2729/2019
Aufhebung des Einleitungsbeschlusses zum Bebauungsplanverfahren (Vorhaben- und Erschließungsplan) Arbeitstitel: Melatengürtel/Grüner Weg in Köln-Ehrenfeld
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Anlage 2 Beschluss BV 4
1351 Zeichen
Anlage 2 Geschäftsführung Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) Herr Schmitz (02-4) Telefon: (0221) 221-94313 Fax : (0221) 221-94342 E-Mail: Andreas.Schmitz2@stadt -koeln.de Datum: 05.11.2019 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 43. Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 04.11.2019 öffentlich 10.1 Aufhebung des Einleitungsbeschlusses zum Bebauungsplanverfahren (Vorhaben- und Erschließungsplan) Arbeitstitel: Melatengürtel/Grüner Weg in Köln-Ehrenfeld 2729/2019 Beschluss: Die Bezirksvertretung Ehrenfeld empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss, folgen- den Beschluss zu fassen: Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, den gemäß § 12 Absatz 2 Baugesetz- buch (BauGB) am 03.09.2015 gefassten Einleitungsbeschluss für das Bebauungs- planverfahren (Vorhaben- und Erschließungsplan) für das Gebiet südwestlich der Vogelsanger Straße, nordwestlich der Grundstücke mit den Flurstücksnummern 2080/51, 2353/51, 51/11 und 1985/51, nordöstlich dem Flurstück mit der Flurstück- nummer 490 und südwestlich der Straße Grüner Weg –Arbeitstitel: Melatengürtel/Grüner Weg in Köln-Ehrenfeld– aufzuheben und das Be- bauungsplanverfahren einzustellen. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich abgelehnt gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und Bezirksvertreterin Pöttgen (FDP) bei Enthaltung von Bezirksbürgermeister Wirges.
Anlage 1 Geltungsbereich
385 Zeichen
Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von 0LWJOLHGHUQGHV5DWHVGHU$XVVFKVVHXQGGHU%H]LUNVYHU tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zu GLHVHP7DJHVRUGQXQJVSXQNWQLFKWWHLOQHKPHQGUIHQ Anlage 1 0DVWDE N Stadtplanungsamt Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 0HODWHQJUWHO*UQHU:HJ LQ.|OQ(KUHQIHOG 0 5025 100 150 Meter
Beschlussvorlage Ausschuss
3025 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/61/1 612 Rhei Sa Vorlagen-Nummer 2729/2019 Freigabedatum 15.08.2019 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Aufhebung des Einleitungsbeschlusses zum Bebauungsplanverfahren (Vorhaben- und Erschließungsplan) Arbeitstitel: Melatengürtel/Grüner Weg in Köln-Ehrenfeld Beschlussorgan Stadtentwicklungsausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, den gemäß § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) am 03.09.2015 gefassten Einleitungsbeschluss für das Bebauungsplanverfahren (Vorhaben- und Er- schließungsplan) für das Gebiet südwestlich der Vogelsanger Straße, nordwestlich der Grundstücke mit den Flurstücksnummern 2080/51, 2353/51, 51/11 und 1985/51, nordöstlich dem Flurstück mit der Flurstücknummer 490 und südwestlich der Straße Grüner Weg –Arbeitstitel: Melatengürtel/Grüner Weg in Köln-Ehrenfeld– aufzuheben und das Bebauungsplanver- fahren einzustellen. Alternative: keine Rahmenplanungsbeirat Braunsfeld / Müngersdorf / Ehrenfeld 03.09.2019 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 09.09.2019 Stadtentwicklungsausschuss 19.09.2019 2 Begründung: Die KD Stadtsanierungsgesellschaft Ehrenfeld-Mitte mbH & Co. KG beabsichtigte als Vorhabenträge- rin die Fläche der ehemaligen Büromöbelfabrik WEKO in Köln-Ehrenfeld zu einem Mischgebiet mit ca. 170 Wohneinheiten und einem Anteil an nicht störenden gewerblichen Nutzungen zu entwickeln. Der bestehende Bebauungsplan Nr. 63460/02, 1. Änderung –Arbeitstitel: Grüner Weg in Köln- Ehrenfeld– setzt ein Mischgebiet entlang der Vogelsanger Straße sowie Gewerbegebiet am Grünen Weg fest. Diese Festsetzungen standen der beabsichtigten Entwicklung entgegen und sollten geändert werden. Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für das Vorhaben zu schaffen, hatte die Vorhabenträ- gerin einen Antrag auf Einleitung des Bebauungsplanverfahrens für einen vorhabenbezogenen Be- bauungsplan (VEP) nach § 12 BauGB gestellt. Der Stadtentwicklungsausschuss hatte in seiner Sit- zung am 03.09.2015 die Einleitung des Verfahrens beschlossen. Mit einem Schreiben im Mai 2017 teilte die Vorhabenträgerin der Verwaltung dann mit, dass sie be- absichtigt, eine Bebauung gemäß geltendem Bebauungsplan vorzusehen (Vgl. Session- Nr. 0121/2019). Es gab in den folgenden Monaten Abstimmungen zwischen Verwaltung und Investor zu einer Bebau- ung nach geltendem Bebauungsplan. Im August 2018 wurden Bauanträge für eine Bebauung an der Vogelsanger Straße mit Wohnen und Gewerbe eingereicht. Für den im rechtswirksamen Bebauungs- plan als Gewerbefläche festgesetzten Grundstücksteil liegen seit Oktober 2018 Bauanträge vor. Aufgrund der vorliegenden Bauanträge ist die Weiterführung des VEP-Verfahrens vom Vorhabenträ- ger nicht beabsichtigt. Daher soll mit dieser Beschlussvorlage der am 03.09.2015 gefasste Beschluss über die Einleitung des Verfahrens aufgehoben und das Bebauungsplanverfahren eingestellt werden. Anlage Abgrenzung Plangebiet
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: abgelehnt (in der Vorberatung)
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (3)
- Vogelsanger Straße
- Grüner Weg
- Melatengürtel
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- 2729/2019
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 15.08.2019
- Erstellt
- 09.08.2019 12:06