14.345 7.278 7.067 
   - unter 25 Jahren 2.870 1.418 1.452 
   - 25 – 49 Jahre 7.785 4.092 3.693 
   - 50 Jahre und älter 3.690 1.768 1.922 
eLb Alleinerziehende 1.810 1.706 104 
   - unter 25 Jahren 107 107 0 
   - 25 – 49 Jahre 1.546 1.475 71 
   - 50 Jahre und älter 157 124 33 
eLb mit Schwerbehinderung 992 434 558 
   - unter 25 Jahren 52 23 29 
   - 25 – 49 Jahre 441 191 250 
   - 50 Jahre und älter 499 220 279 
eLb Ausländer*innen 6.285 3.483 2.802 
   - unter 25 Jahren 1.352 664 688 
   - 25 – 49 Jahre 3.615 2.087 1.528 
   - 50 Jahre und älter 1.318 732 586 
eLb Langzeitleistungsbeziehende 9.355 5.068 4.287 
   - unter 25 Jahren 1.317 699 618 
   - 25 – 49 Jahre 5.075 2.923 2.152 
   - 50 Jahre und älter 2.963 1.446 1.517 
eLb Erwerbstätige 3.520 1.731 1.789 
   - unter 25 Jahren 634 297 337 
   - 25 – 49 Jahre 1.967 962 1.005 
   - 50 Jahre und älter 919 472 447 
Abbildung 16: Personen in der Grundsicherung für Arbeit im Jobcenter der Stadt Münster  
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit und eigene Auswertung, Berichtsmonat Juli 2024 
 
64,5 Prozent der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten sind langzeitleistungsbeziehend, 
das heißt, sie haben in den letzten 24 Monaten mindestens 21 Monate Bürgergeld bezo-
gen. 54,1 Prozent der Langzeitleistungsbeziehenden sind Frauen. Aufgrund des sukzes-
siven Zugangs der ukrainischen Leistungsberechtigten in den Langzeitleistungsbezug hat 
sich die Anzahl der Langzeitleistungsbeziehenden von Juni 2023 zu Juni 2024 um 8,9 
Prozent erhöht. Die Mehrheit (61,1 Prozent) bezieht seit vier Jahren oder länger Leistun-
gen nach dem SGB 2 (siehe Abbildung 17).

25 
 
 Juni 2024 Juni 2024 Juni 2023 Juni 2023 Juni 2022 Juni 2022 
Langzeitleistungs-
beziehende 
Anzahl Anteil in 
Prozent 
Anzahl Anteil in 
Prozent 
Anzahl Anteil in 
Prozent 
gesamt 9.221 100,0 8.466 100,0 9.028 100,0 
unter 2 Jahre 967 10,5 607 7,2 586 6,5 
2 bis unter 3 Jahre 1.782 19,3 1.098 13,0 1.442 16,0 
3 bis unter 4 Jahre 837 9,1 1.065 12,6 1.084 12,0 
4 Jahre und länger 5.635 61,1 5.696 67,3 5.916 65,5 
 
Abbildung 17: Langzeitleistungsbeziehende nach Dauer des Leistungsbezuges im Jobcenter der Stadt Münster; 
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit und eigene Auswertung, Berichtsmonat Juni 2024 
 
 
Rund ein Viertel (24,5 Prozent) aller erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ist erwerbstä-
tig und bezieht Bürgergeld ergänzend zu einem Erwerbseinkommen, davon sind 50,8 Pro-
zent männlich und 49,2 Prozent weiblich. 46,0 Prozent der Erwerbstätigen beziehen ein 
Erwerbeinkommen bis zu 538 Euro im Monat (Minijob), 42,7 Prozent haben ein Einkom-
men im Bereich von über 538 bis unter 2.000 Euro (Midijob)14 und 5,6 Prozent verdienen 
2.000 Euro und mehr. 6,3 Prozent der erwerbstätigen Leistungsberechtigten (1,6 Prozent 
aller erwerbsfähigen Leistungsberechtigten) sind selbständig, hier überwiegt der Anteil der 
Männer deutlich mit 59,6 Prozent (siehe Tabelle 18 ). Im Vergleich zum Vorjahresmonat 
hat sich der Anteil der erwerbstätigen Leistungsberechtigten an allen erwerbsfähigen Leis-
tungsberechtigten von 23,5 auf 24,5 Prozent leicht erhöht. Am stärksten ist der Zuwachs 
bei der Personengruppe mit einem Einkommen über 2.000 Euro ausgeprägt. Ihr Anteil an 
allen erwerbstätigen Leistungsberechtigten lag im Vorjahresmonat bei 4,1 Prozent.  
 
 Anzahl 
gesamt 
Anzahl 
Frauen 
Anzahl 
Männer 
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte 14.345 7.278 7.067 
   - darunter Erwerbstätige 3.520 1.731 1.789 
       - bis 538 Euro 1.618 811 807 
       - über 538 bis 2.000 Euro 1.504 782 722 
       - über 2.000 Euro 196 55 141 
       - selbständig erwerbstätig 223 90 133 
Abbildung 18: Erwerbstätige Leistungsberechtigte im Jobcenter der Stadt Münster nach Einkommen 
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Berichtsmonat Juli 2024 
Ausführliche Tabellen, die mehrere Personenmerkmale der erwerbsfähigen Leistungsbe-
rechtigten und L angzeitleistungsbeziehenden miteinander verknüpfen (zum Beispiel 
Schwerbehinderung mit Alter und Geschlecht sowie mit ausländischer Staatsangehörig-
keit oder Fluchthintergrund) finden sich in den Anlagen 2 bis 4.
                                                
14 Ab dem 01.01.2025 liegt die Verdienstgrenze für Minijobs bei 556 Euro. Von einem Midijob spricht man damit ab dem 
01.01.2025 bei einem Verdienst von über 556 Euro bis unter 2.000 Euro.

26 
 
Bereits seit dem Jahr 2015 hat das Jobcenter der Stadt Münster für die Leistungsberech-
tigten mit Migrationsvorgeschichte die Stelle einer Migrationsbeauftragten eingerichtet, um 
die besonderen Belange und Bedarfe dieser Personengruppe zu berücksichtigen. Im Juni 
2024 hatten 65,1 Prozent aller erwerb sfähigen Leistungsberechtigten im Jobcenter der 
Stadt Münster eine Migrationsvorgeschichte. Im Juni 2023 waren es noch 64,1 Prozent 
und im Juni 2022 lag der Anteil bei 62,4 Prozent. 69,2 Prozent der erwerbsfähigen Leis-
tungsberechtigten mit Migrationsvorges chichte haben eine ausländische Staatsangehö-
rigkeit, dies sind 44,4 Prozent aller erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (siehe Abbil-
dung 19).  
  Anzahl 
Anteil an allen eLb 
in Prozent 
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte (eLb) 14.307 100,0 
ohne Migrationsvorgeschichte 5.000 34,9 
mit Migrationsvorgeschichte 9.307 65,1 
    - davon Ausländer*innen 6.300 44,0 
Abbildung 19: Erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach Migrationsvorgeschichte  
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit (hochgerechnete Daten), Berichtsmonat Juni 2024 
Ausführliche Daten zur Migrationsvorgeschichte sind in der Anlage 4 zusammengestellt. 
Hierbei wird unter anderem auch zwischen Personen mit eigener Migrationserfahrung und 
ohne eigene Migrationserfahrung unterschieden. 26,2 Prozent aller erwerbsfähigen Leis-
tungsberechtigten haben Stand Juni 2024 einen Fluchthintergrund. Die größten Gruppen 
unter ihnen haben die ukrainische Staatsangehörigkeit (11,1 Prozent aller erwerbsfähigen 
Leistungsberechtigten) sowie die syrische (6,8 Prozent), afg hanische (1,9 Prozent) und 
irakische Staatsangehörigkeit (1,3 Prozent). 
Mehr als die Hälfte (57,3 Prozent) aller Bedarfsgemeinschaften im Jobcenter der Stadt 
besteht aus nur einer Person. Dieser Anteil hat sich im Vergleich zum Vorjahresmonat um 
1,8 Prozentpunkte weiter erhöht. 7,1 Prozent der Bedarfsgemeinschaften umfassen fünf 
und mehr Personen. In 32,1 Prozent der Bedarfsgemeinschaften leben Kinder unter 18 
Jahren. Bei 17,3 Prozent aller Bedarfsgemeinschaften handelt es sich um sogenannte 
Alleinerziehenden-BG, also um Ein-Eltern-Familien (siehe Abbildung 20). Ihr Anteil lag im 
Vorjahr bei 18,7 Prozent.

27 
 
 Anzahl Anteil an allen  
Bedarfsge-
meinschaften 
 in Prozent 
Veränderung  
zum Vorjahr in 
Prozent 
Bedarfsgemeinschaften (BG) gesamt 10.603 100 1,4 
   mit 1 Person 6.077 57,3 4,6 
   mit 2 Personen 1.804 17,0 -2,2 
   mit 3 Personen 1.249 11,8 -1,1 
   mit 4 Personen 715 6,7 -4,7 
   mit 5 und mehr Personen 758 7,1 -4,5 
   BG mit Kindern unter 18 Jahren 3.400 32,1 -4,9 
      davon mit 1 Kind 1.543 14,6 -2,7 
                 mit 2 Kindern         1.044 9,8 -7,2 
                 mit 3 und mehr Kindern           813 7,7 -5,9 
   Alleinerziehenden-BG 1.838 17,3 -6,1 
   Partner-BG ohne Kinder 898 8,5 2,0 
   Partner-BG mit Kindern 1.539 14,5 -3,9 
Abbildung 20: Bedarfsgemeinschaften nach Anzahl der Personen und Kindern im Jobcenter der Stadt Münster  
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Berichtsmonat Juli 2024 
47 Prozent der arbeitslosen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten haben Stand Juni 2024 
keinen (anerkannten) Schulabschluss. Im Vorjahresmonat waren es 46 Prozent und im 
Juni 2022 noch 43 Prozent aller Arbeitslosen. 18 Prozent verfügen über den Hauptschul-
abschluss (19 Prozent im Vorjahresmonat) und 11 Prozent über die Mittlere Reife (12 Pro-
zent im Vorjahresmonat). Das Abitur, die Fachhochschulreife oder einen universitären Ab-
schluss haben, wie im Juni 2023, 16 Prozent der arbeitslosen  Leistungsberechtigten er-
langt (siehe Abbildung 21). 
 
Abbildung 21: Arbeitslose erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach Schulabschluss 
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Berichtsmonat Juni 2024

28 
 
71 Prozent der arbeitslosen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten verfügen über keinen 
beziehungsweise keinen anerkannten Berufsabschluss. 17 Prozent haben eine betriebli-
che oder schulische Ausbildung abgeschlossen und 5 Prozent haben eine akademisch e 
Ausbildung (siehe Abbildung 22 ). Damit haben sich die Werte gegenüber dem Vorjah-
resmonat nicht verändert.  
 
Abbildung 22: Arbeitslose erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach Berufsabschluss 
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Berichtsmonat Juni 2024 
 
Um die erwerbsfähigen Leistungsberechtigten gemäß ihren unterschiedlichen Lebenssi-
tuationen individuell und professionell beraten und fördern zu können, werden sie entspre-
chend ihrer zielgruppenspezifischen Bedürfnisse innerhalb der stadtbezirklichen Jobcen-
ter-im-Jobcenter von spezialisierten Jobcoaches beraten, die die relevanten Netzwerke 
gut kennen und eng mit ihnen kooperieren. Folgende Zielgruppen sind im Jobcenter Müns-
ter entsprechend definiert: 
 Jugendliche und junge Erwachsene (U25)15  
 Alleinerziehende 
 Menschen mit Schwerbehinderung und Rehabilitand*innen 
 Geflüchtete16 und Menschen mit Migrationsvorgeschichte 
 Selbständige und Gründungswillige 
                                                
15 Die Zielgruppe der Jugendlichen und jungen Erwachsenen ist nicht strikt auf die unter 25-Jährigen festgelegt, der Über-
gang zu den über 25-Jährigen wird flexibel gehandhabt, da zentrale Themen- und Zielstellungen wie insbesondere berufli-
che Orientierung und der Erwerb eines Berufsabschlusses auch für viele erwerbsfähige Leistungsberechtigte über 25 Jah-
ren noch relevant sind. 
16 Die Abgrenzung der Zielgruppe der G eflüchteten zur Personengruppe der ausländischen Leistungsberechtigten insge-
samt gestaltet sich komplex. Das Jobcenter zählt statistisch jene Personen im Leistungsbezug nach dem SGB 2 als Ge-
flüchtete, die im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis oder einer Niederlassungserlaubnis sind. Darüber hinaus wird ein Zeitbe-
zug hergestellt: Der Eintritt in den Leistungsbezug nach dem SGB 2 erfolgte ab dem 01. Januar 2015. Erst ab diesem Datum 
wird der Fluchtstatus im Jobcenter erfasst.

29 
 
Das Profiling und die Zielplanung für die erwerbsfähigen Leistungsberechtigten werden im 
Jobcenter der Stadt Münster nach dem fa:z -Modell©17 durchgeführt. Basierend auf einer 
umfangreichen Potenzialanalyse wird dabei ein für die Leistungsberechtigten vorrangig zu 
verfolgendes Förderziel vereinbart (siehe Anlage 5 für die Darstellung der Ressourcenbe-
reiche und Ziele im fa:z-Modell©). Für mehr als ein Drittel der erwerbsfähigen Leistungs-
berechtigten ist aus verschiedenen Gründen (insbesondere die Absolvierung einer allge-
mein- oder berufsbildenden Schule oder einer Ausbildung, die Erziehung eines Kindes 
unter drei Jahren oder Pflege eines/einer Angehörigen) derzeit keine Vereinbarung eines 
Förderziels erforderlich. Diese Personen sind bei der Darstellung der Verteilung der För-
derziele nicht berücksichtigt. Die Verteilung der Förderziele auf die erwerbsfähigen Leis-
tungsberechtigten ist aus der Abbildung 23 ersichtlich.  
Mit 10 Prozent der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, mit denen ein Förderziel ver-
einbart wurde, wird die Direktvermittlung18 angesteuert. Die übrigen erwerbsfähigen Leis-
tungsberechtigten werden zunächst über andere Ziele an die Aufnahme einer Beschäfti-
gung herangeführt. Bemerkenswert ist hier, dass bei 32 Prozent der erwerbsfähigen Leis-
tungsberechtigten, mit denen ein Förderziel vereinbart wurde, zunächst gesundheitliche 
Themen im Vordergrund stehen (Förderziel „Stabilisierung der Erwerbsfähigkeit“). 
 
Abbildung 23: Erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach Förderzielen im Jobcenter der Stadt Münster 
Quelle: Eigene Auswertung, Berichtsmonat November 2024
                                                
17 Das fa:z-Modell© (= Förderansatz: Ziel) ist das Fallsteuerungskonzept des Jobcenters der Stadt Münster. 
18 Bei Vereinbarung des Förderziels Direktvermittlung ist im Rahmen der fa:z-Logik nicht zwingend eine sofortige Integra-
tion in Arbeit möglich. Mit vielen Leistungsberechtigten muss zunächst das Bewerbungs- und Stellensuchverhalten, zum 
Beispiel durch ein Bewerbungstraining, gestärkt werden, und es sind umfassende Bemühungen notwendig, um die Leis-
tungsberechtigten auf dem Arbeitsmarkt zu integrieren.

30 
 
1.4. Budget 2025 des Jobcenters 
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat mit Schreiben vom 19.08.2024 über 
die Maßstäbe der Mittelverteilung für das Jahr 2025 informiert. Demnach erhält das Job-
center der Stadt Münster für das Jahr  2025 ein Gesamtbudget in Höhe von rund 33,45 
Millionen Euro, das ist eine Kürzung um rund 3,7 Millionen Euro (-10,14 Prozent) gegen-
über dem Vorjahr. Das Gesamtbudget unterteilt sich in rund 13,55 Millionen Euro für Ein-
gliederungsmittel (- 603.058 Euro / -4,64 Prozent im Vergleich zum Vorjahr) und knapp 
20,0 Millionen Euro für Verwaltungskosten (-3,11 Millionen / -13,52 Prozent im Vergleich 
zum Vorjahr), siehe Abbildung 24. 
 2025 2024 Veränderung  
in Euro 
Veränderung in 
Prozent 
 
Eingliederungs- 
mittelbudget 
13.553.935 € 14.156.993 € -603.058 € -4,64 
 
Verwaltungs- 
kostenbudget 
19.897.183 € 23.007.367 € -3.110.184 € -13,52 
 
Gesamtbudget 
 
33.451.118 € 33.397.000 € -3.713.242 € -10,14 
Abbildung 24: Voraussichtliche Mittelzuteilung 2025 für das Jobcenter der Stadt Münster 
Quelle: Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 19.08.2024 
 
Demnach sieht die Haushaltsplanung des Bundes eine massive Kürzung im Verwaltungs-
budget vor. Vor dem Hintergrund der weiter steigenden Verwaltungskosten, durch die zu 
erwartenden Tarifsteigerungen für Tarifangestellte, ist im Jahr 2025 eine Verstärkung 
(Umschichtung) aus dem Budget für Eingliederungsmittel zum Budget für Verwaltungs-
kosten in Höhe von mindestens 4 Millionen Euro erforderlich.  
Unter Berücksichtigung bereits vorhandener Vorbindungen aus dem Haushaltsjahr 2024 
für 2025 steht im Eingliederungstitel für das Neugeschäft ein Budget von voraussichtlich 
rund 3 Millionen Euro zur Verfügung, das ist eine Halbierung im Vergleich zum Vorjahr.  
Aufgrund der Neuwahlen  des Bundestags am 23. F ebruar ist für 2025 eine vorläufige 
Haushaltsführung mit einer derzeit noch nicht einzuschätzenden Dauer  (vermutlich bis 
zum Sommer, eventuell auch länger) angekündigt. Für die Jobcenter hat dies zur Folge, 
dass der Einsatz von Fördermitteln im Jahr 2025 voraussichtlich zunächst sehr restriktiv  
erfolgen muss, verbunden mit einer engen Steuerung und wenig Verbindlichkeit gegen-
über Bildungsträgern.

31 
 
Zu den Bundesmitteln kommen kommunale Mittel in Höhe von 634.000 Euro für die Rea-
lisierung öffentlich geförderter Beschäftigung hinzu.19 Hiermit sollen insbesondere Perso-
nen im Rahmen der Paragrafen 16e und 16i SGB 2 gefördert werden, die den Grundge-
danken dieser Instrumente, nicht aber alle Fördervoraussetzungen im Einzelnen erfüllen. 
Dies können zum Beispiel Leistungsberechtigte mit Fluchthintergrund sein, die noch nicht 
ausreichend lange im Bürgergeldbezug sind.20 
 
 
2. Ziele, Strategie und arbeitsmarktpolitische Handlungsfelder 
2.1 Übergreifende Ziele und strategische Grundausrichtung 
Das Zielsystem des Jobcenters der Stadt Münster richtet sich vorrangig am gesetzlichen 
Auftrag des Grundsicherungsträgers aus. Die Grundsicherung für Arbeitsuchende gemäß 
SGB 2 soll es den Leistungsberechtigten ermöglichen, ein Leben zu führen,  das der 
Würde des Menschen entspricht. Primäre Aufgabe ist es, die Eigenverantwortung der 
Leistungsbeziehenden zu stärken und Unterstützung bei der Aufnahme beziehungsweise 
Beibehaltung einer Erwerbstätigkeit zu leisten, sodass der Lebensunterhalt aus eig enen 
Mitteln bestritten werden kann. 
Zur Feststellung und Förderung der Leistungsfähigkeit der örtlichen Grundsicherungsträ-
ger sieht der Gesetzgeber die Erhebung von Kennzahlen vor. Die Kennzahlen wurden in 
einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe erarbeitet und in der Verordnung der Kennzahlen nach 
Paragraf 48a SGB 2 festgeschrieben. In Paragraf 48b Absatz 1 SGB 2 ist geregelt, dass 
zur Erreichung dieser Ziele Zielvereinbarungen zwischen der zuständigen Landesbehörde 
und dem kommunalen Träger abzuschließen sind. We itere unterstützende Ziele zu den 
Schwerpunkten der Arbeitsmarkt- und Integrationspolitik sollen der Komplexität der Leis-
tungserbringung im SGB 2 Rechnung tragen und den zielgerichteten Mittel- und Ressour-
ceneinsatz sicherstellen. Diese werden durch das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und 
Soziales Nordrhein-Westfalen (MAGS NRW) in Zusammenarbeit mit der Regionaldirek-
tion Nordrhein-Westfalen der Bundesagentur für Arbeit erarbeitet und bilden die möglichen 
Handlungsschwerpunkte für die Jobcenter des Landes ab.  
Insgesamt bestehen damit fünf Ziele, siehe Abbildung 25. 
                                                
19 Im Ratsbeschluss V/0487/2024/1 vom 11.12.2024 heißt es dazu: „Die Fortführung der öffentlich geförderten Beschäfti-
gung ist ein wichtiges Instrument um Langzeitleistungsbeziehenden in Münster eine berufliche Perspektive zu eröffnen. Der 
Rat der Stadt Münster bekräftigt daher die bisher gefällten Beschlüsse zur kommunalen Finanzierung öffentlich geförderter 
Beschäftigungsmöglichkeiten. Für das Jahr 2025 werden in den Haushalt 634.000 EUR, für das Jahr 2026 726.000 EUR, 
für das Jahr 2027 761.000 EUR, für das Jahr 2028 787.500 EUR eingestellt. Auch in den Folgejahren werden entsprechende 
Mittel in Haushalt eingeplant.“  
20 Voraussetzung für eine Förderung nach Paragraf 16i SGB 2 ist ein Bürgergeldbezug in Höhe von sechs Jahren inner-
halb der letzten sieben Jahre.

32 
 
 
Abbildung 25: Ziele 2025 in der Grundsicherung für Arbeitsuchende  
Quelle: Eigene Gestaltung  
Das Ziel „Verringerung der Hilfebedürftigkeit“ wird  in den Zielvereinbarungen  allerdings 
nicht mit einem konkreten Zielwert hinterlegt, sondern lediglich im Rahmen eines Monito-
rings nachgehalten. Das heißt, dass die Entwicklung der Ausgaben für die Leistungen zur 
Sicherung des Lebensunterhaltes (Bürgergeld) sowie für die Kosten der Unterkunft  lau-
fend beobachtet wird. Dies galt in den vergangenen Jahren auch für die geschlechtsspe-
zifische Zielgröße „Abstand der Integrationsquoten von  Frauen und Männern“.  Für das 
Jahr 2025 hat das MAGS NRW jedoch entschieden, diese Kennzahl nicht mehr lediglich 
zu beobachten, sondern sie  in den Fokus und damit in die Zielvereinbarungen  mit den 
Jobcentern aufzunehmen. 
Die Verbesserung der sozialen Teilhabe ist zwar gesetzlich als Ziel verankert, ein Indikator 
zu diesem Ziel wurde bisher weder durch den Bund noch durch das Land NRW gebildet. 
Entsprechend ist soziale Teilhabe bislang nicht expliziter Bestandteil der Zielvereinbarun-
gen, wird allerdings in den Gesprächen der Jobcenter mit dem Land in den Fokus genom-
men, um der Komplexität der Integrationsarbeit im SGB 2 Rechnung zu tragen. Weiterhin 
befasst sich bereits seit einiger Zeit eine Projektgruppe - bestehend aus Vertreter*innen 
der Länder, der kommunalen Spitzenverbände, der Bundesagentur für Arbeit und dem 
Bundesministerium für Arbeit und Soziales - mit der entsprechenden Anpassung des Ziel-
steuerungssystems im SGB 2. Die Ergebnisse dieses Prozesses bleiben abzuwarten. 
Für das Jobcenter der Stadt Münster ist die Ermöglichung sozialer Teilhabe durch Be-
schäftigung schon seit mehreren Jahren und auch weiterhin 2025 die strategische Grund-
ausrichtung21. Damit trägt das Jobcenter zur Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie 
Münster 2023 im Themenfeld „Gesellschaftliche Teilhabe und Gender“ bei, in der als stra-
tegisches Entwicklungsziel angestrebt wird, dass gelebte gesellschaftli che Teilhabe in 
Münster für alle selbstverständlich ist.22 In konsequenter Weiterführung dieser Ausrichtung 
hat der Rat der Stadt Münster durch einen Beschluss im Jahr 2022 soziale Teilhabe und 
                                                
21 Eine ausführliche Darstellung zum Thema „soziale Teilhabe“ und daran angelehnt zum wirkorientierten Ansatz des Job-
centers findet sich im Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2024 (V/0739/2023). 
22 Siehe Vorlage V/0515/2018: Global nachhaltige Kommune NRW – Nachhaltigkeitsstrategie Münster 2030. 
Verbesserung der Integration 
in Erwerbstätigkeit
Verringerung der
Hilfebedürftigkeit
Verringerung des Abstands
der Integrationsquoten 
von Männern und Fauen
Vermeidung von langfristigem
Leistungsbezug
Verbesserung der 
sozialen Teilhabe

33 
 
Antidiskriminierung als eines von vier Handlungsfeldern der Ziele zur kommunalen Steu-
erung benannt.23 
 
2.2 Zielwerte für das Jahr 2025 
Die Zielwerte, die das Jobcenter alljährlich mit dem Land NRW vereinbart, beruhen auf 
der Analyse der Eckdaten und Rahmenbedingunge n und den controllingbasierten Prog-
nosen des Jobcenters der Stadt Münster (siehe Ausgangslage und Rahmenbedingungen 
im ersten Kapitel) sowie auf den Erwartungen des Ministeriums hinsichtlich der Zielwerte 
auf Landesebene.  
In seiner Sitzung am 26.11.2024 hat der zuständige Ausschuss für Soziales, Gesundheit, 
Verbraucherschutz und Arbeitsförderung der Stadt Münster den Korridoren, mit denen das 
Jobcenter für 202 5 in die Verhandlungen mit dem Land geht, über die Vorlage 
V/0698/2024 (Eckdaten, Rahmenbedingungen, Schwerpunkte und Zielwerte in der Grund-
sicherung für Arbeitsuchende 2025) zugestimmt. Über die mit dem Land vereinbarten Ziel-
werte wird das Jobcenter dem Ausschuss im Rahmen einer Vorlage im ersten Quartal 
2025 berichten. 
 
2.3 Schwerpunktthemen des Landes  
Das MAGS will 2025 die Ende 2023 begonnene sogenannte Vermittlungsoffensive mit den 
18 zugelassenen kommunalen Jobcentern in NRW weiter fortsetzen. Der Fokus soll weiter 
auf Leistungsberechtigten liegen, die mehr oder weniger unmittelbar in den ersten Arbeits-
markt eingebunden werden können, ohne dabei jedoch arbeitsmarktfernere Leistungsbe-
rechtigte außen vor zu lassen. Hierzu hat das MAGS am 20.12.2024 einen entsprechen-
den Erlass herausgegeben.  
Als Schwerpunkte der Steuerung im Jahr 2025 hat das MAGS die folgenden Themen be-
nannt: 
I. Weiterentwicklung der Beratungsleistung im Aktivierungs- und Integrationsprozess. 
II. Weiterentwicklung der Kooperation mit Unternehmen im Integrationsprozess. 
2.4 Handlungsfelder, Aktivitäten und Ziele des Jobcenters 
Auf Basis der Schwerpunktthemen des MAGS hat das Jobcenter der Stadt Münster un-
ter Beibehaltung der Jobcenter-Strategie, soziale Teilhabe durch Beschäftigung zu er-
möglichen, drei Handlungsfelder entwickelt:  
 
 
                                                
23 Siehe Vorlage V/0609/2022/E1: Ziele kommunaler Steuerung.

34 
 
 
Abbildung 26: Handlungsfelder 2025 des Jobcenters der Stadt Münster 
Quelle: Eigene Darstellung 
 
Durch die Umsetzung dieser Handlungsfelder erwartet das Jobcenter eine deutliche Fo-
kussierung auf die Erreichung der vereinbarten Ziele und einen verbesserten Ressour-
ceneinsatz bei gleichzeitiger Qualitätssteigerung. 
 
2.4.1   Aktivitäten und Ziele im Handlungsfeld 1 
 
Bis Ende 2025 plant das Jobcenter der Stadt Münster im Handlungsfeld 1 die folgenden 
Aktivitäten umgesetzt und Ziele erreicht zu haben: 
 
Das Thema „Beschäftigung“ steht noch mehr als bisher im Mittelpunkt aller Bera-
tungskontakte. 
Die Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt und die Migrationsbeauftragte des 
Jobcenters haben  themenspezifische (Klein)Gruppenberatungen  für alleinstehende 
Frauen ohne Care-Arbeit entwickelt und durchgeführt. 
Weiterhin hat die Migrationsbeauftragte zum Ende der Integrationskurse und Be rufs-
sprachkurse Gruppenberatungen für die Teilnehmenden durchgeführt, um über mögliche 
Anschlussperspektiven zu informieren. 
Für Personen, deren Arbeitslosengeldbezug im SGB 3 in Kürze ausläuft, sind in Koope-
ration mit der Agentur für Arbeit Gruppenberatungen angeboten worden- 
 
Die berufliche Kompetenzerhebung bzw. Kompetenzfeststellung ist weiter profes-
sionalisiert. 
Auf Basis der in den Jahren 2023/2024 durchgeführten Schulungen der Integrationsfach-
kräfte zum Thema Berufskunde hat das Jobcenter eine Schulung zur Kompetenzerhebung 
in der Beratung entwickelt und erprobt.

35 
 
Darüber hinaus wurde eine Markterkundung über bestehende (digitale) Angebote zur Un-
terstützung der Kompetenzfeststellung durchgeführt  und eine Entscheidung über einen 
Einsatz herbeigeführt. 
 
Münsteraner Unternehmen haben mehr Plätze zur ersten Erkundung  beziehungs-
weise Erprobung von konkreten  Beschäftigungsmöglichkeiten für potenzielle Be-
werber*innen bereitgestellt. 
Das Jobcenter hat branchenspezifische Dialog- und Erkundungsformate zwischen Arbeit-
gebenden und potenziellen Bewerbern entwickelt und umgesetzt (Stichwort: Ausprobieren 
am Arbeitsplatz). 
Das Jobcenter hat Arbeitgebende und Arbeitsuchende auf der Job - und Weiterbildungs-
messe future@work24 zusammengeführt. 
Es sind weitere zielgruppen- und themenspezifische Aktionstage im Sozialraum mit den 
relevanten Partner*innen des Jobcenters durchgeführt worden. 
 
Münsteraner Unternehmen haben noch mehr als bisher das Potential im Rahmen 
von Inklusion erkannt, stellen mehr Menschen mit Behinderung ein und bieten ver-
stärkt die Ausbildung zur/zum Fachpraktiker*in25 an. 
In der Beratung von Arbeitgebenden hat das Jobcenter das Thema Inklusion eingebracht 
und in Folge Ausbildungsplätze zur Fachpraktikerin/zum Fachpraktiker eingeworben.  
 
 
2.4.2   Aktivitäten und Ziele im Handlungsfeld 2 
Bis Ende 2025 plant das Jobcenter der Stadt Münster im Handlungsfeld 2 die folgenden 
Aktivitäten umgesetzt und Ziele erreicht zu haben: 
 
Die Prozesse im Bereich Markt und Integration sind effektiver und effizienter auf die 
Zielerreichung ausgerichtet. 
Aktuell müssen alle Integrationsfachkräfte (fast) alle Themen und Prozesse voll inhaltlich 
beherrschen. Das Jobcenter überprüft die bestehenden Prozesse dahingehend, inwieweit 
eine weitergehende Spezialisierung vorteilhaft für alle am Prozess Beteiligten sein kann. 
Es ist weiter identifiziert, an welchen Stellen gegebenenfalls auch Prozessschritte wegge-
lassen werden können (zum Beispiel hinsichtlich der Erhebung von 54 Merkmalen im Rah-
men der Potentialanalyse oder der Verschlankung von Entscheidungswegen). Hier ist es 
nicht auszuschließen, dass es nicht nur zu Veränderungen der Abläufe und Prozesse,  
sondern auch zu Anpassungen der Aufbauorganisation kommen kann. 
  
                                                
24 Die Messe findet am 24. und 25. Januar 2025 statt. 
25 Menschen mit Behinderung, denen aufgrund der Art und Schwere ihrer Behinderung auch unter der Anwendung eines 
Nachteilsausgleich keine Regelausbildung möglich ist, können eine Ausbildung zur/zum Fachpraktiker*in absolvieren. 
Hierbei handelt es sich um eine Ausbildung innerhalb des Berufsbildungsgesetzes, welche eine anschließende Beschäfti-
gung auf dem ersten Arbeitsmarkt ermöglicht. Die Ausbildungsinhalte orientieren sich an denen anerkannter Ausbildungs-
berufe, erfordern jedoch einen geringeren Umfang an theoretischen Kenntnissen und wird daher auch oft als „theorieredu-
zierte Ausbildung“ bezeichnet. Die Ausbildung dauert meist zwei bis drei Jahre.

36 
 
Die Ausrichtung des Kommunalen Service Centers für Arbeit des Jobcenters ist im 
Hinblick auf Bewerberorientierung angepasst. 
Das Kommunale Service Center des Jobcenters hat insbesondere im Rahmen des Neu-
kundenprozesses für einen gewissen Zeitraum  verstärkt vermittlungsnahe Leistungsbe-
rechtigte in die Vermittlung übernommen.  
 
2.4.3   Aktivitäten und Ziele im Handlungsfeld 3 
Bis Ende 2025 plant das Jobcenter der Stadt Münster im Handlungsfeld 3 die folgenden 
Aktivitäten umgesetzt und Ziele erreicht zu haben: 
 
Beratungskonzeptionen für alle Segmente des Jobcoachings sind erstellt.  
Auf Basis der Ergebnisse der Prozessoptimierung im Neukundenprozess hat das Jobcen-
ter die Einstiegsphase im Kernprozess des Jobcoachings mit einer entsprechenden Bera-
tungskonzeption hinterlegt und, sofern notwendig, begleitende Praxishilfen erstellt. 
 
Beraterisch ausgerichtete Unterstützungsleistungen im Kernprozess Jobcoaching 
werden unter den geänderten Rahmenbedingungen professioneller erbracht als 
vorher. 
Die Beratungskonzeption ist in der Praxis erprobt und wird regelmäßig auf Wirksamkeit 
evaluiert.

37 
 
2.5 Netzwerke 
Die in den vorangegangenen Kapiteln beschriebenen Rahmenbedingungen, Ziele, Stra-
tegien und Aktivitäten verdeutlichen die Komplexität der Arbeit des Jobcenters. Menschen 
soziale Teilhabe (durch Beschäftigung) zu ermöglichen, ist eine gesamtg esellschaftliche 
Herausforderung, die nicht im SGB 2 beziehungsweise im Jobcenter der Stadt Münster 
allein bewältigt werden kann. Hier sind sowohl auf übergeordneter Ebene als auch auf den 
Einzelfall bezogen ganzheitliche rechtskreis- und institutionenübergreifende Ansätze not-
wendig. Die Kooperation mit seinen zahlreichen Netzwerkpartner*innen ist für das Job-
center der Stadt Münster deshalb von zentraler Bedeutung, sowohl auf intrakommunaler 
und lokaler (inklusive sozialräumlicher) Ebene als auch regional und überregional.  
Wichtige Akteur*innen und Kooperationspartner*innen für das Jobcenter sind (nicht ab-
schließend):  
 Städtische Ämter und Einrichtungen, insbesondere: 
◦ Amt für Schule und Weiterbildung  
◦ Sozialamt 
◦ Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
◦ Gesundheits- und Veterinäramt 
◦ Amt für Migration und Integration 
◦ Amt für Wohnungswesen und Quartiersentwicklung 
◦ Amt für Gleichstellung 
◦ Geschäftsstelle der Kommunalen Stiftungen / Freiwilligenagentur 
◦ Wirtschaftsförderung 
 Agentur für Arbeit Ahlen-Münster 
 Träger der freien Wohlfahrtshilfe und deren Einrichtungen 
 Familienzentren 
 Integrationsrat und Migrantenselbstorganisationen 
 Bildungsträger 
 Kammern und Arbeitgebendenverbände 
 Arbeitgebende 
 Gewerkschaften und Arbeitnehmendenvertretungen 
 Schulen 
 Bezirksregierung Münster 
 Landschaftsverband Westfalen-Lippe 
 (Fach-)Hochschulen 
 Ehrenamtliche Initiativen und Vereine  
 Regionalagentur Münsterland 
 andere Kommunen beziehungsweise Jobcenter (regional und überregional) 
 Netzwerk der Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt 
 Beirat des Jobcenters und die dort vertretenen Gremien und Einrichtungen 
 lokale Politik (insbesondere die arbeitsmarktpolitischen Sprecher*innen) 
 verschiedene themen- und zielgruppenbezogene Arbeitskreise und Gremien auf loka-
ler, regionaler und überregionaler Ebene

38 
 
3. Angebotsplanung 
Zur Unterstützung der individuellen Zielerrei chung der Leistungsberechtigten und  der 
Ziele des Jobcenters bedarf es ein es ausdifferenzierten  Angebotsportfolios. Trotz der 
deutlich knapperen finanziellen Mittel (vgl. Abschnitt 1.3.6) ist es das Ziel des Jobcenters 
für 2025, weitestgehend alle Förderbedarfe abzudecken und damit auch für arbeitsmarkt-
fernerer Leistungsberechtigte weiterhin Angebote vorzuhalten. Allerdings wird es unum-
gänglich sein, die Anzahl der Förderplätze insgesamt zu reduzieren. Das Perspektivzent-
rum, der hauseigene Bildungsträger des Jobcenters, wird gemäß Ratsbeschluss 
V/0487/2024/1 vom 11.12.2024 zum 31.12.2024 vollständig eingestellt.  
Für das Jahr 2025 ist die folgende Verteilung der Eingliederungsmittel geplant (siehe Ab-
bildung 27): 
 
Abbildung 27: Verteilung des Eingliederungstitels 2025 im Vergleich zu 2024 
Quelle: Eigenen Berechnung und Darstellung 
 
Demnach entfällt der höchste Anteil der Eingliederungsmittel im Jahr 2025 mit jeweils rund 
30 Prozent auf öffentlich geförderte Beschäftigungen nach Paragraf 16i SGB 2 (Teilhabe 
am Arbeitsmarkt) sowie auf Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Einglied erung 
gemäß Paragraf 45 SGB 3.  
16,2 Prozent der Eingliederungsmittel sind für Arbeitsgelegenheiten nach Paragraf 16d 
SGB 2 vorgesehen, 6,4 Prozent für ganzheitliche Betreuungsangebote nach Paragraf 16k 
SGB 2, 4,3 Prozent für die Förderung schwer zu erreichender junger Menschen (Paragraf 
16h SGB 2) und 2,8 Prozent für die Eingliederung von Langzeitarbeitslosen nach Paragraf 
16e SGB 2. 8,6 Prozent der Eingliederungsmittel entfallen auf sonstige Instrumente, wie 
zum Beispiel das Vermittlungsbudget und Eingliederungszuschüsse. 
Die Mittel zur Förderung beruflicher Weiterbildung (Paragraf 81ff. SGB 3) mit einem Anteil 
von 4,9 Prozent am Eingliederungsbudget sind für die Ausfinanzierung bereits begonne-
ner Maßnahmen eingeplant.  
Zusätzlich zu der Mi ttelreduzierung im SGB 2 sind zum Jahr 2025 deutliche Kürzungen 
durch Bund, Land und Kommunen in weiteren sozialen Bereichen (so zum Beispiel durch

39 
 
das Bund bei den Integrationskursen und durch das Land bei der freien Wohlfahrtspflege, 
unter anderem für die Arbeit mit Menschen mit Behinderung) vorgesehen. In Folge werden 
auch bei den freien Trägern, genau wie im Jobcenter selbst, Anpassungen an die verän-
derten (finanziellen) Rahmenbedingungen erfolgen müssen.  Es bleibt abzuwarten, wie 
sich hierdurch insgesamt die Trägerlandschaft in Münster verändern wird. 
Im Folgenden werden die im Jahr 2025 zur Verfügung stehenden Förderangebote des 
Jobcenters der Stadt Münster im Detail aufgelistet. Diese lassen sich den grundlegenden 
drei Unterstützungsleistungen im Jobcoaching  zuordnen, denen in der Regel eine Ein-
stiegsphase vorgeschaltet ist, siehe Abbildung 28. Dabei ist der Übergang zwischen den 
Unterstützungsleistungen oftmals fließend und einzelne Förderangebote enthalten Ele-
mente von mehr als einer der Unterstützungsleistungen. 
 
Abbildung 28: Unterstützungsleistungen im Jobcenter der Stadt Münster 
Quelle: Eigene Darstellung  
 
Im Sinne der Transparenz wird des Weiteren eine Unterteilung nach den verschiedenen 
Finanzierungsquellen  
 Selbstvornahme des Jobcenters 
 Bundesmittel (Eingliederungsbudget des Jobcenters) 
 Drittmittel (Bundesagentur für Arbeit, weitere) 
vorgenommen 
 
3.1. Angebote zur Unterstützung der beruflichen Orientierung, Entwicklung und 
Entscheidung 
Der Katalog der arbeitsmarktpolitischen Angebote  des Jobcenters  umfasst zahlrei che 
Maßnahmen zur beruflichen Orientierung, Entwicklung und Entscheidung. Im Rahmen der 
nachfolgend genannten Angebote erhalten die Bürgergeldbeziehenden individuelle Hilfe-
stellungen, um sich eine wissensbasierte Orientierung über die ihnen zur Verfügung s te-
henden beruflichen und persönlichen Ressourcen und Entwicklungsmöglichkeiten zu ver-
schaffen, ihre Kompetenzen zu erweitern und ihre Selbstwirksamkeit zu stärken.

40 
 
3.1.1. Bundesmittelfinanzierte Angebote (Eingliederungsbudget des Jobcenters)   
 
Aus dem Einglieder ungsbudget des Jobcenters sind  2025 in diesem Bereich  rund 800 
Förderungen geplant (siehe Abbildung 29). 
Nr.  Titel des Angebotes Inhalt des Angebotes Format Förder- 
umfang 
1 Assistierte Ausbildung  
(AsA) 
Stützunterricht und sozialpädagogische  
Begleitung für Jugendliche und junge 
 Erwachsene, die eine betriebliche  
Berufserstausbildung in einem staatlich  
anerkannten Ausbildungsberuf oder  
eine Einstiegsqualifizierung (EQ) absolvieren 
Einzelcoaching und 
Stützunterricht in 
Kleingruppen 
35 TN 
2 Horizont 
Modul 1: 
 
Kompetenzfeststellung, Stabilisierung der  
Lebenssituation, berufliche Orientierung und 
Steigerung der Beschäftigungsfähigkeit  
(u.a. durch praktische Tätigkeiten in Lernwerk-
stätten), Aneignung berufsbezogener Sprach-
kompetenzen, Vermittlung  
in Beschäftigung 
Einzelcoaching  
und  
Kleingruppen- 
angebot 
32 TN 
Modul 2: 
 
Stabilisierung der Aufnahme einer  
sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung 
Einzelcoaching 10 TN 
3 
Maßnahmen  
zur Aktivierung  
und beruflichen  
Eingliederung  
(Einzelfallförderungen) 
Maßnahmen bei Trägern 
(z.B. Einzelcoachings zur Vermittlung  
in Arbeit für verschiedene Zielgruppen  
und Einzelcoachings zur Stabilisierung  
einer Beschäftigungsaufnahme) 
Einzelcoaching und  
Kleingruppen- 
angebote 
300 TN 
4 Teilhabe am  
Arbeitsmarkt 
Förderung von Arbeitgebenden durch  
Zuschüsse zum Arbeitsentgelt für die  
Beschäftigung von zugewiesenen  
erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (eLb) 
--- 
140 - 150  
Förderfälle  
im Bestand 
5 
Eingliederung  
von Langzeit- 
arbeitslosen 
Förderung von Arbeitgebenden durch  
Zuschüsse zum Arbeitsentgelt für die  
Beschäftigung von zugewiesenen  
erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (eLb) bei 
Begründung eines Arbeitsverhältnisses 
--- 
2 - 5 
Förderfälle 
im Bestand 
6 
Workshops  
für Bestands- 
selbstständige  
und Existenz- 
gründer*innen 
Rechte und Pflichten des Gründers / der Grün-
derin, Geschäftsidee, Markt und  
Wettbewerb, Preisstrategie / Kalkulation,  
Genehmigungen, Versicherungen, Rechtsform, 
SWOT - Analyse, Kapitalbedarf,  
Finanzierungsmöglichkeiten, Gewinn- 
ermittlung, Rentabilitätsprognose, etc. 
Gruppen- 
angebot 
15 TN  
je Workshop 
 
ca. 4 Work-
shops im Jahr 
 
7 
ABO  
für Selbstständige –  
Aufklärung /  
Bestandsanalyse /  
Optimierungscoaching 
Aufklärung / Bestandsanalyse: 
 
Persönliche und finanzielle Situation,  
Motivation, persönliche und fachliche  
Kenntnisse, Analyse der Marktchancen,  
Beurteilung der Gewinnerzielungs- 
möglichkeiten, Aufzeigen geeigneter  
Sanierungsmaßnahmen, Darstellung  
einer Zeitschiene zur Stabilisierung,  
notwendige Betriebsausgaben  
für Investitionen 
Einzelcoaching 
30 TN 
Optimierungscoaching: 
 
weitergehende Beratung und Unterstützung der 
Teilnehmenden, um die Hilfebedürftigkeit zu 
verringern bzw. zu vermeiden 
5 TN

41 
 
Nr.  Titel des Angebotes Inhalt des Angebotes Format Förder- 
umfang 
8 Einstiegsgeld für 
Selbstständige 
Einstiegsgeld kann bei Aufnahme 
 einer selbstständigen Erwerbstätigkeit  
zur Überwindung der Hilfebedürftigkeit  
erbracht werden 
--- 10 TN 
9 
Leistungen zur  
Eingliederung  
von Selbstständigen 
Darlehen und Zuschüsse für die Beschaffung 
von Sachgütern, die für die Aufnahme  
oder Ausübung einer selbstständigen,  
hauptberuflichen, wirtschaftlich tragfähigen Tä-
tigkeit notwendig und angemessen sind 
--- 5 TN 
10 Einstiegsgeld 
Einstiegsgeld kann als Lohnkostenzuschuss 
bei Aufnahme einer mindestens sechs- 
monatigen sozialversicherungspflichtigen  
Beschäftigung zur Überwindung  
der Hilfebedürftigkeit erbracht werden 
--- 100 TN 
11 Eingliederungs- 
zuschuss 
Arbeitgebende können zur  
Eingliederung von Arbeitnehmern,  
deren Vermittlung wegen in ihrer Person  
liegender Gründe erschwert ist,  
einen Zuschuss bis zu 50 Prozent  
des zu berücksichtigenden Arbeitsentgelts zum 
Ausgleich einer Minderleistung erhalten 
--- 40  
Förderungen 
12 
Eingliederungs- 
zuschuss  
für Menschen  
mit Behinderungen  
und schwerbehinderte 
Menschen 
Arbeitgebende können zur Eingliederung  
von Menschen mit Schwerbehinderung  
einen Eingliederungszuschuss bis zu 70 Pro-
zent des zu berücksichtigenden Arbeits- 
entgelts (jährliche Minderung um 10 Prozent, 
mind. 30 Prozent) erhalten 
--- 2 - 5 TN 
13 
Eingliederungs- 
zuschuss  
für besonders  
betroffene Menschen  
mit Schwerbehinderung 
Arbeitgebende können zur Eingliederung  
von besonders betroffenen Menschen mit 
Schwerbehinderung einen Eingliederungs- 
zuschuss bis zu 70 Prozent des zu berücksich-
tigenden Arbeitsentgelts (nach Ablauf von 24 
Monaten mit jährlicher Minderung um 10 Pro-
zent, jedoch mind. 30 Prozent) erhalten 
--- 2 - 5 TN 
14 
Probebeschäftigung  
für Menschen  
mit Behinderungen 
sowie schwer- 
behinderte und gleich-
gestellte Menschen 
Erstattung der Kosten für eine befristete  
Probebeschäftigung von Menschen mit 
(Schwer-)Behinderung und ihnen gleich- 
gestellter Menschen an Arbeitgebende,  
sofern die Teilhabe am Arbeitsleben  
verbessert wird oder vollständig und  
dauerhaft zu erreichen ist 
--- 10 TN 
Abbildung 29: Übersicht der Förderangebote im Jahr 2025 zur beruflichen Orientierung, Entwicklung  
und Entscheidung; Quelle: Eigene Aufstellung  
 
 
3.1.2. Drittmittelfinanzierte Angebote der Agentur für Arbeit  
Ein besonderes Augenmerk liegt auf Angeboten, die das Ziel des erfolgreichen Absolvie-
rens einer abschlussorientierten Umschulung oder Qualifizierung verfolgen. Die Förderun-
gen der beruflichen Weiterbildung erhöhen die Chancen auf eine nachhaltige Integration 
in den ersten Arbeitsmarkt erheblich und wirken dem drohenden Fachkräftemangel ent-
gegen.  
Im Jahr 2025 sind rund 250 Förderungen der beruflichen Weiterbildung (Paragraf 81 SGB 
3) geplant.

42 
 
Hierzu zählen: 
 abschlussorientierte betriebliche Umschulungen 
 abschlussorientierte überbetriebliche Umschulungen 
 umschulungsbegleitende Hilfen (ubH) 
 Teilqualifizierungen 
 Vorbereitung auf eine betriebliche Ausbildung und auf den Hauptschulabschluss/  
Schulabschluss Plus  
 Erwerb von Grundkompetenzen 
 Einzelqualifizierungen 
 Qualifizierungen im Job (Paragraf 82 SGB 3) 
 
Des Weiteren sind rund 25 Förderungen der beru flichen Aus - und Weiterbildung ( ein-
schließlich Berufsvorbereitung) sowie der wegen einer Behinderung erforderlichen Grund-
ausbildung von Menschen mit Behinderung/Rehabilitand*innen (Paragraf 117 SGB 3) ge-
plant.  
Hierzu zählen: 
 abschlussorientierte Umschulungen (unter anderem im Berufsförderungswerk) 
 berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen für psychisch Erkrankte 
 Arbeitserprobung im Berufsförderungswerk 
 Rehabilitations-Vorbereitungstraining (RVT) 
 
Hinweis zur Förderung beruflicher Rehabilitation: 
Aufgrund der Änderungen durch d as erste Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024 sind ab 
dem 01.01.2025 Anpassungen in der Zusammenarbeit zwisc hen der Bundesagentur für 
Arbeit Rehabilitationsträger und den Jobcentern erforderlich. 
 Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (Reha-Förderleistungen) werden nicht mehr 
in geteilter Leistungsverantwortung durch die Jobcenter und die  Agenturen für Arbeit 
erbracht.  
 Sofern die Bundesagentur für Arbeit als Reha-Träger fungiert, geht die Umsetzungs- 
und Finanzierungsverantwortung für weitere Förderungen zur Teilhabe am Arbeitsle-
ben für Rehabilitand*innen auf die Agenturen für Arbeit über.  
Die Jobcenter tragen weiterhin die kontinuierliche Integration sverantwortung für ihre 
Kund*innen und stellen ein bedarfsgerechtes Absolventenmanagement sowie eine nach-
haltige Vermittlungsarbeit in Beschäftigung sicher.  
Der Bundesagentur für Arbeit als Rehabilitationsträger obliegt die Verantwortung für das 
Rehabilitationsverfahren und die erfolgreiche Teilhabe am Arbeitsleben. Dadurch ist eine 
enge Abstimmung zwischen der Agentur für Arbeit und dem Jobcenter  erforderlich. Für 
ein effektives Zusammenwirken ist unter anderem  die Einführung von verbindlichen und 
regelmäßigen Fallberatungen beziehungsweise Fallbesprechungen unter Beteiligung der 
Leistungsberechtigten vorgesehen. Die gemeinsamen Ziele und notwendigen Leistungen 
werden in einem Teilhabeplan transparent abgebildet. Neben den allgemein verbindlichen 
Bestandteilen befindet sich eine lokale Ausgestaltung des Kundenprozesses in Entwick-
lung. Mitarbeitende der Agentur für Arbeit Ahlen-Münster und des Jobcenters Münster fer-
tigen hierfür ein regionales Schnittstellenkonzept an. Auf diese Weise werden die örtlichen

43 
 
Rahmenbedingungen im Unterstützungsprozess mitberücksichtigt und sorgen für eine op-
timale und individuelle Förderung im Rehabilitationsverfahren. 
Der neue Kundenprozess Reha im SGB 2 verbindet die gesetzlichen Anforderungen mit 
gemeinsamen und weiterentwickelten Standards bei der Förderung von Rehabilitand*in-
nen. Die bestehenden Prozesse im Bereich Teilhabe und Rehabilitation werden optimiert 
und die Zusammenarbeit zwischen der Agentur für Arbeit Ahlen -Münster und dem Job-
center Münster dadurch in Zukunft noch intensiver gestaltet. Insgesamt wird im Jobcenter 
Münster künftig ein noch größerer Fokus auf die Identifikation von potentiellen Rehabilita-
tionsbedarfen gelegt. 
 
Hinweis zur Förderung beruflicher Weiterbildung: 
Aufgrund der Änderungen durch das erste Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024 werden ab 
dem 01.01.2025 Leistungen zur beruflichen Weiterbildung nach dem Vierten Abschnitt des 
Dritten Kapitels des SGB 3 nicht mehr durch die Jobcenter auf Grundlage des SGB 2 
erbracht. Stattdessen werden die erwerbsfähigen Leistungsberechtigten durch die Agen-
tur für Arbeit gefördert. 
Hier hat der Gesetzgeber eine völlig neue Sch nittstelle im Rahmen der Förderung der 
beruflichen Weiterbildung geschaffen, die für alle Beteiligten einen deutlichen Mehrauf-
wand bedeutet. Die Agentur für Arbeit Ahlen–Münster und das Jobcenter haben sich früh-
zeitig darauf verständigt, soweit wie möglich einen Prozess „wie aus einer Hand“ für die 
Leistungsberechtigten zu gestalten. Dabei sollen unnötige Wege und bürokratische Pro-
zesse im Sinne der Kundenorientierung und der Ressourcenschonung vermieden werden. 
Stattdessen ist ein zielorientierter Informationsaustausch zwischen den Integrationsfach-
kräften des Jobcenters und  der Agentur für Arbeit vorgesehen. Die Beratung der Leis-
tungsberechtigten wird gemeinsam durch die Integrationsfachkräfte von Jobcenter und 
Agentur für Arbeit geführt. Dies soll im Regelfall in den Räumen des Jobcenters erfolgen, 
wobei die Integrationsfachkraft der Agentur für Arbeit  sowie gegebenenfalls weitere Ak-
teur*innen (wie zum Beispiel Bildungsträger) im Rahmen eines hybriden Settings per Vi-
deokonferenz hinzugeschaltet werden.  
Wie auch im Reha–Prozess tragen die Jobcenter weiterhin die kontinuierliche Integrati-
onsverantwortung für ihre Kund*innen und stellen ein bedarfsgerechtes Absolventenma-
nagement sowie eine nachhaltige Vermittlungsarbeit in Beschäftigung sicher.  
 
3.1.3. Weitere drittmittelfinanzierte Angebote  
Drittmittelfinanzierte Angebote zur Sprachförderung sind ein integraler Bestandteil der Un-
terstützungsleistungen zur beruflichen Orientierung, Entwicklung und Entscheidung. 
Hierzu zählen: 
 Integrationskurse 
 Berufssprachkurse 
 weitere Sprachkurse

44 
 
Integrationskurse 
Integrationskurse werden über das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge  (BAMF) ge-
fördert.  
Der allgemeine Integrationskurs besteht aus einem Sprachkurs zum Erlernen der deut-
schen Sprache für den Alltag (600 Unterrichtseinheiten = UE26, zuzüglich 300 UE zur Wie-
derholung27 und einem Orientierungskurs (100 UE), der über das Leben in Deutschland, 
die Kultur, die Rechtsordnung und die jüngere Geschichte des Landes informiert.  
Zu den speziellen Integrationskursen zählen: 
 Alphabetisierungskurse (900 UE,  Orientierungskurs 100 UE, zuzüglich  300 UE zur 
Wiederholung) 
 Integrationskurse für Jugendliche (900 UE, Orientierungskurs 100 UE) 
 Integrationskurse für Frauen (Sprachkurs: 900 UE, Orientierungskurs: 100 UE) 
 Elternkurse (bis zu 1000 UE)28 
 Intensivkurse (Sprachkurs: 400 UE, Orientierungskurs: 100 UE) 
 
In Münster sind derzeit 5 Integrationskursträger vom BAMF zugelassen. 
Menschen mit Migrationsvorgeschichte können zur Teilnahme an einem Integrationskurs 
verpflichtet werden. 
 
Berufssprachkurse 
Berufssprachkurse werden über das BAMF gemäß Paragraf 45a AufenthaltG gefördert. 
Sie bauen unmittelbar auf den allgemeinsprachlichen Integrationskursen auf und bereiten 
Menschen mit Migrationsvorgeschichte auf die Arbeitswelt in Deutschland vor.  
Die Grundstruktur der Berufssprachkurse bilden die Basiskurse, die nach dem Gemeinsa-
men Europäischen Referenzrahmen (GER) strukturiert sind. Der Basiskurs hat das Ziel, 
das Sprachniveau der Menschen mit Migrationsvorgeschichte zu verbessern. Das Errei-
chen berufsbezogener Deutschkenntnisse steht im Vordergrund. Ab 2025 sollen vorerst 
nur noch die Kurse vom Sprachniveau  B1 auf B2 angeboten werden. Die Kurse von  B2 
auf C1 und C1 auf C2 werden vorerst entfallen.  
Zu den Spezialkursen zählen: 
 Kurse für Personen, die sich im Anerkennungsverfahren zu akademischen Heilberufen 
und Gesundheitsfachberufen befinden. 
 Kurse für Personen in einer Ausbildung. 
 Kurse mit fachspezifischen Inhalten in verschiedenen Fachrichtungen im Bereich Ge-
werbe-Technik und Einzelhandel.29 
                                                
26 Eine Unterrichtseinheit umfasst 45 Minuten. 
27 Die Förderung von Wiederholungsstunden wird ab 2025 weitgehend eingestellt. Ausnahmen hiervon sind nur die Kurs-
arten vorgesehen, bei denen das Curriculum die Notwendigkeit von weiteren von bis zu 300 Unterrichtseinheiten zur Errei-
chung des Sprachniveaus B1 regulär vorsieht. Dies betrifft zurzeit ausschließlich die Alphabetisierungskurse. In den übri-
gen Kursarten ist eine Förderung von Widerholungsstunden künftig nicht mehr möglich. 
28 Das Angebot bei den Integrationskursen wird 2025 reduziert. Eltern- Frauen und Jugendintegrationskurs sollen künftig 
entfallen. Eine Übergangsregelung, die noch Kursbeginne bis zum 30.04.2025 erlaubt, ist vorgesehen. 
29 Diese Kursarten werden in Münster nicht angeboten.

45 
 
 Kurse mit dem Eingangsniveau A1 und A2 für Teilnehmende aus dem Integrations-
kurs, die das Niveau B1 nicht erreicht haben.30 
 Berufsbegleitende Kurse für Personen in Beschäftigung. 
 
Weitere Sprachkurse 
In verschiedenen Einrichtungen in den Stadtbezirken Münsters werden zahlreiche, oftmals 
niederschwellig angesetzte Sprachkurse angeboten, zum Teil mit paralleler Kinderbetreu-
ung für Erziehende mit Migrationsvorgeschichte.  
 
3.1.4. Weitere Angebote 
Neben den genannten Förderangeboten organisiert das Jobcenter der Stadt Münster, oft-
mals in Kooperation mit seinen Netzwerkpartner*innen,  regelmäßig Veranstaltungen mit 
Arbeitgebenden und Bildungsträgern, die zur beruflichen Orientierung, Entwicklung und 
Entscheidung beitragen. Dies sind zum Beispiel größere und kleinere Jobmessen und Ak-
tionstage, bei denen Arbeitsuchende sich über die Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten 
sowie Beschäftigungschancen in bestimmten Berufsfelder informieren und mit Arbeitge-
benden in Kontakt treten können. Beispiele hierfür sind die Job- und Weiterbildungsmesse 
„future@work“ und die Veranstaltungen im Rahmen der Landesinitiative „Vernetzte Bil-
dungsräume“ (siehe hierzu die Anlage 6). 
 
3.2. Angebote zur Unterstützung bei der Stellensucharbeit und Beschäftigungsauf-
nahme  
Arbeitsmarktpolitische Angebote zur Unte rstützung der Stellensucharbeit und Beschäfti-
gungsaufnahme dienen dem Ziel, die Bürgergeldbeziehenden kurz- bis mittelfristig in ein 
sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis oder eine betriebliche Ausbildung 
zu integrieren. 
 
3.2.1. Bundesmittelfinanzierte Angebote (Eingliederungsbudget des Jobcenters) 
Zur Unterstützung der Stellensucharbeit und Beschäftigungsaufnahme werden unter an-
derem betriebliche Erprobungen und Angebote zur Unterstützung bei der Aufnahme einer 
dualen Ausbildung bereitgestellt. Insgesamt können und sollen im Jahr 2025 rund 450 
Bürgergeldbeziehende bei der Stellensucharbeit und Beschäftigungsaufnahme unterstützt 
werden. Zudem sollen rund 700 Bürgergeldbeziehende eine Förderung aus dem Vermitt-
lungsbudget zur Unterstützung der Anbahnung oder Aufnahme einer sozialversicherungs-
pflichtigen Beschäftigung erhalten (siehe Abbildung 30). 
 
                                                
30 Diese Kurse werden in Münster vorerst nicht mehr angeboten.

46 
 
Nr.  Titel des Angebotes Inhalt des Angebotes Format Förder- 
umfang 
1 
Maßnahme bei  
einem Arbeitgeber 
(MAG) 
Betriebliche Maßnahme  
bei einem Arbeitgebenden 
zur Anbahnung einer Arbeitsaufnahme 
Angebot  
für einzelne  
Personen 
180 TN 
2 Einstiegsqualifizierung 
(EQ) 
Betriebliches Langzeitpraktikum mit  
Vergütung in einem staatlich anerkannten 
Ausbildungsberuf mit Option auf  
Übernahme in ein Ausbildungsverhältnis  
nach Beendigung der Einstiegsqualifizierung 
 
Optional:  
Besuch der Berufsschule  
(bei Minderjährigen zwingend zur Erfüllung 
der Berufsschulpflicht an zwei Tagen  
pro Woche notwendig) 
Angebot 
für einzelne  
Personen 
5 - 10 TN 
3 Bewerbungscenter Bewerbungstraining  
und Nutzung der Infrastruktur 
Einzelcoaching  
und  
Kleingruppen- 
angebot 
264 TN 
4 Vermittlungsbudget 
Förderung zur Anbahnung oder Aufnahme  
einer sozialversicherungspflichtigen  
Beschäftigung (z.B. Übernahme von  
Bewerbungskosten und Übernahme von 
Fahrtkosten zu Vorstellungsgesprächen) 
Einzelfall- 
förderung 
700  
Förderfälle 
Abbildung 30: Übersicht der Förderangebote im Jahr 2025 zur Unterstützung bei der Stellensucharbeit und      
Beschäftigungsaufnahme; Quelle: Eigene Aufstellung 
 
 
3.2.2. Weitere drittmittelfinanzierte Angebote 
Weitere drittmittelfinanzierte Angebote zur Unterstützung der Stellensucharbeit und Be-
schäftigungsaufnahme dienen dem Ziel, Bürgergeldbeziehende  auf die Aufnahme einer 
betrieblichen Ausbildung vorzubereiten.   
Hierzu zählen die Angebote: 
 Teilzeitberufsausbildung - Einstieg begleiten - Perspektiven öffnen (TEP) 
 Ausbildungswege NRW 
 Move and Work – LernRaum Europa 
 
Teilzeitberufsausbildung - Einstieg begleiten - Perspektiven öffnen (TEP) 
Das Angebot „Teilzeitberufsausbildung - Einstieg begleiten - Perspektiven öffnen (TEP)“ 
wird aus Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen und der Europäischen Union gefördert.  
Das Angebot richtet sich an Bürgergeldbeziehende mit Familienverantwortung (Kinderer-
ziehung und Pflege). Im Rahmen eines berufsvorbereitenden Einzelcoachings werden die 
Bürgergeldbeziehenden mit Familienverantwortung bei der Suche nach einem betriebli-
chen Ausbildungsplatz unterstützt. Zudem werden die Bürgergeldbeziehenden bei der 
Aufnahme eines betrieblichen Ausbildungsverhältnisses durch ein ganzheitliches beschäf-
tigungsbegleitendes Einzelcoaching stabilisiert.

47 
 
Ausbildungswege NRW 
Das Programm „Ausbildungswege NRW“ wird aus Mitteln des Landes Nordrhein-Westfa-
len und des Europäischen Sozialfonds gefördert.  
Das Angebot richte t sich an a usbildungsreife junge Men schen, die auf der Suche nach 
einer betrieblichen Ausbildung sind. Im Rahmen eines berufsvorbereitenden Einzel-
coachings werden die Teilnehmenden im Bewerbungsprozess unterstützt und während 
praktischer Erprobungen in Bet rieben begleitet. Die Vermittlung von vorhandenen oder 
zusätzlichen Ausbildungsplätzen ist vorrangig. Gleichwohl ist die Vermittlung eines träger-
gestützten Ausbildungsplatzes – inklusive 11-monatiger sozialpädagogischer Begleitung 
und Stützunterricht während der Ausbildung – möglich.  
Arbeitgebende erhalten monatliche Zuschüsse für zusätzliche Ausbildungsplätze (maxi-
mal 24 Monate) und trägergestützte Ausbildungsplätze (maximal 11 Monate).  
 
Move and Work – LernRaum Europa 
Das Angebot „Move and Work – LernRaum Europa wird aus Mitteln des Bundesministeri-
ums für Arbeit und Soziales  und des Europäischen Sozialfonds (ESF Plus)  im Rahmen 
des Programms „Juventus: Mobilität stärken - für ein soziales Europa“ gefördert.  
Das Angebot richtet sich an benachteiligte junge Menschen im Alter von 18 bis 30 Jahren, 
deren Zugang zum Arbeits- oder Ausbildungsmarkt aus mehreren individuellen und/oder 
strukturellen Gründen besonders erschwert ist (zum Beispiel Schulabbrecher*innen, Aus-
bildungsabbrecher*innen, Langzeitarbeitslose). Durch mehrmonatige betriebliche Prak-
tika im europäischen Ausland können die arbeitslosen/arbeitsuchenden Jugendlichen und 
jungen Erwachsenen (Lern-)Erfahrungen in anderen Ländern sammeln und ihre Chancen 
auf dem Arbeits- oder Ausbildungsmarkt verbessern. Das Angebot fördert die Beschäfti-
gungsfähigkeit und die Entwicklung beruflicher Perspektiven der Teilnehmenden, mit dem 
Ziel der nachhaltigen Integration in den inländischen Arbeits- oder Ausbildungsmarkt.   
 
3.3. Angebote zur Unterstützung bei der Bewältigung von lebensweltorientierten 
Anliegen 
Der Katalog der arbeitsmarktpolitischen Angebote beinhaltet ein breites Spektrum an An-
geboten zur Unterstützung von Bürgergeldbeziehenden mit vielfältigen und komplexen 
Problemlagen. Im Rahmen der nachfolgend genannten Angebote erhalten die Bürgergeld-
beziehenden Hilfestellungen bei der Bewältigung von lebensweltorientierten Anliegen. 
 
 
3.3.1. Angebote in Selbstvornahme des Jobcenters 
Das Jobcenter der Stadt Münster hält einige Angebote in Selbstvornahme ohne Notwen-
digkeit einer Zertifizierung nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeits-
förderung (AZAV) vor. Zur Unterstützung der beruflichen Orientierung, Entwicklung und 
Entscheidung sind dies die folgenden:

48 
 
 die kommunalen Arbeitsgelegenheiten inklusive sozialpädagogischer Begleitung 
 die ganzheitliche beschäftigungsbegleitende Betreuung nach den Paragrafen 16i und 
16e SGB 2 
 In Ergänzung eines Vergabeangebotes die Durchführung der ganzheitlichen Betreu-
ung nach Paragraf 16k SGB 2 
 
3.3.2. Bundesmittelfinanzierte Angebote (Eingliederungsbudget des Jobcenters) 
Zur Unterstützung bei der Bewältigung von lebensweltorientierten Anliegen wird eine Viel-
zahl und Vielfalt von individuellen und zielgruppenspezifischen Förderangeboten bereit-
gestellt, die sich durch eine intensive beraterische Unterstützung auszeichnen. Insgesamt 
sind 2025 rund 350 Förderungen aus dem Eingliederungsbudget des Jobcenters geplant 
(siehe Abbildung 31) 
Nr.  Titel des Angebotes Inhalt des Angebotes Format Förder- 
umfang 
1 
Ganzheitliche  
Betreuung  
zum Aufbau  
der Beschäftigungs- 
fähigkeit 
Modul 1: 
 
Individuelle Aktivierung der Teilnehmenden 
zur Mitwirkung in der Fallsteuerung,  
sozialintegrative Hilfen, Berufswegplanung, 
aufsuchende Sozialarbeit 
Einzelcoaching 
65 TN 
Modul 2: 
 
Individuelle Unterstützung der  
Teilnehmenden bei der Umsetzung  
der Hilfeplanung, sozialintegrative Hilfen,  
aufsuchende Sozialarbeit 
53 TN 
2 Clearingstelle U25 Plus 
Modul 1: 
 
Individuelles Coaching mit aufsuchender  
Sozialarbeit von Jugendlichen, die den  
Kontakt zum Jobcenter (fast) verloren haben 
Einzelcoaching 
26 TN 
Modul 2: 
 
Individuelles Coaching mit aufsuchender  
Sozialarbeit von Jugendlichen zur  
Stabilisierung der Lebenssituation 
13 TN 
Modul 3: 
 
Entwicklung persönlicher und beruflicher  
Perspektiven, praktische Erprobung durch  
Mitarbeit in sinnstiftenden Projekten,  
aufsuchende Sozialarbeit 
Gruppen- 
angebot 8 – 10 TN 
3 Arbeitsgelegenheiten 
Heranführung an den ersten Arbeitsmarkt  
durch zusätzliche, im öffentlichen Interesse 
liegende, wettbewerbsneutrale Arbeiten  
in verschiedenen Arbeitsfeldern 
Gruppen- 
angebot 150 – 180 TN 
4 Tagelöhner 
Sporadische Ausübung  
praktischer Tätigkeiten  
(z. B. Pflege von Parks und Grünflächen),  
Tages- und Selbststruktur 
Gruppen- 
angebot 5 TN 
Abbildung 31: Übersicht der Förderangebote im Jahr 2025 zur Unterstützung bei der Bewältigung von  
lebensweltorientierten Anliegen; Quelle: Eigene Aufstellung

49 
 
3.3.3. Drittmittelfinanzierte Angebote 
Die drittmittelfinanzierten Angebote sind ein integraler Bestandteil der Unterstützungs-
leistungen zur Bewältigung von lebensweltorientierten Anliegen.  
Hierzu zählen: 
 kommunale Eingliederungsleistungen (Paragraf 16a SGB 2) 
 MAMBA 4U 
 Teamw()rk für Gesundheit und Arbeit 
 
Kommunale Eingliederungsleistungen (Paragraf 16a SGB 2) 
Die kommunalen Eingliederungsleistungen w erden von verschiedenen Institutionen im 
Hilfenetzwerk des Jobcenters erbracht. Die Koordination der beteiligten Kooperations-
partner*innen obliegt den jeweils zuständigen Fachämtern der Stadt Münster. 
Die kommunalen Eingliederungsleistungen stehen nicht in  Konkurrenz zu anderen Ein-
gliederungsleistungen und können zeitgleich mit anderen arbeitsmarktpolitischen Ange-
boten in Anspruch genommen werden.   
Im Rahmen der kommunalen Eingliederungsleistungen sollen die Bürgergeldbeziehenden 
bei der Bearbeitung von Pr oblemlagen unterstützt werden, die der Aufnahme von Er-
werbsarbeit entgegenstehen. Dazu zählen 
1. die Betreuung minderjähriger Kinder oder von Kindern mit Behinderungen oder die 
häusliche Pflege von Angehörigen, 
2. die Schuldnerberatung, 
3. die psychosoziale Betreuung, 
4. die Suchtberatung.  
 
MAMBA 4U 
Das Projekt „MAMBA 4U“ wird im Rahmen des Programms „WIR – Netzwerke integrieren 
Geflüchtete in den regionalen Arbeitsmarkt“ durch das Bundesministerium für Arbeit und 
Soziales und die Europäische Union durch den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) 
gefördert.  
Zur Zielgruppe von „MAMBA 4U“ gehören geflüchtete Personen ab 15 Jahren 
 mit Aufenthaltserlaubnis, 
 mit Aufenthaltsgestattung, 
 mit Duldung, die keinem absoluten Arbeitsverbot unterliegen.  
 
Das Projekt bietet eine umfassende aufenthaltsrechtliche Beratung für Menschen in Dul-
dung und Gestattung – insbesondere mit Blick auf eine geplante Arbeit s- oder Ausbil-
dungsaufnahme beziehungsweise einem Schulbesuch. Die Beratung umfasst Informatio-
nen zum Aufenthaltsstatus, zu Arbeitsmöglichkeiten und zu spezifischen Fragen, die sich 
aus der individuellen Situation ergeben.  
Darüber hinaus richtet sich „MAMBA 4U“ auch an Arbeitgebende, die Beratungs-und Un-
terstützungsbedarf bei der Einstellung von geflüchteten Menschen haben.

50 
 
Teamw()rk für Gesundheit und Arbeit 
Das Programm „Teamw()rk für Gesundheit und Arbeit“ wird nach Paragraf 20a SGB 5 aus 
Mitteln der gesetzlichen Krankenkasse n gefördert. Dabei kooperieren die gesetzlichen 
Krankenkassen mit den Jobcentern und den Agenturen für Arbeit, um die Gesundheit ar-
beitsloser Menschen zu erhalten und zu stärken, ihre Lebensqualität zu verbessern und 
gleichzeitig den Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt zu erleichtern. 
Die arbeitslosen Menschen werden in Beratungsgesprächen von Mitarbeitenden der Job-
center beziehungsweise Agenturen für Arbeit motiviert, auf freiwilliger Basis an speziell für 
sie ausgerichteten Angeboten der Gesundheitsförderung und Prävention der gesetzlichen 
Krankenkassen teilzunehmen. Je nach individuellem Bedarf stehen dabei unter anderem 
Themen wie psychische Gesundheit, gesunde Ernährung und Bewegung im Vordergrund.  
Bildungsträger können sich an der Umsetzung des Programms „Teamw()rk für Gesund-
heit und Arbeit“ beteiligen, indem sie selbst zum Akteur werden und Gesundheitsangebote 
durch eigene qualifizierte Mitarbeitende anbieten oder ihre Räumlichkeiten als Veranstal-
tungsort für die Durchführung von Präventionskursen für ihre Teilnehmenden zur Verfü-
gung stellen.

51 
 
Glossar zur Grundsicherungs- und Arbeitsmarktstatistik 
Begriff Definition 
Aktivierung Arbeitsmarktpolitische Maßnahme der aktiven Arbeitsförderung 
zur beruflichen Eingliederung/ Weiterbildung (zum Beispiel Um-
schulung). 
Aktivierungsquote der Lang-
zeitleistungsbeziehenden 
(K3E2) 
Quotient aus der Zahl der Langzeitlei stungsbeziehenden in ei-
ner Maßnahme der aktiven Arbeitsförderung im Berichtsmonat 
(Zähler) und der Zahl der Langzeitleistungsbeziehenden ge-
samt im Berichtsmonat (Nenner). In der Basisinformation des 
Jobcenters wird die Aktivierungsquote der Langzeitleistungsbe-
ziehenden jeweils als Jahresdurchschnittswert abgebildet. 
Alo = Arbeitslose 
Personen, die nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, 
eine versicherungspflichtige zumutbare Beschäftigung suchen, 
dabei den Vermittlungsbemühungen zur Verfügung stehen und 
sich bei einer Agentur für Arbeit oder einem Jobcenter arbeits-
los gemeldet haben. 
Arbeitslosenquote Quotient aus der Anzahl der registrierten Arbeitslosen zum 
Stichtag (Zähler) und der Anzahl der zivilen Erwerbspersonen 
zum Stichtag (Nenner). Die Zahl der zivilen Erwerbspersonen 
setzt sich zusammen aus den abhängigen zivilen Erwerbstäti-
gen sowie den Selbstständigen und den mithelfenden Fami-
lienangehörigen.  
Asu = Arbeitsuchende 
Personen, die eine versicherungspflichtige Beschäftigung als 
Arbeitnehmende*r suchen. Der Begriff ist weiter gefasst als der 
des Arbeitslosen und enthält zusätzlich auch die nicht arbeits-
losen Arbeitsuchenden. Das sind die Personen, die eine Be-
schäftigung suchen, auch wenn sie beispielsweise bereits eine 
Beschäftigung oder ein e selbständige Tätigkeit ausüben oder 
sich in einer arbeitsmarktpolitischen Maßnahme befinden. 
BG = Bedarfsgemeinschaft 
Personen, die in einem Haushalt und in einer Verantwortungs- 
und Einstehensgemeinschaft miteinander leben und wirtschaf-
ten. Hierzu gehören die engsten Familienangehörigen (Ehe-
gatten/Partner und Kinder unter 25 Jahre), nicht aber Großel-
tern/Verschwägerte. Bedarfsgemeinschaften lassen sich diffe-
renzieren nach Regelleistungs-Bedarfsgemeinschaften und 
sonstige Bedarfsgemeinschaften. 
BM = Berichtsmonat 
Monat, über den sich die jeweilige Berichterstattung erstreckt. 
Er beginnt am Tag nach dem statistischen Stichtag des voran-
gegangenen Berichtsmonats und endet mit dem nächsten sta-
tistischen Stichtag (jeweils ca. Mitte eines Monats). 
ELB = Erwerbsfähige Leistungsberechtigte 
Personen, die das 15. Lebensjahr vollendet und die Alters-
grenze noch nicht erreicht haben, die erwerbsfähig und hilfe-
bedürftig sind und ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der BRD 
haben.

52 
 
Begriff Definition 
Integration Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung, 
voll qualifizierenden beruflichen Ausbildung oder selbständi-
gen Tätigkeit eines erwerbsfähigen Leistungsberechtigten. 
Integrationsquote  
(K2) 
Quotient aus der Summe der Integrationen im Berichtsmonat 
und den vorangegangenen elf Monaten (Zähler) und dem 
durchschnittlichen Bestand der erwerbsfähigen Leistungsbe-
rechtigten im Vormonat und den vorangegangenen elf Mona-
ten (Nenner). In der Basisinformation des Jobcenters wird die 
Integrationsquote als Jahresfortschrittswert abgebildet (ent-
sprechend der mit dem Land Nordrhein-Westfalen getroffenen 
Zielvereinbarung). 
JDW = Jahresdurchschnittswert  
Durchschnitt von Januar eines Jahres bis zum aktuellen Be-
richtsmonat. 
JFW = Jahresfortschrittswert  
Summe von Januar eines Jahres bis zum aktuellen Berichts-
monat. 
Jugendarbeitslosenquote Quotient aus der Anzahl der registrierten Arbeitslosen unter 25 
Jahren zum Stichtag (Zähler) und der Anzahl der zivilen Er-
werbspersonen unter 25 Jahren zum Stichtag (Nenner). In der 
Basisinformation des Jobcenters wird die Jugendarbeitslosen-
quote jeweils als Jahresdurchschnittswert abgebildet (entspre-
chend der mit dem Land Nordrhein-Westfalen getroffenen Ziel-
vereinbarung). 
Kontinuierliche Beschäftigung 
nach Integration 
Eine Beschäftigung nach Integration gilt als kontinuierlich, 
wenn die betreffende Person an jedem der sechs 
auf die Integration folgenden Monatsstichtage sozialversiche-
rungspflichtig beschäftigt ist. 
Kontinuierliche Beschäfti-
gungsquote (K2E3) 
Quotient aus der Summe der kontinuierlichen Integrationen in 
sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in den vergange-
nen zwölf Monaten (Zähler) und der Summe der Integrationen 
in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in den vergan-
genen zwölf Monaten (Nenner). 
LB = Leistungsberechtigte 
Personen in Bedarfsgemeinschaften, die einen Anspruch auf 
Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch Grund-
sicherung für Arbeitsuchende (SGB 2) haben. Leistungsbe-
rechtigte lassen sich differenzieren nach Regelleistungs-Be-
rechtigten und sonstigen Leistungsberechtigten. 
LfU = Leistungen für Unterkunft und Heizung 
Umfasst ausgezahlte Ansprüche für Bedarfe, die die Unter-
kunft betreffen (zum Beispiel Kaltmiete, Neben- und Heizkos-
ten).  
LLU = Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes 
Umfasst ausgezahlte Ansprüche für Regelbedarfe (zum Bei-
spiel Ernährung, Kleidung, Haushaltsenergie) und Mehrbe-
darfe (zum Beispiel Alleinerziehung, Schwangerschaft und Ge-
burt).

53 
 
Begriff Definition 
LZA = Langzeitarbeitslose 
Personen, die ein Jahr und länger arbeitslos gemeldet sind. 
LZB = Langzeitleistungsbeziehende 
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die in den vergangenen 
24 Monaten mindestens 21 Monate hilfebedürftig waren. Um 
nicht Zeiten der Nichterwerbsfähigkeit (vor Vollendung des 15. 
Lebensjahres) mit einzubeziehen, werden Langzeitleistungs-
beziehende ab Vollendung des 17. Lebensjahres ausgewie-
sen.  
NEF = Nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte 
Personen innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft, die selbst 
noch nicht im erwerbsfähigen Alter sind (unter 15 Jahren) oder 
aufgrund ihrer gesundheitlichen Leistungsfähigkeit oder evtl. 
rechtlicher Einschränkungen nicht in der Lage sind, mindes-
tens drei Stunden täglich unter den üblichen Bedingungen des 
allgemeinen Arbeitsmarktes zu arbeiten. Sie erhalten Sozial-
geld. 
PERS = Personen in Bedarfsgemeinschaften 
Personen, die in einer Verantwortungs- und Einstehensge-
meinschaft leben. Es lässt sich differenzieren zwischen Leis-
tungsberechtigten und nicht Leistungsberechtigten. 
RLB = Regelleistungs-Berechtigte 
Personen mit Anspruch auf Gesamtregelleistungen. Hierzu ge-
hören u. a. Regelbedarfe (Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld), 
Mehrbedarfe sowie laufende und einmalige Leistungen für Un-
terkunft und Heizung. 
Sanktionen Prozentuale Absenkung des Regelbedarfes bei Pflichtverlet-
zungen oder Meldeversäumnisse durch den erwerbsfähigen 
Leistungsberechtigten.  
Sanktionsquote Quotient aus der Anzahl der erwerbsfähigen Leistungsberech-
tigten mit mindestens einer gültigen Sanktion zum Stichtag 
(Zähler) und allen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten zum 
Stichtag (Nenner).  
Veränderungsrate des Be-
stands der Langzeitleistungs-
beziehenden (K3) 
Quotient aus der Anzahl der Langzeitleistungs-bezieher*innen 
im Berichtsmonat (Zähler) und der Anzahl der Langzeitleis-
tungsbeziehenden im Berichtsmonat des Vorjahres (Nenner). 
In der Basisinformation des Jobcenters wird die Verände-
rungsrate jeweils als Jahresdurchschnittswert abgebildet (ent-
sprechend der mit dem Land Nordrhein-Westfalen getroffenen 
Zielvereinbarung).

54 
 
Anlage 1: Organigramm des Jobcenters der Stadt Münster

55 
 
Anlage 2: Erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) nach Alter, Geschlecht und weiteren Merkmalen 
  
gesamt  gesamt  gesamt  Frauen  Frauen  Frauen  Männer  Männer  Männer  
gesamt  
Ausländer 
*innen Geflüchtete gesamt 
Ausländer- 
innen Geflüchtete gesamt Ausländer Geflüchtete 
eLb 14.345 6.285 3.748 7.278 3.483 2.089 7.067 2.802 1.659 
unter 25 Jahren 2.870 1.352 971 1.418 664 481 1.452 688 490 
25-49 Jahre 7.785 3.615 2.109 4.092 2.087 1.204 3.693 1.528 905 
50 Jahre und älter  3.690 1.318 668 1.768 732 404 1.922 586 264 
   davon  
   Alleinerziehende 1.810 912 507 1.706 863 488 104 49 19 
   unter 25 Jahren 107 36 25 107 36 25 0 0 0 
   25-49 Jahre 1.546 799 440 1.475 766 427 71 33 13 
   50 Jahre und älter  157 77 42 124 61 36 33 16 6 
   
   Schwerbehinderte 992 243 103 434 112 47 558 131 56 
   unter 25 Jahren 52 12 10 23 6 6 29 6 4 
   25-49 Jahre 441 112 59 191 47 20 250 65 39 
   50 Jahre und älter  499 119 34 220 59 21 279 60 13 
           
Erwerbstätige  3.520 1.537 786 1.731 698 329 1.789 839 457 
   unter 25 Jahren 634 283 173 297 121 79 337 162 94 
   25-49 Jahre 1.967 961 504 962 421 193 1.005 540 311 
   50 Jahre und älter  919 293 109 472 156 57 447 137 52 
Abbildung 31: Erwerbsfähige Leistungsberechtigte im Jobcenter der Stadt Münster nach Alter, Geschlecht und weiteren Merkmalen 
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit und eigene Auswertungen, Stand Juli 2024

56 
 
Anlage 3: Langzeitleistungsbeziehende (LZB) nach Alter, Geschlecht und weiteren Merkmalen 
  
gesamt  gesamt gesamt Frauen  Frauen Frauen Männer Männer Männer 
gesamt  
Ausländer 
*innen Geflüchtete gesamt 
Ausländer 
*innen Geflüchtete gesamt 
Ausländer 
*innen Geflüchtete 
LZB 9.355 3.961 2.314 5.068 2.430 1.445 4.287 1.531 869 
unter 25 Jahren 1.317 618 443 699 335 241 618 283 202 
25-49 Jahre 5.075 2.351 1.388 2.923 1.525 900 2.152 826 488 
50 Jahre und älter  2.963 992 483 1.446 570 304 1.517 422 179 
davon  
   Alleinerziehende 1.433 711 399 1.358 680 384 75 31 15 
   unter 25 Jahren 69 24 15 69 24 15 0 0 0 
   25-49 Jahre 1.236 626 352 1.185 605 340 51 21 12 
   50 Jahre und älter  128 61 32 104 51 29 24 10 3 
   
   Schwerbehinderte 774 184 73 344 86 35 430 98 38 
   unter 25 Jahren 27 7 5 12 3 3 15 4 2 
   25-49 Jahre 336 83 44 148 37 16 188 46 28 
   50 Jahre und älter  411 94 24 184 46 16 227 48 8 
           
Erwerbstätige  2.456 1.047 540 1.299 537 257 1.157 510 283 
   unter 25 Jahren 347 157 98 180 79 52 167 78 46 
   25-49 Jahre 1.338 658 357 712 328 157 626 330 200 
   50 Jahre und älter  771 232 85 407 130 48 364 102 37 
Abbildung 32: Langzeitleistungsbeziehende im Jobcenter der Stadt Münster nach Alter, Geschlecht und weiteren Merkmalen 
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit und eigene Auswertungen, Stand Juli 2024

57 
 
Anlage 4: Erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach Migrationsvorgeschichte und weiteren Merkmalen 
  
eLb ge-
samt 
ohne 
Migrations-
vorge-
schichte 
Mit 
Migrations-vor-
geschichte 
Mit Migrati-
ons-vorge-
schichte 
Mit  Migrati-
ons-vorge-
schichte 
Mit Migrati-
ons-vorge-
schichte 
Mit Migrati-
ons-vorge-
schichte 
Mit Migrati-
ons-vorge-
schichte 
Mit Migrati-
ons-vorge-
schichte 
Mit  
Migrations-vorge-
schichte 
gesamt 
Mit eigener 
Migrations-er-
fahrung 
Mit eigener 
Migrations-er-
fahrung 
Mit eigener 
Migrations-er-
fahrung 
Ohne eigene 
Migrations-er-
fahrung 
Ohne eigene 
Migrations-er-
fahrung 
Ohne eigene 
Migrations-er-
fahrung 
Mit Migrations- 
vorgeschichte 
ohne nähere 
Angabe gesamt Ausländer 
*innen Deutsche gesamt Ausländer 
*innen Deutsche 
eLb gesamt 14.307 5.000 9.307 6.977 5.753 1.220 2.059 547 1.510 271 
 
Männer 7.029 2.657 4.372 3.251 2.558 691 1.007 259 748 113 
Frauen 7.278 2.343 4.935 3.725 3.195 529 1.052 288 762 158 
 
15 - 24 Jahre 2.831 768 2.063 1.372 1.223 149 625 161 464 67 
25 - 54 Jahre 8.890 3.089 5.801 4.476 3.736 737 1.145 328 816 179 
55 Jahre und älter 2.586 1.143 1.443 1.129 794 334 289 58 231 25 
 
Erwerbstätige 3.528 1.172 2.597 1.981 1.636 344 550 152 396 66 
 
Langzeitleistungsbeziehende 9.221 3.411 5.810 4.354 3.581 771 1.304 313 989 153 
 
Deutsche ohne eigene Migrationserfahrung = mit mindestens einem zugewanderten Elternteil 
 
Eine Migrationsvorgeschichte liegt vor, wenn 
1. die befragte Person nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder  
2. der Geburtsort der befragten Person außerhalb der heutigen Grenzen der Bundesrepublik Deutschland liegt und eine Zuwanderung in das heutige Gebiet der Bundesrepublik Deutschland nach  
   1949 erfolgte oder 
3. der Geburtsort mindestens eines Elternteiles der befragten Person außerhalb der heutigen Grenzen der Bundesrepublik Deutschland liegt sowie eine  
     Zuwanderung dieses Elternteiles in das heutige Gebiet der Bundesrepublik Deutschland nach 1949 erfolgte. 
 
Abbildung 33: Erwerbsfähige Leistungsberechtigte im Jobcenter der Stadt Münster nach Migrationsvorgeschichte und weiteren Merkmalen 
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Berichtsmonat Juni 2024 (hochgerechnete Werte)

58 
 
Anlage 5: Ressourcenbereiche und Ziele im fa:z-Modell© 
  
 
Abbildung 34: Ressourcenbereiche im fa:z-Modell© 
Quelle: gfa public GmbH

59 
 
Anlage 6: Vernetzte Bildungsräume 
Die Sicherung des derzeitigen und zukünftigen Fachkräftebedarfs stellt eine enorme Herausfor-
derung dar. Viele Arbeitsstellen sind offen, passende Arbeitskräfte knapp oder nicht ausreichend 
qualifiziert. Berufliche Weiterbildung bildet einen essentiellen Baustein in der Fachkräfteoffensive 
der nordrhein-westfälischen Landesregierung. 
Die Regionaldirektion Nordrhein-Westfalen der Bundesagentur für Arbeit und das Ministerium für 
Arbeit, Gesundheit und Soziales Nordrhein-Westfalen haben daher dazu aufgerufen, in den ein-
zelnen Regionen des Landes sogenannte „vernetzte Bildungsräume“ zu bilden. Ziel dieser Initia-
tive ist, möglichst vielen Menschen - sowohl Arbeitsuchenden als auch Beschäftigten - die Mög-
lichkeiten und Potenziale von Weiterbildung zur Verbesserung ihrer beruflichen Zukunft aufzuzei-
gen. Zugleich arbeiten die beteiligten Akteur*innen an der ständigen Verbesserung der regionalen 
Angebote und vernetzen sich auch überregional.31 
Das Münsterland ist eine von insgesamt 16 Regionen in NRW, in denen vernetzte Bildungsräume 
stattfinden. Beteiligte sind die jeweiligen Jobcenter und Arbeitsagenturen der Kreise Borken, Co-
esfeld, Steinfurt, Warendorf und der Stadt Münster, die Industrie- und Handelskammer, die Hand-
werkskammer, die Regionalagentur Münsterland e.V. sowie bedarfsweise Bildungsträger, Unter-
nehmen und weitere Akteur*innen. 
Auf der Auftaktveranstaltung im Münsterland im August 2023 wurde beschlossen, die vernetzten 
Bildungsräume anhand von konkreten Berufsfeldern und Weiterbildungsangeboten zu entwi-
ckeln. Dabei sollen Berufsfelder identifiziert werden, die unter besonders großem Fachkräfteman-
gel leiden. Für diese werden exemplarisch Handlungsempfehlungen erarbeitet und spezielle Ak-
tionen zusammen mit lokalen Weiterbildungsträgern durchgeführt, um Bürger*innen der Region 
über die Berufe und die mit ihnen verbundenen Ausbildungs- und Weiterbildungs-und Beschäfti-
gungsmöglichkeiten zu informieren.  
So wurde in der gesamten Region im April 2024 eine Aktionswoche für Busfahrer*innen unter 
dem Motto „Kommen. Kennenlernen. Ausprobieren.“ auf die Beine gestellt. Unter Beteiligung der 
Industrie-und Handelskammer sowie von Fahrschulen, Sprachschulen und Arbeitgebenden 
wurde interessierten Bürger*innen an verschiedenen Orten des Münsterlandes der Beruf „Berufs-
kraftfahrerin/ Busfahrer*in“ nähergebracht. Teilnehmende konnten  sich dabei nicht nur theore-
tisch über den Beruf informieren, sondern sich auch selbst hinter dem Steuer ausprobieren. Allein 
in Münster, wo die Veranstaltung auf dem Gelände der Stadtwerke stattfand, nutzten rund 150 
Personen die Chance. Über 40 Personen konnten allein aus dieser Aktion heraus einen Arbeits-
vertrag abschließen oder eine Weiterbildung zur/zum Busfahrer*in beginnen. 
Für eine zweite Aktion wurden im September 2024 explizit Berufe mit Bezug zum Klimaschutz 
ausgewählt. So gab es im Münsterland Aktionen für den Heizungs- und Klimabereich, das Elek- 
trohandwerk und das Malerhandwerk. In Münster wurde unter Beteiligung der Kreishandwerker-
schaft Münster und des Handwerkskammer Bildungszentrums der Beruf der Zweiradmechatronik 
in den Fokus genommen. Interessierte konnten sich sowohl theoretisch über den Beruf informie-
ren als sich auch in der Werkstatt unter Anleitung praktisch erproben. Rund 30 Personen aus 
Münster und Umgebung nahmen an der Aktion teil.  
Die Akteure*innen der vernetzten Bildungsräume Münsterland werden auch im Jahre 2025 wei-
tere Veranstaltungen organisieren, um Bürger*innen konkrete und passgenaue Möglichkeiten für 
Beschäftigung, Ausbildung und Weiterbildung in spezifischen Berufsgruppen aufzuzeigen und 
dadurch dem Fachkräftebedarf entgegenzuwirken.  
                                                
31 Quelle: Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung mbH NRW.

Beratungsverlauf (7)

28.01.2025 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen
TOP 4 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
04.02.2025 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 6 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
05.02.2025 Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung
TOP 7 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
06.02.2025 Ausschuss für Gleichstellung
TOP 6 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
13.02.2025 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 6 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
19.02.2025 Integrationsrat
TOP 5.3 Anhörung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
26.02.2025 Hauptausschuss
TOP 4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Ludgeriplatz 4

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0792/2024
Typ
Vorlagen
Datum
07.01.2025
Erstellt
12.12.2024 14:08