2014/0285
Aufnahme von zwei Darlehen mit verkürzter Ansparzeit aus dem Hessischen Investitionsfonds Abt. B in Höhe von 500.000,00 € und 1.200.000,00 €
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
2014/0285
3711 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats-
geschäftsstelle:
23.07.2014
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat IV Rechtsamt an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss-
fassung Fachausschuss
Amt: Finanzverwaltung
Abteilung: Kämmerei
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Ja
Nein
Internetfähig
Verteiler:
Vorlage-Nr. 2014/0285
Magistratsbeschluss-Nr.
Produkt-Nr.: 612010
Kostenstelle: 910-020-1000 Investitionsnummer: –
Kostenträger: 6120-11 Sachkonto: 2981000, 4205010, 4205020,
7766000 (ggf. 2982000, 4291000)
Betreff: Aufnahme von zwei Darlehen mit verkürzter Ansparzeit aus dem Hessischen
Investitionsfonds Abt. B in Höhe von 500.000,00 € und 1.200.000,00 €
Vorlage vom: 22.07.2014
Beschlussvorschlag :
Der Aufnahme von zwei Darlehen mit verkürzter Ansparzeit aus dem Hessischen Investitionsfonds
Abt. B in Höhe von 500.000,00 € und 1.200.000,00 € wird zugestimmt.
Anlagen:
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
- 2 -
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 22.07.2014
Das Hessische Ministerium der Finanzen hat aus dem Hessischen Investitionsfonds Abt. B
zwei Darlehen mit verkürzter Ansparzeit für folgende Maßnahmen bewilligt:
a) Ausbau Weiterstädter Straße zwischen Bahnstraße und Frankfurter Landstraße
Darlehensbetrag: 500.000,00 €
b) Neubau Fuß- und Radwegebrücke über die Rheinstraße
Darlehensbetrag: 1.200.000,00 €
Als Beitrag zum Investitionsfonds Abt. B und zur Abgeltung aller mit der Vertragsabwicklung
verbundenen Ausgaben ist vor der Inanspruchnahme der Darlehen ein Ansparbetrag in Höhe
von insgesamt 20 v.H. der Darlehenssumme (a = 100.000,00 €; b = 240.000,00 €) zu leisten.
Die Zahlung erfolgt in acht gleichen Halbjahresraten. Die Raten sind am 15.06. und 15.12.
eines jeden Jahres fällig. Da die Darlehenszusage für das Jahr 2014 erst nach dem ersten
Fälligkeitstermin erfolgte, sind in diesem Jahr beide Raten am 15.12. zu erbringen.
Die Darlehen werden mit dem 01.01.2018 fällig. Sie können jedoch auch vorzeitig abgerufen
werden, sobald mit der jeweiligen Maßnahme begonnen wurde. Bei einem vorzeitigen Abruf
werden die noch nicht geleisteten Ansparraten bei der Auszahlung des Darlehens verrechnet.
Für jedes Jahr der vorzeitigen Auszahlung muss ein Sonderbeitrag von 2,5 v.H. der
Darlehenssumme im Anschluss an die vertragliche Tilgungszeit in Halbjahresraten von je
2,5 v.H. der Darlehenssumme erbracht werden. Für das Auszahlungsjahr wird der
Sonderbeitrag anteilig für jeden angefangenen Monat erhoben und bei der letzten
Halbjahresrate abgerechnet.
Die Darlehen sind in 40 gleichen Halbjahresraten zum 15.06. und 15.12. eines jeden Jahres
zu tilgen. Die Tilgung beginnt im Jahr nach der Auszahlung.
Sollte eine der geförderten Maßnahmen nicht wie geplant durchgeführt werden, kann beim
Hessischen Ministerium der Finanzen eine Zweckänderung für das dazugehörige Darlehen
beantragt werden.
Mit Beschluss vom 29. Oktober 1992 hat die Stadtverordnetenversammlung von ihrem
Delegationsrecht nach § 103 (1) Satz 2 HGO Gebrauch gemacht und die Entscheidung über
die Aufnahme und die Bedingungen von Krediten im Rahmen des jeweiligen in der
Haushaltssatzung genehmigten Gesamtbetrages der Kreditaufnahmen auf den Magistrat
übertragen.
Es wird empfohlen, der Darlehensaufnahme zuzustimmen.
Darmstadt, 22.07.2014
Der Dezernent IV
André Schellenberg
Stadtkämmerer
Beratungsverlauf (1)
Orte (4)
- Rheinstraße
- Weiterstädter Straße
- Frankfurter Landstraße
- Bahnstraße
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2014/0285
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 22.07.2014
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00