mandari
Datenstand: 12.09.2026 — die Daten dieser Kommune konnten seit 37 Tagen nicht aktualisiert werden, weil das Ratsinformationssystem derzeit nicht erreichbar ist. Inhalte können veraltet sein.

Unterbringung von Studenten in Flüchtlingsunterkünften

Antrag nach § 3 der GeschO des Rates AN/1709/2018 vom 26.11.2018

Stand: Am 10.12.2018 in der Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) endgültig abgelehnt.

Dokumente

  • Antrag Flüchtlingsunterkünfte

    PDF

    Herunterladen: Antrag Flüchtlingsunterkünfte

    Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.

    in der Bezirksvertretung Köln-Lindenthal Frau Bezirksbürgermeisterin Helga Blömer-Frerker Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Rolf Kremers c/o Bezirksrathaus, Aachener Str.220, 50931 Köln Tel.:0221/437087 Mobil: 0151/17536705 Mail: RolfKremers@netcologne.de Köln, den 21.11.018 Zur Sitzung der Bezirksvertretung Lindenthal 10.12.2018 Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, folgende Antrag bitte ich auf die nächste Sitzung der Bezirksvertretung Lindenthal zu setzen: Die Verwaltung wird um Prüfung gebeten, ob leerstehende Räumlichkeiten in Flüchtlingsunterkünften zeitlich befristet an Studenten vermietet werden kön- nen ? Gleichzeitig soll geprüft werden, wie ein Zusammenleben von Studierenden und Geflüchteten in Flüchtlingseinrichtungen gestaltet werden kann. Begründung: Im unserem Stadtbezirk befindet sich die Universität und die Situation der woh- nungssuchenden Studenten ist dramatisch. Von den jährlich etwa 12 000 Erstsemes- tern findet nur ein Bruchteil ein Zimmer in einem Wohnheim, lediglich ca. 10% haben einen Wohnheimplatz. Die große Mehrheit muss sich auf dem privaten Wohnungs- markt durchsetzten. Dem steht eine große Zahl – aktuell 1300 – geplant 1500, von leeren Reserveplätzen für Geflüchtete in Flüchtlingseinrichtungen gegenüber. Die Flüchtlingszahlen sind rückläufig. Hier ist eine Überprüfung der Leerstände nicht nur in den Flüchtlingseinrichtungen in unserem Stadtbezirk, sondern stadtweit angesagt. Es geht um die temporäre Unterbringung von Studenten in Flüchtlingseinrichtungen. Für Studierende könnten zeitlich befristete Mietverträge abgeschlossen werden. Die BV 2 hat am 12.11.018 bereits einem entsprechenden Antrag mehrheitlich zuge- stimmt. Städte wie Lüneburg, Bonn und Berlin haben z.Bsp. temporäre Unterbrin- - 2 - gungen von Studenten in Flüchtlingseinrichtungen geprüft und umgesetzt. Dies sollte auch in Köln möglich sein. Mit freundlichen Grüßen gez. Rolf Kremers

Beratungsverlauf

  1. 10.12.2018

    Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)

    TOP 8.1.10, Entscheidung. Ergebnis: endgültig abgelehnt

War diese Seite hilfreich?

Zur Rückmeldung speichern wir nur Ihre Antwort, die Seite und den Tag. Eine IP-Adresse speichern wir dazu nicht, und wir setzen kein Cookie. Mehr zum Datenschutz