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2729/2019

Aufhebung des Einleitungsbeschlusses zum Bebauungsplanverfahren (Vorhaben- und Erschließungsplan) Arbeitstitel: Melatengürtel/Grüner Weg in Köln-Ehrenfeld

Beschlussvorlage Ausschuss 15.08.2019

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 05.12.2019, TOP 11.1

Anlage 2 Beschluss BV 4

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Anlage 1 Geltungsbereich

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 2 Beschluss BV 4

1351 Zeichen

Anlage 2 
 
 
Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 
Herr Schmitz (02-4) 
Telefon:  (0221) 221-94313  
Fax       :  (0221) 221-94342 
E-Mail:  Andreas.Schmitz2@stadt -koeln.de 
Datum: 05.11.2019 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der 43. Sitzung der Bezirksvertretung 
Ehrenfeld vom 04.11.2019  
öffentlich 
10.1 Aufhebung des Einleitungsbeschlusses zum Bebauungsplanverfahren 
(Vorhaben- und Erschließungsplan)  
Arbeitstitel: Melatengürtel/Grüner Weg in Köln-Ehrenfeld 
2729/2019 
Beschluss: 
 
Die Bezirksvertretung Ehrenfeld empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss, folgen-
den Beschluss zu fassen: 
 
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, den gemäß § 12 Absatz 2 Baugesetz-
buch (BauGB) am 03.09.2015 gefassten Einleitungsbeschluss für das Bebauungs-
planverfahren (Vorhaben- und Erschließungsplan) für das Gebiet südwestlich der 
Vogelsanger Straße, nordwestlich der Grundstücke mit den Flurstücksnummern 
2080/51, 2353/51, 51/11 und 1985/51, nordöstlich dem Flurstück mit der Flurstück-
nummer 490 und südwestlich der Straße Grüner Weg 
–Arbeitstitel: Melatengürtel/Grüner Weg in Köln-Ehrenfeld– aufzuheben und das Be-
bauungsplanverfahren einzustellen. 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Mehrheitlich abgelehnt gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und Bezirksvertreterin 
Pöttgen (FDP) bei Enthaltung von Bezirksbürgermeister Wirges.

Anlage 1 Geltungsbereich

385 Zeichen

Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von
0LWJOLHGHUQGHV5DWHVGHU$XVVFKVVHXQGGHU%H]LUNVYHU
tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zu
GLHVHP7DJHVRUGQXQJVSXQNWQLFKWWHLOQHKPHQGUIHQ
Anlage 1
0D‰VWDE
N
Stadtplanungsamt
Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
0HODWHQJUWHO*UQHU:HJ
LQ.|OQ(KUHQIHOG
0 5025 100 150 Meter

Beschlussvorlage Ausschuss

3025 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/61/1 
612 Rhei Sa 
Vorlagen-Nummer 
 2729/2019 
Freigabedatum 
15.08.2019  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Aufhebung des Einleitungsbeschlusses zum Bebauungsplanverfahren (Vorhaben- und 
Erschließungsplan)  
Arbeitstitel: Melatengürtel/Grüner Weg in Köln-Ehrenfeld 
Beschlussorgan 
Stadtentwicklungsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, den gemäß § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) am 
03.09.2015 gefassten Einleitungsbeschluss für das Bebauungsplanverfahren (Vorhaben- und Er-
schließungsplan) für das Gebiet südwestlich der Vogelsanger Straße, nordwestlich der Grundstücke 
mit den Flurstücksnummern 2080/51, 2353/51, 51/11 und 1985/51, nordöstlich dem Flurstück mit der 
Flurstücknummer 490 und südwestlich der Straße Grüner Weg 
–Arbeitstitel: Melatengürtel/Grüner Weg in Köln-Ehrenfeld– aufzuheben und das Bebauungsplanver-
fahren einzustellen. 
 
Alternative: keine 
 
 
Rahmenplanungsbeirat Braunsfeld / Müngersdorf / Ehrenfeld 03.09.2019 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 09.09.2019 
Stadtentwicklungsausschuss 19.09.2019

2 
Begründung: 
Die KD Stadtsanierungsgesellschaft Ehrenfeld-Mitte mbH & Co. KG beabsichtigte als Vorhabenträge-
rin die Fläche der ehemaligen Büromöbelfabrik WEKO in Köln-Ehrenfeld zu einem Mischgebiet mit 
ca. 170 Wohneinheiten und einem Anteil an nicht störenden gewerblichen Nutzungen zu entwickeln. 
Der bestehende Bebauungsplan Nr. 63460/02, 1. Änderung –Arbeitstitel: Grüner Weg in Köln-
Ehrenfeld– setzt ein Mischgebiet entlang der Vogelsanger Straße sowie Gewerbegebiet am Grünen 
Weg fest. 
 
Diese Festsetzungen standen der beabsichtigten Entwicklung entgegen und sollten geändert werden.  
 
Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für das Vorhaben zu schaffen, hatte die Vorhabenträ-
gerin einen Antrag auf Einleitung des Bebauungsplanverfahrens für einen vorhabenbezogenen Be-
bauungsplan (VEP) nach § 12 BauGB gestellt. Der Stadtentwicklungsausschuss hatte in seiner Sit-
zung am 03.09.2015 die Einleitung des Verfahrens beschlossen.  
 
Mit einem Schreiben im Mai 2017 teilte die Vorhabenträgerin der Verwaltung dann mit, dass sie be-
absichtigt, eine Bebauung gemäß geltendem Bebauungsplan vorzusehen (Vgl. Session-
Nr. 0121/2019). 
 
Es gab in den folgenden Monaten Abstimmungen zwischen Verwaltung und Investor zu einer Bebau-
ung nach geltendem Bebauungsplan. Im August 2018 wurden Bauanträge für eine Bebauung an der 
Vogelsanger Straße mit Wohnen und Gewerbe eingereicht. Für den im rechtswirksamen Bebauungs-
plan als Gewerbefläche festgesetzten Grundstücksteil liegen seit Oktober 2018 Bauanträge vor.  
 
Aufgrund der vorliegenden Bauanträge ist die Weiterführung des VEP-Verfahrens vom Vorhabenträ-
ger nicht beabsichtigt. Daher soll mit dieser Beschlussvorlage der am 03.09.2015 gefasste Beschluss 
über die Einleitung des Verfahrens aufgehoben und das Bebauungsplanverfahren eingestellt werden.  
 
 
Anlage 
Abgrenzung Plangebiet

Beratungsverlauf (4)

03.09.2019 Rahmenplanungsbeirat Braunsfeld / Müngersdorf / Ehrenfeld
TOP 5.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
31.10.2019 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 11.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
04.11.2019 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 10.1 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: abgelehnt (in der Vorberatung)

Zur Sitzung
05.12.2019 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 11.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Vogelsanger Straße
  • Grüner Weg
  • Melatengürtel

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Details

Aktenzeichen
2729/2019
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
15.08.2019
Erstellt
09.08.2019 12:06