3734/2019
eigenbetriebsähnliche Einrichtung Abfallwirtschaft
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Anlage 1 Erläuterungen Eigenkapitalzuführung
1913 Zeichen
Anlage 1 Der Betriebsausschuss Abfallwirtschaft hat in seiner Sitzung am 28.11.2019 zu TOP 3.6, Beschlussvorlage 3734/2019 die Frage aufgeworfen, welche Jahresfehlbeträge durch die Eigenkapitalzuführung in Höhe von 4,5 Mio. € verarbeitet werden. Die Herleitung der Berechnung und die Zusammensetzung des Betrags werden wie folgt erläutert: Die Eigenkapitalzuführung i.H.v. 4,5 Mio. € für die Eigenbetriebsähnliche Einrichtung Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln in Beschlussvorlage 3734/2019 gemäß § 10 Abs.1 EigVO NRW ist aufgrund von nicht getilgten Verlustvorträgen aus den Jahresfehlbeträgen zwischen 2016 und 2018 erforderlich, da diese gemäß Wirtschaftsplan 2019 inkl. mittelfristige Finanzplanung absehbar nicht durch eine entsprechende Entwicklung der Ertragslage unter Gewährleistung einer Mindestausstattung an Eigenkapital aus eigener Kraft wieder vollständig ausgeglichen werden können. Nach § 10 Abs. 6 S. 3 EigVO NRW soll ein nach Ablauf von fünf Jahren nicht getilgter Verlustvortrag durch Abbuchung von den Rücklagen ausgeglichen werden, wenn dies die Eigenkapitalausstattung zulässt; ist dies nicht der Fall (wie hier, vgl. Vorlage 3274/2019), so ist der Verlust aus Haushaltsmitteln der Gemeinde auszugleichen. In der Eigenkapitalzuführung werden Fehlbeträge bzw. Verlustvorträge aus den Jahresabschlüssen wie folgt verarbeitet: Verlustjahr Verlusthöhe Erläuterung 2016 1.262.790,79 € Verlust i.H.v. 4.270.458,01 Euro abzgl. Restgewinn 2020 i.H.v. 1.288.850,22 Euro und erwarteten Gewinn 2021 i.H.v. 1.718.817,00 Euro 2017 2.969.455,23 € Verlust i.H.v. 3.432.455,23 Euro abzgl. erwarteten Gewinn 2022 i.H.v. 463.000,00 Euro 2018 59.000,00 € Verlust i.H.v. geplant 512.000,00 Euro abzgl. erwarteten Gewinn 2023 i.H.v. 453.000,00 Euro gesamt 4.291.246,02 € Im Hinblick auf die Unterkapitalisierung der eig. Einrichtung aufgerundet auf 4,5 Mio. €
Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle II/II/2 Vorlagen-Nummer 3734/2019 Freigabedatum 18.11.2019 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff eigenbetriebsähnliche Einrichtung Abfallwirtschaft; Zuführung zur Kapitalrücklage Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: 1. Der Rat der Stadt Köln beschließt eine Eigenkapitalzuführung an die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln in Höhe von insgesamt 4.500.000 €. Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln 28.11.2019 Finanzausschuss 09.12.2019 Rat 12.12.2019 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 4.500.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung Der Zweck der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln ist die Ge- währleistung der Abfallbeseitigung, Straßenreinigung und Winterwartung nach Maßgabe der Abfall- satzung und der Straßenreinigungssatzung der Stadt Köln. Die eigenbetriebsähnliche Einrichtung AWB übt keine operativen Tätigkeiten aus. Die Stadt Köln als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger bedient sich dazu der AWB (Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH) sowie der AVG (Abfallentsor- gungs- und Verwertungsgesellschaft Köln mbH). Die eigenbetriebsähnliche Einrichtung AWB nimmt die Aufgabe der Gebührenkalkulation und der Vor- lage der Abfall- und Straßenreinigungsgebührensatzungen wahr. Der Rat befasst sich in gleicher Sit- zung mit den Gebührensatzungen für das Jahr 2020 (Vorlagen-Nr. 3252/2019 und 3253/2019). Der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung AWB ist es aufgrund der Regelungen der Eigenbetriebsver- ordnung NRW und des Kommunalabgabengesetzes NRW grundsätzlich möglich, ein nach Aufwen- dungen und Erträgen ausgeglichenes Jahresergebnis zu erwirtschaften bzw. andernfalls eine Anpas- sung der Gebührenkalkulation in den nachfolgenden Jahren vorzunehmen. Nach dem Kommunalab- gabengesetz (KAG NRW) können Unterdeckungen nur innerhalb von 4 Jahren ausgeglichen werden. Dieser Ausgleich wurde in den Gebührenkalkulationen zurückliegender Jahre nicht umfänglich vorge- nommen, was eine entsprechende Entlastung der Gebührenzahler zur Folge hatte und zu einem ne- gativen Eigenkapital von 3.401 Tsd. € geführt hat. Dadurch ergibt sich für die Stadt in den kommen- den Jahren eine Ausgleichsverpflichtung von Fehlbeträgen von kumuliert annähernd 4,5 Mio. €. Der Rat befasst sich in gleicher Sitzung mit den Vorlagen zu den Jahresabschlüssen der Jahre 2016 und 2017 (Vorlagen-Nr. Vorlagen-Nr. 2043/2019 und 3274/2019). Durch die einmalige Zuführung in Höhe von 4,5 Mio. Euro wird eine angemessene Eigenkapitalaus- stattung wiederhergestellt. Dadurch wird, wie von § 10 Abs. 1 EigVO NRW gefordert, die dauernde technische und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung gewährleis- tet. 3 Finanzierung Die Deckung zur Finanzierung der Kapitalzuführung in Höhe von 4,5 Mio. € ist über den bestehenden Ansatz im Teilfinanzplan 1601, Allgemeine Finanzwirtschaft in Zeile 18, Tilgung von Darlehen ge- währleistet. Begründung der Dringlichkeit Die Beschlussvorlage steht in engem Zusammenhang mit den Beschlussvorlagen zur Änderung der Gebührensatzungen für das Jahr 2020 (Vorlagen-Nr. 3252/2019 und 3253/2019). Die Satzungen sol- len am 01. Januar 2020 in Kraft treten. Um dies sicherzustellen, ist eine Beschlussfassung des Rates über die Beschlussvorlagen in der Sitzung des Rates am 12.12.2019 notwendig.
Anlage 2 Vorabauszug BA Abfallwirtschaftsbetriebe vom 28.11.2019
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Geschäftsführung
Betriebsausschuss
Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln
Frau Bültge-Oswald
Telefon: (0221) 221-23702
E-Mail: barbara.bueltge-oswald@stadt -koeln.de
Datum: 05.12.2019
Auszug
aus dem Entwurf der Niederschrift der Sitzung Betriebsausschuss
Abfallwirtschaftbetrieb der Stadt Köln vom 28.11.2019
öffentlich
3 Allgemeine Beschlussvorlagen
Gemeinsame Beratung zu den Beschlussvorlagen
3.1 Jahresabschluss 2016 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Abfall-
wirtschaftsbetrieb der Stadt Köln
2043/2019
3.2 Jahresabschluss 2017 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Abfall-
wirtschaftsbetrieb der Stadt Köln
3274/2019
3.3 3. Satzung zur Änderung der Abfallsatzung
3254/2019
3.4 7. Satzung zur Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und
die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren
3252/2019
3.5 4. Satzung zur Änderung der Satzung über die Abfallgebühren
3253/2019
3.6 eigenbetriebsähnliche Einrichtung Abfallwirtschaft;
Zuführung zur Kapitalrücklage
3734/2019
RM Herr Struwe macht seitens der SPD-Fraktion den Vorschlag zur Geschäftsord-
nung, alle Beschlussvorlagen gemeinsam zu beraten und anschließend alle, außer
TOP 3.3, ohne Votum in die weiteren Gremien zu verweisen. Die Vorlage unter TOP
3.3 könne man heute beschließen.
RM Herr Brust stimmt zu, die Jahresabschlüsse unter TOP 3.1 und 3.2 gerne ohne
Votum zu verweisen. Aber als Betriebsausschuss sollte man schon eine Stellung-
nahme zu den Gebührensatzungen abgeben.
Herr Dr. Kreitsch erläutert, dass zwischen den gebührenrechtlichen Über- bzw. Un-
terdeckungen und den Fehlbeträgen in den Jahresabschlüssen unterschieden wer-
den müsse.
Die gebührenrechtlichen Unterdeckungen müssen laut Kommunalem Abgabenge-
setz NRW jedes Jahr betrachtet und innerhalb von 4 Jahren über die Gebührensat-
zungen ausgeglichen werden. Wenn dies nicht geschehe, laste es auf den Jahreser-
gebnissen des Eigenbetriebs.
Die Fehlbeträge in den Jahresabschlüssen müssen laut Eigenbetriebsverordnung
NRW spätestens nach 5 Jahren über den städtischen Haushalt ausgeglichen wer-
den, wenn Verluste nicht durch eine entsprechende Ertragslage in anderen Jahren
getilgt werden können und die Eigenkapitalausstattung keine Verarbeitung zulässt.
Die Tilgung von Verlustvorträgen sei teilweise gelungen, aber nicht immer. In diesem
Zusammenhang verweist Herr Dr. Kreitsch auf die Beschlussvorlage zum Wirt-
schaftsplan 2019, der in der Sitzung des Betriebsausschusses am 27.06.2019 dem
Rat ungeändert empfohlen und vom Rat am 09.07.2019 ungeändert beschlossen
worden sei. Im Zuge der nun vorliegenden Jahresabschlüsse 2017 und 2018 sei
festgestellt worden, dass man die Fehlbeträge aus der Vergangenheit auch unter
Berücksichtigung der notwendigen Ausgleichsbeträge für Unterdeckungen in den
Gebühren für 2020 und vorläufig 2021 nicht aus eigener Kraft bis 2023 ausgleichen
könne. Daher habe man zusammen mit der Kämmerei den Betrag von 4,5 Mio. € als
Kapitalzuführung errechnet.
Man versuche, eine moderate Gebührenentwicklung zu erreichen, sei aber zu einer
kostendeckenden Kalkulation verpflichtet. Allerdings könne es immer wieder Effekte
geben, wo Kosten entstehen, die nicht eingebracht werden dürfen, z. B. Gebühren-
ausfälle oder das Herausnehmen von gewissen Gebührenbelastungen. In diesem
Falle greife unter gewissen Voraussetzungen ein anderer Mechanismus in Form des
Haushaltsausgleichs nach Eigenbetriebsverordnung NRW.
Herr Dr. Kreitsch betont, dass auch wenn die Gebührenvorlagen in dieser Höhe dem
Rat zur Beschlussfassung empfohlen werden, die Eigenkapitalzuführung von
4,5 Mio. € in jedem Fall erforderlich sei. Sollte dann noch eine geringere Gebühren-
steigerung empfohlen werden, entstehe ein zusätzlicher Betrag, der die Eigenkapital-
zuführung entsprechend zusätzlich erhöhe.
Herr Dr. Kreitsch merkt an, dass sich die Gebührenkalkulation auf den Grundvertrag
mit der AWB GmbH berufe, dem alle Ratsfraktionen zugestimmt hätten. Der Gebüh-
renkalkulation liegen das vereinbarte Leistungsspektrum und die vereinbarte Ser-
vicequalität zugrunde. Die Preisgleitung wirke sich bei der Abfallgebühr mit +2,74 %
und bei der Straßenreinigungsgebühr mit +2,83 % aus. Natürlich sei der Gebührenan-
stieg nicht erfreulich. Bereits in Umsetzung und weiter geplant seien Maßnahmen, die
als Kostenbremse für steigende Gebühren wirkten. Dies werde mit der AWB GmbH im
kommenden Jahr bei der Aufstellung einer mittelfristigen Planung in den Blick genom-
men.
RM Frau Frebel wendet ein, dass dem Betriebsausschuss in der Vergangenheit die
Folgen der Unterdeckung so nicht bekannt gegeben worden seien. Zurückblickend
haben sich die Gebühren in den letzten 5 Jahren um 15 % erhöht. Frau Frebel macht
deutlich, dass es dadurch für die Menschen in Köln immer schwerer werde, die Ne-
benkosten zu bezahlen. Ihr sei auch klar, dass die AWB viele Zusatzleistungen er-
bringe. Auf der anderen Seite handle es sich um eine wirtschaftlich höchst erfolgrei-
che Einrichtung, die innerhalb von 5 Jahren über 55 Mio. € an die Stadtwerke abge-
geben habe.
Es müsse auf Dauer ein Weg gefunden werden, die Gebühren wieder stabil zu hal-
ten.
Die SPD-Fraktion werde die Beschlussvorlagen zu den Gebührensatzungen ableh-
nen.
RM Herr Götz merkt für die CDU-Fraktion an, dass man der Verweisung der beiden
Jahresabschlüsse unter TOP 3.1 und 3.2 ohne Votum in die weiteren Gremien zu-
stimmen könne. Die Satzungsvorlagen unter TOP 3.3, 3.4 und 3.5 könne man hinge-
gen beschließen.
SB Herr Dr. Albach merkt kritisch an, dass es in den vergangenen Jahren zu Fehlern
in der Betriebsleitung, aber auch auf Seiten der Ausschussmitglieder gekommen sei.
Er bittet die Verwaltung, bis zur Sitzung des Finanzausschusses darzustellen, wie
hoch die jeweiligen Verluste in den letzten 5 Jahren waren und die Gründe für die
Verluste anzugeben. Er regt an, die AWB in eine Anstalt des öffentlichen Rechts
ähnlich der Stadtentwässerungsbetriebe aufzustellen.
Die FDP-Fraktion werde den Gebührensatzungen zustimmen, nicht jedoch der Vor-
lage hinsichtlich der Zuführung zur Kapitalrücklage.
Hinsichtlich Straßenreinigung bemerkt Herr Dr. Albach, dass den meisten Menschen
die Sauberkeit der Stadt nicht ausreiche, zumal er auch von Kölnerinnen und Kölnern
in seinem Bezirk angesprochen worden sei. Daher möchte er wissen, wie oft die Be-
zirksvertretungen Vorschläge zur Aufnahme von zusätzlichen Straßen bzw. Reini-
gungen im Straßenreinigungsverzeichnis gemacht haben.
RM Frau Akbayir betont, dass es wichtig sei, frühzeitig, d. h. mindestens 3 Monate
vor der Beratung in den Gremien, über die Kalkulation der Gebühren informiert zu
werden. Sie spricht sich namens der Fraktion Die Linke ebenfalls für eine Verwei-
sung der gesamten Beschlussvorlagen ohne Votum in die nachfolgenden Gremien
aus. So, wie die Gebühren aktuell berechnet worden seien, werde man die Be-
schlussvorlagen ablehnen, da eine Erhöhung der Gebühren nicht auf die Verbrau-
cher abgewälzt werden dürfe.
SB Herr Becker bemerkt kritisch, dass aus dem Wirtschaftsplan 2019 nicht ersichtlich
gewesen sei, dass im Jahresabschluss 2017 ein Eigenkapitalzuschuss von 7 Mio. €
und ein Bankkredit von 5 Mio. € zu verzeichnen sei. Außerdem kalkuliere der Eigen-
betrieb die Gebühren und nicht die AWB.
RM Herr Dr. Gutzeit geht auf das Verfahren und System der Gebührenkalkulation ein,
das auf den Leistungsergebnissen der AWB GmbH basiere und eine 2 %-ige jährliche
Steigerungsrate beinhalte. Das Problem bestehe nur darin, dass die letzten Gebüh-
renberechnungen erst ganz kurzfristig erfolgten, da die Bilanz von 2018 noch nicht und
die von 2017 erst seit ein paar Wochen vorliege. Im Jahr 2015 betrug das Eigenkapital
noch 4 Mio. € und die AWB GmbH habe in den letzten 5 Jahren jeweils 11 Mio. €
Überschuss an den Stadtwerkekonzern übertragen. Die Frage sei, ob man das jetzige
zweigleisige System von AWB GmbH und Eigenbetrieb beibehalten wolle.
RM Herr Brust wendet sich an Frau Frebel, die einen Weg zur Senkung der Gebüh-
ren anmahnte. Er erklärt, dass dann mit den AWB langfristig vertraglich weniger Leis-
tungen vereinbart werden müssen, damit es für die Bürgerinnen und Bürger billiger
werde. Im Kommunalen Abgabengesetz stehe, dass die Leistungen auf die Gebüh-
ren umgelegt werden müssten.
Die Rückführung von Eigenkapital sei ebenfalls absolut erforderlich, weil das nicht in
die Gebühren eingerechnet werden könne. Hier handle es sich um eine außerplan-
mäßige Ausgabe.
Eine von Herrn Dr. Albach geforderte Umorganisation in eine AöR könne nicht erfol-
gen, da man einen Eigenbetrieb wegen der Satzungshoheit benötige.
Er fragt die Verwaltung, weshalb überplanmäßige Ausgaben für die Verwaltung ver-
anschlagt worden seien. Da die Stelle des geschäftsführenden Betriebsleiters der
eigenbetriebsähnlichen Einrichtung zwei Jahre unbesetzt gewesen sei, habe er mit
Einsparungen gerechnet.
SB Herr Dr. Albach fragt, wie es zu dem Kredit von 6 Mio. € gekommen sei.
Herr Dr. Kreitsch nimmt umfassend Stellung und erläutert zunächst die Berechnung
der Eigenkapitalzuführung.
Anschließend führt er aus, wie und in welcher Höhe die gebührenkalkulatorischen
Unter- und Überdeckungen in die Gebührensatzungen eingebracht wurden und wie
die Prognose für die nächsten Jahre aussieht.
Der Ausschussvorsitzende bittet, diese Berechnungen als Anlage dem Vorabauszug
beizufügen, um eine wesentliche Grundlage für die Beratungen in den weiteren
Gremien zur Verfügung zu haben. 1
Herr Dr. Kreitsch sagt dies zu und räumt ein, dass es Rückstände bei der Erarbei-
tung der Jahresabschlüsse gegeben habe. Das Personal sei im Bereich des Eigen-
betriebs extrem knapp gewesen. Diese Situation habe sich jedoch glücklicherweise
seit 2019 geändert, da man personell Verstärkung bekommen habe. Der Jahresab-
schluss sei allerdings nicht für die Gebührenkalkulation erheblich.
Natürlich wirkten sich gebührenkalkulatorische Über- und Unterdeckungen auf die
handelsrechtlichen Jahresergebnisse aus. Unterdeckungen seien jedoch nicht mit
Fehlbeträgen im Jahresabschluss gleichzusetzen.
Hinsichtlich des Anstiegs der Verwaltungskosten erklärt Herr Dr. Kreitsch, dass es
sich um periodenfremde Aufwendungen und Erträge handele, so Kosten anderer
Dienststellen, die z. B. durch zu späte Rechnungsstellung von dort verursacht wor-
den seien, da sie nicht mehr im ursächlichen Jahr gebucht werden können, aber na-
türlich trotzdem bezahlt werden müssen.
Der Kredit von 6 Mio. € sei notwendig gewesen, um das laufende Tagesgeschäft ab-
zuwickeln. Dies rühre daher, dass Gebühren quartalsweise abgerechnet, Rechnun-
gen jedoch monatlich bezahlt werden müssen. Um die Liquidität sicherzustellen,
müsse dann schon mal Tagesgeld aufgenommen werden. Er werde hier auch die
Mitteilungspflicht gegenüber dem Betriebsausschuss prüfen.
Abschließend versichert Herr Dr. Kreitsch, dass die Mitarbeitenden in seinem Be-
reich hochengagiert momentan alles dafür tun, um den Jahresabschluss und den
Wirtschaftsplan künftig rechtzeitig vorzulegen; die Quartalsberichte werden natürlich
fortgeführt.
1 Die Berechnung der Eigenkapitalzuführung ist, der Niederschrift und der Beschlussvorlage
3734/2019; Zuführung zur Kapitalrücklage als Anlage 1 beigefügt.
Die Berechnung der gebührenkalkulatorischen Unter- und Überdeckungen ist der Niederschrift und
der Beschlussvorlage 3734/2019 als Anlage 2 beigefügt .
Beigeordneter Herr Dr. Rau hebt einen wichtigen Aspekt hervor.
Mit Herrn Dr. Kreitsch habe man eine Kompetenz gewonnen, die dem Betriebsaus-
schuss einen seriösen und sich auf hoher Qualitätsstufe befindlichen Einblick in die
Datenstruktur ermögliche. Herrn Dr. Rau seien nach der langen Vakanz die juristi-
sche und auch vor allem auch die kaufmännische Kompetenz der Betriebsleitung
wichtig gewesen. Dies zahle sich jetzt aus.
Des Weiteren macht Herr Dr. Rau auf die quartalsweise erstellten Controllingberichte
aufmerksam, so dass es in Zukunft nicht mehr diese Unsicherheiten über die wirt-
schaftliche Situation des Abfallwirtschaftsbetriebs der Stadt Köln gebe.
Die von der Kämmerei vorgeschlagenen Eigenkapitalstärkungen seien nicht erst-
und auch nicht einmalig, sondern es gab sie in den vergangenen Jahren immer wie-
der und auch in ähnlicher Höhe.
Das heiße, es gebe keinen Indikator für eine komplett ungeordnete Betriebsführung.
Anschließend stellt der Ausschussvorsitzende die einzelnen Beschlussvorlagen mit
den teilweise mündlich beantragten Verweisen zur Abstimmung:
Abstimmung zu den Beschlussvorlagen
3.1 Jahresabschluss 2016 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Abfall-
wirtschaftsbetrieb der Stadt Köln
2043/2019
Beschluss zu TOP 3.1
Der Betriebsausschuss für den Abfallwirtschaftsbetrieb verweist die Be-
schlussvorlage ohne Votum in die weiteren Gremien.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
3.2 Jahresabschluss 2017 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Abfall-
wirtschaftsbetrieb der Stadt Köln
3274/2019
Beschluss zu TOP 3.2
Der Betriebsausschuss für den Abfallwirtschaftsbetrieb verweist die Be-
schlussvorlage ohne Votum in die weiteren Gremien.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
3.3 3. Satzung zur Änderung der Abfallsatzung
3254/2019
Beschluss zu TOP 3.3
Der Betriebsausschuss für den Abfallw irtschaftsbetrieb empfiehlt dem Rat, w ie folgt
zu beschließen:
Der Rat beschließt die 3. Änderung der Abfallsatzung in der in Anlage 2 beigefügten
Fassung.
Die Verwaltung wird ermächtigt, nach Inkrafttreten des Kreislaufwirtschaftsgesetzes
für das Land Nordrhein-Westfalen die Präambeln der Abfall - und Abfallgebührensat-
zungen ohne erneuten Ratsbeschluss durch Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt
Köln an die aktuelle Rechtslage anzupassen, sofern sich keine inhaltlichen Änderun-
gen ergeben.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
3.4 7. Satzung zur Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und
die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren
3252/2019
Zunächst stellt der Ausschussvorsitzende die Verweisung der Beschlussvorlage
ohne Votum in die nachfolgenden Gremien zur Abstimmung:
Beschluss zu TOP 3.4:
Der Betriebsausschuss für den Abfallwirtschaftsbetrieb verweist die Be-
schlussvorlage ohne Votum in die nachfolgenden Gremien.
Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich abgelehnt mit den Stimmen von CDU-Fraktion, Fraktion Bündnis 90 /
Die Grünen und FDP-Fraktion gegen die Stimmen von SPD-Fraktion und Fraktion
Die Linke.
Anschließend lässt er über die Beschlussvorlage abstimmen:
Beschluss zu TOP 3.4:
Der Betriebsausschuss für den Abfallw irtschaftsbetrieb empfiehlt dem Rat, w ie folgt
zu beschließen:
Der Rat beschließt die 7. Satzung zur Änderung der Satzung über die Straßenreini-
gung und die Erhebung der Straßenreinigungsgebühren in der in Anlage 5 beigefüg-
ten Fassung.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich zugestimmt mit den Stimmen von CDU-Fraktion, Fraktion Bündnis 90 /
Die Grünen und FDP-Fraktion gegen die Stimmen von SPD-Fraktion und Fraktion
Die Linke.
3.5 4. Satzung zur Änderung der Satzung über die Abfallgebühren
3253/2019
Zunächst stellt der Ausschussvorsitzende die Verweisung der Beschlussvorlage
ohne Votum in die nachfolgenden Gremien zur Abstimmung:
Beschluss zu TOP 3.5:
Der Betriebsausschuss für den Abfallwirtschaftsbetrieb verweist die Be-
schlussvorlage ohne Votum in die nachfolgenden Gremien.
Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich abgelehnt mit den Stimmen von CDU-Fraktion, Fraktion Bündnis 90 /
Die Grünen und FDP-Fraktion gegen die Stimmen von SPD-Fraktion und Fraktion
Die Linke.
Anschließend lässt er über die Beschlussvorlage abstimmen:
Beschluss zu TOP 3.5:
Der Betriebsausschuss für den Abfallw irtschaftsbetrieb empfiehlt dem Rat, w ie folgt
zu beschließen:
Der Rat beschließt die 4. Satzung zur Änderung der Abfallgebührensatzung in der in
Anlage 4 beigefügten Fassung.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich zugestimmt mit den Stimmen von CDU-Fraktion, Fraktion Bündnis 90 /
Die Grünen und FDP-Fraktion gegen die Stimmen von SPD-Fraktion und Fraktion
Die Linke.
3.6 eigenbetriebsähnliche Einrichtung Abfallwirtschaft;
Zuführung zur Kapitalrücklage
3734/2019
Zunächst stellt der Ausschussvorsitzende die Verweisung der Beschlussvorlage
ohne Votum in die nachfolgenden Gremien zur Abstimmung:
Beschluss zu TOP 3.6:
Der Betriebsausschuss für den Abfallwirtschaftsbetrieb verweist die Be-
schlussvorlage ohne Votum in die nachfolgenden Gremien.
Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich abgelehnt mit den Stimmen von CDU-Fraktion und Fraktion Bündnis
90 / Die Grünen gegen die Stimmen von SPD -Fraktion und Fraktion Die Linke
bei Enthaltung der FDP-Fraktion.
Anschließend lässt er über die Beschlussvorlage abstimmen:
Beschluss zu TOP 3.6:
Der Betriebsausschuss für den Abfallw irtschaftsbetrieb empfiehlt dem Rat, w ie folgt
zu beschließen:
1. Der Rat der Stadt Köln beschließt eine Eigenkapitalzuführung an die eigenbe-
triebsähnliche Einrichtung Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln in Höhe von
insgesamt 4.500.000 €.
Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich zugestimmt mit den Stimmen von CDU-Fraktion und Fraktion Bündnis
90 / Die Grünen gegen die Stimmen von SPD -Fraktion und Fraktion Die Linke
bei Enthaltung der FDP-Fraktion.
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3734/2019
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 05.12.2019
- Erstellt
- 24.10.2019 15:17