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2014/0285

Aufnahme von zwei Darlehen mit verkürzter Ansparzeit aus dem Hessischen Investitionsfonds Abt. B in Höhe von 500.000,00 € und 1.200.000,00 €

Magistratsvorlage 22.07.2014

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2014/0285

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2014/0285

3711 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
23.07.2014 
an den Magistrat 
 
  zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor  
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat IV Rechtsamt an die Stadtverordnetenversammlung 
 
  OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss- 
       fassung Fachausschuss 
 
Amt: Finanzverwaltung 
Abteilung: Kämmerei 
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
Internetfähig     
Verteiler: 
 
 
Vorlage-Nr. 2014/0285 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
Produkt-Nr.:  612010 
Kostenstelle:  910-020-1000 Investitionsnummer:  – 
Kostenträger:  6120-11 Sachkonto:  2981000, 4205010, 4205020, 
7766000 (ggf. 2982000, 4291000) 
 
Betreff: Aufnahme von zwei Darlehen mit verkürzter Ansparzeit aus dem Hessischen 
Investitionsfonds Abt. B in Höhe von 500.000,00 € und 1.200.000,00 € 
 
Vorlage vom: 22.07.2014 
 
Beschlussvorschlag : 
 
Der Aufnahme von zwei Darlehen mit verkürzter Ansparzeit aus dem Hessischen Investitionsfonds 
Abt. B in Höhe von 500.000,00 € und 1.200.000,00 € wird zugestimmt. 
 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:  
 
Folgekosten:    Ja    Nein

- 2 - 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 22.07.2014
 
 
Das Hessische Ministerium der Finanzen hat aus dem Hessischen Investitionsfonds Abt. B 
zwei Darlehen mit verkürzter Ansparzeit für folgende Maßnahmen bewilligt: 
 
a) Ausbau Weiterstädter Straße zwischen Bahnstraße und Frankfurter Landstraße 
Darlehensbetrag: 500.000,00 € 
 
b) Neubau Fuß- und Radwegebrücke über die Rheinstraße 
Darlehensbetrag: 1.200.000,00 € 
 
Als Beitrag zum Investitionsfonds Abt. B und zur Abgeltung aller mit der Vertragsabwicklung 
verbundenen Ausgaben ist vor der Inanspruchnahme der Darlehen ein Ansparbetrag in Höhe 
von insgesamt 20 v.H. der Darlehenssumme (a = 100.000,00 €; b = 240.000,00 €) zu leisten. 
Die Zahlung erfolgt in acht gleichen Halbjahresraten. Die Raten sind am 15.06. und 15.12. 
eines jeden Jahres fällig. Da die Darlehenszusage für das Jahr 2014 erst nach dem ersten 
Fälligkeitstermin erfolgte, sind in diesem Jahr beide Raten am 15.12. zu erbringen. 
 
Die Darlehen werden mit dem 01.01.2018 fällig. Sie können jedoch auch vorzeitig abgerufen 
werden, sobald mit der jeweiligen Maßnahme begonnen wurde. Bei einem vorzeitigen Abruf 
werden die noch nicht geleisteten Ansparraten bei der Auszahlung des Darlehens verrechnet. 
 
Für jedes Jahr der vorzeitigen Auszahlung muss ein Sonderbeitrag von 2,5 v.H. der 
Darlehenssumme im Anschluss an die vertragliche Tilgungszeit in Halbjahresraten von je 
2,5 v.H. der Darlehenssumme erbracht werden. Für das Auszahlungsjahr wird der 
Sonderbeitrag anteilig für jeden angefangenen Monat erhoben und bei der letzten 
Halbjahresrate abgerechnet. 
 
Die Darlehen sind in 40 gleichen Halbjahresraten zum 15.06. und 15.12. eines jeden Jahres 
zu tilgen. Die Tilgung beginnt im Jahr nach der Auszahlung. 
 
Sollte eine der geförderten Maßnahmen nicht wie geplant durchgeführt werden, kann beim 
Hessischen Ministerium der Finanzen eine Zweckänderung für das dazugehörige Darlehen 
beantragt werden. 
 
Mit Beschluss vom 29. Oktober 1992 hat die Stadtverordnetenversammlung von ihrem 
Delegationsrecht nach § 103 (1) Satz 2 HGO Gebrauch gemacht und die Entscheidung über 
die Aufnahme und die Bedingungen von Krediten im Rahmen des jeweiligen in der 
Haushaltssatzung genehmigten Gesamtbetrages der Kreditaufnahmen auf den Magistrat 
übertragen. 
 
Es wird empfohlen, der Darlehensaufnahme zuzustimmen. 
 
 
Darmstadt, 22.07.2014 
Der Dezernent IV 
 
 
 
André Schellenberg 
Stadtkämmerer

Beratungsverlauf (1)

TOP 326

Orte (4)

  • Rheinstraße
  • Weiterstädter Straße
  • Frankfurter Landstraße
  • Bahnstraße

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Details

Vorlagen-Nr.
2014/0285
Typ
Magistratsvorlage
Datum
22.07.2014
Erstellt
29.09.2026 00:00