AN/2685/2021
Abbau des Bearbeitungsstaus bei Bürgereingaben
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FDP Antrag nach § 3
2975 Zeichen
www.FDP-Koeln.de Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker An den Vorsitzenden des Ausschusses für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden Herrn Max Christian Derichsweiler Rathaus · 50667 Köln Fon 0221. 221-23830 Fax 0221. 221-23833 fdp-fraktion@stadt-koeln.de www.fdp-koeln.de Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 10.01.2022 AN/2685/2021 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden 31.01.2022 Abbau des Bearbeitungsstaus bei Bürgereingaben Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrter Herr Vorsitzender, die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln bittet Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der kommenden Sitzung des Ausschusses für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Be- schwerden am 31. Januar 2022 zu setzen. Beschluss: Die Stadtverwaltung wird beauftragt, 1. dem Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregung und Beschwerden sowie den Bezirksver- tretungen zu jeder Sitzung eine Mitteilung (Kategorien: Aktenzeichen, Eingabedatum, zu- ständiges Gremium, Titel) vorzulegen, in welcher die derzeit noch offenen Eingaben aufgelis- tet sind. 2. alle Bürgereingaben an die zuständigen Gremien spätestens drei Monate nach Eingang bei der Geschäftsstelle für Anregungen und Beschwerden unabhängig vom Bearbeitungs- stand den zuständigen Gremien zur Beratung als Mitteilung vorzulegen. Begründung: Eine zügige Bearbeitung von Bürgereingaben ist essenziell für eine qualitativ hochwertige Bürgerbeteiligung. Derzeit liegt der Verwaltung eine lange Liste von noch nicht abschließend bearbeiteten Bürgereingaben vor. Daher erwächst aus der derzeitigen Situation die Notwen- digkeit, in regelmäßigen Abständen ein besonderes Augenmerk auf die Entwicklung der An- zahl der Eingaben sowie deren Bearbeitungsstand zu werfen. FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln - 2 - www.FDP-Koeln.de Weiterhin sollten Bürgereingaben nach Ablauf einer Frist automatisch den Weg in den zu- ständigen Ausschuss finden. Auf diese Art und Weise wird regelbasiert sichergestellt, dass Petentinnen und Petenten von Anfang an Klarheit darüber erhalten, wann mit einer Behand- lung spätestens zu rechnen ist. Die Verwaltung gibt an, dass die durchschnittliche Bearbeitungsdauer einer Bürgereingabe vom Eingang bis zur Beratung im zuständigen Ausschuss 3,2 Monate im Jahr 2021 betrug (Vorlagen-Nr.: 3857/2021). Es wird daher angeregt, die Bearbeitungsfrist für die Fachverwal- tungen an diesem Zeitraum zu orientieren. Sollte bis dahin keine schriftliche Stellungnahme der Fachverwaltung vorliegen, muss dennoch das Anliegen beraten werden. So wird zudem wird das Risiko minimiert, dass eingegangene Ideen der Bürgerinnen und Bürger durch die Schaffung neuer Fakten über Zeit obsolet werden. Mit freundlichen Grüßen Gez. Ulrich Breite Robert Wande Fraktionsgeschäftsführer Sprecher für Bürgerbeteiligung
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/2685/2021
- Typ
- FDP/KSG Antrag nach § 3
- Datum
- 10.01.2022
- Erstellt
- 13.12.2021 15:40