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3734/2019

eigenbetriebsähnliche Einrichtung Abfallwirtschaft

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 05.12.2019

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 12.12.2019, TOP 10.22

Anlage 1 Erläuterungen Eigenkapitalzuführung

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Ansehen

Beschlussvorlage Rat

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Anlage 2 Vorabauszug BA Abfallwirtschaftsbetriebe vom 28.11.2019

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Anlage 1 Erläuterungen Eigenkapitalzuführung

1913 Zeichen

Anlage 1 
 
 
Der Betriebsausschuss Abfallwirtschaft hat in seiner Sitzung am 28.11.2019 zu TOP 3.6, 
Beschlussvorlage 3734/2019 die Frage aufgeworfen, welche Jahresfehlbeträge durch die 
Eigenkapitalzuführung in Höhe von 4,5 Mio. € verarbeitet werden.  
Die Herleitung der Berechnung und die Zusammensetzung des Betrags werden wie folgt 
erläutert:  
 
Die Eigenkapitalzuführung i.H.v. 4,5 Mio. € für die Eigenbetriebsähnliche Einrichtung 
Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln in Beschlussvorlage 3734/2019 gemäß § 10 Abs.1 
EigVO NRW ist aufgrund von nicht getilgten Verlustvorträgen aus den Jahresfehlbeträgen 
zwischen 2016 und 2018 erforderlich, da diese gemäß Wirtschaftsplan 2019 inkl. 
mittelfristige Finanzplanung absehbar nicht durch eine entsprechende Entwicklung der 
Ertragslage unter Gewährleistung einer Mindestausstattung an Eigenkapital aus eigener 
Kraft wieder vollständig ausgeglichen werden können. Nach § 10 Abs. 6 S. 3 EigVO NRW 
soll ein nach Ablauf von fünf Jahren nicht getilgter Verlustvortrag durch Abbuchung von den 
Rücklagen ausgeglichen werden, wenn dies die Eigenkapitalausstattung zulässt; ist dies 
nicht der Fall (wie hier, vgl. Vorlage 3274/2019), so ist der Verlust aus Haushaltsmitteln der 
Gemeinde auszugleichen. 
 
In der Eigenkapitalzuführung werden Fehlbeträge bzw. Verlustvorträge aus den 
Jahresabschlüssen wie folgt verarbeitet: 
 
Verlustjahr Verlusthöhe Erläuterung 
   
   
2016 1.262.790,79 € Verlust i.H.v. 4.270.458,01 Euro abzgl. Restgewinn 2020 
i.H.v. 1.288.850,22 Euro und erwarteten Gewinn 2021 i.H.v. 
1.718.817,00 Euro 
2017 2.969.455,23 € Verlust i.H.v. 3.432.455,23 Euro abzgl. erwarteten Gewinn 
2022 i.H.v. 463.000,00 Euro 
2018 59.000,00 € Verlust i.H.v. geplant 512.000,00 Euro abzgl. erwarteten 
Gewinn 2023 i.H.v. 453.000,00 Euro 
gesamt 4.291.246,02 € Im Hinblick auf die Unterkapitalisierung der eig. Einrichtung 
aufgerundet auf 4,5 Mio. €

Beschlussvorlage Rat

4109 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
II/II/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 3734/2019 
Freigabedatum 
18.11.2019  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
eigenbetriebsähnliche Einrichtung Abfallwirtschaft; Zuführung zur Kapitalrücklage 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
1. Der Rat der Stadt Köln beschließt eine Eigenkapitalzuführung an die eigenbetriebsähnliche 
Einrichtung Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln in Höhe von insgesamt 4.500.000 €. 
 
Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln 28.11.2019 
Finanzausschuss 09.12.2019 
Rat 12.12.2019

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   4.500.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung 
Der Zweck der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln ist die Ge-
währleistung der Abfallbeseitigung, Straßenreinigung und Winterwartung nach Maßgabe der Abfall-
satzung und der Straßenreinigungssatzung der Stadt Köln. Die eigenbetriebsähnliche Einrichtung 
AWB übt keine operativen Tätigkeiten aus. Die Stadt Köln als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger 
bedient sich dazu der AWB (Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH) sowie der AVG (Abfallentsor-
gungs- und Verwertungsgesellschaft Köln mbH). 
Die eigenbetriebsähnliche Einrichtung AWB nimmt die Aufgabe der Gebührenkalkulation und der Vor-
lage der Abfall- und Straßenreinigungsgebührensatzungen wahr. Der Rat befasst sich in gleicher Sit-
zung mit den Gebührensatzungen für das Jahr 2020 (Vorlagen-Nr. 3252/2019 und 3253/2019). 
Der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung AWB ist es aufgrund der Regelungen der Eigenbetriebsver-
ordnung NRW und des Kommunalabgabengesetzes NRW grundsätzlich möglich, ein nach Aufwen-
dungen und Erträgen ausgeglichenes Jahresergebnis zu erwirtschaften bzw. andernfalls eine Anpas-
sung der Gebührenkalkulation in den nachfolgenden Jahren vorzunehmen. Nach dem Kommunalab-
gabengesetz (KAG NRW) können Unterdeckungen nur innerhalb von 4 Jahren ausgeglichen werden. 
Dieser Ausgleich wurde in den Gebührenkalkulationen zurückliegender Jahre nicht umfänglich vorge-
nommen, was eine entsprechende Entlastung der Gebührenzahler zur Folge hatte und zu einem ne-
gativen Eigenkapital von 3.401 Tsd. € geführt hat. Dadurch ergibt sich für die Stadt in den kommen-
den Jahren eine Ausgleichsverpflichtung von Fehlbeträgen von kumuliert annähernd 4,5 Mio. €.   
Der Rat befasst sich in gleicher Sitzung mit den Vorlagen zu den Jahresabschlüssen der Jahre 2016 
und 2017 (Vorlagen-Nr. Vorlagen-Nr. 2043/2019 und 3274/2019). 
Durch die einmalige Zuführung in Höhe von 4,5 Mio. Euro wird eine angemessene Eigenkapitalaus-
stattung wiederhergestellt. Dadurch wird, wie von § 10 Abs. 1 EigVO NRW gefordert, die dauernde 
technische und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung gewährleis-
tet.

3 
 
Finanzierung 
Die Deckung zur Finanzierung der Kapitalzuführung in Höhe von 4,5 Mio. € ist über den bestehenden 
Ansatz im Teilfinanzplan 1601, Allgemeine Finanzwirtschaft in Zeile 18, Tilgung von Darlehen ge-
währleistet. 
 
Begründung der Dringlichkeit 
Die Beschlussvorlage steht in engem Zusammenhang mit den Beschlussvorlagen zur Änderung der 
Gebührensatzungen für das Jahr 2020 (Vorlagen-Nr. 3252/2019 und 3253/2019). Die Satzungen sol-
len am 01. Januar 2020 in Kraft treten. Um dies sicherzustellen, ist eine Beschlussfassung des Rates 
über die Beschlussvorlagen in der Sitzung des Rates am 12.12.2019 notwendig.

Anlage 2 Vorabauszug BA Abfallwirtschaftsbetriebe vom 28.11.2019

17270 Zeichen

Geschäftsführung  
Betriebsausschuss 
Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln 
Frau Bültge-Oswald 
Telefon:  (0221) 221-23702  
E-Mail:  barbara.bueltge-oswald@stadt -koeln.de  
Datum: 05.12.2019 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der Sitzung Betriebsausschuss 
Abfallwirtschaftbetrieb der Stadt Köln  vom 28.11.2019  
öffentlich 
3 Allgemeine Beschlussvorlagen 
Gemeinsame Beratung zu den Beschlussvorlagen  
3.1 Jahresabschluss 2016 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Abfall-
wirtschaftsbetrieb der Stadt Köln 
2043/2019 
3.2 Jahresabschluss 2017 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Abfall-
wirtschaftsbetrieb der Stadt Köln 
3274/2019 
3.3 3. Satzung zur Änderung der Abfallsatzung 
3254/2019 
3.4 7. Satzung zur Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und 
die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren  
3252/2019 
3.5 4. Satzung zur Änderung der Satzung über die Abfallgebühren 
3253/2019 
3.6 eigenbetriebsähnliche Einrichtung Abfallwirtschaft;  
Zuführung zur Kapitalrücklage 
3734/2019 
RM Herr Struwe macht seitens der SPD-Fraktion den Vorschlag zur Geschäftsord-
nung, alle Beschlussvorlagen gemeinsam zu beraten und anschließend alle, außer 
TOP 3.3, ohne Votum in die weiteren Gremien zu verweisen. Die Vorlage unter TOP 
3.3 könne man heute beschließen.

RM Herr Brust stimmt zu, die Jahresabschlüsse unter TOP 3.1 und 3.2 gerne ohne 
Votum zu verweisen. Aber als Betriebsausschuss sollte man schon eine Stellung-
nahme zu den Gebührensatzungen abgeben. 
Herr Dr. Kreitsch erläutert, dass zwischen den gebührenrechtlichen Über- bzw. Un-
terdeckungen und den Fehlbeträgen in den Jahresabschlüssen unterschieden wer-
den müsse.  
Die gebührenrechtlichen Unterdeckungen müssen laut Kommunalem Abgabenge-
setz NRW jedes Jahr betrachtet und innerhalb von 4 Jahren über die Gebührensat-
zungen ausgeglichen werden. Wenn dies nicht geschehe, laste es auf den Jahreser-
gebnissen des Eigenbetriebs. 
Die Fehlbeträge in den Jahresabschlüssen müssen laut Eigenbetriebsverordnung 
NRW spätestens nach 5 Jahren über den städtischen Haushalt ausgeglichen wer-
den, wenn Verluste nicht durch eine entsprechende Ertragslage in anderen Jahren 
getilgt werden können und die Eigenkapitalausstattung keine Verarbeitung zulässt. 
Die Tilgung von Verlustvorträgen sei teilweise gelungen, aber nicht immer. In diesem 
Zusammenhang verweist Herr Dr. Kreitsch auf die Beschlussvorlage zum Wirt-
schaftsplan 2019, der in der Sitzung des Betriebsausschusses am 27.06.2019 dem 
Rat ungeändert empfohlen und vom Rat am 09.07.2019 ungeändert beschlossen 
worden sei. Im Zuge der nun vorliegenden Jahresabschlüsse 2017 und 2018 sei 
festgestellt worden, dass man die Fehlbeträge aus der Vergangenheit auch unter 
Berücksichtigung der notwendigen Ausgleichsbeträge für Unterdeckungen in den 
Gebühren für 2020 und vorläufig 2021 nicht aus eigener Kraft bis 2023 ausgleichen 
könne. Daher habe man zusammen mit der Kämmerei den Betrag von 4,5 Mio. € als 
Kapitalzuführung errechnet.  
Man versuche, eine moderate Gebührenentwicklung zu erreichen, sei aber zu einer 
kostendeckenden Kalkulation verpflichtet. Allerdings könne es immer wieder Effekte 
geben, wo Kosten entstehen, die nicht eingebracht werden dürfen, z. B. Gebühren-
ausfälle oder das Herausnehmen von gewissen Gebührenbelastungen. In diesem 
Falle greife unter gewissen Voraussetzungen ein anderer Mechanismus in Form des 
Haushaltsausgleichs nach Eigenbetriebsverordnung NRW.  
Herr Dr. Kreitsch betont, dass auch wenn die Gebührenvorlagen in dieser Höhe dem 
Rat zur Beschlussfassung empfohlen werden, die Eigenkapitalzuführung von 
4,5 Mio. € in jedem Fall erforderlich sei. Sollte dann noch eine geringere Gebühren-
steigerung empfohlen werden, entstehe ein zusätzlicher Betrag, der die Eigenkapital-
zuführung entsprechend zusätzlich erhöhe. 
Herr Dr. Kreitsch merkt an, dass sich die Gebührenkalkulation auf den Grundvertrag 
mit der AWB GmbH berufe, dem alle Ratsfraktionen zugestimmt hätten. Der Gebüh-
renkalkulation liegen das vereinbarte Leistungsspektrum und die vereinbarte Ser-
vicequalität zugrunde. Die Preisgleitung wirke sich bei der Abfallgebühr mit +2,74 % 
und bei der Straßenreinigungsgebühr mit +2,83 % aus. Natürlich sei der Gebührenan-
stieg nicht erfreulich. Bereits in Umsetzung und weiter geplant seien Maßnahmen, die 
als Kostenbremse für steigende Gebühren wirkten. Dies werde mit der AWB GmbH im 
kommenden Jahr bei der Aufstellung einer mittelfristigen Planung in den Blick genom-
men. 
RM Frau Frebel wendet ein, dass dem Betriebsausschuss in der Vergangenheit die 
Folgen der Unterdeckung so nicht bekannt gegeben worden seien. Zurückblickend 
haben sich die Gebühren in den letzten 5 Jahren um 15 % erhöht. Frau Frebel macht 
deutlich, dass es dadurch für die Menschen in Köln immer schwerer werde, die Ne-
benkosten zu bezahlen. Ihr sei auch klar, dass die AWB viele Zusatzleistungen er-

bringe. Auf der anderen Seite handle es sich um eine wirtschaftlich höchst erfolgrei-
che Einrichtung, die innerhalb von 5 Jahren über 55 Mio. € an die Stadtwerke abge-
geben habe.  
Es müsse auf Dauer ein Weg gefunden werden, die Gebühren wieder stabil zu hal-
ten. 
Die SPD-Fraktion werde die Beschlussvorlagen zu den Gebührensatzungen ableh-
nen. 
RM Herr Götz merkt für die CDU-Fraktion an, dass man der Verweisung der beiden 
Jahresabschlüsse unter TOP 3.1 und 3.2 ohne Votum in die weiteren Gremien zu-
stimmen könne. Die Satzungsvorlagen unter TOP 3.3, 3.4 und 3.5 könne man hinge-
gen beschließen. 
SB Herr Dr. Albach merkt kritisch an, dass es in den vergangenen Jahren zu Fehlern 
in der Betriebsleitung, aber auch auf Seiten der Ausschussmitglieder gekommen sei. 
Er bittet die Verwaltung, bis zur Sitzung des Finanzausschusses darzustellen, wie 
hoch die jeweiligen Verluste in den letzten 5 Jahren waren und die Gründe für die 
Verluste anzugeben. Er regt an, die AWB in eine Anstalt des öffentlichen Rechts 
ähnlich der Stadtentwässerungsbetriebe aufzustellen.  
Die FDP-Fraktion werde den Gebührensatzungen zustimmen, nicht jedoch der Vor-
lage hinsichtlich der Zuführung zur Kapitalrücklage.  
Hinsichtlich Straßenreinigung bemerkt Herr Dr. Albach, dass den meisten Menschen 
die Sauberkeit der Stadt nicht ausreiche, zumal er auch von Kölnerinnen und Kölnern 
in seinem Bezirk angesprochen worden sei. Daher möchte er wissen, wie oft die Be-
zirksvertretungen Vorschläge zur Aufnahme von zusätzlichen Straßen bzw. Reini-
gungen im Straßenreinigungsverzeichnis gemacht haben. 
RM Frau Akbayir betont, dass es wichtig sei, frühzeitig, d. h. mindestens 3 Monate 
vor der Beratung in den Gremien, über die Kalkulation der Gebühren informiert zu 
werden. Sie spricht sich namens der Fraktion Die Linke ebenfalls für eine Verwei-
sung der gesamten Beschlussvorlagen ohne Votum in die nachfolgenden Gremien 
aus. So, wie die Gebühren aktuell berechnet worden seien, werde man die Be-
schlussvorlagen ablehnen, da eine Erhöhung der Gebühren nicht auf die Verbrau-
cher abgewälzt werden dürfe. 
SB Herr Becker bemerkt kritisch, dass aus dem Wirtschaftsplan 2019 nicht ersichtlich 
gewesen sei, dass im Jahresabschluss 2017 ein Eigenkapitalzuschuss von 7 Mio. € 
und ein Bankkredit von 5 Mio. € zu verzeichnen sei. Außerdem kalkuliere der Eigen-
betrieb die Gebühren und nicht die AWB. 
RM Herr Dr. Gutzeit geht auf das Verfahren und System der Gebührenkalkulation ein, 
das auf den Leistungsergebnissen der AWB GmbH basiere und eine 2 %-ige jährliche 
Steigerungsrate beinhalte. Das Problem bestehe nur darin, dass die letzten Gebüh-
renberechnungen erst ganz kurzfristig erfolgten, da die Bilanz von 2018 noch nicht und 
die von 2017 erst seit ein paar Wochen vorliege. Im Jahr 2015 betrug das Eigenkapital 
noch 4 Mio. € und die AWB GmbH habe in den letzten 5 Jahren jeweils 11 Mio. € 
Überschuss an den Stadtwerkekonzern übertragen. Die Frage sei, ob man das jetzige 
zweigleisige System von AWB GmbH und Eigenbetrieb beibehalten wolle. 
RM Herr Brust wendet sich an Frau Frebel, die einen Weg zur Senkung der Gebüh-
ren anmahnte. Er erklärt, dass dann mit den AWB langfristig vertraglich weniger Leis-
tungen vereinbart werden müssen, damit es für die Bürgerinnen und Bürger billiger 
werde. Im Kommunalen Abgabengesetz stehe, dass die Leistungen auf die Gebüh-
ren umgelegt werden müssten.

Die Rückführung von Eigenkapital sei ebenfalls absolut erforderlich, weil das nicht in 
die Gebühren eingerechnet werden könne. Hier handle es sich um eine außerplan-
mäßige Ausgabe.  
Eine von Herrn Dr. Albach geforderte Umorganisation in eine AöR könne nicht erfol-
gen, da man einen Eigenbetrieb wegen der Satzungshoheit benötige. 
Er fragt die Verwaltung, weshalb überplanmäßige Ausgaben für die Verwaltung ver-
anschlagt worden seien. Da die Stelle des geschäftsführenden Betriebsleiters der 
eigenbetriebsähnlichen Einrichtung zwei Jahre unbesetzt gewesen sei, habe er mit 
Einsparungen gerechnet. 
SB Herr Dr. Albach fragt, wie es zu dem Kredit von 6 Mio. € gekommen sei. 
Herr Dr. Kreitsch nimmt umfassend Stellung und erläutert zunächst die Berechnung 
der Eigenkapitalzuführung. 
Anschließend führt er aus, wie und in welcher Höhe die gebührenkalkulatorischen 
Unter- und Überdeckungen in die Gebührensatzungen eingebracht wurden und wie 
die Prognose für die nächsten Jahre aussieht. 
Der Ausschussvorsitzende bittet, diese Berechnungen als Anlage dem Vorabauszug 
beizufügen, um eine wesentliche Grundlage für die Beratungen in den weiteren 
Gremien zur Verfügung zu haben. 1 
Herr Dr. Kreitsch sagt dies zu und räumt ein, dass es Rückstände bei der Erarbei-
tung der Jahresabschlüsse gegeben habe. Das Personal sei im Bereich des Eigen-
betriebs extrem knapp gewesen. Diese Situation habe sich jedoch glücklicherweise 
seit 2019 geändert, da man personell Verstärkung bekommen habe. Der Jahresab-
schluss sei allerdings nicht für die Gebührenkalkulation erheblich. 
Natürlich wirkten sich gebührenkalkulatorische Über- und Unterdeckungen auf die 
handelsrechtlichen Jahresergebnisse aus. Unterdeckungen seien jedoch nicht mit 
Fehlbeträgen im Jahresabschluss gleichzusetzen. 
Hinsichtlich des Anstiegs der Verwaltungskosten erklärt Herr Dr. Kreitsch, dass es 
sich um periodenfremde Aufwendungen und Erträge handele, so Kosten anderer 
Dienststellen, die z. B. durch zu späte Rechnungsstellung von dort verursacht wor-
den seien, da sie nicht mehr im ursächlichen Jahr gebucht werden können, aber na-
türlich trotzdem bezahlt werden müssen. 
Der Kredit von 6 Mio. € sei notwendig gewesen, um das laufende Tagesgeschäft ab-
zuwickeln. Dies rühre daher, dass Gebühren quartalsweise abgerechnet, Rechnun-
gen jedoch monatlich bezahlt werden müssen. Um die Liquidität sicherzustellen, 
müsse dann schon mal Tagesgeld aufgenommen werden. Er werde hier auch die 
Mitteilungspflicht gegenüber dem Betriebsausschuss prüfen. 
Abschließend versichert Herr Dr. Kreitsch, dass die Mitarbeitenden in seinem Be-
reich hochengagiert momentan alles dafür tun, um den Jahresabschluss und den 
Wirtschaftsplan künftig rechtzeitig vorzulegen; die Quartalsberichte werden natürlich 
fortgeführt. 
                                                 
1 Die Berechnung der Eigenkapitalzuführung ist, der Niederschrift und der Beschlussvorlage 
3734/2019; Zuführung zur Kapitalrücklage als Anlage 1 beigefügt.  
Die Berechnung der gebührenkalkulatorischen Unter- und Überdeckungen ist der Niederschrift  und 
der Beschlussvorlage 3734/2019  als Anlage 2 beigefügt .

Beigeordneter Herr Dr. Rau hebt einen wichtigen Aspekt hervor.  
Mit Herrn Dr. Kreitsch habe man eine Kompetenz gewonnen, die dem Betriebsaus-
schuss einen seriösen und sich auf hoher Qualitätsstufe befindlichen Einblick in die 
Datenstruktur ermögliche. Herrn Dr. Rau seien nach der langen Vakanz die juristi-
sche und auch vor allem auch die kaufmännische Kompetenz der Betriebsleitung 
wichtig gewesen. Dies zahle sich jetzt aus. 
Des Weiteren macht Herr Dr. Rau auf die quartalsweise erstellten Controllingberichte 
aufmerksam, so dass es in Zukunft nicht mehr diese Unsicherheiten über die wirt-
schaftliche Situation des Abfallwirtschaftsbetriebs der Stadt Köln gebe. 
Die von der Kämmerei vorgeschlagenen Eigenkapitalstärkungen seien nicht erst- 
und auch nicht einmalig, sondern es gab sie in den vergangenen Jahren immer wie-
der und auch in ähnlicher Höhe. 
Das heiße, es gebe keinen Indikator für eine komplett ungeordnete Betriebsführung. 
Anschließend stellt der Ausschussvorsitzende die einzelnen Beschlussvorlagen mit 
den teilweise mündlich beantragten Verweisen zur Abstimmung: 
Abstimmung zu den Beschlussvorlagen  
3.1 Jahresabschluss 2016 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Abfall-
wirtschaftsbetrieb der Stadt Köln 
2043/2019 
Beschluss zu TOP 3.1 
Der Betriebsausschuss für den Abfallwirtschaftsbetrieb verweist die Be-
schlussvorlage ohne Votum in die weiteren Gremien. 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt. 
3.2 Jahresabschluss 2017 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Abfall-
wirtschaftsbetrieb der Stadt Köln 
3274/2019 
Beschluss zu TOP 3.2 
Der Betriebsausschuss für den Abfallwirtschaftsbetrieb verweist die Be-
schlussvorlage ohne Votum in die weiteren Gremien. 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt. 
3.3 3. Satzung zur Änderung der Abfallsatzung 
3254/2019 
Beschluss zu TOP 3.3 
Der Betriebsausschuss für den Abfallw irtschaftsbetrieb empfiehlt dem Rat, w ie folgt 
zu beschließen: 
Der Rat beschließt die 3. Änderung der Abfallsatzung in der in Anlage 2 beigefügten 
Fassung.

Die Verwaltung wird ermächtigt, nach Inkrafttreten des Kreislaufwirtschaftsgesetzes 
für das Land Nordrhein-Westfalen die Präambeln der Abfall - und Abfallgebührensat-
zungen ohne erneuten Ratsbeschluss durch Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt 
Köln an die aktuelle Rechtslage anzupassen, sofern sich keine inhaltlichen Änderun-
gen ergeben. 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt. 
3.4 7. Satzung zur Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und 
die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren  
3252/2019 
 Zunächst stellt der Ausschussvorsitzende die Verweisung der Beschlussvorlage 
ohne Votum in die nachfolgenden Gremien zur Abstimmung: 
Beschluss zu TOP 3.4: 
Der Betriebsausschuss für den Abfallwirtschaftsbetrieb verweist die Be-
schlussvorlage ohne Votum in die nachfolgenden Gremien. 
Abstimmungsergebnis 
Mehrheitlich abgelehnt mit den Stimmen von CDU-Fraktion, Fraktion Bündnis 90 / 
Die Grünen und FDP-Fraktion gegen die Stimmen von SPD-Fraktion und Fraktion 
Die Linke. 
 Anschließend lässt er über die Beschlussvorlage abstimmen: 
Beschluss zu TOP 3.4: 
Der Betriebsausschuss für den Abfallw irtschaftsbetrieb empfiehlt dem Rat, w ie folgt 
zu beschließen: 
Der Rat beschließt die 7. Satzung zur Änderung der Satzung über die Straßenreini-
gung und die Erhebung der Straßenreinigungsgebühren in der in Anlage 5 beigefüg-
ten Fassung. 
Abstimmungsergebnis: 
Mehrheitlich zugestimmt mit den Stimmen von CDU-Fraktion, Fraktion Bündnis 90 / 
Die Grünen und FDP-Fraktion gegen die Stimmen von SPD-Fraktion und Fraktion 
Die Linke. 
3.5 4. Satzung zur Änderung der Satzung über die Abfallgebühren 
3253/2019 
 Zunächst stellt der Ausschussvorsitzende die Verweisung der Beschlussvorlage 
ohne Votum in die nachfolgenden Gremien zur Abstimmung: 
Beschluss zu TOP 3.5: 
Der Betriebsausschuss für den Abfallwirtschaftsbetrieb verweist die Be-
schlussvorlage ohne Votum in die nachfolgenden Gremien. 
Abstimmungsergebnis 
Mehrheitlich abgelehnt mit den Stimmen von CDU-Fraktion, Fraktion Bündnis 90 / 
Die Grünen und FDP-Fraktion gegen die Stimmen von SPD-Fraktion und Fraktion 
Die Linke.

 Anschließend lässt er über die Beschlussvorlage abstimmen: 
Beschluss zu TOP 3.5: 
Der Betriebsausschuss für den Abfallw irtschaftsbetrieb empfiehlt dem Rat, w ie folgt 
zu beschließen: 
Der Rat beschließt die 4. Satzung zur Änderung der Abfallgebührensatzung in der in 
Anlage 4 beigefügten Fassung.  
Abstimmungsergebnis: 
Mehrheitlich zugestimmt mit den Stimmen von CDU-Fraktion, Fraktion Bündnis 90 / 
Die Grünen und FDP-Fraktion gegen die Stimmen von SPD-Fraktion und Fraktion 
Die Linke. 
3.6 eigenbetriebsähnliche Einrichtung Abfallwirtschaft;  
Zuführung zur Kapitalrücklage 
3734/2019 
 Zunächst stellt der Ausschussvorsitzende die Verweisung der Beschlussvorlage 
ohne Votum in die nachfolgenden Gremien zur Abstimmung: 
Beschluss zu TOP 3.6: 
Der Betriebsausschuss für den Abfallwirtschaftsbetrieb verweist die Be-
schlussvorlage ohne Votum in die nachfolgenden Gremien. 
Abstimmungsergebnis 
Mehrheitlich abgelehnt mit den Stimmen von CDU-Fraktion und Fraktion Bündnis 
90 / Die Grünen gegen die Stimmen von SPD -Fraktion und Fraktion Die Linke 
bei Enthaltung der FDP-Fraktion. 
 Anschließend lässt er über die Beschlussvorlage abstimmen: 
Beschluss zu TOP 3.6: 
Der Betriebsausschuss für den Abfallw irtschaftsbetrieb empfiehlt dem Rat, w ie folgt 
zu beschließen: 
1. Der Rat der Stadt Köln beschließt eine Eigenkapitalzuführung an die eigenbe-
triebsähnliche Einrichtung Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln in Höhe von 
insgesamt 4.500.000 €. 
Abstimmungsergebnis 
Mehrheitlich zugestimmt mit den Stimmen von CDU-Fraktion und Fraktion Bündnis 
90 / Die Grünen gegen die Stimmen von SPD -Fraktion und Fraktion Die Linke 
bei Enthaltung der FDP-Fraktion.

Beratungsverlauf (3)

28.11.2019 Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln
TOP 3.6 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
09.12.2019 Finanzausschuss
TOP 10.30 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
12.12.2019 Rat
TOP 10.22 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3734/2019
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
05.12.2019
Erstellt
24.10.2019 15:17